LEISTUNGSABHÄNGIGE SCHWERVERKEHRSABGABE (LSVA) IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN, 2. TEIL: GESETZ ÜBER DIE SCHWERVERKEHRSABGABE (SVAG) UND ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG (NR. 46/2000), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 30 unserer Tagesordnung: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Erlassung eines Gesetzes über die Schwerverkehrsabgabe und Abänderung des AHV-Gesetzes. Der Bericht und Antrag Nr. 46/2000 der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Egon Matt:
Meine Damen und Herren. Die LSVA ist eine Lenkungsabgabe, die das Verursacherprinzip und das Prinzip der Kostenwahrheit als marktwirtschaftliches Instrument der Umweltpolitik durchzusetzen versucht. Wenn wir von diesem allgemein anerkannten Grundsatz ausgehen, dann mutet die ganze Diskussion um die Einführung der LSVA und deren Verwendung in Liechtenstein wie von einem fremden Stern. Denn diese Debatte dreht sich in erster Linie um Zollhäuschen am Rhein und allenfalls noch um die Notwendigkeit oder Nicht-Notwendigkeit neuer Steuern angesichts voller Staatskassen - also um Aussenpolitik und Finanzpolitik, jedoch nicht ansatzweise um Umweltpolitik. Die echten und wichtigen Argumente für eine Einführung der LSVA scheinen hierzulande niemanden zu interessieren. Schuld daran ist meines Erachtens auch die Linie der Regierung bei der vorgeschlagenen Verwendung der LSV-Abgaben. Wenn die LSVA für die Finanzierung neuer Sozialmodelle verwendet wird, wie es die Regierung hier vorschlägt, dann wird sie nur noch als reine Finanzsteuer gesehen und nicht mehr als verkehrspolitisches oder umweltpolitisches Steuerungsinstrument. Das ist auch den Gegnern nicht entgangen. So spricht die Gewerbe- und Wirtschaftskammer bereits von einer "Querfinanzierung von Sozialkosten". Nein, so ist die LSVA wirklich nicht gedacht. Die LSVA kann ihre Funktion nur befriedigend erfüllen, wenn die Erträge dazu verwendet werden, die Schäden, die der Güterverkehr auf der Strasse in den Bereichen Gesundheit, Unfälle, Gebäudeschäden, Strassenabnutzung, Lärm und Klimaveränderung verursacht, zu beheben und, soweit möglich, zu verhindern. Die Stichworte dazu sind bekannt: Dezentrale Produktion, Transportverlagerung auf die Schiene bei langen Transportwegen, neue Wege bei der Feinverteilung von Waren, z.B. durch den Einsatz von Erdgas- und Elektrofahrzeugen, Lärmschutzmassnahmen und, und, und. Dass es statt dieser Massnahmen natürlich bedeutend leichter ist, der Bevölkerung das Zückerchen der Frühpensionierung ohne Erhöhung der AHV-Beiträge unter die Nase zu halten, versteht sich von selbst. Doch wer genau hinschaut, stellt schnell fest: Ob wir den Rentenvorbezug über Mehrwertsteuer, über die LSVA oder über Lohnprozente zur AHV finanzieren, ist eigentlich egal: Zur Kasse gebeten werden schlussendlich wir alle, nämlich als Konsumentinnen und Konsumenten. Nur: Benutzen wir die LSVA zur Finanzierung der Frührente, verkrüppeln wir eine erste und wichtige umweltpolitische Lenkungsmassnahme zum Vornherein. Das wird sich rächen, denn die LSVA ist nur ein erster Teilschritt einer ökologischen Steuerreform, um die wir über kurz oder lang nicht herumkommen werden. Noch aber sind die Vorstellungen der Bevölkerung bezüglich ökologischer Steuerreform und Lenkungsabgaben nur vage ausgebildet. Da ist es verheerend, dass es den staatlichen Entscheidungsträgern schon beim ersten Schritt mulmig wird und es ihnen am klaren Willen zum konsequenten Einsatz einer Lenkungsabgabe fehlt. So, meine Damen und Herren, werden Sie nie eine Mehrheit für eine ökologische Steuerreform gewinnen können, die angesichts der steigenden Gesundheits-, Luft- und Klimabelastung heute angepackt werden müsste. Es muss in diesem Land eine grundsätzliche und seriöse Diskussion darüber stattfinden, warum ein ökologischer Steuerumbau und Lenkungsabgaben Sinn machen. Und für diese Diskussion ist vor allem die Regierung zuständig. Sonst passiert genau das, was wir heute beobachten. Die ganze Begründung für die LSVA gerät in Schieflage und die Gegner und die Interessensvertreter füllen das gefährliche Vakuum mit verzerrenden Kampagnen. Die simple Botschaft lautet: Wir brauchen die Steuer nicht, sie verursacht nur unnötigen Verwaltungsaufwand und Rationalisierungspotenzial gibt es bei den liechtensteinischen Frächtern nicht. Doch Tatsache ist: Auch inländische LKW benützen die Strasseninfrastruktur, verursachen Lärm, Abgase und Unfälle und verursachen Kosten, für die bisher die Allgemeinheit aufkommt. Es ist auch nicht einzusehen, warum die 500 Lastwagen, die täglich den Grenzübergang Schaanwald passieren und unser Land durchqueren, nicht für die Schäden aufkommen sollen, die sie in Liechtenstein verursachen. Und es ist völlig absurd, wenn die Gewerbe- und Wirtschaftskammer behauptet, dass es sich bei uns im Prinzip um eine Feinverteilung von Gütern handle. Für die Feinverteilung von Gütern braucht es keine 700 schweren Lastwagen, so viel sind nämlich heute in Liechtenstein zugelassen. Die Gewerbe- und Wirtschaftskammer protegiert damit nur ein vollkommen aufgeblähtes und in erster Linie den Interessen schweizerischer Fuhrhalter dienendes Transportgewerbe, von dem hier ein paar wenige Einheimische prächtig profitieren. Es ist auch vollkommen abwegig, wenn die Gewerbe- und Wirtschaftskammer behauptet, Liechtenstein könne im Unterschied zur Schweiz seine Transporte nicht auf die Schiene verlagern. Liechtenstein hat nur schon aufgrund seiner geographischen Lage ein fundamentales Interesse, dass der Güterverkehr ganz allgemein auf die Schiene verlagert wird. Liechtenstein muss zusammen mit seinen Nachbarn in den nächsten Jahren grosse Anstrengungen unternehmen, die eigene Wirtschaft an die Schiene anzubinden und internationale Entwicklungen in diesem Bereich zu unterstützen. Nur schon dazu werden finanzielle