Totalrevision des Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG) (Nr. 24/2021) [1. Lesung: 7. Mai 2021] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 49/2022); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Sehr geehrter Herr Regierungschef. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 16: Totalrevision des Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG). Diese Vorlage wurde am 7. Mai 2021 in 1. Lesung beraten. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 49/2022. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Geschätzte Damen und Herren. Ich habe Ihnen einen Änderungsantrag zukommen lassen, und zwar betreffend Art. 5 Abs. 1. Hier geht es ja darum: Die «Daten, die im ZPR geführt werden, müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein». Hier beim Abs. 1 hätte ich gerne, wenn das «sachlich richtig» gestrichen wird, sachlich richtig muss es aus meiner Sicht nicht sein. Die Daten müssen richtig sein. Dann habe ich Ihnen den Antrag geschickt, der würde so heissen: «Daten, die im ZPR geführt werden, müssen nach den folgenden Qualitätskriterien erfasst sein:
- Vollständigkeit;
- Korrektheit;
- Eindeutigkeit;
- Aktualität;
- Genauigkeit;
- Konsistenz;
- Redundanzfreiheit;
- Relevanz;
- Einheitlichkeit;
- Zuverlässigkeit; und
- Verständlichkeit.»
Das kommt daher, weil die Richtigkeit und Qualität der Daten auf der Seite 6 auch beschrieben ist, und das sind die gleichen Kriterien, welche auch auf der Seite 6 aufgeführt sind. Aus meiner Sicht gehören sie ins Gesetz geschrieben, damit hier Klarheit herrscht. Vielleicht zu diesem Absatz zuerst: Regierungschef Daniel Risch hat Ihnen auch eine Begründung geschickt, er ist der Ansicht, dass das nicht nötig ist. Ich bin der Ansicht, man kann das durchaus ins Gesetz schreiben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, im Mailwechsel auch mit dem Abg. Thomas Rehak habe ich auch geschrieben: Es macht wahrscheinlich Sinn, wenn ich ihm die Begründung auch schriftlich zukommen lasse, warum wir eben nicht der Meinung sind, dass das so ist, deshalb werde ich nicht vertieft darauf eingehen. Es gibt aber doch ein, zwei Punkte, die mir noch wichtig sind zu erwähnen, bevor man hier abstimmt. Das eine ist: Ich habe Ihren Antrag jetzt nicht ganz richtig verstanden, Herr Abg. Rehak. Sie haben gesagt, das «sachlich» könne man streichen, weil sie nicht sachlich richtig sein müssten. Wenn ich Ihren Antrag richtig verstehe, wird der ganze Satz gestrichen und eben durch das ersetzt, was wir dann auch legistisch geprüft vorgeschlagen haben inklusive der Überschrift, die dann eben neu «Datenqualität» heissen würde nach Ihrem Vorschlag. Ich glaube, das «sachlich» gibt es dann eigentlich gar nicht mehr. Mir ist einfach wichtig darauf hinzuweisen: Das «sachlich richtig» wäre eben sachlich richtig und es wäre eben richtig, dass es so drinbleibt, wie wir es vorgeschlagen haben. Ich habe vorhin vom Regierungsgebäude aus auch mitgehört, als Sie bei der Datenschutzstelle noch Fragen an mich gestellt haben, und die wären wahrscheinlich hier jetzt richtig beantwortet. Denn Sie wollten wissen, was die Datenschutzstelle denn in ihrem Tätigkeitsbericht zur mangelhaften Auseinandersetzung mit den Kriterien der Datenrichtigkeit und Datenqualität ausgeführt hat. Es ging eben darum und auch war nicht ganz klar, ob alle Betroffenenrechte, das heisst Auskunft-, Löschung- und Berichtigung, im wirklichen Gesetz gewährleistet werden. Deshalb haben wir im Frühjahr 2022, also bei der Vorbereitung zu dieser Stellungnahme, dann mit der Datenschutzstelle nochmals intensiv zusammengearbeitet und ich habe mich heute auch nochmals rückversichert und ich kann Ihnen ausführen, dass mit einer genauen Auseinandersetzung mit der Frage der Datenqualität und dem Festhalten der konkreten Kriterien der Datenqualität aus der ISO Norm in den Materialien aus Sicht der Datenschutzstelle ein grosser Fortschritt erreicht wurde.Ebenso bestätigt die