Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Einführung der Stiefkindadoption für eingetragene Partner/innen und Lebensgefährt/innen) (Nr. 19/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Traktandum 37: Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Einführung der Stiefkindadoption für eingetragene Partner/innen und Lebensgefährt/innen).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 19/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Auslöser für den vorliegenden Bericht und Antrag war das Urteil des Staatsgerichtshofes StGH 2020/097, mit welchem der Staatsgerichtshof Art. 25 Partnerschaftsgesetz bezüglich Stiefkindadoption als verfassungs- und EMRK-widrig aufgehoben hat. Dem Gesetzgeber hat der StGH ein Jahr Zeit gegeben, um eine diskriminierungsfreie Regelung einzuführen. Eine entsprechende Möglichkeit hat die Regierung, wie vorliegend zu lesen ist, ausgearbeitet, den Ausschluss der übrigen Adoptionsmöglichkeiten und der Fortpflanzungsmedizin hat sie jedoch auch im neu vorgeschlagenen Art. 25 Partnerschaftsgesetz belassen und es ausserdem unterlassen, für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der familiären Beziehungen zu sorgen. Letzteres hat der StGH ebenfalls in seinem Urteil erwähnt.Die Regierung hat es leider auch unterlassen, eine aktualisierte Gesamtanalyse der Rechtsstellung der eingetragenen Partnerschaft vorzunehmen. Ich bedauere diese Nichtvornahme sehr und sehe darin eine vertane Chance. Es handelt sich bei der Vorlage somit nur um das Nötigste, das für eingetragene Paare gemacht wird. Mehr aber auch nicht. Was mich beim Lesen des Berichts und Antrags dann aber doch erstaunt hat, ist, dass die Regierung ohne Diskussion und von sich aus die Altersgrenzen der Wahleltern herabsetzt, wie auch die Altersdifferenz zwischen Wahleltern und Wahlkind. Sie argumentiert diesbezüglich auf die entsprechende Kritik von FLay, dass diese von sich aus vorgenommene Änderung lediglich geringfügiger Natur sei und nicht derselben wertesensiblen beziehungsweise gemäss Vernehmlassung gar kontroversen Diskussion unterliege. Nun, zu dieser sogenannten kontroversen Diskussion kann und will ich nicht schweigen. Denn so kontrovers, wie die Regierung vermeint, war die Vernehmlassung nicht. Lediglich ein Vernehmlassungsteilnehmer hat sich negativ geäussert und seinen Unmut auf einer Seite niedergeschrieben und weiter lediglich seine Leserbriefe der letzten zwölf Jahre, somit bis zur Entstehung des liechtensteinischen Partnerschaftsgesetzes zurück, als seine Vernehmlassungsantwort eingereicht. Bei diesem einen Vernehmlassungsteilnehmer handelt es sich um eine Person, die oft an den Montagsdemonstrationen auf dem Peter-Kaiser-Platz zu sehen war. Er gehörte 2011 mit seiner Meinung zum Partnerschaftsgesetz einer Minderheit an, verschaffte sich damals wie heute sehr viel Raum und sorgte auch für Aufsehen. Ein ähnliches Verhalten legten auch die Demonstranten der Demonstrationen am Montag an den Tag. Sie vertraten und vertreten nicht die Mehrheit, aber beanspruchen für sich viel Raum, Zeit und Öffentlichkeit. Dabei haben auch sie es nicht einmal hinbekommen, 1'500 Unterschriften für ihr Anliegen zu sammeln.2011 hat es die Gruppierung Vox populi geschafft, die notwendigen Unterschriften für das Referendum gegen das Partnerschaftsgesetz zu sammeln. Allerdings haben 68,75% der abgegebenen Stimmen für das Partnerschaftsgesetz gestimmt, sodass die Gegner keine Mehrheit für sich erzielen konnten. Das liechtensteinische Partnerschaftsgesetz wurde somit mit einer noch grösseren Zustimmung angenommen als das entsprechende Gesetz in der Schweiz. Neben diesem einzigen Vernehmlassungsteilnehmer, der sich gegen die Abänderung aussprach, gab es keine weiteren Vernehmlassungsteilnehmer, die sich negativ zur Stiefkindadoption geäussert hatten. Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmer hätte sich noch mehr gewünscht: beispielsweise die Ehe für alle, weitere Adoptionsmöglichkeiten und eine diskriminierungsfreie Regelung bezüglich Fortpflanzungsmedizin. Von einer kontroversen Vernehmlassung kann somit nicht die Rede sein, sondern maximal von einer Einzelmeinung. Es ist eine Einzelmeinung, die es geben darf. Sie darf meiner Meinung nach aber nicht dazu führen, dass man die Zeichen der Zeit nicht wahrhaben will und sich entsprechenden diskriminierungsfreien Regelungen entgegenstellt. Eben: eine vertane Chance. In der Schweiz wurde die Ehe für alle in einer Volksabstimmung grossmehrheitlich mit 64,1% angenommen. Besonders hervorzuheben ist, dass alle Stände sprich alle Kantone der Ehe für alle zugestimmt haben - auch die konservativsten. Im Abstimmungskampf gab es viele Diskussionen und diese können eins zu eins auf Liechtenstein übernommen werden - wenn man denn will. Doch ich bekomme den Eindruck, dass die Regierung nicht will. Das Partnerschaftsgesetz betrifft geschätzt 10% der Bevölkerung, die immer noch mit gesetzlichen Regelungen leben müssen, die diskriminierend sind oder nicht mehr logisch erklärt werden können. Mehr dazu werde ich dann beim entsprechenden Artikel noch äussern.Ab dem 1. Juli 2022 wird Liechtenstein das letzte deutschsprachige Land sein, dass die Ehe für alle noch nicht haben wird. Insbesondere wird es dann direkt von Ländern umgeben sein oder nur noch von Ländern umgeben sein, die die Ehe für alle bereits haben werden. Wir sind dann - wieder einmal - das Schlusslicht. Selbst das erzkonservative und erzkatholische Spanien hat die Ehe für alle samt Adoption im Jahre 2005 - es ist kein Fehler - 2005 und nicht 2015 ermöglicht. Und gestern gab sich das erste gleichgeschlechtliche Paar mit Kindern in Chile das Ja-Wort. In Liechtenstein ist dies leider immer noch nicht möglich und so überrascht es mich auch nicht, dass Liechtenstein im ILGA-Rating zurzeit auf Platz 40 liegt. Es liegt damit bezüglich LGBT-Rechte hinter der Ukraine, Rumänien, Bulgarien, Moldawien und Italien. Dies sollten wir möglichst schnell ändern und deshalb möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, einladen, miteinander und somit fraktionsübergreifend beziehungsweise wählergruppenübergreifend einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss zu erarbeiten. Ich denke und bin davon überzeugt, auch aus meiner persönlichen Erfahrung aus der Entstehungsgeschichte des Partnerschaftsgesetzes, dass allfällige Diskussionen, die in Liechtenstein noch geführt werden müssten, parallel zum Gesetzgebungsprozess geführt werden können - falls notwendig, bis und mit Abstimmung über ein allfälliges Referendum. Meines Erachtens hat der Staatsgerichtshof die Diskussion darüber gestartet, der Landtag hat diese mit der Aktuellen Stunde im Oktober weitergeführt, nur vonseiten Regierung wird diesbezüglich nichts unternommen und weitergeführt. Erklären kann ich es mir nicht und ich will nicht glauben, dass sich unsere Regierung nicht auch für eine Minderheit einsetzt oder einsetzen will, die immerhin bis zu 10% der Bevölkerung ausmacht. Insbesondere dann nicht, wenn bei ganz vielen Möglichkeiten von «das Miteinander ins Zentrum stellen» gesprochen wird. Bezüglich der LGBT-Rechte merkt die LGBT-Community in Liechtenstein wenig davon.Auch wenn man, wie die Regierung auf Seite 17 ausführt, vermeint, dass ein demokratischer Diskurs bezüglich Fremdkindadoption oder Ehe für alle im Sinne der völligen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen der Ehe, Adoption und Fortpflanzungsmedizin innerhalb eines Jahres nicht möglich ist, so kann dieser Diskurs zumindest weitergeführt werden. Entgegen der Meinung der Regierung und «Vaterland.online» wird diese Diskussion heute nicht gestartet. Die Diskussion hat schon lange mit dem StGH-Urteil begonnen. Der Verein Flay als Interessenvertreter, ich als Landtagsabgeordneter und sicher auch ganz viele andere Personen würden Sie dabei unterstützen. Niemand verschliesst sich einer Diskussion. Entgegen der Meinung der Regierung auf Seite 31 wurde nicht mit dem vorliegenden Bericht und Antrag der Anstoss für eine gesellschaftspolitische Diskussion gesetzt, sondern die Diskussion hat bereits mit dem StGH-Urteil begonnen. Und diese Diskussion sollte nun auch weitergeführt werden - auch von der Regierung. Aus der Aktuellen Stunde im Oktober habe ich unter anderem mitgenommen, dass sich alle Redner für ein Ende von diskriminierenden Regelungen ausgesprochen haben. Mir ist es sehr wichtig, dass mit dieser Vorlage auch diskriminierungsfreie Regelungen geschaffen werden und solche Regelungen, die nicht offensichtlich diskriminierungsfrei sind, durch nichtdiskriminierende Regelungen ersetzt werden. Da ich leider davon ausgehen muss, dass die Regierung hier von sich aus für die 2. Lesung keine solchen Anstalten unternehmen wird, bitte ich Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sich bei mir zu melden, damit wir miteinander einen parlamentarischen Vorstoss zur Ehe für alle, diskriminierungsfreie Adoption und diskriminierungsfreie Regelung der Fortpflanzungsmedizin und zum Ende aller noch bestehenden Ungleichbehandlungen von eingetragenen Partnerschaften und Ehen erarbeiten können. Neben den Änderungen im Partnerschaftsgesetz werden auch einzelne Paragrafen im Zusammenhang mit der Adoption im ABGB abgeändert. Beispielsweise wird das unterschiedliche Mindestalter der Wahleltern auf 25 reduziert und der Altersunterschied zwischen den Wahleltern und dem zu adoptierenden Kind wird von 18 auf 16 Jahre reduziert. Weiter wird in Paragraf 181 Abs. 1 Ziff. 2 bis 4 bezüglich Stiefkindadoption nach österreichischer Rezeptionsvorlage angepasst. Abschliessend kann ich