Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragkredits für den Umbau und Ergänzungsbau «Therapiehaus Guler» des Vereins für Betreutes Wohnen in Liechtenstein (VBW) in Mauren (Nr. 31/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 13: Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragkredits für den Umbau und Ergänzungsbau «Therapiehaus Guler» des Vereins für Betreutes Wohnen in Liechtenstein. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 31/2022. Er steht zur Diskussion.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Besten Dank auch an die Regierung für die umfassende, sehr detaillierte Berichterstattung zu diesem Projekt. Grundsätzlich soll das bestehende Haus Guler in Mauren eine Totalsanierung erfahren, während der Neubau, östlich davon gelegen, weiterhin für zehn Personen im stationären Rahmen mit der nötigen Infrastruktur ausgestaltet werden soll. Das Haus platzt förmlich aus allen Nähten, wie ich an der offiziellen Besichtigung mit eigenen Augen begutachten durfte. Momentan ist es noch so, dass in absolut verengten Verhältnissen beispielsweise auf stationärer Basis mindestens drei Personen sich ein nicht mehr dem nötigen Standard entsprechendes WC mit Dusche teilen müssen. Therapieräume, Büros und weitere Infrastruktur befinden sich mittlerweile in unhaltbarem Zustand. Die Räume müssen vom Fachpersonal geteilt beziehungsweise koordiniert werden. Wer das bestehende Haus aus den 70er-Jahren gesehen hat, das im 1989 vom VBW bezogen wurde, kommt mit Gewissheit zu der Auffassung, dass die benötigte Sanierung des alten Hauses dringend ist. Auch wird durch die Trennung, dem stationären Wohnen mit den verschiedenen täglich angebotenen Therapien, die nötige Infrastruktur und der nötige Raum gegeben, damit die dort arbeitenden Menschen künftig optimale Voraussetzung vorfinden werden, was im Moment meines Erachtens nicht möglich ist. Auch wird durch die Trennung des stationären vom tagestherapeutischen Betrieb die professionelle Arbeit wesentlich unterstützt. Die beiden Häuser sollen barrierefrei und mit Lift ausgestattet werden, was den heutigen Ansprüchen entspricht. Nach intensiven Gesprächen mit den Verantwortlichen sowie mit dem zuständigen Architekten gehe ich davon aus, dass gleichzeitig alles Mögliche unternommen wird, um auch energietechnisch das Haus möglichst autark zu bauen. Was uns gerade in der jetzigen Zeit bestätigt, wie wichtig dies ist. Ich werde mit gutem Gewissen diese Subventionierung unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Im Namen der FL-Fraktion gebe ich eine Fraktionserklärung ab. Besten Dank den beiden Ministerien für Infrastruktur und Gesellschaft sowie den betroffenen Stellen für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags sowie dem Verein für Betreutes Wohnen und dem Architekturbüro für das beiliegende ausführliche Subventionsgesuch. Der Verein für Betreutes Wohnen, kurz bekannt unter VBW, wurde 1989 gegründet und stellt seit damals einen wesentlichen Teil der sozialpsychiatrischen, sozialtherapeutischen und sozialpädagogischen Grundversorgung unserer Bevölkerung sicher. Aufsichtsbehörde ist das Amt für Soziale Dienste, mit welchem eine Leistungsvereinbarung besteht. Der VBW verfügt in mehreren Gemeinden des Landes über Räumlichkeiten und Häuser, um die seiner Zweckbestimmung entsprechenden Aufgaben erfüllen zu können. Das Haus Guler in Mauren bildete dabei den Grundstein für den Aufbau des Vereins und der sozialpsychiatrischen Versorgung in Liechtenstein. Das Haus ist trotz der gut erhaltenen Bausubstanz in die Jahre gekommen. Dazu herrscht akute Platznot. Die Raumkapazitäten haben sich seit 1989 nicht massgeblich verändert, die Nutzung schon. Ursprünglich geplant für sieben Mitarbeitende und sieben Klientinnen und Klienten arbeiten heute dort mehr als 20 Mitarbeitende und mehr als 30 Klientinnen und Klienten kommen regelmässig für Therapien vorbei und wohnen zum Teil auch dort. Dazu machen infrastrukturelle Mängel wie nicht mehr entsprechende sanitäre Anlagen, ungenügende akustische