Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 über die Marken) (Nr. 56/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 28: Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 über die Marken).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 56/2022 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dieser Gesetzesvorlage setzen wir eine Richtlinie um, welcher wir bereits im Jahr 2020 einhellig unsere Zustimmung erteilt haben. Die Richtlinie ist Teil einer umfassenden europäischen Markenrechtsreform mit dem Ziel, das Markenrechtssystem zu modernisieren und noch stärker zu harmonisieren. Oberstes Ziel ist der Bestand von nationalen und unionsweiten Markenrechten. Ausserdem sollen die nationalen Markenämter untereinander wie auch mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum besser kooperieren und die Eintragung, Verwaltung und der Schutz von Marken in der Union erleichtert werden. Damit soll Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, gefördert werden. Mit der sogenannten Gewährleistungsmarke soll eine weitere Markenkategorie Einzug ins Markengesetz halten. So sollen künftig auch Marken geschützt werden können, mit denen eine bestimmte Eigenschaft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen, nämlich deren «Güte», zugesichert werden. Hier kann das Beispiel der Prüfzeichen oder Gütesiegel für verschiedene Waren in Kombination mit Dienstleistungen, wie beispielsweise Qualitätskontrolle oder Zertifizierung, genannt werden. Aber auch neue Markenformen werden mit Umsetzung der Richtlinie ins Markenschutzgesetz aufgenommen. War bislang die Eintragung eines Zeichens als Marke in das Markenregister an dessen grafische Darstellbarkeit geknüpft und blieb daher manchen Zeichenformen bis anhin die Eintragung ins Markenregister verwehrt, wird nun neu das Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit einer Marke gestrichen. So soll künftig ein Zeichen in jeder geeigneten Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologien dargestellt werden dürfen. Das Zeichen muss aber eindeutig, präzise, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und in objektiver Weise darstellbar sein. Man könnte also künftig Klangmarken oder fluide Marken aber auch Geruchsmarken eintragen lassen. Wie und ob sich hierfür Technologien für die Darstellbarkeit dieser neuen Markenformen ergeben, wird sodann die Praxis weisen. In Bezug auf die Bekämpfung der Produktpiraterie, welche auch ein wichtiges Anliegen dieser Markenrechtereform darstellt, enthält das liechtensteinische Markenschutzgesetz bereits seit 2015 entsprechende Ergänzungen. So sind zur Bekämpfung von Produktpiraterie keine gesetzlichen Anpassungen mehr vorzunehmen. Es ist jedenfalls im Sinne der Rechtssicherheit zu begrüssen, dass nun in allen Mitgliedstaaten dieselben Regeln in Bezug auf den Umfang der Markenrechte gelten sollen. Ich bin für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage und da wir ja heute die Kleinen Anfragen lesen werden und wir ja heute das Novum bereits, glaube ich, in Traktandum 26 gehabt haben und auch noch ein Länderspiel ansteht, möchte ich den Antrag auf Lesung per Gesetzesaufruf stellen. Vielleicht komme ich dieses Mal mit dem Antrag durch. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also das mit dem Länderspiel wird sich so oder so nicht ausgehen, nachdem wir ja beschlossen haben, die Kleinen Anfragen zu lesen.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich hätte eine Frage zu den auf Seite 33 aufgeführten personellen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage. Wenn die Regierung mir diese bitte auf die 2. Lesung beantworten könnte. Ich denke, sie ist nicht so einfach zu beantworten, aber dennoch.Mit dieser Vorlage werden neue Verfahren im Markenschutz eingeführt wie das Widerspruchsverfahren sowie die Möglichkeit eines Nichtigkeits-, Verfalls- und Erinnerungsverfahrens. Laut Bericht und Antrag haben diese vier neuen Verfahren sowohl personelle als auch finanzielle und organisatorische Auswirkungen. Laut Regierung können derzeit nur Schätzungen vorgenommen werden und es werden Vergleichswerte aus der Schweiz herangezogen. Auf Seite 32 geht die Regierung von 35 Widerspruchsverfahren pro Jahr aus, die im Schnitt gut zehn Stunden zur Abarbeitung benötigen. Das sind schon einmal 350 Stunden. Hinzu kommen noch fünf Nichtigkeitsverfahren und bei den Verfallsverfahren kann keine Schätzung gemacht werden. Wenn wir von fünf Verfallsverfahren ausgehen, liegen wir vermutlich nicht schlecht. Das sind mit dem Nichtigkeitsverfahren zehn Verfahren. Berechnen wir diese mit zehn Stunden pro Verfahren, ist das vermutlich eine eher optimistische Schätzung. Alles in allem werden wohl 450-500 Stunden Arbeit beim Amt für die neuen Verfahren anfallen. Wichtig scheint mir auch der Hinweis, dass laut Regierung bei der Aufwandschätzung das Rechtsmittelverfahren nicht berücksichtigt worden ist und somit zusätzlichen Aufwand bedeutet. Nun komme ich zum Punkt: Die Regierung schreibt, dass sie mit zusätzlichen 20 Stellenprozent aufgrund der Einführung des neuen Markenregisters und der Verfahren rechnet. Basierend auf einer Nettoarbeitszeit von ungefähr 1'900 Stunden im Jahr, sind 20 Stellenprozent 380 Stunden. Wir sehen, die Regierung geht von einer sehr optimistischen Arbeitsbelastung aus, wenn mit 380 Stunden, 450-500 Stunden Arbeit geleistet werden sollen. Meine Frage an die Regierung: Reichen die veranschlagten Stellenprozent tatsächlich aus, um das Markenregister in Zukunft zu führen? Und zweitens: Werden die Gebühren beim Markenregister die Personalkosten decken? Meiner Meinung nach müssen die Gebühren die Kosten der Führung des Markenregisters definitiv decken. Wie gesagt, wenn Sie diese beiden Fragen auf die Schnelle nicht beantworten können, dann bitte auf die 2. Lesung hin. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Elke Kindle
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich werde nun angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht alles wiederholen, was die Landtagsvizepräsidentin gesagt hat, und bin für Eintreten auf den Antrag der Regierung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Nur ganz kurz: Das mit den veranschlagten Ressourcen können wir in der 2. Lesung nochmals genauer ausführen. Gemäss meinen Informationen werden die Gebühren die Kosten der Verfahren decken. Aber wir können das auch nochmals bestätigen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden wurde Eintreten beschlossen. Es wurde noch Antrag auf Gesetzeslesung über Gesetzesaufruf gestellt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen stattgegeben und wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Gesetzesaufruf vor. Das Gesetz über die Abänderung des Markenschutzgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Markenschutzgesetzes steht zur Diskussion.
Ich sehe keine Wortmeldungen, damit haben wir die 1. Lesung erledigt.
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Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir können die nächste Gesetzesvorlage lesen: Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Polizeigesetzes steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Das Gesetz über die Abänderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen, wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Wir haben Traktandum 28 erledigt.
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