Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung, eingereicht von den Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann vom 11. Mai 2022 (Nr. 76/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir beginnen jetzt noch mit Traktandum 7: Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung, eingereicht von den Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann vom 11. Mai 2022.Der Bericht und Antrag über die Vorprüfung durch die Regierung trägt die Nr. 76/2022. Gemäss Art. 41 der Geschäftsordnung hat der Landtag vor einer weiteren Behandlung festzustellen, ob die parlamentarische Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Die Regierung kommt in ihrer Vorprüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Gibt es jetzt Wortmeldungen nur zur Verfassungskonformität beziehungsweise Staatsvertragskonformität? Dann können wir abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, der Landtag hat somit seine Zustimmung erteilt. Bevor wir über Eintreten auf die Gesetzesinitiative befinden, führen wir eine Eintretensdebatte durch. Wird jetzt das Wort gewünscht?Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Seit dem Jahr 2011 blieb in Liechtenstein die AHV-Rente betragsmässig unverändert, weil damals im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes auf den Konsumentenpreisindex gewechselt wurde. Mit der vom Abgeordneten Johannes Kaiser und mir eingereichten Initiative soll wieder auf den Mischindex gewechselt werden. Dadurch soll es in Zukunft wieder ermöglicht werden, Rentenanpassungen bei entsprechender inflationsbedingter Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten vornehmen zu können. Wie in der Privatwirtschaft oder bei der öffentlichen Hand sollen zukünftig auch die Renten in Bezug zur Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten beziehungsweise des Geldwertes gesetzt werden. Eine solche Rentenanpassung ist meines Erachtens fair, weshalb wir Initianten auch von der «Fairness-Initiative» sprechen. Die aktuellen internationalen Krisen haben bereits zu merklichen Preissteigerungen bei Gütern des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Lebensmitteln, Heizmaterial, Treibstoffen etc. geführt. Diese Erhöhungen wirken sich auch sehr stark bei den Rentnern aus. Eine entsprechende Rentenerhöhung ist daher meines Erachtens mehr als gerechtfertigt. Damit kann diesen starken Preisanstiegen beziehungsweise dem Kaufkraftverlust zumindest etwas entgegengesetzt werden. Ein solcher Schritt gebührt sich auch aus der sozialen Verantwortung des Staates für diese Bevölkerungsgruppe. Während in Liechtenstein seit 2011 Stillstand besteht, wurde die Rente in der Schweiz seither bereits viermal erhöht. Auch in Österreich fanden Erhöhungen statt. Ein derart lange anhaltender Rentenstopp trifft in Liechtenstein besonders jene Rentner hart, welche nur eine AHV-Rente beziehen und nicht zusätzlich über Einkünfte aus einer Pensionskasse verfügen. Wir sprechen hier von rund 50% der heutigen Rentner. Dies sind Personen, die sich beispielsweise als selbstständig Erwerbende diese Altersrückstellungen schlichtweg nicht leisten konnten, oder insbesondere auch Frauen, die sich hauptsächlich um die häusliche Familienarbeit kümmerten. Gerne möchte ich auf die interessanten Ausführungen auf Seite 21 des AHV-Geschäftsberichts 2020 eingehen. Hier heisst es, dass sich der Gesetzgeber verschiedener Punkte bewusst sein muss. Erstens: Der aktuell angewendete Konsumentenpreisindex kann die Lebenshaltungskosten eines Rentners nicht präzise abbilden. Zweitens: Der Stillstand bei der Rentenanpassung hat über die lange Zeit auch ernsthafte Nachteile. Die Versorgungsquote, das heisst das Verhältnis der Rente zum früheren Lohn, wird ständig kleiner. Das wäre in Bezug auf die umlagefinanzierte AHV-Rente weniger schlimm, wenn dies dadurch aufgefangen werden könnte, dass die kapitalgedeckten Pensionskassen ständig besser würden. Gerade das ist aber nicht mehr der Fall. Auch die Pensionskassen sind unter Druck. Betrachtet man lediglich den kurzen Zeitraum ab 2010, stellt man Folgendes fest: 2010 machte die Höchstrente der AHV noch 39,5% des liechtensteinischen Medianlohns aus; 2018 hingegen konnte die Höchstrente der AHV nur noch 37,7% des Medianlohns decken. Der Medianlohn ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrug 2010 monatlich CHF 6'257 und 2018 monatlich CHF 6'675, was eine Erhöhung von beachtlichen CHF 418 ausmacht. Die Rente wurde hingegen in den letzten elf Jahren nicht mehr erhöht. Dies führt zu einem klaren Ungleichgewicht und ist meines Erachtens auch nicht gerechtfertigt, weil durch den höheren Lohn mehr AHV-Beiträge einbezahlt werden, aber die ausbezahlte Rente auf gleichem Niveau verbleibt. Auch gilt es zu erwähnen, dass aktuell der Konsumentenpreisindex zwar etwas angestiegen ist und eine Rentenerhöhung auch rechtfertigen würde. Uns Initianten geht es aber klar um eine langfristige und damit für die Rentnerinnen und Rentner nachhaltige Lösung - dazu braucht es die Rückkehr zum Mischindex als Koppelung des Mittelwerts aus dem Preis- und Lohnindex. Die Reserven der AHV konnten gemäss Geschäftsbericht 2021 von 11,08 Jahresausgaben sogar auf 11,35 Jahresausgaben erhöht werden. Dies ist europäisch gesehen bestimmt ein Spitzenwert. Aus Respekt, Anerkennung und Wertschätzung gegenüber der Rentnergeneration, welche in der Vergangenheit bereits so grosse Leistungen für unser Land erbracht hat und ihren Beitrag im Rahmen des Generationenvertrags erfüllt hat, ist es angezeigt, ihnen entsprechende Rentenleistungen zu gewähren. Festzuhalten gilt auch, dass es sich bei der eingebrachten Initiative mit dem Mischindex um keine Neuerfindung, sondern um eine Wiedereinführung des Berechnungsmodus vor 2011 handelt, welcher damals in der Anwendung im Schnitt alle zwei Jahre zu einer Rentenanpassung führte. Dieser stand dabei jeweils in Korrelation zur allgemeinen statistischen Lohn- und Preisentwicklung, somit dem Mischindex. Ein Argumentieren mit dem ständigen Warten auf die immer wieder angekündigten Berichte und Strategien in Bezug auf eine umfassende AHV-Lösung scheint mir mit Blick auf die aktuell verschärfte Problematik nicht mehr zielführend zu sein. Dies hilft den Betroffenen wenig bis gar nichts. Es ist nach elf Jahren des Zuwartens und der vielen Diskussionen und Versprechungen nun wirklich Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Dem Geschäftsbericht der AHV ist zudem zu entnehmen, dass der Landtag für die AHV-Rentenerhöhung zuständig ist und auch verantwortlich ist. Wir Initianten hoffen somit auf eine mehrheitliche Unterstützung von Ihnen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte ein paar Ergänzungen und Vertiefungen zu den Ausführungen meines Mitinitianten Manfred Kaufmann vornehmen und gehe dabei nochmals an den Start zurück, um das Ursache-Wirkung-Prinzip nachvollziehbar darlegen zu können. 2011 wurde der Staatshaushalt finanziert. Der Staat hat sich in der Folge sehr stark vom Staatsbeitrag und dem Beitrag an die AHV-Ausgaben zurückgezogen. Er hat den Staatsbeitrag von CHF 60 Mio. in zwei Schritten auf CHF 30 Mio., also auf die Hälfte, reduziert. Wenn man hier auch wieder einen Vergleich zur Schweiz heranzieht - das wird hier in diesem Hause sehr gerne gemacht, deshalb mache ich das jetzt auch -, ist der Staat in der Schweiz mit rund 20% beim Staatsbeitrag an den AHV-Ausgaben beteiligt. In Liechtenstein war es zu diesem Zeitpunkt noch 10 oder 11% und aktuell, wie ich gesehen habe im Geschäftsbericht der AHV 2021, sind es 13%.Dies bewirkt natürlich Mindereinnahmen für die AHV. Diese Staatsbeitragdezimierung musste kompensiert werden - natürlich, die AHV muss gestärkt werden, die AHV muss stabilisiert werden. Und dazu mussten nochmals die Rentnerinnen und Rentner herhalten, indem man den Mischindex verlassen hat. Die Abkoppelung vom arithmetischen Mittelwert der Rentenberechnung vom Lohn- und Konsumentenpreisindex wurde belassen und das ist auch der Grund, weshalb seit dem Jahre 2011 ein Rentenstillstand herrscht. Das hatte natürlich Auswirkungen auf die Rentnerinnen und Rentner, wenn ich von Ursache und Wirkung spreche. Der Preisindex, das wusste man, wird sich kaum bewegen. Der Preisindex deckt jedoch nicht die Lebenshaltungskosten der Rentner ab. Der Warenkorb ist im Alter different: doppelte Krankenkassenkosten im Gegensatz zum Erwerbsalter, die Kaufkraft sinkt und besonders betroffen sind auch Rentnerinnen und Rentner mit nur einer AHV und keinen oder sehr geringen Einkünften aus der Pensionskasse. Das sind beinahe 50% der Rentnerinnen und Rentner in unserem Land. Über die Versorgungsquote hat Manfred Kaufmann sehr gute Ausführungen gemacht. Diese werden auch bestätigt im Geschäftsbericht 2020 der AHV. Im Geschäftsbericht der AHV wird davon gesprochen, dass es sehr problematisch ist, dass die Versorgungsquote - das heisst die Rente im Vergleich zum ehemaligen Lohn - immer weiter auseinanderklafft. Für mich ist die AHV doch ein gewisses Kompetenzzentrum, dem wir alle glauben dürfen, wenn das dort mit dem Mahnfinger angemahnt wird. Dann bedeutet dieser Rentenstillstand nicht nur eine Stagnation, sondern bewirkt in der Gesamtbilanz der Bewältigung der Lebenshaltungskosten im Rentenalter eine Leistungsminderung. Rentner haben effektiv weniger im Portemonnaie. Die Rentnerinnen und Rentner haben, wie ich gesagt habe, einen anderen Warenkorb, zum Beispiel im Bereich der gesundheitlichen Leistungen: Brillen, Hörgeräte, Zahnarztkosten, allgemeine gesundheitliche Produkte, Apotheke, Pflege und Dienstleistungen, die sie rein aus dem Alter und der gesundheitlichen Entwicklung beanspruchen müssen. Die Rente ist somit seit 2011 in der Abwärtsspirale. Das muss man klar erkennen. Das wird auch bestätigt in verschiedenen Geschäftsberichten der AHV. Es ist nicht gerecht und auch nicht fair, Lohnkomponenten nicht zu berücksichtigen. Wir gehen zu einem System zurück, wie es gehandhabt wurde und wie es bewährt gewesen ist. Die Lohnindexentwicklung in der Schweiz über alle Branchen seit 2011 bis 2020 hat eine Zunahme ergeben von 6,2%. Die Rentenerhöhung in der Schweiz seit 2011 ist um 3% höher. Der Lohnindex stieg, wie gesagt, in der Schweiz um 6,2%, der Medianlohn in Liechtenstein um 1,8%, er ist um 1,8% höher seit 2011 und das macht immerhin monatlich CHF 418 aus. In der Privatwirtschaft und öffentlichen Hand ist in diesem Fluss niemand auf dem Stand von 2011 verharrt. Niemandem von Ihnen wird der Stand von 2011 vorgeschrieben und hat Sie bei diesem Stand von 2011 belassen. Wieso soll es bei der Rente nicht auch so sein? Der LANV setzt sich nicht von ungefähr für höhere Löhne ein - denn jetzt sind auch die Preise gestiegen. Dieser Konnex ist real und deshalb ist es ganz klar, dass von dieser Seite auch diese Thematik für uns oder für Liechtenstein auf den Tisch kommen wird. Die Coronazeit und der Krieg in der Ukraine führten zu einer krassen Verschärfung dieser Situation. Lebenshaltungskosten schnellen durch die Inflation in die Höhe. Die Situation mit Kaufkraftverlust und Rentenabwärtsspirale ist und war bereits vor dieser Europa- und Weltkrisensituation nicht mehr in korrekten Bahnen. Jetzt hat sich alles noch mehr verschärft. Der Preisindex holte zwar auf, aber wir streben eine korrekte, faire und langfristige Lösung für die Rentnerinnen und Rentner an. Deshalb die Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenleistungsberechnung. Das wie in der Schweiz, wo im Schnitt alle zwei Jahre eine Rentenanpassung vorgenommen wurde oder werden konnte. Mit der 13. Rente liegen die Rentenleistungen in Liechtenstein ganz, ganz knapp höher als in der Schweiz. Aber - jetzt kommt ein Aber - in der Schweiz ist die Pensionskasse gesetzlich besser geregelt. Warum stehen die Rentnerinnen und Rentner in Liechtenstein schlechter da? Beinahe 50% der liechtensteinischen Rentnerinnen und Rentner haben keine oder nur geringe Beiträge durch die zweite Säule, darunter eben sehr, sehr viele Frauen. Frauen, die früher durch den Erwerb nicht so viel beitragen konnten, die Familienarbeit leisteten. Und die werden heute auf diese Weise abgestraft. In Liechtenstein sind die Beitragssätze für die Pensionskasse zum Teil bei 4%, gegenüber den Pflichtbeitragssätzen in der Schweiz von 7% bis 18%. Der Umwandlungssatz bei der Pensionskasse ist ebenfalls im Abwärtstrend. Also ist auch von dieser Seite, bei denjenigen, die eine Pensionskasse haben - viele haben ja keine oder nur geringe Beiträge darin -, auch nochmals ein Abwärtstrend drin. Also es sind auf zwei Seiten, auf der Seite der AHV-Rente und auf der Seite der Pensionskasse aufgrund des Umwandlungssatzes eine Abwärtsspirale vorhanden. Der Vergleich mit der Schweiz, wenn man die Gesamtbilanz macht: Besserstellung der Schweizer Rentner in Sachen Pensionskasse: Also insgesamt ist eine klare Besserstellung der Rentnerinnen und Rentner im Rentenalter bei der Schweizer Bevölkerung. Die Ziele unserer Initiative: In der Schweiz gab in den letzten elf Jahren viermal eine Rentenanpassung, praktisch alle zwei Jahre. Wir wollen nicht - wie im Bericht und Antrag eine Anfrage an uns gestellt wurde - diesen gesamten Rentenstillstand seit 2011 mit unserer Initiative aufholen, sondern beantragen die Auflösung dieses Gefrierpunktes und damit die Rückkehr zum Mischindex ab 1. Januar 2023. Die Rückkehr zum Mischindex, das heisst das arithmetische Mittel des Lohn- und Konsumentenpreisindexes, also die Rückkehr zur Bemessungsgrundlage bis 2011. Also nichts Neues. Zurück zum bewährten Basissystem. Dieses bewährte System hat in der Schweiz in den letzten elf Jahren alle zwei Jahre eine Rentenanpassung ermöglicht. Der Mischindex ist ein fairer Spiegel der Lebenshaltungskostenentwicklung und deshalb erwarten wir, verlangen wir, ist es unser Ziel, dass wir das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2023 planen.Der Mischindex besteht also aus dem Lohn- und Konsumentenpreiskomponente. Nun ist die Frage, wer diesen berechnet. Es gibt nur den schweizerischen Lohn- und Preisindex, der als Bemessungsgrundlage dient. Es gibt diesbezüglich in Liechtenstein keinen Lohn- und Preisindex. Auch aus diesem Grunde ist die Rückkehr zum Mischindex nur fair, gerecht und auch sinngebend. Der Staatshaushalt ist saniert, im Gegenteil: Der Staat hat heute CHF 2,7 Mia. an Reserven. Wir geben der Rentnergeneration nicht einmal etwas zurück, sondern schaffen nur korrekte, faire und gerechte Verhältnisse. Wie gestaltet sich die Finanzierung von Rentenanpassungen im Kontext zur langfristigen AHV-Sicherung? Die Finanzierung ist möglich. Im Rahmen des technischen Gutachtens muss dies ein Versicherungsmathematiker berechnen. Das kann weder die Regierung noch die AHV. Aber es zeigen Beispiele in der Vergangenheit, dass hier immer die Ausgangslage des entsprechenden Jahres massgebend ist. Das technische Gutachten 2018 wurde erstellt und dann aufgerechnet, welche Reserven es im Zeitbogen von 20 Jahren hat. Es waren damals, bei einem schlechten Börsenjahr 2018, 4,6 Jahresreserven. Man hat mit den gleichen Zahlen das technische Gutachten 2019 berechnen können und da war, siehe da, ein gutes Börsenjahr, das ergab bei einem Zeitbogen von 20 Jahren 5,2 Jahresausgaben an Reserve. Das justierte Gutachten 2021 wies dann, weil es zwischendrin noch eine 100-Millionen-Einlage durch den Staat gab, 5,73 Jahresausgaben Reserve in 20 Jahren auf. Es gibt vier Ansatzpunkte: Der erste Ansatzpunkt kommt direkt aus dem Libera-Gutachten heraus, direkt aus dem technischen Gutachten heraus. Das Libera-Gutachten hat pro Jahr 1% Teuerung einberechnet. In drei Jahren wären dies 3%, in fünf Jahren 5%, in zehn Jahren 10%. Das ist in diesem Libera-Gutachten schon drin. Also wenn wir von diesen 20 Jahren fünf Jahresreserven reden, ist dort immer schon pro Jahr 1% Erhöhung drin, obwohl dies nie generiert wurde, weil der Preisindex natürlich auf der Null-Prozent-Basis plus/minus sich dahinschlängelte. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Im Bereich einer Verschiebung bei den Lohnbeiträgen bei der IV oder bei der FAK zum Beispiel. Hier wäre ein kostenneutrales Modell möglich. Ein kostenneutrales Modell - merken Sie sich dieses Modell, wenn Sie dann in der Diskussion stehen. Dann gibt es eine dritte Möglichkeit. Am 25. September wird in der Schweiz über die Mehrwertsteuer abgestimmt. Die Mehrwertsteuererhöhung von 7,7 auf 8,1%, also um 0,4 Prozentpunkte, geht in die AHV in der Schweiz. Die sind geplant für die AHV. Liechtenstein ist nicht eigenständig, sondern hat diese Erhöhung zu übernehmen. Da wird sie nicht unglücklich sein. Auch eine Finanzierungsmöglichkeit für Liechtenstein wäre - Verantwortung für die AHV -, diese erhöhte Mehrwertsteuer an den AHV-Fonds zur Stärkung und Stabilisierung einfliessen zu lassen. Und dann gab es - oder gibt es immer noch - die Möglichkeit, es war ein Vorstoss vonseiten der VU, der wurde zu schnell beiseitegelegt: Ein Anteil der Geldspielerträge könnte in den AHV-Fonds übertragen werden. Auch das ist eine Möglichkeit. Man kann einfach nicht zu allem nur «niente» sagen. Man muss einfach auch einmal eine Variante prüfen und offen sein dafür. Wir setzen uns für Fairness gegenüber einer Generation ein, die unser Liechtenstein zu dem machte, was es heute ist. Die ältere Generation hat die AHV nicht nur geschaffen, sondern zahlte Jahrzehnte in sie ein. Bei Sonntagsreden rühmen wir dies auch sehr, was ich auch sehr schön finde, nur muss man auch handeln, wenn etwas ansteht. Die Rentnerinnen und Rentner leisten eine riesengrosse Familienarbeit. Die Begünstigung oder überhaupt Ermöglichung für viele: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch die Eltern, Grosseltern ermöglicht. Insbesondere Frauen können eben in ihren Beruf einsteigen, weil sie auch die Familienarbeit bis heute noch zu einem grossen Teil tragen. Und wer macht die Freiwilligenarbeit? Wer übernimmt die Kinder? Die Rentnerinnen und Rentner sind eigentlich die Kitas, die Kinderinfrastrukturen. Es sind die Rentnerinnen und Rentner, die diese Aufgaben übernehmen - in Ehrenamtlichkeit natürlich, ohne Kostenverrechnung. Diesen Dienst an der Familie und an der Gesellschaft können Sie sicher selbst mit ganz guten Beispielen ergänzen. Und ich erwarte auch hier von Ihnen einige Punkte, bei denen Sie die Rentnerinnen und Rentner für diese Ehrenamtlichkeit hervorhebt und ein Lob aussprecht. Nochmals zusammengefasst: Rentnerinnen und Rentner haben bei der Staatshaushaltssanierung ihren Beitrag geleistet - mehr als geleistet. Dass man nun auf dieser Stufe bleibt und auf dem Rücken der älteren Generation Sparmassnahmen dieser einschneidenden Art nicht zurücknimmt, ist nicht korrekt, ist nicht fair. Die Werterhaltung der Rente geht nur über Lohn- und Preisindex, also Rückführung zum Mischindex. Nach elfjährigem Rentenstillstand, der eine Abwärtsspirale einleitete, ist diese zu stoppen und wieder in eine faire Bahn zu lenken. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem wir die beiden Initianten gehört haben und bevor wir mit der Debatte fortfahren, möchte ich Sie zu einer Stärkung einladen. Wir möchten pünktlich um 18:10 Uhr weiterfahren. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:40 bis 18:10 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 7 fort.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank auch den Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann für das Einbringen dieser parlamentarischen Initiative. Der Zweck der Initiative ist einfach zusammengefasst: Die Höhe der AHV-Rente soll wieder analog zur Schweiz per Mischindex festgelegt werden. Dieser Mischindex, bestehend aus der Lohnentwicklung einerseits und der Preisentwicklung andererseits, existierte auch in Liechtenstein bis zum Jahre 2011. Im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes wurde von diesem Mischindex Abstand genommen. Der Landtag änderte die gesetzlichen Gegebenheiten, sodass für die Berechnung einer AHV-Teuerungsanpassung nur noch vom Konsumentenpreisindex ausgegangen wurde. Aufgrund dessen kam es seit 2011 zu keiner Anpassung der AHV-Renten mehr, weil sich die Teuerung in sehr engem Rahmen bewegte und es für eine Rentenanpassung nie reichte.Verfassungsrechtlich steht dieser Gesetzesänderung nichts entgegen, bedeutet es doch einzig die Rückkehr zum alten System von vor 2011. Inhaltlich kann ich der Initiative einiges abgewinnen: Nachdem wir uns wegen der Sanierung des Staatshaushaltes - und ich betone: nur deshalb - im Jahr 2011 von der bewährten Schweizer Systematik abgewendet haben, kann man sich wirklich fragen, ob wir weiter daran festzuhalten wollen. Ich bin ein Befürworter davon, dass, wenn wir von der Schweiz gesetzliche Vorlagen übernehmen, bei den Rahmenbedingungen parallel fahren. Die Berechnung der AHV-Teuerungsanpassung durch den Mischindex ist eine solche Rahmenbedingung. Deshalb könnten wir meiner Ansicht nach darauf zurückkommen. Ein weiteres Argument: Der Stillstand bei der Rentenanpassung hat über die lange Zeit auch Nachteile. So nimmt die Versorgungsquote, das heisst das Verhältnis der Rente zum früheren Lohn, stetig ab. Im Vergleich zum Medianlohn machte diese Quote im Jahr 2010 noch 39,5% des Medianlohns aus, 2018 lag dieser Wert bei nur noch 37,7%. Sollte also vielleicht sogar vom Preisindex auf den Lohnindex gewechselt werden? Hätten die Rentner dann vielleicht noch häufiger eine AHV-Anpassung? Doch ich frage die Regierung, ob mit der aktuellen Teuerung von fast 3,5% eine AHV-Anpassung auch schon bei der aktuellen Gesetzeslage möglich wäre. 3,5% Teuerung hatten wir seit 30 Jahren nicht mehr. Hat die Regierung dazu schon Informationen eingeholt? Oder könnte es sogar sein, dass mit dem Umstieg auf den Mischindex eine künftige AHV-Anpassung weniger stark ausfallen könnte als mit dem aktuellen Konsumentenpreisindex? Was würden dann jene Rentner und Rentnerinnen sagen, die uns in den Leserbriefen die Rute ins Fenster stellen? Hier hört bei mir der Spass auf. Ich erwarte, dass die Thematik sachlich und umfassend angeschaut wird. Drohungen haben für mich da überhaupt keinen Platz. Wir wissen alle, dass die Generation 60plus eine grosse Gruppe ist und bei Wahlen und Abstimmungen ein gewichtiges Wort hat. So ist es vielleicht auch nicht ganz zufällig, dass nach der DpL-Franchisebefreiung für Rentner nun die Fairness-Initiative für Rentner von zwei Abgeordneten der VU und FBP eingebracht wird. Die AHV ist als erste Säule der Altersvorsorge für ganz viele Menschen extrem wichtig. Sie ist äusserst solidarisch ausgestaltet und hat einen riesigen Umverteilungseffekt: Die Lohnprozente werden auf den gesamten Lohn erhoben, doch die Rentenauszahlung ist gedeckelt. Vermögende Menschen zahlen also mehr ein, als sie später an Rente zurückbekommen. Dafür erhalten Menschen, die aus was für Gründen auch immer wenig einbezahlt haben, mehr Rente, als sie selbst einbezahlt haben. Das betrifft sehr häufig Frauen, die viel arbeiten und leisten und keinen Lohn dafür erhalten, oder auch Menschen mit Einschränkungen. Für sehr viele Menschen ist die AHV immer noch die Hauptsäule der Altersvorsorge. Allein aus diesem Grund müssen wir gut auf sie schauen, egal ob mit Lohnindex, Preisindex oder Mischindex. Ich denke, auch den Rentnern ist es egal, nach welchem Index ihre AHV-Renten erhöht werden. Sie möchten einfach eine Anpassung ihrer Rente angesichts der heutigen Preisentwicklung. Weil wir vor 2012 den Mischindex wie die Schweiz hatten und ihn aus Gründen der Sanierung des Staatshaushaltes abgeschafft haben, unterstütze ich den Antrag und stimme einer Rückkehr zum Mischindex zu. Dann haben wir klare Verhältnisse und laufen wieder analog zur Schweiz. Allerdings fände auch ich eine rückwirkende Einführung des Mischindexes als komplett falsch. Die Zahlen auf Seite 21 der Beilage im Bericht und Antrag belegen eindeutig, dass die Liechtensteiner Rentnerinnen und Rentner seit 2011 mit Preisindex über die Jahre total immer noch 6,7% mehr Rente ausbezahlt erhielten als die Schweizer mit ihrem Mischindex. Und dies trotz einer viermaligen Rentenerhöhung in der Schweiz. Und wenn ich schon dabei bin, möchte ich es nicht unterlassen, wieder einmal zu erwähnen, dass sehr viele Rentnerinnen und Rentner über das Rentenalter hinaus arbeiten und Geld verdienen. Zahl steigend, würde ich sagen. Im Gegensatz zur Schweiz gibt es bei uns keine AHV-Beitragspflicht im Rentenalter. Eine solche wurde schon mehrmals in diesem Hohen Haus diskutiert. Auch wenn es bisher keine Mehrheit für die Einführung einer solchen gab, werde ich einen entsprechenden Antrag stellen, sollte im Rahmen einer AHV-Erhöhung eine Beitragserhöhung für die Aktivversicherten in Betracht gezogen werden. Solidarität hat für mich immer zwei Seiten. Und noch etwas möchte ich festhalten. Diesem Landtag muss es gelingen, anstehende aktuelle Themen und Problematiken beim Thema Demografie grundlegend anzugehen. Im Moment sind wir in Details und Häppchenweise unterwegs. Das ist der ganzen Thematik nicht förderlich - im Gegenteil. Wir wissen, dass zu einer guten Altersvorsorge auch die zweite Säule, die betriebliche Vorsorge, eine wichtige Rolle spielt. Und hier haben wir mindestens so viel Diskussions- und Handlungsbedarf. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Auch besten Dank an die Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann. 2011 wurde aus Spargründen der Mischindex dem Lohn- und Preisindex angepasst, wie schon mehrmals erwähnt. Dies hat damals aus Spargründen dazu geführt, dass es bis heute keine finanzielle Anpassung mehr gegeben hat. Das hat mittlerweile zu sehr viel Unmut in der Bevölkerung, vor allem natürlich bei den Pensionistinnen und Pensionisten, geführt. Weitere Nachteile ergeben sich hier durch einen Kaufkraftverlust und weitere nachteilige Aspekte, wie die Initianten ausführen. Vergleiche, vor allem mit der Schweiz, wurden ins Feld geführt. Man kann allerdings festhalten, dass die liechtensteinischen Pensionistinnen und Pensionisten finanziell immer noch besser gefahren sind wie unsere Schweizer Nachbarn, obwohl es bei uns von 2011 bis heute keine Erhöhungen der AHV gab.Der Grund dafür ist die dreizehnte AHV, die unseren Rentnerinnen und Rentnern im Gegensatz zur Schweiz ausbezahlt wird. Deren Abschaffung wurde - besonders seitens des vorherigen FBP-Gesellschaftsministers – intensiv diskutiert, aber seitens der VU immer abgelehnt. Daher kann ich den Unmut über den aktuellen Zustand nicht wirklich bei allen verstehen. Fachlich begründet wird die Abschaffung des Mischindexes immer wieder damit, dass nicht die Löhne das massgebende Kriterium für die AHV sind. Schliesslich handelt es sich bei der AHV um ein existenzsicherndes Sozialwerk und nicht um einen Lohn. Das ist nachvollziehbar. Allerdings ist es bei einer galoppierenden Teuerung gerade für jene Rentner, die keine grossen Pensionskassenrücklagen haben, schwierig, den Alltag zu finanzieren. Daher kann ich nun auch der Initiative bezüglich der Rückkehr zum Mischindex einiges abgewinnen und werde diese Initiative unterstützen. Die Rentnerinnen und Rentner leisten auch in ihrer Pensionierung einen immer noch einen sehr wichtigen Beitrag in unserem gesellschaftlichen Leben. Wichtig ist mir, dass mit der Rückkehr zum Mischindex die langfristige Stabilisierung gesichert ist. Wie die Initianten ausführten, gibt es Finanzierungsmodelle, die kostenneutral wären und keine Massnahmen erfordern. Dies somit ganz im Gegensatz zu einer Erhöhung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen, Erhöhung des Rentenalters oder eines höheren Staatsbeitrags. Für mich ist klar, dass die Rückkehr zum Mischindex nicht der grosse Wurf ist. Aber die Berechnungsgrundlage der Rente kehrt auf diese Weise auf eine für Liechtenstein bekannte und bewährte Systematik zurück, die bis 2011 Gültigkeit hatte. Heute ist der Staatshaushalt nicht nur saniert, sondern das Land verfügt über CHF 2,7 Mia. an Reserven. Die Zustimmung zu dieser Initiative hält mich nicht davon ab, die strukturellen Probleme der Sozialleistungen zu betrachten und zu bewältigen. Daher bin ich gespannt auf die Altersstrategie der Regierung. Ich möchte den Gesellschaftsminister in diesem Kontext um einen kurzen Zwischenbericht bitten, wie es da vorangeht. Ich bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Wenn ich dem Votum des Abg. Kaufmann folgen müsste, dann würde ich jetzt meinen Zettel auf die Seite legen, weil ich quasi der wählerstärksten Bevölkerungsgruppe jetzt widersprechen muss. Ich versuche es trotzdem.Herzlichen Dank den Initianten für die Erarbeitung dieser Vorlage. Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Die AHV erbringt Leistungen im Alter (Altersrente) oder an die Hinterlassenen (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten). Damit dies möglich ist, muss sich auch die AHV veränderten Rahmenbedingungen anpassen können. Wenn sich das Leben in Liechtenstein verteuert, dann sollten auch die Beiträge erhöht werden, damit die Kaufkraft identisch bleibt. Wir haben dazu keinen eigenen Index im Land und nutzen darum den Teuerungsindex der Schweiz. Wenn die Jahresteuerung in der Schweiz zum Beispiel 3% beträgt, dann vermindert dies bei gleicher AHV oder bei gleichem Lohn die Kaufkraft um 3%, sprich, ich bekomme 3% weniger für mein Geld. Bis Ende 2010 erfolgte diese Kaufkraftanpassung durch einen Mischindex aus Lohn- und Teuerungsindex und aus meiner Sicht macht diese Unterscheidung immer noch Sinn. Lohnerhöhungen erfolgen in der Regel aufgrund erweiterter Aufgabengebiete, Mehrleistung im Job oder aus Gründen der Attraktivitätssteigerung, weil zum Beispiel im Vergleich zu Referenzlöhnen der aktuelle Arbeitgeber einen geringeren Lohn bezahlt. Dazu kommen bei vielen Arbeitnehmenden noch Prämien, die ausbezahlt werden, wenn eine Firma auf ein ausserordentliches Jahr zurückblicken kann. Wie bereits gehört, pendelte die letzten zehn Jahre die Teuerung zwischen minus 1,1% und plus 0,9%. Somit war die Kaufkraft bei gleicher AHV oder gleichem Lohn teilweise grösser. Und wie wir auch schon gehört haben, hat dies bis jetzt nicht gereicht in den letzten zehn Jahren, die AHV aufgrund des Mechanismus, den wir auch kennen, anzupassen. 