Abtrennungen zwischen den Räumen und fehlende Behandlungs-, Sitzungs- und Therapieräume ein effizientes Arbeiten sehr schwierig. Das vorliegende Gesuch entspricht in allen Teilen dem Subventionsgesetz, aufgrund dessen Landessubventionen nur für Projekte Anwendung finden, welche im landesweiten Interesse liegen, einem nachgewiesenen allgemeinen Bedürfnis entsprechen und die Voraussetzungen der Notwendigkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit gemäss Art. 6 des Subventionsgesetzes erfüllen. Die Regierung hat das dem Bericht und Antrag beiliegende Subventionsgesuch geprüft und anerkennt das landesweite Interesse. Ebenso sind die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Projekts klar erwiesen. Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit lassen sich aus dem Vorprojekt herauslesen, das in enger Zusammenarbeit zwischen den Betreuenden und dem Architekturbüro entwickelt wurde. Das Raumprogramm inklusive der angegebenen Nutzungsflächen entspricht dem tatsächlichen Bedarf und erfüllt die geforderte Zweckmässigkeit. Etwas vermissen die Abgeordneten der Freien Liste dennoch im vorliegenden Subventionsgesuch: eine autonome nachhaltige Energiegewinnung. Auch wenn das Haus Guler über eine Holzheizung mit Pellets verfügt, sollte es zusätzlich mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Die entsprechenden Perspektivenzeichnungen im Subventionsgesuch lassen eine derartige Umsetzung ohne Weiteres zu. Ja, sogar die Fassadenelemente am Neubau könnten mit PV-Modulen bestückt werden. Dies ist jedoch unser einziger Kritikpunkt. Anhand einer Informationsveranstaltung vor Ort konnte ich mir zusammen mit einigen anderen Abgeordneten ein gutes Bild machen über die aktuelle Situation. Die Begehung vor Ort hat mich überzeugt, dass mit der gewählten Mischform, also dem Umbau des ursprünglichen Gebäudes und einem neu zu erstellenden Wohngebäude gleich daneben, der VBW eine Lösung anstrebt, welche den Herausforderungen einer in der sozialen Grundversorgung tätigen Institution entspricht. An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich im Namen meiner Fraktion bei den Verantwortlichen und allen Mitarbeitenden des Vereins für Betreutes Wohnen und danke ihnen für ihre sehr engagierte und wertvolle Arbeit. Dem Nachtragskredit wird die FL-Fraktion ihre Zustimmung geben und auch dem Verpflichtungskredit. Sie stellt jedoch den Antrag, dass das Projekt in Bezug auf nachhaltige Energiegewinnung durch Photovoltaik nachgebessert wird. Sollte es diesbezüglich zu Mehrkosten kommen, wird die FL-Fraktion einen entsprechenden Nachtragskredit selbstverständlich unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Das Therapiehaus Guler ist ohne Zweifel in die Jahre gekommen und bedarf einer Sanierung. Die zehn Plätze in der therapeutischen Wohngemeinschaft benötigen kleine eigenständige Zimmer mit zeitgemässer Nasszelle und kleiner Küchenzeile. Das gemeinsam genutzte Badezimmer der Männer wie der Frauen ist nicht mehr zeitgemäss und war in der Coronaphase als extrem kritisch zu betrachten. Sie leisten eine für die Gesellschaft sehr wertvolle und wichtige Arbeit. Aus diesem Grund werde ich dem Finanzbeschluss zustimmen. Als sehr kritisch betrachte ich hingegen die Verdoppelung der ambulanten Therapieräume mit dem Hintergrund, dass sich der VBW immer mehr von der sozialtherapeutischen Betreuung in Richtung medizinischer Therapien bewegt. Hier gilt es ganz klar Grenzen abzustecken und im Leistungsauftrag zu differenzieren. Ich bitte den Sozial- und Gesundheitsminister darum, zu prüfen und sicherzustellen, dass zwischen medizinischen und sozialen Leistungen klar unterschieden wird, sodass keine Unterwanderung der Bedarfsplanung stattfinden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Vorweg kann ich sagen, dass ich dem Finanzbeschluss zustimmen werde, und ich kann mich dem Votum der Abg. Zech-Hoop vollkommen anschliessen. Gerne möchte ich dennoch nochmals unterstreichen, dass die Dienste des VBW, welche sie in der therapeutischen Wohngemeinschaft