ABÄNDERUNG DES STRAFGESETZBUCHES, DER STRAFPROZESSORDNUNG SOWIE WEITERER DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDER GESETZE [ABSCHÖPFUNG DER BEREICHERUNG, VERFALL, EINZIEHUNG, GELDWÄSCHEREI, BESTECHUNG ETC.] (NR. 56/2000), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zum vierten Tag unserer Juni-Landtagssitzung. Ich muss einige Abgeordnete entschuldigen. Der Abg. Volker Rheinberger ist berufsbedingt unabkömmlich und wird durch den stellvertretenden Abgeordneten Walter Vogt ersetzt. Entschuldigt haben sich auch die Abgeordneten Gebhard Hoch und Marco Ospelt, ebenfalls weil sie berufsbedingt Termine hatten, die sie nicht mehr verschieben konnten. Da der Herr Regierungsrat Norbert Marxer sich heute Vormittag beim Technikumsrat in St. Gallen befindet, hat er mich ersucht, das Traktandum 34 für den Fall, dass wir mit Traktandum 33 vor dem Mittag fertig werden sollten, zu verschieben. Ich würde vorschlagen, dass wir das von vornherein machen und beschliessen, dass Traktandum 34 am Schluss der Tagesordnung, also als 37. Punkt, behandelt wird. Gibt es dagegen Einwände oder Wortmeldungen zu diesem Punkt? Wenn nicht, dann gehe ich davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, und wir daher nach Traktandum 33 zunächst 35, 36 und 37 behandeln.Wir kommen jetzt zu Punkt 33 der Tagesordnung: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung sowie weiterer damit zusammenhängender Gesetze. Insgesamt sind es 13 Gesetzesvorlagen, nämlich neben Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung auch noch das Betäubungsmittelgesetz, Verkehrsfähigkeitsgesetz, Zollwesengesetz, Telekommunikationsgesetz, Naturschutzgesetz, Markenschutzgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Urheberrechtsgesetz, Gentechnikgesetz, Waffengesetz und das Gesetz über den Hausierhandel, wobei es bei den Vorlagen 3 bis 13 sich durchwegs nur um kleinere, wenig umfangreiche Änderungen handelt, die vor allem im Zusammenhang mit den vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung stehen. Der Bericht und Antrag Nr. 56/2000 der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Guten Morgen. "Jetzt erst recht", das muss das Motto sein für alle positiven Kräfte in Liechtenstein, denen es ernst ist mit dem Kampf gegen Geldwäscherei und organisierte Kriminalität. Insbesondere gilt das für alle dem Sorgfaltspflicht unterstellten Personen, die Regierung und auch für uns, den Landtag. "Jetzt erst recht", gerade weil wir von der FATF auf die Liste der nichtkooperativen Länder gesetzt wurden - oder besser ausgedrückt - unabhängig davon. Den Ärger über die unangemessene Behandlung wollen wir hintanstellen. Die Gleichbehandlung mit Saint Kitts and Nevis, Niue und Nauru etc., das spricht für sich. Trotz einer anerkannten rechtsstaatlichen Tradition, trotz internationalen Standards und trotz unbestreitbaren Bemühungen um Verbesserungen, auch hier im Parlament, finden wir uns im Kreise der karibischen und pazifischen Inseln wieder. Aber lassen wir das Lamentieren. Richten wir den Blick nach vorne und besinnen wir uns auf die alemannischen Traditionen: Fleiss, Durchhaltevermögen und Ertragen von zu Recht oder Unrecht veranlassten ungerechten Behandlungen. In diesem Sinne, sehr geehrte Abgeordnete, steht heute die Behandlung des dritten Pfeilers des Massnahmenpaketes der Regierung zur 1. Lesung an, nämlich die Verschärfung der einschlägigen Strafbestimmungen gegen Geldwäscherei und organisierte Kriminalität im Strafgesetzbuch, die Anpassung der Strafprozessordnung etc. der diversen vom Herrn Präsidenten bereits teilweise genannten Gesetze. Tun wir unsere Arbeit auch oder trotz des internationalen Drucks selbstbewusst. Wir werden als Offshore-Platz überleben, wenn es uns gelingt, ein möglichst sauberer Dienstleistungsplatz zu sein. In diesem Sinne handeln wir auch in unserem ureigensten Interesse. "Jetzt erst recht". Ich plädiere für Eintreten.Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Geschätzte Damen und Herren. Guten Morgen. Die eigentliche Eintretensdebatte über die drei Abänderungen der Gesetze der Sorgfaltspflicht, der Rechtshilfe, aber auch des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung haben wir ja schon geführt und Eintreten auf diese Gesetzesvorlagen war unbestritten. Nun also behandeln wir die Anpassung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung. Auch hier sollen die gesetzlichen Normen verschärft werden. Die Bekämpfung der Geldwäscherei, der internationalen Kriminalität, muss erste Priorität sein. Dabei wird schon bei der Entgegennahme von Vermögen angesetzt. Aber ich glaube, es ist auch richtig, wenn wir heute über das Faktum sprechen, dass wir von der FATF nun eben auf diese schwarze Liste gesetzt wurden, was heisst, dass man uns als nicht kooperationswillig einstuft. Der Druck auf Liechtenstein wird international erhöht. Auch wenn wir uns ungerecht behandelt fühlen, auch wenn immer wieder auf die Bemühungen Liechtensteins hingewiesen wird, nämlich der Geldwäscherei, der internationalen Kriminalität mit den entsprechenden Massnahmen den Kampf anzusagen, so heisst es jetzt auch, selbstkritisch sich mit der Situation auseinander zu setzen. Ich erwarte von der Regierung einen Bericht ans Parlament, denn die Lage ist tatsächlich sehr ernst. Ich meine, wir müssen die Überprüfungskriterien kennen, wir müssen die Begründung der FATF kennen. Wir müssen haargenau wissen, was von Liechtenstein denn erwartet wird, was uns ganz genau vorgeworfen wird, und wir müssen innenpolitisch uns einigen, wie wir die Zukunft des Finanzplatzes Liechtensteins sehen. Ich glaube auch, Schönrederei ist sinnlos und hilft nichts. Wir stehen dort, wo wir eigentlich nicht stehen wollen, und wo wir möglichst rasch weg wollen, nämlich auf dieser schwarzen Liste.Ich kann auch den guten Willen, die Unvoreingenommenheit, die Freundschaftlichkeit verschiedener Länder gegenüber Liechtenstein nicht erkennen, wie sie von der Aussenministerin ja dargestellt wurde. Die Realität ist ganz einfach: Man hat uns nun als kooperationsunwillig eingestuft und es werden Massnahmen von Liechtenstein verlangt, Massnahmen, die ich im Detail nicht kenne. Die Regierung hat immer wieder davon gesprochen, dass mit der Umsetzung dieser Gesetze eigentlich alle Forderungen erfüllt seien. Doch dies muss nun detailliert dargestellt werden. Ich glaube, der Druck ist von Liechtenstein noch nicht weg, denn er kommt von einer anderen Ebene ebenfalls, nämlich im Bereich der Steuerharmonisierung. Wenn man die Resultate des EU-Gipfels in Feira studiert, dann ist es ganz eindeutig, dass auch hier der Informationsaustausch, d.h. die Lockerung des Bankgeheimnisses nicht nur von EU-Staaten, sondern auch von Drittländern verlangt wird. Und eine EU-Kommission soll ja einen Bericht über Liechtenstein erstellen, soll entsprechende Verhandlungen mit der Schweiz, mit Liechtenstein, mit anderen Kleinstaaten sowie auch mit den USA aufnehmen. Also auch hier müssen wir wissen, welchen Weg wir in Zukunft gehen. Wir müssen uns sehr gut auf diese Situation vorbereiten.Abg. Egon Matt:
Auch ich begrüsse die vorliegende Revision des Strafgesetzbuches und der anderen Gesetze und plädiere für Eintreten. Absolut zentral ist das Ersetzen der qualifizierten Vorsatzform der Wissentlichkeit durch den normalen Vorsatz bei der Geldwäscherei. Es ist tatsächlich nicht ersichtlich, weshalb insoweit zwischen Geldwäscherei und Hehlerei gemäss § 164 des Strafgesetzbuches unterschieden werden soll. Die Regierung erwähnt in ihrem Bericht und Antrag auch, dass die Empfehlung des Expertenausschusses des Europarates sogar dahin geht, die fahrlässige Tatbegehung ebenfalls unter Strafe zu stellen. Richtig ist auch, dass mit der vorgesehenen Revision die internationalen Bemühungen zur Verstärkung der Bekämpfung der Korruption unabhängig vom Fehlen einer formellen völkerrechtlichen Verpflichtung Liechtensteins unterstützt werden. Es ist deshalb richtig, dass die Bestechungs- und Korruptionstatbestände im Strafgesetzbuch erweitert werden, und dass die Bestechungsdelikte auch als Vortaten für die Geldwäscherei gelten sollen. Im Weiteren möchte ich die Regierung fragen, was mit der Interpellation der Freien Liste zur Geldwäscherei und zum Finanzplatz geschehen ist, die wir im November letzten Jahres eingereicht haben. Die Regierung hat diesbezüglich versprochen, dass die Interpellationsbeantwortung mit der Vorlage dieser Gesetzesrevisionen bereit sein werde. Dies ist aber nicht der Fall. Und ich möchte fragen, warum die Interpellationsbeantwortung nicht mit diesen Gesetzesrevisionen vorgelegt wurde, und wann mit dieser Beantwortung zu rechnen ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Abg. Johannes Matt:
Guten Morgen Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich bin für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage und möchte dazu auch nicht weitere Ausführungen machen. Was mich aber bewegt, das Wort zu ergreifen, ist die Situation, die uns bekannt ist seit dem letzten Freitag, und zwar dass Liechtenstein auf dieser sogenannten schwarzen Liste der FATF aufgeführt worden ist. Was mich sehr hart berührt hat während des Wochenendes, ist die Tatsache, dass wir aus den Zeitungen von unseren Regierungsvertretungen, allen voran von unserer Aussenministerin, immer dasselbe Loblied über unser Land eingebläut bekommen, und zwar, dass unsere Bemühungen international anerkannt werden. Wenn unsere Bemühungen wirklich international anerkannt worden wären, dann wären wir nicht in der heutigen Situation. Und daher verstehe ich auch nicht, warum von Seiten der Regierung uns nicht mehr objektivere Informationen zukommen. Ich möchte auch die Anfragen des Landtagsvizepräsidenten unterstützen, nämlich dass uns dieser Fragenkatalog der FATF zugestellt wird. Ich möchte auch wissen, was für ein Konzept die Regierung jetzt hat. Wie wird weiter vorgegangen? Genügen diese Gesetzesvorlagen, die wir hier behandeln, um von dieser Liste wieder wegzukommen? Wie steht es mit unsern Sorgfaltspflichten im Allgemeinen? Das Sorgfaltspflichtsgesetz, das wir in der 1. Lesung beraten haben, genügt es in dieser Form? Müssen wir auch betreffend die Banken weiter gehende Konzessionen eingehen? Ich glaube einfach, dass es im Moment so weit ist, dass wir Klartext reden müssen, dass wir Informationen bekommen, die es uns wirklich so weit ermöglichen, die Lage für unser Land richtig einzuschätzen.Nochmals: Ich empfinde es auch als Affront heute, dass in dieser schwierigen Situation, in dieser Zeit, unsere Aussenministerin, die uns auch massgeblich im Ausland ja naturgemäss vertritt, heute nicht hier ist, um ein kurzes Statement ihrerseits abzugeben. Ich glaube, wir als Landtag hätten ein Recht dazu gehabt. Denn es ist nicht eine alltägliche Situation, zumal die Regierung auch seit Tagen, Wochen, uns immer wieder eingebläut hat, dass es das Schlimmste ist, wenn wir auf diese Liste kommen. Nun ist dies eingetreten, nun hätten wir gerne Informationen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe es vielleicht versäumt, Herr Abg. Matt, bei meinen Entschuldigungen zu Beginn der Sitzung zu erwähnen, dass auch Frau Regierungsrätin Dr. Willi sich heute entschuldigen musste, und zwar weil sie an einer OSZE-Ministerratsrunde, einem Treffen aus besonderem Anlass in Warschau, teilnimmt. Ich glaube, es ist zwar durchaus verständlich, wenn Sie sagen, Herr Abg. Johannes Matt, es wäre wünschbar gewesen, dass sie hier ein Statement abgibt, aber ich glaube, im Moment ist die Präsenz Liechtensteins an solchen Anlässen, in solchen Gremien, um dort dabei zu sein, wenn diese Themen besprochen werden, ungeheuer wichtig. Deshalb finde ich es auch unangebracht, Äusserungen der Frau Regierungsrätin Willi über die Anerkennung, die unsere jetzigen Bemühungen im Ausland da und dort, z.B. in den USA finden, im Hinblick auf die jetzt erfolge Einreihung Liechtensteins in diese vielfach zitierte schwarze Liste, als unrichtig zu kritisieren. Dies deshalb, da ich den Eindruck habe, dass es sich hier um eine Art zeitversetztes Vorgehen handelt. Der Umstand, dass wir von dieser informellen OECD-Gruppe FATF auf diese Liste gesetzt wurden, kommt nicht deshalb, weil wir in den letzten Wochen oder in den letzten Monaten irgendetwas gemacht oder nicht gemacht hätten, das diesen Leuten missfällt, sondern das ist ein Ergebnis von Zuständen - würde ich einmal sagen - aus den letzten Jahren und Jahrzehnten. Wenn diese Liste erst in einem Jahr erstellt worden wäre, dann bin ich ziemlich sicher, dass wir da gar nicht mehr drauf gekommen wären. Ich glaube, es ist schon richtig - das kann man aus den Informationen, die uns zugänglich sind, schon ableiten - es ist schon