Datenschutzstelle, dass die betroffenen Rechte nun einen korrekten Niederschlag im Gesetz finden. Ich glaube, das ist wichtig, dass man das weiss. Eben, die Regierung ist der Meinung, dass es damit in den Materialien ist, die ISO-Norm dort übernommen wurde und wir das dann auf Verordnungsebene und auch in technischen Vorgaben umsetzen, sodass wir damit der Datenrichtigkeit dann wirklich nah kommen. Und ich glaube, Sie können uns wirklich vertrauen, wir wollen richtige Daten dort drin haben und wir wollen das auch definieren, das ist ja der Sinn dieser Plattform. Und vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, dem Antrag des Abg. Rehak nicht zu folgen, sondern dem Vorschlag der Regierung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Regierungschef. Ja, Sie haben richtig ausgeführt, auch die Überschrift würde sich ändern und der komplette Abs. 1 wäre hier zu ändern entsprechend dem, was Sie vorgetragen haben, was Ihnen vorliegt und dem legistisch korrigierten Teil des Regierungschefs. Die Regelung im Abs. 1 sieht ja wie gesagt nur die Richtigkeit und die Aktualität vor und aus meiner Sicht könnte man das ins Gesetz schreiben, was man hier unter den Qualitätskriterien zu verstehen hat. Sie sind der Ansicht, es genügt, wenn es in den Materialien steht, da haben Sie recht. Ich gebe Ihnen recht, das ist schon eine massive Verbesserung gegenüber der 1. Lesung. Von dem Sinne her, ich weiss nicht, ich würde sie ins Gesetz schreiben, das ist meine Ansicht. Aber da kann man ja unterschiedlicher Ansicht sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ich kann dem Antrag vom Abg. Rehak doch einiges abgewinnen. Aber vielleicht könnte auch ein Kompromiss gefunden werden. Denn Qualitätskriterien sind in dem Sinne Normen, die sich nicht gross verändern. Daher könnten sie wirklich gut im Gesetz aufgenommen werden. Dieser Bereich könnte sogar noch etwas offener gestaltet werden, indem das Wort «insbesondere» aufgenommen würde. Damit könnte die Regierung auch später in der Verordnung weitere Qualitätskriterien dazunehmen. Das Kriterium «sachlich richtig» wäre für mich auch noch ein wichtiger Punkt, dass dieser im Artikel bleiben könnte. Ich hätte jetzt beispielsweise den neuen Abs. 1 so formuliert, dass auch der Titel noch dem bisherigen Titel entspricht, dann würde es einfach heissen: «Daten, die im ZPR geführt werden, müssen sachlich richtig sein und insbesondere folgende Qualitätskriterien aufweisen.» Das wäre ein bisschen ein Kompromiss zwischen beidem, aber das überlasse ich Ihnen, wie Sie Ihren Antrag formulieren möchten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, der Antrag hat schon eine gewisse Berechtigung, aber das Dilemma ist halt Seite 6, wo die Regierung selbst ausführt: Diese Aufzählung entspricht der ISO-Norm, konkret wird hier auf die 25012:208 verwiesen. Ist das nicht im Prinzip eine Verordnungsmaterie? Müsste man nicht sagen, das könnte ja die Regierung heute sagen: Doch wir werden diese Punkte in die Verordnung übernehmen? Und sollte diese ISO-Norm einmal ändern, dann kann die Regierung hier schnell eine Anpassung vornehmen. Sonst müssen wir dann halt das Gesetz anpassen. Das ist für mich ein wenig störend am Vorschlag des Abg. Rehak. Aber ich finde es grundsätzlich gut, Sie wissen genau, im Rahmen der 1. Lesung haben wir genau diese Punkte diskutiert und das war zu wenig präzisiert. Also irgendwo muss das sicherlich stehen, aber vielleicht wäre es auch ein Vorschlag zur Güte, dass die Regierung sagt: Doch, diese Punkte werden wir selbstverständlich in die Verordnung aufnehmen. Ist das mitunter ein Ansatz?