2022: Dieser Trend wird sehr vehement durchbrochen, weil wir aktuell bei 3,4% Teuerung liegen. Auf welcher Höhe die Teuerung Ende Jahr liegen wird, kann ich nicht hervorsagen, aber erstmals seit zehn Jahren würde es auch für die AHV-Bezüger eine Rentenerhöhung bedeuten, denn die Kaufkraft ist negativ. Diesbezüglich schliesse ich mich den Fragen des Abg. Georg Kaufmann an, weil mich auch interessieren würde: Wo liegen wir nach jetzigem System? Wo würden wir liegen - nach zukünftigem System, Mischindex, bekommen die Rentner dann was?Beim Vergleich mit der Schweiz wird gerne aufgezeigt, dass dort die AHV im Vergleichszeitraum mehrfach angehoben wurde. Ob wir diese politischen Geschenke auch wollen, muss sich jeder selbst fragen. Aber aufgrund einer Teuerung lassen sie sich nicht rechtfertigen. Den Hinweis zum nicht passenden Warenkorb kann ich auch nicht nachvollziehen, denn beim neu einzuführenden Mischindex wäre dieser nicht passende Warenkorb wieder im Boot. Und wenn wir die Schweiz mit Liechtenstein vergleichen, dann verweise ich gerne auf Seite 21, denn hieraus lässt sich gut ableiten, dass trotz dieser Erhöhungen der Schweizer AHV-Bezüger bei Minimalbezug CHF 740 oder bei Maximalbezug CHF 1'480 pro Jahr weniger erhält. Aber, und hier kommt das Aber, vielleicht sollte ich mich nicht auf Daten stützen, sondern mir die Frage stellen, ob wir uns eine Erhöhung leisten wollen, ob wir uns diese leisten können und welche Konsequenzen dies haben wird, falls dies zu einem Ja führt. Mathematisch kann ich dies nicht ergründen und mit Blick auf die Situation der Jungen, die im Arbeitsleben stehen, frage ich mich gerade, ob wir das Thema nicht breiter angehen sollten. Ich sehe Nicken. Denn ich denke hier auch über die Pensionskassenstruktur nach. Nach einem langen Arbeitsleben mit AHV und Pensionskasse sollte es möglich sein, in der vermeintlich letzten Phase ein Auskommen zu finden. Noch zu einigen Bemerkungen meiner Vorredner: Klar fordert der LANV mehr Löhne für die Arbeitnehmenden. Und wenn ich auf die Entwicklung der Nominallöhne, den Konsumentenpreisindex und die Reallöhne schaue, dann ist es mir auch so ergangen in der Vergangenheit, dass ich trotz Teuerung am Ende des Jahres weniger Lohn in der Tasche hatte im Vergleich zum Vorjahr und dann auch mit dieser Auf- und Abwärtsspirale leben musste. Diesen Abwärtstrend, insofern, dass es weniger AHV gibt, wenn die Teuerung in die andere Richtung geht, den haben wir nicht eingearbeitet. Aber an sich die grösste Baustelle sehe ich bei der Pensionskasse. Und aus Sicht der jungen Generation, der ich schon bald nicht mehr angehöre, müsste ich mir die Frage stellen, warum nicht die Jungen Leserbriefe schreiben, sondern sich die AHV-Bezüger wehren. Denn die Jungen hätten das gleiche Recht, hier aufzuhorchen. Aber aus meiner Perspektive, das haben wir am Morgen schon gehört, sollten wir nicht Jung gegen Alt und Mittel gegen irgendwas gegenüberstellen. Sondern wir sollten ein Gesamtpaket angehen. Und da braucht es diese Altersstrategie und es braucht eine Pensionskassenreform. Darum unterstütze ich das Eintreten, habe viele kritische Fragen, aber ich bin dafür, dass wir diese diskutieren können. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Mit der Umsetzung der zur Debatte stehenden Gesetzesinitiative, von den Initianten «Fairness-Initiative» genannt, wird der Zustand bezüglich eines Teuerungsausgleiches bei AHV-Renten vor 2011 wiederhergestellt. Damit soll in Zukunft die Kaufkraft der Rente, ausgehend vom Leistungsstand der Kaufkraft im Jahr 2011, in Zukunft wieder den Entwicklungen der Lohnsteigerung und des Konsumentenpreises folgen. Warum ist die Fairness-Initiative notwendig geworden? Warum ist die Kaufkraft der Rente gesunken? Um Mittel für die Staatshaushaltssanierung zu gewinnen, wurde letztlich der Mischindex abgeschafft. Mit der Abschaffung des Mischindexes wurde die Anpassung der Renten an die Teuerung eingebremst. Im Ergebnis ist nicht nur eine Bremsung eingetreten, sondern elf Jahre totaler Stillstand. Tiefere Renten brauchen weniger Beitragseinnahmen, was aus damaliger Sicht vielleicht Sinn machte. Der Staatshaushalt ist längst saniert, die Staatsreserven häufen sich, die Sparmassnahme ist geblieben.Es wird für die Rentenfestlegung nur noch die Entwicklung des Konsumentenpreises berücksichtigt. Der Lohnindex, also die Einkommensentwicklung, wird nicht mehr berücksichtigt. In der Schweiz wurde und wird für die Festlegung der AHV-Rente der Mischindex angewendet, der aus Konsumenten- und Lohnindex berechnet wird, so wie er bei uns vor 2011 verankert war und jetzt mit der Fairness-Initiative auch wieder in Liechtenstein eingeführt werden soll.In der Schweiz erhöhte sich die AHV-Rente in den letzten elf Jahren um 3%, in Liechtenstein um 0%. Damit ist bewiesen, dass das Weglassen des Lohnindexes zu tieferen Renten führt und das bedeutet einen Abbau der Altersvorsorge. Ein Abbau der AHV-Leistungen trifft langfristig auch diejenigen, die noch lange nicht bezugsberechtigt sind. Deshalb ist auch für sie wichtig, dass die Kaufkraft der AHV-Rente nicht im Laufe der Zeit abgeschwächt wird. Die Fairness-Initiative ist der richtige Schritt, um eine dauerhafte, gleichbleibende Kaufkraft der AHV-Rente zu erhalten. Ohne Umsetzung der Fairness-Initiative wird sich die Kaufkraft der Rente weiterhin verschlechtern. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung des Konsumenten- und Lohnindexes kann sein, dass sich die Umsetzung nicht gleich oder nur marginal positiv auswirkt. Die Fairness-Initiative bewirkt nicht einen kurzzeitigen Einmaleffekt, sondern sie steht für eine dauerhafte Sicherung der Kaufkraft einer AHV-Rente für die heutigen und für die zukünftigen Rentner. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Seit ich im Landtag bin, höre ich immer: Zur langfristigen Sicherung der AHV müssen weitere Massnahmen getroffen werden oder sind notwendig. Von daher ist ein wohlüberlegtes Handeln sicher angezeigt. Denn das letzte Gutachten war gerade einmal knapp positiv. Wenn wir über Massnahmen sprechen, dann sprechen wir eigentlich über vier Stellschrauben. Das sind: Rentenkürzungen, Erhöhung des Rentenalters, Erhöhung der Beitragssätze oder Erhöhung des Staatsbeitrags. Das möchte ich vermeiden. Aktuell müssen wir keine weiteren Massnahmen setzen und ich hoffe, das können wir so halten, obwohl der Finanzierungspeak der AHV circa 2030 erwartet wird. Grundsätzlich müsste ich von daher die Rückkehr zum Mischindex befürworten, weil dadurch im nächsten Jahr keine Rentenerhöhung stattfindet wird, da der Lohnindex den Preisindex drücken wird. Aber grundsätzlich müssen wir das System uns genauer betrachten. Die AHV ist ein Umlagesystem. Das heisst, die AHV ist nicht vom Lohn abhängig. Lohnnebenkosten werden einfach für die Finanzierung oder für einen Teil der Finanzierung der AHV eingesetzt. Aber wir haben es schon mehrfach gehört heute in diesem Saal, dass es sich um eine Grundsicherung handelt. Eine Grundsicherung, die für alle mit einer grossen sozialen und solidarischen Komponente verbunden ist. Der Mehrverdiener zahlt mehr ein, der Wenigerverdiener zahlt weniger ein und bekommt im Nachhinein entsprechend eine Grundsicherung - unabhängig davon, was er eigentlich einbezahlt hat. Das hat nichts mit einer Lohnkomponente zu tun. Schwierigkeiten verursachen uns die demografischen Entwicklungen: Dass wir nicht einfach einen schönen geraden Stamm in unserer Demografiegrafik haben, sondern wirklich einen Baum, wo die Spitze langsam nach oben kommt und von einer kleineren Masse finanziert werden muss. Der Mischindex mit der Lohnkomponente wurde bereits 2011 als nicht mehr zeitgemäss betrachtet. Die Schlüsse, dass ein Kaufkraftverlust stattgefunden habe, weil wir auf den Preisindex gewechselt haben, kann ich als Ökonomin überhaupt nicht nachvollziehen. Gerade der Vergleich oder der Gleichzug mit dem Preisindex sichert ja gerade die reale Kaufkraft. Die Aussage, dass eine Abwärtsspirale stattgefunden habe: Ich weiss nicht, wie die ökonomisch begründet werden soll.
Es gab auch keinen Abbau von AHV-Leistungen. Die AHV-Leistungen sind konstant gleich geblieben - seit 2011 sind sie gleich geblieben. Sie sind sogar nicht runtergegangen, als der Preisindex negativ war, sondern nein, sie sind gleich geblieben. Von daher ist der Preisindex der Garant zur Sicherung der realen Kaufkraft. Die Aussage, der Warenkorb von älteren Personen wäre anders, die hat vielleicht einmal gestimmt. Aber seit der letzten Abstimmung ist der Warenkorb sogar noch besser und günstiger geworden für die älteren Generationen. Hier haben wir klar einen Widerspruch zu den Aussagen des Abg. Kaiser. Von dem her kann ich einem Eintreten nicht zustimmen. Erstens haben wir eine angespannte Lage der AHV, wir haben den Erhalt der realen Kaufkraft über den Preisindex, der Lohnindex ist eigentlich komplett systemfremd. Und gerade mit Blick auf den Generationenvertrag müssen wir auch die Jungen und Kinder miteinbeziehen. Und von «Fairness-Initiative» kann ich nicht sprechen. Die AHV kann die Lücke, die wir in der Pensionskasse haben, nicht wettmachen. Wir müssen uns auf das Problem mit der Pensionskasse konzentrieren und nicht hier Geschenke verteilen, die systemfremd sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Im Vergleich der AHV in der Schweiz und Liechtenstein gibt es doch ein paar Unterschiede. In Liechtenstein werden pro Jahr 13 AHV-Renten ausbezahlt, wie dies der Abg. Kaiser bereits gesagt hat, in der Schweiz sind es nur zwölf. Bei Ehepaaren in Liechtenstein werden zwei volle Renten mit bis zu 200% insgesamt ausbezahlt, in der Schweiz ist dieser Betrag maximal bei 150% gedeckelt. In Liechtenstein sind auch die Beitragssätze im Vergleich zu Schweiz um 0,6% tiefer. Insgesamt ist somit das Jahres-AHV-Entgelt in Liechtenstein höher als in der Schweiz und dies sogar bei tieferen Beitragssätzen. Wie es vorhin auch schon erwähnt wurde, ist die AHV mit dem sogenannten Umlageverfahren organisiert. Erhöhungen der Renten bezahlen wegen dieses Umlageverfahrens die Aktivversicherten und somit die jüngeren Personen, die bereits jetzt befürchten, dass sie weniger oder vielleicht sogar einmal gar nichts mehr aus der AHV erhalten werden. Diese befinden sich heute nicht auf den Besucherrängen. Wohl auch deswegen, weil man sich mit der Altersvorsorge sehr häufig erst mit 50 Jahren oder später auseinandersetzt. Die Pensionisten sind jetzt mit zwei Personen auf den Besucherrängen vertreten und ich möchte Sie ganz herzlich willkommen heissen. Gross ist wohl bei Ihnen und auch bei den übrigen Pensionisten die Erwartung oder Hoffnung einer Rentenerhöhung, wenn es zu diesem Indexwechsel kommt. Ich frage mich jedoch: Wird es eine solche Rentenerhöhung geben, jetzt, wo die Inflation so stark steigt wie seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr? Oder würde es auch ohne Wechsel vom Konsumentenpreisindex zum Mischindex wegen der hohen Inflation zu einer Erhöhung der Renten kommen, wie dies der Abg. Georg Kaufmann bereits thematisiert hat? Ich frage mich auch, und vielleicht kann mir die Regierung oder können die Initianten meine Frage beantworten, ob ein Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt sinnvoll ist. Führt ein solcher Wechsel zu einer erhofften Rentenerhöhung, wie es in den Medien auch oft thematisiert wird? Denn eine Rückwirkung ist gerade nicht beantragt. Eine solche wäre wohl auch rechtlich problematisch. Besten Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Entschuldigen Sie bitte, ich werde jetzt den Rest der Sitzung leiten. Wie Sie sehen, gibt es aber noch einige kleine Schwierigkeiten.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Frau Vizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. «Fairness-Initiative», so war es in den Medien in Bezug auf die Initiative zu lesen, «Regierung erhöht die Renten vorerst nicht.» Mein mehrfach verwendeter Satz gilt immer noch: Eine nachhaltige Altersstrategie ist eine Altersstrategie, die den Bedürfnissen der Rentner entspricht, ohne heutigen und künftigen Generationen unverhältnismässige Lasten aufzubürden. Ich möchte hier ein paar Dinge meiner Vorredner wiederholen, weil das das Ganze im Gesamtkontext darstellt. Die Mindestrente in der AHV gemäss Art. 68 Abs. 3bis gilt bei einer Preisentwicklung bis zu einem Stand des Landesindexes für Konsumentenpreise von 103,4 Punkten als ausgeglichen. Als Basis dient der Dezember 2015, welcher mit 100 Punkten gleichgesetzt wird. Aktuell liegt der Wert gemäss dem Bundesamt für Statistik in der Schweiz auf 105,4 Punkten, auf den wir uns ja schliesslich referenzieren. Der Durchschnittswert läge mit meiner Berechnung in den geforderten sechs Monaten im Jahre 2022 mit 104,03 Punkten über dem magischen Wert. So könnte die Regierung aber auch vor Erreichen eines Preisanstiegs von 3% die Entwicklung der Preisteuerung ganz oder teilweise ausgleichen, indem sie die Renten auf Beginn des folgenden Kalenderjahres der Preisteuerung anpasst. Die Regierung müsste allerdings dann auf eine Rentenerhöhung verzichten, wenn die Reserven der AHV in diesem Zeitpunkt bereits geringer wären als das Fünffache der Jahresausgabe. Die Libera ging in ihrer Simulation von einer jährlichen Teuerung von 1% aus, sodass die Regierung die Renten erstmalig 2024 um 3,14% und danach alle drei Jahre um 3,03% anpasst. Nur ein Vergleich, damit keine falsche Hoffnung entsteht: Es wurde zwar von Abg. Johannes Kaiser bereits erwähnt, und zwar wurde dort die Jahressumme genannt. Allerdings, wenn man es auf den Monat zurückrechnet, wären es dann mit dem Mischindex von 2011 bis 2021, wie es hier geschrieben ist, CHF 35. Klar, CHF 35 sind CHF 35. Der Gesellschaftsminister hat mir auf meine Anfrage in Aussicht gestellt, dass ein Abschluss der Altersstrategie bis Ende 2023 geplant ist. Unter anderem sollen Fragen der finanziellen Mindestversorgung sowie der angemessenen Versorgung durch nachhaltig finanzierte Sozialversicherungen behandelt werden, welches dadurch ein ganzheitliches Paket darstellt. Die Frage, wie sich eine Wiedereinführung des Mischindexes auf die Renten sowie die langfristige Sicherung der AHV auswirken wird, ist die zentrale Frage. Wie sich das AHV-Fonds-Verhältnis zu den Jahresausgaben verhält und dadurch ein Preisschild bekommt. Entweder Erhöhung des Beitragssatzes, Erhöhung des Staatsbeitrags, Erhöhung des Rentenalters oder eben eine Kombination dieser Massnahmen. Ich werde eintreten. Ob ich allerdings schlussendlich zustimme, hängt von der Debatte ab, weil ich immer noch auf eine nachhaltige und somit ganzheitliche Altersstrategie des Gesellschaftsministers hoffe. Deshalb würde es mich auch interessieren, wie es bereits vom Abg. Walter Frick erwähnt wurde: Gibt es in diesem Zusammenhang bezüglich der Altersstrategie schon gewisse Erkenntnisse, damit man eine Richtung erahnen kann. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Besten Dank den beiden Initianten für die Einreichung beziehungsweise Ausarbeitung dieser Initiative. Ich gehe in vielen Punkten mit Ihnen einig, ich finde die Einführung des Mischindexes grundsätzlich begrüssenswert, aber - und da kommt das Aber - die Sache muss finanziert sein. Denn wenn man sagt: Es ist eine Fairness-Initiative, dann muss es auch fair sein für kommende Generationen. Der Abg. Herbert Elkuch hat zwar gesagt, auch kommende Generationen würden von diesen Rentenerhöhungen profitieren. Das kann man heute behaupten. Ob das dann so sein wird? Sollte diese AHV massive Probleme bekommen in der Zukunft, dann könnte es eben auch dazu führen, dass mitunter auch einmal Renten gekürzt werden. Wie gesagt: Es muss fair sein sowohl für die aktuelle Rentnergeneration, aber auch für kommende Generationen. Und da sind wir halt beim Punkt Finanzen. Irgendwie müssen wir diese Sache finanzieren. Und sonst politisiert man hier einfach nicht im Sinne von kommenden Generationen, nach meinem Dafürhalten. Dann der Zeitpunkt, das wurde auch bereits mehrmals erwähnt: Wir möchten ja den Rentnerinnen und Rentnern eine höhere Rente zukommen lassen. Aber ist dann dieser Zeitpunkt nicht genau falsch gewählt? Denn aktuell haben wir ja gerade diese Teuerung im Bereich des Konsumentenpreisindexes. Und wenn wir nun auf den 1. Januar 2023 diesen Mischindex einführen, kann es da nicht sein, dass genau diese mögliche Rentenerhöhung auf das Jahr 2023 eben nicht vonstattengeht? Wäre es dann nicht mitunter überlegenswert, diese Einführung beziehungsweise das Inkrafttreten dieser Initiative auf den 1. Januar 2024 einzuführen? Diese Frage möchte ich an die Initianten stellen. Dann wurden mehrmals die Pensionskassenrenten erwähnt. Das mag schon sein, dass 50% der Rentnerinnen und Rentner keine Pensionskasse haben. Selbstverständlich stimmt es auch, dass davon Selbstständige oder auch Frauen betroffen sind. Aber ein wichtiger Punkt ist einfach auch der Kapitalbezug. Viele Arbeitnehmende beziehen eben das Kapital und dann haben sie eben keine Rente mehr. Das ist einfach ein zentraler Punkt. Da bin ich überzeugt, dass das ein Punkt ist, dass dann eben keine laufenden Renten mehr ausbezahlt werden. Aber diese Personen haben mit dem Alter von 65 Jahren, als sie in die ordentliche Pension gingen, eben den Kapitalbezug gemacht bei ihrer Pensionskasse. Dann wurden die Beiträge der Schweiz erwähnt. Ja, das stimmt vollkommen. Unsere Beiträge in der Pensionskasse sind zu tief, das wissen wir alle. Aber es hat im Landtag in der letzten Legislaturperiode entsprechende Anträge gegeben und was ich weiss, hat das lediglich vier Stimmen gegeben, dass man diese Beiträge auf das schweizerische Niveau anheben möchte. Also das Problem ist bekannt, aber mir kommt vor, wenn es dann konkret wird, dann will man das auch wieder nicht machen. Man will diese Beiträge nicht erhöhen und wundert sich dann, dass eben diese Rentenversorgung natürlich nicht gerade sehr gut ist. Das ist ja die logische Konsequenz von diesen politischen Entscheidungen. Wie gesagt, ich werde dem Eintreten zustimmen, erwarte aber auf die 2. Lesung konkrete Lösungsansätze, wie das finanziert werden soll - und nicht nur Ausführungen, ich erwarte Anträge vonseiten der Initianten, wie wir das machen sollen. Wir haben es bereits gehört, wir können wählen: Höheres Rentenalter, das ist eine Variante, höhere Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eine weitere Variante, oder auch ein höherer Staatsbeitrag. Nach meinem Dafürhalten sind zumindest zwei Punkte nicht diskussionswürdig. Konkret das höhere Rentenalter oder die höheren Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Die könnte ich zumindest nicht unterstützen. Entsprechend werden sich hier die Initianten etwas überlegen müssen, wie sie das finanzieren wollen. Denn wie gesagt, fair muss es auch für kommende Generationen sein. Konkret würde mich auch interessieren, diese Frage richte ich an die Initianten und an die Regierung: Ist Ihnen bekannt, was die Kosten der Einführung dieses Mischindexes sind? Von welchen Lohnprozenten sprechen wir hier beziehungsweise welche Staatsbeiträge, welche zusätzlichen Staatsbeiträge, sind hier vonnöten, damit dann die Rechnung am Ende des Tages auch aufgeht? Dann haben wir vom Mitinitianten Johannes Kaiser unter anderem gehört, er könnte sich vorstellen, aus der Familienausgleichskasse hier Geld umzuschichten. Davor muss ich warnen. Dieses Geld brauchen wir für die Finanzierung des Elternurlaubs. Diesen Weg sehe ich nicht. Dann die Abstimmung betreffend Mehrwertsteuer in der Schweiz, das wissen wir halt heute noch nicht, ob die angenommen wird. Und auch wenn die angenommen wird, ist dann das Geld beim Staat. Also müssten wir konkret das Geld zu der AHV transferieren. Das würde bedeuten, wir müssen den Staatsbeitrag an die AHV erhöhen. Wenn wir das nicht machen, dann wird einfach in Zukunft der Leidensdruck bei der AHV umso grösser werden. Wenn wir nur mehr Geld ausgeben, aber nicht eine Gegenfinanzierung haben, dann geht es einfach nicht auf. Es mag einige Jahre gut gehen, aber es kommt dann der Tag, an dem wir das finanzieren müssen. Dann der Ansatz mit der IV des Abg. Johannes Kaiser tönt für mich interessant. Ich weiss nicht, wie die Regierung hierzu steht. Ich habe mir auch noch den Geschäftsbericht angesehen. Da hat es mitunter gewisse Prozentsätze, die man umverteilen könnte. Aber wie gesagt, da hätte ich dann gerne im Rahmen der 2. Lesung Nägel mit Köpfen gemacht. Konkret erwarte ich Anträge, dass man auch sagt: Dieses Defizit wird finanziert. Persönlich muss ich Ihnen einfach sagen: Im Land, wo Milch und Honig fliessen, müssen wir diesen Mischindex auch finanzieren. Der ist finanzierbar nach meinem Dafürhalten, und zwar ohne dass wir kommende Generationen damit belasten. Vielleicht noch zur aktuellen Situation der AHV, Sie haben mitunter auch das Finanzkommissionsprotokoll gelesen: Letztes Jahr hatten wir Vermögenserträge von CHF 205 Mio. Dieses Jahr sieht es natürlich nicht mehr so gut aus. Aktuell sind wir bei circa minus CHF 270 Mio. Also das, was wir letztes Jahr plus gemacht haben, haben wir dieses Jahr mit einer negativen Performance von 7,4% leider bereits mehr als übertroffen. Selbstverständlich, das sind aktuelle Zahlen, das kann am Ende des Jahres anders aussehen. Das hoffe ich zumindest. Und sollten dann die Initianten keine Idee haben, wie sie diesen Mischindex auch für kommende Generationen finanzieren wollen, dann habe ich Ihnen durchaus einen Lösungsansatz, woher wir dieses Geld nehmen können, im Sinne der aktuellen Rentner, aber auch im Sinne von kommenden Generationen. Denn wir wollen ja wohl nicht mehrheitlich hier jetzt auf Kosten zukünftiger Generationen politisieren. Das könnte ich dann nicht unterstützen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich bin mir bewusst, dass es nicht sehr vielversprechend ist, gegen diese Initiative zu argumentieren, es sind doch über 50% der Stimmberechtigten bereits über 50. Oftmals heisst es auch, dass man sich in jungen Jahren noch nicht um das Leben im Alter kümmert. Doch diese Behauptung ist so nicht richtig. Einer Umfrage des Liechtenstein-Instituts zufolge ist die Finanzierung der AHV das drängendste Thema der 18- bis 24-Jährigen. Das Top-1-Thema, das die 18- bis 24-Jährigen bewegt. Ich möchte alle, die diese Initiative unterstützen, um eine ehrliche Antwort bitten. Glauben Sie daran, dass diese 24-Jährigen genauso wie Sie hoffentlich einmal mit 65 Jahren in Rente gehen können? Ich habe meine ernsten Zweifel daran. Ich höre ein bisschen Gelächter, aber es ist wirklich eine ernsthafte Situation. Deshalb seien Sie bitte so ehrlich und fair und geben Sie auch dem Referendum für diese Initiative eine faire Chance und stehen Sie zu den Konsequenzen, die durch diese Initiative entstehen können. Kann die AHV trotz erhöhten Ausgaben langfristig gesichert werden? Es ist richtig, dass die Löhne im Vergleich zur Rente steigen. Aber es ist eben auch so, dass man aufgrund der hohen Ausbildungsanforderungen immer später ins Arbeitsleben einsteigt und weniger Jahre zur Verfügung hat, um sich einen kleinen Vorrat fürs Alter ansparen zu können. Das erhöht langfristig eben auch die Abhängigkeit vom Staat und von den Sozialsystemen. Zudem sind die höheren Löhne und die gesteigerte Produktivität schon heute entscheidend, um die AHV trotz des demographischen Wandels finanzieren zu können. Ebenso finanziert sich die AHV über das wirtschaftliche Wachstum und damit über die Grenzgänger. Auch das wirtschaftliche Wachstum ist in der aktuellen Situation nicht sichergestellt. Also seien Sie bitte so fair und stehen Sie bitte auch zu den Konsequenzen, welche diese Initiative für die langfristige Sicherung der AHV haben wird. Sollte die Jugend ernsthaft das Referendum ergreifen wollen, sind Sie ohnehin schon in der Unterzahl. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Hier bei einem AHV-Thema, bei diesem Antrag, von einer verschärften Problematik bei der AHV für die Vorlage dieser Initiative und dabei von einer Fairness-Initiative zu sprechen, geht mir schon einen Schritt zu weit. Und ja, wir brauchen eine Altersstrategie. Statt einer gesamtheitlichen Strategie werden wir alle anfällig für Einzellösungen und Klientelpolitik. Solange wir also keine Gesamtstrategie vorliegen haben, werden wir immer öfter mit solchen Vorstössen und der entsprechenden Sympathie dafür rechnen müssen. Die jüngsten Vorstösse zur AHV, wie die Franchisenbefreiung sowie auch dieser Antrag zur Rückkehr zum Mischindex, decken nur Partikularinteressen und verhindern aus meiner Sicht allenfalls mögliche ganzheitliche Ansätze zum Thema der nachhaltigen Sicherung unserer AHV und einer ganzheitlichen Lösung zur Altersstrategie. Wir haben im bestehenden System ein strukturelles Defizit. Diesen Umstand gilt es prioritär anzugehen und ich frage mich, wie diese möglichen Anpassungen finanziert werden wollen. Hier Geldtöpfe wie zum Beispiel die Mehrwertsteuer, die Familienausgleichskasse oder die IV zu verwenden und von Kostenneutralität zu sprechen, ist für mich nicht nachhaltig. Nachhaltig oder ein kostenneutrales Modell wäre es, den AHV-Satz zu erhöhen und den IV-Satz zu reduzieren. Die Stellschrauben beim AHV-Umlagesystem sind bekannt. Wie erwähnt muss dieses Thema nachhaltig und unter der Berücksichtigung aller möglichen und bekannten Stellschrauben angegangen werden. Ich werde deshalb ausschliesslich aus den genannten Gründen nicht auf diese Vorlage eintreten. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren. Wir bedanken uns für die wohlwollenden Voten, die verschiedene konstruktive Denkansätze gebracht haben. Aber ich danke auch für die kritischen Anmerkungen, auch diese bringen uns weiter, diese sind auch sehr wichtig und so können wir darauf auch Bezug nehmen. Ich nehme nicht zu allen Sachen Bezug, aber drei, vier Anmerkungen mache ich zu gewissen Themen. Grundsätzlich möchte ich ein generelles Grundrauschen verbalisieren. Es ist nicht gut, wenn wir in der Politik immer Weltuntergangsstimmung erzeugen. Wir Politiker haben auch die Aufgabe, in einer Krisenzeit, in einer Zeit, wo es nicht allen so gut geht und wir verschiedene Aufgaben haben, auch etwas Optimismus - natürlich realistischen, begründeten Optimismus - zu verströmen, aber nicht immer mit Weltuntergangsstimmung und mit Angst zu schüren. Auch das Spalten von Jung und Alt finde ich nicht passend. Dass man dermassen bei einem Generationenwerk auf diese plumpe Weise Jung und Alt spalten will, das ist ein bisschen zu durchsichtig.Ich möchte zum Bericht und Antrag kommen, da hat der Abg. Daniel Seger eine Anmerkung gemacht, vielleicht auch noch ein, zwei andere. Der Bericht und Antrag hatte die Aufgabe, die Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Aber es sind noch weitere Aussagen gemacht worden. An und für sich hätte dieser Bericht und Antrag, wie wir es bei der Casinogeschichte haben, nicht inhaltliche Anmerkungen zu machen, sondern die Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Obwohl die Initiative ganz klar lautet: Auf den 1. Januar 2023, wird im Bericht und Antrag gesagt - und so haben sich auch Abgeordnete darauf bezogen -, dass, wenn man auf 2011 zurückgegangen wäre, CHF 35 pro Monat bei der Einzelrente und CHF 75 bei der Maximalrente zu zahlen wären und das dann schon gerade gar nicht ginge. Das beantragen wir gar nicht, wir beantragen ja auf den 1. Januar 2023. Und ich staune auch, dass das im Bericht und Antrag drin ist. Das haben wir nicht beantragt, von dem haben wir nicht gesprochen. Deshalb haben wir nochmals ausdrücklich gesagt: Wir werden nicht die Wertverminderung seit 2011 aufholen. Das zum Ersten. Zum Zweiten, auch der Abg. Daniel Seger, es tut mir leid, wenn ich Ihnen da zwei, drei Sachen beitragen darf: Sie haben von der Rentenhöhe gesprochen. Das wissen wir. In Liechtenstein haben wir die dreizehnte Rente. Die wird natürlich durch den Rentenstillstand ausgedünnt, bewusst ausgedünnt, seit 2011. Deshalb ist man vom Mischindex auch abgekommen, denn so kann man auf dem Buckel der Rentner natürlich sparen. Das ist der - ich habe es einmal so genannt - faule Trick, wenn man es jetzt ein bisschen salopp ausdrücken möchte. Mit der dreizehnten Rente bekommt man bei der Einzelrente - nehmen wir als Beispiel die Einzelrente, sonst bekommt man bei diesem Zahlenwerk nicht mehr alles mit - in Liechtenstein eine Jahresrente von CHF 15'080. Da sagt man noch grossmäulig: Wir sind ja viel besser gestellt als die Schweizer. Die Einzelrente der Schweiz kommt auf CHF 14'340. Also in Liechtenstein haben wir CHF 740 mehr im Moment im Jahr. Also da würde ich jetzt nicht so kleinkariert sein und sagen: Da ist man ja viel höher und bessergestellt als die Schweizer Rente. Dann habe ich es in den Kontext gebracht mit der Pensionskasse. Wir wissen ja, in Liechtenstein haben wir das Problem, das müsste man auch einmal angehen, dass wir den Pflichtbeitrag bei 4% haben. In der Schweiz sind es 7% bis 18%, die sind in der Pensionskasse viel besser dotiert. Also insgesamt die AHV, die das Existenzminimum absichern sollte - was bei uns schon lange nicht mehr der Fall ist, das kann man im AHV-Bericht nachlesen -, und die Pensionskasse, das ist die Altersvorsorge, die zweite Säule: Die Liechtensteiner sind hier viel schlechter gestellt. Also können wir einmal zumindest auf einem Teil auf das zurückkommen, was wir früher hatten. Das zu diesem Punkt. Dann die Versorgungsquote: Dazu hat Manfred Kaufmann Ausführungen gemacht, er kann vielleicht nochmals etwas dazu sagen.Dann ist auch die Frage aufgeworfen worden: Wir sind uns bewusst - der Preisindex ist jetzt sehr stark gestiegen, der Lohnindex weniger -, dass man im Moment mit dem Preisindex nicht schlecht fährt. Aber wir sind keine Populisten und machen jetzt eine Eintagsfliege, sondern wir wollen das längerfristig anschauen. Und längerfristig ist den Rentnerinnen und Rentnern beim ganzen System logischer, besser und sinnvoller geholfen oder es ist ein bewährtes System, wenn wir zum Mischindex zurückkehren. Die Situation könnte man ausrechnen, was das heisst, was jetzt möglich wäre. Möglich wäre: Bei 103,4 Punkten, das ist auch erwähnt worden, kann die Regierung eine Rentenanpassung vornehmen. Beim Bundesamt für Statistik kann man den Preisindex anschauen, da gibt es eine Umrechnungstabelle. Wenn man den Konsumentenpreisindex für Januar bis Juli 2022 konsultiert, dann kommt man auf einen Indexstand von 104,03 Punkten. Das sind 0,63 Punkte über dem Stand, wo die Regierung erhöhen kann. Sie muss nicht, denn sie kann drei zusätzliche Punkte abwarten, also bis 106,4 Punkte, und dann muss sie erst eine Rentenanpassung machen. Also wenn die Regierung eine Rentenanpassung macht, dann kann sie, und das würde jetzt, wenn man das umrechnet, CHF 7bei einer Mindestrente von CHF 1'160 ausmachen. Also wir könnten hingehen, als grosszügiger Landtag CHF 7 machen, gemäss dem Preisindex die Renten erhöhen. Da würden wir zur Lachnummer, denke ich. Das wollen wir aber gar nicht. Wir wollen nicht, weil der Preisindex jetzt gerade gestiegen ist, bei diesem System bleiben, sondern eine Rückkehr zum Mischindex. Aber das wäre jetzt der aktuelle Stand. Dann noch: Es geht ja um viele Rentnerinnen und Rentner, wie wir gehört haben, die eine Mindestrente haben, die zum Teil keine