richtig, wenn gesagt wird, dass unsere jetzigen Bemühungen durchaus gesehen und akzeptiert werden und uns auch signalisiert wird: Wenn ihr das wirklich durchführt, wenn ihr nicht nur sagt, ihr habt das und das im Sinn, sondern wenn ihr das wirklich durchführt und im Vollzug auch umsetzt, dann sieht alles wieder anders aus. Dann wird das erneut geprüft und dann sind, glaube ich, die Aussichten durchaus intakt, in nicht allzu ferner Zukunft von dieser unerfreulichen Liste wieder wegzukommen. In diesem Sinne ist es, glaube ich, heute, ohne dass man auf einen unmittelbaren Erfolg gleich am nächsten Tag oder in der darauf folgenden Woche hoffen darf, ist es heute sehr wichtig, wenn unser Land, selbstverständlich vertreten durch die zuständigen Regierungsmitglieder, im Ausland bei den Stellen und bei den Personen, bei denen es wichtig ist, präsent ist, und unseren Standpunkt und den derzeitigen Stand unserer Bemühungen immer wieder erklärt, erläutert, etwas überspitzt gesagt, geradezu "einbläut". "Steter Tropfen höhlt den Stein", das hat sich nicht zuletzt bei dieser schwarzen Liste gezeigt. Es müssen und es waren sicherlich vor allem viele Vorfälle des wahrscheinlich da und dort äusserst mangelhaften Vollzugs der an und für sich nicht so schlechten Rechtsgrundlage, die wir schon bisher hatten, die über Jahre hinweg bei ansonsten nicht allzu detailliert über Liechtenstein informierten ausländischen Fachleuten und Beamten, in den zuständigen Ministerien vor allem, den Eindruck hervorgerufen haben, dass hier zwar nicht nach aussen hin, nicht formell, aber indirekt im Gesetzesvollzug die rechte Kooperationswilligkeit nicht erkannt werden kann. Und so wie dieser stete Tropfen von Unterlassungen im Vollzug dieses bedauerliche Zwischenergebnis produziert hat, genau so müssen wir jetzt anders herum - und mit wir meine ich Liechtenstein als Staat gesamthaft - durch ständige Information, durch ständigen Hinweis an gegebenem Ort und am besten ist das eben, an Ort und Stelle bei den zuständigen Personen - in diesem Fall in Warschau - die Aussenminister und Aussenministerinnen der OSZE-Staaten darauf hinweisen, dass wir durchaus kooperationswillig sind und auch bereit sind, einschneidende Massnahmen zu ergreifen, um das für jedermann ersichtlich nach aussen hin zu dokumentieren. Und in diesem Sinne ist natürlich auch, wie hier schon verschiedentlich gesagt wurde, diese Vorlage der Regierung zu begrüssen, die meiner Meinung nach auch in dieser Form durchzuführen wäre, wenn von einer solchen schwarzen Liste nie die Rede gewesen wäre. Abg. Rudolf Lampert:
Herr Präsident. Mich erstaunt jetzt, dass auch Sie auf die gute Gesetzeslage, wie sie bisher bestanden habe, hinweisen. Die Regierung hat das seit Monaten getan, wenn nicht seit Jahren: Dass unsere Gesetze sehr gut seien, dass sie ausgezeichnet seien, von verschiedenen Institutionen, dass sie gegenüber anderen Ländern vorbildlich seien. Dann kommen trotzdem in panikartiger Manier drei riesige Gesetzesvorlagen hier in den Landtag, wir müssen sogar einen Zusatztag einschalten. Ich habe gar nichts dagegen. Wenn aber dann immer noch gesagt wird, die bisherige Gesetzeslage sei genügend gewesen, so muss ich einfach von Unterlassungen sprechen. Denn wenn die Gesetzeslage genügend gewesen wäre, dann müssten wir uns nicht derart panikartig hier damit befassen. Auch die Regierung hat uns das immer wieder vorgekaut, dass eben die Gesetzeslage genügend sei.Wir müssen uns auch nicht wundern, wenn wir im Ausland auf eine schwarze Liste kommen. Wenn hier in Liechtenstein von Bediensteten des Landes, wenn auch nur temporär Bediensteten des Landes, nämlich durch einen Staatsanwalt Spitzer verkündet wird, schon Wochen bevor hier der Entscheid der FATF gefallen ist, wenn Wochen vorher schon verkündet wird, dass wir eben auf die schwarze Liste kommen werden und dass es ihn nicht wundert, wenn wir darauf kommen. Ich war erstaunt über dieses Interview von Herrn Spitzer, und ich bin irgendwo aufgebracht, wie hier mit den Medien umgegangen wird. Es werden Namen nach aussen posaunt. Es wird unserem Land geschadet. Ich bin dafür, dass gar alles aufgedeckt wird in diesem Land, was aufzudecken ist. Dagegen kann niemand etwas haben. Wie aber damit umgegangen wird und wie die Medienauftritte durchgeführt werden, das ist schädlich für unser Land. Ich verstehe nicht, wie die Regierung hier nicht einschreiten kann bzw. dass die Regierung nicht Massnahmen dagegen setzt, dass solche Auftritte in den Medien nicht stattfinden. Regierungsrat Heinz Frommelt:
Meine Damen und Herren. Guten Morgen. Über das Gesetz haben wir relativ wenig gesprochen, Eintreten scheint zumindest unbestritten zu sein. Ich gehe vielleicht trotzdem auf den einen oder anderen Ausflug in die FATF ein - und auch andere Ausflüge ganz gerne. Ich fange vielleicht hinten an, von hinten nach vorne: Was die gute Gesetzesanlage angeht, das ist teilweise kontrolliert worden durch die ESA, was die Umsetzung der europäischen Richtlinien angeht zur Geldwäsche bzw. Geldwäscherei. Also es ist uns bestätigt worden, dass die Gesetzeslage da in Ordnung ist. Nichtsdestotrotz gibt es in diesem Bereich ständige Entwicklungen, mit denen nicht nur wir, auch andere Länder fertig werden müssen. Ich habe in meinen internationalen Gesprächen vielen Orts darauf hingewiesen, nicht zuletzt auch vor dem Hearing bei der FATF, dass in vielen Ländern Gesetzesänderungen durchgeführt werden, nicht nur in Liechtenstein, sodass man nicht nur sagen kann, jetzt wird schnell und schnell etwas in Liechtenstein gemacht, sondern es findet derzeit in Frankreich eine Totalrevision dieses Bereiches statt, der Geldwäscherei, Deutschland bereitet eine vor, in den USA findet derzeit wieder eine solche Revision statt. All diese Revisionen gehen auf verstärkte Bemühung zur Bekämpfung der Geldwäscherei zurück. Das ist eine moderne Form eines Deliktes, das immer wieder dazu führen muss und dazu führen wird, dass man Anpassungen in Teilbereichen macht. Insofern ist ein gutes Gesetz, das bereits besteht - und da bin ich überzeugt, die Fundamente sind definitiv vorhanden - muss dort, hier und da noch optimiert bzw. griffiger gemacht werden, und genau das machen wir hier mit dem Strafgesetzbuch. Das ist mit dem Sorgfaltspflichtgesetz der Fall und der meiner Meinung nach grösste Teil oder die notwendigste Änderung - alle sind notwendig, aber das ist sicherlich die dringendste - ist das Rechtshilfegesetz meiner Meinung nach. Dort ist der grösste Handlungsbedarf gegeben von diesem Paket. Ich habe bereits an vielfältiger Stelle ausgeführt, dass diese Reformen vor dem FATF-Prozess eingeleitet worden sind. Es ist richtig, dass sie beschleunigt worden sind durch diesen Prozess, ausgelöst worden sind sie dadurch nicht. Sie haben dann, Herr Abg. Rudolf Lampert, vorgebracht, Sonderstaatsanwalt Spitzer habe in einem Interview schon Wochen vor dem Entscheid verkündet, dass wir auf der schwarzen Liste seien. Meines Wissens war es höchstens eine Woche davor, aber davon mal ganz abgesehen: Ich habe das Interview nicht gehört, ich habe auch nicht gehört, was er gesagt hat, ich weiss nicht, wie er vom Reporter gefragt worden ist. Einfach meine Erfahrung damit ist, was die Presse angeht, dass es eine sehr heikle Aufgabe ist, Interviews zu geben, mindestens, und dass Medien natürlich sehr schnell, wie Sie auch selber wissen, auf Namen scharf sind. Das ist eigentlich schon ein Problem, ich gebe Ihnen da vollkommen Recht. Diese Form der Weitergabe von Namen, vor allem über Medien, ist auch problematisch. In vielen Ländern geschieht es so, dass zwar die Staatsanwaltschaften formell immer bestätigen, wie das Dr. Spitzer auch gemacht hat und eigentlich auch nach unserem Informationsgesetz richtig ist - dass dort zum Beispiel bestätigt wird, dass gegen Herrn oder Frau so-und-so ein Verfahren eröffnet worden ist. Das ist in fast allen umliegenden Ländern so. Aber es gibt eben Länder, wo dann der Unterschied bei den Medien besteht, indem die Medien dort die Namen nur mit Günther F. und Heinz so-und-so, also mit Buchstaben wiedergeben und damit nicht vollständig. Das sind aber dann Traditionen in den Medien selbst. Deswegen wird in Österreich zum Beispiel von der Staatsanwaltschaft genau so verfahren, wie dies Dr. Spitzer ja getan hat und er kann es auch aufgrund unserer gesetzlichen Grundlagen.Was die Frage des Gesetzesvollzuges angeht: Wir haben vom Gesetzesvollzug auch gesprochen. Ich denke, der Präsident hat hier sehr sehr zutreffende Ausführungen, ganz generell sehr zutreffende Ausführungen gemacht über die Art und Weise, wie und warum etwas geschehen ist bzw. wie wir auf eine solche Liste gekommen sind. Beurteilt wurde in erster Linie die Vergangenheit, nicht die Gegenwart. Die Gegenwart hat dazu geführt, dass das sehr positiv zur Kenntnis genommen worden ist. Und wenn Sie den Bericht oder den Teil über Liechtenstein genau lesen, dann sehen Sie auch, dass diese Bemühungen in der jüngsten Zeit durchaus Eingang in die Beurteilung von Liechtenstein gefunden haben. Wichtig, sehr wichtig sind diese Bemühungen der letzten Wochen, Monate und auch der zukünftigen - und da können Sie sicher sein, dass wir unsere Bemühungen eher intensivieren als abschwächen, natürlich auch für das Faktum, wie man von dieser Liste wieder herunterkommt, dass man herunterkommt. Wichtig ist, dass wir tatsächlich unsere Bemühungen - das wurde uns vielfach gesagt -, dass wir unsere Bemühungen jetzt, wie wir es bei uns sagen würden, auch durchziehen. Es herrscht grosse Skepsis und das ist das Problem. Es herrscht primär grosse Skepsis, ob Liechtenstein die eingeleiteten Reformen im Bereich der Gesetze, im Bereich des Vollzuges, tatsächlich wirksam umsetzen wird. Da herrscht Skepsis. Und wenn Sie das von aussen - unser Präsident hat das ebenfalls zutreffend ausgeführt - wenn Sie das von aussen betrachten und wenn ich dann und wann sehe, was die Ursprünge dieser Skepsis, dieses Misstrauens sind, dann kann ich das sogar teilweise - auch wenn es mir nicht gefällt, das können Sie mir durchaus glauben - nachvollziehen, dass dieses Misstrauen bestehen kann. Also wir intensivieren unsere Bemühungen. Das was die Aussenministerin hier macht - da hat der Präsident vollkommen zu Recht diese Kritik zurückgewiesen - was die Aussenministerin hier macht ist bester Einsatz für die nationalen Interessen Liechtensteins. Das müssen wir hier sicher sagen. Die Lageeinschätzung: Ich glaube, Sie wollten gerade auch von der Frau Aussenministerin eine Lageeinschätzung haben. Die Lageeinschätzung ist so, dass es sich bei der FATF jetzt um 28 oder 29 Mitglieder handelt, nachdem einige Mitglieder aufgenommen worden sind - Brasilien, Mexiko und Argentinien sind aufgenommen worden, das würde dann 29 machen - das sind 29 Länder mit unterschiedlichen Auffassungen. Die meisten von diesen Ländern haben eine eher zurückhaltende Auffassung, was Liechtenstein angeht, auch vielleicht aus Mangel an direkter Erfahrung. Aber es gibt natürlich einige Länder, die intensivierte Erfahrungen mit Liechtenstein haben, die mit sehr grosser Skepsis an Liechtenstein herangegangen sind und wo ich persönlich sagen kann, dass sich diese Skepsis weitest gehend abbauen liess. Ich sage weitest gehend, nicht vollständig. Es ist schön, wenn man uns glaubt, aber es ist schöner aus Sicht des Drittstaates, wenn wir das selbst unter Beweis stellen, das heisst wir, das Parlament, die Finanzdienstleister selbst, wenn wir unter Beweis stellen, das, was wir nämlich alle wollen, nämlich dass wir Geldwäscherei nicht wollen, dass wir organisierte Kriminalität nicht wollen. Das unter Beweis zu stellen, sollte uns allen nicht ausserordentlich schwer fallen, denn daran hat keiner, auch im Bereich des Finanzdienstleistungsservicebereiches, ein Interesse. Ich gehe davon aus, weder Sie im Parlament, noch wir in der Regierung, noch in diesen Kreisen besteht irgendein Interesse daran, hier nicht kooperativ zu sein oder aber solche Formen oder Bedrohungen von Kriminalität auch noch aktiv zu fördern. Da kann doch gar keine Rede davon sein. Daher sind wir auch zuversichtlich, dass wir mit der Entschlossenheit, die wir haben, aber auch Sie haben, auch dann von dieser Liste wieder herunterkommen. Insofern ist das Konzept der Regierung, das der Abg. Johannes Matt angefordert hat, das Konzept der Regierung ist natürlich, die eingeleiteten Reformen zu Ende zu bringen. Sie haben angesprochen: Braucht es im Bereich, vor allem im Sorgfaltspflichtgesetz, noch etwas? Das wird noch abgeklärt genau, ob da noch eine zusätzliche Änderung notwendig sein sollte. Aber wir sind jetzt doch - die Botschaften, die wir bisher erhalten haben - Sie können versichert sein, dass wir uns da schon