Beschlüsse Nr. 301/2021 (Verordnung (EU) 2019/876, «CRR II») und Nr. 383/2021 (Richtlinie (EU) 2019/878, «CRD V») des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Bereich Finanzdienstleistungen (Nr. 13/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 31: Beschlüsse Nr. 301/2021 (Verordnung (EU) 2019/876, «CRR II») und Nr. 383/2021 (Richtlinie (EU) 2019/878, «CRD V») des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Bereich Finanzdienstleistungen.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 13/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Regierungschef Dr. Daniel Risch für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Richtlinie und die Verordnung bilden den ersten Teil des sogenannten «europäischen Bankenpakets». Liechtenstein ist zur Übernahme der CRD V und der CRR II aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft verpflichtet. Eine erwähnenswerte Neuerung von CRD V ist die Stärkung der Rolle von Finanzholdinggesellschaften. Die CRD V wird durch eine Abänderung des Bankengesetzes umgesetzt und war bereits im Dezember 2021 in 1. Lesung im Landtag. Die 2. Lesung haben wir in Traktandum 23 dieser März-Session behandelt. Aufgrund der grossen Bedeutung für den liechtensteinischen Finanzplatz sollen beide Vorlagen per 1. Mai 2022 vorab umgesetzt werden. Die Vorlage wirft keine verfassungsmässigen Fragen auf. Bei der FMA wird sich insbesondere eine Zunahme des Aufsichtsaufwandes ergeben. Hier führt jedoch aufgrund der Einhaltung von internationalen Standards kein Weg vorbei.Dem Antrag der Regierung werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 301/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. Oktober 2021 betreffend die Verordnung (EU) Nr. 2019/876 (CRR II) und dem Beschluss Nr. 383/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 10. Dezember 2021 betreffend die Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD V) die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 31 abgeschlossen.-ooOoo-