nicht schweigen und muss ein paar Anmerkungen zum Bericht und Antrag machen. Entgegen der Meinung der Regierung setzt sie nicht das gesamte StGH-Urteil um, sondern nur einen Teil der Dinge, die dort gefordert sind. Die restlichen Dinge bleibt sie schuldig und ich hoffe, dass sie diese Versäumnisse bis zur 2. Lesung vornimmt. Dazu gehört beispielsweise eine aktualisierte Gesamtanalyse der Rechtsstellung der eingetragenen Partnerschaft. Unten auf Seite 24des Berichts und Antrags wird ausgeführt, dass die Argumentation des Staatsgerichtshofes zur EGMR-Konformität von unterschiedlichen Rechtsinstituten für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Beziehungen darauf abstützt, dass gleichgeschlechtliche Paare keine gemeinsame Elternschaft übernehmen können. Wie uns in der Realität vorgelebt wird und auch der Anlassfall des StGH-Urteils deutlich zeigt, ziehen Männerpaare und Frauenpaare Kinder miteinander auf und sind miteinander Eltern. Mit der Zulassung der Stiefkindadoption im Partnerschaftsgesetz sei die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft nicht mehr sachlich begründbar, weil damit für beide Partnerschaftsformen gemeinsame Elternschaft möglich ist. Eine Ungleichbehandlung wäre dann diskriminierend und daher verfassungs- und EMRK-widrig. Ich ersuche die Regierung auf die 2. Lesung, hier weitere Abklärungen zu treffen und wenn möglich auf Art. 25 ersatzlos zu verzichten und die entsprechenden korrespondierenden Normen im ABGB gemäss österreichischer Rezeptionsvorlage zur gemeinsamen Adoption aufzunehmen. Der Regierung ist zu ihren Ausführungen auf Seite 33 entgegenzuhalten, dass im Unterschied zu Österreich in Liechtenstein nur gleichgeschlechtliche Paare die eingetragene Partnerschaft eingehen können und sich eingetragene Partner, wenn sie sich als solche identifizieren lassen müssen, als homosexuell outen müssen - was in gewissen Ländern, beispielsweise Russland und den arabischen Ländern, zu Nachteilen, Strafen und teilweise zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann. Auch deshalb wäre eine Öffnung der Ehe für alle angezeigt. Meine Fragen zu den entsprechenden Gesetzesartikeln beziehungsweise Paragrafen werde ich dort stellen. Auch wenn ich, wie bereits ausgeführt, nicht mit allem einverstanden bin, was im vorliegenden Bericht und Antrag geschrieben und geregelt werden soll, bin ich für Eintreten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank dem Abg. Daniel Seger für sein ausführliches und gutes Votum, welches ich eins zu eins unterstützen kann. Auch ich finde es sehr minimalistisch, was die Regierung da uns vorlegt. Vor 10 Jahren trat das heutige Partnerschaftsgesetz in Kraft, nachdem das Volk darüber abgestimmt hat und sich gesellschaftspolitisch als liberal und modern outete. Schon im November 2001 reichte der Freie-Liste-Abgeordnete Paul Vogt eine Initiative über die «registrierte Partnerschaft und zur Abänderung des Ehegesetzes» ein. Vor 20 Jahren war dies eine mutige und visionäre Initiative, die gesellschaftliche Entwicklung in den letzten Jahren hat sie aber mittlerweile eingeholt. Das Schweizer Stimmvolk hat im letzten Jahr sich klar für die Öffnung der Ehe für alle ausgesprochen. Die Änderung tritt Mitte dieses Jahres in Kraft. Ab dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Eingetragene Partnerschaften sind dann nicht mehr möglich. Zurück zur Landtagsdiskussion vom November 2001. Die Abgeordneten haben schon damals erkannt, dass Handlungsbedarf besteht, um gleichgeschlechtliche Paare rechtlich gleichzustellen. Damals ging es nicht nur um die Gleichstellung, es ging damals explizit um die Aufhebung von Diskriminierung und Benachteiligung im täglichen Leben: im Erbrecht, im Besuchs- und Mitbestimmungsrecht im Krankheitsfall des Partners, soziale Absicherung und viele andere Bereiche, in denen gleichgeschlechtliche Paare nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare hatten und ihnen bewusst Rechte verwehrt wurden. In Europa wurden nun nach und nach diese Lücken in der Gesetzgebung geschlossen, meist mit speziellen Gesetzen, die mehr oder weniger eine rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zum Ziel hatten. Einige Länder vor allem im Norden erkannten schon früh, dass es keinen Unterschied macht, ob nun Paare mit gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts heirateten. Die Ehe für alle war vor allem in den nordischen Ländern schnell eine beschlossene Sache, wie auch in einigen europäischen Ländern das Adoptionsverbot und das Verbot der künstlichen Fortpflanzung aufgehoben wurde. Wie schon ausgeführt, selbst im katholischen Spanien war es 2013 bereits Schwulen- und Lesbenpaaren erlaubt, Kinder zu adoptieren, wie auch in den Niederlanden. Am 1. August 2013 wurde auch in Österreich die Stiefkindadoption gesetzlich ermöglicht - nachdem auch hier die Gerichte entschieden haben, dass es eine Diskriminierung ist, das Adoptionsrecht zu verwehren. Ein Jahr später wurde entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare in Österreich auch nichtleibliche Kinder adoptieren dürfen. Viele Bestimmungen, die ein Verbot einer Adoption und der Anwendung einer Fortpflanzungsmedizin für gleichgeschlechtliche Paare als Zweck hatten, wurden von den Gerichten nach und nach aufgehoben, da sie nicht im Einklang mit der Verfassung oder den Menschenrechten waren - so auch in Liechtenstein. Darum behandeln wir heute die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes.Die Regierung ist dabei den minimalistischen Weg gegangen und hat nur die absolut notwendigste Änderung am Gesetz vorgenommen, um dem Entscheid des Staatsgerichtshofes vom 10. Mai 2021 nachzukommen. Ohne diese Änderung wird am 13. Juli 2021 der Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes aufgehoben und somit fällt im Partnerschaftsgesetz das Verbot der Adoption und der Anwendung einer Fortpflanzungsmedizin im Inland. Wie schon in der Interpellationsbeantwortung vom September 2015 zur Stiefkindadoption, stellt sich die Regierung erneut auf den Standpunkt: Sollen die Schwulen und Lesben ihr Recht einklagen. Schade, dass hier ein Weg bestritten wird, welcher zeitraubend und kostspielig ist - und das ist es für alle Parteien: die Gerichte, die Paare, den Gesetzgeber und die Regierung. Genauso stellt sich die Regierung bei der Frage der Ehe für alle auf den Standpunkt, dass die anderen, in diesem Fall die FLay oder gleichgeschlechtliche Paare, eine Initiative oder der Landtag Bewegung in die Sache bringen sollen. Nun zu der vorgeschlagenen Änderung des Partnerschaftsgesetzes: Den Art. 24a und 25 werde ich in dieser Form in der 2. Lesung nicht zustimmen und somit wird das Verbot in der Adoption und der Fortpflanzung im Partnerschaftsgesetz hoffentlich komplett aufgehoben, wenn auch der Gesamtlandtag diesem Art. 25 nicht zustimmt. Es kann doch nicht sein, dass eine bekannte Diskriminierung von den Diskriminierten eingeklagt werden muss. Der Landtag und die Regierung sind in der Pflicht, diskriminierungsfreie Gesetz zu machen. Und wenn die Regierung eine breite Diskussion wünscht, so soll sie diese bitte auch anstossen. Vielen Dank dem Abg. Daniel Seger für den Aufruf einen fraktionsübergreifenden Vorstoss für die Ehe für alle zu lancieren. Ich glaube, ich kann für die gesamte Fraktion der Freien Liste, wenn nicht gar die ganze Partei sprechen, dass wir bei einem fraktionsübergreifenden Vorstoss zur Einführung der Ehe für alle auf jeden Fall dabei sind. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich meinen Eindruck zum Bericht und Antrag schildern. Die Regierung hat vom Staatsgerichtshof die Aufgabe erhalten, das Partnerschaftsgesetz so abzuändern, dass es für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der familiären Beziehung besorgt ist. Das heisst, eine Stiefkindadoption für eingetragene Partnerinnen beziehungsweise Partner und für Lebensgefährten soll rechtlich verankert und somit ermöglicht werden. Ja, mit dem vorliegenden Bericht und Antrag hat die Regierung ihre Aufgabe quasi erledigt. Sie hat die Thematik aber nicht vollumfassend behandelt. Es wurde weder die Fortpflanzungsmedizin, noch die Möglichkeit einer generellen Adoption oder die Ehe für alle thematisiert. Dies mit der Begründung: Hierzu müsse zuerst ein Diskurs in der Bevölkerung geführt werden und die Zeit für die Umsetzung sei zu knapp. Ersterem stimme ich vollkommen zu: Meiner Meinung nach ist es höchste Zeit, den Diskurs in der Bevölkerung zu führen, weshalb ich Folgendes anbringen möchte: Gleichgeschlechtliche Paare gehören heute ebenso zur Gesellschaft wie heterosexuelle Paare. Weshalb sollen sie also nicht auch eine Familie gründen dürfen? Ich vermute, viele werden argumentieren, dass es für das Kindeswohl Mama und Papa braucht. Aber ist ihnen einerseits bewusst, dass viele Kinder in Liechtenstein dies heute gar nicht haben? Unzählige Eltern leben getrennt, sind zerstritten und meiden den Kontakt zum anderen Elternteil. Andererseits, was bedeutet Kindeswohl überhaupt? Es bedeutet, einem Kind eine gesunde, psychische, physische, geistige, soziale, kulturelle und und und Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehört es, das Kind vor körperlicher und seelischer Gewalt zu schützen und ihm ein Dach über dem Kopf zu bieten. Es mit Liebe zu umsorgen, eine Bindung und Beziehung aufzubauen und auch eine sichere Lebensorientierung zu bieten. Wie bereits in meinem Votum zur aktuellen Stunde «Ehe für alle» ausgeführt, ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren ein Kind in jedem Fall ein Wunschkind. Wenn sie sich für ein Kind entscheiden, sei