Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 2022 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Inkrafttreten der Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben) (Nr. 68/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit den Beratungen fort und kommen zu Traktandum 3: Abänderung des Gesetzes vom 26. Juni 2022 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Inkrafttreten der Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 68/2022. Er steht zur Diskussion.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Kostenbeteiligung in der Krankenversicherung soll zu einem bewussteren Umgang mit den Leistungen des Gesundheitswesens und damit zu einem geringeren Gesundheitskostenwachstum führen. Das liechtensteinische Stimmvolk hat sich am Sonntag dafür ausgesprochen, dass Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, künftig keinen festen Betrag, also keine Franchise, pro Kalenderjahr in Höhe von CHF 500 mehr leisten müssen. Die dafür nötige Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes wurde angenommen, es fehlte jedoch ein Datum für das Inkrafttreten. Für die liechtensteinischen Krankenkassen stellen unterjährige Systemumstellungen aus administrativen und technischen Gründen eine nicht bewältigbare Aufgabe dar. Üblicherweise treten Abänderungen des Krankenversicherungsgesetzes mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf auf den 1. Januar eines Jahres in Kraft. Dies gilt insbesondere bei Änderungen, die prämien- oder kostenbeteiligungsrelevant sind. Zudem erfolgen Umstufungen der Altersgruppen für Beiträge und Kostenbeteiligungen jeweils auf den Beginn des darauffolgenden Kalenderjahres. Wie im vorliegenden Bericht und Antrag ausgeführt wird, hat der Liechtensteinische Krankenkassenverband der Regierung mitgeteilt, dass die Franchisebefreiung für Personen im Rentenalter frühestens Anfang des nächsten Jahres umsetzbar sei. Es müssten IT-Umstellungen bei den Kassen gemacht werden. Auch mache eine unterjährige Umsetzung fachlich keinen Sinn. Einige Rentnerinnen und Rentner hätten die Kostenbeteiligung für das Jahr 2022 bereits ausgeschöpft, andere nicht. Zudem würde dies auch die Statistikformulare und den Risikoausgleich zwischen den Kassen unterjährig betreffen, was ebenfalls problematisch erscheine.Für das restliche Jahr 2022 müssten Rechnungen zurückgehalten werden, sodass die Zahlung an den Leistungserbringer und die Abrechnung an den Patienten erst Monate später erfolgen würden.Eine andere und auch nicht wünschenswerte Möglichkeit wäre es, die Rechnungen wie bis anhin weiterlaufen zu lassen und eine Rückerstattung an die Versicherten nach dem 1. Januar 2023 vorzunehmen.Geschätzte Damen und Herren, die Regierung beantragt, für das Inkrafttreten der Franchisebefreiung für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, den 1. Januar 2023 vorzusehen. Dieses Datum ermöglicht eine geordnete Einführung und verhindert zeitlich stark verzögerte Abrechnungen zuhanden der Versicherten. Die Initianten haben dieses Inkrafttreten bei Einreichen der Initiative auch so vorgesehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Bei diesem Traktandum soll das Datum des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2023 festgelegt werden. Das ist auch richtig und dem gibt es nichts entgegenzusetzen. Meine Frage lautet aber, was genau der zeitliche Plan gewesen wäre, wenn es den heutigen Sonderlandtag nicht gegeben hätte. Hätte der Gesellschaftsminister beziehungsweise die Regierung ebenfalls einen Sonderlandtag einberufen, damit die gesetzlichen Anpassungen nicht innerhalb von acht Tagen gemäss Kundmachungsgesetz in Kraft getreten wären? Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort und besten Dank dem Abg. Manfred Kaufmann für seine Frage. Sie ist sehr hypothetisch. Ich kann sie nicht beantworten. Aus dieser Perspektive muss man sagen: Zum Glück gibt es diesen Sonderlandtag, sodass man diese Fragestellung gleich auch auf dem ordentlichen Sondersitzungsweg lösen kann. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit stimmen wir über Eintreten auf die Gesetzesvorlage ab. Wer für Eintreten ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 1. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen. Es gibt ein zweites II. Inkrafttreten. Vielleicht kann die Regierung dazu ein Wort sagen.
Regierungsrat Manuel Frick
Das kann ich gerne. Das mag verwirrlich erscheinen. Auf der Seite 11 des Berichts und Antrags und auf der Seite 12 des Berichts und Antrags haben Sie zweimal ein II. mit Inkrafttreten. Der Unterschied ist, dass das eine fett markiert ist und das andere nicht fett markiert ist. Und das ist korrekt so.Also mit dem ersten Inkrafttreten wird die Initiative abgeändert, also dass das Inkrafttretensdatum in der Initiative verankert wird. Mit dem zweiten Inkrafttreten wird die vorliegende Gesetzesvorlage zur Abänderung der Initiative in Kraft treten. Das ist die Logik dahinter. Aber ich verstehe, dass das verwirrlich sein kann, und nur ob eine Überschrift fett markiert ist oder nicht, das ist ein relativ dünner Grat zur Unterscheidung.Landtagspräsident Albert Frick
Das heisst aber, dass wir über beide II. Inkrafttreten zu befinden haben. Damit haben wir die 1. Lesung erledigt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 25 Stimmen einhellig erteilt. Die Regierung beantragt ebenfalls, die soeben beschlossene Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen, damit wurde die beschlossene Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung als dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 3 abgeschlossen. -ooOoo-