Genehmigung eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft im Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus (Nr. 21/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Genehmigung eines Nachtragskredits an die Kulturstiftung Liechtenstein zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft im Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 21/2022. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Ich nehme es vorweg und werde diesem Nachtragskredit für die Kulturstiftung Liechtenstein in Höhe von CHF 250'000 zustimmen. Es sind nicht nur, aber auch die Kunst- und Kulturschaffenden, die in der Pandemie stark gefordert wurden, da während langer Zeit das gesamte Einkommen oder ein grosser Teil davon wegfiel.
Das Land wie auch die Gemeinden haben versucht, hier Abhilfe zu leisten und so hat der Landtag beispielsweise zwei Nachtragskredite mit jeweils einer halben Million bewilligt. Diese Gelder waren jedoch nur für das Jahr 2021 vorgesehen und durften nicht für Projekte im neuen Jahr verwendet werden. Deshalb wurde dieser Nachtragskredit notwendig. Der vorliegende Nachtragskredit beläuft sich auf eine Viertelmillion Schweizerfranken und ist nicht für Projektförderung gedacht, sondern ausschliesslich für den Ausgleich von Einnahmenminderungen bei durchgeführten Veranstaltungen. Dieser Nachtragskredit kommt somit nicht den Individualkünstlern zugute, sondern hauptsächlich den Veranstaltern aus der Musikbranche und im Bereich der darstellenden Kunst. Bei diesen Veranstaltern handelt es sich um solche, die keine Leistungsvereinbarung mit der Regierung haben und auch um Individualkünstler, die selbst produzieren. Noch immer ist es so, dass Veranstalter Einbussen bei den Zuschauerzahlen haben, da die potenziellen Zuschauer immer noch vorsichtig sind und das Risiko einer Ansteckung mit Covid vermeiden möchten. Dies führt dazu, dass weniger Tickets verkauft werden und dass Veranstaltungen nicht so gut besucht werden wie vor der Pandemie. Kalkulationen können noch immer nicht aufgrund von Erfahrungswerten gemacht werden und so kann es zu Finanzierungslücken bei Projekten kommen, was zu geringeren Gagen und Honoraren für die Kulturschaffenden führt. Aber auch die Absage oder Verschiebung von Proben und Veranstaltungen aufgrund von Quarantäne und Isolation führen zu zusätzlichem Probenaufwand. Diese Zusatzaufwände übersteigen die Budgets der Produktionen und es besteht die Gefahr, dass die Beteiligten für diesen Mehraufwand nicht entschädigt werden.
Abschliessen möchte ich mein Votum mit einem Dank an alle im Kulturbereich tätigen Personen, die die Flinte in den vergangenen zwei Jahren nicht ins Korn geworfen haben und durchgehalten haben. Ihnen ist und wird es auch in Zukunft zu verdanken sein, dass Liechtenstein weiterhin ein breites und ansehnliches Kulturangebot vorweisen kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Kulturminister für den vorliegenden Bericht und Antrag. Durch die Covid-19-Pandemie wurden die Kulturschaffenden in Liechtenstein vor grosse Herausforderungen gestellt. Es gab beispielsweise seit Beginn der Pandemie das Veranstaltungsverbot, Personenbeschränkungen, Maskentragen oder auch die 2G-Pflicht bei Veranstaltungen. Auch fielen durch Schutzkonzepte Kosten wie für zusätzliches Kontrollpersonal, Masken, etc. an. All dies führte zu starken finanziellen Einbussen der Kulturschaffenden. Auch zu Beginn des Jahres 2022 sind die Rahmenbedingungen für die Künstler immer noch sehr fordernd. Immer wieder hat man während der Pandemie zurecht gelesen, dass es ohne Kunst und Kultur still wird. Leider musste dies tatsächlich festgestellt werden. Kultur ist