auch abgesichert haben - die Botschaften, die wir bisher erhalten haben, sind doch, dass wir das durchziehen müssen, was wir jetzt begonnen haben im Bereich der Gesetzgebung und des Vollzuges. Da bin ich ja optimistisch, dass Sie alle da mithelfen werden. Der Abg. Egon Matt hat dann noch die Interpellationsbeantwortung angemahnt. Sie haben natürlich Recht, Herr Abg. Egon Matt. Es tut uns leid, dass das noch nicht vorliegt. Aber Sie müssen sicherlich und werden es auch verstehen, dass die gleichen Leute, die mit dieser FATF-Sache beschäftigt sind, sich auch mit dieser Interpellationsbeantwortung beschäftigen. Ich weiss, das ist eine schlechte Entschuldigung. Aber Sie können mir durchaus glauben, wenn ich Ihnen sage, dass die Leute in diesem Haus, die sich mit dieser Angelegenheit befasst haben, teilweise fast rund um die Uhr gearbeitet haben, das nicht nur in der letzten Woche, sondern in den letzten Wochen, teilweise Monaten. Was ich Ihnen zusagen kann, ist, dass diese Ausführungen nach der Sommerpause geliefert werden. Ich hoffe, dass das Ihnen entspricht. Dann kann man vielleicht auch in der Tat noch einen globaleren Blick auf diese Fragen, die Sie damals gestellt haben, richten. Jedenfalls haben Sie natürlich einen Anspruch darauf, dass das auch beantwortet wird. Ich werde versuchen, das was möglich ist aus meiner Sicht, zu machen, dass es vorangeht. Es ist hiess dann noch - der Abg. Otmar Hasler hat das gesagt - ein Bericht der Regierung an das Parlament was die Auswirkungen usw. angeht: Ich bin durchaus der Meinung, obwohl man diese Angelegenheit FATF natürlich über Internet beziehen kann, den gesamten Bericht, den Annex, alles ist beziehbar, sodass Sie das selbst zusammenstellen können. Aber wir werden das Ihnen selbstverständlich machen, auch mit Kommentierung der Regierung wird Ihnen etwas zugestellt werden. Ich hoffe, dass ich da den grössten Teil Ihrer Anregungen, Fragen und Bemerkungen mitbekommen habe und dass wir dann zum eigentlichen Thema, nämlich zum Gesetz gehen können.Abg. Alois Beck:
Guten Morgen, Herr Präsident, Damen und Herren. Ich möchte schon nochmals mit Nachdruck die Anliegen, die vom Landtagsvizepräsidenten, auch vom Abg. Johannes Matt, vorgebracht wurden, unterstützen. Es geht ja hier nicht um eine beiläufige Angelegenheit und es ist einfach dringendst erforderlich, dass das Parlament adäquat und gebührend informiert wird. Es wurden jetzt diverse Aspekte angesprochen und ich muss das leider sagen: Ich habe nicht den Eindruck, dass die Regierung immer mit dem nötigen Ernst hier vorgeht, beispielsweise mit der ESA. Es wurde an der letzten Sitzung des Landtages hier auch angesprochen: Wenn sogar hier die Mitglieder das zu wenig wahrgenommen haben, kann man sich eben des Eindrucks nicht erwehren, dass man hier entsprechend diese Dinge, unsere Standards, auch kommuniziert hat. Und das ist ja wirklich notwendig.Herr Regierungsrat, Sie haben gesagt, wenn Sie die Berichte lesen, dann sehen Sie. Ich finde es doch bemühend, Sie haben es selbst gesagt, man kann es per Internet herunterladen, ich habe das gemacht. Aber es sollte doch Aufgabe der Regierung sein, uns diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Es geht ja auch nicht darum, einfach hier diese Berichte auszudrucken, sondern eben, dass die Regierung diese Berichte kommentiert. Wenn man diese Berichte der FATF aufmerksam durchliest, muss man sich dann schon fragen, was alles auf uns zukommt. Wenn man beispielsweise denjenigen, wo die nicht kooperativen Staaten behandelt werden, analysiert und was hier gefordert wird, frage ich mich einfach: Sind diese gesetzlichen Grundlagen dann ausreichend oder eben nicht?Zur Einschätzung der Lage: Ich habe schon bei früherer Gelegenheit mehrmals gesagt, dass der Landtag unbedingt regelmässig, frühzeitig und umfassend informiert werden muss, ähnlich wie es auch in der Geschäftsordnung für die Aussenpolitische Kommission vorgesehen ist. Und auch jetzt: Ich sehe nicht so recht die Bemühungen, dass sich die Regierung ernsthaft dieser Sache annimmt. Also ich erwarte doch für den Herbst einen solchen ausführlichen Bericht, und wie der Landtagsvizepräsident richtig angeführt hat, wir haben es hier mit diversen Ebenen zu tun. Wir haben jetzt hauptsächlich die Geldwäsche thematisiert. Wie alle Medien uns zutragen, "schlägt man hier den Sack und meint eben den Esel". Es geht langfristig auch eben um Aspekte wie Steuerharmonisierung usw. usf. Einen weiteren Aspekt möchte ich noch kurz antönen. Das sind die neuen amerikanischen Quellensteuervorschriften. Diese sollten ja am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden. Und auch hier ist letztlich die Frage: Werden von den amerikanischen Behörden unsere Sorgfaltspflicht resp. die Vorschriften dazu anerkannt oder nicht? Das sind dann massive Auswirkungen, die wir zu gewärtigen haben, wenn dies nicht der Fall sein sollte. Hier geht es um Käufe von amerikanischen Wertschriften, ganz normalen Geschäftsverkehr und das führt relativ schnell zu Auswirkungen. Auch hier: Das wird nie so richtig thematisiert, das wird uns relativ bald einholen. Wir haben im Oktober letzten Jahres ein Postulat eingereicht. In diesem Zusammenhang erwarte ich auch, dass das im Herbst dann zur Beantwortung kommt. Hier geht es ja auch um die Nachhaltigkeit des Finanzplatzes. Hier wurden auch grundlegende Fragen aufgeworfen. Doch noch einen Satz zur Einschätzung der Lage: Bis jetzt wurde eigentlich auch wenig diskutiert, dass die Schweiz Mitglied der OECD ist, und ich weiss auch nicht, wie man unseren engsten Partner hier kontaktiert hat. Also Fragen über Fragen. Ich glaube doch, dass die Sommerpause in dem Sinne genutzt werden muss, dass man sich hier doch bemüht, auch uns als Abgeordnete ins rechte Licht zu rücken. Wie gesagt: Ich glaube nicht, dass es mit diesen Vorlagen hier in dieser Form sein Ende findet, sondern wenn ich diese Berichte studiere, habe ich doch den Eindruck, dass hier Punkte angesprochen werden, die dann womöglich im Herbst wieder auf den Tisch kommen. Hier habe ich es mit dem Abg. Johannes Matt. Es bringt nichts, wenn wir sagen: Jetzt haben wir diese Gesetze, wir bemühen uns und dann ist alles in Butter. Mir geht es vor allem darum, dass wir zukunftsgerichtete Konzepte entwickeln. Das setzt aber voraus, dass man auch schlussendlich die Öffentlichkeit auf bestimmte Punkte sensibilisiert und nicht dann wieder in eine Torschlusspanik hineingerät. Von mir aus gesehen - wir haben das schon angesprochen - geht es darum, dass man teilweise auch jetzt versucht, den Finanzplatz neu zu positionieren. Das geht nicht von heute auf morgen. Die Leute müssen sich zumindest auch mental damit auseinander setzen. Das setzt aber voraus, dass man zuerst das Problem als solches, in seiner ganzen Tragweite, anerkennt. Und hier ist die Regierung in erster Linie gefordert. Diese Ausführungen möchte ich als konstruktiven Beitrag verstanden wissen. Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte die Regierung anfragen, was neben den Gesetzesvorlagen jetzt noch getan wird. Ich denke dabei beispielsweise, mit den Verbänden der Finanzdienstleister das Gespräch zu suchen, vor allem auch im Hinblick darauf, eventuell Aufklärungskampagnen zu machen. Ich denke an eine Meldung, die in den Medien verbreitet wurde, dass in Liechtenstein anonyme Nummernkonti abgeschafft werden müssen. Hier ist ganz einfach nicht durchgesickert bei den zuständigen Stellen, die solche Sachen fordern, dass es keine anonymen Nummerkonti gibt in Liechtenstein. Es gibt für jedes Nummernkonto, das auf einer Bank eröffnet wird, sämtliche Personalien, die erfasst werden. Hier fehlt mir die Kommunikation beziehungsweise die Aufklärungskampagne an diese Stellen, die schlussendlich entscheiden. Sonst könnten solche Äusserungen nicht verbreitet werden, dass es in Liechtenstein anonyme Nummernkonti gibt. Ein Nummernkonto ist nichts anderes, als ein interner Bearbeitungsname für ein Konto in einer Bank und nicht etwa ein anonymes Konto, wie das gross verbreitet wurde. Hier, glaube ich, besteht Handlungsbedarf zusammen mit den Dienstleistern, Aufklärung zu betreiben. Ich möchte die Regierung anfragen, in welcher Form das sein wird, neben dem, dass natürlich die Hausaufgaben - dass nämlich wirklich eine Säuberung des Finanzplatzes stattfindet - dass diese Hausaufgaben auch gemacht werden.Abg. Egon Matt:
Noch kurz zur Interpellationsbeantwortung: Ich verstehe die Arbeitsüberlastung der entsprechenden Stellen durchaus, aber eine Erklärung, dass die Beantwortung nach der Sommerpause erfolge, ist dann doch schon ein bisschen ein dehnbarer Begriff. Ich weiss nicht, wie lange Sie Sommerpause machen, aber ich meine, wenn wir das dann zu Weihnachten auf den Gabentisch bekommen, dann hat das jede Aktualität verloren. Ich sage das deshalb, weil ich davon überzeugt bin, dass Interpellationen nicht nur von wundrigen Abgeordneten gestellt werden, die Ihren Wunder stillen wollen, sondern Interpellationen sind ganz wichtige Entscheidungsgrundlagen für ein Parlament. Informationen, die wir über Interpellationsbeantwortungen bekommen, brauchen wir als Entscheidungsgrundlagen, um die gesetzliche Situation beurteilen zu können, um diese auch weiterzuentwickeln. Ich möchte deshalb dringend davor warnen, hier parlamentarische Vorstösse quasi als lästige Geschichten untergeordneter Priorität zu behandeln. Interpellationen sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für das Parlament und ich möchte bitten, dies auch zu respektieren.Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Regierungsrat. Nur um ein mögliches Missverständnis auszuräumen: Ich habe an und für sich von der Regierung nicht gefordert, dass Sie die Unterlagen, die wir im Internet im Prinzip alle selbst erlangen können, uns bündelt und zuschickt, sondern ich meine, dass die Regierung sich formell mit der Analyse der Situation beschäftigt und dem Landtag einen Bericht erstattet, und dass der auch formell im Landtag diskutiert wird. Ich glaube, der Ernst der Lage verlangt, dass der Landtag sich mit der Situation, nachdem er eine Beurteilung der Regierung vorliegen hat, auseinander setzt. Und ich meine, es ist notwendig, die gesetzliche Lage in Liechtenstein noch einmal darzustellen, auch einen Vergleich zu ziehen mit den umliegenden Ländern und vor allem auch die Massnahmen im Vollzug noch einmal darzustellen, damit diese auch ersichtlich werden und im Landtag diskutiert werden können. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte doch einige Punkte aufgreifen, die jetzt genannt wurden. Zuerst zum Thema "panikartige Reaktion der Regierung": Ich denke, das Problem liegt darin, dass das gesamte Gesellschaftswesen Liechtensteins in der Vergangenheit tabuisiert wurde und diese Vergangenheit holt uns nun einfach ein. Wir werden damit konfrontiert, dass das Bild, das wir uns von uns selber machen, nicht übereinstimmt mit dem Bild, das man sich im Ausland von uns macht. Und hier ist eine riesige Diskrepanz vorhanden und deshalb sind wir auch dermassen unter Druck geraten. Ich möchte auch ganz klar sagen, dass ich der Auffassung bin, dass das Bild, das wir uns von uns selber machen, schlicht und einfach in vielen Punkten nicht stimmt. Das Zweite ist das Thema "Milizparlament": Auch hier möchte ich festhalten, dass wir als Milizabgeordnete in vielen Fragen überfordert sind. Wir werden mit Vorlagen der Regierung oft zugedeckt, und dann ist es bei einem solchen Komplex, der das ganze Treuhandrecht und Sorgfaltspflicht usw. betrifft, vor allem für Nichtjuristen äusserst schwierig, sich darin überhaupt zurechtzufinden. Ich muss ehrlich gestehen: Ich bemühe mich zwar, aber meine Bemühungen sind eigentlich völlig ungenügend. Ich habe hier auch Wünsche an die Regierung, wie das von anderen Abgeordneten vorgetragen wurde, nach mehr Information. Ich wurde zum Beispiel überrascht davon, dass es einen Bericht des Europarates gibt über Liechtenstein. Meines Wissens wurde dieser Bericht in Bezug auf Geldwäscherei in Liechtenstein in keinem Gremium diskutiert. Vielleicht habe ich die Berichte der Regierung zu wenig genau gelesen, aber an mir ist dieser Bericht vom Februar 2000 einfach vorbeigegangen. Ich denke auch, dass es deshalb nötig ist, dass wir in Kenntnis gesetzt werden von diesem Bericht, genauso wie wir uns die Mühe machen müssen, das, was die FATF nun produziert hat, genau zu studieren. Es wurde die Frage gestellt, ob das, was bisher an Vorlagen der Regierung auf uns zugekommen ist, ausreicht, um wieder von der schwarzen Liste zu kommen. Ich denke, dass das eigentlich nicht das einzige Ziel sein kann, von der schwarzen Liste wieder herunterzukommen, sondern es geht auch darum, gewisse Standards