in Mauren leisten, für unser Land von sehr grossem Wert sind und es gilt, diese zwingend aufrechtzuerhalten. An dieser Stelle möchte ich deshalb auch den Mitarbeitenden für ihren täglichen, sehr oft nicht einfachen Einsatz danken. Es wurde bereits vieles zu den Räumen, Sanitären Anlagen und so weiter gesagt. Es ist mir bewusst, dass wir mit der Kreditvergabe keine Forderungen stellen können. Dennoch möchte ich hier klar festhalten, dass aus meiner Sicht und auch mit dem Blick auf die Debatten, die gestern hier geführt wurden, zwingend Photovoltaikanlagen zu installieren sind. Ich bitte den VBW als Bauherrn, diesbezüglich dringend nochmals über die Bücher zu gehen und schliesse mich hier der Meinung des Abg. Kaufmann beziehungsweise der Fraktion der Freien Liste an. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Auch ich möchte zuerst einen Dank an den Verein für Betreutes Wohnen richten für die täglich geleistete Arbeit. Bitte machen Sie weiter so, vielen Dank. Dann nur kurz als Ergänzung zu den vorangehenden Voten mein Hinweis, ich habe es in der Finanzkommission schon gesagt, ich sage es hier nochmals: Ich finde die CHF 1'300 pro Kubikmeter umbauten Raum teuer. Die Regierung sieht das ein bisschen anders. Ich finde es teuer, ich habe noch nie so teuer gebaut und habe mir doch in den letzten Jahren ein bisschen Erfahrung in diesem Bereich angeeignet. Ich würde einfach hier den Hinweis anbringen wollen, wenn wir schon in meinen Augen teuer bauen, dann verwenden wir bitte einheimischen Kies, verwenden wir bitte einen gewissen Anteil an Recyclingbeton. Und die andere Haustechnik haben wir schon erwähnt. Aber auf jeden Fall finde ich es eine gute Sache und ich werde den Krediten zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Verein für Betreutes Wohnen, sprich die Therapeutische Wohngemeinschaft, erfüllt hier natürlich einen klaren Auftrag. Also der klare Auftrag bezieht sich vor allem auf die psychosoziale Versorgung von jungen Erwachsenen. Auch an dieser Stelle einmal ein herzliches Dankeschön von mir und meiner Seite an die Belegschaft für die wirklich wertvolle Arbeit. Diese Arbeit deckt ja eben die Grundversorgung ab, und dies brauchen eben junge Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen eben diese Unterstützung auch in Anspruch nehmen müssen. Wir haben dies im Land, wir können das nicht wegdenken und sind daher froh, dass wir eben die Therapeutische Wohngemeinschaft haben, die sich eben dieser Unterstützung annimmt. Dieser Auftrag wird erfolgreich umgesetzt und nun nach über 30 Jahren braucht es eben diesen Neubau und die Anpassungen. Daher stimme ich natürlich dem Finanzbeschluss ganz klar zu. Ich hätte da noch eine Frage, wenn ich mir das anschaue: Der vorliegende Bericht und Antrag, sprich der Baubeschrieb, ist ja aus dem Oktober 2021 und da wäre meine Frage an die Regierung: Ist hier eigentlich mit Mehrkosten zu rechnen, da eben die Zahlen, die wir jetzt im vorliegenden Bericht und Antrag haben, aus dem Oktober 2021 sind? Wir haben jetzt April 2022. Wie gesagt, meine Frage: Müssten wir da allenfalls Mehrkosten erwarten, die hier vielleicht nicht berücksichtigt wurden? Jetzt aber ganz abgesehen von der geforderten Photovoltaikanlagen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich denke mir, wenn es den Verein für Betreutes Wohnen nicht schon geben würde, dann müsste man ihn auf der Stelle gründen. Ich kann mich hier den Dankesworten nur anschliessen. Ich denke mir, die Aufgaben, die hier zu bewältigen sind, sind sehr vielfältig und komplex. Entsprechend besten Dank für den Einsatz, dementsprechend stehe ich diesem Gesuch auch positiv gegenüber. Ich habe aber auch noch ein paar Punkte, die ich doch kurz erwähnen möchte. Zuerst etwas, das ich sehr unterstütze: Seite 10 - die Hülle dieses Gebäudes stammt aus dem Jahre 1972. Ich bin schon erstaunt, dass man dieses Gebäude nicht abbrechen will, es soll ja in unserem Land Gemeinden geben, die halbe Gemeindezentren aus dem Jahr 1980 abbrechen wollen. Deshalb begrüsse ich es sehr, wenn