Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein (Nr. 53/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 53/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Nun ja, welches ist die richtige Rechtsform für die Familienhilfe Liechtenstein? Grundsätzlich stehen Sozialunternehmen alle Rechtsformen offen. Die typischen nicht profitorientierten und nicht staatlichen Sozialunternehmen sind Stiftungen. Gerade Stiftungen sind öffentlich gut angesehen, weil Überschüsse stets dem Stiftungszweck zugutekommen. Diese Vorlage sieht die Einrichtung einer solchen selbstständigen Stiftung vor, welche mit Nachteilen und Vorteilen behaftet ist. Aus meiner Sicht überwiegen jedoch die Vorteile. Deshalb werde ich den Antrag der Regierung unterstützen. Der Zweck der Stiftung ist bestmögliche ambulante Pflege, Betreuung, Unterstützung und Koordination der involvierten Leistungserbringer.Zuerst zu den genannten zwei Nachteilen der zukünftigen Rechtsform. Erstens: Das Sekretariat für den Stiftungsrat und die Geschäftsleitung müsste ausgebaut werden. Die aktuelle Stelle müsste von 40 auf 100% aufgestockt werden, wobei sich daraus natürlich auch zusätzliche Möglichkeiten ergeben.
Zweitens: Die jährlichen Spenden von rund CHF 500'000 werden sich vermutlich - das ist eine Schätzung - halbieren. Eine erhebliche Reduktion hat bereits bei der Überführung der lokalen Institutionen in die gegründete Familienhilfe Liechtenstein stattgefunden und würde auch ohne Umwandlung vermutlich zurückgehen. Die Mitgliederbeiträge von CHF 300'000 werden wegfallen. Nun aber zu den wesentlichen vier Vorteilen, welche auf Seite 9 und 21 des vorliegenden Berichts und Antrags zu finden sind. Erstens: Mit circa 5'000 Mitgliedern, 54 Delegierten, 210 Mitarbeitenden und über 100 ehrenamtlich Tätigen sei die Entscheidungsfindung in wichtigen Angelegenheiten, welche der Mitgliederversammlung beziehungsweise der Delegiertenversammlung vorbehalten sei, sehr schwerfällig und zeitaufwendig. Zweitens: Zudem habe die Familienhilfe Liechtenstein als Vertreterin für das Land und die zehn sie finanziell unterstützenden Gemeinden als primären Ansprechpartner das Amt für Soziale Dienste. Es fehle der institutionalisierte Dialog zwischen den drei systemrelevanten Leistungsanbietern im Gesundheitsbereich - Landesspital, LAK und Familienhilfe Liechtenstein beziehungsweise Lebenshilfe Balzers -, die Unmittelbarkeit des Informationsflusses, wie auch die rollende Abstimmung der strategischen Ausrichtung der genannten drei Institutionen aufeinander. Drittens: Der Jahresumsatz der Familienhilfe Liechtenstein habe inzwischen die Marke von CHF 10 Mio. überschritten. Viertens: Zu beachten ist, dass präventive Massnahmen, ambulante Angebote und stationäre Angebote wie Gefässe wirken, die miteinander kommunizieren. Wenn präventive Massnahmen fehlen oder nicht in Anspruch genommen werden, tritt eine Betreuungsbedürftigkeit früher ein. Wenn im ambulanten Bereich die Angebote nicht ausreichen, um die Nachfrage zu erfüllen, kommt die Arbeit letztlich auf die Heime zu. Aus diesen Gründen müssen die präventiven und ambulanten Angebote dasselbe Gewicht erhalten wie die stationären Angebote. So macht es Sinn, dass unterschiedliche Bereiche einer gemeinsam erarbeiteten Altersstrategie folgen, jedoch eigenständig beplant und budgetiert werden sowie gesteuert werden. Bei der Erarbeitung der Altersstrategie sollten sich sämtliche Player in diesem Bereich einbringen können, ganz unter der Philosophie: «Mitarbeiten, mitdenken, mitwissen, mitsprechen und mitverantworten».Bei der Lebenshilfe Balzers stellt sich die Situation bei den oben genannten Punkten ein wenig anders dar. Deshalb sehe ich hier in ihrer gewählten Form einige Vorteile. Bei der wesentlich kleineren Organisation Lebenshilfe befindet sich das Pflegeheim und die Familienhilfe Spitex unter einem Dach. Kleine, lokale Institutionen sind schnell, flexibel, anpassungsfähig, vernetzt, menschlicher und können dadurch zeitnah auf Entwicklungen reagieren. Ganz unter dem Motto: «Wo ma mi kennt».
Solange die Vorteile spielen, die Qualität stimmt, die Bedürftigen im Mittelpunkt stehen und Personen mit Herzblut am Werk sind, braucht die Lebenshilfe keine Lebenshilfe. Der Einbezug bei der Harmonisierung der Leistungsverträge und der Finanzierung der Familienhilfe Liechtenstein und der Lebenshilfe müssen auch zukünftig gewährleistet bleiben. Dies sollte durch den Strategierat sichergestellt werden. Dort werden die strategischen Entscheidungen in den Bereichen der ambulanten sowie stationären Betreuung und Pflege ganzheitlich getroffen. In diesem Prozess ist Transparenz das oberste Gebot, weil dadurch das Fundament des Vertrauens gelegt wird. Zukünftig wird sich der Stellenwert der Familienhilfe Liechtenstein und der Lebenshilfe noch verstärken, weil durch die Verschiebung der Versorgungskette ambulant-stationär und den demografischen Wandel die Versorgung durch die systemrelevante häusliche Betreuung und die 24-Stunden-Betreuung Zuwachs erhalten wird. Den Vorschlag, mit der definitiven Angliederung der Fachstellen für häusliche Betreuung und Pflege zu warten, bis die Ausarbeitung des geplanten ATSG fertiggestellt ist, unterstütze ich. Auch sei an dieser Stelle erwähnt, dass wir auf Landesebene dringend ein einheitliches Psychiatriekonzept benötigen als wichtigen Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Dies ermöglicht, notwendige Übergänge zwischen medizinischen, psychiatrischen und psychologischen Leistungen in der Akut-, Teilzeit- sowie der Langzeitversorgung optimal aufeinander abzustimmen. So wird sichergestellt, dass Bedürftige den für ihr Leiden richtigen Behandlungspfad oder Unterstützung erhalten.Das Herzstück in diesem Unterfangen ist ein gebündeltes und übergeordnetes Care- oder Case-Management der unterschiedlichen Player im Gesundheitswesen, welches gemäss bereits vorhandenen Überlegungen unter dem Dach eines Kompetenzzentrums für das Alter untergebracht werden könnte. Dadurch wäre eine zentrale Anlaufstelle vorhanden, in welcher alle relevanten Organisationen vertreten sind. Die Aufgaben dieser zentralen Anlaufstelle im Kompetenzzentrum für das Alter ist die Erfassung des Anliegens, eventuell ein grobes erstes Assessment und die Verzahnung mit den unterschiedlichen Playern. Oft wird der Wunsch nach einer Versorgung aus einer Hand geäussert. Mit Management und Koordinationsleistungen kann ein gemeinsames Begleiten älterer Menschen realisiert werden. So, dass die Betreuung zwar nicht aus einer Hand, durch eine betreuende Person, erfolgt, aber doch Hand in Hand. Die Implementierung eines durchgängigen Case-Management-Prozesses ist sehr umfangreich, aber sehr effizient, vor allem bei komplexen Fällen. Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt für das Gelingen ist der aktive Miteinbezug des Klienten und seiner Angehörigen. Eine zufriedenstellende Lösung wird nicht in Einzelmassnahmen zu finden sein, sondern vielmehr in einem ganzheitlichen Paket «Altersstrategie». Schliesslich will jeder in Würde altern. In diese Richtung habe ich mich bereits mehrmals geäussert. Einige orten hier einen Widerspruch, ich nicht. Denn eine übergeordnete Altersstrategie gibt die Stossrichtung für alle Player vor. Die Rechtsform stellt aus meiner Sicht keine Behinderung dar - somit erteile ich grünes Licht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Hasler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Herzlichen Dank. Die Liechtensteinische Familienhilfe ist eine heute nicht mehr wegzudenkende Organisation im Bereich der Betreuung, Hilfe und Pflege. Die Familienhilfe darf deshalb mit gutem Gewissen systemrelevant genannt werden. Gerade in der Pandemie haben wir gesehen, welch grosse und ausserordentliche Leistung die Familienhilfen hier erbracht haben für die Versorgung unserer pflegebedürftigen Menschen. Ja, mit 182'000 Einsatzstunden, 226 Mitarbeitenden und einem Ertrag von CHF 14 Mio. ist es eben schon die Frage, ob ein Verein noch die richtige Organisationsform ist. Eine Vereinsstruktur ist für die wichtigen und vielfältigen Aufgaben der Familienhilfe wirklich vielleicht nicht mehr zweckmässig und zeitgemäss. Mit unseren anderen Anbietern im Gesundheitswesen, nämlich dem Landesspital und der LAK, sollte die Familienhilfe auf Augenhöhe sein und diese sind eben auch Stiftungen. Das Thema Pflege, das so wichtig ist - der Abg. Mario Wohlwend hat schon viele Ausführungen gemacht, die ich nicht zu wiederholen brauche -, ernst zu nehmen und wertzuschätzen, heisst eben auch, die Strukturen zu schaffen für eine geeignete Steuerung und strategische Planung. Dies wiederum bedeutet in der Konsequenz die Überführung in eine Organisation, die eine Steuerung durch eine Eignerstrategie erlaubt. Die Vorlage orientiert sich hier grundsätzlich am Gesetz über die LAK, was sicher zweckdienlich erscheint. Auch das Vermögen der Stiftung wird überführt. Hier vielleicht eine kleine Frage noch, ob hier die Zweckartikel aus den Vereinsstatuten und im neuen Gesetz übereinstimmen. Ich hätte mir persönlich gewünscht, dass die Stiftungsräte LAK und Familienhilfe gleich von Anfang an gleich besetzt worden wären. Aber ich denke, für den Anfang kann auch mit der Koordination, die nun über den Einsitz der jeweiligen Stiftungsratspräsidenten gewählt worden ist, genügend sein. Denn strategisch, müssen wir uns schon bewusst sein, ist es wichtig, dass ambulant und stationär gut koordiniert wird. Die Angebote vermischen sich immer mehr, es wird Wohnen und Leben im Alter, Servicewohnen, 24-Stunden-Pflege geben, und hier ist die Koordination, gerade die Planung und Organisation der verschiedenen Angebote, über die Denkmuster ambulant und stationär hinweg wichtig. Aber das ist sicher noch ein Entwicklungspotenzial. Den einzigen Wermutstropfen, den auch schon Mario Wohlwend angesprochen hat, ist natürlich, dass Spendenlegate und auch die Mitgliedsbeiträge, die der Verein hatte, hier natürlich nicht mehr in diesem Masse fliessen. Aber auch die öffentlichen Stiftungen bekommen öfters Spenden und Legate, vielleicht kann der Gesellschaftsminister dann hier oder in der 2. Lesung Ausführungen darüber machen. Ich glaube, zu Telekom und Post gesagt, ich bin beileibe kein Verstaatlicher. Aber in diesem Kontext, in diesem regulierten Markt, der so wichtig ist für uns im Gesundheitswesen, eine Zukunftsplanung und Steuerung zu machen, ergibt es Sinn. Dazu muss dieser Verein in eine öffentlich-rechtliche Stiftung überführt werden. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Die Familienhilfe in Liechtenstein blickt auf eine jahrzehntelange Tradition zurück, entstanden aus dem Solidaritätsgedanken, basierend auf ehrenamtlicher Tätigkeit eines Vereines. Mitte der Fünfzigerjahre kam es zu diversen Gründungen von Familienhilfevereinen in verschiedenen Gemeinden des Landes. Anfänglich wurden die Familienhilfen von Sponsoren wie Unternehmern, Stiftungen und Privaten unterstützt. Vor ein paar Jahren schlossen sich die diversen Familienhilfen der Gemeinden - mit Ausnahme von Balzers - zur Familienhilfe Liechtenstein zusammen. Mittlerweile erfolgt die Finanzierung der Familienhilfe durch das Land, die Gemeinden und durch Beiträge der Mitglieder des Vereins. Vielen herzlichen Dank allen Personen, die für die Familienhilfe tätig sind und es waren. Ohne Familienhilfe müssten viele Menschen, die nicht mehr ihre vollen Kräfte haben, auf die wichtige Pflege und Betreuung zu Hause verzichten. Infolgedessen müssten diese eher früher als später in eines der Pflegeheime des LAK wechseln, was zu höheren Kosten bei den Pflegebedürftigen, beim LAK und somit den Gemeinden und dem Land zur Folge hätte. Vielen Dank auch der Regierung für diesen Bericht und Antrag und den Vorschlag zur Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe. Mit diesem neuen Gesetz soll die Vereinsstruktur, die der Familienhilfe zugrunde liegt, durch eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts abgelöst werden. Die Familienhilfe soll dadurch schneller auf neue Situationen reagieren können, als dies bisher mit einem Verein als Grundlage möglich war. Ich begrüsse diese quasi «freundliche Übernahme» des Vereins in eine staatliche Stiftung, dennoch habe ich ein paar Anmerkungen und Fragen: Auf Seite 59 teilt die Familienhilfe die Ansicht mit, dass die Überführung in eine Stiftung auch eine personelle Auswirkung hat. Das Sekretariat wie auch die Geschäftsleistung müssen deutlich ausgebaut werden. Auf der Folgeseite geht die Regierung davon aus, dass in Zukunft eine 100-Prozent-Stelle für die Geschäftsleitung notwendig sein wird. Zusätzliche Kosten werden in Zukunft auch durch den Stiftungsrat entstehen. Bis heute hat der Vorstand der Familienhilfe im Ehrenamt die Strategie der Familienhilfe geleitet, in Zukunft wird der Stiftungsrat eine Entschädigung für die geleistete Arbeit erhalten, so wie andere Stiftungsräte von öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Das ist auch gut so. Ich gehe davon aus, dass der zusätzliche Aufwand für die Geschäftsstelle, das Sekretariat und den Stiftungsrat sich in Zukunft bei gut CHF 100'000 pro Jahr bewegen wird. Bei einer kurzen Überschlagsrechnung mit den auf der Seite 60 genannten Zahlen für den Wegfall der Mitgliederbeiträge von CHF 300'000 und den ausbleibenden Spenden von gut einer halben Million Franken, wird die Familienhilfe einen Finanzmehrbedarf durch Land und Gemeinden von einer knappen Million Franken pro Jahr benötigen. Vielleicht kann die Regierung dies so bestätigen oder mich eines Besseren belehren. Vielen Dank. Eine offene Frage ist auch noch, welche Tarife in Zukunft für die Leistungen der Familienhilfe zur Anwendung kommen. Heute erhalten Mitglieder einen vergünstigten Tarif. Auf Seite 60 steht: «Da derzeit noch nicht klar ist, inwieweit die Tarife angepasst würden, kann auch keine konkrete Aussage über die entsprechende finanzielle Auswirkung erfolgen.» Vielleicht kann die Regierung auf die 2. Lesung hierzu konkretere Zahlen nennen. Bisher ging es in meinem Votum nur um Geld. Zugegeben, das ist wichtig und die Finanzierung muss auch in Zukunft sichergestellt sein. Doch abschliessend möchte ich auf einen Konstruktionsfehler der neuen Stiftung eingehen. Laut Art. 5 sollen die Einkünfte der Stiftung unter anderem von Land und Gemeinden erfolgen. Hier wird, statt die Entflechtung der Aufgaben von Land und Gemeinden voranzutreiben, eine Verflechtung gefestigt. Meiner Meinung nach müssen die Gemeinden hier herausgenommen werden. Die Familienhilfe respektive die Finanzierung und Überwachung dieser muss klar nach den Regeln des ÖUSG bei der Regierung und somit beim Land liegen. Die im vorliegenden Fall vorgesehene Verflechtung muss aufgelöst werden, bevor wir sie mit einem neuen Gesetz zementieren. In Art. 5 wird eine geteilte Finanzierung zwischen Land und Gemeinden vorgeschlagen. In Art. 6 wird vorgeschlagen, dass die Vorsteher der elf Gemeinden den Strategierat bilden. In Art. 15 wird aber wiederum die Regierung mit der Oberaufsicht beauftragt, für mich ein Unding in der heutigen Zeit. Seit Jahren wird von der Entflechtung zwischen Land und Gemeinden gesprochen und nun, da die Chance da ist, wird sie nicht wahrgenommen. Ich bitte die Regierung auf die 2. Lesung hin zu prüfen, wie die Entflechtung der Familienhilfe vorgenommen werden könnte.Im Gesetz wird nirgends der Landtag erwähnt. Ich gehe daher davon aus, dass der Landtag den Jahresbericht der Familienhilfe nicht zur Kenntnis nehmen wird. Wenn mir die Regierung dies so bestätigen kann? Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, auch wenn ich klar der Meinung bin, dass wir hier eine Entflechtung zwischen Staat und Gemeinden anstreben müssten, statt diese zu festigen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich den würdigenden Worten für die Familienhilfe Liechtenstein anschliessen. Die Familienhilfe Liechtenstein ist tatsächlich eine Erfolgsgeschichte. Der Abg. Mario Wohlwend hat eigentlich ganz anfangs die Frage gestellt, und zwar ist das die treffende Frage: Welches ist die richtige Rechtsform für die Familienhilfe Liechtenstein? Das ist das Zentrale bei diesem Bericht. In einem ersten Schritt wurden die Familienhilfen, die zum Teil bei den Gemeinden, zum Teil bei mehreren Gemeinden angesiedelt waren, zu der Familienhilfe Liechtenstein zusammengeschlossen ausser Balzers, Balzers hat eine separate Lösung. Dies ist nun ein nächster Schritt, denn die Zahlen belegen ja, dass die Familienhilfe Liechtenstein sehr stark gewachsen ist und ein wahnsinnig grosses Angebot leistet. Es ist die Rede von 182'000 Arbeitsstunden, es sind 262 Mitarbeitende, das ist sehr beeindruckend. Die Form, die die Regierung vorschlägt, unterstütze ich sehr, dass es ein eigener Stiftungsrat ist und die gegenseitige Vertretung im Strategierat von LAK und Familienhilfe Liechtenstein gewährleistet, damit hier die Zusammenarbeit, die Synergien und vor allem der Informationsaustausch gewährleistet sind.Warum? Die Familienhilfe Liechtenstein hat eine eigene DNA. Also die LAK wie auch die Familienhilfe Liechtenstein haben eine ganz eigene Aufgabe, eine eigene DNA. Beide nehmen ein eigenes, wichtiges Portfolio an Aufgaben- und Verantwortungsbereichen wahr. Ich beschränke mich einmal auf die Aufgabenbereiche der Familienhilfe Liechtenstein: Sie ist präventiv tätig in den Bereichen Wöchnerinnen, Familienhilfe, Verein für Betreutes Wohnen - das muss man auch bedenken, das ist beim Heilpädagogischen Zentrum in Schaan und in den liechtensteinischen Satelliten -, in der häuslichen Pflege sehr stark mit dem eigenen, grossen Arbeits- und Dienstleistungsfeld, in der Spitex, Mahlzeitendienst. Es ist ein wirklich breit gefächertes Angebot in der Pflege und Betreuung für jene, die diese Unterstützung und Hilfe brauchen. Aus diesen Gründen sehen wir, dass das Betätigungsfeld, dass das Aufgabenportfolio der Liechtensteinischen Familienhilfe ein ganz anderes ist als das der Liechtensteinischen Alters- und Krankenpflege, also der LAK. Deshalb unterstütze ich diese Übertragung in eine öffentliche Rechtsform, in eine Stiftung. Man kann nicht etwas nicht machen, weil jetzt weniger Spenden hereinkommen. Das geht natürlich auch nicht. Natürlich wäre das schön, aber die Liechtensteiner Familienhilfe hat eine Grösse erreicht, die auch eine zeitgemässe Rechtsform braucht. In dem Sinne unterstütze ich die Ausführungen und den Antrag der Regierung. Ich möchte der Regierung auch für diese Vorlage danken, für diese Aufbereitung der Art der künftigen Rechtsform der Familienhilfe Liechtenstein. An dieser Stelle möchte ich auch der Familienhilfe Liechtenstein, der Präsidentin, der Geschäftsleitung und allen Mitarbeitenden ein recht herzliches Dankeschön aussprechen. Sie leisten wirklich Grossartiges in unserem Land. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. In meinem Votum möchte ich insbesondere auf Bereiche eingehen, welche die Lebenshilfe Balzers betreffen. Das neu zu schaffende Gesetz gilt lediglich für die Familienhilfe Liechtenstein und betrifft gemäss Regierung die Lebenshilfe Balzers nicht direkt. Die territoriale Aufteilung zwischen der Familienhilfe Liechtenstein und der Lebenshilfe Balzers kann via Statuten oder auch per Leistungsvereinbarung geregelt werden. Diese Bestimmung ist in Art. 3 Abs. 4 des Gesetzes zu finden. Auf Seite 32 des Berichts und Antrags wird hierzu erwähnt, dass eine Ungleichbehandlung der Lebenshilfe Balzers beziehungsweise der Einwohner der Gemeinde Balzers sowie der Familienhilfe Liechtenstein beziehungsweise der Einwohner der anderen Gemeinden mit der gegenständlichen Vorlage nicht bezweckt wird und weiterhin grundsätzlich eine Gleichbehandlung beider Familienhilfen erfolgen soll.Das heisst für mich klar, dass die Leistungsverträge weiterhin identisch sein müssen. Wie wird die Lebenshilfe Balzers in die Verhandlungen miteinbezogen? Insbesondere muss auch der Landesbeitrag pro Betreuungsstunde in Zukunft identisch sein. Auf den Seiten 46 und 47 sowie im Gesetz in Art. 6 Abs. 5 heisst es, dass der Strategierat aus den Vorstehern der elf Gemeinden besteht, wobei Vorsteher von Gemeinden, welche die Stiftung nicht finanzieren, lediglich eine beratende Funktion haben. Wie kann sich hierbei die Lebenshilfe Balzers einbringen, wenn es bei der Finanz- und Investitionsplanung nicht nur um den Selbstfinanzierungsgrad, sondern auch um den Drittfinanzierungsgrad geht sowie um die Tarife? Wird die Lebenshilfe Balzers hierfür ebenfalls berücksichtigt und miteinbezogen oder nur informiert? Die Regierung erstellt nach Rücksprache mit der strategischen Führung die Eigner- oder Beteiligungsstrategie. Hierzu sehe ich es als Pflicht an, dass die Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Balzers darin auch geregelt wird, so wie es auch auf Seite 3 der Beteiligungsstrategie mit dem LAK geregelt ist. Ebenfalls kann dabei auch die Verlusttragung festgelegt werden. Bekommt die Lebenshilfe Balzers Einblick in die Eigner- oder Beteiligungsstrategie, insbesondere zu diesen erwähnten Punkten? Auf Seite 9 des vorliegenden Berichts und Antrags wird ausgeführt, dass eine zukunftsfähige Altersstrategie erarbeitet wird. Die Vorarbeiten für die Erstellung der Altersstrategie hätten bereits begonnen. Wie kann sichergestellt werden, dass die Lebenshilfe Balzers bei der Erarbeitung des Konzepts zur Alterspolitik auch mitwirken kann? Dann zur Fachstelle: Nicht nur Balzers, sondern auch andere Gemeinden und die Fachstelle selber wünschen sich eine Entkopplung von der Familienhilfe Liechtenstein. Eine Angliederung der Fachstelle an die AHV-IV-FAK bedinge eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Ergänzungsleistungsgesetz (ELG), auch sei eine Ausarbeitung des geplanten ATSG abzuwarten und somit sei zum jetzigen Zeitpunkt die bisherige Lösung sinnvoll und notwendig. Warum wird nicht eine Angliederung der Fachstelle beim Amt für Soziale Dienste oder dem Amt für Gesundheit in Betracht gezogen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Geschätzte Damen und Herren, guten Abend. Zu Beginn möchte ich mich selbstverständlich dem Dank anschliessen, welcher an die Familienhilfe ausgesprochen wurde. Wir haben es gehört, die Familienhilfe ist systemrelevant. Dieser Ansicht kann ich mich zu 100% anschliessen.Einen besonderen Dank möchte ich aber denjenigen aussprechen, die Tag und Nacht für unsere Bevölkerung da sind und bei unseren Eltern, Grosseltern und auch bei uns zu Hause wertvolle Arbeit leisten, auf die wir angewiesen sind und die wir sehr schätzen.Die Bezahlung dieses Personals könnte zum Teil besser sein, um es vorsichtig auszudrücken. Hier müssten wir doch ansetzen, denn ich denke, dort drückt der Schuh auch. Aber der Gesellschaftsminister kann uns hierzu vielleicht noch etwas sagen, was so die Löhne sind für eine Angestellte, einen Angestellten bei der Familienhilfe, welche tägliche Einsätze bei Tag und auch bei Nacht macht. Dann muss ich leider etwas kritischer sein als meine Vorredner zu diesem Bericht und Antrag. Ich habe ihn studiert und am Schluss habe ich mich gefragt: Wo bitte ist die Motivation für uns, diesem Bericht und Antrag zuzustimmen? Welche Verbesserungen werden mit dieser neuen Organisation bei der Familienhilfe eintreten? Das ist eine Frage, welche ich an den Regierungsrat richte. Für mich ist es nicht klar, was hier tatsächlich besser wird, ausser dass man eine neue Organisation bekommt und keinen Verein mehr hat, keine Mitgliederversammlung mehr abzuhalten hat. Einen anderen Vorteil habe ich beim besten Willen nicht gefunden.Dann fragt man sich: Ist jetzt eine öffentlich-rechtliche Stiftung die richtige Organisationsstruktur für die Zukunft der Familienhilfe? Ich bezweifle das. Für mich wäre es auch möglich, die Familienhilfe in ein privatrechtliches Unternehmen umzubauen, welches dann mit einem Leistungsauftrag die Leistungen erbringt. Damit wäre es auch einfacher möglich, neben der Lebenshilfe Balzers zu existieren. Denn eine privatrechtliche Struktur, wie die Lebenshilfe Balzers, neben einer öffentlich-rechtlichen Struktur, wie dann der neuen Familienhilfe, dort sehe ich ein grosses Konfliktpotenzial für die Zukunft. Dann wurden ja schon die Auswirkungen der Umwandlung in ein öffentlich-rechtliches System angesprochen. Es wurde gesagt, die Mitgliederbeiträge, das sind CHF 300'000, die verschwinden. Die müssen der Staat und die Gemeinden übernehmen. Dann haben wir auch gehört, dass die Spenden von circa CHF 523'000 sich auch stark reduzieren werden. Man fragt sich sogar, ob diese nicht praktisch komplett wegfallen könnten. Ich vermute, dass die gegen Null tendieren werden. Denn wenn es dann eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist, die wird sich dann sehr schwertun damit, Spenden einzutreiben. Das macht auch keinen Sinn, Entschuldigung, dass man dann noch spendet. Dann haben wir auch schon bereits gehört: Es wird Zusatzkosten geben im Bereich der Organisation. Ein Teil ist der Ausbau der Administration, da habe ich auch schon Schätzungen gehört des Abg. Risch. Ich denke auch, das wird circa CHF 150'000 ausmachen. Und dann wird auch der Stiftungsrat noch etwas kosten, ich nehme auch an, das wird um die CHF 50'000 sein. Also liegen wir am Schluss bei Mehrkosten - diese Zahl habe ich auch schon gehört und ich bin auf die gleiche gekommen - von circa CHF 1 Mio. Aus meiner Sicht gibt es günstigere Varianten, welche viel besser oder mit einem viel effizienteren Mitteleinsatz daherkommen. Das wäre eben eine Umwandlung in ein privatrechtliches Unternehmen mit einem Leistungsauftrag, welchen wir aufstocken müssen - sicherlich um diese CHF 200'000, damit diese Administration anständig bezahlt werden kann und dann auch, damit der Stiftungsrat nicht mehr ehrenamtlich arbeiten muss oder dann halt dessen Verwaltungsrat. Das würde ich mir durchaus leisten und würde ich als sinnvoll erachten. Die Leistungsvereinbarung könnte auch beinhalten, dass die Organisation jährlich an die Regierung zu berichten hat, und man könnte diese Berichterstattung in dieser Vereinbarung ausgestalten. Natürlich wäre der Landtag dann nicht involviert, das ist der Preis dafür, aber es wäre zumindest einmal im ersten Schritt CHF 800'000 pro Jahr günstiger. Das ist doch einmal eine gute Nachricht. Diesen Betrag oder einen Teil davon wäre ich dann bereit, in diese Mitarbeiter zu investieren, damit diese schlussendlich eine bessere Bezahlung haben, als sie heute hätten. Das wäre doch ein Vorschlag zur Güte. Deshalb überlege ich mir, aber ich warte noch ab, was der zuständige Gesellschaftsminister dazu zu sagen hat, einen Antrag auf Zurückweisung zu stellen. Denn mit einem Zurückweisungsantrag hat der Gesellschaftsminister Gelegenheit, diesen Bericht und Antrag nachzubessern und ihn uns dann erneut vorzulegen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Dem Dank an die Familienhilfen in Liechtenstein schliesse ich mich selbstverständlich ebenso gerne an. Der Aufgabenbereich unserer Familienhilfen ist seit dem Entstehen der örtlichen Vereine vor mehreren Jahrzehnten auch ständig gewachsen und hat sich gewandelt. Die Familienhilfe hat sich diesem Wandel immer gestellt und damit auch ihr Angebot dem zunehmenden Bedarf in der Menge und auch in der Qualität angepasst. Demgegenüber steht ebenso der rasch fortschreitende gesellschaftliche Wandel und der zunehmende Bedarf an Dienstleistungen der Familienhilfe - sowohl in der Menge als auch in der Qualität. Der Verein Familienhilfe Liechtenstein stellte daher insbesondere aus organisatorischen und rechtlichen Gründen an die Regierung nun den Antrag, den privatrechtlichen Verein in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft - konkret in eine Stiftung des öffentlichen Rechtes - umzuwandeln. In Balzers hat diese Zusammenführung der Aufgabenbereiche der Verein Lebenshilfe übernommen, der aus der Fusion des APH Schlossgarten mit der Familienhilfe Balzers entstanden ist. In Balzers scheint dieser Weg optimal gelungen und abgeschlossen zu sein. Mit einem Blick auf die Stellungnahmen in der Vernehmlassung und den vielen Rückmeldungen zu dieser Vorlage erscheint mir dieser duale Weg der Familienhilfe und der LAK aber noch nicht ganz beendet. Die Gemeinde Balzers hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage ausgeführt, dass die vorgesehene Struktur aus Sicht der Gemeinde Balzers noch keine geeignete Konzeption für die zukünftige Stiftung Familienhilfe Liechtenstein darstelle. Vielmehr sollten weitere Anpassungen und Präzisierungen in der Vorlage vorgenommen werden. Die Optimierungsempfehlungen wurden im erwähnten Text detailliert ausgeführt. Der Abg. Manfred Kaufmann hat die möglichen Anpassungen im Kontext der Lebenshilfe Balzers in seinem Votum ausgeführt. Sofern wir uns hier dann für Eintreten entschliessen: Diese Anliegen unterstütze ich zu 100%. Um den erwähnten Herausforderungen auch in Zukunft gerecht werden zu können, braucht es heute bereits zukunftsweisende Entscheidungen und daraus ergibt sich für mich noch eine erweiterte Fragestellung:- Eine Zusammenfassung der Führungsstrukturen der ambulanten und stationären Pflege kann viele Ressourcenvorteile mit sich bringen. Das zeigen viele Organisationsbeispiele, wo diese Fusionsschritte gemacht wurden. Wie bewertet der Gesellschaftsminister dieses Potenzial?
- Warum wagt die Regierung diesen vorangehend erwähnten Schritt jetzt in dieser Vorlage nicht?
- Was sagt der Gesellschaftsminister zum Vorwurf, dass diese Vorlage mutlos und somit eben nicht zukunftsgerichtet sei?
- Wenn eine mögliche Fusion der LAK und der Familienhilfe mit dieser Vorlage verfolgt wird, ohne dass - meines Erachtens - die Gespräche abgeschlossen sind, sehe ich den Vorteil oder den Mehrwert dieser Vorlage zu diesem Zeitpunkt nicht. Kann der Gesundheitsminister hier bitte detaillierte Ausführungen machen, worin er in dieser Vorlage den Mehrwert für die betagten und hilfsbedürftigen Menschen in unserem Lande sieht?