bei uns im Land für das Gesellschaftliche sehr wichtig und für mich auch nicht wegzudenken. Darum hat der erneute Nachtragskredit von CHF 250'000 an die Kulturstiftung Liechtenstein meines Erachtens auch eine grosse Unterstützung verdient, um den Kulturschaffenden auch einen geordneten Weg aus der Pandemie zu ermöglichen. Schlussendlich profitieren davon nicht nur die Kulturakteure, sondern die ganze Gesellschaft. Ich habe folgende Fragen an den Kulturminister: Weshalb kommt der Nachtragskredit erst im März 2022, wodurch die rückwirkende Gewährung von Unterstützungen ab dem 1. Januar 2022 ermöglicht werden soll? Wäre es nicht besser gewesen, diesen im Dezember 2021 dem Landtag vorzulegen? Bedenkt man die Referendumsfrist nach unserem heutigen Beschluss bis Mitte April 2022, so führt dies meines Erachtens bei den Kulturschaffenden in eine Finanzierungslücke, wenn Mitte April der Antrag für Veranstaltungen vom Januar mit dreimonatiger Verspätung eingereicht wird. Sieht dies die Regierung auch so? Abschliessend möchte ich den zuständigen Personen bei der Abwicklung und bei der Auszahlung der Förderungsanträge eine grosse Flexibilität und Praxistauglichkeit ans Herz legen. Dem Nachtragskredit werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Aus meiner Sicht muss man sich jetzt langsam auf die aktuelle Situation einstellen. Durch weitere, grosszügige, staatlich unterstützende Massnahmen wird das verzögert. Ich möchte Sie daran erinnern, was das Budget ist, welches wir für die Kulturstiftung anlässlich des Finanzhaushaltsgesetzes beschlossen haben. Das Budget für 2022, da haben wir einen Staatsbeitrag vorgesehen von CHF 1,593 Mio. und die Landeslotterie wird dazu auch einen Beitrag leisten von CHF 1,467 Mio. Total also CHF 3,06 Mio. Das Budget für das Jahr 2021 war ein Staatsbeitrag von CHF 1,586 Mio. und ein Landeslotteriebeitrag von CHF 1,2 Mio. Sie sehen, allein der Landeslotteriebeitrag steigt um CHF 300'000 für die Kulturstiftung vom Jahr 2021 auf das Jahr 2022. Demnach stehen bereits CHF 300'000 mehr Budget zur Verfügung. Dazu kommt jetzt noch der geforderte Nachtragskredit in der Höhe von CHF 250'000.Ich persönlich schätze die Arbeit der Kulturschaffenden und ich verstehe ihre Probleme. Sie sind einfach laut und deshalb hört der Landtag hin. Sie haben eine grosse Lobby und sie scheinen sehr gut organisiert zu sein, um ihre Forderungen platzieren zu können. Ich persönlich bin für eine faire Verteilung der Staatsmittel. Denken wir an den Sport, denken wir an den Spitzensport. Haben Sie einen Nachtragskredit gehört von Spitzensport? Haben wir für den einen Franken gesprochen die letzten Jahre? Nichts haben wir gemacht, überhaupt nichts. Dort gibt es keine Lobby, dort ist niemand da, der sich organisiert. Die einzigen, welche wir unterstützen, ist dort der Olympische Verband. In einem gewissen Rahmen finanzieren wir dort die Organisation, aber für den Sport bleibt sehr wenig übrig. Ich finde das traurig. Klar soll man jetzt den Sport und die Kultur nicht gegeneinander abwägen, das möchte ich auch nicht machen. Aber wir als Landtag, wo wir die Finanzhoheit innehaben, sind halt nun einmal verantwortlich für eine faire Verteilung der Mittel. Deshalb glaube ich, berechtigterweise einen Kürzungsantrag stellen zu dürfen und diese CHF 250'000 auf CHF 150'000 zu kürzen. Und ich hoffe, dass die Sportverantwortlichen kommen und diese CHF 100'000 holen und sich auch einmal Gedanken machen, wie man den Sport und den Spitzensport bei uns in Liechtenstein besser fördern könnte. Denn nichts tun wird diesen Landtag nicht motivieren, in diese Richtung etwas zu machen. Also sie müssen selbst tätig werden. Die Kulturschaffenden fordere ich auf, sich jetzt wieder möglichst schnell auf eine normale Situation einzustellen. Wir haben ja schon mehr Geld gesprochen. Ich habe es gesagt: vom Budget 2021 auf das 2022 bereits CHF 300'000 mehr pro Jahr. Und jetzt sollen noch einmal CHF 250'000 dazukommen? Ich weiss nicht, ob das das richtige Zeichen ist. Da möchte ich dann doch an den Abg. Lampert erinnern, der uns immer wieder darauf hinweist, dass wir nicht nur Geld ausgeben, sondern auch einnehmen sollten. Da bin ich bald bei ihm. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ich habe dezidiert eine etwas andere Meinung als mein Vorredner. Ich finde den Antrag, der mir vorliegt, sehr gut begründet und ich danke auch dem Kulturminister dafür. Ich möchte ein Zitat anführen vom ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Bruno Kreisky, der gesagt hat: «Der Friede vermag alles, der Krieg nichts» - und die Kultur verbindet. In diesem Sinne danke ich allen Kulturschaffenden in Liechtenstein, dass sie ihre Arbeit trotz der schwierigen Zeit weitergeführt haben. Und selbstverständlich werde ich diesen Antrag über den Nachtragskredit von CHF 250'000 unterstützen.Damit sage ich aber nichts gegen Sportverbände, Sportler und Sportlerinnen. Das ist eine andere Geschichte. Landtagspräsident Albert Frick
Das finde ich persönlich auch. Ich finde es nicht gut, Sport und Kultur gegeneinander auszuspielen. Aber ich bitte den Abg. Thomas Rehak, seinen Antrag bei der Lesung zu wiederholen. Herr Abg. Manuel Frick - Entschuldigung, Herr Regierungsrat Manuel Frick. Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Da hätten Sie mir eine Ehre zuteilkommen lassen, der ich nicht gerecht werde. Ich spreche natürlich als Regierungsrat hier zu Ihnen. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich sehr für die Voten der Abgeordneten Seger, Kaufmann und Kaufmann bedanken, werde kurz etwas Allgemeines ausführen und dann auch noch auf die verschiedenen Fragestellungen eingehen, die jetzt im Rahmen dieser Voten gestellt werden.Die liechtensteinischen Kulturakteure sind seit Beginn von den negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie betroffen. Auch zu Beginn des laufenden Jahres 2022 und voraussichtlich auch in den kommenden Monaten sind die Rahmenbedingungen für unsere Kulturschaffenden noch fordernd. Bestanden bis vor kurzer Zeit noch Covid-bedingte Schutzkonzepte, insbesondere die Zertifikats- und Maskenpflicht sowie Beschränkung der Konsumation gemäss Gastronomiekonzept, so bestehen aktuell erneut hohe Ansteckungszahlen - ja rekordhohe Ansteckungszahlen. Wir konnten es leider Gottes diese Woche auch in diesem Hohen Haus feststellen. All dies sorgt für reduzierte Besucherzahlen bei kulturellen Veranstaltungen. Die hohe Nachfrage nach Förderung kultureller Projekte im Rahmen der Nachtragskredite vom Dezember 2020 und vom Mai 2021 zeigt, dass der Bedarf an finanziellen Mitteln hoch ist. Die beiden bisherigen Nachtragskredite sind Ende 2021 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2022 bestehen entsprechend keine pandemiespezifischen Unterstützungsleistungen für die Kulturschaffenden mehr. Analog zu den Härtefallunterstützungen in anderen Wirtschaftszweigen - oder generell den Unterstützungsleistungen in anderen Wirtschaftszweigen - wie beispielsweise der Gastronomie oder der Eventbranche soll auch für die Kulturschaffenden eine Verlängerung der Unterstützung ermöglicht werden. Durch den gegenständlichen Nachtragskredit könnten im aktuellen Jahr 2022 Projekte und Veranstaltungen, deren Produktionen sich durch die Schutzkonzepte verteuert haben oder bei denen sich aufgrund von