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Zuerst eine kurze Replik an die Abg. Karin Zech-Hoop: Die sachliche Richtigkeit wäre dann bei meinem Vorschlag unter Korrektheit, richtig und korrekt, die müssten richtig, sprich korrekt, sein, das heisst einfach Korrektheit und das ist übernommen aus der Seite 6 - Korrektheit steht so nicht, doch es steht «Richtigkeit (Korrektheit)». Da habe ich einfach dieses Normativ übernommen und von dem Sinne her denke ich, ist es ausgeführt. Der Regierungschef hat gesagt und es ist ja bereits ein Teil von den Materialien: Diese Qualitätskriterien werden sich jetzt auch nicht von heute auf morgen verschieben, die werden über Jahre, da bin ich sicher, Bestand haben. Und von dem Sinne her könnte man diese Kriterien durchaus ins Gesetz schreiben. Wenn man sie anders auch umsetzt und es garantiert wäre oder ist, dann habe ich auch nicht viele Probleme damit. Aber wenn wir sie nirgends definieren, dann kann es zu Diskussionen führen, was dann alles für Qualitätskriterien auch umgesetzt werden. Dann kann man zum Beispiel sagen, die Relevanz ist zum Beispiel nicht so wichtig oder genau muss es auch nicht unbedingt sein. Aktuell steht das doch schon bereits heute im Gesetz, auf dem neuesten Stand, das ist die Aktualität, Eindeutigkeit ist nicht definiert und so weiter, zumindest nicht im Gesetz. Ich hätte es einfach gerne, dass wir hier festlegen, welche Qualitätskriterien hier zur Anwendung kommen müssen. Somit haben die Verantwortlichen dann auch einen klaren Rahmen. Ich denke, das würde sicher helfen oder zumindest nicht im Wege stehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bevor ich noch auf die Vorschläge eingehe, ist es mir nochmals wichtig zu sagen. Ich meine, die, die sich schon in der 1. Lesung eingebracht haben zu diesem Traktandum, können jetzt auch in der Stellungnahme sehen, dass wir das sehr ernst genommen haben. Wir haben an vielen Stellen nochmals optimiert, nachgebessert, uns wirklich nochmals Gedanken gemacht, auch mit der Datenschutzstelle, mit anderen Stellen. Ich glaube, wir haben eine deutliche Verbesserung hinbekommen und sind heute auf einem Stand, wo wir sagen: Auch diese Anpassung mit der sachlichen Richtigkeit ist jetzt mit der DSGVO kompatibel. Das ist genau die gleiche, gleich beschrieben. Wenn wir jetzt wieder sagen: Korrektheit ist dann auch noch fast sachlich richtig - das ist dann halt immer auch ein bisschen Auslegung. Insofern, ich glaube auf Gesetzesebene tun wir uns mit dieser sachlichen Richtigkeit und «erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand», wie es in diesem Abs. 1 drinsteht, wirklich einen Gefallen, in den Materialien sind wir sehr viel tiefer. Und dem Vorschlag des Abg. Wendelin Lampert kann ich sehr viel abgewinnen. Wenn Sie auf der Seite 51 schauen im Bericht und Antrag Art. 5 Abs. 3, dann ist genau das dort quasi festgehalten: «Zur Sicherstellung der Datenqualität müssen angemessene Massnahmen getroffen werden; die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung.» Das ist genau die Idee, dass wir das wirklich dann auf dieser Stufe regeln und selbstverständlich entlang der Materialien, die Sie ja haben, wo auch die ISO-Norm entsprechend aufgeführt ist. Ich glaube, eben, das Ziel haben wir sowieso alle das gleiche - gute Daten. Mir ist es auch ein Anliegen, dass wir im Gesetz das regeln, was wir im Gesetz regeln müssen, und sonst diesen Aufbau auch behalten und vor diesem Hintergrund, wie gesagt, möchte ich Sie bitten, der Vorlage der Regierung, der neuen Vorlage mit den entsprechenden Anpassungen, wie Sie sie vorliegen haben, zu folgen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Aber müssten wir dann diesen Abs. 3 nicht noch ergänzen? Hier steht ja nur: «Zur Sicherstellung der Datenqualität müssen angemessene Massnahmen getroffen werden; die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung» - dass man eben explizit sagt: Die Regierung definiert die Kriterien für die Datenqualität, dass man irgendwo - Sie merken schon, wir als Gesetzgeber möchten hier ja doch eine gewisse Sicherheit haben, was Sie dann in die Verordnung schreiben. Und wenn man mitunter diesen Abs. 3 eben ergänzen würde, dass man auch sagt: Die Regierung muss diese Kriterien für die Datenqualität regeln. Wenn das explizit in Abs. 3 erwähnt