Mittel aus der LSVA in Millionenhöhe erforderlich sein. Die Regierung sieht vor, lediglich ein Drittel des Aufkommens aus der LSVA für Umwelt und verkehrspolitische Massnahmen zu verwenden. Es sind dies die Einnahmen, die von ausländischen Transporteuren im Transit durch Liechtenstein entrichtet werden müssen. Das ist nicht nur in Anbetracht der anstehenden verkehrspolitischen Probleme zu wenig, es entlässt auch die einheimische Wirtschaft ein Stück weit aus der moralischen Verantwortung, denn indirekt signalisiert man auf diese Weise, dass der Grossteil der Einnahmen eigentlich überflüssig ist. Die Freie Liste fordert, dass das ganze Aufkommen aus der LSVA zweckgebunden im Sinne der Kostenwahrheit für die Finanzierung der vom Güterverkehr auf der Strasse verursachten Kosten, für die Verlagerung auf die Schiene und damit zur finanziellen und ökologischen Entlastung der Allgemeinheit im Verkehrsbereich eingesetzt wird, ganz im ursprünglichen Sinne einer echten ökologischen Lenkungsaufgabe. Es wäre im Interesse einer glaubwürdigen und wirksamen LSVA, die geplante Frühpensionierung durch andere Einnahmequellen, wie etwa die Mehrwertsteuer, zu finanzieren. Im Sinne meiner Ausführungen plädiere ich für Eintreten auf das Gesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Ich werde aber bei den Artikeln über die Zweckverwendung meine Anmerkungen machen. Ich bin gegen Eintreten auf die Regierungsvorlage 2 zur Abänderung des AHV-Gesetzes.Abg. Hansjörg Goop:
Eine kurze Anmerkung zu meinem Vorredner: Sie sagen, die GWK würde die Aussage treffen, dass vor allem eine Feinverteilung stattfinden würde in Liechtenstein. Bei 82% Ziel- und Quellverkehr und 12% Transitverkehr ist diese Aussage sicherlich richtig. LSVA - ein volkswirtschaftlicher Unsinn: So hat das LSVA-Komitee vor einigen Tagen einen Beitrag in den Landeszeitungen genannt. Dass es sich wirklich um einen Unsinn handelt, bestätigt auch die Regierung im Bericht und Antrag 46/2000 auf Seite 12 in 3 Sätzen.Sie führt aus - ich zitiere: "Das Hauptziel der LSVA ist die Erreichung der Kostenwahrheit im Schwerverkehr, nicht jedoch die Erhöhung der Staatseinnahmen". Das ist der erste Satz. Der zweite Satz, gleich daran folgend: "Folgerichtig soll diese Lenkungsabgabe eine Erhöhung der Transportkosten bewirken". Und dann kommt der dritte Satz: "Diese Erhöhung der Transportkosten (Abgabe) wird jedoch wieder an die Haushalte und Unternehmen weitergegeben". Während die ersten beiden Sätze noch einen Sinn ergeben, erklärt der dritte Satz den Unsinn in seiner ganzen Grösse.Man muss sich wirklich fragen, was das Ganze soll. Zuerst wird eine für die Betroffenen mit grossem Aufwand verbundene Abgabe eingezogen, und da diese nicht benötigt wird, wieder im Giesskannenprinzip verteilt. Auch wenn ich die rhetorischen Fähigkeiten des Regierungschef-Stellvertreters kenne, wird selbst er Mühe haben, eine plausible Erklärung für diesen Unsinn zu finden. Nun, der Landtag hat dem Staatsvertrag, mit welchem die LSVA eingeführt wird, zugestimmt. Sollte das Volk diesen Entscheid nicht doch noch korrigieren, müssen wir halt mit diesem Unsinn leben. Damit zum vorliegenden Bericht und Antrag: Die Regierung hat auf den ersten dreizehn Seiten des Bericht und Antrags siebenmal erwähnt, dass die LSVA als Lenkungsabgabe zu verstehen sei und die Kostenwahrheit des Schwerverkehrs erreichen soll. Wenn die Regierung diese Auffassung wirklich hat, müsste sie auch konsequent sein und den Mut haben, die Einnahmen in diese Richtung wieder zu verteilen respektive einzusetzen. Es wäre dann nicht nötig, dass diese Einnahmen im Giesskannenprinzip wieder verteilt werden und auch noch ein nicht geringer Anteil exportiert wird. Aber - und das ist sich die Regierung sehr wohl bewusst - hätte eine solche Vorlage vor dem Volk überhaupt keine Chance, wobei ich mich ebenfalls dagegen wehren würde. Selbst die Wirtschaftsverbände würde allesamt Sturm laufen. So hat die Regierung eine Mittelrückführung gewählt, mit der sie glaubt, alle oder zumindest sehr viele hinter ihre Absichten bezüglich der Mittelrückführung zu bringen. Ich weiss, die Regierung wird jetzt argumentieren, dass sie ein Drittel der Einnahmen als Lenkungsabgabe respektive als ungedeckte Wegkosten einsetzen wird. Ich unterstelle der Regierung aber, dass dieses Drittel aus dem einzigen Grund für diese Verwendung eingesetzt wird, nämlich, um als nichtdiskriminierend gegenüber den EU-Frächtern aufzutreten.Mich überzeugen die Argumentationen auf den ersten dreizehn Seiten des Bericht und Antrags überhaupt nicht, und ich fasse diese in einem einzigen Satz zusammen: Wir haben es versäumt, rechtzeitig ein Nein für die Einführung der LSVA gegenüber der Schweiz zu deponieren, weshalb wir für deren Einführung zu stimmen haben. Das ist meines Erachtens das einzige Argument, welches die Regierung glaubhaft ins Feld führen kann. Alle anderen Argumente sind nicht stichhaltig, was sich auch aus den von mir zitierten drei Sätzen klar ergibt. Dass Liechtenstein in den Überlegungen der Schweiz überhaupt nie eine Rolle gespielt hat und meines Erachtens dies seitens der liechtensteinischen Behörden auch nie angemahnt wurde, lässt sich schon aus der Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über die LSVA vom September 1996 herauslesen. Während sämtliche angrenzenden Länder der Schweiz in Bezug auf Transitgebühren erwähnt und analysiert wurden, ist Liechtenstein nicht ein einziges Mal erwähnt worden. Dem vorgeschlagenen Mittelrückfluss werde ich nicht zustimmen. Mein Hauptgrund liegt darin begründet, dass dies im Giesskannenprinzip erfolgt und ein nicht unerheblicher Teil ins Ausland exportiert wird. Ich würde vielmehr den gemeinsamen Vorschlag der LIHK und der GWK begrüssen, welche zur Vorbereitung einer LSVA-Arbeitssitzung im Dezember 1999 einen gemeinsamen Vorschlag zur Mittelrückführung