Schutzkonzepten oder der Beschränkung der Sozialkontakte weniger Publikum eingefunden hat beziehungsweise einfindet, zusätzlich gefördert werden. Zudem sollen über entsprechende Anträge zusätzliche Ankäufe und Werkaufträge im Rahmen von Art. 11 des Kulturförderungsgesetzes finanziert werden. Durch den gegenständlichen Nachtragskredit soll der Fortbestand des liechtensteinischen Kulturlebens in der Covid-19-Pandemie gesichert und den Kulturakteuren ein geordneter Weg aus der Pandemie ermöglicht werden. Von der Sicherung der Kulturlandschaft profitieren nicht nur die Kulturakteure, sondern die ganze Gesellschaft.Die Frage des Abg. Kaufmann - hier muss ich ein bisschen spezifischer sein - des Abg. Manfred Kaufmann: Weshalb so spät? kann ich nachvollziehen. Aber im Dezember oder für den Dezember-Landtag wären wir mit der Einschätzung einfach noch nicht so weit gewesen, ob es diesen Nachtragskredit braucht oder nicht. Mit der entsprechenden Vorlaufzeit vor dem Dezember-Landtag waren wir in einem Regime, wo 3G galt für Kulturveranstaltungen. 2G war damals noch kein Thema oder am Rande ein Thema. Grundsätzlich waren Kulturveranstaltungen für alle offen. Die Notwendigkeit für einen Nachtragskredit war noch zu wenig klar oder war gänzlich unklar. Deshalb wurde es damals noch nicht beantragt. Aber ich kann Ihr Anliegen gut nachvollziehen. Im Nachhinein hätte ich jetzt gerne auch einen Beschluss schon im Dezember gehabt. Aber es trifft halt hier zu, wie auf viele Situationen - insbesondere in der Pandemiebewältigung: Im Nachhinein ist man immer gescheiter.Die Frage mit der Referendumsfrist hatten wir im letzten Jahr auch schon einmal, das war Ihre zweite Frage. Ich denke, hier trifft die Devise zu: Besser spät als nie. Also die Anträge, die jetzt eintreffen, werden ja nicht abschlägig beantwortet, sondern pendent gehalten. Und die beziehen sich auf den entsprechenden Entscheid von heute und die danach folgende Referendumsfrist. Hier mache ich analoges Vorgehen wie bei den letzten beiden Nachtragskrediten beliebt. Ich denke, diese Zeit ist überbrückbar und es gilt da, wie gesagt, die Devise: Besser spät als nie, damit entsprechende Beiträge - dringend benötigte Beiträge - gesprochen werden können. Dann zum Votum des Abg. Rehak. Da kann ich mich kurzhalten. Ich bin nicht einverstanden. Ich bin überhaupt nicht einverstanden mit Ihnen. Diese Mittel sind dringend notwendig. Ebenfalls glaube ich auch nicht, dass Kulturschaffende eine besonders laute Gruppe sind und dass Kulturschaffende eine grosse Lobby haben, die hinter ihnen steht. Das glaube ich eben nicht. Zum Sport, nach kurzer Rücksprache mit dem Regierungschef, wird der Regierungschef noch etwas ausführen. Aber ich erachte es hier auch für wichtig, dass hier nicht das Eine gegen das Andere ausgespielt wird. Und dass keine Unterstützungsleistungen für den Sport gesprochen wurden, ist schlicht falsch. Abschliessend möchte ich allen Kulturschaffenden im Land danken für den langen Schnauf, wie man so schön sagt, für das Durchhalten und - um das Bild des Abg. Georg Kaufmann aufzunehmen, nein, das war der Abg. Seger - dafür, dass sie die Flinte eben nicht ins Korn geworfen haben und Mut bewiesen haben, auch ein Risiko eingegangen sind, und wo immer möglich und wie immer möglich eben Kulturaktivitäten und Kulturgenuss ermöglicht haben. Das, bin ich der Meinung, sollte nicht dazu führen, dass man in finanzielle Schieflagen gerät, sondern das, bin ich der tiefsten Überzeugung, müssen wir entsprechend auch würdigen und fördern. Und genau dafür ist dieser Nachtragskredit da. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wird höchste Zeit für eine Lüftungspause. Ich muss deshalb diese Debatte kurz unterbrechen. Ich schalte gleich eine ordentliche Pause ein, 15 Minuten, bis 10:40 Uhr. Danach hoffe ich, dass wir schnell zur Abstimmung gelangen können. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:25 bis 10:40 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Meine Damen und Herren, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 19 fort. Wie schon gesagt, möchte ich dann sehr gerne sehr schnell zur Abstimmung kommen.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich wollte nur noch auf den Senkungsantrag von Herrn Abg. Thomas Rehak eingehen. Jetzt sitzt er leider nicht am Platz. Okay, dann werde ich es halt Ihnen sagen. Ich wollte nur in Erinnerung rufen, dass wir im November-Landtag beim Traktandum zum Landesvoranschlag und Finanzgesetz das Budget für die Stabsstelle Sport und Bewegungsförderung bereits um CHF 100'000 erhöht haben, aus Anlass des Marathons. Und wo uns die Regierung bereits zugesichert hat, dass sie dieses Geld unter Umständen nicht dem Marathon zusprechen kann, sondern dass es einfach eine allgemeine Erhöhung ihres Budgets ist. Somit sehe ich keinen Grund, dem Senkungsantrag des Abg. Thomas Rehak zuzustimmen. Und ich finde es nicht gut, dass wir versuchen, Sport und Kultur gegeneinander auszuspielen. Ich finde, die zwei Themen ergänzen sich hervorragend in unserem Land. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Ich habe nur eine ganz einfache Frage an den Kulturminister. Können Sie mir sagen: Wieso läuft dieser Kulturnachtragskredit eigentlich nicht über das Paket der Nachtragskredite unter Traktandum 18? Ich wäre hier froh um eine kurze Antwort. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich bin jetzt einige Male zitiert worden, ich würde hier Kultur und Sport vermischen. Ich glaube, Sie haben mir nicht zugehört. Ich habe deutlich und klar gesagt, dass das nicht das Thema ist. Ich habe nur von der Historie gesprochen. Wir haben jetzt - nach meiner Auffassung - den dritten Nachtragskredit für die Kultur und ich habe verglichen, was das Budget war, welches wir im letzten Herbst gesprochen haben. Das sind nämlich CHF 300'000 zusätzlich zum Budget 2021, weil die Landeslotterie doch CHF 300'000 mehr abzuwerfen scheint. Aber die Regierung wird uns sicher noch sagen, ob wir mit diesen knapp CHF 1,5 Mio. von der Landeslotterie überhaupt noch rechnen können oder ob das vielleicht der Grund ist, weshalb man hier einen Nachtragskredit braucht. Denn sonst wären wir dann halt nicht bei CHF 250'000 Nachtragskredit im Vergleich zum 2021-Budget, sondern dann wären das dann CHF 550'000. Um das geht es. Und dann wollte ich einfach die Verhältnismässigkeit angesprochen wissen, und zwar: Man kann es nun einmal mit dem Sport vergleichen. Und die Verhältnismässigkeit zu hinterfragen, das ist legitim. Mir geht es hier auch nicht darum, die Kulturschaffenden irgendwie zu diffamieren oder das schlechtzureden. Darum ging es überhaupt nicht. Sondern es geht um die Verhältnismässigkeit und es geht darum, dass wir jetzt über den dritten Nachtragskredit sprechen. Es geht darum, dass wir im Budget schon bereits CHF 300'000 mehr budgetiert haben. Das sind die Punkte. Und das muss sich der Landtag bewusst sein und dann kann er den Nachtragskredit sprechen.Auf der anderen Seite habe ich aber auch darauf hingewiesen, dass wir bedacht sein müssen. Wir haben circa CHF 800 Mio. zur Verfügung im Jahr. Manchmal habe ich hier drin den Eindruck, dass wir unbeschränkt Mittel haben. Das haben wir nicht. Wir müssen mit unseren Mitteln sorgsam umgehen, das ist mein Aufruf. Und ich denke, ein Nachtragskredit von CHF 150'000 müsste