wäre, dann hätte der Landtag auch eine gewisse Sicherheit, dass es dann auch so in der Verordnung gemacht wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, Herr Lampert, das ist ein guter Hinweis. Ich habe auch für Abs. 3 einen Antrag gestellt und wenn Sie dann meinem Wortlaut folgen oder zumindest den noch ergänzen, dann könnte man das einbauen. Denn ich möchte in der Verordnung einen Zusatz haben, wo man «das Nähere mit Verordnung» eben regelt, und zwar insbesondere mit a, b, c, d könnte man hier einfügen, was man denn mit Verordnung wirklich geregelt haben will. Das wäre dann auch eine Option, dass wir dort den Punkt a beim Abs. 3 verändern. Da heisst es dann: «Zur Sicherstellung der Datenqualität müssen angemessene Massnahmen getroffen werden; die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung, insbesondere ...» Zum Beispiel, ich möchte jetzt zum Beispiel auch noch die Validierungsregeln aufgenommen haben, also welche technischen Validierungsregeln aufgenommen werden, welche die Qualitätskriterien eben nach Abs. 1 prüfen, und deshalb hätte ich sie gerne dort gehabt im Abs. 1. Aber dann könnte man sagen, sie sollen aufnehmen: Qualitätskriterien und im Weiteren diese Prüfungsregeln für die Validierungsregeln. Das wäre auch möglich. Aber so ist es jetzt halt nicht vorbereitet, nicht, dass wir hier ein Durcheinander machen. Ich denke, mit meinem Vorschlag ist es klar, dann steht im Abs. 1 drin, was, und im Abs. 3 steht, dass man es auch noch mit Regeln prüfen muss, und auch, wie mit fehlerhaften Daten umgegangen werden soll - das müsste die Regierung auch mit Verordnung regeln - und wie und dass fehlerhafte Daten gekennzeichnet werden, sodass man, wenn man sie dann in die Hände nimmt, auch anpassen könnte. Aber das wäre dann der Abs. 3.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir springen jetzt ein bisschen umher, zum Umgang mit fehlerhaften Daten könnte ich auch noch weitere Ausführungen machen. Fehlerhafte Daten müssen unverzüglich korrigiert werden, also insofern ist der Umgang schon im Gesetz definiert. Kommen wir nochmals darauf zurück, was das mit diesen Materialien und mit der Validierung zu tun hat. Das ist mir schon noch einmal ganz wichtig. Also wir machen hier ein Gesetz, das Gesetz steht aber nicht allein. In der Umsetzung des Gesetzes ist die Regierung auch an die Materialien gebunden, das gilt ja auch bei Finanzbeschlüssen, da sind wir auch an die Berichte und Anträge gebunden, die Sie hier vorliegen haben. Wenn wir hier in der 1. Lesung im Bericht und Antrag und in der Stellungnahme seitenweise elaborieren, was das alles zu heissen hat, und ich komme zu den Validierungen, da haben Sie auch seitenweise. Das meinen wir natürlich ernst und daran lassen wir uns auch messen. Und vor diesem Hintergrund machen wir hier jetzt ein Gesetz - keine Verordnung, keine technische Spezifikation, sondern ein Gesetz. Und für das Gesetz bin ich wirklich überzeugt, dass die Richtigkeit von Daten, die «sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand» sind, in Abs. 1 doch ziemlich den Nagel auf den Kopf trifft und Sie uns vertrauen können, dass wir wirklich in Verordnung und in weiteren Dokumenten, die dann noch unterliegen sind, alles dafür tun werden, dass wir die bestmöglichen Daten in diesem ZPR haben, die wir haben können. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit haben wir einen Antrag des Abg. Thomas Rehak vorliegen zu Art. 5 Abs. 1. Herr Abg. Rehak, möchten Sie am Antrag und am Wortlaut des Antrages festhalten?Abg. Thomas Rehak
Ja, und zwar am redigierten des Regierungschefs, der würde dann heissen: Überschrift zu Art. 5, das wäre neu «Datenqualität». Abs. 1: «Daten, die im ZPR geführt werden, müssen nach den folgenden Qualitätskriterien erfasst sein: - Vollständigkeit;
- Korrektheit;
- Eindeutigkeit;
- Aktualität;
- Genauigkeit;
- Konsistenz;
- Redundanzfreiheit;
- Relevanz;
- Einheitlichkeit;
- Zuverlässigkeit; und
- Verständlichkeit.»