zu setzen, ethische Standards zu setzen und das müssen wir, ob wir nun auf dieser schwarzen Liste sind oder nicht. Ich wurde einmal in diesem Haus dafür kritisiert, dass ich gesagt habe, Liechtenstein könne nur von aussen geknackt werden. Ich habe das damals in dem Sinne präzisiert, dass ich gesagt habe gegenüber einem Journalisten, dass Liechtenstein nicht die innere Kraft aufbringt, um die notwendigen Reformen anzugehen. Ich denke, das hat sich mittlerweile bestätigt. Ich denke, dass über die jetzigen Vorlagen hinaus Reformen notwendig sind, ich denke hier an Änderungen im Gesellschaftsrecht. Für mich ist es zum Beispiel ein völliger Unsinn, dass ein Treuhänder seine Konzession weitergeben kann. Ich wurde von diesem Missstand überrascht. Ich denke, hier muss Abhilfe geschaffen werden. Ich denke, dass die Anforderungen an Treuhänder verschärft werden müssen, dass die Aufsicht über Treuhänder verschärft werden muss. Ich denke, dass Änderungen im Gesellschaftsrecht in Bezug auf die Stiftungen notwendig sind. Offenbar ist die Stiftung heute ein völlig missbrauchtes Instrument. Es kann, so wie ich das mitbekommen habe, sehr leicht für Geldwäscherei eingesetzt werden bzw. missbraucht werden - und das kann doch einfach nicht sein. Ausserdem denke ich, dass die Fragen der Anonymität kein Tabu bleiben dürfen. Es geht auch darum, zu überprüfen: In welcher Beziehung kann die Anonymität eingeschränkt werden? Wo kann man es sich im Interesse eines sauberen Finanzplatzes leisten, hier Entgegenkommen zu zeigen? Solche Überlegungen sind einfach notwendig.Ein letzter Punkt, den ich aufgreifen möchte, ist die Kommunikationspolitik. Hier wurde Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzer mehrfach angegriffen. Leider Gottes ist das nun mittlerweile auch schon eine Frage der Parteipolitik geworden. Ich halte es für völlig verfehlt, wenn eine Landeszeitung in einem Leitartikel, aufbauend auf einer Kritik des Verteidigers einiger Personen, die in Untersuchungshaft sind, nun einen solchen Frontalangriff gegen Kurt Spitzer startet. Ich finde es völlig deplatziert, wenn man sagt, damit werde die Souveränität Liechtensteins in Frage gestellt; das ist ein fertiger Blödsinn. Ich möchte auch festhalten, dass aus meiner Sicht die Informationspolitik von Kurt Spitzer absolut korrekt war. Er hat eine Informationspflicht und er hat diese im Rahmen seines Ermessens erfüllt. Wenn hier Pannen bei der Kommunikationspolitik vorliegen, dann sind die von einer anderen Person zu verantworten. Ich denke hier an den Landesfürsten. Es geht nicht an, dass der Landesfürst in internationalen Medien nun der Regierung sozusagen vorwirft, dass sie bei diesem ganzen Dreckgeschäft mitgearbeitet hat. Ich denke, es geht nicht an, dass der Landesfürst sagt, er habe gleich an die Regierung gedacht, als es um Geldwäscherei ging. Hier entstehen tatsächlich Kommunikationsprobleme und hier sollten wir uns nicht damit begnügen, dass man nur Kurt Spitzer namentlich nennt. Ich denke, wenn das Land glaubwürdig nach aussen sein will, dann müssen Regierung und Landesfürst die gleiche Sprache sprechen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich begrüsse es auch, Herr Abg. Paul Vogt, dass die Regierung in der Person des Herrn Dr. Kurt Spitzer einen offenbar äusserst fähigen und effizienten Staatsanwalt aus dem befreundeten Ausland zur zeitlich beschränkten Hilfe für die hier bei uns nötigen Abklärungen engagiert hat. Trotzdem muss ich sagen, würde es mich schon einmal interessieren - und sei es nur fachliches Interesse als Jurist, als auch im Strafrecht immer wieder tätiger Jurist - wo eigentlich die Grenzen der Informationsmöglichkeit liegen. Sie sagen, er habe im Rahmen der zahllosen Interviews, die wir bereits in den letzten Wochen zu diesem Thema von ihm lesen konnten, im Rahmen seines Ermessens korrekt - sinngemäss haben Sie es so gemeint - Auskunft erteilt. Mich würde einmal interessieren - und ich möchte diese Frage jetzt ausdrücklich dem Herrn Regierungsrat stellen - mich würde einmal interessieren: Wo liegt eigentlich die Grenze zur Verletzung des Amtsgeheimnisses? Wir haben einen Paragraphen 310 StGB, der lautet auszugsweise: "Ein Beamter, der ein ihm ausschliesslich Kraft seines Amtes anvertrautes oder zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart oder verwertet, dessen Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen". Das ist eine sehr harte Bestimmung, die zeigt, dass der Gesetzgeber eine Verletzung des Amtsgeheimnisses unter allen Umständen unterbinden will. Mich würde schon interessieren: Wo ist hier die Grenze? Ist es zulässig - das scheint mir noch durchaus plausibel zu sein - zu sagen: Es ist eine Strafuntersuchung anhängig gegen den Herrn XY wegen des Vorwurfes nach § sowieso, oder ist es auch zulässig zu sagen während einer anhängigen Untersuchung, dass nach Auffassung des sprechenden Beamten die Vorwürfe wohl so-und-so zu werten seien und dass wohl das und das herauskommen werde. Meiner Meinung nach ist es im Zuge der Medienavancen, die hier solchen Personen wie einem solchen Staatsanwalt gemacht werden - und die Medien sind natürlich daran interessiert, so weit wie möglich jede nur denkbare noch so brisante Einzelinformation herauszuholen - wie weit ist es zulässig, hier Auskunft zu geben. Ich habe dieses Thema schon einmal kurz in der Mai-Sitzung des Landtages in diesem Jahr angesprochen und habe damals die Regierung ersucht, sie möge dafür sorgen, dass keine unnötigen Aussagen gemacht werden. Geschehen ist - meiner Meinung nach - diesbezüglich nichts, sondern es sind noch wesentlich - ja doch - brisantere Aussagen gemacht worden in den weiteren Äusserungen gegenüber verschiedenen Medien. Ich fände es eigentlich auch für die hier arbeitenden Beamten, deren Hauptaufgabe ja nicht das ist, sondern etwas ganz anderes, was sie natürlich auch schwerpunktmässig machen, fände ich es auch hilfreich, wenn sie klare Vorgaben bekämen: Das kann während eines laufenden Verfahrens gesagt werden und mehr nicht. Darum würde mich, wie gesagt, von der Regierung einmal interessieren, wo sie hier eigentlich die Grenze zum Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses sieht.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte nochmals nachhaken. Wir müssen uns ganz klar sein, worum es hier geht. Es geht auch um eine politische Bewertung dieser Information. Kurt Spitzer hat erreicht, dass Liechtenstein zu einem guten Teil wieder glaubwürdig wird im Ausland, und das nur Dank dieser offenen Informationspolitik. Ich glaube nicht, dass irgendein liechtensteinischer Staatsanwalt in der Lage gewesen wäre, mit dieser Glaubwürdigkeit nach aussen vorzugehen in dieser schwierigen Frage. Ich möchte mich daher bei Kurt Spitzer ausdrücklich bedanken für die Art und Weise, wie er das gemacht hat. Abg. Alois Beck:
Herr Abg. Paul Vogt. Ihre Ausführungen sind für mich etwas einseitig. Es ist klar, wenn man etwas in Frage stellt, ist man gleich bei uns jemand, der etwas kritisiert. Wenn man bei Herrn Spitzer etwas vorbringt, ist man gleich gegen seine Untersuchungen oder so. Hier spricht sich niemand dagegen aus. Es geht aber hier - und hier vermisse ich ein wenig Ihre differenzierte Haltung - es geht hier schlussendlich um die Frage des Rechtsstaates. Und auch in der Bevölkerung, ich habe viele Gespräche jetzt gehabt, wo ich eine Unsicherheit verspürt habe, wo eben - es wurde nicht so ausgedrückt - aber es wurden rechtsstaatliche Prinzipien gefordert oder die Leute wissen gar nicht mehr: Ja, was gilt eigentlich und was nicht? Und hier kann ich den Landtagspräsidenten vollumfänglich unterstützen. Wo liegt diese Grenze - beispielsweise bei der Verletzung des Amtsgeheimnisses? Die Leute wissen gar nicht mehr: Ja, wird jetzt von heute auf morgen einfach alles bekannt gegeben - oder wie ist das? Hier geht es nicht um Intransparenz oder Vertuschung von Sachen, sondern es geht auch um einen Schutz von berechtigten Interessen beispielsweise, dass jemand nicht, bevor er überhaupt den Mund auftun kann, schon für seinen Lebtag verurteilt ist. Und das sind doch Güter, die nicht zu unterschätzen sind. Sie haben gesagt, es geht hier auch um eine politische Bewertung. Es könnte ja in einem späteren Fall einmal sein, dass Angelegenheiten publiziert werden in einem Stadium, wo Ihnen das missfällt, missfallen in dem Sinne, dass Namen bekannt gegeben werden, wo es nicht angebracht ist in diesem Stadium. Wenn ich Herrn Spitzer richtig verstanden habe, ist er eigentlich auch dieser Ansicht. In diesem Radiointerview vor - ich weiss nicht - zwei, drei Wochen, hat er selbst zum Teil gesagt, wie fragwürdig hier mit Methoden gearbeitet worden ist und wird, in welchem Stadium auch Namen bekannt gegeben werden. Auch sonst hat er sich da relativ zurückhaltend gegeben. Also er selbst ist eigentlich dieser Ansicht. Und auch aus dem Ausland. Ich weiss nicht, es ist klar, dass die sensationshungrigen Medien sich sofort auf so etwas stürzen, aber sie merken zum Teil natürlich auch, diese Medien und diese ausländische Öffentlichkeit, wie wir mit gewissen Prinzipien umgehen. Ist jetzt einfach von heute auf morgen 180 Grad herum möglich? Und wenn ich zum Beispiel an andere Gebiete der Informationspolitik der Regierung denke, wo man eben überhaupt nichts bekommt oder man muss sich alles selbst besorgen usw., hier wird doch zum Teil informiert, auch in einem Stadium, wo ich es nicht so gut finde. Wie gesagt: Es geht hier keineswegs um Vertuschung und um Intransparenz, die Sachen müssen inhaltlich klar aufgedeckt werden und auf den Tisch, aber man muss - und das ist meine Ansicht - nicht gleich anerkannte rechtsstaatliche Prinzipien über Bord werfen. Weil diese Sachen holen uns früher oder später wieder ein. Mit welchem Recht verlangen dann andere eben das Gleiche und man kann dann nicht sagen: Ja, für euch gelten andere Regeln. Deshalb finde ich doch diese Frage zentral. Wo liegt beispielsweise diese Verletzung des Amtsgeheimnisses? Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ja, ich habe noch ein paar Fragen zu beantworten, Kommentierungen zu machen. Dr. Kurt Spitzer wird immer wieder genannt. Ich schliesse mich hier den Ausführungen des Abg. Paul Vogt ausdrücklich an, nicht nur dass ich ihm speziell danken möchte, sondern auch was die Rolle der Glaubwürdigkeit für Liechtenstein angeht. Am letzten Freitag - um Ihnen ein Beispiel zu geben - war ein Hearing im Judicial Committee des Kongresses, des amerikanischen Kongresses. Dort ging es speziell um Geldwäscherei. Dabei war die - wie man so sagt - die "crème de la crème" der amerikanischen Beamten im Bereich der Geldwäscherei vertreten und es ging natürlich in erster Linie um Fragen, amerikanische interne Fragen der Geldwäscherei. Das einzige Mal, dass ein ausländischer Staat genannt worden ist, war, dass Liechtenstein bei diesem Hearing, und zwar in positiver Hinsicht wurde Liechtenstein genannt, als einer der Staaten, die Dank einem Sonderstaatsanwalt, der dort eingesetzt worden sei und der mit aller Macht und Deutlichkeit die Probleme angehe, dass in diesem Land Liechtenstein ausserordentliche Schritte gesetzt würden, um die Geldwäscherei zu bekämpfen. Das waren höhere Beamte des amerikanischen Finanzministeriums, die dies dem Kongress bei einem Kongress-Hearing gesagt haben. Das zeigt Ihnen, und das ist nur ein Beispiel von vielen, was für eine herausragende Position Dr. Spitzer mit seiner Politik - auch der Transparenz, auch seiner Form von staatsanwaltlicher Arbeit - für Liechtenstein geleistet hat. Insofern ist es dann durchaus bemühend, und da schliesse ich mich jedenfalls dem Abg. Paul Vogt an, wenn dann eine Zeitung sich dafür hergibt, um den Mistkübel auf Dr. Spitzer, der sich sehr verdient für unser Land gemacht hat, auszugiessen. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen vielleicht auch aus dem Hearing vor der FATF selbst erzählen. Dr. Spitzer war dort anwesend und ich kann Ihnen versichern, dass er sich speziell und sehr sehr deutlich für Liechtenstein eingesetzt hat. Er hat in diesem Hearing die Position Liechtensteins und die Situation Liechtensteins ungeschminkt, wie es seine Art ist, aber auch sehr deutlich und sehr positiv für Liechtenstein dargestellt. Es gibt wenige Leute, die sich in seiner Position so für unser Land eingesetzt hätten, wie er das getan hat. Ich möchte ihn da doch eindeutig in Schutz nehmen. Amtsgeheimnis, Informationsgesetz sind zwei Sachen, die sich da offenbar wieder entgegenstehen. Das Informationsgesetz ist seit dem 1. Januar in diesem Jahr in Kraft, ist somit auch ein konkretisierendes jüngeres Gesetz. Gemäss Informationsgesetz ist Transparenz gefragt; das kann das Amtsgeheimnis natürlich nicht vollständig aufheben, das ist vollkommen klar, da möchte ich mich auch nicht weiter darüber auslassen. Aber es ist klar, dass sich damit natürlich ein neues Zeitalter aufgetan hat, auch hier im Landtag, denn der Landtag hat dieses Informationsgesetz ja schlussendlich beschlossen.Dann heisst es, es sei zwar zulässig, dass gesagt wird, dass Ermittlungsverfahren und über was Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, aber andere Vorwürfe, die dann ausgeführt worden seien, seien nicht zutreffend. Nun, ich scheine die Zeitungen relativ schlecht zu lesen, wie ich hier mitbekomme, denn solche brisanten Aussagen sind mir nicht bekannt. Sehr viel inhaltsreicher waren dann die Ausführungen des Abg. Paul Vogt, was die Frage nach nationalen Standards angeht, was den sog. PCREV-Bericht des Europarates angeht, was die Frage des Milizparlamentes angeht. Sie haben hier praktisch innerhalb einer kurzen Ausführung eine ganze Menge bedeutender Fragen der liechtensteinischen Politik angesprochen. Änderungen des Gesellschaftswesens haben Sie angesprochen, Anforderungsvorschriften bei Treuhändern, Aufsicht bei Treuhand- und Stiftungsrecht, dass die Anonymität kein Tabu mehr sein dürfe. Da haben Sie Recht. Anonymität darf nicht mehr "das Tabu" sein, das es bisher war. Es geht mir und es geht der Regierung darum, dass Anonymität nicht dazu verwendet werden darf, dass sich die Spreu vom Weizen eben nicht mehr trennen lässt. Das ist ein ganz zentraler Punkt, was Anonymität angeht. Dann sprechen Sie das Stiftungsrecht an. Hier gibt es in der Tat Überlegungen, das Stiftungsrecht wieder auf den ursprünglichen Zweck zurückzuführen. Die Stiftung hat nicht den Zweck wie es teilweise gemacht wird, eröffnet zu werden und sechs Wochen später, nachdem eine Transaktion darüber geführt worden ist, über die Konten der Stiftung geführt worden ist, wieder zuzumachen, das ist nicht der Zweck der Stiftung. Hier gibt es derzeit Überlegungen, hier etwas zu unternehmen. Auch was die Aufsicht bei Treuhändern angeht, haben Sie durchaus Recht. Auch hier muss eine Aufsichtsverschärfung durchgeführt werden, Anforderungsverschärfungen sehe ich nicht unbedingt. Wir haben heute scharfe Erfordernisse, was die Voraussetzungen einer Treuhänderprüfung angeht. Im PCREV haben Sie noch angesprochen dieses Komitee des Europarates. Es gab dort meines Wissens - das muss ja dann auch nicht vollumfänglich sein - meines Wissens gab es eine Veröffentlichung in der Presse, das ist eine Kurzzusammenfassung des PCREV. Der PCREV ist normalerweise ein nichtöffentliches Gremium und es wird Ende Jahr eine zusammenfassende Veröffentlichung stattfinden. Aber Sie haben natürlich Recht, auch hierüber, falls dies noch nicht geschehen ist - ich habe den vollumfänglichen Überblick nicht - sollte eine Information stattfinden. Das gilt auch und das ist immer wieder aufgekommen, auch bei Ihrem Votum, Herr Abg. Egon Matt, dass Sie durchaus ein Recht haben auf Information, das ist völlig unbestritten, nicht dass Sie mich hier falsch verstehen, das ist vollkommen klar, dass - so weit wie es immer möglich ist - Informationen auch so schnell als möglich zugestellt werden sollten. Das gilt selbstverständlich auch, was die Interpellationsbeantwortung angeht. Sie haben da etwa die Sorge, man werde Sie da auf den "St. Nimmerleinstag" vertrösten. Sie haben nämlich auch vollkommen Recht, wenn Sie sagen, es ist für Sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage und Sie haben ebenfalls Recht, dass wir uns da durchaus beeilen sollten, solche Sachen so schnell als möglich zu machen. Wir werden da in der Tat die Sommerpause, also nach der Sommerpause, als "nach der Sommerpause" verstehen und nicht vor der Winterpause, was immer noch nach der Sommerpause wäre. Ich glaube, das war Ihre Sorge im Wesentlichen, dass Sie das wollten.Was dann die Kommunikation anging bezüglich Nummernkonto. Ich glaube, der Abg. Rudolf Lampert hat das angesprochen. Sie haben vollkommen Recht, Herr Abg. Lampert und Sie können uns glauben, dass wir das genau so kommuniziert haben, wie Sie es gesagt haben. Es sind keine anonymen Konten, Nummernkonten sind keine anonymen Konten. Wir haben das bei dem Hearing auch ausgeräumt, dass es keine anonymen Konten sind. Nummernkonten sind nun halt keine anonymen Konten. Es zeigt einfach, wie - das sagen Sie auch zu Recht - es zeigt, wie weit verbreitet, auch für mich überraschend, wir mit den Nummernkonten umgehen, auch in der Schweiz gibt es Nummernkonten, wie überraschend es ist, dass doch ausserhalb des Gebietes Österreich, Schweiz, Liechtenstein sehr schnell mal Nummernkonten als anonyme Konten betrachtet werden. Allerdings sind wir vielleicht - auch da hat der Abg. Paul Vogt eine Ausführung, glaube ich, dazu gemacht - nicht ganz unschuldig. Wir haben - nicht wir, die Regierung - aber viele Firmen in Liechtenstein haben natürlich mit Anonymität kokettiert und geworben bis zum Gehtnichtmehr; man hat dann unter anderem dann auch - das habe ich schon auf Websides gesehen - dann tatsächlich Nummernkonten als quasi anonyme Konten dargestellt. Es gab Websides, die ganz eindeutig Nummernkonten mit Anonymität gleichgestellt haben. Insofern kommt dieses Missverständnis, das ist nicht von Ihnen, das ist nicht von mir, das ist nicht von anderen Mitgliedern dieses Hauses, aber das gibt es. Und solche Sachen führen dann dazu, dass da vielleicht auch Missverständnisse im Ausland auftreten, die wir dann wieder - und da haben Sie vollkommen Recht - die wir dann wieder abbauen müssen. Da haben Sie auch Recht, dass da mehr Kommunikation notwendig ist, vielleicht auch andere Kommunikation, als die, die bisher geführt worden ist. Herr Abg. Alois Beck: Sie haben einiges ausgeführt, was ich bereits vorher beantwortet hatte, teilweise, es gehe nicht - ich glaube, der Abg. Otmar Hasler auch noch - es gehe nicht darum, dass wir nur einfach sagen: Es kommt aus dem Internet. Es war keine abschätzige Bemerkung, die ich da machen wollte, um Gottes Willen nicht, es war einfach eine Tatsachenfeststellung, aber es ist mir durchaus klar, Herr Abg. Hasler und Abg. Beck, dass wir da eine Kommentierung für Sie machen müssen. Sie erwarten einen Bericht im Sinne einer Kommentierung einer Analyse, und das ist mir durchaus klar. Da haben Sie durchaus, meiner Meinung nach, ein klares Anrecht darauf. Ob wir dann all die Fragen, die der Abg. Beck da angesprochen hat, dann auch vollumfänglich und zu seiner vollsten Befriedigung beantworten können, wird sich dann zeigen. Versichern kann ich Ihnen immerhin schon, dass die Schweiz ständig kontaktiert worden ist, wir haben dauernd Kontakt mit der Schweiz gehabt in dieser Frage. Nicht nur der Frage, wie wir die Probleme lösen zum Beispiel mit den Gesetzen. Ob diese Gesetze den Kriterien der FATF genügen? Das ist natürlich von uns schon überprüft worden. Blindflug machen wir ungerne, sondern auch ansonsten, was den Prozess angeht, haben wir einen ständigen Meinungsaustausch gehabt mit der Schweiz. "QI" haben Sie noch angesprochen, "Qualified Intermediary", Sie haben natürlich Recht. Der 1. Januar 2001 ist ein wichtiges Datum, namentlich für Banken, speziell. Auch am "QI" sind wir natürlich am arbeiten. Sie wissen, dass ich direkt Kontakt auch zu Herrn Eizenstadt hatte und auch habe, und dass "QI" da sicher auch eine Rolle spielt. Jetzt hoffe ich, dass ich relativ kurz, um das nicht unnötig zu verlängern, die wesentlichsten Fragen mitbekommen habe. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Ich erlaube mir abschliessend die Bemerkung, Herr Regierungsrat, dass Sie meine Frage eigentlich im Wesentlichen nicht beantwortet haben, nämlich die Frage: Wo ist die Grenze zum Tatbestand des Amtsgeheimnisses? Eine Frage, die, wie ich meine, doch schon von Interesse wäre. Es ist teils eine Frage der Rechtsprechung, aber es wäre schon interessant zu wissen, was die Regierung dazu für eine Auffassung hat.Im Übrigen möchte ich unterstreichen, was von verschiedenen Abgeordneten im Laufe dieser Debatte angesprochen wurde, dass der Landtag ein Anrecht darauf hat und dass der Landtag erwartet, von der Regierung darüber informiert zu werden - zumindest vor Durchführung der 2. Lesungen dieser drei Gesetzespakete - darüber informiert zu werden, was es nach Auffassung der Regierung gemäss dem Inhalt des FATF-Beschlusses und gemäss der von der Regierung dazu sicherlich durchgeführten Analyse braucht, um diese unangenehme Situation wieder loszuwerden. Jeder von uns macht sich vielleicht selbst seine Gedanken dazu aufgrund der Medienberichte, die zugänglich sind. Aber wir als Landtag erwarten von der Regierung eine vertiefte Analyse und nicht nur einen Hinweis auf Internet-Dokumente sowie auf Ausführungen des Regierungschefs gegenüber den Medien. Ich finde es auch bedauerlich, dass der Herr Regierungschef heute zum Landtag - zu diesem Thema - nicht gesprochen hat. Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich dachte, Ihre Frage hätte ich damit beantwortet, dass ich die Meinung des Abg. Paul Vogt unterstützt habe. Ich bin der Auffassung, das Amtsgeheimnis ist bisher nicht verletzt worden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das war nicht die Frage, Herr Regierungsrat. Die Frage war: "Wo ist betreffend den Inhalt eines hängigen Verfahrens die Grenze zur Verletzung des Amtsgeheimnisses?". Das war die Frage.Abg. Peter Sprenger:
Da die "QI-Problematik" angesprochen wurde, hätte ich gerne eine Auskunft der Regierung. Sieht sie einen Zusammenhang zwischen der Tatsache, dass wir jetzt nun mal auf der schwarzen Liste sind, hat sich damit unsere Position diesbezüglich respektive der damit befassten liechtensteinischen Finanzintermediäre verschlechtert - oder ist das neutral - oder allenfalls sogar verbessert? Wie schätzt das die Regierung ein? Regierungsrat Heinz Frommelt:
Die Situation hat sich sicher nicht verbessert. Das würde ich mal so einschätzen. Und ich sehe da schon einen Zusammenhang, zwischen dieser Liste und dem QI ist sicherlich ein Zusammenhang zu sehen. Beides wird im Treasury entschieden, im Finanzministerium. Da liegt wohl ein Zusammenhang nahe. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir mit der 1. Lesung beginnen. Wir führen zunächst die Lesung der Vorlage I - Abänderung des Strafgesetzbuches - durch.Überschrift vor § 18 und § 19 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Überschrift vor § 18 und § 19 Abs. 4 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.§ 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 20 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich habe zwei kurze Bemerkungen. Eine zu Abs. 3 und eine zu Abs. 5. Erstens: Der Absatz releviert den Fall, dass, wenn die Täter im zeitlichen Zusammenhang als Mitglieder einer kriminellen Organisation gemäss dem vorgeschlagenen § 278a Vermögensvorteile erlangt haben und wenn die Annahme nahe liegt, dass auch diese aus einer strafbaren Handlung stammen, deren rechtmässige Herkunft nicht glaubhaft gemacht werden kann, diese ebenfalls abgeschöpft werden. Bei den Qualifikationen gemäss den Abs. 2 und 3 kommt es zu einer partiellen Beweislastumkehr, wobei bei Abs. 3 die einzige Tat, die für eine Abschöpfung nach Abs. 3 erwiesen sein muss, die Beteiligung an einer kriminellen Organisation ist. Die zentrale Problematik für unseren Finanzdienstleistungssektor ergibt sich aus der Definition, wie er im erwähnten § 278a StGB vorgeschlagen wird. Es stellt sich hier für die Rechtsanwälte, Treuhänder und Banken die Frage, ob sie, da ja neu auch der bedingte Vorsatz zur Erfüllung des Tatbestandes des § 278a genügt, nicht allzu schnell als Mitglied einer kriminellen Organisation verdächtigt werden, da es ja genügt - ich zitiere: "in deren Auftrag und in Interesse, sei es um diese Vermögensgegenstände lediglich zu verwalten, diese anzulegen oder zu verwalten, solche in Vermögensbestandteile umwandelt, verwertet oder einem Dritten überträgt". Ich ersuche die Regierung, bis zur 2. Lesung dazu ergänzende und klärende Ausführungen zu machen. Die zweite Bemerkung zu Abs. 5: Hier geht es um die Abschöpfung der Bereicherung beim Rechtsnachfolger, soweit beim Rechtsübergang diese Bereicherung noch vorhanden ist. Dazu ist festzuhalten, dass hier die Bescheinigung der rechtmässigen Herkunft für den Rechtsnachfolger oftmals etwas schwierig sein dürfte. Allenfalls könnte geprüft werden, ob die Abschöpfung ausgeschlossen werden sollte, wenn der Rechtsnachfolger eben gutgläubig war. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte zu diesem Paragraph noch die Frage stellen, ob es in Abs. 1, in der vorletzten Zeile, nicht heissen sollte "oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden kann"?Wir können weiterlesen.