eingebracht haben. Ich gehe ein wenig auf diesen ein: Ihr Vorschlag geht davon aus, dass der LSVA-Anteil für Liechtenstein durch das im LKW eingebaute Messgerät exakt erhoben wird. Die vom Transporteur ebenfalls exakt erhobenen Kilometer sind dann auf seiner Transportrechnung separat auszuweisen. Dieser ausgewiesene LSVA-Beitrag wird vom Rechnungsempfänger in der Buchhaltung in einem Verrechnungskonto "LSVA Liechtenstein" deklariert. Diese Kosten werden periodisch durch eine Rechnungsstelle der Landesverwaltung abgegolten. Die Rückvergütung der LSVA-Belastung für Transittransporte kann durch den Rechnungsempfänger bei der Verrechungsstelle in Liechtenstein beantragt werden. Das Gleiche gilt für jeden Rechnungsempfänger im Ausland, wenn er die liechtensteinische LSVA-Belastung nachweisen kann. Das Controlling erfolgt analog dem Mehrwertsteuersystem. Der damals gemachte Vorschlag basiert auf folgenden grundsätzlichen Überlegungen: 1.) Seitens der Regierung wurde mehrfach betont, dass kein fiskalisches Bedürfnis an den LSVA-Einnahmen besteht. 2.) Liechtenstein kann die LSVA-Einnahmen nicht als Verkehrslenkungsmassnahmen nutzen, da zum Strassengütertransport leider absolut keine Alternativen bestehen. 3.) Der gemeinsame Vorschlag ist nicht diskriminierend und daher EWR- und CH-verträglich. Die Gefahr von Retorsionsmassnahmen anderer Länder ist dadurch vermindert. 4.) Der Konsument wird nicht finanziell belastet, eine vermutete Doppelbelastung des Konsumenten ist nicht belegbar, da die Preisgestaltung in jedem Fall marktwirtschaftlichen Prinzipien unterliegt. Vergleichsweise ist die Mehrwertsteuereinführung heranzuziehen, bei der Preiserhöhungen einerseits als Mehrwertsteueraufwand verkauft wurden und andererseits die Mehrwertsteuer in gewissen Branchen aus marktwirtschaftlichen Gründen nicht weiterverrechnet werden konnten. Und 5.) Die Leerfahrten sind Bestandteil eines Transportauftrages und unterliegen marktwirtschaftlichen Prinzipien. Bei Verrechnung kann eine Rückforderung im erklärten Ablauf erfolgen, bei Nichtverrechung besteht kein Anspruch. Leerfahrten zum Zwecke des Fuhrparkunterhaltes respektive zur Überprüfung des Fahrzeuges muss der Transporteur als Betriebsaufwand finanzieren. In der damaligen Arbeitsgruppe wurde dazu erläutert, dass der Vorschlag eine gemeinsame Zielsetzung beinhalte, nämlich die Rückerstattung des exakten LSVA-Beitrages an die heimische Wirtschaft. Voraussetzung sei, dass die in Liechtenstein anfallende LSVA separat ermittelt werden kann und auch separat in den Rechnungen ausgewiesen wird, analog der Mehrwertsteuer. Dies sei eine einfach administrierbare und aufkommensneutrale Lösung. Sollte eine Rückerstattung auch für ausländische LSVA-Rechnungsempfänger vorgesehen werden, insbesondere, um dem EWR-Recht gerecht zu werden, würden die Wirtschaftsverbände auch in diesen administrativ eher komplizierten Fällen eine Rückerstattung befürworten.LSVA-Abgaben, welche aus Leerfahrten entstehen, werden, sofern es die Wettbewerbssituation zulässt, auch auf die Kunden abgewälzt und wären ebenfalls zurückzuerstatten. Ansonsten sind sie vom Unternehmen selbst zu tragen. Die Wirtschaftsverbände negieren die verkehrspolitischen Ziele nicht, waren aber der Ansicht, dass die Ziele, die die Schweiz mit der LSVA anstrebt, in Liechtenstein nicht erreicht werden können. Ausserdem beriefen sich beide Verbände auf Aussagen der Regierung, dass die LSVA-Einnahmen nicht benötigt werden und ein Rückfluss an die Wirtschaft vorgesehen sei. Eine generelle Rückerstattung wird als weniger wünschenswert angesehen, da das Giesskannenprinzip abgelehnt wird. Es wurde auch festgehalten, dass das Land die Investitionskosten für die Erfassungsgeräte übernimmt. Die Stabsstelle EWR, welche zu diesem Vorschlag ebenfalls Stellung nahm, betonte dann, dass es problematisch wäre, wenn eine Rückerstattung nur an Inländer stattfinden würde. Diese Massnahme hätte diskriminierenden Charakter, da In- und Ausländer ungleich behandelt werden. Eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verstösst gegen Art. 4 des EWR-Abkommens. Würde nun eine generelle Rückerstattung sowohl an In- als auch an Ausländer ins Auge gefasst, so mag dieses Vorgehen zwar nicht diskriminierend sein, jedoch wäre zu fragen, ob dadurch der verkehrspolitische Zweck der LSV-Abgabe noch erreicht wird. Dieser Hinweis ist sicherlich richtig. Ich würde daher vorschlagen, dass von allen Einnahmen ein Drittel für Verkehrs- und Umweltbelange eingesetzt wird. Mit dem gemachten Vorschlag wäre dann wirklich, wenn wir auch dann wirklich die LSVA übernehmen müssen, zumindest gewährleistet, dass die Kosten an diejenigen zurückerstattet werden, welche sie auch aufzubringen haben. Mit dem Abzug von einem Drittel der Beträge für Verkehrs- und Umweltbelange wäre zudem gewährleistet, dass nicht nur der Transitverkehr für diese Kosten herangezogen wird. Mit einer solchen Vorgehensweise könnte auch die Gefahr von allfälligen Retorsionsmassnahmen gebannt werden. Ich glaube nicht, dass wir bei der von der Regierung vorgeschlagenen Mittelrückführung um solche Massnahmen herumkommen. Zumindest wenn bekannt wird, dass lediglich die Frächter aus dem Ausland die Verkehrs- und Umweltkosten zu tragen haben, werden sich diese Staaten zur Wehr setzen. Wenn man das Beispiel von Italien vor knapp 2 Jahren in Erinnerung ruft, bei welchem die italienischen Behörden kurzfristig für FL-Frächter eine happige Gebühr eingeführt haben, weiss man, dass dies nicht nur ein Schreckensgespenst ist.Ich habe zu Beginn dieser Sitzung zu diesem Traktandenpunkt einen Verschiebungsantrag gestellt, welcher leider keine Mehrheit fand. Als Gegenargument führte die Regierung aus, dass aus zeitlichen Gründen dies nicht wünschenswert wäre, müssen für die Einhebung der LSVA doch noch einige Vorarbeiten geleistet werden. Da ich aber von der vorgeschlagenen Mittelrückführung nicht überzeugt bin und die Ansicht vertrete, dass es diesbezüglich noch bessere Alternativen gibt, unterstütze ich den Antrag des Abg. Egon Matt, welcher nicht auf das Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung eintreten möchte. Ein wie von mir aufgezeigter Lösungsansatz der Mittelrückführung könnte dann in das LSVA-Gesetz aufgenommen werden, sofern eine 2. Lesung überhaupt noch stattfinden sollte. Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich möchte Sie davon informieren, dass das Schweizerische Fernsehen DRS mit meiner Bewilligung heute Aufnahmen von unserer Sitzung macht. Ich habe eigentlich angenommen, dass die erst am Nachmittag stattfinden würden, deshalb habe ich vorhin nichts davon gesagt. Nur damit Sie darüber informiert sind. Abg. Ingrid Hassler:
Das neue Gesetz über die Schwerverkehrsabgabe steht zur Behandlung. Ich konzentriere mich oder meine Ausführungen auf die vorgeschlagene Mittelverwendung. Der im Inland generierte Anteil von zwei Dritteln der von der Schweiz gemäss Staatsvertrag einzuhebenden LSVA-Gebühren soll an die Haushalte und die Wirtschaft zurückfliessen, ein Grundsatz, dem ich zustimme. Dieser Anteil soll nach Vorschlag der Regierung der AHV-Anstalt zugehen, damit die Beiträge für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber nicht erhöht werden müssen, wenn das fortschrittliche Gesetz zum Rentenvorbezug ab dem 60. Lebensjahr nächstes Jahr in Kraft tritt. Ich beurteile diesen von der Regierung vorgeschlagenen Weg als längerfristig kontinuierlich und auch gerecht. Die effektiven Mittel, die ab Ende 2001 zufliessen, sind heute nur abzuschätzen. Es macht für mich keinen Sinn, hier mit diesen Zahlen genau zu operieren oder sich allenfalls über den langfristigen Einnahmenfluss zu streiten. Deshalb ist es für mich nicht richtig, in Art. 29 konkrete Beträge zu fixieren. Wir sprechen von Schätzungen, und die Einnahmen sind längerfristig auch von mehreren Faktoren abhängig. Ich denke an die Veränderung der Verkehrsströme, Verlagerungen der Verkehrsströme, Wirtschaftsentwicklung, die auf- und abgehen kann, Logistikfragen und Weiteres. Ich unterstütze auch, dass das weitere Drittel, das vom Durchgangsverkehr aufgebracht wird, verkehrs- und umweltpolitischen Massnahmen dienen soll. Das Gesetz umschreibt die Massnahmen in Abs. 2 von Art. 28. Bst. a) bis f) repräsentieren ein so reichhaltiges Programm, dass es Jahr für Jahr sehr schwierig sein wird, das in Art. 28 festgeschriebene Einnahmendrittel aus den einzelnen Verkehrs- und Umweltpositionen im Budget zu eruieren respektive zu beurteilen, ob es eben gerade hier oder eben dort eingesetzt werden soll. Das gleiche Prozedere passiert nochmals eineinhalb Jahre später bei der Landesrechnung, wo man dann die effektive Umsetzung dieses gesetzlich vorgegebenen Verwendungszweckes prüfen müsste. Es scheint mir gefährlich, solche Feinverteilungen auf gesetzlicher Ebene zu definieren oder zu fixieren. Mit diesen beiden Artikeln 28 und 29 hat sich die Finanzkommission gemäss bekanntem Protokoll eingehend befasst und stellte fest, dass eine solche Regelung die Bildung einer Sonderrechnung erfordere. Dies widerspricht dem Wortlaut und dem Geist des Finanzleitbildes und vor allem dem vom Landtag Ende 1997 in breitem Konsens getroffenen Grundsatz, nicht nur alle in den vergangenen Jahrzehnten aufgebauten Sonderrechnungen aufzulösen, sondern als Folge davon auch auf neue Fonds zu verzichten. Die Gründe, die für diesen Grundsatz sprechen, brauche ich sicher nicht mehr zu wiederholen. Eine Umverteilung von Staatseinnahmen generell und in einer so bezifferten Form wie dem Vorschlag in einzelnen Gesetzen ist mit Blick auf eine transparente Mittelverwaltung abzulehnen. Als problematisch bezeichne ich auch, dass nicht verwendete Kredite bei den Umweltmassnahmen auf die neue Rechnung vorgetragen werden sollen. Im ordentlichen Budgetverfahren ist ein Kreditübertrag nicht möglich, d.h. das vorgeschlagene Vorgehen kann nur über einen neuen Staatsfonds geregelt werden oder allenfalls über das System der Spezialfinanzierungen gemäss Art. 19 Finanzhaushaltsgesetz. Die Konsequenz ist, dass Art. 28 und 29 entfallen sollen. Art. 28 kann eine politisch programmatische Bestimmung enthalten im Sinne, wie es im Protokoll festgehalten ist: "Die Regierung ist beauftragt, die Mittel für die Senkung der AHV-Beitragssätze und für umwelt- und verkehrspolitische Massnahmen zu verwenden". Wenn dann der Abs. 2 von Art. 28 mit all diesen Details, was man unter Umweltmassnahmen versteht, noch angefügt wird, dagegen ist nichts einzuwenden. Ich denke auch, dass der Landtag im Rahmen des Budgets und der Landesrechnung genügliche Steuerungsmechanismen bezüglich der Verwendung solcher zufliessenden Mittel zur Senkung von Lohnnebenkosten, zur Durchführung von umwelt- und verkehrspolitischen Massnahmen und auch vielleicht für andere wichtige Anliegen, die auch noch auf uns zukommen und die wir vielleicht noch gar nicht kennen, zur Verfügung hat. Ich möchte damit sagen, dass der Landtag eben die Hoheit über die gesamten Staatsmittel in einer hohen Form von Transparenz für sich beanspruchen sollte. Das Regelungsverfahren gemäss Art. 29 kann nach der Meinung der Mitglieder der Finanzkommission gänzlich entfallen. Das wäre zu prüfen, nämlich die Regelung der Umverteilung über die Beitragssenkung für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der AHV könnte automatisch über das Eintreten respektive das Ändern der AHV-Vorlage gemäss Regierungsvorlage 2 erfolgen, indem der Staatsbeitrag in der Höhe entsprechend ausgestaltet ist. Summa summarum: Für die Regelung der Rückverteilung in Art. 28 und 29 ist für die 2. Lesung eine Lösung zu finden, die keine Fondsstruktur erzeugt. Es soll kein Präjudiz geschaffen werden, dass in Gesetzen eine direkte und festgesetzte Umverteilung von Einnahmen festgeschrieben ist. Ich bin für Eintreten auf beide Vorlagen. Ich unterstütze die Ansicht der Regierung, dass die zufliessenden Mittel in dieser Form rückverteilt werden.