Ich kann die angeführten Punkte des Abg. Rehak durchaus verstehen und werde meinen Entscheid für oder gegen ein Eintreten und dem Anliegen weitergehender Abklärungen und Gespräche zur bestmöglichen Form einer Organisationsstruktur mit der inhaltlichen Beantwortung meiner Fragen durch den Gesellschaftsminister begründen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Die Familienhilfe, und mit gemeint ist selbstverständlich auch die Lebenshilfe Balzers, ist eine Institution, die nicht mehr wegzudenken ist. In meinem privaten Umfeld erlebe ich tagtäglich die äussert wertvolle Unterstützung und ich habe grössten Respekt vor der Arbeit, die durch die Mitarbeitenden geleistet wird. Vor allem zu Coronazeiten waren sie noch viel stärker gefordert und mussten vielfach mehrmals täglich in voller Schutzbekleidung ihre Patientinnen und Patienten pflegen. Der vorliegende Bericht und Antrag hat auch bei mir ein paar Fragen aufgeworfen, wie dies auch meine Vorredner bereits angesprochen haben und ich bin noch nicht zu 100% überzeugt, ob dies der richtige Weg ans Ziel der ganzheitlichen Alterspflege und -betreuung ist, wie wir sie langfristig anstreben. Ich teile die kritischen Anmerkungen meiner Vorredner. Das Votum des Abg. Mario Wohlwend stimmt mich dann wieder zuversichtlich und zeigt den möglichen gangbaren Weg. Ich war schon sehr überrascht, in den verschiedenen externen Stellungnahmen zu lesen, dass ein gemeinsamer Stiftungsrat mit der LAK von allen Seiten abgelehnt wurde. Im Bericht wird ausgeführt, dass nach Ansicht der Familienhilfe durch die Umstrukturierungen möglicherweise zusätzliche Synergien mit der LAK genutzt werden könnten. Genau diese Synergienutzung erachte ich als besonders wichtig. Der Wunsch der Familienhilfe Liechtenstein nach professionelleren Strukturen und zur Eingliederung als öffentlich-rechtliche Stiftung ist nachvollziehbar, die eingeschränkten Freiheiten durch die neue Oberaufsicht der Regierung könnten sich aber auch nicht nur zum Vorteil auswirken. Auch die Informationsarbeit zwischen Regierung, Strategierat und Stiftungsrat wird viel komplexer im Vergleich zum aktuellen Vorstand. Die Familienhilfe generiert aktuell Einnahmen durch Mitgliederbeiträge von CHF 300'000 und durch Spenden von CHF 523'000. Diese CHF 800'000 müssen künftig durch den Staat getragen werden - und noch mehr, wie wir gehört haben - und auch die Anpassung der Tarife wird finanzielle Auswirkungen haben. Die Beteiligung von Privaten wird gewissermassen lahmgelegt, während die Organisation grösser und komplexer wird. Ein grosses Fragezeichen setze ich auch noch, wie die Gleichbehandlung mit der Lebenshilfe Balzers künftig gewährleistet werden kann. Die Abgeordneten Günter Vogt und Manfred Kaufmann haben dies ja ausführlich dargelegt. Bei der Lebenshilfe Balzers war die Ursprungsidee der Wunsch nach einem ganzheitlichen Ansatz und dies ist mit dem Zusammenspiel von Alters- und Pflegeheim Schlossgarten und der ambulanten Pflege durch die Familienhilfe meines Erachtens gut gelungen. Balzers funktioniert im Kleinen und so stellt sich mir die Frage: Warum soll das nicht auch im Grossen gehen? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Wenn es die Familienhilfe nicht geben würde, dann müssten wir sie auf der Stelle erfinden. Ich denke, ich kann mich hier den Dankesworten nur anschliessen. Sie haben, wie wir gehört haben, eine systemrelevante Aufgabe und machen eine sehr, sehr gute Arbeit. Besten Dank für diesen Einsatz bei Tag und auch bei Nacht. Aber, wir haben es eben gehört, wenn wir auf die finanziellen Konsequenzen kommen von dieser neuen Struktur, da wird es einfach zusätzliche Kosten geben, die zu finanzieren sind - sowohl durch die Gemeinden als auch durch das Land. Und da bin ich dann schon gespannt auf die Ausführungen des Herrn Gesellschaftsministers zur Idee von Thomas Rehak: Wenn das wirklich ein Ansatz wäre, was ganz konkret dagegenspricht? Wir sehen es ja, das wurde auch bereits gesagt, in Balzers gibt es auch eine funktionierende Struktur zwischen stationär und ambulant. Mitunter könnte das auch ein Vorbild sein. Dann der Punkt betreffend die Aufgabenentflechtung ist mir eben auch aufgefallen wie dem Abg. Patrick Risch. Wir sprechen ja immer davon, wir sollten jetzt endlich einmal diese Aufgaben entflechten. Hier machen wir das pure Gegenteil, wir machen eine Verflechtung von neuen Aufgaben. Und dann hat der Abg. Risch erwähnt, er sehe diese Aufgabe eher beim Land. Da möchte ich die Regierung doch fragen, wie es sich in diesem Zusammenhang mit Art. 25 der Landesverfassung verhält? Nach meiner Ansicht ist das eben eher eine Aufgabe der Gemeinden. Da gibt es auch eine schöne Postulatsbeantwortung aus dem Jahr 2018 dazu, die hier auch explizit auf diesen Verfassungsartikel verweist. Es hat in grauer Vorzeit ja auch einmal ein Projekt gegeben betreffend die Aufgabenentflechtung und so viel mir in Erinnerung ist, wollte man damals die ganzen stationären Aufgaben, die LAK auch, den Gemeinden geben. Aber das ist dann natürlich nicht gegangen. Und da sehen wir heute den Widerspruch. Wir sprechen immer von dieser Aufgabenentflechtung und am Ende des Tages sind wir es nicht fähig - um es auf den Punkt zu bringen. Da möchte ich die Regierung doch auch bitten, wie sie das sieht, ob es da nicht eher eine Aufgabe wäre, welche zu den Gemeinden gehört gemäss Art. 25 der Landesverfassung oder ob sie auch sagt: Nein, das ist dann eher eine Aufgabe des Landes.Klar, im Endeffekt können wir diese Aufgaben hin- und herjonglieren, wie wir wollen, am Ende des Tages müssen wir dann einfach die Finanzzuweisungen richtig anpassen. Aber wie gesagt, Sie kennen meine Meinung, diese Aufgabenentflechtung ist hochkomplex, das beweist genau jetzt dieser Bericht und Antrag schon wieder. Ich würde einmal zuerst die Finanzen klären, dann können wir die nächsten Jahrzehnte die Aufgaben entflechten. Das braucht sicherlich sehr, sehr viel Zeit. Wie gesagt, ich bin gespannt auf die Ausführungen des Herrn Ministers zu diesen Ideen, gerade auch von Thomas Rehak.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur noch kurz mitteilen: Von einer Überführung der Familienhilfe in ein privates Unternehmen halte ich gar nichts. Also ich finde, bei so einem systemrelevanten Aufgabenbereich, wie ihn die Familienhilfe bringt, will ich das nicht in privater Hand wissen, die dann mit einem Leistungsauftrag des Staates oder der Gemeinden agiert. Vor allem wenn wir es beim Land haben, dann haben wir die Oberaufsicht durch die Regierung, dann das Beteiligungscontrolling durch die GPK, also der Landtag hat doch noch einen gewissen Einfluss oder «Mitspracherecht». Wenn wir mit den Löhnen oder anderen Dingen bei der Familienhilfe nicht einverstanden sind, wenn sie ein privates Unternehmen ist, heisst es einfach: Geht euch nichts an, ist zu weit weg vom Landtag, von der Politik. Wir können die Familienhilfe auch den Gemeinden zuweisen. Das Problem ist, ich weiss aus Erfahrung: Organisationen, die bei den Gemeinden liegen, ist eine Art grosse Blackbox. Die Gemeinden dürfen zwar miteinander Kooperationen abschliessen und Zweckverbände machen und wie das alles heisst, aber ausser der Vorsteherkonferenz weiss niemand, was darin genau läuft. Wenn wir so etwas machen, dann müssen wir auch ein Gesetz machen, quasi ein Öffentliche-Unternehmen-Gesetz - wie das Ding auch immer heisst -, also auch eine Art Beteiligungscontrolling, das dann durch die Gemeinderäte verpflichtend macht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke dem Abg. Lampert für seinen Hinweis bezüglich des Art. 25 in der Landesverfassung. Der hat wirklich eine Relevanz. Die Frage ist, ist das überhaupt verfassungskonform, was wir hier tun?Aber nichtsdestotrotz: «Wo kein Kläger, da kein Richter!». Hier geht es ja dann schlussendlich auch eben um die Aufgabenverteilung. Ob es dann ein privatrechtliches Unternehmen ist oder eine Genossenschaft oder ein Verein bleibt - das müsste man klären. Also für mich muss es nicht ein privatrechtliches gewinnorientiertes Unternehmen sein. In der Leistungsvereinbarung könnte man definieren, wie das auszugestalten wäre. Aber ich denke, jetzt so auf die Schnelle können wir das nicht erfinden. Wenn wir ein öffentlich-rechtliches Unternehmen haben, dann wissen wir schon, dann gilt die Oberaufsicht der Regierung. Die mag einmal besser und einmal weniger gut funktionieren, das hängt natürlich vom entsprechenden Regierungsrat ab. Dann haben wir das Beteiligungscontrolling, da kann die GPK darüber berichten. Zu meiner Zeit war das meistens sehr dürftig. Das hat sich widerspiegelt, indem man Teile aus dem Geschäftsbericht gelesen hat. Was wirklich im Rahmen des Beteiligungscontrollings gemacht wurde, wurde kaum oder gar nicht dokumentiert. Vielleicht gibt es da jetzt Verbesserungen, da kann vielleicht der GPK-Vorsitzende etwas dazu sagen.Dann wird auch die Finanzkontrolle diese Angelegenheit jährlich, nehme ich an, begutachten, oder alle zwei Jahre, und wird einen Revisionsbericht machen. Organisatorisch und verwaltungstechnisch wird das sicher keine Erleichterung werden für die Familienhilfe. Da wird das Gegenteil der Fall sein. Sie wissen nicht genau, was das heisst. Denn eine Revision durch die Finanzkontrolle, das ist etwas Aufwendiges - auch für denjenigen, der da kontrolliert wird - was auch richtig ist. Die Frage ist: Wollen wir das und sind wir bereit, dieses Geld dafür jetzt auszugeben. Wie gesagt, mein Vorschlag wäre, dass wir es in die Menschen investieren und nicht in die Verwaltung. Aber da bin ich dann auch gespannt. Jedenfalls ist es schon so, dass auch andere Organisationen oder die Gemeinden andere Aufgaben übernommen haben. Denken Sie nur an die Abfallentsorgung. Klar, das ist eine viel kleinere Struktur, aber die funktioniert auch. Ich habe natürlich nicht gewusst, dass die Gemeinden nicht wissen, was mit diesen Organisationen passiert. Das erstaunt mich jetzt, dass da die Vorsteherkonferenz allein entscheiden kann. Dann müssen sich halt die Gemeinderäte anstrengen, damit sie zu diesen Informationen kommen. Ich denke, das dürfte doch möglich sein, wenn man will. Ja, ich bin gespannt auf die Ausführungen des Gesundheitsministers. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bevor wir uns die Regierung anhören, machen wir 30 Minuten Pause für das Abendessen. Lassen wir uns vom Menu überraschen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:10 bis 18:40 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren fort mit unseren Beratungen zu Traktandum 27: Gesetz über die Familienhilfe Liechtenstein.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich hoffe, Sie haben sich gut gestärkt mit dem jetzigen Znacht und haben die nötige Energie für die weitere Debatte. Anlass dieser Vorlage ist ein entsprechender Antrag des Vereins Familienhilfe Liechtenstein vom Dezember 2020, womit dieser bei der Regierung die Umstrukturierung des Vereins in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft eingebracht hat. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Vereinsform nicht mehr passend ist und eine Rechtsform analog zur LAK und zum Landesspital angezeigt wäre. Als Vorlage für das vorliegende Gesetz über die Familienhilfe Liechtenstein wurde das Gesetz über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe - oder kurz: LAK-Gesetz - herangezogen und im Wesentlichen übernommen. Der Zweck der Stiftung soll die Gewährleistung einer bestmöglichen ambulanten Pflege, Betreuung, Unterstützung, Koordination der involvierten Leistungserbringer und Beratung der Betreuungs- und Pflegebedürftigen sowie die Gewährleistung vorbeugender Massnahmen, um der Entstehung von Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken, sein. In der Gemeinde Balzers wird neben der stationären Betreuung und Pflege auch die ambulante durch den Verein Lebenshilfe erbracht, mit dem eine entsprechende Leistungsvereinbarung besteht. An dieser Situation soll mit dem vorliegenden Gesetz nichts geändert werden. Aus diesem Grund sieht die Gesetzesvorlage vor, dass in den Statuten der Familienhilfe Liechtenstein der Zweck dahingehend eingeschränkt werden kann, dass für die in einer Gemeinde wohnhaften Betreuungs- und Pflegebedürftigen keine Leistungen zur Verfügung gestellt werden, sofern in einer Gemeinde bereits ein ausreichendes Angebot einer ambulanten Pflege, Betreuung und Beratung durch eine Familienhilfeorganisation besteht, mit der eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Wie gesagt, hierbei handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, sodass die Flexibilität besteht, mittels Statutenänderungen auf künftig veränderte Umstände reagieren zu können. Die Einkünfte der Stiftung sind - wie bisher - insbesondere die Beiträge von Land und Gemeinden, die Entgelte für die von der Stiftung erbrachten Dienstleistungen sowie Spenden. Die Beiträge von Land und Gemeinden werden je zur Hälfte vom Land und von den Gemeinden im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl getragen. Ausgenommen hiervon sind die Gemeinden, in denen gemäss Statuten keine Leistungen erbracht werden. Dies entspricht der bisherigen Regelung. Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, die Geschäftsleitung sowie die Revisionsstelle. Zusätzlich ist - wie bei der LAK - ein Strategierat zuständig für die Festlegung der grundsätzlichen Strategie einschliesslich der Eckwerte der Finanzplanung. Der Strategierat besteht aus den Vorstehern der elf Gemeinden. Vorsteher von Gemeinden, die die Stiftung nicht finanzieren, nehmen lediglich mit beratender Funktion an den Sitzungen teil. Wie bereits erwähnt, wird die ambulante Betreuung und Pflege in Balzers nicht durch die Familienhilfe Liechtenstein, sondern durch den Verein Lebenshilfe Balzers erbracht. Somit wird die Familienhilfe Liechtenstein aktuell nicht durch die Gemeinde Balzers finanziert und wird der Balzner Vorsteher daher lediglich mit beratender Stimme an den Sitzungen des Strategierates teilnehmen können. Ursprünglich war angedacht, dass der Stiftungsrat der LAK zugleich Stiftungsrat der Familienhilfe ist. Dies mit dem Ziel, dass die strategischen Entscheidungen im ambulanten sowie im stationären Bereich ganzheitlich getroffen werden. Abweichend von der Vernehmlassungsvorlage soll die Familienhilfe Liechtenstein nun aber über einen eigenen beziehungsweise von der LAK unabhängigen Stiftungsrat verfügen. Damit sichergestellt wird, dass die strategischen Entscheidungen in den Bereichen der ambulanten sowie stationären Betreuung und Pflege ganzheitlich getroffen werden, wird im Gesetz normiert, dass der Vorsitzende des Strategierates sowie der Präsident des Stiftungsrates der LAK an den Sitzungen des Stiftungsrates der Familienhilfe mit beratender Stimme teilnehmen können und umgekehrt.Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass die neue öffentlich-rechtliche Stiftung in alle Rechten und Pflichten des privatrechtlichen Vereins eintreten wird. Damit ausreichend Zeit bleibt, um die Umstrukturierung beziehungsweise Schaffung der Stiftung voranzutreiben, ist als Inkrafttreten der 1. Januar 2024 angedacht. Anlässlich der ausserordentlichen Mitgliederversammlung vom 24. Mai dieses Jahres wurde der vorliegende Bericht und Antrag beziehungsweise die Gesetzesvorlage durch die Präsidentin des Vorstandes vorgestellt und die Zustimmung zur Auflösung des Vereins durch Umwandlung in eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts eingeholt. Die Mitgliederversammlung hat hierbei einstimmig seine Zustimmung erteilt, dies aber unter der Voraussetzung, dass von einigen Punkten in der Gesetzesvorlage inhaltlich nicht abgewichen werden darf. Das entsprechende Beschlussprotokoll der Familienhilfe Liechtenstein liegt Ihnen ebenfalls vor. Abschliessend möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei allen in und für die Familienhilfe Liechtenstein tätigen Personen bedanken, insbesondere bei der Präsidentin, beim Vorstand, den Mitgliedern und Delegierten, bei der Geschäftsleitung, den Mitarbeitenden sowie den im Rahmen der Freiwilligenarbeit Tätigen für die geschätzte und wertvolle Arbeit. Ich bin zuversichtlich, dass wir durch die vorliegende Gesetzesvorlage eine gute Lösung für die Zukunft schaffen werden.Nun, meine sehr verehrten Abgeordneten, das Wort «abschliessend» kam wohl etwas früh, das war der Abschluss meines Eingangsvotums und ich werde nun gerne noch auf die verschiedenen Fragestellungen, die Sie vor dem Abendessen an mich gerichtet haben, eingehen. Zunächst in einem Block auf die finanziellen Auswirkungen, da dies von verschiedener Seite artikuliert oder zum Ausdruck gebracht wurde. Die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzesvorlage werden im Bericht und Antrag im Kapitel «7.2 Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen» dargelegt. Wie bereits erwähnt, wurde der vorliegende Bericht und Antrag beziehungsweise die Gesetzesvorlage anlässlich der ausserordentlichen Mitgliederversammlung der Familienhilfe Liechtenstein durch die Präsidentin des Vorstandes vorgestellt und die Zustimmung zur Auflösung des Vereins durch Umwandlung in eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts eingeholt. An dieser Veranstaltung hat der Vorstand auch diese Frage thematisiert und beliebt gemacht, dass die bisherigen Mitglieder künftig die Familienhilfe Liechtenstein durch jährliche Spenden in Höhe der bisherigen Mitgliederbeiträge unterstützen könnten. Somit erscheint es grundsätzlich denkbar und bleibt abzuwarten, ob und inwieweit der künftige Wegfall der Mitgliederbeiträge durch Spenden der aktuellen Mitglieder ausgeglichen wird. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es in Zukunft mit der neuen öffentlichenrechtlichen Rechtsform wesentlich schwieriger sein dürfte, Spenden für die Organisation zu erhalten. Dies ist aber nicht dahingehend zu verstehen, dass davon auszugehen ist, dass die Familienhilfe künftig keine Spenden mehr erhalten wird. So erhalten beispielsweise auch die LAK im Durchschnitt jährlich zweckgebundene Spenden in Höhe von CHF 134'000 und sonstige Spenden für Bewohner und Personal in Höhe von rund CHF 34'000. Dann zu Ihren Voten im Einzelnen. Zunächst möchte ich mich für das einleitende Votum des Abg. Mario Wohlwend herzlich bedanken. Dann zum Abg. Thomas Hasler: Der Zweckartikel zum Verein ist im Wesentlichen deckungsgleich mit dem der angedachten Stiftung. Zudem wurden die Zwecke, wie sie jetzt in der Vorlage stehen, in engem Austausch mit der Familienhilfe erarbeitet. Ihre Frage, Herr Abg. Hasler, zu den Spenden und zu den Legaten, denke ich, habe ich eingangs bereits beantwortet. Ebenso die Frage des Abg. Patrick Risch zum Finanzbedarf. Ich denke, diese CHF 1 Mio., die Sie kalkuliert haben, scheint mir hoch gegriffen. Zumal auch davon auszugehen ist, dass die Familienhilfe auch in Zukunft Spendengelder erhalten wird. Ihre zweite Frage, Herr Abg. Risch, zu den Tarifen werden wir gerne für die 2. Lesung aufbereiten.Dann haben Sie, Herr Abg. Risch, die Frage gestellt, ob es sich nun um eine Verflechtung handelt. Sie waren eben etwas präziser als die folgenden Redner und haben gesprochen: Müsste man diese Verflechtung nicht auflösen oder müsste es nicht zu einer Entflechtung kommen. Wichtig in diesem Zusammenhang erscheint mir, dass weder ver- noch entflechtet wird in diesem Bereich. Also die Finanzierung der Familienhilfe ist bereits jetzt so geregelt, wie sie im Vorschlag des Gesetzes auch zukünftig geregelt sein soll, nämlich mit einer hälftigen Finanzierung durch Land und Gemeinden. Das trägt nicht zur Entflechtung bei, da haben Sie recht, aber es kommt in diesem Punkt auch nicht zu einer Verflechtung. Was mir auch wichtig erscheint, ist, dass es sicherlich schwierig wäre, wenn wir für die Familienhilfe eine grundsätzlich andere Lösung finden würden, als dies derzeit besteht oder die derzeit auch für die LAK besteht. Das betrifft sowohl die Organisationsform als auch die Finanzierung. Ihre spezifische Frage zum Jahresbericht, ob dieser dem Landtag vorgelegt werden wird: In der Vorlage ist das so nicht vorgesehen, analog zu den Bestimmungen der LAK. Das ist bei allen spezialgesetzlichen Grundlagen so. Wenn Ihnen ein Jahresbericht vorgelegt werden soll, dann ist das in den spezialrechtlichen Grundlagen eben so entsprechend vorzusehen. So ist das jetzt im Gesundheits- und Sozialbereich beispielsweise bei der AHV und beim Spital derzeit vorgesehen, bei der LAK eben nicht. Da wir uns an der Vorlage zur LAK orientiert haben, ist das hier jetzt auch nicht vorgesehen.Auch dem Abg. Johannes Kaiser möchte ich für sein Votum danken. Wenn ich mich nicht täusche, hat er darin keine zusätzlichen Fragen aufgeführt.Dann zum Abg. Manfred Kaufmann. Zu seinen Fragen möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Regierung im Bericht und Antrag mit der Situation der Lebenshilfe Balzers detailliert auseinandergesetzt hat, auch aufgrund der Vernehmlassungseingaben insbesondere der Gemeinde Balzers und eben der Lebenshilfe Balzers. Insbesondere kann diesbezüglich auf die Seiten 31ff. verwiesen werden. Die erste Frage betreffend die Leistungsverträge kann somit dahingehend beantwortet werden, dass die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Balzers, dem ASD und der Lebenshilfe von dieser Gesetzesvorlage unberührt bleibt. Eine allfällige Anpassung müsste und könnte im Einvernehmen zwischen den drei Vertragsparteien erfolgen. Zur zweiten Frage betreffend den Strategierat und wie sich die Lebenshilfe Balzers einbringen kann, ist darauf hinzuweisen, dass der Strategierat aus den Vorstehern der elf Gemeinden besteht. Somit ist auch der Vorsteher der Gemeinde Balzers Mitglied des Strategierates, der gemäss Art. 7 die grundsätzliche Strategie der Stiftung einschliesslich der Eckwerte der Finanzplanung festlegt. Vorsteher von Gemeinden, die die Stiftung finanzieren, haben ein Stimmrecht im Strategierat. Vorsteher von Gemeinden, die die Stiftung nicht finanzieren - was im Falle von Balzers der Fall ist -, nehmen lediglich mit beratender Funktion teil. Bei der Ausarbeitung der grundsätzlichen Strategie holt der Strategierat gemäss Gesetzesvorlage die Vorschläge des Stiftungsrates der Familienhilfe Liechtenstein ein. Da es um die grundsätzliche Strategie der Familienhilfe Liechtenstein geht, wird die Lebenshilfe Balzers bei diesem Prozess nicht miteinbezogen. Aber wie bereits erwähnt ist auch der Vorsteher der Gemeinde Balzers als Mitglied des Strategierates miteinbezogen, auch wenn nur mit beratender Stimme. Zur dritten Frage, ob die Lebenshilfe Balzers Einblick in die Eigner- und Beteiligungsstrategie erhält, ist auf Art. 16 hinzuweisen, wonach die Regierung nach Rücksprache mit der strategischen Führungsebene eine Eigner- oder Beteiligungsstrategie festzulegen und diese dem