reichen. Dann muss man sich halt ein bisschen beschränken. Ich denke, das wäre möglich. Denn sonst kommt hier einfach jeder. Radio L ist auch schon wieder ein Thema, die stehen auch schon wieder auf der Matte. Die konnten mit CHF 1,5 Mio. arbeiten vor knapp zehn Jahren und jetzt sind wir bei CHF 2,3 Mio. und das scheint immer noch zu wenig zu sein. Also Sie sehen: Das hört nie auf. Wir haben die Verantwortung zu sagen, wie viel Geld wir für was aufwenden wollen.Natürlich wäre es schön, wenn wir der Kulturstiftung nicht CHF 250'000 geben könnten, sondern CHF 2,5 Mio. Das wäre doch toll, wäre auch nicht schlecht, oder? Aber Sie sehen, es geht um die Verhältnismässigkeit und um die Verantwortung und um eine verantwortungsvolle Wahrnehmung der Finanzhoheit. Nicht mehr und nicht weniger. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bevor wir jetzt noch Radio L hier ins Birchermüsli hineinmischen, möchte ich kurz etwas zum Sport sagen und zur Falschaussage. Sie haben gesagt: Im Sport wurde gar nichts gemacht, die wurden nicht unterstützt. Das möchte ich einfach zurückweisen. Schon mit dem ersten Hilfspaket war der Sport auch schon umfasst. Man hat dort versucht, zu unterstützen. Man war vonseiten der Regierung mit dem LOC immer in Kontakt, es wurden auch Budgetpositionen verschoben, es wurden auch Sonderauszahlungen gemacht. Ich glaube, das ist nicht ganz korrekt und deshalb muss ich das hier richtigstellen.Und in Ergänzung zu dem, was der Abg. Gassner vorhin gesagt hat zum letzten Budget, ist Ihnen ja sicher auch bewusst, dass dann im Herbst der Vierjahresfinanzbeschluss für das LOC hier drin besprochen werden muss. Dann wird es dann um den Sport gehen. Heute geht es um die Kultur und deshalb zurück an den Kulturminister. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe noch eine kurze Rückfrage des Abg. Georg Kaufmann zu beantworten, warum das nicht in die Sammelvorlage gelaufen ist. Das wäre möglich gewesen. Das wäre nicht grundsätzlich falsch gewesen, wenn man das über die gleiche Vorlage, also über die Sammelvorlage, gemacht hätte. Man hat es im letzten und vorletzten Jahr mit einem separaten Bericht und Antrag gelöst und darum haben wir uns auch in diesem Fall für ein separates Gefäss entschieden für diesen Nachtragskredit. Im Zusammenhang mit dem Abg. Thomas Rehak gibt es meinerseits nicht mehr viel zu sagen. Einfach: Die Aussage «man muss sich ein bisschen beschränken», dem verwehre ich mich. Wie die Kulturschaffenden sich in den letzten Jahren beschränken mussten und wo sie sich überall Einbussen und Zusatzaufwänden und zum Teil existenziellen Problemen gegenübergestellt sehen konnten, da ist das einfach ein Schlag ins Gesicht. Mehr gibt es dazu nicht mehr zu sagen. Einfach, dass ich das in aller Entschiedenheit zurückweise. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen den Finanzbeschluss.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Obwohl es höchstwahrscheinlich aussichtslos ist, möchte ich trotzdem der Ordnung halber meinen Antrag stellen und in Art. 1 den Betrag von CHF 250'000 auf CHF 150'000, sprich um CHF 100'000, zu kürzen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Darüber lasse ich abstimmen. Es geht um Art. 1, es geht um eine Reduktion auf CHF 150'000. Wer mit dem Antrag des Abg. Thomas Rehak einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zwei Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben und wir können über den Finanzbeschluss in der vorliegenden Form abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt abstimmen. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen und wir haben Traktandum 19 abgeschlossen. -ooOoo-