dies durch Leihmutterschaft, Samenspende oder auch Stiefkindadoption, so nehme ich an, prüfen sie auch genau und sehr sorgfältig, wer der Samenpapa, die Eimama und die Bauchmama ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Aus der entwicklungspsychologischen Forschung ist bekannt, dass es für die Identitätsentwicklung eines Kindes sehr wichtig ist, über seine eigene Herkunft Bescheid zu wissen. Daher muss besonders in oben genannten Fällen ein entsprechend offener Umgang in der Familie gepflegt werden. Je mehr Informationen ein Kind über sich und seine Wurzeln erhält, umso geringer ist das Risiko, dass es irritiert ist, wenn es mit Fragen zur Herkunft oder besonderen Familienkonstellationen konfrontiert wird. Eine gedeihliche Entwicklung ist dann begünstigt, wenn eine gute familiäre Beziehung und ein stabiler und verlässlicher Erziehungsrahmen gegeben sind. Bei der letzten Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz wurde festgehalten, dass keine Fortpflanzungsmedizin eingesetzt werden darf. Das ist meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäss. Seit dieser Entscheidung sind elf Jahre vergangen. In diesen elf Jahren hat sich nicht nur eine neue Generation an Wählerinnen und Wählern hervorgetan, sondern hat sich - so hoffe ich sehr auch das Denken in älteren Generationen verändert. Wie bereits anlässlich der Aktuellen Stunde gesagt: Für die Konservativen ändert sich nichts, für die Betroffenen aber die Welt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, geschätzte Regierung. Besten Dank den Vorrednern für ihre guten Voten, denen ich durchaus etwas abgewinnen kann. Ich werde keine zusätzlichen Wiederholungen ausführen, die wir bereits gehört haben, und mich kurzhalten. Der Staatsgerichtshof hat im Mai 2021 eindeutig festgestellt, dass Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst und verfassungswidrig ist. Diese Überarbeitung des Partnerschaftsgesetzes ist nun folgerichtig. Sie geht auf die vom Staatsgerichtshof bemängelten Diskriminierungen ein und löst auf die Schnelle die akutesten Probleme. Für mich ist es aber nachvollziehbar, dass die Betroffenen hier schneller weitergehen und die Tür für die Ehe für alle öffnen wollen. Hierfür braucht es meiner Meinung nach aber eine breitere Vernehmlassung und eine gewisse Vorlaufzeit, um das Thema gesamtgesellschaftlich gut zu diskutieren. Meines Erachtens müssten hierfür jene, die aufs Gas treten wollen, die Initiative ergreifen. Es ist kein Geheimnis, dass ich persönlich diesen Forderungen gegenüber aufgeschlossen bin. Allerdings möchte ich auch die Meinung all jener in die Diskussion aufnehmen, welche grosse Bedenken in diesen Fragen, zu diesem Thema haben. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen in den letzten Jahren und der Einführung der Ehe für alle in 14 Ländern Europas sowie kürzlich auch in der Schweiz ist der Zeitpunkt gekommen, den angeregten Diskurs zu eröffnen. Es braucht hier eine breite Diskussion. Die Brechstangenmethode ist hier nicht das richtige Vorgehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Wir leben in einem Land, in welchem die Entscheidung jedes Einzelnen sehr hoch eingeschätzt wird. Sehen wir die Coronapandemie: Jeder wollte über sein Leben selbst bestimmen und hat sich durch milde Massnahmen sehr eingeengt und in seiner Freiheit eingeschränkt gefühlt. Nun stehen wir hier aus meiner Sicht an einem ähnlichen Punkt. In jeder Situation gibt es also Personen, die etwas befürworten oder dagegen sind. Aber bei dieser Diskussion haben wir einen entscheidenden Vorteil, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Für unsere konservativen Mitmenschen, also die sogenannten Gegner, wird sich nichts ändern. In der Praxis werden es in ihren Augen einfach zwei Freundinnen oder Freunde sein, die gemeinsam spazieren und einen Kinderwagen schieben. Das heisst, sie können weiter ihrem Weltbild entsprechend leben und lieben und werden darin nicht gestört. Es gibt aber gleichgeschlechtliche Personen, die lieben sich und wünschen sich nichts sehnlicher, als rechtlich anerkannte Eltern zu sein und somit offiziell eine Familie. Warum nimmt sich hier die Regierung und auch der Gesetzgeber die Freiheit, dies nicht zu akzeptieren und zu respektieren? In einem modernen Staat, wie Liechtenstein es sein will, kann es doch nicht sein, dass man sich vor dieser Entwicklung der Gesellschaft derart verschliesst. Aus meiner Sicht ist es höchste Zeit, diese und weitere Fragestellungen aktiv in Angriff zu nehmen und Lösungen voranzutreiben - wie es auch unsere modernen Nachbarländer getan haben - und nicht nur diese aufgezwungene Minimalumsetzung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Elke Kindle
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Bestimmt wiederhole ich einiges, was bereits gesagt wurde. Dennoch finde ich es in diesem Fall wichtig, dass sich möglichst viele für dieses Thema einsetzen. Im Jahr 2011 wurde das Partnerschaftsgesetz in Liechtenstein eingeführt. Bei der damaligen Gesetzesvorlage waren sowohl die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare als auch der Zugang zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren ausgeschlossen, was sicher dazu beigetragen hatte, dass das Gesetz angenommen wurde. Im vorliegenden Bericht und Antrag lese ich nun eine Angst der Regierung heraus, diese vermeintlich heissen Eisen anzurühren. Abgesehen von der Möglichkeit, den gleichen Namen annehmen zu können, am 1. Januar 2017, wurde am Partnerschaftsgesetz in den letzten elf Jahren nichts verändert. In eben diesen elf Jahren ist jedoch sehr viel passiert. Inzwischen ist die Ehe für alle in allen umliegenden Ländern angenommen worden und wird auch in der Schweiz ab 1. Juli 2022 möglich sein. Eingetragene Partnerschaften haben nichts Exotisches mehr an sich. Diesem Fortschritt ist Rechnung zu tragen. Wie könnte je irgendein Fortschritt entstehen, wenn sich die Meinungen und Erkenntnisse nicht weiterentwickelten? Ich sehe keinen Widerspruch in der damaligen Haltung und dem heutigen Ansinnen, das Partnerschaftsgesetz um eben diesen Punkt der Adoptionsmöglichkeit zu erweitern. In der jetzigen Vorlage ist vorgesehen, dass Einzelpersonen ein Kind adoptieren dürfen. Gleichzeitig dürfen Menschen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, eben dies nicht tun. Das ist eine offensichtliche Diskriminierung und kann so nicht stehen bleiben. Mit der Aufhebung des Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes als EMRK- und verfassungswidrig wird bloss einem Urteil des Staatsgerichtshofes nachgekommen und nicht weitergedacht. Das ist für mich Minimalismus. Der grosse nationale Ermessensspielraum, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedem Staat einräumt, ist lobenswert. Fakt ist aber, dass Liechtenstein inzwischen umgeben ist von Ländern, in denen die Ehe für alle bereits eingeführt ist oder zeitnah eingeführt wird. Es ist an der Zeit, den Diskurs zu führen und nachzuziehen. Die Regierung stösst in ihrer Vorlage an, dass die Initiative dafür vom Landtag zu kommen hat. Also lasst uns darüber diskutieren. Die Frage ist, ob diese Diskussion wirklich so widersprüchlich geführt werden wird, wie erwartet. Wie die Vernehmlassungsergebnisse ganz klar zeigen, findet das Thema grossmehrheitliche Unterstützung. Eine Gesprächsgrundlage ist definitiv gegeben. Mehr noch wird eine gesellschaftliche Grundsatzdiskussion geradezu gefordert. Diese soll auch die Schaffung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes zum Inhalt haben, da ein solches grundsätzlich in Liechtenstein fehlt und auch für heterosexuelle Paare oder Einzelpersonen nicht geregelt ist. In der Aktuellen Stunde des Oktober-Landtags waren alle 25 Abgeordneten für eine Einführung der Ehe für alle. Wovor haben wir Angst? Ich bin davon überzeugt, dass wir damit offene Türen einrennen. Die Schweiz hat im September des letzten Jahres mit 64,1% Ja gesagt. Weshalb ist anzunehmen, dass Herr und Frau Liechtensteiner nicht auch dazu bereit sind? Natürlich gibt es Gegner, die die Familienstruktur Vater-Mutter-Kind als naturgegeben verteidigen. Fakt ist aber, dass inzwischen fast jede zweite Ehe geschieden wird und auch die Kinder aus geschiedenen Ehen in anderen Modellen leben. Aber bleiben wir beim Adoptionsrecht. Hierbei handelt es sich schlichtweg um eine Absicherung der Familienverhältnisse zugunsten der Kinder. Das Kindswohl steht wohl für jedermann im Vordergrund. Dieses ist gewährleistet, wenn ein Kind geliebt wird und es eine liebevolle Erziehung geniessen kann. Was die Fortpflanzungsmedizin anbelangt, bin ich der Ansicht, dass hier sehr differenziert und mit hohen ethischen Massstäben diskutiert werden muss. Diese Thematik hat jedoch nichts mit homo- oder heterosexuell, verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebend oder alleinstehend zu tun, sondern soll für alle Menschen gleich gelten, was ja auch im Sinne unserer Verfassung ist. Ich hoffe, dass der Bericht und Antrag bezüglich der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für Fortpflanzungsmedizin, der in Ausarbeitung ist, hierzu eine gute und mutige Diskussionsgrundlage sein wird. Ob zwei Menschen welchen Geschlechts auch immer fähig sind, gute Eltern zu sein, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab - aber nicht ausschliesslich von der sexuellen Orientierung. Genau das steht jedoch im Mittelpunkt, wenn wir über dieses Thema sprechen.Ich werde trotz meiner Bedenken eintreten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Heute ist es so: Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sind