Landtag zur Kenntnisnahme vorzulegen hat. Gemäss ÖUSG sind Eigner- und Beteiligungsstrategien zudem von den öffentlichen Unternehmen elektronisch öffentlich zugänglich zu machen. Kurzum: Ja. Zur vierten Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die Lebenshilfe Balzers bei der Erarbeitung des Konzepts zur Alterspolitik mitwirken kann, ist darauf hinzuweisen, dass die auszuarbeitende Altersstrategie keinen direkten Einfluss auf die vorliegende Gesetzesvorlage hat. Die Lebenshilfe Balzers wird jedoch in gleicher Weise wie die Familienhilfe Liechtenstein in diesen Prozess miteinbezogen werden. Ich denke, auf diesen Aspekt haben Sie Ihre Frage auch abgezielt. Das ist durchaus sinnvoll oder man kann das umkehren: Alles andere macht für mich keinen Sinn, wenn man diese Akteure, die hier eine tragende und wesentliche Rolle spielen, in diesen Prozess nicht integrieren würde. Die letzte und fünfte Frage betrifft die Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege. Diese Thematik wurde im Rahmen der Vernehmlassung in mehreren Stellungnahmen angesprochen, sodass auf die entsprechenden Ausführungen im Bericht und Antrag, insbesondere auf die Seiten 32ff. verwiesen werden kann. Wichtig hierbei ist, dass auch die Festlegung respektive die Beibehaltung der Fachstelle bei der Familienhilfe in einer Kann-Bestimmung formuliert ist. Das ermöglicht die Beibehaltung der bisherigen Lösung, ermöglicht aber auch eine alternative Lösung, falls wir dann schlauer werden oder ein besseres Konstrukt finden in Zukunft. Unabhängig davon kann die Frage der Angliederung der Fachstelle beim Amt für Soziale Dienste oder beim Amt für Gesundheit, wie Sie das gefragt haben, für die 2. Lesung selbstverständlich geprüft werden.Der Abg. Thomas Rehak hat sodann Fragen gestellt, was die Löhne bei der Familienhilfe betrifft. Das können wir für die 2. Lesung gerne entsprechend in die Vorlage einarbeiten. Wichtig ist: Das sind Löhne, die auch im Konkurrenzvergleich zu anderen Institutionen eben bestehen müssen. Und bislang ist es so, dass die Familienhilfe bei der Personalrekrutierung - ich sage nicht, dass das rosig ist, aber sie bringt das benötigte Personal zu rekrutieren, scheint also als Arbeitgeber attraktiv zu sein und kann entsprechende nachzubesetzende Stellen auch nachbestellen. Ich denke, dass hierzu auch im Landtag bereits ausgeführt wurde - ich meine, das war im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage -, dass es hier auch einen Runden Tisch der verschiedenen betroffenen Involvierten im Pflegebereich gibt, um eben auch diese Auswirkung der Schweizer Pflegeinitiative insbesondere im Auge zu behalten. Sie, Herr Abg. Rehak, haben dann weiters angesprochen, dass eine privatrechtliche Lösung denkbar wäre. Derzeit ist es eben eine privatrechtliche Lösung, also der Verein ist eine privatrechtliche Struktur. Sie haben gesagt, dass mit einer privatrechtlichen Lösung oder mit einem privatrechtlichen Gegenüber eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden könnte. Auch das ist jetzt der Fall. Also mit der Familienhilfe als Verein ist derzeit eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Wenn eben eine privatrechtliche Lösung ausserhalb des Vereinskonstrukts oder beispielsweise eines Genossenschaftskonstrukts gesucht werden würde, würden auch bei einer privatrechtlichen zukünftigen Lösung die Mitgliederbeiträge wegfallen. Also einen Teil dieser Finanzierungsproblematik hätten Sie da ebenso. Auf Ihre Fragen betreffend Finanzen bin ich eingehend bereits eingegangen. Sie haben gesagt: Spenden sind nicht mehr sinnvoll, also es macht keinen Sinn, dass man einer öffentlich-rechtlichen Institution Spendengelder zuweist. Ich denke, das Beispiel von der LAK zeigt, dass das eben doch gemacht wird, und ich erachte das auch als sehr sinnvoll. Wenn Personen mit Dienstleistungen zufrieden sind, dann kommt es auch bei der LAK vor, dass Spenden gemacht werden von Angehörigen, von Betroffenen, und auch Legate gibt es in diesem Zusammenhang. Und ich kann mir gut vorstellen, dass das bei der Familienhilfe noch in ausgeprägterem Ausmass zum Tragen kommen könnte.Der Abg. Günter Vogt hat gefragt, warum die Zusammenfassung der Führungsstrukturen zwischen LAK und Familienhilfe nicht weiterverfolgt wurde. Dazu ist im Bericht und Antrag auch einiges ausgeführt. Die Regierung hat im Vernehmlassungsbericht einen gemeinsamen strategischen Körper vorgeschlagen, also einen gemeinsamen Stiftungsrat. Wie Sie den Vernehmlassungen entnehmen können, ist das nicht auf Gegenliebe, und zwar durchs Band nicht auf Gegenliebe gestossen. Da waren die Rückmeldungen sehr klar dazu. Entsprechend sind wir von dieser Idee abgekommen. Da ist es, denke ich, wichtig, dass die Familienhilfe eine Pflanze oder ein Pflänzchen ist, die noch nicht vor allzu langer Zeit auf Landesebene zusammengewachsen ist. Sie mögen sich erinnern, dass wir noch vor einigen Jahren eben lokale Gemeindestrukturen hatten. Diese Strukturen wurden in eine Landesstruktur überführt mit der Ausnahme von Balzers und ich denke, es wäre hier falsch, wenn man jetzt etwas übers Knie brechen würde, um diese Entwicklung zu forcieren.Was mir auch ein ganz wichtiger Punkt ist: Die Familienhilfe und die LAK sind zwei getrennte Institutionen, bereits jetzt, beide leisten sehr gute Arbeit, das möchte ich auch festhalten, und beide Institutionen arbeiten bereits jetzt sehr eng zusammen. Also das ist, denke ich, auch wichtig. Das kam im Votum des Abg. Wohlwend auch klar zum Ausdruck, dass ambulante und stationäre Pflege eben zwei Bereiche mit ein und demselben grossen Hintergedanken, ein und derselben Idee sind. Das, denke ich, ist auch für die Zukunft wichtig, das wird sicherlich auch so bleiben. Hier, und das hat sich auch in der Pandemie deutlich gezeigt, dass diese Institutionen zusammengewachsen sind und eine noch engere Zusammenarbeit entsprechend erfolgt. Ich glaube, dass es sich nicht um eine mutlose Vorlage handelt. Ich denke, dass es sich um eine notwendige Vorlage handelt, weil wir sonst Gefahr laufen, dass wir eben mit diesen Strukturen den steigenden Ansprüchen im ambulanten Setting nicht gerecht werden. Da, denke ich, ist es angebracht, dass wir jetzt aus einer Stärke heraus in die Zukunft planen, wie es mit der Familienhilfe Liechtenstein weitergehen soll.Die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch hat eine ähnliche Frage gestellt, wie es mit den Synergien zwischen Familienhilfe und LAK sei. Ja, die bestehen, aber die werden zum Teil auch jetzt schon genutzt - beispielsweise in der Weiterbildung arbeiten diese beiden Institutionen auch eng zusammen. So schnell wie in Balzers, das ist eben nicht ohne Weiteres möglich. Und es sind auch zwei Entitäten, wir haben es in der Debatte gehört, mit eigenen Profilen, eigenen Stärken entsprechend. Da denke ich, ist es klar, dass diese beiden Körperschaften eng zusammenarbeiten werden und gewisse Synergien haben und jetzt, mit dieser Vorlage, auch organisatorisch enger aneinanderrücken, weil die gegenseitige Vertretung auf der strategischen Ebene nochmals sichergestellt ist. Ich denke, wie hier ganz klar insbesondere auch von der Familienhilfe und in deren Antrag zum Ausdruck gebracht wurde, dass eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, also eine Beibehaltung der Eigenständigkeit, ganz klar gewünscht ist. Ihre Fragen, Frau Abg. Bühler-Nigsch, zu den Finanzen, denke ich, habe ich eingangs auch bereits angesprochen. Die Fragen des Abg. Wendelin Lampert: Was spricht gegen eine privatrechtliche Lösung? Ich denke, darauf bin ich auch bereits eingegangen. Was spricht für eine privatrechtliche Lösung? Ein grosser Teil der Problemstellung, die wir jetzt eben haben in dieser jetzigen Rechtsform, geht entweder nicht weg oder wenn man jetzt von der Vereinsform oder einer Genossenschaftsform absieht und zum Beispiel eine privatrechtliche Stiftung, wie es beispielsweise die Lösung für das HPZ ist - das ist etwas vereinfacht, aber es gibt auch solche Akteure -, da fallen eben die Mitgliederbeiträge entsprechend auch weg. Nochmals: Für mich ist es naheliegend, dass wir eine Lösung finden, die möglichst nahe bei der LAK liegt. Darum ist auch für mich die entsprechende Referenzgesetzgebung oder die Rezeptionsvorlage einmal nicht in Österreich oder der Schweiz zu suchen, sondern bei uns mit der Vorlage zur LAK. Ihre Frage zur Aufgabenentflechtung und Verflechtung, da möchte ich noch - ich habe das vorhin schon gesagt, ich möchte das klar nochmals betonen: Ich sage nicht, dass das nicht gemacht werden soll oder gemacht werden soll. Ich sage nur: Im jetzigen Zeitpunkt passiert da weder eine Ver- noch eine Entflechtung, sondern es wird der jetzige Status beibehalten. Ich denke, die grössere Diskussion müsste eben nicht in dieser Institution geführt werden, sondern auf die gesamte Verflechtungs- oder Entflechtungsfrage. Wie gesagt, erachte ich es auch bei der Finanzierung - und hier besteht ja die Verflechtung in erster Linie - als richtig, dass man hier eine Lösung findet, die möglichst nahe bei jener ist, die mit der LAK gefunden wurde. Dann erlaube ich mir den Art. 25 der Landesverfassung zu zitieren, der lautet nämlich wie folgt: «Das öffentliche Armenwesen ist Sache der Gemeinden nach Massgabe der besonderen Gesetze. Der Staat übt jedoch die Oberaufsicht hierüber aus. Er kann den Gemeinden, insbesondere zur zweckmässigen Versorgung von Waisen, Geisteskranken, Unheilbaren und Altersschwachen geeignete Beihilfen leisten.» Ich denke, wenn man den Art. 25 zitiert, sollte man ihn in seiner Gesamtheit zitieren. Die Quintessenz daraus ist: So klar ist das eben nicht. Selbstverständlich wurde diese Vorlage - und das war dann auch die Frage des Abg. Thomas Rehak betreffend Verfassungskonformität - legistisch geprüft und dass keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Vorlage entgegenstehen, haben Sie im Bericht und Antrag auch entsprechend normiert. Abschliessend möchte ich nochmals auf einen Punkt des Abg. Rehak zurückkommen. Das ist etwas verknappt, ich weiss, ich gebe Sie da nicht eins zu eins wider, aber Sie haben gesagt: Die Familienhilfe weiss doch gar nicht, was sie da tut, also sie ist sich der Konsequenzen nicht bewusst. Ich weiss, Sie haben das etwas anders gesagt, aber Sie haben gesagt: Sie weiss nicht, was mit dieser neuen Form alles auf sie zukommt. Ich denke, das wird den jahrelangen Vorarbeiten des Vorstandes und auch den Arbeiten der Mitgliederversammlung nicht gerecht. Ich denke, der Vorstand und insbesondere auch die Präsidentin und die Geschäftsführung der Familienhilfe haben sich sehr vertieft mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt, haben auch entsprechende Personen, juristische Expertise, was das bedeutet. Das würde ich diesen Personen in keiner Weise in Abrede stellen, dass sie sich der Konsequenzen nicht bewusst sind respektive diese in irgendeiner Weise geringreden oder unterschätzen würden. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals mit einem Dank enden, eben an diese Personen, die jetzt seit zum Teil Jahren oder Jahrzehnten ohne Entgelt die Organisation der Familienhilfe geführt haben, bereits einen Zusammenschluss auf Landesebene ermöglicht haben und nun auch weitsichtig in die Zukunft schauen, damit der Erhalt und die zukünftige Arbeit der Familienhilfe bestmöglich auch in Zukunft garantiert werden kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. In Bezug auf das, was vielleicht nicht ganz klar ist oder was nicht ganz klar sein dürfte, sind halt die Mehraufwände, die auf eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft zukommen in Bezug auf die Oberaufsicht, in Bezug auf das Beteiligungscontrolling, in Bezug auf die Anforderungen, welche dann die Finanzkontrolle und auch die Geschäftsprüfungskommission natürlich stellen wird müssen. Aber das ist eine andere Sache.Sie haben gesagt, das LAK erhalte circa CHF 134'000 an Spenden. Das ist natürlich im Vergleich zu diesen CHF 523'000 nicht mehr sehr viel. Die Mitgliederbeiträge, die können kaum kompensiert werden, und Mehraufwände wird es geben. Somit mag das sein, dass das keine ganze Million ist, aber es wird in der Nähe zu liegen kommen. Ich habe Sie noch gefragt, was jetzt genau die Vorteile dieser Vorlage wären. Das haben Sie nicht ausgeführt oder zumindest nicht so, dass ich es verstanden hätte. Ich habe gesagt, ich habe bis jetzt eigentlich nur Nachteile gesehen und keine Vorteile. Die finanziellen Nachteile haben wir zur Genüge besprochen. Es gibt aber auch noch einen weiteren Nachteil, und zwar, das steht auf der Seite 60: Die Mitgliedertarife werden auch wegfallen. Das heisst, heutige Mitglieder, die über Jahre Mitgliedsbeiträge einbezahlt haben, werden am Schluss die gleichen Tarife zahlen wie solche, die nie irgendeinen Franken in die Familienhilfe investiert haben. Also das sind dann auch irgendwie die lackierten Bürger. Natürlich, irgendwann muss man einen Schlussstrich ziehen, das sehe ich auch, aber die Frage ist dahingehend: Welche Mitgliedertarife werden dann zur Anwendung kommen? Sind das die Mitgliedertarife, die heute für diejenigen gelten, die nicht Mitglieder sind? Oder was für Tarife kommen dann zur Anwendung? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke dem Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Sie haben jetzt erwähnt, dass das Ministerium die Führungsstrukturen in einer Organisationseinheit ursprünglich schon zusammenfassen wollte. Ich denke, wenn eine mögliche Fusion der LAK und der Familienhilfe die ursprüngliche Intention oder das Ziel des Ministeriums war, dann kann man diese Vorlage eben doch schon als mutlos bezeichnen. Ich denke, wenn dann der einzige Grund ist, dass ich diesem - wie Sie es bezeichnet haben - jungen Pflänzchen diesen Schritt jetzt noch nicht zutraue, dann wäre, wie erwähnt, diese Vorlage mutlos. Aber vielleicht habe ich Sie auch falsch interpretiert. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort. Ich denke, was der Ursprung dieser Vorlage ist und was die Vorteile sind, das hat der Abg. Mario Wohlwend treffend zusammengefasst, das ist auch im Bericht und Antrag klar artikuliert. Die jetzige Organisationsstruktur wird den zukünftigen Herausforderungen nicht mehr gewachsen sein. Da kann man schon sagen: Ja, diesen Wunsch der Familienhilfe oder dieses Anliegen, auf das gehen wir nicht ein, wir belassen die Organisationsstruktur. Nur dann, denke ich, werden wir in einigen Jahren vor der genau gleichen Herausforderung stehen - nur zu einem höheren Preis. Dass wir dann nämlich nicht aus einer Situation der Stärke heraus entscheiden, sondern eben aus einem Defizit heraus. Das Anliegen der Familienhilfe ist für mich glasklar und auch die entsprechenden Vorteile einer Überführung in eine öffentlich-rechtliche Struktur. Dann zu den Mitgliedertarifen, da kann ich Sie, Herr Rehak, auf das Protokoll der Finanzkommission verweisen, wo die entsprechende Frage auch gekommen ist. Gemäss Auskunft der Familienhilfe Liechtenstein sind praktisch alle Klientinnen und Klienten Mitglieder der Familienhilfe Liechtenstein und beziehen die Dienstleistung zum Mitgliedertarif. Wenn nach der Umwandlung der Familienhilfe Liechtenstein alle Klienten den Mitgliedertarif bezahlen würden, hätte das somit kaum finanzielle Auswirkungen. Was passiert de facto? Wenn jemand auf Leistungen angewiesen ist, dann wird er oder sie Mitglied. So funktioniert das. Also praktisch alle Klientinnen und Klienten bezahlen die Mitgliedertarife bei der Familienhilfe und das löst Ihren Knopf praktisch. Also das Problem haben wir jetzt schon nicht.Dann zum Abg. Günter Vogt: Also das ist nochmals eine andere Fragestellung, eine mögliche Fusion. Das war auch im Vernehmlassungsbericht nicht die Idee. Im Vernehmlassungsbericht war die Idee, dass die strategische Leitung die gleiche sein soll, also dass man eigene Strukturen mit einem gemeinsamen Stiftungsrat hat. Das ist nochmals etwas anderes als eine Fusion. In der Vernehmlassung wurde vorgeschlagen, dass eben die strategische Leitung - und ich beziehe mich nicht auf den Strategierat, sondern auf den Stiftungsrat - verbunden werden soll. Das ist ganz klar aus der Vernehmlassung herausgegangen, dass das nicht gewünscht wird. Deshalb ist man von dieser Idee abgekommen. Aber nochmals, auch wenn das so nicht realisiert wird, werden wir in Zukunft eine engere Zusammenarbeit haben - eine Zusammenarbeit, die bereits jetzt auf operativer und auf strategischer Ebene eng ist. Insbesondere deshalb, weil entsprechende Bestimmungen, also Verpflichtungen zur Zusammenarbeit, auch in der Gesetzesvorlage normiert sind, und zwar gegenseitig normiert sind - also im LAK-Gesetz und im Gesetz über die Familienhilfe Liechtenstein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Jetzt war ich zu langsam, ich wollte noch nachschauen, was im Protokoll der Finanzkommission steht. Aber bezüglich der neuen Mitgliedertarife haben Sie sich noch nicht geäussert. Werden die so sein, wie sie heute sind in Bezug darauf, wie man einen Beitrag bezahlt hätte, weil das ja jetzt sowieso der Fall war? Oder werden die dann doppelt so hoch sein? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Herr Gesellschaftsminister, jetzt habe ich nochmals eine Verständnisfrage. Denken Sie, dass es längerfristig dann schon dahin geht, dass die Stiftung Familienhilfe, die Stiftung LAK und mitunter auch noch das Landesspital in ferner Zukunft irgendwann einmal unter einem Dach vereinigt werden können? Wenn Sie so sagen, die Synergien nutzen. Und man sieht dann, wie man zusammenwächst, und man sieht gerade auch, jetzt haben wir ja diesen Strategierat, der eigentlich aus den identischen Personen zusammengesetzt ist. Das ist für mich im Moment jetzt einfach irgendwie ineffizient, dass man diese Parallelstrukturen da hat. Ich möchte irgendwie wie einen Ausblick, dass das jetzt ein erster Schritt ist mit dem Ziel, wenn wir dann unsere Altersstrategie haben und wissen, was wir genau wollen, geht es in diese Richtung. Vielleicht können Sie das nochmals ein bisschen präzisieren. Ich meine, auch der Abg. Thomas Hasler hätte etwas in diese Richtung angetönt. Das ist für mich jetzt noch eine wichtige Auskunft für die Entscheidung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Meine Fragen oder Anmerkungen gehen in eine ähnliche Richtung, wie gerade die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch gesagt hat. Wir sprechen von ambulanter und stationärer Pflege und das läuft momentan parallel. Aber Ziel wäre in einer zukünftigen Altersstrategie, dass diese näher zusammenrücken, zumal wir sagen müssen: Das ist ja nicht das gesamte Paket, das wir haben. Ich spreche hier das Thema Care-Migrantinnen an, die bei uns einen Grossteil der ambulanten Alterspflege übernehmen. Und dieses Thema werden wir die nächste Zeit auch einmal anschauen müssen. Ich möchte das nicht hier mit diesem Thema verweben, aber ich glaube, wir haben dort auch noch eine Aufgabe zu erledigen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ich denke, die Familienhilfe Liechtenstein wurde eigentlich des Öfteren gelobt, auch zu Recht. Sie stehen wirklich qualitativ auf gesunden Beinen. Ein anderer Eindruck sollte nicht entstehen. Jetzt ist es angezeigt, den Überbau, was die Flexibilität anbelangt, anzupassen. Die Strukturen eines Vereins, das wurde ja in dem vorliegenden Bericht und Antrag ausgeführt, sind natürlich dann in dieser Grössenordnung mit den Mitgliedern schon eine träge Sache. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, zum Teil schnell, wo man bis jetzt eine Mitgliederversammlung bemühen musste. Ich denke, die Stiftung hat hier definitiv einen Mehrwert. Wir können uns glücklich schätzen, dass die jetzigen Mitglieder des Vorstands sehr professionelle Arbeit machen und das noch ehrenamtlich. Aber jetzt ist die Stufe erreicht, wo der Stiftungsrat Entscheidungen flexibel, zeitnah treffen muss, ohne eine Mitgliederversammlung zu bemühen. Also ich sehe hier schon einen Vorteil. Und ich denke auch, es ist auch angemessen, dass diese Stiftungsräte dann auch eine Entschädigung bekommen, und zwar sauber geregelt. Unter den Stiftungen gibt es Ansätze.Bezüglich des Stiftungszwecks muss man sich schon klarmachen: Die LAK und die Familienhilfe Liechtenstein haben unterschiedliche Zwecke und die sollen sie natürlich sehr effizient umsetzen - mit Abläufen, Strukturen. Was sehr wichtig ist, ist die Kommunikation. Die muss gewährleistet sein. Übergeordnet oder untereinander muss das Case- und Care-Management spielen, damit die Übergabe passt. Denn vielfach gibt es Fälle, die von zu Hause irgendwann, wenn es nicht mehr tragbar ist, ins Heim wechseln oder umgekehrt vielleicht auch wieder zurück. Diese Sachen müssen passen, auch in Absprache mit dem Landesspital. Ambulant vor stationär, das nimmt zu. Und das heisst dann vor allem auch für ältere Personen, dass sie bei der Entlassung noch nicht alles wieder selbst wahrnehmen können. Sie brauchen noch Unterstützung und die wird dann mit der 24-Stunden-Hilfe oder mit der Familienhilfe gewährleistet. Und das muss wirklich super verzahnt werden. Also ich denke, der Abg. Thomas Hasler hat es angesprochen, es kostet mehr. Aber ich sehe hier definitiv auch einen Mehrwert. Es ist, es wurde auch mehrfach ausgeführt, nicht so eine grosse Änderung. Die Finanzierung war eigentlich so aufgestellt und genau dieses Beispiel möchte ich auch ausführen: Die gelebte Praxis war leider schon so, dass man, wenn eine Dienstleistung von der Familienhilfe gebraucht wurde, kurz davor einbezahlt hat, Mitglied ist und, was sehr schade war, umgekehrt war es vermutlich auch wieder der Fall, dass einige dann wieder ausgestiegen sind, wenn sie diese Leistungen nicht mehr gebraucht haben. Das wurde auch irgendwo akzeptiert, weil es auch nicht so geregelt war, dass man einen Vorlauf brauchte. Somit gab es die Ungleichbehandlung zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern quasi heute auch schon. Das wären meine ergänzenden Punkte. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort. Herr Abg. Rehak, zu den Tarifen habe ich etwas gesagt, und zwar hat mich der Abg. Patrick Risch dasselbe gefragt und gebeten, auf die 2. Lesung hier entsprechend die Informationen zusammenzutragen, was wir selbstverständlich gerne machen werden.Dann zum Fragenkomplex der Abg. Bühler-Nigsch und auch des Abg. Georg Kaufmann zu der längerfristigen Situation: Ich denke, wichtig ist, dass diese Körperschaften oder diese Anbieter sehr eng zusammenarbeiten und dass es dort nicht zu Reibungsverlusten kommt. Ich denke, das kann man sehr wohl auch gewährleisten, wenn das eigenständige Einheiten bleiben. Das hört eben - und da haben Sie einen richtigen Punkt angesprochen - nicht bei der Pflege auf. Also das Angebot umfasst einen schönen Teil des Sozial- und Gesundheitssystems, wo eben eine enge Zusammenarbeit erfolgen muss und gewährleistet werden muss. Und das umfasst auch andere Akteure als die jetzt staatlichen oder eben die Familienhilfe und dann eben auch noch Privatrechtliche, die es alle braucht. Und ja, all diese Akteure haben eine Stimme oder müssen selbstverständlich in den weiteren Prozess miteingebracht werden. Wie gesagt, der Vorschlag der Regierung war ein engeres Zusammenrücken auf strategischer Ebene. Von dieser Idee sind wir abgekommen. Es gibt auch gute Argumente, dass man entsprechend diese beiden Teile getrennt belässt, auch wenn sie eng zusammenarbeiten, aber dass es zwei Komponenten sind. Das sind eben die Komponenten, die vor allem für die Familienhilfe bei der entsprechenden Stellungnahme ausschlaggebend waren. Aber nochmals, ambulant und stationär leisten beide Akteure bereits derzeit eine sehr gute und - ja, das wurde auch ins Feld gebracht - systemrelevante Arbeit. Dann vielleicht noch zu den Mitgliedern, das halte ich schon für interessant. Die Mitgliederbasis ist relativ gross, das sind über 5'000 Mitglieder, die entsprechend auch Mitgliederbeiträge einzahlen. Da kommt es auch zur Summe. Ich denke schon, dass da schon eine gewisse Solidarität auch zu spüren ist. Das andere gibt es sicher auch, dass jemand sich erst bei oder kurz vor einem Bedarfsfall dann zu einer Mitgliedschaft entscheidet. Aber ich denke, wenn jemand einmal in solch einer Situation ist, spätestens dann sollte er und sie auch den Mehrwert erkennen, die diese Institution eben für das Land bringt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Wenn ich aus dem Protokoll der Finanzkommission kurz vortragen darf, dann hat da die Familienhilfe sich zu dieser Frage geäussert und hat gesagt: Wenn weiterhin dieser Mitgliedertarif von CHF 22 pro Stunde zur Anwendung kommt und auch nach der Umwandlung zur Anwendung kommen wird, dann hätte das Auswirkungen auf den Wegfall der Mitgliederbeiträge in der Höhe von CHF 300'000. Somit denkt die Familienhilfe, dass der Tarif ohne Mitgliederbeitrag beibehalten wird. So habe ich das jetzt einmal interpretiert. Ich bin hin- und hergerissen. Für mich wäre es hilfreich, wenn die Regierung noch einmal prüfen könnte, ob es nicht eine Variante gäbe, welche diese strukturellen Probleme löst, die die Familienhilfe hat. Ich denke, die wollen wir alle gelöst haben. Die Frage ist jetzt einfach noch einmal, ob eine öffentlich-rechtliche Struktur das einzig Richtige ist oder ob es eine Möglichkeit gibt, dass man die Mitgliederbeiträge und auch die Spenden, ich sage einmal, sichern kann und nicht ohne Not aufs Spiel setzt.Theoretisch könnte man das auch auf die 2. Lesung noch einmal prüfen. Wenn Sie das nicht wollen, dann müsste ich einen Antrag auf Zurückweisung machen. Der wird aber keine Mehrheit haben, das weiss ich auch, deshalb wird das auch nicht viel nützen. Aber mir würde es schon etwas nützen, wenn Sie das wirklich auf die 2. Lesung noch einmal prüfen können, ob das wirklich die richtige Struktur ist und ob es nicht Varianten gäbe, die Familienhilfe dahingehend zu unterstützen, dass sie ihre Organisationsstruktur professionalisieren kann. Denn das braucht es, das sehe ich auch. Wenn Sie auf der Homepage die Organisationsstruktur anschauen, dann liegt das auf der Hand, das ist offensichtlich ein Problem. Da glaube ich, dass es Mittel braucht. Natürlich ist es der Wunsch der Familienhilfe, das Problem jetzt so zu lösen und schnell zu lösen. Ich denke, das ist auch meine Intention. Aber vielleicht kann man das einfach noch einmal prüfen, ob es nicht eine Option gäbe, um die Mitgliederbeiträge und eben auch die Spenden soweit zu sichern wie möglich und dass man dann diese Nachteile weniger hat, so wie sie heute auf dem Tisch sind. Für mich sind es zu viele Nachteile in Bezug auf die Vorteile. Trotzdem möchte ich der Familienhilfe hier schnell zu einer Lösung verhelfen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort. Ich kann das gerne aufnehmen, dass das auf die 2. Lesung nochmals geprüft wird. Aber das ganze Projekt ist ein langes und da sind sehr viel Arbeit und auch Gedanken in alle möglichen Richtungen hineingeflossen, darum möchte ich die Erwartungen Ihrerseits, Herr Abg. Rehak, für die 2. Lesung nicht zu hoch setzen. Aber ich nehme diesen Punkt gerne nochmals mit für die 2. Lesung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Bei Art. 3 ist mir unter Abs. 1 Bst. b die Formulierung «die Sicherstellung der Koordination der involvierten Leistungserbringer» ins Auge gesprungen, und zwar stellt sich mir die Frage: Ist das wie eine Pflicht zur Koordination, wenn es hier so im Gesetz als Zweck der Stiftung gilt? Dann ist die Bezeichnung der «involvierten Leistungserbringer» extrem umfassend. Wer wird hier wirklich als involvierter Leistungserbringer bezeichnet? Und dann stellt sich mir noch die Frage: Was heisst «Koordination»? Dazu kann ich Ihnen vielleicht ein Beispiel geben. Eine pflegebedürftige Person wird von einer freiberuflichen Pflegefachkraft sehr gut gepflegt und alles läuft wunderbar. Die Pflegefachkraft geht in die Ferien, hat eigentlich alles organisiert, jetzt kommt die Familie auf die Idee: Nein, wir brauchen noch zusätzlich die Familienhilfe und ruft die Familienhilfe. Jetzt gibt es immer unterschiedliche Pflegeansätze und wenn das so im Gesetz ist, dann könnte eigentlich die Pflegefachkraft einfach der Familienhilfe ein Telefon geben: Ich bin dann in den Ferien, bitte koordinieren sie. Ist das wirklich so absolut gedacht oder verstehe ich hier vielleicht etwas falsch? Ich wäre froh um weitere Ausführungen dazu. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident, und besten Dank der Abg. Zech-Hoop für die Frage. Das werden wir gerne entsprechend für die 2. Lesung aufnehme. Nur, ich verweise darauf, ähnliche Bestimmungen sind bereits jetzt Teil der Leistungsvereinbarung, dass hier eben eine Koordination erfolgt. Das ist für mich auch sehr sinnvoll, dass das eben gemacht wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Für mich ist das auch eine sehr sinnvolle Bestimmung. Nur hier sind wir auf Gesetzesebene und hier hat es für mich schon noch eine andere Wirkung, als wenn es in einer Leistungsvereinbarung steht. Von dem her wäre es für die Familienhilfe sicher auch wichtig zu wissen, wo die Grenzen sind. Danke vielmals. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAKG)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAKG). Art. 9 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Art. 3duodecies Abs. 2 Bst. a und b sowie Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3duodecies Abs. 2 Bst. a und b sowie Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 27 erledigt.
Es ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, so denke ich, bevor wir die letzte Gesetzesvorlage angehen, uns über die Beantwortung der Kleinen Anfragen zu beraten. Ich sehe hier eine Wortmeldung.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich denke, zur fortgeschrittenen Stunde und auch für unsere allgemeine Work-Life-Balance würde ich beantragen, dass die Beantwortung der Kleinen Anfragen über elektronischen Weg erfolgt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Also die Ausgangslage ist grundsätzlich die, dass die Regierung verpflichtet ist, diese Kleinen Anfragen mündlich zu beantworten. Wir können Sie aber von dieser Verpflichtung entbinden unter besonderen Umständen, also so etwas wie Gewohnheitsrecht, das wir auch schon angewendet haben.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. So leicht sehe ich das nicht. Ich verweise auf Art. 9 zu den Kleinen Anfragen im GVVKG. Die Regierung kann Gründe angeben, weshalb sie sie nicht liest. Das ist zum Beispiel am Donnerstagabend der Fall, wenn wir sie noch nicht haben. Ich habe heute keine Gründe, sie nicht zu lesen. Der einzige Grund wäre, dass Sie keine Lust mehr hätten, sie zu hören. Wir würden Sie aber der Möglichkeit berauben, eben kurze Rückfragen zu stellen und sich befriedigt zu erklären. Ich glaube, die heutige gesetzliche Grundlage gibt es nicht her, dass wir sie grundlos nicht lesen. Vor diesem Hintergrund werden wir sie aus Sicht der Regierung lesen. Der Landtag ist frei, über alles andere abzustimmen. Aber aus Sicht der Regierung wird gelesen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Das ist verständlich, die Regierung hat keine andere Wahl. Der Landtag kann eigentlich grundsätzlich alles. Das wäre auch nichts Neues, muss ich sagen. Das ist wirklich schon vorgekommen, dass der Landtag einfach entschieden hat, es wird nicht gelesen. Damit entbinden wir auch die Regierung von ihrer Verpflichtung. Aber natürlich werde ich das nicht von mir aus entscheiden, da möchte ich dann eine Landtagsmehrheit haben. Ich denke, die Gründe wären gegeben, weil wir doch zu fortgeschrittener Stunde sind und drei lange Arbeitstage hinter uns haben. Aber, wie schon gesagt, es bräuchte dann schon eine Landtagsentscheidung.Abg. Thomas Rehak
Danke für das Wort. Ich teile für einmal die Ansicht des Regierungschefs. Wir haben ein Gesetz und wir sollten uns an die eigenen Gesetze halten. Lesen wir das und ich möchte sie auch vorgetragen haben. Ich möchte einfach wissen, was hier ist, und ich denke, auch für die Presse ist das interessant. Wir haben dieses Instrument und daher unterstütze ich den Regierungschef. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das wird jetzt zu einer interessanten Diskussion.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Auch ich teile die Meinung des Herrn Regierungschef und des Abg. Thomas Rehak. Ich würde nämlich beantragen, dass wir eben zuerst sonst die GOLT anpassen und solche Dinge regeln - wie auch die Aktuelle Stunde oder all diese Themen, die anstehen. Und wenn wir das geregelt haben, dann können wir wunderbar da drüber entscheiden. Ich bin fürs Verlesen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es waren lange Tage und ich wäre einfach dafür, dass wir abstimmen, und dann sehen wir, wie das Ergebnis lautet. Landtagspräsident Albert Frick
Also wie schon gesagt, es wäre nicht das erste Mal. Ich bringe den Antrag zur Abstimmung. Nochmals, es geht darum, die Regierung von einer Verpflichtung zu entbinden. Die Regierung kann nicht entscheiden, dass sie uns die Beantwortung nicht vorträgt. Wir können es aber so entscheiden.Abg. Sebastian Gassner
Geschätzter Herr Landtagspräsident, vielen Dank für das Wort. Ich wollte mich darum erkundigen, was dagegenspricht, dass die Regierung diese Kleinen Anfragen vorliest und wer verhindert sein wird, einfach den Saal verlassen kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Das müssen Sie nochmals wiederholen.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort. Ich wollte mich darum erkundigen, was dagegenspricht, dass die Regierung die Beantwortung der Kleinen Anfragen vorliest und wer verhindert sein wird, hat die Möglichkeit den Saal zu verlassen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde ein Antrag gestellt und ich denke, der Antrag geht dahingehend, dass wir lange Arbeitstage hinter uns haben. Also ich lasse darüber abstimmen. Wer der Ansicht ist, dass die Beantwortung der Kleinen Anfragen auf schriftlichem Wege erfolgen soll, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit ist der Antrag mit acht Stimmen gescheitert und wir fahren fort mit unseren Beratungen. -ooOoo-