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es gibt nach Ansicht der Regierung zwei Hauptgründe, die für die Übernahme der LSVA sprechen. Wir haben das sehr klar gemacht, wir haben immer zuerst die verkehrspolitischen Gründe genannt, das kann man auch im Bericht Nr. 1 nachlesen. Es geht dort um die Verwirklichung der Kosten-wahrheit und des Verursacherprinzips im Bereich des Schwerverkehrs. Und der zweite, natürlich auch sehr wichtige Grund: Es geht auch um die Beziehung zur Schweiz. Wir handeln uns Probleme an der offenen Grenze zur Schweiz ein, wenn wir den Vertrag nicht übernehmen. Das ist keine Drohung, das ist nicht eine unzulässige Beeinflussung der liechtensteinischen Demokratie durch die Schweiz, wie es etwa behauptet worden ist, sondern das sind schlicht Tatsachen. Das weiss die Gewerbe- und Wirtschaftskammer. Die GWK hatte Gelegenheit, mit vier Vertretern der Oberzolldirektion zusammen zu treten. Sie konnten sich selbst vergewissern, dass das schweizerische Kontrollkonzept halt nun so ist wie es ist und solche bemannten Kontrollstationen vorsieht. Und dass wir der Bevölkerung dieses Argument natürlich nicht erst nach der Abstimmung sagen, sondern vorher, das verstehen Sie hoffentlich. Also es gibt diese zwei Argumente, jedes für sich Grund genug, Ja zur LSVA zu sagen. Beide zusammen sollten die Leute doch überzeugen, dass es nicht im Interesse Liechtensteins, seiner Wirtschaft, seiner Bewohnerinnen und Bewohner wäre, einfach zu sagen: Das wollen wir nicht, das brauchen wir nicht, das nehmen wir nicht. Ich verstehe darum auch die zum Teil heftige und unsachliche Kritik nicht, das kann man sehr nüchtern diskutieren. Die Tatsachen liegen auf dem Tisch.Was offenbar von einigen Abgeordneten und was mich etwas überrascht auch vom Abg. Egon Matt nicht verstanden wird, ist, dass es eine Lenkungsabgabe ist. Ich hätte eigentlich gerade von Ihnen erwartet, dass Sie schon wissen, was die Wirkungsweise einer Lenkungsabgabe ist. Eine Lenkungsabgabe ist dadurch gekennzeichnet, dass sie wirkt, weil sie erhoben wird. Sie führt dazu, dass ein bestimmtes Verhalten gewählt wird, um der Abgabe ausweichen zu können oder um die Abgabe möglichst tief zu halten. Sie lenkt dadurch, dass sie erhoben wird. Und jetzt zu behaupten, weil Ihnen der Verwendungszweck nicht passt - das ist der zweite Schritt, was man mit dem Geld macht - das sei keine Lenkungsabgabe mehr, zielt völlig am Thema vorbei. Selbstverständlich lenkt die LSVA genau gleich, ob wir das Geld für Frühpensionierung verwenden, ob wir es in ein grosses Loch schmeissen, das wir irgendwo graben, ob wir es nicht annehmen von der Schweiz oder ob wir damit Lärmschutzwände bauen. Die Lenkungswirkung bei den Unternehmen, bei den Transporteuren, ist doch genau die gleiche. Sie wollen diese Abgabe möglichst nicht oder auf möglichst tiefem Niveau bezahlen. Die zweite Frage ist, was man mit den Mitteln macht. Und da kann man natürlich im gleichen Bereich die Mittel einsetzen, dass man sagt: Verstärkend, um den Effekt zu verdoppeln gewissermassen, setzen wir die eingenommenen Gelder noch einmal im Bereich Verkehr und Umwelt ein. Das ist eine mögliche Haltung, hat aber an sich nichts mit der Lenkungsabgabe zu tun. Ich habe Verständnis, dass von Ihrer Seite gesagt wird: Wir wollen 100% der Einnahmen für Verkehr und Umwelt einsetzen. Aber bitte, halten wir doch in der Diskussion auseinander. Erster Schritt: Lenkung durch Erhebung der Abgabe. Zweiter Schritt: Verwendung. Wenn es um die Verwendung geht, gibt es offenbar Allianzen, unheilige Allianzen vielleicht, das springt ins Auge. Wir haben zwei Votanten gehört, die nicht auf die AHV-Vorlage eintreten wollen, Hansjörg Goop und Egon Matt. Diese zwei Abgeordneten sind sich einig, sie wollen das nicht. Ich bin mindestens von den Wirtschaftsvertretern etwas überrascht, dass sie sich so gegen eine Senkung von Lohnnebenkosten sperren. Ich bin vom Vorstand der Industriekammer darüber orientiert, dass seitens der Industrie so eine Senkung der Lohnnebenkosten durchaus begrüsst wird. Es hat einmal eine Phase gegeben, wo der Vertreter, der Geschäftsführer der Industriekammer zusammen mit Vertretern der GWK in einer Arbeitsgruppe der Regierung sich für so ein Modell ausgesprochen hat, dass man das Geld direkt an jene zurückgibt, die es bezahlen müssen, aber das ist schon eine Weile her. In der Zwischenzeit ist die Haltung des Vorstandes - es hat eine Besprechung mit der Regierung gegeben - klar: Es wird diese Verwendung für eine Lohnnebenkostensenkung als sehr vernünftige Art und Weise der Verwendung betrachtet. Meines Wissens gibt es dazu keinen formellen Beschluss der LIHK, das möchte ich der guten Ordnung halber sagen, aber in dieser Diskussion mit der Regierung, mit dem EDHK-Vorstand wurde dieser Verwendungszweck - Senkung AHV-Beiträge, damit Entlastung der Wirtschaft und der Arbeitnehmer - ausdrücklich begrüsst. Ich kann nicht verstehen, wie eine Gewerbekammer sich so dezidiert gegen eine Senkung von Lohnnebenkosten ausspricht. Ich bin nicht sicher, ob das eine Politik ist, die im Interesse der Mitglieder der GWK ist. Aber das muss die GWK selber wissen. Aufgefallen ist mir - wenn Sie mir die Bemerkung auch noch erlauben -, dass auch seitens der GWK, ihres Geschäftsführers, offenbar nicht mehr in Frage gestellt wird, dass es bemannte Kontrollstationen am Rhein geben würde, wenn wir die LSVA nicht übernehmen würden. Auf eine entsprechende Frage war vor einigen Tagen nachzulesen in einem Zeitungsinterview, das einzige, was den Befragten dazu eingefallen ist, die Aussage, dann sei die Regierung dran schuld, wenn es solche bemannte Stationen gäbe. Da macht es sich die GWK doch etwas