weder zur Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen. Dagegen ist Ehepaaren und Einzelpersonen die Adoption erlaubt. Das ist eine Diskriminierung, das ist nicht zulässig und gegen unsere Verfassung. Ziel dieses Berichts und Antrags ist es, diese Diskriminierung aufzuheben. Da sind noch ein paar Randbedingungen, aber mehr beinhaltet dieser Bericht und Antrag nicht. Es war aber anzunehmen, dass die Themen Ehe für alle, medizinische Fortpflanzungsmethoden, Leihmutterschaft, Samenspende und all diese Dinge zur Sprache kommen. Die erwähnte Stellungnahme, die gegen dieses Gesetz spricht, hat ja geschrieben, dass das mit Salamitaktik gehen soll oder wird. Nun ist aber die Salamitaktik offensichtlich noch zu langsam. In Liechtenstein sind vor dem Hintergrund eines bestimmten traditionellen Verständnisses zwei Rechtsinstitute geschaffen worden. Die Rechtsinstitute Ehe und die eingetragene Partnerschaft. So kann eine klare Trennung gemacht werden und in den einzelnen Rechtsinstituten kann auch in gewissen Bereichen eine Unterscheidung gemacht werden. Das kann durchaus Vorteile haben. Der Staatsgerichtshof hat dies in seiner Entscheidung 2018/154 als verfassungskonform erachtet, dass gleichgeschlechtlichen Paaren nur die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft offensteht und diese keinen Zugang zur nach wie vor heterosexuellen Paaren vorbehaltenen Ehe haben. Im Ehegesetz ist es so, dass zwei Personen verschiedenen Geschlechts zulässig sind, aber nicht gleichgeschlechtliche. Das ist der Unterschied zwischen diesen beiden Rechtsinstituten. Also mit den zwei Rechtsinstituten «eingetragene Partnerschaft» und «Ehe» steht Liechtenstein nicht abseits, das kann so belassen werden. Es gibt weltweit sehr viele Staaten, die diese beiden Rechtsinstitute pflegen. Wenn man das weiterzieht in die Fortpflanzungsmedizin: In Liechtenstein gibt es keine spezifischen Rechtsgrundlagen für die Fortpflanzungsmedizin. Wenn das zugelassen werden soll, also irgendwelche Formen einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung, sind ganz grundsätzliche gesellschaftspolitisch sensible Wertungsfragen damit verbunden. Es bedarf einer sorgfältigen Beurteilung und Abwägung, damit die im Einzelnen damit verbundenen Folgen, insbesondere auch im Hinblick auf das Wohlergehen der Kinder, einfliessen und berücksichtigt werden. Die Änderung dieses Artikels stand unter Zeitdruck. Das muss demnächst über die Bühne gehen, sonst fällt dieser Artikel und die Regierung muss mit einer Kundmachung diesen Artikel aufheben. Und dann haben wir den rechtsfreien Raum mit der Fortpflanzungsmedizin nicht gelöst. Darum meine ich, die Regierung hat richtig gehandelt und einmal zuerst das gemacht, was sein muss. Und nicht mit allem zusammen einen Riesenblock geschaffen, der dann unterschiedlich ist. Denn eben, hier sind ethische Fragen, wie: Braucht ein Kind Vater und Mutter oder kann es auch mit einem gleichgeschlechtlichen Paar aufwachsen? Da gehen die Meinungen noch sehr weit auseinander und bevor so etwas gemacht wird, muss das hier aufgearbeitet sein. Leihmutterschaft ist übrigens in der Schweiz in der Bundesverfassung verboten. Das ist der Art. 119. Dort ist das gar nicht erlaubt. Bei einer Adoption sind die Umstände so, dass die Umstände der leiblichen Eltern dazu führen, dass man das Kindeswohl sichern will, indem es durch fremde Eltern adoptiert wird. Da ist also ein Kind auf der Welt, wo die Umstände widrig sind, in denen das Kind aufwächst. Bei einer Leihmutterschaft mit Eispende, Samenspende und so weiter, wo das im Reagenzglas zu einem Embryo wird und dann eben in die Leihmutter eingepflanzt wird, wird das Kind ja so geschaffen. Das ist etwas ganz anderes als die normale Adoption, wo ein Kind ein besseres Zuhause bekommen soll - zum Beispiel ein Waisenkind. Es ist gesagt worden, dass auch bei normalen Ehepaaren die Kinder schlecht aufwachsen können. Das kann aber immer sein, denn es können sich auch gleichgeschlechtliche Paare trennen, ob mit Ehe oder mit eingetragener Partnerschaft. Es kann immer wieder Differenzen im Zusammenleben geben und auch auseinanderdriften, und das ist für Kinder natürlich schlecht. Aber das kann in beiden Rechtsinstituten entstehen. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage, so wie sie die Regierung ausgearbeitet hat, sodass das Partnerschaftsgesetz verfassungsmässig ist und diese festgestellte Diskriminierung behoben wird. Und alles andere kann man jetzt nicht einbringen, denn das führt viel zu weit. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich schliesse mich meinem Vorredner vollumfänglich an. Ich danke der Regierung für diese Vorlage und auch dafür, dass sie die Regierung nicht überladen hat und sich auf etwas Spezifisches konzentriert hat, was jetzt nun eben zu korrigieren ist. Ja, wenn ich Ihnen so zuhöre, sehr geehrte Damen und Herren, dann leben wir in einem Zeitgeist von «all possible». Eine All-possible-Gesellschaft, eine Gesellschaft, die alles können muss und alles will und alles haben soll. Davor warne ich einfach. Ich denke, man hat es uns jetzt zwar schon in den Mund gelegt, man redet vom Kindswohl und das hätte man auch bei einem gleichgeschlechtlichen Paar. Da gebe ich Ihnen schon recht. Aber das Problem, das so ein Paar nicht lösen kann, ist die Identitätsfrage des Kindes. Wir haben es gehört: Es gibt einen Samen-Vater, es gibt eine Ei-Mutter, es gibt eine Bauch-Mutter, es gibt einen Vater 1, eine Mutter 1, einen Vater 2, eine Mutter 2. Je nachdem, wie man das dann haben will. Und dann ist die Identitätsfrage irgendwann zu beantworten und das ist einfach nicht einfach. Wir sollten uns überlegen, was wir wollen, was für unsere Gesellschaft das Richtige ist und da, denke ich, würde ich auch vor so Schnellschüssen unbedingt warnen. Auch müssen wir uns fragen, ob wir zum Beispiel eine Leihmutterschaft erlauben wollen und ob wir quasi bezahlte Leihmutterschaften wollen oder nicht. Für mich ist diese Antwort ganz klar. Ich werde nie für eine bezahlte Leihmutterschaft sein. Das ist für mich grenzwertig und nahe am Menschenhandel. Solche hochkomplexen Fragen müssen wir uns dann stellen, wenn wir soweit kämen, so ein Gesetz einzuführen. Aber ich denke, wir haben viele Befürworter gehört. Machen Sie einen Vorstoss, das obliegt Ihnen. Sie sind der Gesetzgeber, dazu brauchen Sie die Regierung nicht. Sie können selbst ein Gesetz schreiben oder eine Motion machen und der Regierung einen Auftrag geben. Aber dann könnte es passieren, dass sie sechseinhalb Jahre warten müssen und immer noch kein Gesetz haben. Also wenn Sie es schnell haben wollen, dann müssen Sie es selbst machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich danke meinen Vorrednerinnen und Vorrednern. Wir haben schon viele wertvolle Meinungen gehört. Ich möchte trotzdem meine noch kundtun, auch wenn vielleicht nicht mehr viel Neues dazukommt. Wir haben es bereits gehört, eine wichtige Grundlage bei der Annahme des Partnerschaftsgesetzes im 2011 war das Bekenntnis, dass Adoption und fortpflanzungsmedizinisches Verfahren nicht zulässig sind. Die Zeiten haben sich geändert, das ist klar. Aber es wäre meines Erachtens nicht richtig, diesen Art. 25 jetzt in einem Aufwisch und ohne vorhergehende Diskussion einfach zu streichen. Speziell bei der Fortpflanzungsmedizin geht es um sensible ethische Fragen wie die Leihmutterschaft und damit verbundene rechtliche Zuständigkeiten. Seit der Schaffung des liechtensteinischen Partnerschaftsgesetzes im Jahr 2011 hat in der Öffentlichkeit keine grundlegende und umfassende Wertediskussion in Bezug auf eine allfällige Lockerung des Adoptionsverbots für gleichgeschlechtliche Paare oder die Einführung der Ehe für alle stattgefunden. Das Thema ist zu wichtig und hat eine vertiefte thematische Auseinandersetzung verdient. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Vor allem jenen, die sich mit diesem Thema noch schwerer tun als wir hier drinnen im Saal.In den Vernehmlassungsergebnissen wurde angeregt, baldmöglichst einen umfassenden gesellschaftspolitischen Diskurs anzustossen und eine weitergehende Reform im Familienrecht in Angriff zu nehmen. Dies begrüsse ich sehr. Auch die Einführung der Fremdkindadoption für alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstands und ihrer Lebensform, ist aus gesellschafts- und kinderrechtlicher Sicht zu empfehlen. Mit der Zulassung der Stiefkindadoption ist die Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft nicht mehr sachlich begründbar, dem stimme ich persönlich ganz klar bei. Es ist deshalb sehr zu begrüssen, dass die Einführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, verbunden mit ethischen und rechtlichen Fragen, tiefgehend geklärt und gesellschaftspolitisch diskutiert wird. Eine Ausführung des Gesellschaftsministers zum aktuellen Stand diesbezüglich würde mich interessieren. Das wird er uns vielleicht nicht heute liefern, aber dann vielleicht auf die 2. Lesung. Ich bin für Eintreten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. In einem Votum habe ich gehört, dass in der Aktuellen Stunde alle 25 Abgeordneten für die Ehe für alle gestimmt hätten. Das habe ich, glaube ich, von der Abg. Elke Kindle gehört. Aber hier möchte ich einfach richtigstellen, dass es in einer Aktuellen Stunde keine Abstimmung gibt. Auch gibt es pro Fraktion oder Wählergruppe eine begrenzte Redezeit. Einfach, um das noch richtigzustellen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die gegenständliche Vorlage. Ich begrüsse die gegenständliche Vorlage so, wie sie ist und habe auch nichts Neues hier beizutragen. Aber ich denke, es ist für die Regierung wichtig, dass die Regierung ein möglichst umfassendes Stimmungsbild vom Landtag hat. Darum melde ich mich.Ich kann mich vollumfänglich dem Votum meiner Fraktionskollegin Dagmar Bühler-Nigsch anschliessen. Ich denke, diese Vorlage ist gut so. Ich verstehe gewissermassen die Ungeduld des Abg. Seger oder des Abg. Risch, das kann ich gewissermassen verstehen. Aber ich glaube, dass es sicherlich nicht sinnvoll wäre, wenn wir den Art. 25 einfach in der 2. Lesung streichen würden. Ich denke, das sind hochsensible Fragen, hochethische Fragen, die einfach einer ganz breiten Diskussion bedürfen. Von dem her würde ich Ihnen nicht empfehlen, diesen auf die 2. Lesung einfach so zu streichen. Also ich denke, wenn man das Thema angeht, braucht es einen vernünftigen Gesetzgebungsprozess mit einer Vernehmlassung, bei der sich alle Parteien dann auch vernünftig äussern können. Und dann, denke ich, kommt man auch zu einem vernünftigen Ziel - und nicht einfach irgendetwas übers Knie brechen.Landtagspräsident Albert Frick
vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, gerade jetzt von Thomas Vogt. Ich hätte da eine Frage an die Regierung oder in die Runde, wie Sie es denn von der Logik her sehen, dass ich - als alleinstehender Mann - ein Adoptionsgesuch einreichen kann und dann vielleicht sogar das Adoptionskind zugesprochen bekomme oder das Recht erhalte, das Kind zu adoptieren, und dann mich in eine eingetragene Partnerschaft begebe. Was passiert dann? Ich habe dann keine Stiefkindadoption, das ist klar, weil das jetzt momentan noch so verboten ist. Also wie gesagt, wenn ich als alleinstehender Mann - egal welche sexuelle Orientierung ich habe - ein Adoptionsgesuch stelle, erhalte ich die Möglichkeit, ein Kind zu adoptieren. Wenn ich aber in einer eingetragenen Partnerschaft - der gleiche Mann, die gleiche Person, ich habe einfach den Fehler gemacht, dass ich eine eingetragene Partnerschaft eingegangen bin - ein Adoptionsgesuch stellen möchte, heisst es, es ist verboten laut Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes. Wo ist da die Logik dahinter? Das hätte ich auch gerne von der Regierung dargelegt. Jetzt vielleicht kurz in der 1. Lesung und dann auf die 2. Lesung bitte sehr ausführlich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich entschuldige mich jetzt schon dafür, dass ich wahrscheinlich ein bisschen länger werde. Ich vertrete hier ja die Justizministerin, die diese Vorlage eingebracht hat. Ich möchte aber auch vorausschicken: Wir sind ein Kollegialgremium, insofern sind es die Vorlagen der Regierung und ich stehe selbstverständlich wie eine Eins auch hinter dieser Vorlage, die wir hier eingebracht haben.Grund, warum wir es eben heute machen müssen, ist auch eben eine Frist. Andere Dinge, wo wir keine Fristen haben, konnten wir verschieben.Ich möchte zuerst ein paar allgemeine Ausführungen machen zur Einordnung des Themas, damit das nochmals klar dokumentiert ist, da es in einigen Voten hiess, die Regierung hätte hier Minimalismus betrieben. Und aus meiner Sicht ist das mitnichten so. Zur Einordnung des Themas: Bei dieser Vorlage geht es abgesehen von geringfügigen Anpassungen - darauf wurde schon eingegangen - ausschliesslich um die Umsetzung eines Entscheides des StGH, die bis zum 13. Juli 2022, also innerhalb eines Jahres, zu erfolgen hat. Ansonsten wird Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes aufgrund des StGH-Urteils aufgehoben und wir haben diesbezüglich einen rechtsfreien Raum. In inhaltlicher Hinsicht muss das Verbot der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare aufgrund des StGH-Urteils aufgehoben und die Adoptionsmöglichkeit vorgesehen werden. Diese Vorgabe - und nichts anderes - wir mit dieser Vorlage umgesetzt.Klar ist: Eine Stiefkindadoption ist gemäss dieser Vorlage, wenn sie dann in Kraft tritt, grundsätzlich für alle möglich. Kommen wir dahin, worum es heute vor allem ging: Weniger um die Vorlage, sondern um die Ehe für alle. Einige von Ihnen halten der Regierung vor, dass mit dieser Vorlage die Ehe für alle hätte eingeführt oder vorangetrieben werden sollen. Dazu sind mir die folgenden Aussagen wichtig:Ich verstehe das Anliegen und ich würde es, das mag Sie vielleicht überraschen, persönlich auch unterstützen. Letztlich entscheidend ist aber nicht, was ich persönlich oder was die Regierung denkt, entscheidend ist die Meinung des Gesetzgebers beziehungsweise der Souveräne von Fürst und Volk. Auch wenn sich im Rahmen der Vernehmlassung einige Verbände und auch eine Gemeinde für die Einführung der Ehe für alle ausgesprochen haben, heisst das aber in Umkehrschluss nicht, dass zehn Gemeinden hier keine entsprechende Forderung gestellt haben. Auch die Voten heute und bei der Aktuellen Stunde im Herbst zeigen aus meiner Sicht, doch ein differenziertes Bild in Bezug auf die Art und Weise beziehungsweise den Weg, der dahin führen soll. Womit ich persönlich etwas Mühe habe, muss ich zugeben, sind die zum Teil doch geharnischten Aussagen und auch die Stellungnahmen der «LGBTQIA+»-Interessensvertretungen und die entsprechenden Zeitungsartikel, die in dieser Form nach meinem Empfinden der Sache nicht unbedingt dienlich sind. Denn den Respekt, den man - zu Recht - fordert, das möchte ich unterstreichen, den sollte man auch den anderen gegenüber wahren. Zur Aktuellen Stunde im Herbst, bei der die Regierung ja bekanntlich auch nicht dabei ist und auch keine Rolle hat, wurde offen und konstruktiv diskutiert. Die Regierung kann das ja dann auch nachhören. Aber eben: Dem Gefäss der Aktuellen Stunde geschuldet, wurde letztlich, das hat der Abg. Manfred Kaufmann noch gesagt, eben nichts entschieden, kein Auftrag erteilt, das geht in der Aktuellen Stunde auch nicht. Aber gehört haben wir es natürlich.Die damals und auch heute zum Teil geforderte breite Wertediskussion kann gerne begonnen werden. Ich hätte überhaupt nichts dagegen. Gestern hat beispielsweise der Abg. Johannes Kaiser ausgeführt, wird auch heute so in der Zeitung wiedergegeben, dass die ureigenste Aufgabe des Landtags sei, Dinge anzustossen. Aus meiner Sicht ist gerade die Aufgabe des Landtages, Dinge dort anzustossen, die nicht schon aufgegleist sind, sondern solche, die auch wirklich einen breiten gesellschaftspolitischen Diskurs bedingen. Dazu ist zu sagen, das ist mir auch wichtig in diesem Kontext, dass sich vor den letzten Wahlen, also vor rund einem Jahr, einzig die Freie Liste das Thema «Ehe für alle» ins Wahlprogramm geschrieben hat. Damit steht es weder im Koalitionsprogramm oder im Koalitionsvertrag noch im Regierungsprogramm. Das Parlament hat hier meines Erachtens nicht eine gemähte Wiese, sondern ein Feld, das gut und gerne bearbeitet und bestellt werden kann. Die Aufgabe der Regierung ist - ich komme immer einmal wieder darauf zurück, was wir eigentlich tun hier - innerhalb von Verfassung und Gesetz als ausführende Gewalt gemeinsam mit der Verwaltung, die uns zugeschriebenen Themen zu verfolgen. Im vorliegenden Fall ist es unsere Aufgabe, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das StGH-Urteil umgesetzt werden kann. Und genau das - und eben nicht mehr - tun wir, weshalb Kritik an der Regierung in diesem Fall aus meiner Sicht nicht angebracht ist. Wie Sie wissen, besteht in Bezug auf die Umsetzung dieser Vorlage die zeitliche Dringlichkeit. Deshalb musste die Regierung die Umsetzung rasch angehen. Wenn die Regierung nun einen viel weitergehenden Vorschlag gemacht hätte, der in diesem Hohen Haus kontrovers diskutiert worden wäre und vielleicht sogar im Rahmen einer Volksabstimmung abgelehnt worden wäre, hätten wir - wie vorhin schon ausgeführt - ab Mitte Juli einen rechtsfreien Raum und das kann jedenfalls die Regierung und eigentlich auch der Landtag als Gesetzgeber nicht wollen. Die Debatte hier kann aber Anstoss für diesen Diskurs sein, dem sich die Regierung sicher nicht verschliesst.Dann gab es noch die Ausführungen, ich glaube insbesondere der Abgeordneten Seger und Risch, man könnte ja vielleicht den Art. 25 einfach ersatzlos streichen. Nachdem in Liechtenstein kein Fortpflanzungsmedizingesetz besteht, läge bei einer Streichung des Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes grundsätzlich eine diesbezügliche Rechtslücke vor. Vermutlich wäre mit dem Wegfall des Verbots der Fortpflanzungsmedizin in Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes eine Gleichstellung möglich. Gemäss Auskunft des zuständigen Ministeriums für Gesellschaft und Kultur, der Gesellschaftsminister wollte eigentlich hier sein, aber er scheint verhindert, wird aktuell eine entsprechende Vorlage zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ausgearbeitet. Diese Vorlage sollte meines Erachtens abgewartet werden, zumal damit viele sensible Themen verbunden sind, welche vorab evaluiert und breit diskutiert werden müssen.In Bezug auf die Regeln zur Adoption ist Folgendes zu beachten: Wenn Sie Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes streichen möchten, braucht es dennoch Anpassungen im ABGB, da das ABGB beispielsweise die gemeinsame Adoption nur für verheiratete Paare zulässt und somit gleichgeschlechtliche Paare generell von der gemeinsamen Adoption ausgeschlossen sind. Wenn der Landtag - und so habe ich jetzt nicht eine breite Mehrheit heute verstanden - Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes streichen möchte, bräuchte die Regierung ein klares Commitment des Landtags. Dann würden wir auf die 2. Lesung in Bezug auf das Adoptionsrecht die entsprechenden Gesetzesanpassungen