Beschlüsse Nr. 247/2021 (Richtlinie 2012/34/EU und Richtlinie (EU) 2016/2370) und Nr. 248/2021 (Richtlinie (EU) 2016/797 und Richtlinie (EU) 2016/798) des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Bereich Eisenbahn (Nr. 20/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen nun zu Traktandum 32, das wir zuerst von der Traktandenliste gestrichen haben, aber auf Wunsch der Regierung wieder aufgenommen haben: Beschlüsse Nr. 247/2021 (Richtlinie 2012/34/EU und Richtlinie (EU) 2016/2370) und Nr. 248/2021 (Richtlinie (EU) 2016/797 und Richtlinie (EU) 2016/798) des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Bereich Eisenbahn. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 20/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Ministerium für Infrastruktur für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Umsetzung dieser Richtlinien, welche der Interoperabilität von Eisenbahnsystemen dient, erfordert eine Abänderung des Eisenbahngesetzes. Die 1. Lesung des Gesetzes werden wir im April-Landtag vornehmen. Die Umsetzungsmassnahmen werden voraussichtlich am 1. August 2022 in Kraft treten. Liechtenstein ist zur Übernahme der gegenständlichen Rechtsakte aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft verpflichtet. Die Vorlage wirft keine verfassungsmässigen Fragen auf. Ebenfalls führt sie zu keinen personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen. Dem Antrag der Regierung werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit bitte ich den Parlamentsdienst, den etwas umfangreicheren Antrag zu lesen:«Der Hohe Landtag wolle
- dem Beschluss Nr. 247/2021 vom 24. September 2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Neufassung) und die Richtlinie (EU) 2016/2370 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur sowie
- dem Beschluss Nr. 248/2021 vom 24. September 2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Neufassung) und die Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit (Neufassung)
die Zustimmung erteilen.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 32 abgeschlossen. -ooOoo-