man hier aus Sicht des Vereins für Betreutes Wohnen diese Gebäudehülle eben stehen lässt beziehungsweise saniert. Wie gesagt, sie ist jetzt 50 Jahre alt.Dann möchte ich das Votum der Abg. Karin Zech-Hoop explizit unterstützen betreffend die Mengenausweitung. Wenn ich auf Seite 11 lese, ich zitiere kurz: «Zusätzliche vollstationäre Plätze sind explizit nicht vorgesehen.» Da frage ich mich natürlich, vollstationäre Plätze sind nicht vorgesehen, sind nur stationäre Plätze vorgesehen? Was ist hier angedacht? Und wie gesagt, ich möchte hier schon auch darauf hinweisen, dass eine Mengenausweitung nicht im Sinne der Sache sein kann. Dann kommen wir konkret zu den bautechnischen Vorgaben, und da kann ich das Votum des Abg. Georg Kaufmann nur unterstützen: Es ist mir auch aufgefallen, wenn Sie sich in den Beilagen das Subventionsgesuch ansehen, sehen Sie: Auf diesem Gebäude aus dem Jahr 1972 hat es bereits eine Anlage, ich vermute, es ist eine Kollektorenanlage für die Brauchwarmwasserproduktion. Diese ist bereits installiert, das ist hier positiv zu werten, und das ist auch ein guter Ansatz. Wenn wir uns dann eben dieses Projekt aber im Detail ansehen, dann fehlen mir eben genau diese Sachen beim Neubau. Konkret der Anhang 2a des Subventionsgesuches, da sieht man diese Ansichten des neu geplanten Gebäudes. Da sehe ich schöne Fassadenflächen, leider keine Photovoltaik und deshalb unterstütze ich den Antrag der Freien Liste explizit, das fehlt mir. Ich habe mich auch ein wenig an der Erneuerung der Pelletheizung gemäss Anhang 9 gestört. Ich weiss schon, es ist immerhin Holz, das ist schon einmal ein guter Ansatz. Aber ich frage mich effektiv, wäre es nicht zielführender, eine Wärmepumpe zu installieren anstatt einer Pelletheizung. Das möchte ich dem Verein für Betreutes Wohnen mit auf den Weg geben. Mitunter könnte man auch da, wie gesagt, in Kombination mit der Photovoltaikanlage die laufenden Kosten die nächsten Jahrzehnte reduzieren. Wir müssen uns einfach bewusst sein, was heute gebaut wird, wird die nächsten, wir sehen es hier ja gerade, 50 Jahre eben mitunter Strom produzieren oder eben keinen Strom produzieren. Deshalb begrüsse ich diesen Antrag. Also ich lege es dem Verein für Betreutes Wohnen nahe. Sie werden zusätzliche Subventionen des Landes plus der Gemeinde erhalten und sollte das Geld dann nicht ausreichen, wie gesagt unterstütze ich den Antrag der Freien Liste. Ich bin jederzeit bereit, auch diesen Subventionsantrag zu erhöhen, wenn sie diese Photovoltaikanlagen auch realisieren. Das ist einfach ein Gebot der Stunde. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Auch ich möchte mich dem Dank anschliessen an den Verein für Betreutes Wohnen. Dazu ist bereits alles gesagt. Ja, wenn es den Verein nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. Ich denke, dem kann ich nur zustimmen. Ich möchte eine Frage an die Regierung stellen und diese ist im Anschluss eigentlich auch an die Bemerkung, welche der Abg. Quaderer gesagt hat. Es ist natürlich immer so, wenn man nach dem ÖAWG baut, zumindest habe ich das gelernt, dann sind diese Baukosten massiv teurer, als wenn man das privat macht. Von daher ist die Frage: Muss hier nach den ÖAGW gebaut werden? Ich glaube, es ist gerade so ein Schwellwert, welchen wir hier haben, wenn 50% die öffentliche Hand finanziert, soweit ich weiss, ist das dann der Schwellwert. Was ist der Grund für diese teuren Kubikmeterpreise? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich danke der Regierung und dem Verein für Betreutes Wohnen für die umfassende und aufschlussreiche Dokumentation für diesen Bericht und Antrag. Anlässlich einer Begehung im Therapiehaus Guler konnten wir Landtagsabgeordnete uns einen vertieften Einblick über den geplanten Umbau verschaffen. Das vorliegende Subventionsgesuch erscheint mir grössenverträglich und gut durchdacht. Ich unterstütze auch den Antrag der Freien Liste, das Gebäude im Sinne der Nachhaltigkeit mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Ich werde dem Finanzbeschluss zustimmen. Der VBW übernimmt eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft, er deckt Leistungen aus der Grundversorgung ab, die von niemand anders wahrgenommen werden, und ich bin überzeugt, die Anforderungen werden zunehmend steigen. Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der sozialpsychiatrischen, sozialtherapeutischen und sozialpädagogischen Grundversorgung sind staatliche Aufgaben, die an den VBW ausgelagert wurden. Es stellt sich mir die Frage, ob ein Verein in dieser Grössenordnung mit einem Budget von CHF 6,5 Mio. und einem ehrenamtlich tätigen Vorstand noch die richtige Struktur aufweist oder allenfalls eine öffentlich-rechtliche Stiftung nicht besser geeignet wäre, wie dies ursprünglich für die Erbringung dieser Dienstleistungen einmal angedacht war.Bestandteil der Leistungsvereinbarung ist, wie bei anderen NGO übrigens auch, dass der Verein bemüht ist, zusätzliche Spenden zu generieren zur teilweisen Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit. Verstehe ich das richtig, dass die Dienstleistungen der Grundversorgung mit der Leistungsvereinbarung vollumfänglich gedeckt sind und die zusätzlich generierten Spenden für weitere Projekte des Vereins verwendet werden können oder wie wird dies gehandhabt? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum, damit übergebe ich an die Regierung und möchte das gleich mit der Frage an die Frau Regierungsrätin verbinden, ob die Photovoltaikanlage allenfalls im Rahmen dieses Kredites auch noch mit realisiert werden könnte, sofern die denn auch vom Landtag auch mehrheitlich gewünscht wird, oder ob wir dann später einen Nachtragskredit bewilligen müssten oder ob wir gleich heute ein bisschen höher fahren könnten.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Bevor ich auf Ihre Frage komme, möchte ich gerne auch ein paar einleitende Bemerkungen machen. Mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag ersucht Sie die Regierung aufgrund des Subventionsgesuches des Vereins für Betreutes Wohnen um die Genehmigung eines Verpflichtungskredites und eines Nachtragskredites für einen Umbau des Therapiehauses Guler in Mauren und einen ergänzenden Neubau. Im Subventionsgesuch des Vereins für Betreutes Wohnen wird ausgeführt, dass das Therapiehaus Guler nach mehr als 30 Betriebsjahren sanierungsbedürftig ist. Ausserdem beherberge das Therapiehaus Guler heute viel mehr Klientinnen und Klienten als bei dessen Bezug. Zudem sei die ehemalige Villa Guler für Wohn- und nicht Therapiezwecke gedacht gewesen. Dies alles zeige nun seine Auswirkungen, sei es in Bezug auf bauliche, aber auch räumliche Belange. Die Regierung hat das landesweite Interesse des Projektes anerkannt und die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Zweckmässigkeit des Bauvorhabens geprüft. Im Subventionsgesuch des Vereins für Betreutes Wohnen inklusive dessen Anhängen, welches Beilage des gegenständlichen Berichts und Antrags ist, finden sich ausführliche Informationen, unter anderem zum Bauprojekt und den Kosten. Die Regierung beantragt die Subvention von 50% der subventionsbe-rechtigten Investitionskosten in Höhe von CHF 4,22 Mio., das heisst einen Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 2,11 Mio.Nun versuche ich, Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten. Es kamen von mehreren Abgeordneten Fragen oder schon Vorgaben in Bezug auf die Thematik Photovoltaik oder spezielle Heizsysteme. Nach unserem Kenntnisstand ist das so, dass die Detailplanung noch nicht abgeschlossen ist, also uns legt man das Projekt vor, bevor die Detailplanung abgeschlossen ist. Die Regierung prüft diese Gesuche anhand des Gesetzes. Wir haben diese Gesuche anhand des Baugesetzes geprüft und es ist genehmigungsfähig. Wir haben keine gesetzliche Möglichkeit, Antragstellern vorzugeben, dass sie Regeln einhalten, die über das Gesetz hinausgehen. Dann müsste das Subventionsgesetz angepasst werden. Also ich weiss nicht, wie man hier jetzt - man kann das Gesuch vielleicht zurückziehen, ein neues einbringen und es dann