vornehmen können. Ich möchte aber unterstreichen: Es wird zeitlich schwierig, Ihnen dann im Mai-Landtag eine entsprechende Vorlage präsentieren zu können. Das würde dann auch bedeuten, dass nicht fristgerecht eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden könnte, was dann wieder Rechtsunsicherheit mit sich bringt. In Bezug auf die Fortpflanzungsmedizin wird aber aufgrund dessen, dass bislang keine gesetzlichen Bestimmungen vorhanden sind, eine Rechtslücke bestehen, wenn man dieses Vorgehen wählen würde, sodass dann vermutlich alle Verfahren von Fortpflanzungsmedizin zulässig wären. Mit einer weitergehenden Änderung infolge der Aufhebung von Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes, also einer Zulassung von Fremdkind- und Sukzessivadoption sowie der Fortpflanzungsmedizin, erhöht sich meines Erachtens die Wahrscheinlichkeit eines Referendums. Eine Abstimmung wird sich dann innerhalb der vom StGH gesetzten Frist bis zum 13. Juli nicht mehr ausgehen. Dann befinden wir uns in einem rechtsfreien Raum, weil nicht fristgerecht eine neue gesetzliche Regelung geschaffen wird. Dies schafft Rechtsunsicherheit und ich habe es schon gesagt: Ich glaube, der Landtag und auch die Regierung möchten das vermeiden. Dann komme ich zu den weiteren Fragen. Ich glaube, der Abg. Daniel Seger hat begonnen. Man setze sich diskriminierungsfreien Regeln entgegen, haben Sie, glaube ich, ausgeführt. Das ist mir wichtig, ich glaube, Sie haben es auch in meinem Votum gehört, das ist nicht der Fall - sondern der Prozess ist hier quasi das Relevante. Sie sagen auch, die Regierung wolle nicht. Das ist nicht die Frage, ob die Regierung will oder nicht. Wir hatten hier eine Aufgabe zu erfüllen und die Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie haben, sind eben da. Und ich höre auch schon: Sie holen sich den Schwung für einen parlamentarischen Vorstoss und das ist aus meiner Sicht sicher sehr - ja, machen Sie das.Dann einfach noch: Das Urteil ist irgendwo der falsche Ausgangspunkt für die breite Meinungs- und Willensbildung. Sie alle hier kennen die liechtensteinische Parteienlandschaft. Da werden in breiten Prozessen Wahlprogramme erarbeitet und das Thema für alle - ich habe es auch schon gesagt, bei der Freien Liste hat es das Thema ins Wahlprogramm geschafft, bei den anderen bislang nicht. Und da sollte man jetzt nicht mit einem Schnellschuss Schiffbruch erleiden. Den Vorstoss haben Sie angekündigt und dann haben Sie noch auf die 2. Lesung - das werden wir natürlich tun, aber ich kann es Ihnen heute schon sagen - die Gesamtanalyse gewünscht, wo es einen Unterschied zwischen Ehe und Partnerschaft gäbe. Zusammengefasst kann eigentlich festgehalten werden, dass durch die Einführung des Partnerschaftsgesetzes in Liechtenstein eingetragene Partner im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht den Ehepartnern gleichgestellt sind. Unterschiede ergeben sich nur aus dem Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes. Aber wir werden das auf die 2. Lesung dann noch entsprechend ausführen. Dann zum Abg. Patrick Risch. Sie haben gesagt, Sie können für die ganze Fraktion und für die ganze Partei sprechen. Ja, das ist sicher so, wie ich schon ausgeführt habe.Dann zur Abg. Franziska Hoop und Bettina Petzold-Mähr, da habe ich keine Fragen notiert. Ich könnte Ihr Votum aber, wenn ich auf der Landtagsbank sitzen würde, in vielen Punkten fast wortgleich halten. Zur Abg. Elke Kindle: Man liest eine Angst der Regierung heraus, haben Sie gesagt. Ich glaube, das ist wichtig, klarzustellen: Angst ist das falsche Wort, Respekt ist es schon. Ich erinnere einfach an die letzten Abstimmungen, bei denen es im Kern auch um Wertediskussionen ging. Wir müssen gar nicht so weit zurückschauen. Aus meiner Sicht ist das auch eine Wertediskussion. Ich weiss, man kann sagen: Das ist doch ganz etwas anderes - Doppelte Staatsbürgerschaft im 2020, «HalbeHalbe» auch im 2020, oder vor zehn Jahren «Hilfe statt Strafe». Das sind Abstimmungen. Ich glaube das ist wichtig. Abstimmungen will man eigentlich immer gewinnen und deshalb sollte man aus meiner Sicht einfach Respekt davor haben - nicht Angst - und deshalb glaube ich, sind wir hier ja jetzt eigentlich auch richtig unterwegs.Zu dem in Arbeit befindlichen Bericht und Antrag zur Fortpflanzungsmedizin: Da werden wir schauen, was wir bis zur 2. Lesung dann mit dem Gesellschaftsminister schon sagen können. Ja, dann habe ich, glaube ich, keine Fragen mehr. Es gab noch differenzierte Voten der Abgeordneten Elkuch und Rehak und die Abg. Bühler-Nigsch hat es eigentlich auf den Punkt gebracht. Dann können wir, glaube ich, weitermachen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir weiterfahren und in die 1. Lesung einsteigen, möchte ich doch noch einmal - es ist dringend notwendig - lüften. Bis 18 Uhr, nicht länger. Um 18 Uhr fahren wir fort. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:50 bis 18 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 37 fort.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage an den Herrn Regierungschef. In der Fortpflanzungsmedizin soll ja etwas vorwärtsgehen. Herr Mauro Pedrazzini hat ja einen Vernehmlassungsbericht im 2016 gemacht. Wird dieser einfach aktualisiert? Oder kommt da komplett etwas anderes? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich muss jetzt doch ein bisschen etwas noch sagen. Zuerst möchte ich mich aber auch beim Abg. Patrick Risch, dann auch bei der Abg. Hoop, auch beim Herrn Markus Gstöhl, der Abg. Petzold-Mähr und natürlich auch meiner anderen Nachbarin bedanken für Ihre Äusserungen. Eigentlich möchte ich allen Vorrednern danken, die sich positiv dazu geäussert haben. Mir ist es aber doch noch wichtig, beim Votum von Herrn Markus Gstöhl: Er hat eben gesagt, diese Bedenken, diese Bedenkenträger, die muss man ernst nehmen. Da muss ich sagen: Da gebe ich Ihnen grundsätzlich recht. Wenn man denn weiss, wer sie sind und was sie wollen. Aber ausser diesem Vernehmlassungsteilnehmer, ich sage es jetzt einmal so, hat sich bisher niemand zu Wort gemeldet. Und ich habe durchaus Kontakt zu sehr erzkatholischen Kreisen, ich habe gerade vorhin eine E-Mail bekommen, wo es hiess: Daniel, super Votum gemacht. Du hast vollkommen recht. Ein Kind braucht einfach zwei liebende Menschen, die es aufziehen - egal welches Geschlecht. Und das kommt wirklich aus sehr katholischen, erzkatholischen Kreisen, wenn ich das so sagen darf, die auch diesen Vernehmlassungsteilnehmer sehr gut kennen und die ihn auch nicht für so toll halten. Wenn man nicht weiss, wer diese Bedenkenträger sind und was für Befürchtungen oder Ängste sie haben, da kommt man sich einfach vor wie Don Quichote, der gegen Windmühlen kämpft. Denn was soll man denn antworten? Wem soll man begegnen? Was soll man da diskutieren? Wir können bei A anfangen und bei Z aufhören, aber dann wird so viel Energie verbraten für etwas, das in unseren Nachbarländern - in beiden Nachbarländern - einfach schon durch ist. Ich glaube, die liechtensteinischen Verhältnisse sind sehr vergleichbar - gerade mit den erzkonservativen und den konservativen Kantonen in der Schweiz. Diese Diskussionen wurden in der Schweiz über Jahre hinweg geführt. Die Unterlagen sind vorhanden, die Inhalte sind vorhanden, die Fragen sind da, inklusive der Antworten. Und es ist für mich ein ganz klares Statement der Schweiz gewesen, dass alle 26 Kantone der Ehe für alle zugestimmt haben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Liechtenstein anders sein wird. Aber das ist vielleicht einfach meine Meinung.Dann zum Abg. Elkuch, er hat von Salamitaktik gesprochen. Ich denke nicht. Und ich möchte auch nicht von Salamitaktik sprechen, sondern es ist einfach der Fortschritt. Da kann ich aus meiner eigenen Geschichte erzählen. Als ich damals, im 2008 fing das ganze an mit dem Partnerschaftsgesetz, mich dafür eingesetzt habe, da war ich Single, ich hatte keine Beziehung und der Gedanke an Kinder und dergleichen war nicht vorhanden. Als das Partnerschaftsgesetz angenommen wurde, hatte ich das Glück, eine wunderschöne Beziehung führen zu dürfen und ich führe auch jetzt wieder eine wunderschöne Beziehung. Ich bin in der Zwischenzeit mehrfacher Götti geworden und ich höre von meinen Freunden, sowohl in der Familie wie auch sonst: Daniel, es ist einfach nur schön, dich zu sehen, wie du mit Kindern umgehst. Das ist einfach nur ein Bild für Götter. Und da ist eben auch dieser Wunsch, der da einfach auch aufkommt. Und da kommt sicherlich auch die persönliche Betroffenheit auf, wo man sagen muss: Hier bin ich vielleicht nicht mehr ganz so sachlich, sondern auch ein bisschen emotional mit dabei. Und das ist nicht eine Salamitaktik, das ist keine Taktik - zumindest nicht von mir und, ich glaube, von niemandem. Sondern das ist einfach Fortschritt und das ist, wenn man sich weiterentwickelt. Dann der Abg. Thomas Rehak hat noch etwas zu der Identitätsfrage gesagt - und das ist sehr, sehr wichtig, gerade auch bei Adoptionen. Ich kenne mehrere Personen, die adoptiert sind, und mit der Abg. Hoop auch jemanden, der mit sehr, sehr vielen Fällen oder eigentlich mit jedem Adoptionsfall, der in Liechtenstein zutage kommt, zu tun hat. Wichtig ist bei Adoptionen, ob das jetzt Sukzessivadoptionen, gemeinsame Adoptionen oder Stiefkindadoptionen sind, dass offen kommuniziert wird. Dass dem Kind nichts verheimlicht wird und dass es von Anfang an weiss und man ihm ganz natürlich mitteilt, woher es kommt, wie die familiäre Bindung zustande gekommen ist. Natürlich immer altersgerechte Kommunikation. Dann entstehen keine