Pensionskasse haben, die geringe Einkünfte haben. Wenn zum Beispiel bei einem Rentnerpaar ein Partner wegstirbt, dann haben sie, wenn sie in einem Wohnhaus sind, unter Umständen Hypothekarzinsen, Krankenkassenprämien, die sind trotzdem vorhanden, Heizungskosten, vielleicht sollten sie eine Photovoltaik montieren, Versicherungen zu meistern. Wie gesagt, der Alterswarenkorb bei den Rentnerinnen und Rentnern ist anders, das ist keine Erfindung von mir, das kann man auch nachlesen in der Literatur, der ist einfach anders. Wir haben auch sehr viele Rückmeldungen bekommen. Verschiedene Rentnerinnen und Rentner kommen in die Situation, dass sie das Haus verkaufen müssen, weil sie es nicht mehr meistern können. Ist da der Jugend besser geholfen, wenn man von Jung und Alt spricht? Ist da der Jugend besser geholfen, wenn die Rentnerinnen und Rentner dann noch das Haus verkaufen müssen? Ansonsten könnten sie es irgendwann noch einmal vererben. Also man muss es immer ganz anschauen. Ich bin auch dafür, dass es eine Altersstrategie gibt. Ich glaube, die ist auch unterwegs. Wir können viele Strategien entwickeln, wir können viele Berichte entwickeln. Das haben Sie sicher auch gelesen, im Geschäftsbericht der AHV 2021 hat sich der Landtag sehr wohl sehr intensiv mit der AHV und mit dieser Materie befasst. Hier steht auf Seite 22, «Aktueller Stand»: «Sowohl der Landtag als auch die Regierung haben sich im Jahr 2021 intensiv mit der finanziellen Situation der AHV befasst.» Am 10. Juni, am 3. August, am 31. August, am 2. September, am 30. September, am 4. Oktober, am 2. November, am 3. November, am 2. Dezember und am 5. April. Und heute haben wir den 31. August. Nochmals zur Finanzierung: Es gibt Finanzierungsmodelle. Aber wenn man sagt, Herr Abg. Günter Vogt, die Stellschrauben sind bekannt - ja klar, wenn man immer nur vom Bekannten her kommt. Es ist bekannt, dass es drei Stellschrauben gibt. Aber es gibt auch andere Varianten. Es gibt auch andere Lösungsformen. Wir müssen offen sein für andere Lösungsformen. Und diejenigen Lösungsformen oder Lösungsmodelle, die wir dargestellt haben, sind Möglichkeiten. Aber man kann natürlich «niente» sagen, wie ich es vorhin schon gesagt habe. Man kann sagen: Nein, die Stellschrauben sind nur diese und sonst gibt es keine. Es gilt nur über Rentenerhöhung zu diskutieren, darüber, Beitragssätze zu erhöhen oder den Staatsbeitrag zu erhöhen. Alles andere interessiert mich nicht. Nein, es ist nicht so. Und diese Finanzierungsmodelle, die wir dargestellt haben, die ich jetzt nicht nochmals vortrage, sind Möglichkeiten. Es sind nicht Möglichkeiten, die auf unserer Idee gewachsen sind, wir haben das schon mit Experten angeschaut. Natürlich, die FAK ist auch eine Möglichkeit. Aber die FAK ist wahrscheinlich reserviert für den Elternurlaub, das ist mir auch klar. Aber wenn man einmal die Möglichkeiten auflistet, kann man sich einmal mit diesen befassen und sagen: Okay, FAK ist für das, Mindestertragssteuer ist eine Möglichkeit. Wir machen sonst auch alles der Schweiz nach. Wenn die Massentierhaltungsinitiative angenommen wird, sagt die Schweiz: Ja, dann wird auch in Liechtenstein das Fleisch teurer. Alles, was in der Schweiz ist, kommt bei uns auch. Aber jetzt hier ist die Schweiz plötzlich wieder irrelevant. Die Mindestertragssteuer wird in der Schweiz der AHV zugesprochen, deshalb jetzt auch dieser Erhöhungsantrag. Obwohl die Schweiz grundsätzlich schon einen viel höheren Prozentsatz mit 20% vom Staatsbeitrag an die Ausgaben der AHV leistet, wird das zusätzlich gemacht. Also das ist eine Möglichkeit. Wir haben nicht die Aufgabe, heute zu sagen: Ja oder Nein, hipp oder hopp. Lassen Sie das einmal im Raum stehen. Lassen Sie uns die Lösungsansätze anhören und dann werden wir diese diskutieren und dann seien Sie bitte offen, in welche Richtung man geht. Man muss auch ein bisschen kreativ sein, nicht immer sagen, was nicht geht, sondern ich möchte auch Möglichkeiten hören, was geht. Das ist in der Politik sehr hilfreich. Dankeschön.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Ich möchte den Ball von Johannes Kaiser gleich aufgreifen. Ich möchte hier statt Weltuntergangsstimmung etwas Positives berichten, nämlich: Das Grundproblem der AHV hat ja eigentlich eine sehr erfreuliche Ursache. Die Menschen werden älter, im Schnitt jedes Jahr um drei Monate. Das ist etwas sehr Erfreuliches. Also zwischen dem Arbeitsende und dem Lebensende bleibt immer mehr Zeit und dadurch entsteht dann die Finanzierungslücke. Das ist jetzt aber nicht Thema dieser Initiative.Ich als Ökonom, da geht es mir gleich wie der Abg. Karin Zech-Hoop: Nur weil man eine falsche Behauptung immer wieder wiederholt, wird sie nicht wahrer. Wenn der Abg. Manfred Kaufmann sagt, die Kaufkraft sei gesunken, ist es einfach nicht wahr. Und wenn der Abg. Herbert Elkuch sagt, man habe Kaufkraftverluste, dann ist das einfach nicht wahr. Das ist genau die Idee dieses Inflationsausgleiches, dass die Kaufkraft erhalten bleibt. Es ist wie mit den Fake News, sie werden nicht wahrer, wenn man sie immer und immer wieder sagt. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Zu den Voten von Herrn Wendelin Lampert und Sebastian Gassner: Man kann jede Sache schwarzmalen. Es ist aber Aufgabe des Landtages, die Altersversorgung auf dem heutigen Niveau für die zukünftige Generation, also auch für die Jungen, sicherzustellen. Wenn die AHV mehr Geld benötigt, dann hat der Landtag die Möglichkeit und die Mittel. Johannes Kaiser hat es erwähnt, man kann auch andere Beiträge zulassen oder der AHV zugeben, damit man eben die Sicherheit bekommt. Das müssen wir auch, denn das AHV-Vermögen ist unser dritter Beitragszahler. Es muss also unser Ziel sein, das AHV-Vermögen möglichst in der heutigen Höhe zu halten. Mit den Vermögenserträgen konnten zwischen 2011 und 2021 35% der Rentenauszahlungen finanziert werden. Das ist etwas, das man nicht unterschätzen darf. Wenn wir das AHV-Vermögen hoch halten, können wir die Beiträge tief halten. Wir haben die tieferen Beiträge als in der Schweiz und die höheren Leistungen. Da spielt das AHV-Vermögen eine wesentliche Rolle mit. Also konkret in Zahlen: Die Ausgaben von 2011 bis 2021 bei der AHV waren CHF 3,07 Mia. und der Vermögensertrag in der gleichen Zeit CHF 1,07 Mia. Das macht eben diese 35% aus. Ich sehe das als nicht gut an, wenn der Jugend immer wieder gesagt wird, dass schlechte Zeiten kommen. Wie vorhin von der Freien Liste, der Rhein könnte weniger Wasser bringen in Zukunft oder gar kein Wasser mehr - was soll das? Das ist nur Angstmacherei, um gefügig zu machen. Von dem muss man einfach abkommen. Wir haben die AHV so zu erhalten, wie sie heute ist. Das ist für den Landtag kein Problem, das kann er machen, wenn er will. Ich habe im Jahr 2016 einen Vorstoss für eine Beitragserhöhung gemacht: Pro CHF 1'000 Lohn CHF 1 mehr in die AHV, jeweils vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer. Das wurde abgelehnt. Es hat die Regierung den Vorschlag gemacht, die Beiträge zu erhöhen. Der Landtag hat abgelehnt. Und ja, wenn das so weitergeht, dann kommen wir dorthin, wo Sie glauben. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Frau Landtagsvizepräsidentin, vielen Dank für das Wort. Ich möchte zuerst unseren Ökonomen eine kurze Replik geben. Sie wissen oder vielleicht wissen Sie es eben nicht, dass die Nominallöhne zwischen 2011 und 2020 im Schnitt um 6,2% gestiegen sind. In der Schweiz wurden in dieser Zeit die Renten viermal um insgesamt 3% angehoben. In Liechtenstein gab es eben keine Rentenanpassung. Das ist ein Fakt und das können Sie auch mit Ihren ökonomischen Künsten nicht wegdiskutieren.Dadurch wurden natürlich die Rentner von der Nominallohnerhöhung abgehängt. Und das ist das, was wir mit unserer Initiative zum Teil korrigieren wollten. Und ich denke, es ist die Fortsetzung dieser Initiative der Abgeordneten Kaiser und Kaufmann, welche hier einen weiteren - und das ist ein kleiner Schritt - kleinen Schritt in die richtige Richtung geht. Wir dürfen jetzt wirklich nicht mit dieser Angstmacherei kommen, dass wir das dann überhaupt nicht und nie und nimmer finanzieren können. Der Abg. Elkuch hat Ihnen gesagt: Im 2016 hat er bereits einen Antrag gemacht, die AHV-Beiträge um 0,1% zu erhöhen, das war von 8,1% auf 8,2%. Der Landtag hat das abgelehnt - in einer Höchstkonjunkturphase. Wenn wir nicht einmal dort fähig sind, die Beiträge nur um 0,1% anzuheben, dann frage ich mich irgendwann schon, ob wir überhaupt noch in der Lage sind, in der Zukunft irgendwoher Erträge für die AHV zu holen. Wir können streiten, woher das Geld kommt. Sie wissen, wir sind im Grundsatz Gegner von Staatsbeiträgen in die AHV. Aber ich könnte mir in der Zwischenzeit durchaus vorstellen, dass wir eine Kombinationslösung ins Auge fassen, um die AHV zu finanzieren. Es muss ja nicht eine einzige Quelle sein. Die AHV wird Geld brauchen - mit oder ohne diese Initiative, das wissen wir. Wir müssen uns auch ohne diese Initiative schleunigst Gedanken machen, wie wir die AHV in Zukunft aufstellen wollen, sicher aufstellen wollen. Wir wissen, die Kapitalerträge in der AHV von 1954 bis 2021 waren 22,6% - nur die Kapitalerträge. Und wir sind immer noch dabei, diese Kapitalerträge abzubauen. Das war nämlich das Ziel mit der Staatshaushaltssanierung und davon müssen wir jetzt absehen. Und wir müssen etwas für die Rentner tun. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, warum: weil eben die Nominallöhne gestiegen sind. Wir müssen auch schauen, dass wir die AHV für die Zukunft fit machen und richtig finanzieren und dass wir für unsere Jugend die Kapitaldecke der AHV nicht schmälern. Wir müssen diese erhalten, denn das ist ein wichtiger Beitragszahler, und das muss unser aller Ziel sein. Natürlich brauchen wir eine Altersstrategie, da sind wir alle dafür. Aber sie liegt nicht vor. Was wollen wir machen? Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Auch ich bedanke mich für Ihre Voten, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ein Punkt, welchen ich ergänzend erwähnen möchte, ist, dass die heutige Rentnergeneration während ihrem Arbeitsleben die AHV der damaligen Rentner finanziert hatte. Dies aus dem Grund, weil das AHV-Gesetz erst im Jahr 1954 in Kraft getreten ist. Sie hatten also Beiträge einbezahlt für eine Generation, welche aufgrund der fehlenden AHV nichts einzahlen konnte, aber umgekehrt Renten bekam. Dass diese Generation nun seit elf Jahren ohne Rentenerhöhung dasteht, ist meines Erachtens aus den bereits in meinem Eintretensvotum erwähnten Gründen nicht gerechtfertigt. Wenn ich eines nicht will, dann ist es - wie es auch praktisch alle Vorredner gesagt haben - ein Ausspielen der jüngeren und der älteren Generation. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Rückkehr zum Mischindex nicht nur der jetzigen Rentnergeneration zugutekommt, sondern auch der zukünftigen. Wir Initianten wollen eine langfristige Lösung. Auch möchte ich auf das bereits überwiesene Postulat zur Ausbildungszulage verweisen, welches Familien zugutekommt. Da bin ich auch schon auf die Beantwortung vonseiten der Regierung gespannt. Dann zur Finanzierung: Aufgrund der Inflation steigt auch die Erhöhung der Lohnsumme in Liechtenstein, wodurch der AHV mehr Beiträge einbezahlt werden. Daraus lässt sich teils auch die Rentenerhöhung mitfinanzieren. Eine Beitragserhöhung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrages sehe ich auch nicht. Aber es gäbe meines Erachtens, wie dies bereits erwähnt wurde, die Möglichkeit einer Erhöhung des AHV-Lohnbeitrags und einer gleichzeitigen Reduktion des Invalidenversicherungslohnbeitrags. Dies insbesondere, da die Invalidenversicherung meines Erachtens überfinanziert ist und auch in Zukunft nicht so viel ausbezahlt wird, wie eingenommen wird. Das würde voraussichtlich kaum Wirbel erzeugen, da es ein Nullsummenspiel ist und niemandem etwas weggenommen wird. Abschliessend möchte ich fragen, ob wir diesem Rentenstillstand wirklich weiter zusehen wollen oder ob wir etwas ändern wollen. Wenn wir wirklich etwas ändern wollen, dann sollte der Initiative zugestimmt werden. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich zahle regelmässig in die AHV-Kasse ein, so, wie es das System verlangt. Natürlich mit der Hoffnung, dass ich in meinem Ruhestand, in circa 35 Jahren, ebenfalls etwas davon sehe. Wenn ich in diese Runde schaue, dann sehe ich weniger Personen, denen es gleich geht wie mir. Ich muss beziehungsweise darf noch länger arbeiten, als ich bis jetzt im Leben stehe. Die vorliegende Initiative ist ein weiterer Vorstoss, den Rentnerinnen und Rentnern zu mehr Geld zu verhelfen. Mehr finanzielle Mittel werden bestimmt auch einige benötigen, andere aber sicherlich nicht. Ich bin dafür, diejenigen zu unterstützen, die es benötigen und auf mehr angewiesen sind - nicht einfach zu verteilen. Deshalb ist es mir wichtig, den Armutsbericht sowie die Altersstrategie vorliegen zu haben, bevor wir der Verteilung weiterer Gelder zustimmen. Wie es der Abg. Vogt vorhin erwähnt hat: Es benötigt eine Gesamtstrategie. Es wäre deshalb meiner Meinung nach - auch wenn ich nun dem Gesellschaftsminister vielleicht ein wenig Druck mache - wichtig, den Bericht beziehungsweise die Strategie vorliegen zu haben, bevor wir erneut über weitere «Pflästerli» sprechen beziehungsweise abstimmen. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Es wurde schon viel gesagt und ich möchte hier nur noch die Voten der Abg. Karin Zech-Hoop und Franziska Hoop sowie der Kollegen Wendelin Lampert und Günter Vogt wiederholen oder unterstützen. Da ich mich sehr effizient auf diese Sitzung vorbereitet habe, werde ich nun einen kleinen Teil meiner Kleinen Anfrage von heute Morgen rezyklieren, welcher lautet: «Meines Erachtens ... brauchen wir eine Altersstrategie, welche das Wohl aller Generationen - also auch der jüngeren Generation - im Auge hat. Erhöhen wir nun einseitig die Renten, wird mutmasslich für künftige Generationen Geld fehlen. Wir riskieren so, dass die Generationen politisch gegeneinander ausgespielt werden. Das kann kein Ziel weitsichtiger Politik sein.» Der Ball liegt beim Gesundheitsminister. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Der Abg. Johannes Kaiser hat mich in zwei Punkten ermahnt und ich fühle mich gezwungen, mich diesbezüglich nochmals zu melden. Denn bei etwas haben Sie mich wirklich falsch verstanden: Ich habe nicht gesagt, dass die Initiative rückwirkend ist. Gesagt habe ich: «Denn es ist keine Rückwirkung beantragt». Und das möchte ich so einfach auch im Protokoll drinstehen haben. Was ich aber auch gesagt habe, ist: «Eine allfällige Rückwirkung wäre rechtlich problematisch». Das habe ich nicht nur hier angebracht, sondern das mache ich immer wieder zum Thema, wenn irgendwo eine Rückwirkung angedacht ist. Dann, was ich noch nicht verstanden habe: Warum die Liechtensteiner in Vergleich zu den Schweizern schlechter gestellt sind. Wenn ich die Zahlen, die mir vorliegen, anschaue, dann beträgt die maximale Jahresrente aus der AHV in Liechtenstein CHF 30'160 und in der Schweiz sind es pro Jahr CHF 1'500 weniger. Das sind fast 5%, das sind 4,9%. Das ist ein Unterschied, der - finde ich - nicht unerheblich ist. Ich kann deshalb nicht davon sprechen, dass die Liechtensteiner gegenüber den Schweizern schlechter gestellt sind. Dann ein letzter Punkt, den ich vorhin nicht erwähnt habe, das ist die Finanzierung einer möglichen Rentenerhöhung: Ich denke, diese ist sehr, sehr wichtig für eine allfällige 2. Lesung. Vor allem ist es wichtig, dass ein Finanzierungsvorschlag wirklich konkret vorliegt. Dass hier nicht abstrakte Lösungsmöglichkeiten daliegen, sondern wirklich ein konkreter Lösungsvorschlag vorliegt. Denn es geht hier um wiederkehrende Kosten und diese müssen einfach vorliegen. Ich glaube, wenn man fundiert über etwas abstimmen will, dann muss dieser Vorschlag vorliegen. Wenn nicht, dann ist es eigentlich verantwortungslos, so etwas zuzustimmen. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich muss noch kurz dem Abg. Herbert Elkuch antworten. Ja, es ist absolut wichtig, dass das AHV-Vermögen nicht fällt und dass es ein wichtiger Beitragszahler ist. Aktuell sinkt es aber und je mehr Geld man rausnimmt, desto schneller sinkt es eben auch. Und wenn man das dann mit dem Staatsvermögen ausgleichen will, ist es einfach «linke Tasche, rechte Tasche». Auch in der Staatskasse ist es ein wichtiger Steuerzahler. Ich glaube daran, dass diese Initiative auch angenommen wird, und wünsche es den Rentnern auch. Ich denke, die Leute würden es vielleicht auch verstehen, wenn man ihnen sagt: Ihr müsst jetzt CHF 500 im Jahr mehr einzahlen, dafür erhalten die Rentner vielleicht CHF 50 pro Monat mehr Rente. Es ist aber einfacher, eine solche Debatte zeitgleich zu führen, als jetzt die Ausgaben festzulegen und dann in fünf Jahren erklären zu müssen, wofür sie jetzt mehr Steuern zahlen müssen, mehr AHV-Beiträge zahlen müssen, und sie eigentlich nicht sehen, wofür sie das Geld dann mehr zahlen müssen. Deshalb wäre es einfach fair und transparent, wenn man das zeitgleich macht. Und es würde es auch vereinfachen, einen Kompromiss zu finden. Denn Sie sehen schon, man ist schnell einmal einig, wofür man das Geld ausgibt. Aber es ist schwieriger, einen gleichen Nenner zu finden, wenn es darum geht, woher das Geld kommen soll. Wir haben ja die verschiedenen Varianten heute schon gehört und einige haben schon einmal die Rute ins Fenster gestellt, was für sie ein No-Go ist. Ich denke, da müssen wir einfach offen für alles sein und dann kann man das auch diskutieren. Dann ist es ein Gesamtpaket, das dann stimmt oder nicht, und dann können sich die Leute dafür oder dagegen entscheiden. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzte Landtagsvizepräsidentin, danke für das Wort. Ich muss dem Abg. Rehak widersprechen - und ich bin kein Ökonom, ich bin Maschinenbauingenieur und kann Tabellen lesen. Keine Ahnung, wie Sie so argumentieren können, wenn Sie den Index des Bundesamtes für Statistik hernehmen, die Zahlen von 2010 bis 2021. Klar, man kann die Augen zumachen, dann sieht man nicht, was drinsteht. Aber wenn ich den Nominallohnindex sehe, die Nominallöhne, klar schwanken die gegenüber dem Vorjahr von plus 0,8% bis minus 0,2%, plus/minus 1% war die grösste Veränderung. Wenn ich den Konsumentenpreisindex hernehme, dann fängt es an bei plus 0,7%, endet irgendwann am tiefsten Punkt bei minus 0,7% und geht jetzt hinauf auf plus 0,6%. Und wenn Sie dann den Reallohnindex nehmen, dann können Sie die gleiche Tabelle wieder anschauen und sehen wieder die Veränderung zwischen 0,1% positiv und im letzten Jahr, 2021, 0,8% negativ. Also wenn ich im Arbeitsleben stehe, dann haben wir die Schwankungen drin. Wenn ich AHV-Bezüger bin, habe ich die Schwankungen nicht drin. Und da gibt es einen Unterschied zwischen Lohnindex und Konsumentenpreisindex. Das hat nichts mit Ökonomie zu tun, sondern mit Lesen. Dankeschön.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Man muss auch berücksichtigen: In der AHV sind mehr versichert oder registriert, die im Ausland wohnen, als in Liechtenstein. Wenn wir jetzt von möglichen Szenarien sprechen, dass die AHV in Zukunft schlechter dastehen könnte, und das hinausschicken, das ist ein schlechtes Signal für Grenzgänger, auf die wir angewiesen sind. Wir müssen alles daran setzen, dass die AHV sicher ist. Denn diese Leute zahlen bei uns ein und sie haben dann nur unsere Versicherung, sind von einer ausländischen Versicherung in dem Sinn in der Pension abhängig. Also egal, ob das mit Beiträgen vom Staat oder mit Arbeitnehmer- und -geberbeiträgen finanziert wird, aber die AHV muss - auch um die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhalten - als sicher gelten. Und es muss Verlass darauf sein, dass auch in 50 Jahren AHV-Renten noch ausbezahlt werden, vielleicht auch in 40 Jahren. Also die heutigen Lehrlinge oder die 20-Jährigen, die einzahlen, müssen sicher sein, dass sie auch eine AHV-Rente auf der Höhe der jetzigen, also etwa mit der gleichen Kaufkraft, erhalten. Von daher, meine ich, ist der Landtag verantwortlich, dass die AHV sicher ist. Und irgendwo muss ja das Geld dann herkommen. Da gibt es viele Möglichkeiten.Dann zu den Ausführungen von Franziska Hoop, man sollte den Reichen mit der Rente zurückfahren - war das nicht so gemeint?Abg. Franziska Hoop
Nein, definitiv nicht so gemeint.Abg. Herbert Elkuch
Okay, dann ist das okay. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ja, die Altersstrategie kann man hier schon fordern. Aber am Ende des Tages, wenn Sie hier diesen Mischindex einführen wollen, dann wird es Geld brauchen. Da wird Sie auch die Altersstrategie nicht davor bewahren. Sie müssen einfach den Tatsachen in die Augen sehen und die Finanzen zur Verfügung stellen. Ansonsten politisiert man hier auf Kosten zukünftiger Generationen. Das sind auch keine Schwarzmaler, Herr Abg. Herbert Elkuch, das sind Realisten, die solche Debatten führen. Sie haben vorhin übrigens gerade auch durchklingen lassen, dass Sie durchaus wieder in der Realität angekommen sind nach Ihrem letzten Votum. Wir müssen das einfach irgendwie finanzieren. Ich kann Ihnen schon sagen, weshalb ich damals Ihrem Erhöhungsantrag betreffend die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge nicht zugestimmt habe. Ich wüsste nicht einen Grund, weshalb wir in diesem Land die Lohnnebenkosten erhöhen sollten, solange wir im Land, wo Milch und Honig fliessen, leben. Wir haben genügend Geld in diesem Land, wir müssen es nur richtig verteilen. Und solange das eine Mehrheit des Landtages nicht einsehen will, lieber das Geld unter den Gemeinden verteilt und dafür die Arbeitnehmer und Arbeitgeber belastet - ja gut, dann ist das ein demokratischer Entscheid. That's it. Ich werde hier meine Stimme sicher nicht geben. Wir haben das Geld, wir können das finanzieren, deshalb bin ich auch für Eintreten. Ich erwarte aber von den beiden Initianten konkrete Anträge auf die 2. Lesung, wie wir diese Sache finanzieren. Denn Sie, beide Herren Initianten, merken schon, hier drinnen gibt es ganz verschiedene Meinungen. Ich hätte dann nämlich gerne einen Mehrheitsentscheid des Landtages: Für welche Finanzierungslösung ist dieser Landtag? Das ist politisieren. Nicht nur im Sinne der aktuellen Rentnerinnen und Rentner, sondern auch der zukünftigen Generation. Das sind die Enkel der aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Denen sollte man ja auch in die Augen sehen können, nach meinem Dafürhalten. Sonst politisiert man eben einfach ins Blaue hinaus. Und das sind keine Schwarzmaler.Dem Abg. Gassner gebe ich recht: Wenn dieser Landtag so weitermachen wird, dann wird tatsächlich seine Generation mitunter ein, zwei Jahre länger arbeiten müssen. Aber ich denke mir, auch die Jüngeren hier drin haben es in der Hand, wie sie die Gelder in diesem Land einsetzen wollen. Verteilen sie diese Gelder lieber unter den Gemeinden oder sagen sie: Nein, dieses Geld nehmen wir zum Staat und geben es zum Beispiel in die AHV, geben es in die Krankenkassenverbilligung. Es gibt sehr viele tolle Ansätze, wo alle Einwohnerinnen und Einwohner von Balzers bis Ruggell profitieren - inklusive den Seniorinnen und Senioren. Aber wenn das eine Mehrheit einfach partout nicht akzeptieren will, okay, dann ist das der Weg dieser Mehrheit - ohne meine Unterstützung. Wie gesagt, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge erhöhen: Wir haben Geld in Hülle und Fülle. Wir führen hier Luxusdiskussionen. Solange sehe ich keinen Grund, diese Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu erhöhen. Das sind nämlich Lohnnebenkosten. Das müssen wir gar nicht machen, wir haben das Geld. Wir müssen es nur richtig verteilen. Aber gut, wenn man an dieser Debatte scheitert, ja, das kann ich natürlich nicht verstehen, aber ich kann mit dem schon leben. Ich biete einfach keine Hilfe dafür. Und ich warne heute schon davor, wir kommen dann zur Finanzierung zum Beispiel des Elternurlaubes. Da wird es dann Geld brauchen, nur der FAK-Topf wird da nicht reichen, nach meinem Dafürhalten. Auch da werden wir irgendwoher das Geld nehmen müssen. Dann ist eine Pflegeversicherung in gewissen Köpfen vorhanden, auch da wird es Geld brauchen. Also Sie merken schon, wir haben noch viele Ausgabenposten. Deshalb sollten wir auch Einnahmen generieren. Das ist zukunftsfähige Politik.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin. Geschätzte Damen und Herren. Nur drei winzig kleine Repliken. Ich fange gerade beim Abg. Wendelin Lampert an, nur ganz kurz: Elternurlaub ist etwas Neues, das ist richtig, dass man da wirklich schaut, wo man die Finanzierung hernimmt. Die ist ja mehr oder weniger schon definiert. So, wie ich mich da informiert habe, ist diese über die FAK weitgehend sehr gut dotiert.Die Pflegeversicherung: Für eine weitere Pflegeversicherung werde ich sicher nicht zu haben sein. Da gibt es auch andere Möglichkeiten. Noch mehr Geld aus den Leuten herausholen, das ist jetzt mit mir auch nicht zu machen, weil wir, wenn es dann einmal so weit ist, das auch begründen können. Wir machen ja auch keine Rentenanpassung in dem Sinne, wir machen eine Rückkehr zu einem System, das wir gehabt haben, zum Mischindex. Das ist das Ziel. Die Finanzierung ist gegeben, die können wir dann noch genau begründen und aufsetzen.Nur muss man natürlich offen sein dafür, dass es nicht nur die Stellschrauben gibt, die immer reflexartig hervorgeholt werden.Dann noch ganz kurz zur Abg. Franziska Hoop: Der Altersbericht ist wichtig, sehr wichtig, da kann man sehr viel auffangen. Aber die AHV und der Altersbericht sind zwei verschiedene Sachen. Die AHV ist keine wirtschaftliche Hilfe. Die ist definiert, die wird so ausgegeben. Aber der Altersbericht ist natürlich sehr, sehr wichtig, da dort wahrscheinlich verschiedene andere Erkenntnisse zutage kommen - was ich sehr unterstütze. Dann noch ganz kurz zum Abg. Daniel Oehry: Sie haben eine Statistik vom Bundesamt für Statistik, BFS, aus der Schweiz herangezogen oder konsultiert, die mit dem Konsumentenpreis zu tun hat. Thomas Rehak und ich haben, als wir das angesprochen haben, von einer ganz anderen Statistik gesprochen. Es sind drei, vier A4-Blätter, wenn man das ausdruckt, das ist die Nominallohnentwicklung der Schweiz über alle Branchen gesehen von 2011 bis 2020. Es gibt natürlich sehr viele Löhne, die viel stärker gestiegen sind, viele sind unter diesem Niveau, aber durchschnittlich sind es 6,2%. Sie müssen sich vorstellen, es gibt natürlich viele Berufsgattungen, die haben vielleicht 10%, 11%, 12%, 15% Steigerung gehabt, andere wieder darunter. Aber im Durchschnitt 6,2% Steigerung über alle Branchen, alle Branchen sind aufgeführt. Es ist eine sehr differenzierte Tabelle, ich kann Ihnen diese zustellen. Dankeschön.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Vielen Dank, Herr Abg. Kaiser, Sie haben mir die Antwort vorweggenommen. Bevor man Vorwürfe macht, dass andere nicht lesen können, sollte man besser selbst genau prüfen, was man hier von sich gibt. Aber ich bin schon auch der Ansicht, dass wir uns gut überlegen müssen, wie wir das finanzieren, und dass wir eine Kombination ins Auge fassen. Da bitte ich auch, da schliesse ich mich meinen vielen Vorrednern an, die Initianten, sich hier Gedanken zu machen, wie man das finanzieren kann. Ich von meiner Seite aus wäre durchaus auch offen, dass man eine gewisse Beitragserhöhung in einer Kombination mit einem Staatsbeitrag ins Auge fasst. Wir dürfen nicht einfach alles ausschliessen, denn dann ist am Schluss nichts möglich. Wir müssen uns schon überlegen, wie wir das finanzieren. Ich möchte auch noch, wenn wir schon bei den Statistiken sind, kurz daran erinnern: Der Medianlohn in Liechtenstein betrug im Jahr 2020 CHF 6'852 und in der Schweiz betrug der Medianlohn im Jahr 2020 CHF 6'665, also fast CHF 200 weniger. Das müssen wir auch noch im Auge haben. Von dem Sinn her dürfen wir uns jetzt nicht verstecken. Wir haben heute auch gehört, dass die Pensionskassenfinanzierung in die zweite Säule in der Schweiz durchaus besser ausgestattet ist als in Liechtenstein. Das dürfen wir auch nicht vergessen. Da müssen die Jungen deutlich mehr in ihre zweite Säule einzahlen. Sie zahlen deutlich mehr in die AHV ein, sie zahlen deutlich mehr Steuern. Da sehe ich jetzt nicht, dass wir uns hier um diese Erhöhung dermassen winden. Das ist finanzierbar. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzte Landtagsvizepräsidentin, danke für das Wort. Herr Abg. Rehak, Sie können sich sicher sein, dass ich Dinge nicht behaupte, wenn ich sie nicht belegen kann. Ich kann Ihnen in der Pause gerne die Tabelle zeigen, da steht das Wort Nominallöhne und Reallöhne drauf. Ich habe die Tabelle auch angeschaut. Aber in einem Punkt bin ich mit Ihnen einig, wir müssen das Ding finanzieren. Die Frage ist: Wollen wir in Zukunft länger arbeiten - also nicht ich vielleicht, sondern meine Kollegin auf der rechten Seite, und ich vielleicht noch ein Jahr länger, aber wollen wir viel länger arbeiten? Können wir uns das leisten? Woher nehmen wir das Geld? Und wie sehen wir das grundsätzlich bei der Pensionskasse und der AHV? In dem Kontext bin ich sicher gespannt auf die Ausführungen des Gesellschaftsministers, der jetzt sehr lange zuhören musste. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte mich nur ganz kurz dazu äussern. Bei den Statistiken, da mische ich mich nicht ein. Grundsätzlich finden wir für alles eine Statistik, die das belegt, was wir wollen. Zumindest bin ich der Meinung, dass das möglich ist. Ich gehöre bei dieser Initiative zu der kritischen Seite. Ich werde nicht eintreten, und zwar habe ich es auch bei den letzten Themen, die das Alter angingen, so gehandhabt. Ich möchte auf diesen Armutsbericht und auf die Strategie warten. Vorher werde ich mich für nichts oder von nichts überzeugen lassen. Besten DankLandtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Frau Landtagsvizepräsidentin, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich muss all jene enttäuschen, die von mir jetzt ein flammendes Votum gegen diese Initiative erwartet haben, das einmal vorweg. Aber ich muss auch all jene enttäuschen, die mich jetzt als flammenden Befürworter dieser Initiative eingestuft haben. Dafür sind schlicht zu viele kritische Punkte in dieser Vorlage enthalten. Und meine Aufgabe sehe ich darin, Sie als gesetzgebende Instanz darauf aufmerksam zu machen.Die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass die vorgeschlagene Anpassung des Art. 77 des AHV-Gesetzes betreffend die Rentenanpassung verfassungsrechtlich und im Hinblick auf bestehende Staatsverträge unbedenklich ist. In legistischer Hinsicht sind geringfügige Anpassungen anzubringen. Die legistisch geprüfte Initiativvorlage liegt dem Bericht und Antrag bei, wobei die Änderungen gegenüber der von den Initianten eingereichten Vorlage unterstrichen sind. Das haben Sie sicherlich bemerkt.Sofern die vorliegende Initiative nicht beschlossen wird, bleiben die Grundsätze der Rentenanpassung unverändert, wonach die Eckwerte der Mindestrente und damit eine Rentenerhöhung an den Konsumentenpreisindex und damit an die Preisentwicklung gekoppelt ist. Das ist das derzeitige Modell. Danach hat die Regierung die Möglichkeit, die Renten durch Verordnung an die Preisentwicklung anzupassen, wobei sie an gewisse Vorgaben gebunden ist. Die Regierung muss zwingend die Renten auf Beginn des folgenden Kalenderjahres anpassen, wenn im Durchschnitt der Monate Januar bis Juni des laufenden Jahres der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise um mindestens 3% höher liegt als der Stand, der mit der letzten Rentenanpassung ausgeglichen wurde. Die Regierung kann beziehungsweise darf auch vorher die Entwicklung der Preisteuerung ganz oder teilweise ausgleichen. Aktuell besteht - und das war die Frage von verschiedenen Votanten, Georg Kaufmann, Daniel Oehry und Daniel Seger und das ist nicht abschliessend - noch keine gesetzliche Verpflichtung der Regierung zur Rentenanpassung. Eine Rentenanpassung wäre aufgrund der vorliegenden Werte möglich, diese würde allerdings nur sehr gering ausfallen. Ich denke, das kam in einem Votum des Abg. Johannes Kaiser zum Ausdruck. Konkret könnte die Mindestrente von CHF 1'160 um CHF 7 oder aufgerundet um CHF 10 erhöht werden. Auch vor den im Zusammenhang mit der vorliegenden Gesetzesinitiative anstehenden Diskussionen hat die Regierung entschieden, auf eine Rentenerhöhung im Verordnungsweg per 1. Januar 2023 vorerst zu verzichten. Zudem ist auf die aktuell aussergewöhnlich hohe Teuerung hinzuweisen. Diese könnte dazu führen, dass derzeit eine Rentenerhöhung auf der Grundlage des Mischindexes, also unter Berücksichtigung der Teuerung und der Lohnentwicklung, tiefer ausfallen könnte als eine Erhöhung, welche gemäss jetzigem Modell ausschliesslich auf den Konsumentenpreisindex abstellt. Ich denke, das war wieder eine Frage der Abgeordneten Georg Kaufmann, Daniel Seger und Daniel Oehry. Was man klar festhalten muss, ist ein Punkt, der auch in verschiedenen Voten kam und vom Abg. Wendelin Lampert, denke ich, auch entkräftet wurde, dass 50% der Rentner angeblich keine zweite Säule hätten. Das ist sehr stark irreführend. Das ist nicht so, weil die niemals eine Pensionskasse hatten, sondern ein Grossteil davon hat sich das Pensionskassenguthaben als Einmalauszahlung eben geben lassen, anstatt als lebenslange regelmässige Pension. Und in Ihrer Auflistung stehen die Personen dann ohne Pensionskassenrente da, aber selbstverschuldet ohne Pensionskassenrente. Wenn man da ein Problem verortet - und das kann man durchaus -, dann muss man dort den Hebel ansetzen, bei den Pensionskassen, und das nicht als, ich sage jetzt einmal, fadenscheiniges Argument oder zumindest leicht widerlegbares Argument bei einer AHV-Reform oder einer AHV-Anpassung ins Schlachtfeld führen. Auch bei selbstständig Erwerbenden muss man sagen: Man hat immer die Möglichkeit, auch selbstständig eine private Vorsorge zu treffen. Dieser Punkt kam sowohl bei den Voten des Abg. Manfred Kaufmann als auch beim Votum des Abg. Johannes Kaiser, bei beiden Initianten. Dann der Punkt der Teuerung - ich glaube, wir wissen das alle, aber in den Voten kam das einfach nicht so deutlich zur Sprache: Die Teuerung, der Kaufkraftverlust, die Inflation ist im jetzigen Modell abgedeckt. Punkt. Das ist enthalten. Und die Initiative ändert das, indem sie eben einen Mischindex will und auch die Entwicklung der Löhne berücksichtigen will. Die Teuerung, das aktuell brisante Thema, die Inflation, der Kaufkraftverlust, der ist enthalten - jetzt schon. Und in den letzten Jahren hatten wir eben praktisch keine oder sogar negative Teuerung. Darum sind wir nie in einen Bereich gekommen, wo es Anpassungen gab. Was Fakt ist: Seit 2011 ist die AHV-Entwicklung lediglich an diese Teuerung gebunden und oftmals wurde dieses Argument aufgeführt. Das haben wir enthalten, aber seit dann ist eben die Lohnkoppelung nicht mehr enthalten. Das muss man sehr klar kommunizieren. Rein die Teuerung betrachtet, ist der Mischindex eine schlechtere Abdeckung, weil eben neben der Teuerung auch die Lohnentwicklung reinspielt. Da sind wir jetzt in einer komischen Blase, wo wir eben sehr hohe Teuerungen beobachten und jetzt fürs 2021 sogar eine leicht negative Lohnentwicklung. Also diese zwei Konzepte muss man auseinanderdividieren und mein Wissen als Ökonom, dass die Preise und die Löhne durch eine Lohn-Preis-Spirale noch verknüpft sind, das erspare ich Ihnen jetzt. Aber wichtig ist einfach, dass man anschaut: Was haben wir jetzt im System drin und was ist bei einem Mischindex eben dann enthalten. Ich denke durchaus, da hatte der Abg. Sascha Quaderer schon einen Punkt. Der Kaufkraftverlust ist im jetzigen Modell enthalten und Kaufkraftverlust, Teuerung oder Infla-tion ist eben das, was wir jetzt beobachten und das muss von der Lohnentwicklung entkoppelt betrachtet werden. Dann ein Punkt des Abg. Johannes Kaiser, den er an die Regierung im Bericht und Antrag quasi gerichtet hat und den er auch dem Abg. Daniel Seger vorgeworfen hat, man hätte irgendetwas unterstellt. «Unterstellt» war Ihr Wort in Ihrem Votum. Sie haben das schon einmal gesagt und ich habe Sie damals schon darauf hingewiesen, dass das nicht richtig ist. Die Regierung hat nichts unterstellt, sondern wir haben klargestellt. Und das sehen Sie ganz deutlich auf der Seite 9, dass wir eben klarstellen, dass «gemäss vorliegender Initiative die Entwicklung des Rentenindexes seit 2011 unbeachtlich» ist. Das ist einfach geklärt. Die Initiative beachtet das nicht, das kommt auf der Seite 9 und auf der Seite 10 dann auch: «Sofern – entgegen dem Gesetzeswortlaut der Initiativvorlage und entgegen der Absicht der Initianten –», das haben wir so auch noch mit den Initianten rückbesprochen. Also hier wird Ihnen nichts unterstellt, sondern das einfach klargestellt: Es geht um eine Anpassung, welche in die Zukunft gerichtet sein soll, und nicht um eine rückwirkende Betrachtung. Dann die Aussage, der Warenkorb der Rentner sei anders als der allgemeine Warenkorb. Ja, das stimmt, der ist anders. Aber es gibt keinen besseren Massstab. Die Rentenerhöhung soll entpolitisiert bleiben, ich denke, das würden wir alle oder zumindest die meisten unterschreiben. Und es soll kein neues Konstrukt herangezogen werden. Es gibt keinen Rentnerwarenkorb, der uns zur Verfügung steht, wir haben nur den einen Warenkorb, welcher für die Teuerung berücksichtigt werden muss. Und die Argumente der Abg. Karin Zech-Hoop, dass wir hier durch die Franchise-Abstimmung eben an diesem Ungleichgewicht oder an diesem Warenkorb die Stellschrauben nochmals gestellt haben, das ist auch nicht von der Hand zu weisen. Dann die Aussage, die Schweizer Pensionskassen seien mit ihren gesetzlichen Leistungen besser für die Pensionistinnen und Pensionisten als die Liechtensteiner Kassen, weil Liechtenstein nur ein Rahmengesetz hat, wenn man so will, also die Beitragssätze tiefer sind. Ja, auch das stimmt. Aber auch das hat wieder nichts mit der Vorlage zu tun. Wenn man hier einen Handlungsbedarf sieht, sei das bei der Kapitalausschüttung aus der Pensionskasse oder bei den Beitragssätzen, bei den Minimalsätzen für die Pensionskasse, soll man doch bitte dort den Hebel ansetzen und nicht versuchen, dieses Äpfelproblem mit Birnen zu lösen. Das muss man einfach entkoppeln, diese beiden Punkte.Ein Punkt, der verschiedentlich angesprochen wurde, war die Finanzierung über Beiträge aus anderen Kassen. Es wurde auch richtig festgestellt für die Familienausgleichskasse - also das ist ein Beitrag, welchen die Unternehmer, also die Arbeitgeber, und zwar nur die Arbeitgeber ohne Arbeitnehmer, einbezahlen als Familienausgleich. Und da ist es für mich naheliegender, dass man das auch sinnbehaftet so verwendet oder in diesem Zusammenhang. Und da ist die Elternzeit eben naheliegender, als dass man das in die AHV umschichtet. Ich erinnere daran, eine Vorlage im Dezember 2020 fand keine Mehrheit, die eben eine Teilkompensation der höheren Beitragssätze durch eine Reduktion der Familienausgleichskasse wollte. Diese Abstimmung sitzt Ihnen sicherlich noch im Nacken, all jenen, die damals schon im Landtag waren. Ja, eine Querfinanzierung über die IV wäre möglich, aber da ist mir wichtig festzuhalten - und da muss ich dem Abg. Johannes Kaiser widersprechen: Es gibt nur vier Stellschrauben. Es gibt nur vier Stellschrauben, was die AHV anbelangt. Wenn Sie die AHV-Beitragssätze eben erhöhen und die IV-Beitragssätze senken, schrauben Sie an der Schraube AHV-Beitragssätze, entlasten das aber über andere Massnahmen. Aber die Stellschraube ist die gleiche. Sie würde die AHV-Beitragssätze heben, die IV-Beitragssätze senken. Das heisst, die Stellschraube ist die gleiche, aber Sie versuchen, das eben über die IV entsprechend auszugleichen. Das ist eine Möglichkeit. Dann haben der Abg. Walter Frick und der Abg. Mario Wohlwend und auch verschiedene andere auf die Altersstrategie verwiesen. Da verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des stv. Abg. Hubert Büchel, wo das mehr im Detail behandelt wird. So viel vorweg: Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt und diese Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis Ende des nächsten Jahres, also 2023, diese Altersstrategie vorzulegen. Und das ist ein grosser Wurf - das möchte ich betonen -, das ist ein grosser Wurf und das braucht jetzt auch etwas Zeit. Je nachdem, wie es ins Argument gerade passt, wird das eine oder das andere Argument bedient. Entweder: Wir brauchen eine grosse Strategie, bevor wir kleine Massnahmen beschliessen können. Oder: Wir können doch nicht auf die grosse Strategie warten, weil jetzt eben die kleinen Massnahmen gefragt sind. Aus Regierungsperspektive: Egal, wie man argumentiert, es ist dann falsch für gewisse Abgeordnete. Ihr könnt doch nicht losgelöst einen einzelnen Punkt anpassen, ohne das Gesamtbild zu betrachten. Oder: Wenn wir auf das Gesamtbild warten müssen, bringen wir das nicht schnell genug voran. Das, denke ich, ist eine Grundproblematik, die wir hier in diesem System schon haben. Dann ein wichtiger Aspekt, der von verschiedenen Abgeordneten angesprochen wurde, insbesondere auch vom Abg. Wendelin Lampert, ist die Finanzierung. Auch, dass man eine Gegenfinanzierung präsentiert. Das halte ich für richtig. Das ist bislang nicht im Initiativtext enthalten und ich denke, das ist sicher wichtig, dass man auch überprüft, wie das abgedeckt werden könnte. Verschiedene Ideen sind im Raum, aber ich denke, bei Ideen darf es eben nicht bleiben, sondern da sollte ein konkreter Vorschlag eingereicht werden, wie das entsprechend abgedeckt werden könnte, sodass man eben diesen Punkt gleich mitnimmt in der Diskussion. Das ist für mich eben auch fair, wenn man die Ausgabenseite betrachtet, aber auch einnahmenseitig das eben einer Lösung zuführt. Der Abg. Wendelin Lampert hat auch den Kapitalbezug aus der Pensionskasse angesprochen. Wie gesagt: Ja, hier gibt es wohl Handlungsbedarf, aber bei der Pensionskasse und nicht im Rahmen einer AHV-Diskussion.Dann: Mit welchen Kosten ist eine Einführung des Mischindex verbunden? Das ist eben schwierig zu berechnen. Wir haben einige Informationen bei den finanziellen Auswirkungen im Bericht und Antrag zusammengestellt. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Das ist wirklich wieder einmal eine Glaskugel, weil man dann die Teuerung und die Lohnentwicklung in Zukunft abschätzen müsste. Was klar ist: Im Schnitt, wenn man jetzt die letzten Jahre anschaut, ist ein Mischindex, kombiniert aus Teuerung und Lohnentwicklung, vorteilhafter für Rentenerhöhungen als ein reiner Teuerungsaspekt, aus diesem Grund, weil wir praktisch keine Teuerung hatten oder sogar eine negative Teuerung in den letzten Jahren. Schwarzmalen muss man nicht, da bin ich einverstanden, soll man auch nicht in dieser Diskussion, da haben wir keinen Grund dazu, Herr Abg. Johannes Kaiser. Wenn wir nicht schwarzmalen, dann muss man aber auch nicht von erzwungenem Häuserverkauf reden. Ich denke, das gehört für mich auch definitiv in die Angstmacherei oder in die Schwarzmalerei. Das ist hier ebenso fehl am Platz wie Argumente, die sehr drastisch sind, auf der anderen Seite. Dann nochmals, ich wiederhole mich sicher in der Diskussion: Was kann bei der AHV gemacht werden, um sie finanziell besserzustellen? Das hat die Abg. Karin Zech-Hoop auf den Punkt gebracht. Es gibt vier Massnahmen in der Theorie: Rentenkürzungen, das nehme ich gleich wieder zurück, das, denke ich, ist politisch nicht opportun, aber hätte den Effekt, die AHV zu entlasten. Von dem sprechen wir jetzt aber bestimmt nicht. Dann bleiben deren drei, die sind bekannt: Staatsbeitrag, das ist immer beliebt, denn das tut ja niemandem weh ausser dem Staatsvermögen. Aber es kann auch einmal sein, dass sich die Situation anders verhält und wir eben da dann wieder den Sparhebel oder den Sparstift, den Rotstift, ansetzen müssen. Und dann bleiben die zwei Punkte, die gewisse von Ihnen schon wieder kategorisch ausgeschlossen haben: Rentenaltererhöhung und Erhöhung der Beitragssätze. Und dann, natürlich, ja, das kann man dann abfedern. Das war ja im Dezember 2020 auch der Vorschlag, dass man das beispielsweise über reduzierte Beitrags-sätze bei einer anderen Lohnnebenkostenkomponente absichert. Aber da sind wir wieder im Dilemma, dann fehlt es dann halt bei der FAK. Und in der IV, ja, wahrscheinlich haben wir da etwas Spielraum. Ich mache mir keine Illusionen: Das Finanzierungsproblem, welches wir in der AHV haben, werden wir nicht langfristig über die IV lösen können. Das muss man einfach auch ehrlich ansprechen. Zum Schluss denke ich, dass auch etwas Unklarheit im Votum des Abg. Johannes Kaiser war: Altersstrategie oder Armutsbericht? Ich meine, Sie meinten den Armutsbericht, haben aber Altersbericht oder Altersstrategie gesagt. Die Altersstrategie umfasst eben all diese Punkte, das ist richtig. Der Armutsbericht umfasst eben die Punkte: Wo haben wir die grössten Probleme im unteren Einkommenssegment? Das geht eben nicht in die gleiche Tragweite wie die Altersstrategie. Abschliessend möchte ich festhalten, um was es hier geht. Es geht hier letztlich nur darum, ob wir die AHV nebst einer Preiskoppelung, einer Teuerungskoppelung auch an die Löhne koppeln möchten. Zu erwarten ist, dass durch diese Anpassung die Entwicklung der AHV, der Abwärtstrend, steiler verläuft, also dass wir die AHV-Reserven steiler, schneller abbauen, weil zu erwarten ist, dass eben durch eine Koppelung der AHV-Renten an den Lohn- und an den Preisindex dieser eben schneller wächst, als wenn es lediglich durch die Teuerung erfolgen würde. Um diese Entwicklung geht es hier letzten Endes. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich möchte auch kurz einen Kommentar abgeben, weshalb ich nicht eintreten werde. Ich habe in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass ich betreffend AHV eine ganzheitliche Lösung möchte und keine zusammengestückelten Einzellösungen. Wie auch der Abg. Lampert betont hat, was wir noch alles vor uns haben, was wir zu finanzieren haben: Elternurlaub, Vaterschaftsurlaub und noch vieles mehr, lässt mich doch auch weiter diese Ansicht vertreten.