§ 20a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 20a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte auch hier die Regierung einladen, zu überlegen, ob man nicht die "Gutgläubigkeit" speziell in den Gesetzestext hineinnimmt. Zumindest in den Erläuterungen auf Seite 44 ist sie erwähnt. Und es sieht so aus, dass insofern Einigkeit besteht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§ 20b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 20b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 20c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 20c steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Der Verfall wird hier ausgeschlossen, wenn an den betroffenen Vermögenswerten Rechtsansprüche von Personen bestehen, die an der strafbaren Handlung oder an der kriminellen Organisation nicht beteiligt sind oder der Zweck durch andere Massnahmen erreicht werden könne. Es stellen sich mir hier folgende Fragen: Wie weit geht der Verfall bzw. unterbleibt der Verfall, wenn zum Beispiel eine liechtensteinische Bank oder ein Treuhänder betroffen sind? Wie weit müssen sie in einem Verfahren Kundennamen preisgeben und wem, damit dort anerkannt wird, dass Rechtsansprüche von unbeteiligten Personen bestehen? Werden zum Beispiel bei einem Treuhänder, der der Beteiligung an einer kriminellen Organisation verdächtigt wird, sämtliche Konten gesperrt, auf denen er zeichnungsberechtigt ist, oder nur jene, die offensichtlich zu dieser kriminellen Organisation, konkret dem in Frage stehenden Firmenkonglomerat, gehören?Regierungsrat Heinz Frommelt:
Wir werden das schriftlich beantworten. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§ 26 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 26 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 31a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 31a steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
In Abs. 4 dürfte wohl ein sprachlicher Fehler vorliegen. Entweder muss es heissen "oder nur auf Verfall geringerer" oder es kann heissen "oder nur auf Verfall von geringeren Vermögenswerten zu erkennen gewesen wäre". Wir können weiterlesen.§ 44 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 44 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 57 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 57 Abs. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 59 Abs. 2 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 59 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 64 Abs. 1 Einleitungssatz, Ziff. 4 und 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 64 Abs. 1 Einleitungssatz, Ziff. 4 und 10 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich habe nur eine kleine Frage legistischer Art. Hier werden Ergänzungen in den Ziff. 4 und 10 gemacht. Fehlt es da nicht an der Ziff. 9 - oder anders herum gefragt: Müsste 10 nicht eigentlich 9 sein?Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist eine berechtigte Frage, glaube ich.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Richtig, das stimmt. Ursprünglich war es, weil wir im Sexualstrafrecht haben wir eine neue Ziff. 9, daher die Ziff. 10. Aber nachdem dieses Gesetz vor dem Sexualstrafrecht beraten werden wird, muss es daher hier Ziff. 9 sein, anders geht das nicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§ 65a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 65a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 74 Ziff. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 74 Ziff. 4a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 165 Abs. 1, 2 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 165 Abs. 1, 2 und 4 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich habe drei kurze Bemerkungen. Die erste Bemerkung: Da geht es mir um die Erhöhung des Strafrahmens gegenüber der österreichischen Vorlage. Offenbar ist die Intention, ein politisches Signal auszusenden. Bei der vorliegenden Vorlage sollte sich der Landtag im Grundsatz aber dazu durchringen, die österreichische Rezeptionsgrundlage so zu übernehmen, wie sie eben im Ursprungsland in Geltung steht und nur in Fällen wirklich äusserster Dringlichkeit solche Änderungen vornehmen. Die Erfahrung hat immer gezeigt, dass unmotivierte Änderungen durch den liechtensteinischen Gesetzgeber vermehrt zu Rechtsunsicherheit, insbesondere auch bei der Rechtsprechung geführt haben. Schliesslich ist unser Nachbarstaat nicht bei diesen Staaten, die nicht kooperieren, und es ist deshalb meines Erachtens nicht einzusehen, weshalb wir heute über diese österreichische Vorlage hinausgehen sollen. Es besteht meines Erachtens auch die Gefahr, dass das Gefüge der Strafdrohungen durch solche Massnahmen durcheinander kommt. Ich gehe doch davon aus, dass diese Strafdrohungen in einem gewissen sinnvollen Gewicht der verschiedenen Tatbestände zueinander stehen.Dann der Punkt 2 ist die Aufnahme der Vergehen gemäss BMG in den Vortatenkatalog des hier zur Debatte stehenden § 165. Betreffend der Betäubungsmitteldelikte hält der Bericht und Antrag der Regierung fest, dass weder in der Schweiz noch Österreich Vergehen nach dem BMG bzw. Suchtmittelgesetz, wie es in Österreich heisst, in den Anwendungsbereich des Geldwäschereitatbestandes fallen. Trotzdem schlägt die Regierung dies aber hier vor. Auch wenn nun geplant ist, den Geldwäschereitatbestand aus dem BMG zu entfernen und im § 165 StGB zu integrieren, ist für mich nicht einsichtig, weshalb Liechtenstein im Gegensatz zur Schweiz und Österreich auch Vergehen nach dem BMG als Vortaten zur Geldwäscherei qualifizieren will, weshalb an der bisherigen Vortatenregelungen, die nur Verbrechen als geeignete Geldwäschereivortaten vorsieht, meines Erachtens festgehalten werden sollte. Und der dritte Punkt: Da möchte ich mich auf zwei, drei kurze Bemerkungen zur Streichung der Vorsatzart der Wissentlichkeit beschränken. Anfänglich habe ich mich daran gestört, dass diese Wissentlichkeit gestrichen werden soll, insbesondere, da diese Vorsatzform auch heute noch im österreichischen Strafgesetzbuch enthalten ist. In der gegebenen Situation bin ich aber der Ansicht, dass hier der Platz ist für ein politisches Signal. Und ich denke, dass, wenn wir im Bereich der Geldwäscherei eine Vorreiterrolle anstreben, dann ist der Schritt der Aufgabe der Wissentlichkeit unabdingbar. Und ich unterstütze dieses Anliegen der Regierung.Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Wie der Abg. Peter Sprenger schon ausgeführt hat, sieht das österreichische Strafgesetzbuch, das uns als Vorlage dient, eine zweijährige Freiheitsstrafe vor. Die Regierung erklärt nun, dass sie das Strafmass erhöhen wolle, um den in den umliegenden Staaten praktizierten Höchststrafen vermehrt Rechnung zu tragen. Dazu würde mich interessieren, wie die angedrohten Höchststrafen in den nachbarlichen Rechtsordnungen aussehen?Abg. Egon Matt:
Analog zu meinem Vorredner - Abg. Peter Sprenger - bin ich auch der Ansicht, dass die Aufgabe der Wissentlichkeit ein politisches Signal ist. Allerdings geht mir dieses politische Signal zu wenig weit. Ich glaube, dass jetzt auch der Zeitpunkt gekommen ist, dass die fahrlässige Geldwäscherei bestraft gehört, insbesondere was die Annahme von Vermögenswerten betrifft. Es ist ausserordentlich wichtig, dass Vermögenswerte, die aus krimineller Quelle stammen, überhaupt nicht angenommen werden, dass quasi die Täter auf ihrem Deliktgut sitzen bleiben. Deshalb plädiere ich dafür, dass auch die fahrlässige Annahme von Vermögenswerten aus krimineller Herkunft unter dieses Gesetz fällt und beantrage, dass man bei Abs. 2 den Satz ergänzt: "Auch die fahrlässige Begehung ist strafbar".Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident. Ich möchte auch noch kurz auf diesen Aspekt der Wissentlichkeit eingehen. Sie soll nun ersetzt werden durch den Vorsatz bzw. Eventualvorsatz. Mich würde als Nichtjuristen interessieren: Was ist der Unterschied zwischen dem Eventualvorsatz und der Fahrlässigkeit? Was bedeuten also diese Begriffe konkret? Kann man das an bestimmten Fällen darlegen? Gibt es hierzu gesicherte Rechtsprechung oder ist hier der Interpretationsspielraum der Gerichte relativ gross?Abg. Alois Beck:
Ich möchte grad im Anschluss an die Worte des Landtagsvizepräsidenten noch auf die Praxis eingehen, in dem Sinne, wie wir das schon beim Sorgfaltspflichtsgesetz gemacht haben. Es gibt hier einige Bestimmungen, die dann für die in diesem Bereich Tätigen von zentraler Bedeutung sind in der Praxis. Und hier muss natürlich dann eine klare Handhabe gefordert werden in dem Sinne, wie ich es beim Sorgfaltpflichtsgesetz angeregt habe, dass hier von Seiten der Behörden eben solche praktische Beispiele, Kriterien usw. dann erarbeitet werden, dass diese dann platzweit dieselbe Anwendung finden, d.h. wir kommen jetzt hier wieder in den Bereich der Umsetzung. Es nützt dann wenig, wenn wir die besten Gesetze haben, dass es aber in der Umsetzung und im Vollzug Unklarheiten gibt. Hier möchte ich nochmals die Regierung ersuchen, dass hier auf diese Aspekte - vielleicht auch bis zur 2. Lesung - eingegangen wird, aufgezeigt wird, was für Schritte hier vorgesehen sind, damit dann für die Praxis, wie die Regelung dann auch immer aussieht, klare Vorgaben gemacht werden, denn das finde ich dann zentral. Diese Vorgaben müssen natürlich dann auch einheitlich angewendet und umgesetzt werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte die Regierungsvorlage hinsichtlich dieses Paragraphen in allen angesprochenen Punkten unterstützen, und zwar aus folgenden Gründen. Ich finde es begrüssenswert, dass Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz auch als Vortat für die Geldwäscherei aufgenommen werden. Die klassische Begehung eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz ist Betäubungsmittelhandel, soweit kein sog. schwerer Fall vorliegt, soweit also nicht die Menge, die gehandelt wird, eine Gemeingefahr darstellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Das sind Deliktserlöse, die man durchaus auch mit dem weiteren Stigma der Geldwäscherei, wie man sie nämlich verwaltet usw. bedenken sollte. Ich bin auch damit einverstanden, dass bezüglich des Abs. 1 das Strafmass auf drei Jahre erhöht wird. Ich führe es eigentlich darauf zurück, dass die Geldwäscherei im Zeitpunkt der Einführung dieses Tatbestandes in Österreich noch ein relativ unbekanntes Delikt war, nämlich als Deliktstypus des Strafgesetzbuches unbekannt, weshalb man sich da eher vorsichtig mit dem Strafmass gegeben hat. Wenn der Gesetzgeber, wie ich im Rahmen der Eintretensdebatte auszugsweise vorgelesen habe, für eine Verletzung des Amtsgeheimnisses eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, dann halte ich es durchaus für richtig, auch hier eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorzusehen. Was meiner Meinung nach nicht möglich ist, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich ist, ist die Umsetzung des Vorschlages des Abg. Egon Matt, und zwar deshalb, weil der Tatbestand des Abs. 2 gar nicht fahrlässig begangen werden kann. Es ist eine Voraussetzung dieses Tatbestandes, dass man davon ausgeht, dass es sich hier um Vermögensbestandteile, die aus einem Verbrechen und einem qualifizierten Vergehen stammen, handelt oder handeln könnte, dass man es zumindest bewusst in Kauf nimmt, der sogenannte "Dolus eventualis". Das, was Ihnen vorschwebt, Herr Abg. Egon Matt, ist eigentlich eine Art Sorgfaltspflichttatbestand, dass man verpflichtet ist, gewisse Sorgfaltspflichtkriterien einzuhalten. Und wenn man diese missachtet, auch wenn man sie fahrlässig missachtet, dann soll man strafbar sein. Das ist aber hier ein Rechtsgut, das hier gar nicht angesprochen wird in dieser Form, in diesem Paragraphen des Strafgesetzbuches. Das ist eigentlich dann im Sorgfaltpflichtgesetz verankert, wo es ja auch - meiner Erinnerung nach - eine entsprechende Strafbestimmung gibt. Wir kennen den Begriff der fahrlässigen Geldwäscherei eigentlich aus dem schweizerischen Recht. Nur ist in der Schweiz dieser Tatbestand ganz anders formuliert, nämlich eigentlich als eine Art Sorgfaltspflichttatbestand. Wenn man Geld annimmt, ohne gewisse Sorgfaltspflichtkriterien walten zu lassen, dann macht man sich strafbar. Und das kann man natürlich auch fahrlässig begehen. Aber hier geht es darum, dass man deklarierte Verbrechens- oder bestimmte Vergehenserlöse an sich bringt, in Verwahrung nimmt, verwaltet, anlegt etc., wie es hier im Abs. 2 heisst, d.h. man muss entweder das mit dem Vorsatz tun - "das sind zwar offensichtlich Verbrechenserlöse, aber ich mache es trotzdem" - oder man muss das zumindest billigend in Kauf nehmen, wie die Rechtslehre zum Eventualvorsatz sagt. Daher scheint mir die Umsetzung eines solchen Vorschlages in der Form, wie Sie es gesagt haben und an dieser Stelle nicht möglich. Die Intention als solche, gegen die ist gar nichts einzuwenden, dass man auch eine Unterlassung, auch eine fahrlässige Unterlassung des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sorgfaltsmassstabes bei Entgegennahme fremder Gelder, dass man die unter Strafe stellt. Nur glaube ich nicht, dass man es auf diese Art hier machen kann.Abg. Egon Matt:
Es ist richtig, es wird schwierig sein, dem Täter nachzuweisen, ob er im Vorsatz gehandelt hat, im vollen Bewusstsein, dass die Gelder kriminellen Ursprungs sind und er es dann trotzdem gemacht hat. Wenn er es aber macht im Wissen, dass die Gelder nicht sauber sind, und dann einfach denkt "ja, es wird schon nichts passieren", dann hat er fahrlässig gehandelt. Und die Regierung führt das ja auch auf Seite 60 auch aus, und auch die Experten aus dem Europarat haben das formuliert. Wenn ich Gelder entgegennehme, ich weiss, dass sie nicht sauber sind - egal, was auch immer passiert - dann handle ich vorsätzlich. Wenn ich Gelder entgegennehme, ich weiss, sie sind nicht sauber und ich handle mit dem Gedanken "ja, es wird schon nichts passieren", dann handle ich fahrlässig. Und das sind zwei verschiedene Punkte, die man durchaus im Strafgesetzbuch auch berücksichtigen kann.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das sind meiner Meinung nach andere Aspekte, um die es dann geht bei solchen Überlegungen, denn die Überlegung - es wird schon nichts passieren - die betrifft doch: Werde ich entdeckt oder werde ich nicht entdeckt? Aber Sie haben ja selbst gesagt: Wenn der Täter weiss, dass es Verbrechenserlöse sind, aber er denkt, es wird schon nichts passieren, dann reden wir aber nicht mehr von Fahrlässigkeit, das ist Vorsatz. Regierungsrat Heinz Frommelt:
Das ist richtig, dann reden wir von Vorsatz, also bei dem Teil, den Sie bei sich als Fahrlässigkeit bezeichnet haben, reden wir natürlich von Eventualvorsatz schon. Das Besondere bei der Fahrlässigkeit ist, dass ich es eben nicht erkenne. Also da kommen wir dann ein bisschen in die Tankwartproblematik bei der Fahrlässigkeit. Sie nehmen Geld von einem deutschen Tankenden entgegen und wissen eben nicht, dass es Drogengeld ist, mit dem er ihre Rechnung bezahlt. Könnte theoretisch, wenn man den Fahrlässigkeitsbegriff nimmt, weil eben, wenn gewisse Umstände da sind, dann schon Geldwäscherei angenommen werden müsste zum Beispiel. In Deutschland haben sie grosse Probleme damit, was die fahrlässige Begehung dieser Form angeht. Nicht nur, dass sie ja immer nur schwer beweisbar ist, Geldwäscherei ist immer schwer beweisbar. Fahrlässigkeit macht das offenbar nicht einfacher, sondern macht nur die Abgrenzung wesentlich schwieriger. Ein minimales Wissenselement scheint mir auch von der strafrechtspolitischen Seite her notwendig, dass ich ein minimales Wissenselement haben muss für die Strafbarkeit der Betroffenen, dass sie es nämlich ernstlich für möglich halten, und trotzdem im Bewusstsein, dass es ernstlich möglich ist, dass es sich hier um kontaminierte Gelder handelt, diese Verschleierungs- oder auch nur Anlagehandlung setzen. Aber ein gewisses Grundbewusstsein muss dafür vorhanden sein. Das Grundbewusstsein ist der Eventualvorsatz. Darum mache ich den an sich Eventualvorsatz gegenüber der Fahrlässigkeit beliebt. Es gibt jetzt - Sie haben Recht - es gibt gewisse Entwicklungen auch in Richtung Fahrlässigkeit, aber es gibt jetzt auch gerade in jenen Ländern, die die Fahrlässigkeit eingeführt haben, vor allem aus der Lehre heraus Gegentendenzen, die sagen, hier haben wir eindeutig den Vogel abgeschossen, hier gehen wir zu weit. Es ist fast nicht mehr unterscheidbar, von der normalen Hausfrau fast schon, die Geld entgegennimmt, und das wird absolut keiner in einer strafrechtlich, wie auch immer, zu sanktionierenden Absicht tut. Eine Absicht oder ein Wollenselement muss da - und da spielt eben das Wissenselement als Grundelement eine ganz entscheidende Frage - muss da schon meiner Meinung nach noch vorhanden sein. Sie können das selbstverständlich anders einschätzen, das ist möglich. Aber grundsätzlich denke ich, dass ein gewisses Wissenselement da sein muss, und das verlangt der Eventualvorsatz halt, ist eine notwendige Voraussetzung, um eine Strafbarkeit hier einzuführen. Aber die Wissentlichkeit die muss weg, das ist für mich ganz klar.Ja, und die anderen Fragen sind teilweise schon vom - der Präsident schaut entsetzt - sind teilweise schon vom Präsidenten beantwortet worden. Was die Erhöhung des Strafrahmens angeht - nämlich die Abg. Renate Wohlwend hatte das angesprochen - wenn man nämlich den Strafrahmen in den andern Länder um uns herum anschaut, dann sind es häufig 5 Jahre, da sind häufig höhere Strafen, als diese bei uns sind, minimal 3, meistens aber 5 Jahre. Insofern sind wir da mit Sicherheit nicht am obern Ende, sondern immer noch eher am untern. Ich nehme an, der Präsident hat da mit seinen Ausführungen auch erläutern können, worauf er es zurückführt. Ich würde mich dem anschliessen, warum diese Strafe damals so gewählt worden ist. Betäubungsmittelgesetz: Hier halte ich es ebenfalls für absolut notwendig, dass wir dies in den Katalog hier aufnehmen. Der Präsident hat dies ebenfalls bereits, wie ich finde, schlüssig begründet. Ich möchte hier nicht die Ausführungen dadurch verlängern, dass ich diese nochmals wiedergebe.Sie haben dann, ich glaube, der Abg. Otmar Hasler, hat vom Interpretationsspielraum der Gerichte im Bereich Eventualvorsatz gesprochen. Auf das Problem treffen wir natürlich immer, wenn wir nicht Wissentlichkeit haben. Die weitaus meisten Delikte haben den normalen, den ordentlichen Vorsatz, also da ist ein Eventualvorsatz miteinbezogen. Insofern gibt es dann natürlich sehr viel Rechtsprechung, wann Eventualvorsatz vorliegt. Die Befürchtung von Finanzdienstleistungsintermediären, Treuhändern ist häufig, dass sie sagen: Wo ist dort die Grenze? Wird die Grenze vom Gericht vielleicht nicht zu früh gezogen? Nun, ich möchte als Treuhänder nicht in eine so starke Grobfahrlässigkeit bei der Frage der Geldwäsche hineinkommen, dass ich Angst haben muss, dass wenn das Gericht darüber geht und dann das beurteilt, das vielleicht als eventualvorsätzlich bezeichnen könnte. Sie müssen sich vorstellen: Es muss schon einiges geschehen, bis ein Gericht Eventualvorsatz annimmt. Also wenn ich mich normal und sorgfältig verhalte, wie das im Treuhänderberuf, in den Banken, in den Kanzleien der Fall ist, dann halte ich es für ausgeschlossen, dass wir hier in den Eventualvorsatz hineinkommen. Da muss man dann sehr, sehr, sehr blauäugig sein, und diese Blauäugigkeit geht dann nahtlos in die strafrechtliche Relevanz der Eventualvorsätzlichkeit über.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu diesem Paragraphen? Wenn nicht, dann können wir weiterlesen.§ 278 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 278 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 278a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 278a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte auch hier die Erhöhung des Strafmasses ansprechen. Während im Abs. 1 des österreichischen Tatbestandes ein Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahren vorgesehen ist, sieht unsere Regierungsvorlage einen solchen von 1 Jahr bis 10 Jahren vor. Bei den Qualifikationen mit den Wertgrenzen ist es dasselbe. Es ist meines Erachtens einfach nicht einsichtig oder mindestens zu hinterfragen, weshalb diese massiven Abweichungen der liechtensteinischen Vorlage gegenüber den österreichischen Strafdrohungen notwendig sein sollten. Immerhin wird hier die Strafobergrenze verdoppelt. Bei § 165 handelt es sich noch um ein Jahr, mit dem kann ich mich noch irgendwo anfreunden - aber eine Verdoppelung? Übers Ziel hinaus schiessen sollten wir auch bei aller Vorwerfbarkeit und aller Schwierigkeit dieser Taten nicht.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Da bin ich anderer Auffassung. Man kann sicherlich auch die Auffassung des Abg. Sprenger haben, sicherlich. Aber auf der andern Seite muss man das enorm sozialschädigende Potenzial solcher Vereinigungen natürlich sehen. Hier geht es natürlich auch - das ist richtig - um abschreckende Strafen, was die organisierte Kriminalität angeht. Denn diese organisierte Kriminalität gefährdet den Staat selbst. Sie unterminiert - ich verweise hier nur auf Ziff. 2 beispielsweise Abs. 1, Ziff. 2, wo es auch um erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft geht. Hier ist schon wichtig, dass der Staat sich gegen solche Machenschaften besonders verteidigt, weil es auch eine besondere Bedrohung ist. Und dann verweise ich lediglich als Beispiel noch darauf, dass zum Beispiel der schwere Betrug, wenn jetzt ein schwerer Anlagebetrug beispielsweise stattfindet, dieser ebenfalls mit bis zu 10 Jahren bestraft wird. Also stellt sich schon die Frage, die wir dann mit Sicherheit in der 2. Lesung entscheiden müssen, ob wir hier nicht denken, dass eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, mit all diesen Voraussetzungen, die es ja hier braucht, nicht in der Tat eine solch schwere Strafe rechtfertigt. Ich bin der Meinung: Das tut sie. Abg. Peter Sprenger:
Ich estimiere Ihre Überlegungen, Herr Regierungsrat, grundsätzlich. Nur, ich meine, diese Überlegungen hat sich sicher auch der österreichische Gesetzgeber gemacht. Es geht mir nicht darum, hier dann bei der 2. Lesung einen Antrag zu stellen. Aber ich ersuche die Regierung einfach, dies noch einmal zu überlegen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§ 304 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 304 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 305 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 305 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 306 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 306 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 306a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 306a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 307 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 307 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe hier eine Verständnisfrage, und zwar geht es um die Mitglieder des Landtags. Welche Amtsgeschäfte können die pflichtwidrig vornehmen? Beim Gemeinderat sehe ich das ein. Der hat auch exekutive Aufgaben. Beim Landtag mit legislativen Funktionen ist mir das nicht verständlich.Abg. Alois Beck:
Auch noch eine Frage hier: Der Landtag ist hier aufgeführt, die Regierung nicht. Sind die Regierung oder die Mitglieder auch Beamte vom Status her? Oder wurden die bewusst weggelassen?Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ja, die Regierung läuft natürlich unter "Beamte".Landtag, Mitglieder des Landtags: Die Pflichtwidrigkeit wird so definiert, dass daraus, aus der Einflussnahme, aus z.B. Geldwerten Einflussnahme ein Vorteil erwächst oder eine Entscheidung in irgendeiner Art und Weise beeinflusst wird. Das ist nicht mehr in Ihrem freien Ermessen. Das haben Sie natürlich total, natürlich als Landtagsabgeordnete, aber dass Sie Geld nehmen für das, dass Sie sich im Landtag so oder so aussprechen. Sie haben ja auch nicht nur legislative, Sie haben teilweise auch exekutive Kompetenzen, auch im Landtag, nämlich dann, wenn Sie Konzessionen zusprechen. Und das tun Sie ja noch, das gibt es ja noch an einigen Orten, dann könnte natürlich so eine Einflussnahme stattfinden. Und jede Einflussnahme, die z.B. durch Geld oder andere Vorteile erwirkt wird und die Ihr freies Ermessen beeinflusst, ist dann eine Pflichtwidrigkeit Ihres Verhaltens. Insofern ist das beim Landtag durchaus auch möglich. Es gibt, wie gesagt, auch exekutive Entscheidungen, die Sie fällen. Dort ist es allemal nötig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir können weiterlesen.§ 308 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 308 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 309 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 309 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DER STRAFPROZESSORDNUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Lesung der Vorlage 2: Abänderung der Strafprozessordnung.§ 97a Abs. 1, 3, 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 97a Abs. 1, 3, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich habe eine Bemerkung zum Absatz 4. Mir erscheint es fragwürdig, weil hier festgelegt wird, dass die Anordnung das erste Mal für 2 Jahre getroffen werden kann und danach der Antrag jeweils für 1 Jahr mit Zustimmung des Obergerichtspräsidenten verlängert werden kann, ohne dass irgendwann ein Ende abzusehen ist. Allerdings ist einzuräumen, dass das bereits geltende Rechtslage ist. Mir wäre es irgendwo sympathisch, wenn man sich überlegen könnte, ob hier nicht eine Obergrenze vorzusehen ist.Dann eine zweite Bemerkung: Die Frage der Entschädigunghaftung ist hier in diesem Paragraphen überhaupt nicht angesprochen. Ob die Möglichkeiten des Amtshaftungsgesetzes ausreichen, das frage ich mich. Angenommen, ein Depot mit Aktienwerten oder Gelder in ausländischer Währung werden über Jahre hinweg beschlagnahmt. Der Kurs fällt, und es stellt sich dann heraus, dass die Beschlagnahmung völlig ungerechtfertigt war. Ich bitte die Regierung auch, sich dies zu überlegen und uns zur 2. Lesung zu berichten. Regierungsrat Heinz Frommelt:
Zum Punkt 1: Ich habe mich damals bei der Einführung schon gegen eine fixe Befristung gewandt, einfach deshalb, weil ich damals - wie sich die einen oder andern vielleicht erinnern mögen: Wenn nur in einem einzigen Fall diese Frist dann überschritten wird, und es handelt sich um eine kriminelle Organisation, dann haben wir definitiv ein Problem. Da stehen wir nun heute noch mehr im Schaufenster als meine Bemerkungen damals schon. Das Zweite ist ja: Anordnungen sind ja aufzuheben, sobald die Voraussetzungen wegfallen. Das ist jedenfalls so, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorhanden sind, fallen sie weg. Daher sehe ich auch das Problem relativ differenziert.Das Zweite ist, dass über Erlaubnis des Gerichtes eine interessenwahrende Anlage der Gelder im Regelfall vorgenommen wird, was die blockierten Gelder angeht, sodass also die Gelder nicht völlig blockiert sind und einfach daliegen und es darf nichts mehr passieren, sondern es kann eine interessenwahrende Anlage stattfinden. Das reduziert dann die Chance für eine Amtshaftung natürlich deutlich.Abg. Peter Sprenger:
Eine kleine Replik: Ich habe mich nämlich auch schon bei der Einführung für dieses obere Dach ausgesprochen. Ich glaube, dass ein einzelner Fall es nicht rechtfertigt, dass rechtsstaatliche Überlegungen hier nicht in genügendem Umfange beachtet werden. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§ 98 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 98 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich möchte noch einmal auf eine Bemerkung zur 1. Lesung des Rechtshilfegesetzes zurückkommen. Es ist einfach so, dass in der Praxis anlässlich von Beschlagnahmen von Unterlagen sehr oft die Versiegelung beantragt wird. Neu soll jetzt der Obergerichtspräsident zuständig sein für diese Entsiegelung und nicht mehr der Landrichter. Meines Erachtens kommt der Obergerichtspräsident sehr schnell auch in Rückstände, da er nebst der Entsiegelung auch noch - so denke ich zumindest - andere Aufgaben zu bewältigen hat. Das Problem wird vom zuständigen Landrichter einfach zum Obergerichtspräsidenten verlagert. Hier ist es wirklich geboten, personell massiv aufzustocken, dass es nicht Probleme gibt, weil das wäre dann ein definitiv sehr schlechtes Zeichen gegenüber dem Ausland.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich muss sagen, ich verstehe den Sinn dieses neuen Absatzes 2 eigentlich überhaupt nicht. Bisher ist es ja so nach § 98 Abs. 3, dass diejenigen Papiere, die zu versiegeln waren, nach Rechtskraft des Beschlagnahme- und Herausgabebeschlusses in einem eigenen Entsiegelungsverfahren entsiegelt werden und dabei vom erstinstanzlichen Gericht festgelegt wird, welche der beschlagnahmten Papiere im Sinne des Rechtshilfeersuchens z.B. - das ist der meiste Anwendungsfall dieser Bestimmung - herauszugeben sind und welche nicht. Das soll auch unverändert so bleiben, denn der bisherige Abs. 2 wird einfach zu Abs. 3 und ändert sich inhaltlich ja nicht. Nimmt man den neuen Abs. 2 wörtlich, so würde hier ein zusätzliches Verfahren eingeführt, nämlich unmittelbar im Zeitpunkt der Beschlagnahme muss offenbar sofort nach der Versiegelung, nur bedingt dadurch, dass eine Versiegelung verlangt wurde, vom Obergerichtspräsidenten entschieden werden, ob die versiegelten Unterlagen durchsucht oder zurückgegeben werden sollen. Wie er das machen soll, nach welchen Kriterien er das entscheiden soll, ist mir ehrlich gesagt völlig schleierhaft. Er müsste dann praktisch ein erstes Entsiegelungsverfahren bereits in diesem Zeitpunkt durchführen. Also, wenn das so gemeint ist, dass das ein zusätzliches Verfahren ist, nachdem der bisherige Abs. 2 ja unverändert bleibt, in dem dann ja ausdrücklich steht: "Wird eine Entsiegelung vorgenommen, so ist der Beteiligte aufzufordern, derselben beizuwohnen" usw. Daran soll sich ja nichts ändern. Ich weiss nicht, zu was dieses zusätzliche Verfahren gut sein soll. Wenn es andererseits so gemeint sein sollte, dass dieses Verfahren des neuen Abs. 2, das bisherige Entsiegelungsverfahren ersetzt, das kann ich mir vorstellen, dass das so gemeint ist, dann muss man sich auch bezüglich des neuen Abs. 3 etwas überlegen. Und dann bin ich allerdings auch dagegen, dass kein weiterer Rechtszug stattfindet. Wenn da nur innerhalb des Obergerichtes vom Präsidenten zum Kollegium - sprich zum 2. Senat - ein Rechtszug existieren soll und sonst gar nichts, das finde ich aus rechtsstaatlichen Gründen nicht akzeptabel.