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können darüber abstimmen, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wer dem Antrag des Abg. Thomas Rehak zu Art. 5 Abs. 1 zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
4 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht zugestimmt und wir können uns Ihrem Antrag zu Art. 5 Abs. 3 zuwenden.Abg. Thomas Rehak
Genau, besten Dank. Ja, jetzt haben wir die Datenqualität nicht in der Verordnung geregelt, aber jetzt könnten wir uns überlegen, ob wir das in die Verordnung schreiben. Derzeit haben wir sie einfach in den Materialien, so wie der Regierungschef ausgeführt hat. Um die Datenqualität eben gewährleisten zu können, braucht es technische Validierungsregeln, die sind unumgänglich. Und diese technisch implementierten Regeln werden Fehler schon bei der Eingabe erkennen und falsche Erfassungen können so in der Regel verhindert werden. Im Weitern soll der gesamte ZPR-Datensatz auch auf fehlerhafte Daten mit technischen Validierungsregeln überprüft werden. Die fehlerhaften Datensätze sollen so markiert werden, dass die zuständige Fachstelle dies bei einer Mutation erkennen und wenn möglich korrigieren kann. Der Regierungschef hat schon ausgeführt, fehlerhafte Daten sind unverzüglich zu korrigieren. Ja, da stimme ich ihm zu. Sofern es möglich ist, kann man das machen. Aber es gibt sicher Problemfälle, wo das nicht so ganz einfach möglich ist, wenn man zum Beispiel fehlerhafte Daten auf einer Identitätskarte oder auf einem Führerausweis hat, welche Inkonsistenzen haben, indem der Vorname in der falschen Reihenfolge geschrieben ist, solche Sachen, das muss validiert werden, die können nicht sofort unmittelbar korrigiert werden. Solche Sachen, da kann es durchaus Sinn machen, dass man fehlerhafte Datensätze markiert und wenn man das nächste Mal eine Mutation macht, dann muss man sagen: Halt, hier gibt es irgendwo einen Datensatz, der allenfalls anzupassen wäre oder zumindest überprüft werden muss. Hierzu habe ich den Art. 5 Abs. 3 vorgesehen, der soll neu heissen: «Zur Sicherstellung der Datenqualität müssen angemessene Massnahmen getroffen werden; die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung, insbesondere über: - die technischen Validierungsregeln zur Überprüfung der Qualitätskriterien ...», dann könnte man hier aufhören.
- «den Umgang mit fehlerhaften Daten;
- die Kennzeichnung fehlerhafter Daten.»
Das wird dann die Regierung in die Verordnung schreiben, wie man mit diesen Dingen umzugehen hat. Ich denke, da kommen wir in die Nähe, dass wir wenigstens etwas dazu gesagt haben, dass man die Qualitätskriterien überprüfen muss - halt diejenigen aus den Materialien und dann braucht es auch eine Regelung, wie man mit fehlerhaften Daten umgeht, und auch - aus meiner Sicht - braucht es eine Regelung, dass fehlerhafte Daten zu kennzeichnen sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Der Abg. Rehak und ich kämpfen hier ja an der gleichen Front, nämlich im Sinne der guten Daten. Ich mache Ihnen jetzt einen Vorschlag zur Güte, meistens bei der Stellungnahme haben wir schon einen Entwurf der Verordnung vorliegen, den habe ich auch hier vorliegen, ich kann Ihnen bestätigen, dass auch diese Kriterien dort schon drin sind, und da auch das Protokoll zu den Materialien zählt, lese ich Ihnen jetzt kurz vor, was wir in der Verordnung im Moment - es ist noch nicht verabschiedet - aber im Moment zu diesem Thema vorgesehen hätten. Das dauert jetzt vielleicht zwei Minuten, aber dann ist es dokumentiert. In der Verordnung steht im Moment zu diesen Themen drin:- Validierung zur Sicherstellung der Redundanzfreiheit und Eindeutigkeit von Daten;
- Richtlinien und Vorgaben zur Sicherstellung der Genauigkeit von Daten;
- Schulungs- und Organisationskonzepte sowie Massnahmen zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit von Daten;
- Attributbeschreibungen und Hilfetexte zur Sicherstellung der Verständlichkeit von Attributen;
- Ablauf orientierter Erfassung von Daten zur Sicherstellung der Vollständigkeit von Daten;
- definierter Zeichensatz zur Sicherstellung der Konsistenz von Daten;
- Darstellung inaktiver Datensätze zur Sicherstellung der Aktualität von Daten; und
- monatliche und periodische Qualitätssicherungsreports zur Sicherstellung der Richtigkeit und Zuverlässigkeit von Daten.
