Abänderung des Richterbestellungsgesetzes sowie des Staatsanwaltschaftsgesetzes (Umsetzung von Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption - GRECO - im Rahmen der vierten Evaluationsrunde) (Nr. 96/2021) [1. Lesung: 3. Dezember 2021] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 1/2022); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung des Richterbestellungsgesetzes sowie des Staatsanwaltschaftsgesetzes (Umsetzung von Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption - GRECO - im Rahmen der vierten Evaluationsrunde).Diese Vorlage wurde am 3. Dezember 2021 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 1/2022. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Artikelaufruf beginnen.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Sehr geehrte Damen und Herren. Entschuldigung, ich bin bei Art. 9.Landtagspräsident Albert Frick
Dann melden Sie sich bitte nochmals. Wir stimmen ab über Art. 5. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter.Art. 9 Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, jetzt passt es. Art. 9 Abs. 1, hier heisst es: «Richterstellen sind in jedem Fall öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibungen erfolgen durch die Regierung.» Es gibt zwar Ausführungen hierzu, dass man das schon gemäss den Vorgaben des Richterauswahlgremiums machen will. Ich frage mich allerdings, warum man das dann nicht gleich in den Gesetztext hineinschreiben kann. Deshalb wäre mein Vorschlag: «Die Ausschreibungen erfolgen gemäss den Vorgaben des Richterauswahlgremiums durch die Regierung.» Das wäre mein Antrag. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der Abg. Thomas Rehak hat den entsprechenden Antrag ja auch schon bei der 1. Lesung eingebracht - nicht eingebracht, aber nachgefragt - und insofern: Die Antwort, warum es das nicht braucht, die steht im Bericht und Antrag. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse über den Antrag des Abg. Thomas Rehak abstimmen. Er beantragt, bei Art. 9 Abs. 1 den folgenden Zusatz: «Richterstellen sind in jedem Fall öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibungen erfolgen gemäss den Vorgaben des Richterauswahlgremiums durch die Regierung.» Wer mit diesem Wortlaut einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Acht Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 9 Abs. 1 und 4 gemäss Regierungsvorlage ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 10 Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes.Art. 33 Abs.1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 Abs.1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 26 erledigt. -ooOoo-