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Wir haben viele gesellschaftliche Pros und ökonomische Kontras gehört. Ich möchte nach Rücksprache mit dem Gesellschaftsminister und hinsichtlich der allfälligen Bedeckungsvorschläge noch zwei Ausführungen machen an die Initianten. Zum einen habe ich in einem der ersten Voten des Abg. Johannes Kaiser gehört oder gemeint, gehört zu haben, dass er gesagt hat, man könnte vielleicht auch eine Zweckbindung bei der Mehrwertsteuer machen. Ich möchte einfach darauf hinweisen: Wir haben gerade in diesem Jahr alle Zweckbindungen abgeschafft und ich muss mich als Finanzminister einfach gegen neue Zweckbindungen wehren. Das macht keinen Sinn. Das nimmt auch dem Landtag in seiner Finanzhoheit eigentlich Möglichkeiten, die wir uns nicht aus der Hand geben sollten. Also da wird die Regierung keine Freude haben. Und beim Initianten und Abg. Manfred Kaufmann meine ich, gehört zu haben, dass wir die Mehrausgaben über die Inflation finanzieren könnten, weil mit der Inflation die Löhne hochgehen, dann absolut die Beiträge auch steigen und wir das Geld dann wieder haben. Dieses Inflations-Perpetuum-mobile müsste man dann vielleicht schriftlich oder vielleicht auch mit Excel einmal noch nachvollziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir so aus der Ecke herauskommen. Vielleicht - oder hoffentlich - habe ich es aber auch einfach falsch verstanden. Dann bin ich beruhigt.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ja, Herr Regierungschef, ich hatte das so erwähnt. Teils könnte das so sein. Aber man müsste das natürlich nachrechnen. Aber ich gehe schon davon aus, wenn die Löhne steigen und der AHV-Beitrag ein Prozentsatz davon ist, dass dann eben auch mehr in die AHV einbezahlt wird. Aber das war ja nur einer von vielen Punkten, wahrscheinlich ein kleiner, der das mitfinanzieren würde. Die anderen Punkte sind mir viel wichtiger. Dann möchte ich mich auch beim Gesellschaftsminister für die Ausführungen bedanken. Sie haben gesagt, dass Sie weder flammend dagegen noch flammend dafür sind, da es zu viele kritische Punkte gäbe. Ich sehe es nicht so kritisch. Wir werden in einem späteren Traktandum dann den AHV-Geschäftsbericht zur Kenntnis nehmen, in welchem steht, dass die Jahresausgaben im Jahr 2021 von CHF 11,08 Mio. sogar auf CHF 11,35 Mio. erhöht werden konnten. Selbstverständlich sehe auch ich es so, dass wir zur AHV Sorge tragen müssen. Aber es handelt sich hier um einen Mischindex, also um ein System, welches wir bis zum Jahre 2011 in Liechtenstein kannten und welches regelmässig Rentenerhöhungen ermöglichte. Die Umstellung erfolgte aufgrund der damaligen Sparmassnahmen des Staatshaushaltes. Meines Erachtens hatte sich das System damals bewährt, ansonsten wäre die Schweiz nicht bei diesem Mischindex-System geblieben. Es ist meines Erachtens die Zeit da, um zu diesem System zurückzukehren. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Vielleicht gerade zu dieser These des Abg. Kaufmann mit den steigenden Löhnen, dann die steigenden Beiträge: Schauen Sie sich den Geschäftsbericht auf Seite 30 an. Da sehen wir genau das Delta zwischen Ausgaben und Einnahmen. Ich kann Ihnen sagen, das Diagramm sieht nicht gut aus. Das geht schön auseinander, sprich die Ausgaben, die Renten, steigen und die Einnahmen - zumindest im letzten Jahr - waren nicht gerade so vorzüglich, im letzten Jahr ein Minus von CHF 49 Mio. - nur Beiträge zu Renten. Mir ist klar, gottlob haben wir einen dritten Beitragszahler, wie es der Abg. Herbert Elkuch erwähnt hat. Er hat uns letztes Jahr CHF 205 Mio. gebracht, aktuell minus CHF 270 Mio., also die CHF 205 Mio. sind bereits wieder weg. Aber wie gesagt, wir hoffen ja alle, dass das bis Ende Jahr besser wird.Dann einen Dank an die Regierung für die getätigten Ausführungen. Sie sagen auch, Herr Gesellschaftsminister, diese Gegenfinanzierung sei sehr zentral, führen dann aber auch aus, dass Sie die Höhe auch nicht quantifizieren können. Jetzt ist es natürlich schwierig: Wenn man nicht weiss, was man finanzieren muss, welche Vorschläge wollen dann die Initianten auf die 2. Lesung bringen? Und Sie sagen dann weiters, Sie hätten keine Glaskugel. Aber sollten wir nicht mitunter einmal den Blick in die Vergangenheit schweifen lassen? Was hätte es bedeutet, wie viele Lohnprozente hätten wir zusätzlich benötigt, damit wir in der Vergangenheit diesen Mischindex finanzieren hätten können? Dann können wir wenigsten sagen: In der Vergangenheit war es so, was die Zukunft bringt, wissen wir alle nicht. Aber diese Zahl sollten wir doch einfach haben. Sonst weiss ich nicht, was die Initianten auf die 2. Lesung konkret für Vorschläge bringen wollen, wenn man sagt: Wir wissen nicht, brauchen wir 0,1%, brauchen wir 0,2 Lohnprozente. Ich weiss es auch nicht. Aber das wären halt schon ganz zentrale Punkte. Da wäre ich Ihnen doch dankbar, wenn Sie mitunter einmal aus der Vergangenheit berichten oder dann halt mitunter auch auf die 2. Lesung, sofern es eine gibt, hier zusätzliches Datenmaterial liefern könnten. Ich bin mir schon bewusst, dass die Stellungnahme zur 2. Lesung von den Initianten verfasst wird, nicht von der Regierung. Aber dieses Zahlenmaterial, ich weiss nicht, ob die Initianten dieses Material haben. Wie gesagt, wenn wir die Zukunft nicht kennen - die kennen wir logischerweise nicht -, dann könnten wir den Blick in die Vergangenheit schweifen lassen und sagen, wie viele Lohnprozente wir zusätzlich gebraucht hätten, wenn wir diesen Mischindex beibehalten hätten. Mich würden vor allem die Lohnprozente interessieren, denn irgendwie müssen wir es ja finanzieren. Klar, Sie können dann auch den zusätzlichen Staatsbeitrag erwähnen. Aber wie gesagt, diese Zahl sollten wir halt doch haben, sonst wird es ganz schwierig auf die 2. Lesung.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ja, ich danke dem Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Ich danke auch für die gute, grundsätzliche und sachliche Diskussion, die wir hier geführt haben. Ich denke schon, wir müssten die Grundproblematik der Demographie bei der Altersvorsorge gesamtheitlich anschauen und das wirklich auch ganzheitlich angehen. Dennoch werde ich eintreten, weil ich denke: Ein Zurück zu einem System, das bis vor elf Jahren funktioniert hat, sollten wir diskutieren können. Und da möchte ich dem Abg. Wendelin Lampert recht geben: Wenn wir dazu Zahlen haben. Was würde das konkret bedeuten bei den Beitragssätzen, beim Staatsbeitrag? Das kann aber nur passieren, wenn wir hier auf Eintreten plädieren. Ich werde das machen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke dem Abg. Lampert für diesen Glaskugelhinweis. Ich denke auch, dass wir diese Zahlen benötigen und da möchte ich mich der Bitte anschliessen, dass die Regierung sich mit den Initianten zusammentut und diese Zahlen aufbereitet und uns aufzeigt, wie sich da der AHV-Fonds und auch die Beiträge entwickeln hätten müssen, damit wir einfach Zahlen und Fakten haben. Sonst können wir nur mutmassen und das ist doch ein bisschen zu wenig. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort und die soweit zahlreichen Wortmeldungen, denen ich aufmerksam gelauscht habe. Ich kann dem Gedanken, auf das System vor der Staatshaushaltssanierung, quasi zum Ursprungssystem zurückzukehren, Gutes abgewinnen. Ich lege mich hier auch - das möchte ich gerade betonen - nicht fest, wie ich im Falle von Eintreten in einer 2. Lesung dann abstimme würde. Dafür bin ich einfach, glaube ich, wirklich noch nicht so vertieft und fachlich versiert, hier eine Aussage machen zu können. Deshalb gehe ich auch einig mit dem Votum des Abg. Lampert, wenn es wirklich darum geht, Zahlen zu schaffen, den Initianten Fragestellungen mitzugeben. Ich habe mich gefragt: Wie zufrieden war man denn vorher mit dem Mischsystem? Und ist die Teuerung oder die Lohnentwicklung wirklich so massgebend, dass man nicht - etwas einfach ausgedrückt - zurück zum System gehen könnte? Aber bei der Auseinandersetzung mit dem Thema habe ich auch feststellen müssen, dass sich die AHV und die Pensionskasse einfach nicht komplett unabhängig voneinander betrachten lassen. Es wurde heute auch einige Male angedeutet und darüber bin ich eigentlich froh, dass hier Handlungsbedarf und auch Potenzial besteht und dass man das genauer betrachten muss und allenfalls auch neue Lösungen oder eine neue Auslegung machen sollte. Wir haben es jetzt gehört, die Altersstrategie wird dann Ende 2023 vorliegen. Auch darüber bin ich sehr froh. Auch der Armutsbericht - es wurde genannt - wäre in dieser Sache hilfreich. Ich würde aber einmal schon die vage Vermutung anstellen, dass wir jetzt schon sagen können: Wir haben genügend Personen, die irgendwo armutsgefährdet sind. Das stelle ich jetzt einfach einmal in den Raum. Somit gibt es sicher da etwas zu schrauben.
Wie gesagt, die Altersstrategie ist eine Grundlage. Aber da jetzt nichts zu tun und auf den grossen Wurf zu warten, stelle ich infrage. Ich habe es schon einmal in dieser Diskussion um die AHV eingebracht und ich möchte es nochmals hineinwerfen: Einmal mehr erachte ich in dieser Diskussion einfach das bedingungslose Grundeinkommen, neben sicherlich noch weiteren Ideen für die Altersstrategie, durchaus als eine prüfenswerte Idee. Insbesondere, da die Schweiz auch bereits einmal vor dieser Abstimmung stand. Bis auf Weiteres ist die AHV aber sicher ein wichtiges Instrument, da stimme ich meinem Fraktionskollegen Georg Kaufmann auch zu. Und ich kann auch seiner Idee einiges abgewinnen. Das ist heute, glaube ich, fast ein bisschen untergegangen, dass Personen im Rentenalter, die eben noch arbeitstätig sind und Einkommen generieren, auch weiterhin in die AHV einzahlen. Deshalb möchte ich das noch einmal hier hervorheben. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich möchte hier auch noch etwas dazu sagen, weil ich einfach den Eindruck habe, dass hier ein wesentlicher Punkt übersehen wird. Es war jetzt sehr spannend, die letzten paar Stunden zuzuhören und sich all diese mathematischen Beispiele anzuhören und zu veranschaulichen - aus ökonomischer Sicht, aus nicht ökonomischer Sicht, aus welcher Sicht auch immer. Ich denke, hier ist wirklich alles platziert worden, was zu platzieren ist. Ich denke, was man einfach dabei nicht übersehen darf oder nicht überhören darf, ist: Warum haben wir diese Diskussion? Diese Diskussion haben wir, weil seit 2011 in puncto AHV nichts mehr gegangen ist. Diese Diskussion haben wir, weil sich seit dieser Zeit je länger je mehr ein Unmut bei den Senioren breitmacht. Und ich denke, das ist etwas, warum wir jetzt hier drin diskutieren. Dieser Unmut ist nicht zu überhören. Der läuft schon länger, den hören wir auch, wir sehen die Leserbriefe. Ich denke, vor allem die Franchisebefreiung ist für mich das Paradebeispiel eines Unmuts oder auch vielleicht einer Strategie, die schon länger vor sich hingeschoben wird. Wir haben dieses Thema auch gehabt. Ich denke, an dieser Stelle ist es nochmals wichtig zu betonen, dass man diese Altersstrategie - Sie haben das bereits schon ausgeführt, Herr Gesellschaftsminister - einfach nicht auf die lange Bank schiebt. Aber Fakt ist einfach, dass die Senioren wieder gehört werden wollen. Wir müssen sie ernst nehmen. Die wurden jetzt ja auch hier drin gelobt, was die für Aufgaben übernehmen und so weiter und so fort. Und dem stimme ich auch zu. Der Stellenwert, der ist nicht anfechtbar. Aber dieser Unmut ist hier und wenn sich hier nichts bewegt, wird sich dieser Unmut noch breiter machen und wir werden noch mehr solche Geschichten auf dem Tisch haben, wie wir es jetzt bereits in der Vergangenheit hatten oder eben jetzt auch haben. Ich denke, das ist einfach wichtig, und das ist für mich auch ein Grund einzutreten und auch, ich sage es sehr salopp, dieser Initiative zuzustimmen. Da muss sich endlich etwas bewegen, ansonsten wird der Unmut noch stärker und wir werden weiterhin solche Themen auf dem Tisch haben. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort. Vielleicht zwei, drei Ergänzungen, was jetzt auch in der zweiten Runde der Voten noch aufgekommen ist. Ja, dieses Perpetuum mobile, es wäre ja schön, wenn es dieses geben würde. So einfach ist die Realität aber nicht. Ich denke, bei der AHV ist immer matchentscheidend, wie viele Beitragszahler man im Verhältnis zu den Beitragsbezügern hat. Das darf nicht ausser Acht gelassen werden. Und dann kommt eben diese Entwicklung des Lohnes mit rein. Je höher die Löhne - ja, das ist richtig -, desto mehr Beiträge werden bezahlt. Aber dann muss die Koppelung an das Verhältnis von Beitragszahlenden und von Rentenbezügern eben auch berücksichtigt werden. Und dieses Perpetuum mobile - wenn es das dann gäbe, schön wäre es ja, aber ich glaube es nicht - würde dafür sprechen, dass man eben die Renten nicht an die Löhne koppelt. Denn wenn man diesen Effekt hat und die Renten an die Löhne koppelt, schmälert man diesen Effekt. Etwas schnell gesprochen? Aber wir zwei Balzner, der Abg. Manfred Kaufmann und ich, wir verstehen uns, auch wenn es einmal schnell zu- und hergeht. Dann die Situation zu den AHV-Reserven: Ja, die AHV steht gut da. Sie steht sehr gut da und das kommt auch im Jahresbericht zum Ausdruck, den wir später im Laufe des Landtags behandeln werden. Aber aufgepasst, wenn man jetzt nur das jetzige Jahr bis jetzt anschaut: Im Jahr 2022 wurde fast eine ganze Jahresausgabe vernichtet. Vernichtet - es wurde nicht realisiert, aber der Gang der Vermögenswerte hat diesen Wert relativ schnell wieder korrigiert. Das gehört halt auch dazu nebst der positiven Entwicklung, dass das Pendel auch einmal auf die andere Seite ausschlagen kann.Was dabei wichtig ist: Die Grundtendenz bleibt die gleiche. Die Vermögenswerte werden abnehmen. Wir sind nicht in einem ausgeglichenen Verhältnis und bauen Reserven derzeit und in den kommenden Jahren ab. Dann wurde ich vom Abg. Wendelin Lampert und nachgedoppelt vom Abg. Thomas Rehak nochmals gefragt, ob man nicht eine Zahl liefern könnte. Also eine Schätzung kann man natürlich machen und Sie haben ja den Bericht und Antrag aufmerksam gelesen. Diese Schätzung haben Sie auch auf der Seite 10 enthalten, wo gerechnet wird, was das gekostet hätte, wenn man den Mischindex eben beibehalten hätte über diese zehn Jahre. Und mit dieser Rechnung kann man das dann auch hochrechnen, was das für die Zukunft eben bedeuten würde. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir können somit über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir haben 14 Ja-Stimmen. Somit hat der Landtag Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der legistisch geprüften Initiativvorlage vor. Überschrift vor Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir haben die 1. Lesung der Gesetzesvorlage vorgenommen.
Es liegt nun an den Initianten, einen Bericht und Antrag für die 2. Lesung vorzulegen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 7 erledigt und ich schliesse die Landtagssitzung bis morgen um 9 Uhr. Ein schönen Abend.Die Sitzung ist geschlossen (um 20:15 Uhr).
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