einfach. So leichtfertig können wir mit den Beziehungen zur Schweiz nicht umgehen. Ich möchte das sehr klar festhalten. Auch die GWK sollte etwas besser drauf achten, wie wir mit unseren schweizerischen Nachbarn umgehen. Man kann nicht so leichtfertig mit dem Szenario von bemannten Abfertigungsposten auf der schweizerischen/liechtensteinischen Rheinbrücke umgehen und so tun, wie wenn das für uns kein Problem wäre. Die politischen Implikationen wären gravierend. Die Schweiz würde nicht verstehen, dass wir in dieser Situation, wie wir sind, das alles in Kauf nehmen, zumal die LSVA für uns ja auch, unabhängig von dieser Situation der Grenze an der Schweiz, Sinn macht. Ich habe die verkehrspolitischen Argumente erwähnt. Der Vorschlag des Abg. Goop über die Mittelverwendung, das Geld genau jenen Transporteuren zurückzugeben, die damit belastet wurden: Sie haben vorhin das Wort Unsinn in den Mund genommen. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber das würde hier doch besser passen, das wäre ein gigantischer Aufwand erstens, ein ganz gigantischer Verwaltungsaufwand. Und zweitens: Natürlich würde dann die Lenkungswirkung verloren gehen, weil wenn jeder das wieder bekommt, was er bezahlt hat, dann gibt es keinen Grund, Leerfahrten zu vermeiden, dann gibt es keinen Grund, die Logistik irgendwie zu verbessern, und dann gibt es keinen Grund, irgendwie zu schauen, dass die Transportkosten tief sind oder die Kilometer und Tonnage entsprechend gestaltet werden kann. Das wäre ein Schildbürgerstreich erster Qualität, das dürfen wir sicher nicht machen. Schliesslich die von der Vorsitzenden der Finanzkommission aufgeworfenen Fragen oder Hinweise zu Art. 28 und 29. Da kann man auf das Protokoll der Finanzkommission verweisen und die Einzelheiten können wir sicher bei der Behandlung dieser zwei Artikel dann besprechen. Es wird sicher möglich sein, hier Regelungen zu finden, die mit dem Finanzleitbild und mit der Philosophie des Finanzhaushaltsgesetzes vereinbar sind. Uns geht es darum, auch im Gesetz transparent zu machen, dass die politische Absicht fest besteht, ein Drittel der Einnahmen für Umwelt und Verkehr zu verwenden und zwei Drittel zur Senkung der Lohnnebenkosten. Da gibt es sicher andere Möglichkeiten, das gesetzestechnisch zu lösen als wie wir hier vorgeschlagen haben, um diesbezüglich auch in engem Kontakt mit der Finanzkontrolle, die uns behilflich sein wird, eine bessere Regelung zu finden.Abg. Egon Matt:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Sie sind zwar Brillenträger wie ich, aber bezüglich Lenkungsabgaben zumindest auf einem Auge blind, wenn Sie behaupten, dass eine Lenkungsabgabe nur durch die Erhebung wirke, aber nicht durch deren Einsatz. Wenn Sie behaupten, dass es völlig gleich sei, ob man das Geld quasi in einem Loch vergrabe oder sonst wohin gäbe, dass da kein Lenkungspotenzial gegeben sei beim Einsatz der Mittel. Wenn man die Abgaben aus einer Lenkungsabgabe dafür einsetzt, z.B. im Bereich Schwerverkehr, dass eine Verlagerung auf die Schiene stattfindet, dann ist das eine Lenkung, dann verstärken Sie die Lenkung auf der Seite der LKW. Oder wenn Sie die Lenkungsabgabe einsetzen zur Reduktion des Verkehrs, dann verstärken Sie die Lenkungsabgabe. Also eine Lenkungsabgabe, wie Sie sie vorschlagen, ist eine halbe Lenkungsabgabe. Sie wirkt durch die Erhebung, aber sie wirkt nicht durch den Einsatz der Mittel. Eine volle Lenkungsabgabe muss auch den Einsatz der Mittel berücksichtigen und kann ihre Wirkung nur voll entfalten, wenn man diese Seite auch berücksichtigt. Abg. Rudolf Lampert:
Mir scheint dieses Mittel als Lenkungsabgabe hier in Liechtenstein auch nicht geeignet. Es wird nicht ein einziger Lastwagen weniger von Schaanwald nach Buchs fahren, denn diese paar Franken bringen diese Frächter schon noch auf. Es werden viel höhere Abgaben auf diese Frächter zukommen, sodass das nicht ins Gewicht fällt. Wer hier bezahlen muss, ist meines Erachtens schon die liechtensteinische Wirtschaft, nämlich nicht nur die Wirtschaft, sondern die Konsumenten vor allem, die sind auch Bestandteil der Wirtschaft. Aber die Konsumenten haben zu bezahlen, denn wir haben auch keine Alternative. Sie können mit diesem Geld auch nicht alternative Transportgüter fördern. Wenn wir eine Baustelle haben, einen Aushub von Baumaterial, so ist das nun mal nicht mit dem Zug zu bewältigen, sondern mit dem liechtensteinischen Lastwagen. Und hier von Lenkungsabgabe zu sprechen, scheint mir einfach verkehrt. Der Sinn der LSVA grundsätzlich ist sicher eine Lenkungsabgabe, aber bei uns hier in Liechtenstein wird das nicht greifen. Für mich der einzige Grund, hier zuzustimmen, ist tatsächlich das Verhältnis zur Schweiz. Da stimme ich mit der Regierung überein: Wir dürfen das nicht unnötig belasten. Ich sehe auch das Problem der Häuschen am Rhein. Es ist ein kleiner Schritt, dass sich irgendjemand dann überlegt: Wenn wir schon eine Kabine für Personen und Kontrollen am Rhein haben, weshalb sollen wir die dann nicht von Schaanwald auch nach Bendern verlegen, nämlich die Grenzwächter. Davor habe ich tatsächlich Angst, und ich möchte bei der Schweiz bleiben. Die Schweiz hat uns in den vergangenen Jahren sehr gute Dienste erwiesen, und das möchte ich nicht gefährden. Mit der Mittelverwendung bin ich allerdings in dieser Form nicht einverstanden. Wir haben jetzt des Öfteren gehört - auch das Referendums-Komitee beschwört die Bevölkerung -, dass ja die Bevölkerung das bezahlen muss. Dass wir dann hergehen, obwohl die gesamte Umlage auf die Bevölkerung, nämlich auf den Konsumenten umgelegt wird, dass wir dann hergehen, und die Arbeitgeber von einer Belastung befreien, also diese Belastung sehe ich eigentlich nicht im Zusammenhang. Nicht die Arbeitgeber werden diese Steuer bezahlen, sondern die Arbeitnehmer, auf diese wird sie abgewälzt. Deshalb scheint es mir