Probleme. Die Probleme entstehen dann, wenn adoptierte Menschen nicht von Anfang an wissen, wie sie in diese Familie reingekommen sind. Und dann, irgendwann, im schlimmsten Fall erst auf dem Sterbebett der Adoptiveltern erfahren, dass sie adoptiert wurden. Das führt wirklich häufig zu Traumata. Aber wenn man offen, natürlich und altersgerecht kommuniziert, dann gibt es da keine Probleme. Dann hat der Herr Regierungschef noch etwas gesagt: Wenn man Art. 25 Partnerschaftsgesetz aufheben würde, dann würden wir im rechtsfreien Raum stehen. Nun, da haben wir zwei unterschiedliche Meinungen und das wird auch so bleiben. Ich meine, wenn wir Art. 25 aufheben, dann ist zum einen die einzige Regelung, die wir zur Fortpflanzungsmedizin in der liechtensteinischen Rechtsordnung haben, weg. Und diese Regelung ist ein Ausschluss. Also es ist eigentlich nichts regelt und das einzige, was geregelt ist, ist für mich eine Diskriminierung von eingetragenen Partnerschaften, dass die von der Rechtsmedizin ausgeschlossen worden sind oder ausgeschlossen werden. Das war so und gemäss dem Vorschlag der Regierung soll das auch so bleiben - zumindest in der nächsten Zeit. Und bei der Adoption: Mir ist bewusst, dass es für eine Adoption auch die entsprechenden Abänderungen im ABGB braucht. Zumindest bei der Stiefkindadoption ist es aber auch so, dass die verfassungsmässige Auslegung der entsprechenden Bestimmungen im ABGB ausreichend ist, um eine Adoption für eingetragene Partnerschaften zu ermöglichen. Das lässt sich aus dem Urteil, das diesem Bericht und Antrag zugrunde liegt, auch entnehmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Besten Dank auch dem Regierungschef für seine Ausführungen. Ich unterstütze auch ohne Wenn und Aber das Votum der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch. Damit wir nicht gegen Windmühlen kämpfen müssen, werde ich auch gerne noch meine Ausführungen zu diesem Gesetz machen. Wenn man halt die Vergangenheit betrachtet: Wichtige Grundlage bei der Annahme dieses Partnerschaftsgesetzes im Jahre 2011 war halt das Bekenntnis, dass die Adoptions- und Fortpflanzungsmedizin nicht zulässig sein wird. Ich kann mich erinnern, kurz nach unserer Wahl zu Landtagsabgeordneten 2017, habe ich mich einmal mit Ihnen unterhalten und da waren Sie genau auch dieser Ansicht, Herr Seger. Klar, die Zeiten haben sich geändert und darüber darf man auch diskutieren. Ich muss aber aufgrund der Voten und dem möglichen Ausseneindruck, der allenfalls darüber entstanden ist, diesem Bild, dass diese Vorlage eine aufgezwungene Minimalanpassung sei und der Landtag mehrheitlich diese Auffassung vertrete, ausdrücklich widersprechen. Ich unterstütze diese Vorlage ohne Wenn und Aber und ich werde einer Aufhebung von Art. 25 ohne eine vorhergehende gesellschaftspolitische Diskussion, verbunden mit der möglichen Einführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes sowie der damit verbundenen Klärung von ethischen und auch rechtlichen Fragen nie und nimmer zustimmen. Insbesondere kann dieser Prozess auch nicht - wie schon in diesem Hohen Haus erwähnt - parallel zu diesem Gesetzgebungsprozess stattfinden. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank auch dem Abg. Seger für seine Rückmeldung zu meinem Votum. Ich gehe ganz kurz darauf ein. Ich bin mir jetzt nicht sicher, Herr Abg. Seger, ob Sie mir richtig zugehört haben. Aber wie ich in meinem Votum auch ausgedrückt habe: Ich bin nicht gegen die Ehe für alle. Das kann ich durchaus vertreten, das ist auch ein Thema von mir. Aber es braucht, wie der Abg. Günter Vogt auch gesagt hat, eine gesamtgesellschaftspolitische Diskussion. Es ist ein heikles Thema. Hier geht es jetzt um die Abänderungen des Partnerschaftsgesetzes aufgrund des Staatsgerichtshofurteils. Und wie unser Regierungschef gesagt hat, haben wir hier eine Frist. Sonst sind wir in einem Graubereich und schaffen hier nur Wildwuchs. Das andere: Wenn Ihnen dieses Thema zu langsam vorangeht, dann machen Sie doch einen parlamentarischen Vorstoss. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Elke Kindle
Danke für das Wort. Ich möchte dem Abg. Rehak noch kurz eine Rückmeldung geben. Er hat ausgeführt, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der «all possible» sein soll. Ich finde, da kann ich ihm in einigen Bereichen recht geben. Wenn es aber um die Ehe für alle oder Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare geht: Das klingt für mich, als wäre das ein Luxus, den wir uns leisten. Und da bin ich nicht mit Ihnen einverstanden. Dann zum Abg. Manfred Kaufmann. Ich habe nicht gesagt, dass es eine Abstimmung gegeben hat im Oktober-Landtag bei der Aktuellen Stunde. Bloss, dass die Atmosphäre und die Stimmung hier sehr positiv war. In meinen Augen, was ich mich erinnern kann, hat es keine negativen Stimmen gegenüber der Ehe für alle gegeben. Und dann noch zum Herrn Regierungschef: Für mich hat das wie ein Widerspruch getönt, als Sie gesagt haben, dass die Ehe für alle im Koalitionsprogramm und Wahlprogramm der FBP nicht beinhaltet ist. Auf der anderen Seite, bei einem anderen Thema vorher, haben Sie gesagt, dass Themen, die zum Beispiel bei Ihnen im Regierungsprogramm sind, dann ja quasi wie automatisch behandelt werden. Also irgendwie klingt das für mich wie ein Widerspruch. Da kommen wir jetzt mit einem neuen Thema, das wir nicht in unserem Wahlprogramm haben und - es fällt mir jetzt gerade schwer, das auszudrücken, aber für mich klang das jetzt wie Widerspruch. Auf der einen Seite sollen wir mit neuen Themen kommen und auf der anderen Seite sollen wir Themen, die bereits stehen und festgelegt sind, nicht noch einmal beackern. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Herr Abg. Markus Gstöhl, nein, ich habe Sie schon richtig verstanden. Mir war und ist bewusst, dass Sie auch für diese Vorlage sind. Ich habe Ihnen schon richtig zugehört. Ich wollte mich nur dahingehend äussern, bezüglich der Bedenkenträger, wer sie sind und was denn ihre Bedenken sind. Und wenn sie davon Kenntnis haben, dann geben Sie mir bitte diese Information. Sie müssen mir keine Namen geben, aber mir ist wichtig, die Bedenken zu kennen, denn dann kann man diesen Bedenken begegnen. Man kann auch Informationen zur Verfügung stellen, womit man - das hoffe ich - die Bedenken auch beseitigen kann. Das hoffe ich - und zwar mit sachlichen Argumenten, informativ. Zum Abg. Günter Vogt: Ich habe mein Votum jetzt noch einmal angeschaut, ich habe nicht gesagt, dass alle für die Öffnung der Ehe oder weiss ich nicht was gewesen sind. Ich habe gesagt: «Aus der Aktuellen Stunde im Oktober habe ich unter anderem mitgenommen, dass sich alle Redner für ein Ende von diskriminierenden Regelungen ausgesprochen haben.» Damit habe ich insbesondere auch den Abg. Herbert Elkuch gemeint, weil er durchaus eher kritisch eingestellt war. Aber er hat auch gesagt: Diskriminierungen müssen beendet werden. Und ich habe nur von den Rednern gesprochen, ich habe nicht für alle Abgeordneten gesprochen. Das würde ich mir auch nicht anmassen.
Bezüglich der Vorlage des Partnerschaftsgesetzes, die damals übernommen wurde: Man hat sich damals an der Schweiz orientiert als Rezeptionsvorlage. Und in der schweizerischen Rezeptionsvorlage war die Adoption wie auch die Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen. Deshalb war das auch so im Gesetzesvorschlag drin, der dann auch beim Referendum zur Vorlage kam. Das war so. Darum kam es dann auch, dass sich die FPB im Oktober oder September dann auch überlegt hat: Wenn in der Schweiz jetzt dieses Thema «Ehe für alle» zur Abstimmung gelangt und das schweizerische Gesetz die Rezeptionsvorlage für das liechtensteinische Gesetz ist, dann ist es nur sinnlogisch, dass man jetzt auch die Diskussion bei uns weiterführt. Insbesondere, wenn davor im Mai schon der Staatsgerichtshof dieses Urteil gefällt hat, das diesem Bericht und Antrag zugrunde liegt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte noch kurz auf einzelne Ausführungen beziehungsweise Rückfragen eingehen. Ich starte beim Abg. Daniel Seger. Ja, ich glaube, wir sollten es einfach nicht mit der Brechstange angehen und ich glaube, hier drin haben wir jetzt auch grossmehrheitlich Einigkeit, dass es ein guter Prozess werden wird. Sie haben eine Ausführung gemacht: Da wird so viel Energie verbraten, was in anderen Ländern schon durch ist. Ich weiss, das ist ein ganz anderes Thema, aber ich habe mich bei dieser Ausführung an die S-Bahn-Abstimmung erinnert. Jeder hat mir gesagt: Das kommt durch. Und am Schluss hatte die DPL eben das Ohr näher am Volk. Deshalb glaube ich, dieser breite Prozess ist halt einfach bei jeder Abstimmung wichtig. Nicht nur: Was in anderen Ländern schon durch ist, passiert bei uns dann auch. Denn das ist wirklich so, da müssen wir den eigenen Prozess gehen. Und den sollten wir wirklich gehen. Ich möchte nicht den Vergleich jetzt ausbreiten - aber einfach: Bei Abstimmungen weiss man nie, was am Ende herauskommt. Deshalb sollten wir versuchen, alles richtig zu machen. Ich dachte bei der S-Bahn auch, wir hätten es gemacht, aber es war dann offensichtlich nicht so. Zum Rechtlichen: Einfach wichtig: Sie haben gesagt, ja, man könnte das jetzt schon streichen und dann wäre es vielleicht gut. Wichtig: Wir haben diese aktuelle Version vernehmlasst. Auf diese aktuelle Version gibt es eine Rückmeldung und mit der sind wir jetzt hier. Wir haben keine weitergehende Lösung vernehmlasst, auch keine einfache Streichung, sondern eben das hier. Das ist einfach, wenn man die Stellungnahmen zur Kenntnis nimmt, wichtig. Vielleicht