Beschluss Nr. 308/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) (Nr. 87/2021)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 13: Beschluss Nr. 308/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 87/2021 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Im vorliegenden Bericht und Antrag geht es inhaltlich um ein recht umstrittenes Urteil aus dem Jahre 2011, das sogenannte Test-Achats-Urteil, mit welchem der Gerichtshof der Europäischen Union den Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen für ungültig erklärte. Grund hierfür war, dass dieser Artikel eine Ausnahmeregelung beinhaltete, wonach die Mitgliedstaaten proportionale Unterschiede bei den Prämien und Leistungen zulassen konnten, wenn die Berücksichtigung des Geschlechtes bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor war. Kurz gesagt will man damit bewirken, dass Frauen und Männer für Versicherung sogenannte Unisex-Tarife, also einheitliche Beiträge, zu bezahlen haben. Umstritten war dieses Urteil, da der Entscheid des EuGH Versicherungsprinzip und Geschäftsgrundlage infrage stelle, so die Versicherungsgesellschaften, und eine nicht gerechtfertigte Gleichmacherei darstelle. Wir haben hier bekanntlich die zur innerstaatlichen Umsetzung notwendige Gesetzesanpassung im Gleichbehandlungsgesetz bereits im Juni dieses Jahres verabschiedet. Grund war, dass das Urteil umgesetzt werden musste und wir einmal mehr keine andere Möglichkeit als eine Zustimmung hatten, wollten wir das bereits in Gang gesetzte Vertragsverletzungsverfahren seitens der EFTA-Überwachungsbehörde gegen Liechtenstein noch verhindern. Das angepasste Gesetz tritt bei uns schon in vier Wochen, am 1. Januar 2022, in Kraft. Auch wenn mit der Vorabumsetzung der Landtag die zur innerstaatlichen Umsetzung notwendigen Gesetzesanpassungen bereits verabschiedet hat, wird die Zustimmung des Landtags zum vorliegenden EWR-Beschluss noch notwendig. Wir können aber auch heute hier nichts anderes als zustimmen. Eine Frage habe ich noch an die Regierung, ich habe dies bereits in der 1. Lesung angesprochen: Im Bericht und Antrag wird ja festgehalten, dass die Befürchtung, dass sich die Schweizer Versicherungsunternehmen, welche Versicherungen in Liechtenstein anbieten, vollständig aus dem liechtensteinischen Markt zurückgezogen hätten, nicht eingetroffen sei. Jedoch schon ein Teilrückzug, so nehme ich an, bedeutet, weniger Wettbewerb am liechtensteinischen Markt zu haben und somit dann schlechtere Preisentwicklungen für uns alle. Kann die Regierung diesen Rückzug beziffern? Weil im Bericht und Antrag steht ja, dass sie sich nicht vollständig zurückgezogen hätten. Für mich ist das keine greifbare Zahl an Versicherungen, die noch verblieben sind. Vielleicht kann mir hier die Regierung eine konkrete Zahl benennen und mir auch noch sagen, ob die Regierung hier allenfalls nach wie vor kein Problem darin sieht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Elke Kindle
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, verehrte Anwesende. Die 1. Lesung zum Beschluss der Aufhebung von Art. 4a Abs. 5 des Gleichstellungsgesetzes erfolgte am 4. November 2020 und die 2. Lesung am 11. Juni 2021 im Bericht und Antrag Nr. 101/2020. Die Anpassung im Gleichstellungsgesetz ist notwendig, da aufgrund der Streichung von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG nationales Recht angepasst werden muss. Die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Es bedarf der Zustimmung des Landtages für den Beschluss Nr. 308/2021. Meiner Ansicht nach steht dieser Zustimmung nichts im Wege, wir können ja auch gar nicht anders. Und ich möchte mich der Frage von Gunilla Marxer-Kranz anschliessen bezüglich der Rückzüge der Versicherungen in Liechtenstein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Herr Präsident. Ich möchte mich auch der Frage der Vorredner anschliessen, und zwar meinte ich, gelesen zu haben, dass sich im Speziellen die Lebensversicherungen zurückgezogen haben. Kann das bestätigt werden? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe von drei Rednerinnen und Rednern jetzt die gleiche Frage erhalten und noch eine Zusatzfrage des Abg. Wohlwend, spezifisch auf Lebensversicherungen. Mir sind keine diesbezüglichen Probleme bekannt, um diese Frage zu beantworten. Das hat sich seit der 1. Lesung letztes Jahr im November und der 2. Lesung des entsprechenden Beschlusses hier im Landtag im Juni dieses Jahres nicht verändert. Meiner Meinung nach waren das Gründe, die im Vorfeld vorgebracht wurden, die dann aber letztendlich nicht realisiert wurden. Ich kann das aber nicht beziffern, was das genau heisst. Aber das ist meine Einschätzung, dass da relativ wenig passiert ist, und das ist auch gut so, so meine ich. Bei den Lebensversicherungen, diese spezifische Frage, das kann ich auch nicht beziffern, aber ich habe das auch gehört, dass es zum Teil Teilrückzüge gab im Bereich der Lebensversicherungen. Ob das aber mit dieser Anpassung der Bestimmung zusammenhängt, bezweifle ich derzeit. Das mag anderen Gründen geschuldet sein, die mir aber auch nicht bekannt sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 308/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. Oktober 2021 betreffend die Streichung von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 1. März 2011 in der Rechtssache C-236/09 (Test-Achats) die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 13 abgeschlossen. -ooOoo-