nochmals beantworten. Aber sonst sind aus unserer Sicht die Voraussetzungen erfüllt. Sie erfüllen die Voraussetzungen gemäss Baugesetz und wie das aussehen würde, wenn ein neues Gesuch käme, kann ich nicht beantworten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hier eingehalten. Dann in Bezug auf die Frage der Baukosten: Diese Frage kam ja auch schon im Rahmen der Besprechung in der Finanzkommission, das haben wir mit dem Amt für Bau und Infrastruktur nochmals angeschaut. Die Rückmeldung des damaligen Amtes für Bau und Infrastruktur, jetzt ist es die Stabsstelle für staatlichen Hochbau, die hier zuständig ist, lautete, dass die Baukosten für das Gebäude bezogen auf das Volumen anhand von Kennwerten von Vergleichsobjekten ermittelt wurden. Die Daten gemäss den Angaben der Architekten der webbasierten Datenbank von «Werk, Bauen und Wohnen» und CRB wurden dazu beigezogen. Seitens des ABI wurde die Zahl mit denjenigen von derzeit laufenden Projekten verglichen und gemäss der zugrunde gelegten Preisbasis Oktober 2020 als realistisch bewertet. Das Gebäude liegt am Hang und verfügt über einen hohen Grad an Infrastruktur. Zum Beispiel müssen zwölf Bäder gebaut werden. Das sind kostenbeeinflussende Faktoren, die man mitberücksichtigen muss. Also aus Sicht des ABI ist diese Kostenberechnung nachvollziehbar und realistisch. Dann noch die Frage des Abg. Thomas Rehak, ob hier das ÖAWG anwendbar ist. Ja, es ist anwendbar. Und vielleicht noch generell zur Frage, ob wir hier Kenntnis von höheren Kosten hätten. Nein, wir haben bisher keine Kenntnis davon, dass die Kosten höher sind, als es vorgegeben wurde. Nach meinem Kenntnisstand sind die Kosten ja dann auch baukostenindexiert. Jetzt muss ich gerade noch einmal im Antrag nachschauen, aber wir haben jedenfalls bisher keine Informationen erhalten, dass die Kosten höher ausfallen sollten, als der Antrag, den wir vorliegen haben. Ich glaube, ich habe jetzt die meisten Fragen beantwortet. Sonst haken Sie bitte nochmals nach. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Finanzbeschlüsse und auch die Subventionen sind immer baukostenindexiert. Das steht im Art. 2 des Finanzbeschlusses. Und vielleicht kann ich als ehemaliger Energieminister noch anfügen, dass eine Erhöhung des Finanzbeschlusses auch nicht nötig wäre für die Photovoltaikanlage, weil der Verein natürlich selbstverständlich auch die Förderung aus dem Energieeffizienzgesetz bekommen würde und eine Photovoltaikanlage auch nicht so teuer wäre und am Ende des Tages auch mehr Einnahmen generiert, als es Ausgaben sind. Das vielleicht noch als Erwähnung. Man muss es nur wollen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Noch eine kurze Ergänzung an die Infrastrukturministerin. Ich habe nicht gefragt, ob die Kosten heute bereits teurer wären als das eingegebene Projekt. Ich habe nur festgestellt oder zumindest erwähnt oder gefragt, ob, wenn man mit dem ÖAWG baut, die Kosten höher wären, als wenn das nicht der Fall wäre. Zumindest habe ich da aus meinen einschlägigen Erfahrungen Angaben erhalten in der Vergangenheit, welche mir diese Aussage bestätigt haben, dass, wenn man mit dem ÖAWG baut, die Kosten eben erwartungsgemäss höher wären, als wenn das nicht der Fall wäre. Das wollte ich festgestellt wissen von Ihrer Seite oder nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die vorliegende Vorlage betrifft die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragskredites für den Umbau und Ergänzungsbau des Therapiehauses Guler des Vereins für Betreutes Wohnen in Liechtenstein, kurz VBW. Seit seiner Gründung stellt der VBW einen wesentlichen Teil der sozialpsychiatrischen, sozialtherapeutischen und sozialpädagogischen Grundversorgung der Bevölkerung des Landes mithilfe unterschiedlicher Dienstleistungen sicher. Insbesondere hilft, begleitet, betreut und unterstützt der VBW Kinder, Jugendliche, Familien und erwachsene Menschen in kritischen Lebensphasen. Dieses Engagement möchte ich verdanken und es freut mich auch, dass mit Heidi Derungs-Hasler die