Abänderung des Richterbestellungsgesetzes sowie des Staatsanwaltschaftsgesetzes (Umsetzung von Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption - GRECO - im Rahmen der vierten Evaluationsrunde) (Nr. 96/2021); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung des Richterbestellungsgesetzes sowie des Staatsanwaltschaftsgesetzes (Umsetzung von Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption - GRECO - im Rahmen der vierten Evaluationsrunde).Wir behandeln diese Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 96/2021. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Vorab möchte ich mich bei der Justizministerin Marok-Wachter und den bei der Erstellung dieser Vorlage involvierten Personen bestens bedanken.Im September 2020 wurde der Evaluationsbericht über Liechtenstein an der 85. GRECO-Plenarversammlung verabschiedet. GRECO hat in diesem Zusammenhang 16 Empfehlungen an Liechtenstein gerichtet. Es sollen mit der gegenständlichen Vorlage Empfehlungen in Bezug auf die Richter und die Staatsanwälte übernommen werden. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere Folgendes seitens des GRECO empfohlen: Die Rolle der Justiz, also der bestehenden Richter, im Auswahlverfahren soll gestärkt werden. Sämtliche offenen Stellen sollen ausgeschrieben werden. Integrationserfordernisse für die Auswahl von Richtern sollen eingeführt werden. Die Rolle der Justiz im Auswahlverfahren soll vor allem dadurch gestärkt werden, dass vor der Bestellung eines Richters der Präsident des Gerichts zu hören ist. Ausgenommen hiervon sind besonders dringende Fälle. Festhalten möchte ich an dieser Stelle, dass bereits heute vor der überwiegenden Anzahl der Richterbestellungen die Gerichtspräsidenten befragt werden. Ich begrüsse es, dass nun im Gesetz festgehalten wird, dass die Gerichtspräsidenten zwingend vor der Bestellung eines Richters befragt werden müssen, denn der Input der Gerichtspräsidenten gegenüber dem Richterauswahlgremium ist wichtig. Denn die Gerichtspräsidenten sind die Personen, die wissen, welche Qualifikationen in einem Gericht derzeit benötigt werden, sollte beispielsweise eher eine Person, die im Strafrechts- oder im Zivilrechtsbereich spezialisiert ist, gewählt werden. Auch allgemein gibt dieser Austausch zwischen dem Richterauswahlgremium und den Richtern dem Richterauswahlgremium einen Eindruck, ob und allenfalls wo im Moment bei einem Gericht der Schuh drückt. Es ist also meines Erachtens sehr zu begrüssen, wenn die Gerichtspräsidenten vor der Bestellung eines Richters vom Richterauswahlgremium befragt werden.Zukünftig soll im Gesetz festgehalten werden, dass die Richterstellen in jedem Fall öffentlich auszuschreiben sind. Auch die öffentlichen Ausschreibungen werden in den allermeisten Fällen heute schon vorgenommen. Es ist somit auch zu begrüssen, dass diese bereits heute in den meisten Fällen gelebte Praxis im Gesetz aufgenommen wird. Als Rechtsanwalt am Platz Liechtenstein denke ich immer wieder, dass ich die Personen, die Interesse und das Können haben, eine bestimmte Richterposition zu besetzen, kenne. Jedoch ist es immer wieder erfreulich zu sehen, dass sich auf die Ausschreibungen von Richterstellen auch geeignete und qualifizierte Personen bewerben, die man vorher nicht auf dem Schirm hatte. Insofern ist auch diese Gesetzesänderung zu begrüssen. Mit dieser Vorlage und diversen Umsetzungen in den Geschäftsordnungen der Gerichte haben wir sodann einen wichtigen Teil der Empfehlungen des GRECO umgesetzt. Dies ist sicherlich zu begrüssen. Die Übernahme dieser Empfehlungen des GRECO führt einerseits zu dem gewünschten grösseren Einbezug der Justiz in das Richterbestellungsverfahren und andererseits zu mehr Transparenz und ist zu begrüssen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Besten Dank an die Justizministerin und die involvierten Stellen für die Vorlage des gegenständlichen Berichts und Antrags. Mein Vorredner, der Abg. Thomas Vogt, hat bereits alle wesentlichen und relevanten Punkte aufgezeigt. Ich werde deshalb auf eine Wiederholung verzichten. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass alle Gesetzesänderungen mehr Transparenz und Schutz schaffen und deshalb ein Eintreten für mich unbestritten ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Auch ich möchte mich bei der Justizministerin bedanken für diese Vorlage. Es zeigt sich, dass der GRECO-Bericht von unserer Seite aus eingehalten wird, und zwar sehr gut. Das ist auch sehr wichtig, dass wir hier diese Standards leben. Wie es meine Vorrednerin und mein Vorredner dargelegt haben, ist das bei uns bereits gelebte Praxis: diese Transparenz, diese öffentliche Ausschreibungspraxis, auch die professionelle Anhörung und Auswahl beziehungsweise Evaluation der Richter, und dies zusammen mit den Gerichtspräsidenten und Gerichtsvorständen. In diesem Sinne ist es sehr erfreulich, dass wir hier schon weit fortgeschritten sind, eine gelebte Praxis haben und diese nun auch gesetzlich verankern können. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen allerseits. Ich bedanke mich für Ihre Voten zu diesem Traktandum. Ich möchte nur noch kurz nochmals festhalten, dass es bei dieser Vorlage tatsächlich nicht um fundamentale Neuerungen geht, sondern mehr darum, dass man gelebte Praxis verschriftlicht und dass man bestimmte Bestimmungen inhaltlich schärft. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Pascal Ospelt
Ich habe eine Frage zu Art. 9 Abs. 1: «Richterstellen sind in jedem Fall öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibungen erfolgen durch die Regierung.» Ich habe eine Frage an die Regierung: Fehlt hier nicht allenfalls, dass die Ausschreibung gemäss den Vorgaben des Richterauswahlgremiums durch die Regierung zu erfolgen hat? Damit könnte es zum Beispiel heissen: «Richterstellen sind in jedem Fall öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibungen erfolgen gemäss Vorgaben des Richterauswahlgremiums durch die Regierung.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Faktisch ist das natürlich so, dass man hier entsprechend den Vorgaben des Richterauswahlgremiums ausschreibt. Nur letztlich wird einfach die Stelle per se ausgeschrieben. Also es braucht zum Beispiel einen Landrichter oder es braucht einen Oberrichter oder es braucht ein Mitglied des Obersten Gerichtshofs, das wird in der Regel generell ausgeschrieben. Man hat hier diesbezüglich in der Vergangenheit auch schon dann konkretere Umschreibungen gemacht, wenn in irgendwelchen Bereichen zum Beispiel Spe-zialisierungen vorliegen mussten, und das erfolgt natürlich immer in Absprache mit dem Richterauswahlgremium. Aber wir werden prüfen, ob wir das hier noch anpassen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.Art. 10 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes.Art. 33 Abs.1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 Abs.1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 21 erledigt.
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