Ich denke, das zeigt, dass wir uns sehr intensiv, auch wie wir das dann in der Verordnung umsetzen werden, beschäftigen. Jetzt ist es auch im Protokoll. Insofern, glaube ich, haben wir damit dann auf Verordnungsebene unsere Hausaufgaben gemacht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Noch eine Verständnisfrage: Aber die fehlerhaften Daten zu kennzeichnen, da haben Sie auch in den Materialien geschrieben, dass es nicht notwendig wäre. Ich denke einfach, vielleicht kann das schon notwendig sein, weil man nicht alle Daten unmittelbar und sofort korrigieren kann. Je nach Validierungsprüfung der Datensätze stellt man Fehler fest oder, ich sage einmal, Inkonsistenzen fest, die man bei Bedarf korrigieren kann oder muss und vielleicht auch nicht unbedingt jetzt korrigieren kann, weil es vielleicht offizielle Dokumente gibt, die auszutauschen wären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, da haben wir ja auch Ausführungen gemacht. Die Inaktivsetzung, das ist eine Möglichkeit. Das Markieren in dem Sinne nicht, weil in der Datenbank immer unverzüglich von der zuständigen Person korrigiert werden kann und auch soll, wenn sie die Meldung erhält. Wenn sie jetzt beispielsweise gerade einen Pass beziehen wollen und diese Person nicht berechtigt ist, sondern eine andere, dann kann es etwas dauern, das ist natürlich so. Aber eine Markierung ist deshalb nicht notwendig und vor diesem Hintergrund sehen wir von der Markierung von fehlerhaften Daten ab. Sie muss unverzüglich korrigiert werden, das ist das Ziel, nicht wir markieren uns quasi hier wild durch und irgendjemand schaut dann einmal, sondern das sollte gerade eben auch in der sachlichen Richtigkeit und erforderlichenfalls auf dem aktuellen Stand, da müssten die zuerst auf den neuen Stand gebracht werden und dann kann weiterbearbeitet werden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Her Abg. Thomas Rehak, halten Sie an Ihrem Antrag zu Art. 5 Abs. 3 fest und wenn ja, bitte ich Sie, diesen nochmals zu formulieren, falls er vom Text, der uns vorliegt, abweichen sollte.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich halte daran fest. Ich denke, das steht der Verordnung nicht im Wege. Der Abs. 3 müsste heissen: «Zur Sicherstellung der Datenqualität müssen angemessene Massnahmen getroffen werden; die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung, insbesondere über: - die technischen Validierungsregeln zur Überprüfung der Qualitätskriterien ...;
- den Umgang mit fehlerhaften Daten;
- die Kennzeichnung fehlerhafter Daten.»
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört, wir können darüber abstimmen. Wer dem Antrag des Abg. Thomas Rehak zu Art. 5 Abs. 3 zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
5 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgeben. Wir können jetzt über Art. 5 als Gesamtes gemäss Regierungsvorlage abstimmen. Wer Art. 5 die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir können weiterlesen. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich kann mich kurzfassen. Das wäre ein Antrag zu Art. 6 Abs. 2: Der Gesetzgeber soll die Mindestanforderung für natürliche und juristische Personenstammdaten definieren. Die definierten Attribute sind für die Identifizierung und spätere Zuordnung von Daten von Personen zentral. Im Weiteren sind die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht für das Zuteilen von Rechten und Pflichten von Bedeutung, so hat zum Beispiel ein Liechtensteiner andere Rechte als zum Beispiel ein Einwohner mit Schweizer Pass. Die Schweiz hat bezüglich der Einwohnerdaten viele Mindestmerkmale im Registerharmonisie-rungsgesetz Art. 6 definiert. Auch wir sollten wenigstens die Mindestmerkmale im Gesetz verankern. Und der Art. 6 Abs. 2 würde dann wie folgt lauten: «In das ZPR sind insbesondere folgende Attribute aufzunehmen: - bei der Stammdaten-Kategorie «Natürliche Personen»:
- Name;
- Vornamen;
- Geburtsdatum;
- Geschlecht;
- Staatsbürgerschaft;
- bei der Stammdaten-Kategorie «Unternehmen»:
- Name/Firma;
- Rechtsform;
- Zustell- bzw. Standortadresse.»
