Abänderung des CO2-Gesetzes (Nr. 27/2022); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, geschätzte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung des CO2-Gesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 27/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Peter Frick
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren hier im Hohen Haus. Bekanntlich ist Liechtenstein dazu verpflichtet, betreffend die Umweltabgaben die der schweizerischen Bundesgesetzgebung zu übernehmen, um einerseits dieselben Wettbewerbsbedingungen vorzufinden und andererseits eine einheitliche Gesetzgebung zu schaffen. Im Frühjahr 2020 wurde das neue CO2-Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, welches analog zur Totalrevision des schweizerischen CO2-Gesetzes ausgearbeitet wurde. Das neue CO2-Gesetz hätte das bisher geltende Recht per Anfang 2022 ablösen sollen. Da die Totalrevision des CO2-Gesetzes durch das Schweizer Stimmvolk im Juni 2021 abgelehnt worden ist, wurde auch die Liechtensteiner Vorlage nicht mehr weiterverfolgt. Inzwischen hat die Schweiz Ende 2021 eine Teilrevision des CO2-Gesetzes als eine befristete Zwischenlösung erlassen, um das geltende System ohne Regelungslücken bis Ende 2024 weiterführen zu können. Mit der gegenständlichen Vorlage werden die Änderungen der schweizerischen Teilrevision in das liechtensteinische Recht übernommen, damit eine Weiterführung der einheitlichen Rechtslage mit der Schweiz sichergestellt werden kann. Im Wesentlichen wird die Möglichkeit der bis Ende 2021 befristeten Verminderungsverpflichtungen bis Ende 2024 verlängert. Durch die Vertragsverpflichtungen und die Vereinbarung von 2010 betreffend die Umweltabgaben mit der Schweiz gibt es für Liechtenstein ohnehin nur sehr beschränkten Handlungsspielraum. Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund der gegebenen Dringlichkeit ist es nachvollziehbar, dass auf eine Vernehmlassung bei der vorliegenden Abänderung des CO2-Gesetzes verzichtet wurde, so wie es die Schweiz im Übrigen auch tat. Ich bin für ein Eintreten in die 1. Lesung und kann auch dem Antrag der Regierung folgen, die vorliegende Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Es kommt immer anders, als man denkt - dies ist bei dieser Vorlage mit Bestimmtheit der Fall. Das Schweizer Stimmvolk hat bekanntlich im Juni 2021 dem neuen CO2-Gesetz nicht zugestimmt. Der Bundesrat und unsere Regierung, wie sehr viele andere, gingen davon aus, dass das Gesetz vom Volk angenommen wird. Eigentlich wäre das schweizerische CO2-Gesetz der grosse Wurf gewesen, um die Schweiz dem Klimaziel näherzubringen.Im Dezember 2021 hat die Schweiz eine Teilrevision des CO2-Gesetzes erlassen. Das bringt uns nun hier im liechtensteinischen Landtag in eine etwas unbequeme Lage. Aufgrund des hohen Zeitdrucks hat die Regierung keine Vernehmlassung durchgeführt, wie es die Schweiz auch nicht tat. Die Regierung beantragt heute eine abschliessende Lesung und dazu noch ein rückwirkendes Inkrafttreten auf den 1.1.2022. Falls der Landtag diesem Ansinnen zustimmt und das Volk mit den Abänderungen des CO2-Gesetzes nicht einverstanden ist, bleibt noch die Möglichkeit des Referendums. Demokratiepolitisch ist das alles andere als der Optimalzustand. Die Regierung kommt zum Schluss, dass dieses Vorgehen nicht zu einer stossenden Rechtsungleichheit führt oder wohlerworbene Rechte tangiert. Sie sieht vielmehr, dass das öffentliche Interesse an Massnahmen gegen die Klimaerwärmung hier ebenso berücksichtigt werden sollen. Aufgrund der Ablehnung in der Schweiz hat die Regierung die Totalrevision unseres CO-Gesetzes gestoppt und legt nun eine kleine Abänderung dessen vor, um unser CO2-Gesetz wieder in Einklang mit dem schweizerischen zu bringen. Im Dezember 2020 hat der Landtag im Emissionshandelsgesetz ein klares Verminderungsziel bis 2030 festgelegt. Darin wurde in Art. 4 verankert, dass bis zum Jahr 2030 die Treibhausgase um 40% vermindert werden sollen und dass das Ziel der Klimaneutraltät bis ins Jahr 2050 zu erreichen ist. Das sind klare Vorgaben. Ich habe noch zwei Fragen zu zwei Artikeln: In Art. 2a sieht die Regierung eine Abweichung von der schweizerischen Vorlage vor. Die Regierung soll die Kompetenz erhalten auf Verordnungsebene, die Anforderungen an die internationalen Bescheinigungen festzulegen. Bekanntlich hat der Landtag auf Verordnungsebene keinen Einfluss. Kurze Frage: Was ist also die Motivation der Regierung zu dieser Kompetenzübertragung? In Art. 2b: Dem Amt für Umwelt wird die Kompetenz erteilt, die Koordination der Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu übernehmen. Ich frage mich, ob das Amt für Umwelt mit einer so riesigen Aufgabe nicht überfordert ist mit den vorhandenen personellen Ressourcen, ob da aufgestockt werden muss oder vielleicht sogar noch eine Stabsstelle für Klimafragen oder wie das auch immer heissen soll, geschaffen werden soll. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Fragen können natürlich auch bei der Lesung bei bestimmten Artikeln gestellt werden.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der Abg. Risch hat es treffend zusammengefasst, eigentlich hätten wir heute oder schon früher über eine umfassendere Vorlage debattieren sollen. Das Schweizer Stimmvolk ist da zu einem anderen Schluss gekommen oder hat die Vorlage eben abgelehnt im letzten Jahr, weshalb wir jetzt diese Verlängerung bis 2024 analog der schweizerischen Verlängerung Ihnen zur Abstimmung vorlegen und hoffentlich auch die Zustimmung erhalten, weil diese wichtig ist. Wie ausgeführt, geht es hier auch um Rechte, die verlängert werden, es geht um Kompensationsrechte von Unternehmen, die eine Verminderungsverpflichtung haben bis 2030. Diese soll dann auch bis 2024 weiter möglich sein. Daher denke ich auch, dass es demokratiepolitisch durchaus vertretbar ist. Wie ausgeführt, haben wir ja schon eine Vernehmlassung im letzten Jahr durchgeführt über dieselben Instrumente und es kam keine Rückmeldung oder keine Anmerkung gegen die Vorlage.Jetzt zu Ihren Fragen, Herr Risch, warum wir im Art. 2a eine spezielle Kompetenzübertragung an die Regierung vorgesehen haben. Das ist daher, ich glaube es ist auch im Bericht und Antrag ausgeführt, weil wir hier unterschiedliche Anforderungen wie die Schweiz an diese internationalen Bescheinigungen haben. Hier geht es vor allem um Projekte im Ausland, die dann eben angerechnet werden können an die Kompensationsmassnahmen. Wir haben zum Beispiel andere Schwerpunktländer via den LED, dann gibt es andere Projetkategorien, die bei uns ausgewählt werden. Auch führt die Schweiz im Ausland selber Projekte durch, das machen wir auch nicht. Also daher brauchen wir hier angepasste Kriterien für diese internationalen Bescheinigungen. Das ist der einzige Grund. Dann zu Ihrer Frage zu Art. 2b bezüglich der Anpassungsmassnahmen, ob das Amt für Umwelt damit überfordert ist, das kann ich entschieden verneinen. Ich denke nicht, dass wir hier eine Kompetenz begründen, wenn wir der Meinung wären, dass das Amt für Umwelt nicht in der Lage wäre, diese Aufgabe zu übernehmen. Das Amt für Umwelt hat jetzt schon, es ist keine Abteilung, aber eine Stelle, die sich nur mit diesen Klimafragen beschäftigt. Es ist sehr anspruchsvoll, da gebe ich Ihnen recht. Aber es ist auch nicht geplant, hier jetzt Ressourcen aufzustocken. Es geht hier einfach darum, dass es klar ist, dass das Amt für Umwelt auch diese Koordinationsaufgabe übernimmt - es geht vor allem um die Koordinierung der Massnahmen -, dass es auch innerhalb der Verwaltung klar ist, wer hier die Federführung übernimmt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Besten Dank für die Ausführungen, Frau Regierungschef-Stellvertreterin. Ich wollte dem Amt für Umwelt nicht die Kompetenz abstreiten, dass sie es machen könnten, sondern fragen, ob das Amt für Umwelt die nötigen Ressourcen hat, also die personellen, um die Aufgabe zu erledigen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Eintreten wurde mit 23 Stimmen beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung durch Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor.Art. 2 Abs. 1 Bst. d und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. d und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1b, 1c, 3 und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1b, 1c, 3 und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung erledigt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen.Art. 2 Abs. 1 Bst. d und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. d und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 Abs. 1b, 1c, 3 und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1b, 1c, 3 und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 23 Stimmen einhellig erteilt und wir haben Traktandum 21 erledigt. -ooOoo-