fast als Verzweiflungsaktion. Man möchte alle ins Boot bringen, damit ja diese Abstimmung durchgeht. Wir haben die Umweltorganisationen im Boot, denn auch dort gibt man einen Drittel. Wir haben die Senioren im Boot, wir wollen auch dort etwas machen. Wir haben die Arbeitgeber im Boot, und wir haben die Arbeitnehmer im Boot. Ich kenne eigentlich keine Gruppierung in Liechtenstein, die wir jetzt nicht ins Boot genommen haben. Ich glaube, das ist ein Ansatz, nur damit eine Abstimmung durchgehen soll, der irgendwo schon durchschaut wird von der Bevölkerung. Allerdings, auch ich werde mich, obwohl ich grundsätzlich gegen die LSVA bin, im Interesse zum Verhältnis zur Schweiz, für die LSVA aussprechen. Ich sehe allerdings noch - und das möchte ich einfach vielleicht der Regierung als Hinweis oder als Tipp mitgeben - ich sehe eine grössere Chance, diese Abstimmung durchzubringen, wenn wir einige Gruppierungen, die eigentlich mit Schwerverkehr nichts zu tun haben, hier ausnehmen könnten. Ausnehmen wird kaum möglich sein im Sinne des Gesetzes, aber wenn wir diese in irgendeiner anderen Form entschädigen. Ich spreche von privaten Personenwagen, die vielleicht zweimal im Jahr in eine Deponie, in eine Grünabfuhr fahren. Diese werden künftig hier LSVA bezahlen. Wenn sie beispielsweise einen Kombi - ich habe einen Kombi, der hat zwei Tonnen, es ist ein gewöhnliches Auto, es ist ein Passat, nicht etwa ein Mercedes - ich habe allerdings keine Anhängervorrichtung, aber ich habe mir das durchgerechnet. Mit diesem Passat haben sie eine Anhängelast von 1'800 kg oder knapp 2 Tonnen, je nachdem. Wenn Sie dort eine Anhängervorrichtung montieren lassen, bezahlen sie künftig 320 Franken LSVA, nämlich 16 Franken pro 100 kg Anhängelast. Ich glaube, es gibt sehr viele Personen in diesem Land, die nur einen Anhänger haben, vielleicht auch einen Wohnanhänger, für welchen sie dann diese Schwerverkehrsabgabe bezahlen müssen. Wenn die Bevölkerung da erwacht, und sie wird erwachen, denn es gibt hier genügend Wecker in diesem Land, wenn die Bevölkerung dann auch hier erwacht - und ich hoffe, sie erwacht - dann müssen doch Argumente da sein, die vielleicht das entkräften. Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn die LSVA bei privaten Wagen höher ist als die Steuer, die für dieses Auto erhoben wird, dass wir dann sagen: Du bezahlst nicht die Steuer, sondern die Steuer wird in Form der LSVA eingehoben, sodass ich für ein Auto vielleicht dann 360 Franken bezahle anstatt die 300 Franken, die ich normal bezahle. Dass, sofern die LSVA höher ist, die LSVA eingehoben wird, und im anderen Fall einfach nur der Aufpreis erhoben wird, der zusätzlich zur LSVA dann zu bezahlen ist auf den normalen Steuertarif. Das nur als Hinweis, dass das vielleicht auch ein Mittel wäre, um eine Abstimmung positiv abzuschliessen. Abg. Hansjörg Goop:
Ich möchte auch ein paar Anmerkungen zu den Ausführungen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters machen. Es war zuerst seine Aussage bezüglich des Interviews, das der Geschäftsführer der GWK gemacht hat. Sie nehmen da irgendwas heraus, was jetzt Ihnen passt, sage ich mal, und das ist das mit den Zollhäuschen. Sie müssten das mal im Ganzen sehen. Und wenn man darüber diskutiert, warum kommt das soweit? Und das ist eigentlich der Bezug, dass die Regierung es versäumt hat, rechtzeitig ein Nein zu deponieren. Aus dem heraus ist es gewachsen. Ich glaube nicht, dass er einfach sagt, dass, wenn ein Zollhaus aufgestellt wird, dann ist die Regierung schuld, nur so ohne Vorgeschichte. Das Zweite: Sie beschwören hier in diesem Hause die Verbindung mit der Schweiz. Jetzt müssen wir uns mal vorstellen: Liechtenstein macht einen Volksentscheid und die Schweiz würde uns das, wie Sie gesagt haben, sehr böse nehmen. Das muss man sich schon vorstellen. Ausgerechnet die Schweiz, die eigentlich von Volksentscheiden praktisch täglich lebt, wo sie jedes Jahr zig Abstimmungen haben und Volksentscheide zur Kenntnis nehmen müssen. Sie wissen haargenau, dass, wenn man hier geschickt verhandelt - und für das schaue ich die Regierung an, dass sie das kann, ich halte viel von der Regierung -, dass es Möglichkeiten gibt, denn es gibt technische Möglichkeiten, das zu umgehen. Und das muss man auch in dem Zusammenhang sehen: Wir haben in Liechtenstein rund 600 LKWs. Ich gehe davon aus - reine Annahme: Ca. 500 sind im Transitverkehr tätig. Also die werden irgendwo die Grenze mal berühren. Jetzt muss man sich vorstellen: Wegen 100 LKWs oder 100 Kippern oder was denn das sind, machen Sie so ein Szenario, wegen 100 Kippern. Das ist doch ein Misstrauen gegen jeden Unternehmer, der mit solchen LKWs rumfährt. Wenn man die technische Möglichkeit an der Rheinbrücke schafft - und das ist technisch möglich, das machen wir in Schaanwald am Zoll auch - dann ist das ja ein Hirngespinst, effektiv ein Hirngespinst. Und ein weiterer Punkt: Sie haben gesagt, dass, wenn man das nicht einführen würde in Liechtenstein bezüglich der Logistik-Verbesserung. Ja, was wollen Sie jetzt in Liechtenstein einführen? Die 500 LKWs, die im Transit tätig sind, die sind ausgelastet bis unter die letzte Kuppe, weil sonst kann man das gar nicht bezahlen. Wirtschaftlich ist das ein völliger Unsinn dann. Und die 100 LKWs im Land, das ist nun eine Feinverteilung, da können Sie in Gottes Namen sehr, sehr wenig noch optimieren. Und wenn eine Baustelle in Planken ist und die eingerichtet werden muss, dann fährt er halt einmal rauf und leer runter, und da kommen Sie nicht drum herum. Das ist einfach so. Und darum ist das Argument also völlig aus der Luft gegriffen. Das wär's eigentlich.Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte mich zu einem Punkt noch wehren oder einsetzen. Also, wenn sich die Arbeitgeberverbände - wie Gewerbe und Industrie - an Zuschüssen an das Sozialwerk AHV zur Vermeidung von höheren Abgaben respektive zur Vermeidung von höheren Lohnnebenkosten infolge besserer AHV-Leistungen - dass wir das nicht unterstützen sollten, dann vergessen Sie dabei die Arbeitnehmer, die dann auch mehr bezahlen. Und genau das wäre für mich falsch. Da könnten die Arbeitgeberverbände ja sagen, dass sie ihren ganzen Anteil auch noch den Arbeitnehmern zukommen lassen könnten. Hier muss man schon unterscheiden, wer das einfordert. Ich möchte mich hier für die Arbeitnehmer in dem Sinne einsetzen, als dass, wie der Abg. Rudolf Lampert sagte, ja sie auch über den Konsum die Betroffenen dieser Abgabe sind. Ich bitte daher nochmals um Eintreten auf die AHV-Vorlage, denn dann wissen auch jene, die von den Weckern geweckt werden, dass ihnen etwas zugute kommt.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Ich glaube, eine wichtige Frage ist schon: Wen belastet die LSVA im Endeffekt? Es ist nicht gesagt, dass derjenige, der sie bezahlt, sie am Schluss wirtschaftlich auch trägt. Und es ist sehr schwer, das mathematisch zu berechnen. Man ist hier auf Schätzungen angewiesen. Das Amt für Volkswirtschaft zusammen mit der Finanzkontrolle hat uns vorgeschlagen, davon auszugehen, dass die Belastung etwa gleichmässig zu einem Drittel bei den Arbeitgebern, bei der Wirtschaft ist, zu einem Drittel von den Konsumenten, von den im Land wohnhaften Menschen getragen wird und ungefähr zu einem Drittel vom Transit. Es ist also nicht so, Herr Abg. Lampert, dass wir in der Regierung politisch überlegt haben: Wem müssen wir Geld versprechen, damit wir genügend Ja-Stimmen haben. So war es nicht. Ich kann verstehen, dass Sie vielleicht den Eindruck haben. Aber ich kann Ihnen sagen, das war nicht so, sondern das ist ein Vorschlag, der wurde berechnet und für mich ist das glaubwürdig belegt von Amtsseite her. Wenn Sie sagen, die Arbeitgeber seien nicht belastet, dann übersehen Sie völlig die Hunderte von Tonnen Material, die nach Liechtenstein importiert und exportiert werden mit LKWs, die von der Wirtschaft in Zukunft mit LSVA belastet, finanziert werden und auf Auslandmärkten abgestossen werden. Also hier trägt der liechtensteinische Konsument keine LSVA. Also bitte beachten Sie das. Gerade für die Industrie ist das schon eine Mehrbelastung. Es wäre nicht fair gegenüber der Wirtschaft, so zu tun, wie wenn die überhaupt unbelastet wäre von der LSVA. Wir glauben sogar, dass wir mit einem Drittel Annahme vom Konsument zu tragen eine recht freundliche Berechnung für die Konsumenten machen und sind froh, wenn seitens der Wirtschaft nicht ein höherer Anteil als dieser zweite Drittel beansprucht wird. Auf Franken und Rappen genau berechnen lässt sich das leider nicht. Das hängt auch mit der fehlenden Gesamtrechnung zusammen und mit der offenen Grenze natürlich mit der Schweiz.Im Übrigen - Thema Grenzhäuschen: Ich war nur schockiert bei der Besprechung, die wir in Schaan hatten mit den Vertretern des LSVA-Komitees von der Gewerbekammer, mit welcher Nonchalance hier die Frage in den Raum gestellt wurde: Was kümmern uns solche Zollhäuschen am Rhein, das ist doch eigentlich kein Problem. Das wurde damals so formuliert. Ich habe das in der Zwischenzeit immer wieder mal gehört. Und da möchte ich schon warnen davor, so einfach ist das nicht. Klar ist: Die Schweiz akzeptiert ein Nein Liechtensteins zur LSVA, völlig klar. Klar ist auch, die Schweiz würde es nicht verstehen. Und klar ist auch drittens, dass die Nachteile wir zu tragen hätten. Die Schweiz ist nicht darauf angewiesen, dass die Grenze zu Liechtenstein offen bleibt und unbehindert passiert werden kann. Das ist schon unser Interesse und da hat vor allem die Wirtschaft ein Interesse daran, dass es einen ungehinderten Verkehr über die Grenze zur Schweiz gibt, und das Land - würde ich meinen - auch.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ich bin nicht überzeugt, dass Ihre Überlegungen richtig sind bezüglich des Verhältnisses der Finanzierung. Ich kenne keinen Betrieb, der weiter als vier bis fünf Kilometer von der Grenze entfernt ist. Ich spreche hier von den liechtensteinischen Abgaben, der liechtensteinischen LSVA. Dass unsere Industrie in der Schweiz massiv mehr bezahlen wird, also gesamthaft sehr viel LSVA bezahlen wird, da bin ich schon einverstanden mit Ihnen. Aber der Anteil, der in Liechtenstein generiert wird, da bin ich überzeugt, dass der bei der liechtensteinischen Bevölkerung massiv höher sein wird, denn alle Handwerker und alle, die irgendwie in diesem Land hin und her fahren, bezahlen diese Steuer für die liechtensteinische Kundschaft und werden sie der liechtensteinischen Kundschaft auch abwälzen. Da bin ich überzeugt, dass die nicht von den Arbeitgebern selbst getragen wird. Dann möchte ich noch einen Hinweis bringen. Ich habe vergessen zu sagen bezüglich der Verrechung mit diesen Personenwagen, welche private Anhänger haben: Das sehe ich eigentlich geregelt im Motorfahrzeugsteuergesetz und nicht in der LSVA, einfach um das noch anzubringen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, dann stimmen wir ab. Gemäss dem Antrag des Abg. Egon Matt stimmen wir getrennt über Eintreten auf diese beiden Vorlagen ab. Wir stimmen daher jetzt zuerst darüber ab, wer für Eintreten auf die Regierungsvorlage - Gesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe - ist. Wer für Eintreten auf diese Regierungsvorlage 1 ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über Eintreten auf die Regierungsvorlage 2 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Wer für Eintreten auf die Regierungsvorlage 2 ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist die Eintretensdebatte beendet. Eintreten ist beschlossen. Die 1. Lesung findet am Nachmittag - ab 14.15 Uhr - statt. Jetzt machen wir Mittagspause.MITTAGSPAUSE (VON 12:35 BIS 14:15 UHR)
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