Aufhebung von Zweckbindungen in der Landesrechnung (Nr. 88/2021); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Aufhebung von Zweckbindungen in der Landesrechnung. Wir behandeln diese Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 88/2021 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte ich mich bei der Regierung und den bei der Erstellung involvierten Personen für die Erstellung des gegenständlichen Berichts und Antrags bedanken. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen diverse Zweckbindungen in verschiedenen Gesetzen abgeschafft werden. Zweckbindungen stellen eine Verbindung zwischen Einnahmen und Ausgaben her. Der eigentliche Mittelbedarf wird jedoch nicht berücksichtigt. Aufwände und Erträge stehen somit vielfach nicht im richtigen Verhältnis. Reichen die Erträge nicht aus, um den Aufwand zu decken, so werden weitere Mittel aus dem Staatshaushalt benötigt. Sind die Erträge grösser als die Aufwände, so ist die Differenz auf das nächste Jahr gutzuschreiben. Es müssen also für diese Zweckbindungen Schattenrechnungen beziehungsweise fiktive Konten geführt werden. Für mich sind Zweckbindungen absolut nicht zielführend und ich habe mich somit in der Vergangenheit gegen die Schaffung von neuen Zweckbindungen ausgesprochen und befürworte folglich die Aufhebung der bestehenden Zweckbindungen und bin für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Elke Kindle
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Regierungschef. Für mich ist dieser Bericht und Antrag die logische Fortsetzung der Abschaffung von Zweckbindungen, die in der Vergangenheit gemacht wurden. Zweckbindungen in der Landesrechnung verfehlen meist ihr Ziel, da Erträge und Aufwendungen selten übereinstimmen. Nun will die Regierung auch die letzten Zweckbindungen auflösen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe und die Umweltabgaben sollen daher auf direktem Weg in die Landesrechnung überführt werden. Somit entfällt auch die Führung einer Schattenrechnung. Bei der Interkantonalen Landeslotterie ist das nicht möglich, da diese rechtlich an die Schweiz geknüpft ist. Neu soll jedoch der gesamte Betrag in die Kulturstiftung Liechtenstein fliessen, um die Landesrechnung zu schonen. Ich unterstütze das Anliegen der Regierung bezüglich der Aufhebung von Zweckbindungen in der Landesrechnung, hier konkret bei der Schwerverkehrsabgabe, den Umweltabgaben und der Interkantonalen Landeslotterie.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich danke dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen für den vorliegenden Bericht und Antrag, kann aber dem Ansinnen der Regierung nichts Gutes abgewinnen. Die Regierung schlägt vor, die bestehenden Zweckbindungen bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (nachfolgend mit LSVA abgekürzt) sowie den Umweltabgaben auf fossile Brennstoffe aufzuheben. Als Zweckbindung wird die gesetzlich definierte Ausgabenverwendung von bestimmten Erträgen der Landesrechnung verstanden. Im Falle der Umweltabgaben und der LSVA geht es um die Verwendung für umweltpolitische Massnahmen. Schauen wir uns doch mal die letzte grüne Seite an. Hier führt die Regierung dankenswert auf, wie Geldflüsse seit 2010 in diesen zweckgebundenen Mitteln waren. Ende 2020 belief sich der Vortrag auf die neue Rechnung auf sagenhafte CHF 34 Mio. Allerdings stelle ich hier auch eine Verständnisfrage an die Regierung, was unter der Führung einer Schattenrechnung effektiv zu verstehen ist und wie es zu interpretieren ist, dass gemäss Seite 14 der Vorlage der Vortrag angeblich nur formell ist. Entsprechend anders sind diese CHF 34 Mio. dann allenfalls auch anzusehen. Ich sehe die Begehrlichkeiten der Regierung, dass sie das Geld in die allgemeine Landeskasse fliessen lassen will. Doch sobald das Geld da drin ist, wird vermutlich noch weniger Geld in Umweltprojekte im Land fliessen. Solche sind aber in vielerlei Hinsicht bitter nötig. Sie können es sich vorstellen, dass ich als Befürworterin umweltpolitischen Engagements mich hüten werde, auf eine Vorlage einzutreten, die ein solches Engagement schwächt und die Chance schmälert, den Finger darauf zu halten, wofür die Abgaben Verwendung finden. Die Aussage, dass über die Abgaben weiterhin transparent Auskunft