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Gerne noch meine Ausführungen zum Änderungsantrag in Art. 6 Abs. 2, ich darf erwähnen, dass der Antragsteller Abg. Rehak sich bei seiner Begründung auf die Daten von Einwohnern bezieht und damit der Blickwinkel meines Erachtens zu eng gefasst ist. Die Begründung dafür ist, dass der erwähnte Art. 6 des schweizerischen Registerharmonisierungsgesetzes sich lediglich auf die Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden bezieht und festlegt, welche Daten enthalten sein müssen - jedoch nicht, dass diese jeweils auch von Beginn an erfasst werden müssen, wie zum Beispiel das Todesdatum, da macht es wirklich keinen Sinn, wenn die Person noch lebt. Deshalb mutet es auch etwas seltsam an, dass für diesen Antrag aus dieser Liste der Schweiz einfach ein paar Attribute herausgepickt wurden und somit festgelegt wird, welche Attribute als Mindestmerkmale für Liechtenstein gelten sollen. Hier wird, denke ich, verkannt, dass im ZPR nicht nur die Daten der Einwohner Liechtensteins, sondern auch weitere Daten erfasst sind und diese betreffen je nach Datenverarbeitungszweck ganz andere Attribute, wie es auch die Regierung in ihrer Stellungnahme, die Sie auch vorliegen haben, schon ausgeführt hat. Und ich würde es begrüssen, wenn solche Anpassungen allenfalls auch auf Verordnungsebene getroffen würden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich hätte eine Frage an den Regierungschef, und zwar geht es darum: Welche Daten benötigen Sie, um eine Person - egal welches Rechtsgeschäft - wirklich zu identifizieren? Wäre es dann nicht sinnvoll, diese hier auch klar zu regeln, dann ist es wirklich allen klar, welche Daten als Stammdaten also sozusagen das unterste Level darstellen? Denn nachher geht es ja in die verschiedenen Amtsstellen oder Fachapplikationen, wo sicher weitere Daten liegen werden, und ich denke mir, im ZPR müssen doch die Daten liegen, die wirklich zur klaren Identifikation einer Person benötigt werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich fange gerade bei der Abg. Karin Zech-Hoop an: Das ist eben nicht so einfach. Also der Zweck oder das relevante Geschäft definiert dann eben, welche Informationen wir brauchen. Und ich glaube, wenn Sie bei den Erläuterungen, die ich Ihnen noch geschickt habe zu den Ausführungen des Abg. Rehak oder zum Antrag und jetzt auch den Abg. Vogt hören, reden wir hier eben nicht über das quasi liechtensteinische Personenregister, sondern über das Zentrale Personenregister, wo auch Nicht-Liechtensteiner erfasst werden. Und manchmal haben wir gewisse Informationen einfach nicht und wenn wir es jetzt ins Gesetz schreiben, dass diese drin sein müssen, dann wären wir quasi gesetzeswidrig unterwegs. Im Sinne der Datenminimierung - das ist mir auch wichtig, das haben wir hier auch explizit reingeschrieben - müssen wir diese Daten für gewisse Geschäftsfälle auch gar nicht haben. Beispielsweise gibt es Geschäftsfälle, bei denen man das Geschlecht nicht wissen muss, um diesen Geschäftsfall auszuführen. Deshalb sollten wir jetzt nicht Sachen ins Gesetz hineinschreiben in einem Detaillierungsgrad, der im Gesetz nicht notwendig ist. Vor diesem Hintergrund, wie ich gesagt habe, ist es immer abhängig vom Zweck und eine allgemeine Aussage leider nicht möglich. Deshalb hat jeder Geschäftsfall dann zwingende Attribute, die dann erfüllt werden müssen. So haben wir das auch im Art. 6, wie er jetzt vorliegt, normiert und würden beliebt machen, bei diesem Vorschlag auf Gesetzesebene zu bleiben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, für eine Person ist es einfach zu sagen, was die Mindestkriterien sind, das ist der Name, die Vornamen und das Geburtsdatum. Das ist das Minimum, was man braucht, um eine Person zu identifizieren. Das Geschlecht und die Staatsbürgerschaft, da gebe ich Ihnen recht, das ist nicht unbedingt in jedem Fall erforderlich. Ich denke aber, wenn man eine Person erfasst, dann wird man das wahrscheinlich abfragen. Natürlich gibt es Geschäftsfelder, die viel mehr Daten brauchen, natürlich ist der Todestag am Geburtstag noch nicht bekannt - zumindest uns nicht. Das kann man so nicht ins Gesetz als Mindestkriterium schreiben. Für mich sind das die Mindestkriterien, die man in einem Register erfassen muss, um eine Person zu erfassen. Und nur um das geht es, ob das eine einheimische Person ist oder ein Arbeitnehmer, der im Ausland wohnt, oder ein Flüchtling oder was auch immer, das spielt keine Rolle. Aber das sind aus meiner Optik die Mindestkriterien, die erfasst werden müssen. Wenn wir das im Gesetz haben, dann wissen wir das, dann ist eine Person so erfasst. Sonst macht die Regierung das mit Verordnung und bestimmt, was erfasst wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist noch nicht einmal so einfach, wie Sie es jetzt beschrieben haben. Bei uns in Liechtenstein weiss man, wann jemand auf die Welt gekommen ist, an welchem Tag. Aber wir haben Leute, die nach Liechtenstein kommen, die haben kein Dokument, wo es drinsteht, und da weiss man es auch nicht, an welchem Tag sie auf die Welt gekommen sind. Dann kann man es auch nicht eintragen. Also vor diesem Hintergrund - ganz so einfach ist die Welt leider nicht und deshalb bleiben Sie bitte beim Vorschlag, wie wir ihn in Art. 6 vorgeschlagen haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über den Antrag des Abg. Thomas Rehak zu Art. 6 Abs. 2 abstimmen. Es gilt dabei zu beachten, dass der Abs. 2 der Regierungsvorlage damit zum Abs. 3 würde. Wer dem Antrag des Abg. Thomas Rehak zu Art. 6 Abs. 2 zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
3 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 6 gemäss Regierungsvorlage ab. Wer Art. 6 die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Hier habe ich mich noch gefragt: Im Abs. 2 ist zwar definiert, dass diese Daten ins Landesarchiv kommen nach dem Archivgesetz, aber ich frage mich, ob die Lesbarkeit dieser Daten dann noch für eine Zeit danach verfügbar ist und was da genau ins Archiv kommt. Für mich ist es einfach wichtig, dass die Familienstammdaten bestehen bleiben und dass man die Abstammung kennt, vielleicht auch noch nachvollziehen kann, was diese Person gearbeitet hat, wichtige Daten dazu. Und die Löschung, ja man hat natürlich eine Regelung der Datenminimierung, man braucht nicht mehr alles, das ist klar. Aber ich nehme an, das ist dann im Archivgesetz geregelt, was hier noch aufbewahrt wird. Wenn Sie hierzu noch ein paar Ausführungen machen, was hier aufbewahrt werden soll oder warum 120 Jahre - ist das nicht zu knapp bemessen? Ich haben mich gefragt, ich bin auch nicht richtig schlüssig geworden, was hier das Richtige wäre. Zuerst habe ich gedacht, man könnte ihn einfach streichen, aber das geht vermutlich auch nicht, irgendwo muss man gewisse Daten sicher bereinigen können. Aber das Datenschutzgesetz macht hier ja keine Vorgaben, das gilt ja nur für lebende Personen, von dem Sinne her könnte man hier die Daten vielleicht auch noch etwas länger aufbewahren und sich im Archivgesetz dazu Gedanken machen, was man hier dann aufzubewahren hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu den 120 Jahren verweise ich gerne auf den Bericht und Antrag auf Seite 35 zu Art. 16, dort haben wir ausgeführt, wie wir auf diese 120 Jahre gekommen sind, ich glaube, da ist es festgehalten. Dann zu den Ausführungen, die Sie gemacht haben, das ist natürlich richtig, das regelt im Wesentlichen das Archivgesetz. Zur Erwartung, dass man hier dann Stammtafeln herausfinden könnte, muss ich vielleicht ein bisschen die Erwartungshaltung dämpfen, das ist nicht unbedingt das Ziel des ZPR. Und um gerade noch einmal auf den Abg. Vogt zurückzukommen: Also jeder, der mit Liechtenstein oder liechtensteinischen Behörden im Kontakt ist, auch wenn er nur einmal eine Rechnung von einer liechtensteinischen Behörde erhält, wird im ZPR erfasst. Das kann ein Engländer sein, der nur einmal irgendwie eine Rechnung erhält. Von dem haben wir natürlich überhaupt gar keine Informationen zu seinem Stammbaum oder irgendwas, das ist ja auch überhaupt nicht notwendig. Da müssen wir einfach schauen, was dieses technische Produkt ist und was Anwendungsfälle davon sind. Wenn es dann konkrete Anwendungsfälle davon gibt, die hier auch mit dem ZPR zusammenhängen, dann werden die natürlich separat auch archiviert. Also vor diesem Hintergrund geht es hier wirklich um die ZPR-Daten, die auch entsprechend dem Landesarchiv zur Verfügung gestellt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keinen Änderungsantrag gibt, können wir über Art. 16, wie er vorliegt, abstimmen. Wir stimmen ab.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage. Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes.Art. 75 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 76 Sachüberschrift und Abs. 1 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 Sachüberschrift und Abs. 1 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Zustimmung wurde mit 25 Stimmen erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage. Gesetz über die Abänderung des Asylgesetzes. Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben auch diese Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen hat der Landtag die Zustimmung erteilt, gleichzeitig haben wir Traktandum 16 erledigt. Wir machen jetzt eine ordentliche Pause von 20 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:20 bis 16:40 Uhr).
-ooOoo-