Beschluss Nr. 151/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088) (Nr. 51/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Beschluss Nr. 151/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 51/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich bedanke mich beim Regierungschef für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die gegenständliche Vorlage dient der Unterstützung zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris beziehungsweise des Europäischen Grünen Deals. Weiter soll es Investoren schützen und Greenwashing vermeiden. Die Taxonomie-Verordnung stellt den wesentlichen Eckpfeiler der EU-Nachhaltigkeitsstrategie 2018 und des Grünen Deals dar. Die jeweiligen Offenlegungen haben auf den Internetseiten der Finanzmarktteilnehmer beziehungsweise Finanzberater sowie in den vorvertraglichen Informationen wie Prospekte und Anlegerinformationen sowie periodischen Berichten zu erfolgen. Die Verordnungen wurden mit dem Erlass des EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits-Durchführungsgesetzes, welches am 1. Mai 2022 in Kraft trat, bereits umgesetzt. Der Vorlage werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit wenden wir uns dem Antrag zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 151/2022 vom 29. April 2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2020/852 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 21 abgeschlossen. -ooOoo-