gegeben werden soll, bekommt insofern einen faden Beigeschmack, als dass ich in der Aufwandsliste erfahre, dass die Life Klimastiftung Beiträge erhält, jedoch feststellen muss, dass diese seit drei Jahren keinen Jahresbericht mehr publiziert hat und über die Webseite praktisch keine Einsicht in ihre Tätigkeiten ausfindig zu machen sind. Auf telefonische Anfrage bei der Geschäftsstelle erhielt ich auch keine Auskunft beziehungsweise keinen Rückruf. Letzterem Umstand möchte ich keine grosse Bedeutung zumessen, der Rückruf könnte einfach vergessen gegangen sein. Allerdings, geschätzter Regierungschef Risch, Sie sind Stiftungsratspräsident der Life Klimastiftung. Können Sie mir erklären, weshalb der Stiftungsrat keinen Jahresbericht erstellt, wie dies bei einer Institution, unabhängig davon, ob sie öffentliche Gelder erhält oder nicht, üblich ist? Ich möchte aber nicht per se auf der Life Klimastiftung herumreiten. Ich erfahre mit dem Blick auf die Aufwandsposten nicht, wofür das Geld jeweils effektiv aufgewendet wird, also welche konkreten Projekte umgesetzt oder implementiert worden sind. Das ist für mich wirklich verbesserungswürdig. Ja, was könnte man mit diesem Geld nun umweltpolitisch Sinnvolles tun in Liechtenstein? Die Freie Liste hätte da so einige Ideen in petto. Das vorhin behandelte Traktandum der Postulatsbeantwortung zur Sicherung der Wasserqualität hat bereits erhebliches Potenzial für diverse umweltpolitische Massnahmen hervorgebracht, die weiterverfolgt werden könnten. Geld ist dem Kontostand zufolge da, doch scheint es am Willen oder vielmehr dem Bewusstsein für die Notwendigkeit zu fehlen, entschlossen im Sinne der hier relevanten SDGs zu handeln. Wie gesagt, trete ich nicht auf die Vorlage ein. Ich kann meine Befürchtung, dass uns die Aufhebung in der Klimapolitik um Meilen zurückwirft, schlicht nicht beseitigen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Danke für das Wort. Um gleich vorwegzunehmen, ich bin der Meinung, dass es nach wie vor gute Gründe gibt, weshalb die leistungsabhängigen Schwerverkehrs- und Umweltabgaben auch in Zukunft zweckgebunden verwendet werden sollen. Das Transportgeschäft auf der Strasse geht enorm auf Kosten von Umwelt, Natur und Gesundheit. Hinter der Einführung der LSVA stand die Idee, dass die Verursachenden durch den Transportpreis die direkten und indirekten Kosten, die das Transportgeschäft verursacht, mitbezahlen sollen. Um dieses zu verdeutlichen sollten diese Abgaben in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und andere Projekte fliessen, denen der Grundgedanke einer Kompensation dieser negativen Auswirkungen des Schwerverkehrs zugrunde liegt. Das Gleiche gilt für Umweltabgaben, welche zum Ziel haben, umweltschädigende Stoffe zu verteuern, damit sparsam damit umgegangen wird oder diese bestenfalls gar nicht mehr verwendet werden. Analog zur LSVA wurde beschlossen, dass diese Einnahmen auch für umweltpolitische Massnahmen verwendet werden sollen. Und darum geht es, diese Verdeutlichung, dass der Schwerverkehr und der Gebrauch von umweltschädigenden Stoffen negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben und dass genau deshalb dieses Geld auch in entsprechende Projekte gesteckt werden soll, die entweder dahin zielen, die verursachten Schäden zu kompensieren oder in Projekte zu investieren, die langfristig für Klimaschutzmassnahmen benötigt werden. Schwerpunkt könnten hierzu Projekte zur Energieeffizienz, Recycling und Wiederverwertung, neue Werkstoffe, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, nachhaltiger Transport, Erhalt der Artenvielfalt sowie die nachhaltige Wassernutzung und die Verringerung der Schadstoffbelastung von Luft, Böden und Gewässern bilden, um nur einige zu nennen. Wenn die Zweckbindung aufgehoben werden soll, hege ich die Befürchtung, dass das Signal, welches genau diese aussenden sollte, nämlich einem relevanten Zweck zu dienen, in die Bedeutungslosigkeit versinkt. Auch wenn das Geld, das dann in den allgemeinen Staatshaushalt einfliesst, über andere Kanäle in diverse Projekte, zum Beispiel der Förderung des öffentlichen Verkehrs, reinvestiert wird, geht meines Erachtens dieser wichtige Teil der Bewusstseinsbildung verloren. Deshalb halte ich es auch für unabdingbar, dass die Empfänger der Gelder transparent ausweisen, wie das Geld investiert wurde und welches Ziel damit verfolgt wird. Meine Frage dazu: Wie steht die Regierung dazu, einen eigens dafür einzurichtenden Klimaschutzfonds zu gründen, diese Gelder dort einzubringen und konkrete Projekte, die den Einsatz der Gelder nachweisen müssen, zu speisen? Dass der Gewinnanteil an der Interkantonalen Landeslotterie in vollem Umfang und direkt der Kulturstiftung zufliessen soll, mit dem kann ich mich einverstanden erklären. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist geschehen, was ich befürchtet habe, was sich auch schon in Leserbriefen angekündigt hat, dass die Freie Liste noch immer nicht versteht, dass es das Geld nicht auf einem Konto gibt. Ich möchte deshalb ein paar allgemeine Einführungen nochmals machen. Ich hoffe, dass das Verständnis dann hergestellt werden kann und Sie auch eintreten können. Denn diese Vorlage macht einfach absolut sehr viel Sinn und Ihre Ausführungen sind in Bezug auf diesen Bericht und Antrag leider falsch. Im Rahmen der Revision der Landesrechnung wurde angemerkt, dass die Zweckbindungen einer Prüfung unterzogen werden sollen, und jetzt kommt dieser wichtige Teil, da es sich um eine rein formelle Gegenüberstellung von Abgabenerträgen und anrechenbaren Ausgaben handeln würde und unklar sei, wie mit entsprechenden Vorträgen umgegangen werden soll. Aus diesem Grund hat die Regierung die bestehenden Zweckbindungen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Sie kommt dabei zum Schluss, dass die bestehenden Zweckbindungen im Sinne des Bürokratieabbaus und ohne Auswirkungen auf die gewünschten Förderungen und Massnahmen, sei dies im Bereich Umwelt, des öffentlichen Verkehrs oder bei der Kultur, abgeschafft werden können und sollen. Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei den bestehenden Zweckbindungen um eine rein formelle Verknüpfung zwischen Abgabenerträgen und Ausgaben. Sämtliche Erträge und Aufwendungen bilden einen integrierten Bestandteil der Landesrechnung und es besteht kein separierter Fonds und kein separierter Topf. Ich möchte das hier erwähnen, ich habe es in der letzten Legislatur x-fach versucht, auch den Abgeordneten der Fraktion der Freien Liste zu erklären. Es ist einfach wichtig, dass man das auch buchhalterisch versteht. Das heisst, es muss eine anderweitige rechtliche Grundlage bestehen und der Landtag muss die Budgetmittel im Rahmen der Festlegung des jährlichen Finanzgesetzes freigeben, dies beispielweise, wenn neue Förderarten oder Erhöhungen bestehender Ausgaben angestrebt werden. Die Ausgaben sollen sich dabei an den Bedürfnissen und Zielen ausrichten und nicht an allfälligen Erträgen, was der bisherigen Handhabung auch entspricht. So wurde beispielsweise auf die Anrechnung des Staatsbeitrages an LIECHTENSTEINmobil an die LSVA-Erträge verzichtet, obwohl die Förderung des öffentlichen Personenverkehrs im Schwerverkehrsabgabengesetz ausdrücklich Erwähnung findet. Der Staatsbeitrag an LIECHTENSTEINmobil würde aber bereits ein Vielfaches der zur Verfügung stehenden Mittel ausmachen.Auch im Bereich der umweltpolitischen Massnahmen wurden bisher deutlich mehr Mittel eingesetzt als aus den Umweltabgaben zur Verfügung gestanden hätten. Nach der Einführung der Zweckbindung in diesem Bereich wurde auf den Vortrag eines negativen Saldos verzichtet. Wäre eine solche vorgenommen worden, würde heute ein negativer Saldo von über CHF 25 Mio. bestehen. Dass die Verknüpfung von Erträgen und Ausgaben nicht zielführend ist, zeigt sich eindrücklich darin, dass bei einer erfolgreichen Wirkung von Lenkungsabgaben, wie sie die LSVA sowie die Umweltabgaben darstellen, keine Mittel mehr für die Ausgaben zur Verfügung stehen würden. Bei sinkenden Erträgen und einer strikten Zweckbindung müssten die anrechenbaren Ausgaben jedoch reduziert oder vollständig aufgehoben werden. Die Praxis zeigt, dass dies in der Regel nicht der Fall ist. Entsprechende Förderungen und Massnahmen werden in diesen Fällen dann über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert. So wurden beispielsweise die Zweckbindungen im Bereich der Sportförderung aufgrund des Wegfalles der Sport-Toto-Erträge schon vor Jahren abgeschafft. Da sich Zweckbindungen