Geschäftsführerin des VBW heute mit uns im Raum sitzt. Das Therapiehaus Guler in Mauren bietet mit zehn Plätzen in der Therapeutischen Wohngemeinschaft einen individuell abgestimmten Behandlungsrahmen für Personen mit psychischen Erkrankungen und in Lebenskrisen, für die ambulante Angebote nicht ausreichen. Der VBW übermittelte der Regierung das Subventionsgesuch betreffend den Umbau und den Ergänzungsbau des Therapiehauses Guler und beantragt die Ausrichtung einer Landessubvention von 50% der subventionsberechtigten Kosten zur Realisierung des Projekts für die sozialtherapeutischen Dienstleistungen des VBW. Das entsprechende Schreiben sowie Gesuch liegt Ihnen als Beilage des gegenständlichen Berichts und Antrags vor, wurde auch gewürdigt und ist entsprechend ausführlich. Die geplanten Umbau- und Neubauarbeiten ermöglichen dem VBW, seine Leistungen auf heutigem Qualitätsstandard weiter zu erbringen. Das Projekt soll aus Subventionsbeiträgen des Landes in Höhe von 50% der subventionsberechtigten Kosten sowie durch eine Hypothek finanziert werden. Die Regierung anerkennt ein landesweites Interesse am Umbau und am Ergänzungsbau «Therapiehaus Guler» in Mauren, da die Therapeutische Wohngemeinschaft einer der wichtigsten, unverzichtbaren Systempartner im teilstationären und stationären Angebot für das ASD und insbesondere den Psychiatrisch-Psychologischen Dienst des Amtes darstellt. Als wohnortnaher Anbieter von sozialtherapeutischen Leistungen und ambulanter Nachsorge stellt die Therapeutische Wohngemeinschaft langfristige Rehabilitationserfolge sicher. Zudem weist das Gebäude nach mehr als 30 Betriebsjahren, wie mehrfach ausgeführt, erhebliche bauliche und betriebliche Mängel auf, sodass auch die gesetzliche Voraussetzung der Notwendigkeit und Dringlichkeit gegeben ist. Auch die weitere Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit ist nach Ansicht der Regierung gegeben. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Ausführungen auf der Seite 11 des Berichts und Antrags beziehungsweise auf die Seite 8 des Subventionsgesuchs zu verweisen, worin der VBW Folgendes ausführt: «Mit dem Um- und Ergänzungsbau werden die weniger kostenintensiven Leistungen - nämlich die ambulanten und teilstationären Leistungen - gestützt. Es ist explizit nicht vorgesehen, zusätzliche vollstationäre Plätze zu schaffen.» Schliesslich erfüllt der geplante Um- und Ergänzungsbau auch die geforderte Zweckmässigkeit sowohl hinsichtlich des Betriebs als auch bezüglich des zu erwartenden Gebäudeunterhalts. Aus all diesen Gründen beantragt die Regierung, der Landtag wolle dem beiliegenden Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragskredits für den Umbau und Ergänzungsbau «Therapiehaus Guler» des VBW in Mauren seine Zustimmung erteilen. Ich möchte es nicht unterlassen, beim VBW und allen im beziehungsweise für den VBW tätigen Personen herzlich für die unverzichtbare und wertvolle Arbeit zu danken und für die Zukunft viel Erfolg und Freude zu wünschen.
So weit meine allgemeinen Ausführungen. Jetzt habe ich noch einige Frage zu beantworten. Generell danke ich den Abgeordneten für die wohlwollenden Voten, welche ich sehr unterstütze, was die Leistung des VBW anbelangt. Kurz zum Thema Photovoltaik: Dazu hat sich die Infrastrukturministerin und auch der Regierungschef schon geäussert. Der Regierungschef hat es auf den Punkt gebracht, man muss es nur wollen. Der VBW hat hier in einem Gespräch versichert, dass er will und dass Photovoltaik für ihn eine Selbstverständlichkeit darstellt und dass es in vergangenen Projekten, vergangenen Gebäuden, die realisiert wurden, auch berücksichtigt wurde. Das vielleicht noch in Ergänzung, obwohl das ausserhalb meiner Zuständigkeit liegt, wenn man das so sehen möchte. Dann hat die Abg. Karin Zech-Hoop, meine ich, einen wichtigen Punkt gebracht betreffend den Ausbau der ambulanten Therapieräume und sie hat auch darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass soziale und medizinische Leistungen entsprechend getrennt werden. Das unterstütze