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich gebe Ihnen in einigen Bereichen absolut Recht. Tatsache ist, dass dieser § 98 - in Abs. 2 und 3 - noch einmal überarbeitet, auch im Lichte der gemachten Ausführungen, überarbeitet werden muss. Gerade das Verhältnis von Abs. 2 und Abs. 3 erscheint mir gerade nach Ihren Ausführungen nicht gänzlich geklärt. Wir werden das noch einmal anschauen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§ 239 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 239 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Ich möchte hier die Regierung fragen, wie Ihre Ausführungen auf Seite 83 in Verbindung mit dieser Neufassung des Abs. 2 hinsichtlich des Rechtsmittelzuges aufzufassen sind? Hier soll offensichtlich eine Beschwerde gegen den Obergerichtsentscheid an den OGH ausgeschlossen werden, ausgedrückt durch das Wort "endgültig". Das wird auf Seite 83 unten auch so ausgedrückt, wenn es dort heisst: "Ein Rechtsmittelzug an den Obersten Gerichtshof ist demgemäss jedenfalls ausgeschlossen". Dann steht aber als zweiter Halbsatz dort: "wobei zu berücksichtigen ist, dass weiterhin ein dreigliedriger Instanzenzug gewährleistet ist". Und den sehe ich nicht, denn die Haftbeschwerde richtet sich an den Obergerichtspräsidenten. Das ist die 1. Instanz. Und dann gibt es eine Beschwerde an den 2. Senat. Das ist die 2. Instanz. Und dann ist es aber fertig nach diesem Vorschlag der Regierung. Und wo sieht die Regierung da einen dreigliedrigen Instanzenzug, der gewährleistet sei?Regierungsrat Heinz Frommelt:
Gemeint ist wohl Haftrichter, Obergerichtspräsident, Obergericht. Das ist gemeint, denke ich. Also ich interpretiere das so. Ich habe das nicht diskutiert, aber ich interpretiere das so und als dreigliedrig, also Erstrichter, Obergerichtspräsident und Obergericht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
§ 240 Ziff. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 240 Ziff. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Hier geht es neuerlich um Fragen des Rechtsmittelzuges. Ich bin der Meinung, dass hier ein wenig das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Ausgehend von der Totalrevision des Rechtshilfegesetzes, wo man zu Recht festgestellt hat, dass es eine viel zu grosse Möglichkeit an Beschwerden gibt und auf diese Art und Weise Rechtsmittelverfahren, und vor allem die Aushändigung von Unterlagen und Zeugeneinvernahmeprotokollen im Rechtshilfeverfahren ungebührlich lang hinausgezögert werden kann, ausgehend von dieser Überlegung will man nun offenbar auch in der Strafprozessordnung, die nach dem neuen Rechtshilfegesetz auch im Rechtshilfeverfahren Anwendung findet in allen Aspekten, die Rechtsmittelmöglichkeiten so weit es irgendwie geht, einschränken. Das finde ich aber nicht in allen Punkten begrüssenswert, denn die verständliche Tendenz, vor allem Rechtshilfeverfahren zu straffen, darf meiner Meinung nach nicht dazu führen, dass dem als unschuldig geltenden Beschuldigten oder vor allem auch Dritten, die durch solche Verfahren betroffen werden, schon fast jede Rechtsmittelmöglichkeit an den Obersten Gerichtshof genommen wird. So war es meiner Meinung nach eigentlich eine sehr positive Entwicklung in der Rechtsprechung, auch wenn sie auf Seite 85 des Berichtes nicht sehr positiv zitiert wird, eine positive Entwicklung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, und zwar schon vor Einführung des Rechtshilfegesetzes 1992 unter Hinweis auf § 96 Abs. 2 StPO, den Rechtsmittelzugang an den Obersten Gerichtshof bei Öffnung des Geheimbereiches bei Beschlagnahme von Unterlagen und in ähnlichen Fällen zu öffnen. Das hat damals eigentlich die Rechtshilferechtsprechung und die Beschlagnahmerechtsprechung Liechtenstein sehr positiv befruchtet. Mit dem Rechtshilfegesetz, das dann danach kam wenige Jahre später, hat man es dann leider ziemlich übertrieben. Jetzt muss man - finde ich - aber nicht das Pendel total wieder zurückschlagen lassen, sodass praktisch in 99 % aller Anwendungsfälle beim Obergericht Ende Feuer sein wird. Ich halte die Setzung einer Massstäbe setzenden Rechtsprechung durch den Obersten Gerichtshof für wichtig, gerade auch in diesen Gebieten für wichtig. Und die kann natürlich nur erfolgen, wenn es auch Möglichkeiten gibt, an den Obersten Gerichtshof zu gelangen. Wenn es das aber auch in den Fällen des § 96 Abs. 2 StPO nicht mehr gibt, weil hier jetzt neu ausgeschlossen werden soll in § 240 Abs. 4, dass bei gleichlautenden Entscheidungen - in welchen Sachen auch immer - Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erhoben wird, wenn man im vorherigen Paragraph das Obergericht unter allen Umständen als letzte Instanz entscheiden lassen will und wenn schliesslich in dem ebenfalls gelesenen § 98 bei dem vorgesehenen neuen Entsiegelungsverfahren allenfalls auch ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof kategorisch ausgeschlossen werden soll, dann wird eine solche wichtige Rechtsprechung geradezu verhindert. Ich glaube, das sollte man auch berücksichtigen und sollte nicht nur einseitig sich bemühen, in allen Paragraphen, die das irgendwie betrifft, Beschwerdemöglichkeiten so weit als möglich zu verbieten.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich bin hier etwas anderer Auffassung, nicht weil ich einem Teil Ihrer Ausführungen nicht folgen könnte, sondern Sie haben durchaus Recht, was den Obersten Gerichtshof und die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes angeht. Aber ich denke doch, dass wir beachten müssen, dass z.B. in Österreich grundsätzlich nur ein Zweiinstanzenzug da ist. Wir scheinen offenbar immer einen Dreiinstanzenzug zu brauchen, um dann sicher zu sein, dass das rechtsstaatlich ist. Das halte ich dann doch für etwas merkwürdig und sicher nicht zielführend. Und dann kommt hinzu, dass wir ja an andern Stellen auch in Zivilverfahren bei gleichlautenden Entscheidungen - wir müssen ja immer gleichlautende Entscheidungen haben. Wenn es nicht gleichlautende Entscheidungen sind, es keine Konformentscheidungen sind, dann geht es ja bis zum Obersten Gerichtshof. Insofern kann sich der Oberste Gerichtshof sehr wohl noch einschalten und kann sehr wohl noch Massstäbe setzen, was die Rechtsstaatlichkeit angeht. Aber eben, wenn zweimal gleich entschieden worden ist, dann soll irgendwann einmal Schluss sein. Darüber können wir uns natürlich mit Fug und Recht unterhalten, der eine wird das so sehen, der andere wird es so sehen. Ich sehe es nicht unbedingt aus Sicht des Rechtsanwaltes, sondern aus Sicht des Staates. Und da halte ich dann doch dafür, dass zwei konforme Entscheidungen genügen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur nochmals darauf hinweisen, Herr Regierungsrat, dass die Regierung in den vorher gelesenen beiden Artikeln genau das Gegenteil vorschlägt, nämlich im § 98 Abs. 2 und im § 239 Abs. 2 findet gemäss Regierungsvorlage auch bei nicht konformen Entscheidungen der Unterinstanzen kein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof statt. Wir können weiterlesen.
§ 249 Abs. 1, 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 249 Abs. 1, 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 250 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 250 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 251 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 251 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 253 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 253 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 253a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 253a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Ich möchte hierzu die Regierung fragen, aufgrund welcher Überlegungen sie auf Seite 102 oben des Berichts zur Auffassung kommt, dass aufgrund dieser hier als Möglichkeit eingeführten Teilungsvereinbarungen dem Land Liechtenstein ein beträchtlicher Anteil an Vermögenswerten zukommen werde. Meiner Meinung nach wird es eher umgekehrt sein. Da ist gar nichts dagegen einzuwenden, denn wenn Verbrechenserlöse aus Verbrechen stammen - Betäubungsmittelhandel z.B. - die in einem bestimmten Ausland begangen wurden, warum soll dann dieses Ausland nicht auch einen erheblichen Teil des Verbrechenserlöses zurückerhalten? Aber ich verstehe nicht, wie man auf die Idee kommt, durch die Einführung einer solchen rechtlichen Möglichkeit würde Liechtenstein mehr Vermögenswerte beschlagnahmen können als bisher. Denn liechtensteinische Straftaten, deren Erlöse im Ausland beschlagnahmt werden, und die wir dann auf diese Art und Weise wieder zurückbekommen, das wird ja wohl eher die äusserst seltene Ausnahme bleiben, nehme ich an.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Zurück geht das eigentlich auf die an einer anderen Stelle vorgenommene Bemerkung, nämlich dass feststellbar war und dass auch bei Nachfragen in andern Staaten es sich gezeigt hat, dass offenbar, wenn Teilungsvereinbarungen in Aussicht stehen, Beweismittel aus dem Ausland sehr viel schneller herbeigeschafft werden können. Man kann das jetzt werten wie man will, aber das scheint offenbar zumindest in andern Staaten eine Tatsache zu sein. Daher kommt diese Spekulation. Und Sie haben natürlich Recht. Viel mehr als um eine Spekulation kann es sich da nicht handeln. Auch Ihre Bemerkung ist im Grundsatz sicherlich richtig. Es ist wirklich spekulativ, dass das so ist, weil Sie haben natürlich Recht, es kann kaum davon ausgegangen werden, dass wir sehr viele Fälle haben werden, die umgekehrt kommen, und wir daher grosse Einnahmen haben. Also diese Überlegungen oder diese Ausführungen gehen überhaupt auf diese Erfahrungen offenbar des Auslandes zurück.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann müsste man ja fast annehmen, dass solche ausländische Staaten, die nur dann bereit sind, Beweismittel zur Beschlagnahme von Vermögenswerten zu liefern, wenn sie dann selbst beteiligt werden, dass die eigentlich nicht kooperationswillig sind bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Wir können weiterlesen.
§ 255 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 255 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 305 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 305 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 353 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 353 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 354 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 354 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 356 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 356 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 356a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 356a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES BETÄUBUNGSMITTELGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 3 über die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes.Art. 20 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 20a aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 24 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT VON WAREN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 4 über die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren.Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS ZOLLWESEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 5 betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Zollwesen.Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES (TELG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 6 über die Abänderung des Telekommunikationsgesetzes.Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 64 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ZUM SCHUTZ VON NATUR UND LANDSCHAFT
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 7 über die Abänderung des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft.Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 51 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN SCHUTZ VON MARKEN UND HERKUNFTSANGABEN (MARKENSCHUTZGESETZ)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 8 über die Abänderung des Markenschutzgesetzes.Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 67 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 9 über die Abänderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS URHEBERRECHT UND VERWANDTE SCHUTZRECHTE (URHEBERRECHTSGESETZ, URG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 10. Vorlage über die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes.Art 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 68 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN UMGANG MIT GENTECHNISCH VERÄNDERTEN ODER PATHOGENEN ORGANISMEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 11. Vorlage über die Abänderung des Gesetzes über den Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen.Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER WAPPEN, FARBEN, SIEGEL UND EMBLEME DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN (WAPPENGESETZ)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die 12. Vorlage betreffend die Abänderung des Wappengesetzes.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
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ABÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND DEN HAUSIERHANDEL UND DIE WANDERGEWERBE
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt lesen wir noch die 13. und letzte Vorlage im Rahmen dieses Berichtes der Regierung über die Abänderung des Gesetzes betreffend den Hausierhandel und die Wandergewerbe.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 1. Lesungen im Rahmen dieses Berichtes und Antrages der Regierung durchgeführt. -ooOoo-