nicht an den eigentlichen Bedürfnissen ausrichten, kann prinzipiell davon ausgegangen werden, dass meist zu wenig oder allenfalls zu viel Mittel zur Verfügung stehen. Die Ausgaben sollen und müssen sich deshalb immer an den Bedürfnissen und dem Bedarf und nicht an zweckgebundenen Erträgen orientieren.Zusammenfassend möchte ich nochmals betonen, dass die vorliegende Vorlage keine Auswirkung auf die bestehenden Förderungen und Massnahmen im Bereich der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs oder der Kultur hat und diese entsprechend weitergeführt werden. Wie bisher sollen sich die Ausgaben in den betroffenen Bereichen an den zukünftigen Entwicklungen, Bedürfnissen und Zielen ausrichten. Ich denke, damit wäre eigentlich schon praktisch alles gesagt. Ich möchte aber dennoch auf die konkreten Fragen der Abg. Fausch und Haldner-Schierscher eingehen. Sie, Frau Abg. Fausch, haben ausgeführt, dass Sie dem Ansinnen der Regierung nichts Gutes abgewinnen können. Ich möchte einfach noch unterstreichen, das ist kein Ansinnen der Regierung, wo wir irgendetwas Böses wollen. Sondern wie ich ausgeführt habe, und das ist mir auch wichtig, der Landtag hat die Finanzhoheit, der Landtag spricht die Mittel. Wenn der Landtag für Umweltanliegen Mittel spricht, dann ist er immer frei, unabhängig von einer Zweckbindung diese Mittel auch entsprechend zu sprechen. Sie haben dann richtigerweise auf die letzte Seite im Bericht und Antrag verweisen, auf diese grüne Seite. Sie haben dann ausgeführt, dass man hier die Geldflüsse sieht und es eben ein Konto gäbe. Man sieht hier weder die Geldflüsse noch ein Konto, sondern man sieht hier genau die Schattenrechnung. Das ist einfach ein Excel, wo man dann relativ frei entschieden hat, zuweilen zu sagen, ja, beispielsweise die Langsamverkehrsbrücke zwischen Räfis und Vaduz/Schaan wurde dann da angerechnet, weil man gesagt hat, das ist eine Langsamverkehrsanlage, die man da jetzt anrechnet. Bei den LIEmobil-Staatsbeiträgen hat man gesagt, das rechnet man da nicht an. Also das ist relativ - «willkürlich» ist vielleicht ein grosses Wort. Aber da wurden verschiedene Dinge angerechnet, das wurde dann in dieses Excel eingetragen. Aber das hat mit den Geldflüssen und mit dem Geld, das zur Verfügung steht, nichts zu tun, sondern das Geld, das zur Verfügung steht, ist das Geld im allgemeinen Landeshaushalt. Und da haben Sie, geschätzte Abgeordnete, eben die Finanzhoheit, zu entscheiden, was da geschehen soll und was da nicht geschehen soll. Ein anderes Beispiel ist der Energieeffizienzfördertopf, der jedes Jahr geäufnet wird. Da entscheiden Sie wirklich, wie viel Geld im nächsten Jahr zur Verfügung stehen soll. Und das kann man ganz ohne Zweckbindung, sondern einfach, indem man hier drin diese Entscheide auch entsprechend fällt.Dann haben Sie zur Life Klimastiftung gefragt, das fand ich eine sehr gute Frage, ich werde mich da erkundigen. Ich muss zugestehen, ich bin erst seit dem Sommer da eingesetzt worden, ich war noch nicht in so vielen Sitzungen, in einer, um es konkret zu sagen. Ich muss das abklären. Dann zu Ihrer Aussage, was man mit diesem Geld alles tun könnte, und der Kontostand wäre eben da. Eben das ist, glaube ich, das Missverständnis, was hier herrscht. Es gibt nicht diesen Kontostand und es gibt nicht dieses Geld, sondern dieses Geld ist im allgemeinen Landeshaushalt. Und mit diesem Geld im allgemeinen Landeshaushalt könnte der Landtag ganz vieles tun. Als Finanzminister ist es mir auch wichtig, dass wir schauen, dass auch noch einiges dableibt, am liebsten natürlich eben nur Investitionen und keine laufenden Ausgaben erhöhen. Dann komme ich zur Abg. Manuela Haldner-Schierscher, Sie haben noch die Bewusstseinsbildung angesprochen. Diese ist fraglos wichtig. Aber ich denke, wenn wir heute das Parlament gehört haben, auch in den letzten Sitzungen, das Thema der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes ist hier drinnen sehr, sehr bewusst. Ich habe keine Angst, dass wir aufgrund dieser Aufhebung der Zweckbindung diese Ziele aus den Augen verlieren werden. Die konkrete Frage, wie die Regierung zu einem eigenen Klimaschutzfonds oder einem anderen Fonds irgendeiner Art steht. Ich glaube, dies dokumentieren wir hier klar. Egal welcher Topf oder welche Zweckbindung oder welcher Fonds, die Regierung möchte das nicht machen, weil sie den Sinn nicht sieht, sondern sie möchte die Freiheit des Landtages, das Geld so zu verwenden, wie es eben sinnvoll und richtig ist. Ich glaube, genau um dieses Thema geht es heute hier. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank, geschätzter Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ja, ich kann der Argumentation der Regierung schon folgen, die besagt, dass aus finanzhaushaltsrechtlichen Gründen Zweckbindungen so weit als möglich vermieden werden sollen. Das ist ja schon länger ein Kernanliegen der Regierung, das wir ja bei anderer Gelegenheit auch schon diskutiert haben. Dem stimme ich grundsätzlich schon zu. Mit der Überführung dieser Mittel in den allgemeinen Staatshaushalt sehe ich aber die Gefahr, dass die Transparenz der Erträge aus diesen beiden Einnahmequellen verlorengeht. Das sollte oder darf meiner Ansicht nach nicht passieren. Es sind Erträge, die aus dem Umweltbereich kommen und auch wieder in diesen Bereich fliessen sollten. Ich frage Sie also konkret: Werden diese Einnahmen - LSVA-, Umweltabgaben - weiterhin auch im Jahresbericht aufgeführt werden als Einnahmen und werden entsprechende Ausgaben bei diesem Budgetposten dann auch als Ausgaben definiert werden, Herr Regierungschef?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich denke, das Thema ist allenfalls nicht ganz einfach zu verstehen. Ich denke schon, dass die Zweckbindung von gewissen Einnahmen, zum Beispiel der LSVA, von Abgeordneten doch als Kompensationsfunktion verstanden wird. Diese Kompensationsfunktion wurde halt vielleicht zu wenig genutzt, diese Einnahmen dann auch sinngemäss am richtigen Ort zu verwenden. Ich denke, es wird, wenn wir auf dieses Gesetz eintreten, halt auch notwendig sein, dass wir unsere Aufgabe wahrnehmen und in der entsprechenden Debatte, die der Regierungschef schon angedeutet hat, dann halt entsprechende Massnahmen umsetzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank dem Abg. Georg Kaufmann für diese Frage. Natürlich werden Sie es bei den Einnahmen sehen, das ist klar, wie es heute auch ist. Aber quasi eine Gegenüberstellung von Ausgaben wird es nicht geben können, weil es, wie gesagt, diese Schattenrechnung ist. Also Sie werden die Ausgaben im Umweltbereich bei den entsprechenden Konten sehen, Sie werden die Einnahmen sehen. Da kann man natürlich auch ausrechnen, wie das Verhältnis dazu ausschaut. Aber schon heute haben Sie nicht diese Transparenz in dem Sinne, wie ich vorhin ausgeführt habe, dass der LIEmobil-Staatsbeitrag beispielsweise jetzt nicht dazugerechnet würde, weil wir sonst ein ganz anderes Bild hätten. Und diese Übung, die eben heute auch eine unvollständige Übung ist und immer eine unvollständige Übung bleiben wird, sollte man aus unserer Sicht nicht mehr machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor.Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Lenkungsabgabe auf «Heizöl Extraleicht» mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 %
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Lenkungsabgabe auf «Heizöl Extraleicht» mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 %.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Lenkungsabgabe auf Benzin und Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 %
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Lenkungsabgabe auf Benzin und Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 %. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des CO2-Gesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des CO2-Gesetzes. Art. 16 Abs. 1 bis 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 bis 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
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Gesetz über die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes.Art. 12 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die «Kulturstiftung Liechtenstein»
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die «Kulturstiftung Liechtenstein».Art. 5 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben alle Vorlagen in 1. Lesung beraten, damit haben wir Traktandum 16 erledigt.
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