ich als Sozial- und Gesundheitsminister voll und ganz, wohlwissend, dass es in der Praxis zum Teil eine sehr grosse Herausforderung darstellen kann, welche dieser beiden Komponenten eben entsprechend zu berücksichtigen wären. Noch kurz zu den ambulanten Therapieräumen: Hier ist wichtig zu wissen, was darunter verstanden wird, also was unter vollstationär, was unter teilstationär oder eben ambulant verstanden wird. Vollstationär, das sind 24-Stunden-Betreuungen an 365 Tagen im Jahr. Das wären diese Räumlichkeiten, die im Neubau jetzt angesiedelt werden. Die ambulanten oder teilstationären Leistungen finden in Wohnungen statt. Diese Wohnungen gibt es bereits heute, sie sind ausserhalb des Hauses Guler. Und die entsprechenden therapeutischen Leistungen sollen in diesem Setting im jetzigen Altbau eben stattfinden. Dieser Teilbereich, und das haben auch mehrere Abgeordnete festgehalten, platzt derzeit aus allen Nähten.Dann hat der Abg. Wendelin Lampert eben auch auf dieses Mengenausweitungsthema hingewiesen. Das ist klar nicht Ziel des VBW, sondern die bestehenden Therapien oder die Möglichkeiten einfach in einem richtigen Setting anbieten zu können, und das ist heute in der bestehenden Infrastruktur nur eingeschränkt möglich. Die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch hat die Frage gestellt, ob der Verein die richtige Struktur wäre oder ob nicht eine öffentlich-rechtliche Struktur angebracht wäre. Ich denke, der Verein leistet diese Arbeit, diese Aufgabe sehr gut in diesem Bereich und jede Rechtsform dieser beiden hat gewisse Vorteile und gewisse Nachteile. Wir haben in verschiedenen Bereichen Unternehmen, die eben öffentlich-rechtlicher Natur sind, aber wir haben auch privat-rechtliche Einheiten. Ich verweise dazu nur an das HPZ, was ebenfalls nicht als öffentlich-rechtliche Struktur, sondern als privat-rechtliche organisiert ist. Es kann beides funktionieren und beide Formen, das ist nicht von der Hand zu weisen, haben sicherlich ihre Vor- und ihre Nachteile. Dann die Frage ebenfalls der Abg. Bühler-Nigsch, wie das mit der Finanzierung aussieht. Die entsprechende Leistungsvereinbarung sieht einen Satz für einen entsprechende Leistung eben vor. Das ist aber wichtig zu sehen, das deckt die entsprechende Therapie ab. Gewisse Kosten, wenn man das durchrechnet, sind darin eben nicht enthalten, beispielsweise die Infrastruktur. Und diese Infrastruktur kann deshalb mit zusätzlichen Landesbeiträgen unterstützt werden. Die zusätzlichen Finanzierungsquellen des VBW sind auch Teil der Leistungsvereinbarung. Gemäss Leistungsvereinbarung mit dem ASD hat der VBW seine Leistungen über die Beiträge von Klienten, Mitgliederbeiträge, Spenden und Zuwendungen, Landesbeiträge und Gemeindebeiträge zu finanzieren. Etwas komplex und verschachtelt die ganze Finanzierung der entsprechenden Leistungen. Das Land gewährt dabei grundsätzlich einen leistungsabhängigen Landesbeitrag, wie es auch bei anderen Institutionen im privat-rechtlichen Verhältnissen der Fall ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bedanke mich auch für die klärenden Worte in Bezug auf die Photovoltaikanlage, dass diese ohnehin vorgesehen ist. Damit erübrigt sich auch der Antrag, denke ich.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank. Ja, darauf wollte ich auch zu sprechen kommen. Ich danke dem Regierungschef, der Infrastrukturministerin und dem Gesellschaftsminister für ihre Erklärungen. Ich habe Sie richtig verstanden, bezüglich der Erstellung einer PV-Anlage braucht es keinen Antrag vonseiten des Landtages, sondern den Willen des Bauherrn oder der Bauherrin. Sie ist ja heute anwesend und hat unseren Wunsch gehört. Von daher kann ich den Antrag zurückziehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir den Finanzbeschluss lesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und eines Nachtragskredites die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte abstimmen.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Damit haben wir Traktandum 13 abgeschlossen. -ooOoo-