GESETZ ÜBER EUROPÄISCHE BETRIEBSRÄTE (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 94/45/EG) (NR. 7/2000), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zum 3. Tag unserer Juni-Landtagssitzung. Ich muss für den heutigen Tag den Abg. Paul Vogt entschuldigen, der dienstlich bedingt verreisen musste. Er wird durch die stellvertretende Abg. Christel Hilti ersetzt. Wir sind bei Punkt 25 unserer Tagesordnung angelangt: Gesetz über Europäische Betriebsräte. Eine zweite Lesung ist hier vorgesehen. Wir können die zweite Lesung durchführen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Art. 4 hat eigentlich zwei Dinge zum Inhalt. Erstens einmal nach Abs. 1 die Berechnung der Arbeitnehmerzahlen und nach Abs. 2 einen Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer. Ich beantrage deshalb, die Benennung des Art. 4 "Berechnung der Arbeitnehmerzahlen" noch zu ergänzen mit "Auskunftsanspruch". Das ist das eine. Dann zu Abs. 2: Mit dieser Formulierung wird der Auskunftsanspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr, sehr restriktiv gehandhabt. Die Arbeitnehmer können z.B. sich nur ein Bild machen, wie viel Beschäftigte es im Betrieb oder Unternehmen in Liechtenstein gibt. Sie können sich kein Bild machen, wie viel Beschäftigte das ganze Unternehmen hat und ob überhaupt das ganze Unternehmen unter dieses Gesetz fällt. Ich beantrage deshalb, den "Auskunftsanspruch" für die Arbeitnehmer zu erweitern, und zwar analog zu der deutschen Vorlage, und beantrage eine Anfügung bei Abs. 2. Der ganze Satz würde dann lauten: "Die zentrale Leitung oder eine geeignete andere Leitungsebene hat die Arbeitnehmervertretung oder, soweit dies geeigneter ist, die Arbeitnehmer auf deren Ersuchen über die Anzahl der Beschäftigten nach Abs. 1" - dann neu - "die durchschnittliche Gesamtzahl der Arbeitnehmer und ihre Verteilung auf die Mitgliedstaaten, die Unternehmen und Betriebe sowie über die Struktur des Unternehmens und der Unternehmensgruppe zu informieren". Das ist wortwörtlich der Text der deutschen Vorlage. Inhaltlich ändert sich am ganzen Gesetz eigentlich nichts. Es wird hier nur die Auskunftspflicht der Arbeitgeber ausgedehnt, damit sich die Arbeitnehmerschaft auch wirklich ein Bild machen kann, ob erstens das gesamte Unternehmen überhaupt diesem Gesetz unterstellt ist. Dazu muss die Arbeitnehmerschaft die Gesamtzahl der Arbeitnehmer des Unternehmens kennen und die Verteilung auf die Mitgliedstaaten, d.h. über die Struktur des Unternehmens Bescheid wissen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Zum ersten Vorschlag, im Titel auch den Auskunftsanspruch zu erwähnen, da spricht überhaupt nichts dagegen. Ich möchte kurzerhand die Regierungsvorlage dahingehend abändern, dass wir den Titel nennen "Berechnung der Arbeitnehmerzahlen, Auskunftsanspruch", möglicherweise auch Strichpunkt. Da kenne ich die Legistik zu wenig, aber das werden die Legistiker sicher hinkriegen. Damit, nehme ich an, ist dieser erste Punkt erledigt. Beim zweiten Absatz ist es eine Frage der Philosophie, die wir diesem Gesetz zugrunde gelegt haben. Ihr Änderungsvorschlag bedeutet keine gravierende Änderung, sondern ist ja mehr eine Klarstellung, dass man nicht nur eine Gesamtzahl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gibt, sondern detailliertere Auskunft. Wir sind davon ausgegangen, dass wir eine Umsetzung dieses Gesetzes machen so weit es das EWR-Recht verlangt. Eine detailliertere Bestimmung im Gesetz ist EWR-rechtlich nicht geboten. Deshalb möchte die Regierung davon absehen, differenzierte Auskunftsansprüche zu statuieren, wobei ich gerne konzediere, dass auch der von Ihnen vorgeschlagene Inhalt keine wirklichen Probleme verursachen würde. Es ist mehr eine Frage des Ansatzes, wie man regeln will. Wir wollen beim Minimalansatz bleiben, weil ohne EWR-Verpflichtung wir mit Sicherheit so ein Gesetz überhaupt nicht geschaffen hätten. Von da her, denken wir, ist es logisch, wenn wir bei einer Minimalumsetzungsstrategie bleiben. Von daher möchte ich auch darauf verzichten, Abs. 2 von Seiten der Regierung zu ändern, ohne jetzt vehement ihre Vorschläge bekämpfen zu wollen. Abg. Volker Rheinberger:
In dem Zusammenhang würde mich interessieren, wie die Struktur des Unternehmens, so wie es jetzt gefordert wird, wie diese Struktur definiert wird, damit wir hier keine Rechtsunsicherheiten haben. Abg. Egon Matt:
Der Begriff der "Struktur des Unternehmens" bezieht sich z.B. darauf, der Arbeitnehmerschaft mitzuteilen, in welchen EWR-Ländern dieses Unternehmen Betriebe unterhält, weil es werden ja schlussendlich dann die Arbeitnehmervertreter aller Betriebe aus dem ganzen EWR zusammengezogen für diese Informationspflichten. Und ich glaube schon, dass es wichtig ist, dass von einem Einzelunternehmen, von einem Einzelbetrieb aus der Überblick über das ganze Unternehmen vorhanden sein muss. Sonst kann man sich ja wirklich kein Bild machen, ob das Gesetz überhaupt zur Anwendung kommt, sonst kann sich die Arbeitnehmerschaft überhaupt kein Bild machen. Sie hat dann nur die Optik des einzelnen Betriebes, z.B. in Liechtenstein, weiss aber nicht, ob das gleiche Unternehmen noch in England oder in Frankreich oder sonst irgendwo Betriebe unterhält mit Arbeitnehmern. Abg. Volker Rheinberger:
Sofern "Struktur" in diesem Sinn definiert ist, habe ich nichts dagegen einzuwenden. Ich möchte nur klarstellen, dass man unter "Struktur" eben noch eine wesentlich differenziertere Angelegenheit verstehen könnte. Wenn es nur so weit geht, wie es eben der Abg. Matt definiert hat, dann meine ich, könnte man das so akzeptieren.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass wir hier eine reichlich theoretische Diskussion führen. Die zwei grossen Betriebe, die hier drunterfallen, haben längstens ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Öffentlichkeit informiert, an welchen Orten dieser Welt sie Niederlassungen haben, wie viel Leute dort arbeiten und wie die Struktur aussieht. Also das ist eine wirklich jetzt eher fast ideologische Diskussion. Darum hat die Regierung auch hier nicht zu viel Intensität darauf gelegt, hier etwas zu ändern. Das bringt in der Praxis hier überhaupt nichts, ob wir das so oder so regeln.Abg. Egon Matt:
Dann spricht das eigentlich für meinen Antrag, wenn das alles schon so klar ist. Nur, Sie wissen auch, dass die Wirtschaft ausserordentlich in Bewegung ist und dass heute schon Fusionen getätigt werden können, die natürlich eine Struktur oder die Zahl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sofort wieder ändert. Deshalb finde ich diesen Auskunftsanspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absolut angebracht. Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident. Ich habe noch eine redaktionelle Anmerkung. In der drittletzten Zeile von Abs. 1 müsste es heissen "beschäftigten Arbeitnehmer". Landtagspräsident Peter Wolff:
Richtig, das "t" fehlt. Das ist ein Tippfehler, den wir selbstständig ausbessern können.Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir über den Antrag des Abg. Egon Matt ab. Aber der Antrag war mir zu lang, um ihn vollständig mitschreiben zu können. Ich bitte den Abg. Matt, den Antrag betreffend Abs. 2 nochmals zu wiederholen.Abg. Egon Matt:
Dann bin ich gezwungen, den ganzen Abs. 2 noch einmal zu lesen, wie er dann formuliert wäre: "Die zentrale Leitung oder eine geeignete andere Leitungsebene hat die Arbeitnehmervertretung oder, soweit dies geeigneter ist, die Arbeitnehmer auf deren Ersuchen über die Anzahl der Beschäftigten nach Abs. 1 über die durchschnittliche Gesamtzahl der Arbeitnehmer und ihre Verteilung auf die Mitgliedstaaten, die Unternehmen und Betriebe sowie über die Struktur des Unternehmen oder der Unternehmensgruppe zu informieren".Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer diesem Antrag auf Abänderung von Abs. 2 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über Art. 4. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, der möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen. Entschuldigung, zuerst der Herr Regierungschef-Stellvertreter.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Zu Art. 5, Herr Präsident, verweise ich auf die verteilte Neufassung des Art. 5. Es hat eine rein redaktionelle Korrektur gegeben. Im ursprünglich vorgelegten Abs. 4 fehlten die zwei Worte "geltenden Vorschriften". Die sind markiert im hier verteilten Text und der Landtag sollte diesen neuen Art. 5 lesen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann machen wir das so.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über Europäische Betriebsräte einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 25 behandelt.-ooOoo-