haben auch deshalb Gewisse keine Stellungnahme gemacht. Keine Ahnung. Ich glaube, wir brauchen einen sauberen Prozess und dann kommt das gut. Dann zur Abg. Elke Kindle: Sie haben gesagt, das klingt so ein bisschen wie ein Widerspruch. Ja, vielleicht war ich nicht ganz präzise. Um was es mir ging, ist, dass sich die Parteien vor einer Legislatur überlegen, was sie in der nächsten Legislatur machen. Dann gibt es breite Abstimmungsprozesse, dann gibt es den Parteitag, die verabschieden das Wahlprogramm und da hat man dann das drin, was man in der nächsten Legislatur machen will. Die Regierung versucht das dann im Regierungsprogramm umzusetzen. Und was wir insgesamt versuchen, ist, alles was uns von Verfassung und Gesetzen aufgetragen ist, zu erfüllen. Und wenn wir beispielsweise noch Krisen haben, dann versuchen wir, diese auch zu bewältigen - auch im Rahmen von Verfassung und Gesetzen. Und wenn neue Themen angestossen werden, die vielleicht eben nicht von den Parteigremien in die Wahlprogramme geschrieben wurden, dann sollte man nicht einfach sagen: Regierung mach, da gibt es ein Urteil. Sondern dann ist es aus unserer Sicht richtig, wenn Sie als Volksvertreter sich zusammentun und dann einen Vorstoss machen. Wenn umso mehr Leute dann sagen: Regierung mach hier etwas - können sie ja -, umso breiter gestützt ist das dann. Das war eigentlich meine Aussage und die Wahlen sind ja noch nicht einmal ein Jahr her - doch, die Wahlen schon, die Regierungsbildung nicht - und deshalb, glaube ich, macht es einfach Sinn. Ich sehe da keinen Widerspruch.Dann zum Abg. Herbert Elkuch. Sie haben nach dem Vernehmlassungsbericht des ehemaligen Gesundheitsministers gefragt, ich glaube aus dem Jahr 2016 zur Fortpflanzungsmedizin, ob der dann so kommt oder nicht. Wie gesagt, ich hoffe, der Gesundheitsminister kommt dann bei den Kleinen Anfragen. Ich hoffe, er ist nicht erkrankt oder etwas, er wollte eigentlich hier sein. Dann hätte er es ausführen können. So müssen wir halt ein paar Ausführungen dann in die 2. Lesung mit aufnehmen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur ein paar kleine Dinge noch. Bei diesen Ländern, auf die ich Bezug nehme: Das sind nicht irgendwelche Länder. Das sind unsere Nachbarländer und die zwei Länder, auf die wir bezüglich Gesetzesvorlagen immer wieder in der Regel zurückgreifen. Es ist die Schweiz, es ist Österreich. Wenn man jetzt wirklich glaubt, dass Liechtenstein so konservativ ist, wie manche glauben: Spätestens nach der Partnerschaftsgesetz-Abstimmung 2011 denke ich, Liechtenstein ist gar nicht so konservativ. Es gibt sich immer wieder konservativer nach aussen, aber das ist es nicht. Aber selbst dann, wenn es konservativ sein sollte, dann müsste es doch möglich sein, Liechtenstein mit den konservativsten Kantonen der Schweiz zu vergleichen. Da haben wir beispielsweise die beiden Appenzell und Schwyz etc. Ich glaube, was die Abg. Kindle auch gesagt hat, mit diesen Änderungen: Auf der einen Seite sagt man halt, man ändert nichts, was man nicht unbedingt muss, und trotzdem liest man dann halt im Bericht und Antrag: Von sich aus, ohne Diskussion, ändert man jetzt noch das Schutzalter oder das Alter der Wahleltern und auch den Altersunterschied. Ich glaube, da darf man sich dann schon auch fragen, warum macht man hier von sich aus etwas und dort, wo es eigentlich dann wirklich brennt, nicht. Aber da können auch die Meinungen auseinandergehen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das wird vermutlich mein letztes Votum heute sein. Zu konservativ oder nicht konservativ: Ich glaube, Sie haben mich heute schon mehrfach gehört, und auch wenn Sie es nicht wollten: Die Regierung ist einigermassen konservativ, wenn es um Prozesse und Rechtssicherheit geht. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir nun über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden wurde Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Vorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24a steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich frage mich und möchte von der Regierung für die 2. Lesung gerne wissen, ob es diesen Artikel überhaupt braucht. Die Stiefkindadoption müsste doch nur schon aufgrund der verfassungsmässigen Auslegung des entsprechenden ABGB-Paragrafen gemäss StGH-Urteil möglich sein. Weiter möchte ich gerne wissen, ob es richtig ist, wenn hier eherechtliche Bestimmungen und eheliche Lebensgemeinschaft sowie die Ehe erwähnt werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir werden das schon auf die 2. Lesung ausführen können. Aber ja, im konservativen Ansatz - wie das, was wir jetzt entscheiden, für die Umsetzung des StGH-Urteils eben gedacht ist - ist das auch mit dem eherechtlichen richtig. Aber wir werden das gerne ausführen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Es wird Sie wenig überraschen, dass für mich dieser Artikel ersatzlos gestrichen werden kann, da er für mich einfach auch inhaltlich diskriminierend ist. Der Abg. Patrick Risch hat es bereits schon ausgeführt. Aber ich möchte es, weil es einfach absurd ist in meinen Augen, wiederholen: Alleine darf ich adoptieren und Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen. In einer besser abgesicherten eingetragenen Partnerschaft jedoch nicht. In meinen Augen kann das nur widersinnig sein und wohl auch diskriminierend. Konkretere Beispiele sind dann auch die Adoption von Kindern meines Bruders im Todesfall, wenn er und seine Frau sterben würden. Wenn ich nicht in eingetragener Partnerschaft lebe, könnte ich mein Patenkind adoptieren. Und wenn ich verpartnert bin, nicht. Das ist für mich einfach nicht logisch und verständlich. Auch bei der Stiefkindadoption: Wenn das Stiefkind durch die «Bechermethode» zustande kam, dann ist eine Adoption nicht möglich. Wenn das Kind jedoch natürlich, durch Geschlechtsverkehr zustande kam, ist sie das. Das ist einfach für mich logisch und verständlich. Ja, im Endeffekt ist es das. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich muss noch ein bisschen länger werden bei diesem Punkt des Abg. Daniel Seger, aus dem Hintergrund, dass ich die Frage des Abg. Patrick Risch, auf die jetzt referenziert wurde, nicht beantwortet habe. Wir haben in der Pause kurz dazu gesprochen. Ich möchte es aber, auch im Sinne der Vollständigkeit der Unterlagen dann, nicht versäumen, dazu noch ein paar Ausführungen zu machen, auch auf die 2. Lesung hin. Wie Sie richtig festgestellt haben, ergeben sich schon heute im Bereich des Adoptionsrechts manchmal eigenartige, das ist freundlich formuliert, Konstellationen. Es mag im Bereich der Drittkindadoption eigenartig anmuten, dass nicht verheiratete Personen einzeln adoptieren können und bei Ehepaaren nur beide zusammen eine Adoption beantragen können. Diese Lösung, die zum Teil auf den ersten Blick in sich widersprüchlich erscheint, ergibt aber durchaus Sinn und hängt damit zusammen, dass Einzelpersonen eine Adoption nicht verwehrt sein soll, dass im Fall einer Ehe aber doch beide Ehepartner einverstanden sein müssen. Beziehungsweise es wohl nicht im Interesse des Kindes wäre, wenn ein Ehegatte mit der Adoption nicht einverstanden wäre. Damit soll verhindert werden, dass Adoptionen gegen den Willen von Personen abgeschlossen werden, die durch die Adoption unmittelbar betroffen sind. Gewisse Bestimmungen sind auch deshalb erforderlich, weil man nicht nur Kinder, sondern auch erwachsene Personen adoptieren kann. In diesen Fällen ist es beispielsweise erforderlich, dass der Ehegatte des Wahlkindes zustimmen muss. Die möglichen Lebenssachverhalte sind vielfältig und Änderungen in diesem Regelungsbereich sind per se komplex. Die Frage, die der Abg. Risch gestellt hat, bestätigt das auch. Da muss man eigentlich zeichnen, damit man sieht, wie das alles dann funktioniert. Wichtig: Es war damals der Gesetzgeber, der nicht wollte, dass eingetragene Paare adoptieren können. Deshalb sind wir jetzt ja in dieser Diskussion. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ja, aber das beweist ja schon etwas: Wir entledigen uns einer Diskriminierung, indem wir dieses Staatsgerichtshofurteil umsetzen, und schon taucht ein neues Problem auf, eine neue Diskriminierung. Von daher überlege ich mir wirklich auch, ob ich diesen Art. 25 in der 2. Lesung so annehmen werde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. § 180 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 180 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 181 Abs. 1 Ziff. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 181 Abs. 1 Ziff. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 182 Abs. 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 182 Abs. 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Hinsichtlich dieses Paragrafen beziehungsweise der Abs. 2 bis 4 wird meines Erachtens eine diskriminierende Änderung vorgenommen, da hier in unzulässiger Weise zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern unterschieden wird. Wenn man sich an den Rezeptionsvorlagen in der Schweiz wie auch in Österreich orientiert, so könnte beziehungsweise müsste diese unterschiedliche Behandlung durch eine diskriminierungsfreie Regelung ersetzt werden. Hierzu ersuche ich die Regierung auf die 2. Lesung, Abklärungen zu machen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. § 182b Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 182b Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 184a Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 184a Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 37 erledigt.
-ooOoo-