Vorprüfung der Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtages (GOLT) und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG) (Nr. 9/2022) sowie Stellungnahme der Regierung betreffend die Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtages (GOLT) und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG) (Nr. 69/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Vorprüfung der Initiative des Landtagspräsidiums, sowie Stellungnahme der Regierung betreffend die Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtages (GOLT) und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG).Der Bericht und Antrag über die Vorprüfung durch die Regierung trägt die Nr. 69/2022. Gemäss Art. 41 der Geschäftsordnung hat der Landtag vor einer weiteren Behandlung festzustellen, ob die Initiative des Landtagspräsidiums mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Die Regierung kommt in ihrer Vorprüfung zum Ergebnis, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Die von der Regierung aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Landtagspräsidium berücksichtigt, indem die Anträge zu Art. 9a «Vertraulichkeit», Art. 9f «Kontakte mit Dritten» und Art. 74a «Klassifizierung von Unterlagen» aus der Vorlage gestrichen wurden, da es sich nicht um konkrete Empfehlungen der GRECO handelt. In der Vorlage belassen hingegen wurde der Antrag bezüglich Petitionsrechts. Die Auffassung der Regierung, dass auch unzulässige Petitionen, zum Beispiel wegen ehrverletzenden Inhalten, dem Landtag vorzulegen sind, steht nach Ansicht des Präsidiums im Widerspruch zu früheren Äusserungen von Landtags-, Regierungs- und Parteivertretern und auch im Widerspruch zum Verfassungskommentar. Nach Meinung des Landtagspräsidiums ist es daher unverzichtbar, dass der Landtag auf die Vorlage eintritt und Entscheide fällen kann, welche die künftige Behandlung von Petitionen regeln. Für die nun anstehende Abstimmung, ob die Vorlage mit der Verfassung und mit den Staatsverträgen übereinstimmt, empfiehlt das Landtagspräsidium unbedingt ein Ja. Es ist dringend notwendig, dass sich der Landtag mit den GRECO-Forderungen auseinandersetzt und einen Umsetzungsbericht abgeben kann. Ich stelle auch klar, dass es nicht Aufgabe des Präsidiums ist, die Empfehlungen der GRECO umzusetzen. Es ist dies die Aufgabe des Landtages, unsere gemeinsame Aufgabe. Um das Vorgehen zu erleichtern, hat das Präsidium Vorarbeiten geleistet und ich danke insbesondere dem juristischen Berater Dr. Georges Baur vom Liechtenstein-Institut, dessen Expertise wohl niemand infrage stellen wird. Wenn noch Diskussionen über Verfassungsmässigkeit gewünscht wird, so wäre jetzt der Zeitpunkt dafür. Die Eintretensdebatte wird danach erfolgen.Wenn nicht, werde ich jetzt zur Abstimmung schreiten.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Regierung. Zu den Seiten 6, 7: Die Regierung erachtet die vorgeschlagene Einführung einer Formvorschrift für das Petitionsrecht und die Zurückweisung unzulässiger Petitionen durch das Landtagspräsidium ohne Weitergabe an den Landtag als verfassungsrechtlich problematisch. Im Art. 50 wird neu vorgeschlagen, dass eine Petition von mindestens einer Person unterschrieben sein muss und schriftlich beim Landtag eingereicht werden soll. Das stellt keine extrem hohe Hürde dar. Unserer Meinung nach ist die neue Formvorschrift der Schriftlichkeit daher absolut verfassungskonform. Die Regierung bemängelt, dass eine Rückweisung einer sittenwidrigen oder ehrverletzenden Petition nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Wir sind überzeugt oder die Fraktion der Freien Liste ist überzeugt, jeder und jedem kann es zugemutet werden, eine Petition in einer anständigen Wortwahl einzureichen. Wenn eine Petition aufgrund dessen zurückgewiesen wird, kann diese jederzeit korrigiert wieder eingereicht werden, wodurch die Niederschwelligkeit gegeben ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Anmerkung. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass die gegenständliche Gesetzesinitiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, der Landtag hat die Zustimmung erteilt. Bevor wir über Eintreten auf die Gesetzesinitiative befinden, führen wir eine Eintretensdebatte durch. Ich bitte Sie dabei aber Fragen oder Anmerkungen zu konkreten Artikeln der Initiative dann bei der 1. Lesung vorzubringen. Wird das Wort gewünscht?Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren, besten Dank für das Wort. Ich war schon sehr überrascht, als ich mit dem Lesen des vorliegenden Berichts und Antrags Nr. 69/2022 begonnen habe und vorne in der Zusammenfassung auf die Bemerkung der Regierung stiess, dass die geäusserten und ausführlich begründeten Bedenken zu verschiedenen Bestimmungen unverändert beibehalten wurden. Der Bericht und Antrag Nr. 9/2022 ist nämlich meines Erachtens sehr gut begründet und verständlich nachvollziehbar. Für die Vorbereitung dieser Landtagssitzung war es äusserst mühsam, diese beiden Versionen miteinander zu vergleichen, um feststellen zu können, ob sich etwas verändert hat oder eben unverändert übernommen wurde. Und so ist es für mich unverständlich, dass wir jetzt diese Vorlage auf dem Tisch haben und bei zahlreichen Artikeln steht: «Anmerkung der Regierung» mit einem Verweis auf die Erläuterung im Bericht und Antrag Nr. 9/2022. Herr Landtagspräsident, bedeutet dies jetzt, dass ich mich bei all diesen Artikeln zu Wort melden und sagen muss, ich möchte vorschlagen, die Anmerkungen der Regierung zu übernehmen? Hier wurde nicht besonders gründlich gearbeitet. Diese Übung hätten wir uns sparen können. Das Landtagspräsidium hat am 20. April die Stellungnahmen der Fraktionen besprochen. Ich bedaure, dass sich das Präsidium nicht dazu entschliessen konnte, das Problem der offenen Begriffsproblematik zur «Wählergruppe» endlich abzuhandeln, zumal dies schon seit dem Schlussbericht der letzten BLK im Dezember 2020 auf dem Tisch liegt. Ich werde mich dann bei den einzelnen Artikeln zu Wort melden. Für das Stimmungsbild möchte ich vorab noch anmerken, dass ich für das Abschaffen der Aktuellen Stunde bin. Für mich macht es wenig Sinn, so kurzfristig vor der Landtagssitzung ein Thema aus dem Hut zu zaubern, jemanden dazu zu verdonnern, ein Votum zu schreiben, und dann bleibt doch keine Zeit für eine spontane und zielführende Diskussion. Was die Petition betrifft, so bin ich der Meinung, eine Petition sollte heutzutage auch elektronisch per E-Mail eingereicht werden können und soll dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also nochmals, sprechen Sie mich nicht persönlich an, es ist nicht meine Vorlage, es die Vorlage des Landtagspräsidiums. Und natürlich, das ist genau der Sinn der 1. Lesung, dass Sie Ihre Meinungen einbringen, damit das Landtagspräsidium eine 2. Lesung vorbereiten kann. Das ist der Sinn der Sache. Ein absolut normaler Vorgang der Gesetzgebung. Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann meiner Vorrednerin dahingehend Zuspruch geben, was die Blätterübung angeht oder das Springen zwischen den Berichten und Anträgen. Aber eben, nun liegt er vor, der Bericht und Antrag für die Abänderung der Geschäftsordnung. Anlass für diese Revision der Geschäftsordnung ist die vierte Evaluationsrunde der GRECO, welche sich auf die Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten konzentrierte. Da der GRECO-Bericht auch den Landtag betrifft, obliegt es uns selbst, die Geschäftsordnung für den Landtag anzupassen. Die Regierung hat die Empfehlungen der GRECO bereits mit Bericht und Antrag Nr. 1/2022 umgesetzt. Der Landtag war nicht ganz so schnell. Eigentlich ist die Umsetzungsfrist schon abgelaufen. Mit dem vom Landtagspräsidium ausgearbeiteten Vorschlag sollen vorerst die wichtigsten GRECO-Vorschläge umgesetzt werden. Aber mit dieser Abänderung der Geschäftsordnung des Landtages sollen nicht nur GRECO-Empfehlungen gegen die Korruption umgesetzt werden, sondern es auch weitere Artikel angepasst werden. Die Fraktion der Freien Liste wird sich dann bei den einzelnen Artikeln im Detail äussern. Eines gleich vorweg: Die Geschäftsordnung des Landtags sollte sich nicht nur in guten Zeiten bewähren, sondern auch, wenn das Demokratieverständnis in Liechtenstein auf dem Prüfstand ist. Mit dem Vorschlag auf Ende einer Debatte in Art. 31 gefährden wir das demokratische Grundverständnis. Mit dem neuen Art. 31 kann ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete jederzeit das Ende einer Debatte beantragen. Wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Abgeordneten zustimmt, sind keine weiteren Wortmeldungen mehr möglich. Selbst wenn eine Wählergruppe noch gar keine Chance hatte, sich zu einem Sachverhalt zu äussern. Mit der Dominanz der beiden Grossparteien ist die Gefahr jederzeit gegeben, dass unliebsame Wortmeldungen mit einem einfachen Antrag und einfachem Mehrheitsbeschluss abgewürgt werden. Wenn die Landtagssitzungen effizienter - also kürzer - ausfallen sollen, so könnten zum Beispiel die Kleinen Anfragen innert sieben Tagen nach der mündlichen Stellung im Landtag schriftlich durch die Regierung beantwortet werden. Dies würde uns eine gute Stunde sparen. Und Sparen - das wissen wir seit der gestrigen Energiedebatte - gilt es beliebt zu machen. Dann hätten wir noch die Jahresberichte der staatsnahen Betriebe und da frage ich mich oder fragen wir uns: Müssen diese wirklich jedes Jahr im Landtag behandelt werden oder gibt es Alternativen? Die Fraktion der Freien Liste ist für Eintreten auf diese wichtige Vorlage, fügt aber klar hinzu: Die Geschäftsordnung des Landtages wie auch das Bezügegesetz müssen den heutigen Realitäten angepasst werden. Die Arbeit ist also noch nicht abschliessend getan. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte noch etwas zu den GRECO-Empfehlungen sagen, und zwar im Speziellen die Empfehlung Nr. 6: ein System öffentlicher Deklarationen der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Abgeordneten (Einkünfte, Vermögenswerte und wesentliche Verbindlichkeiten) einführen. Und ich muss schon sagen, die Offenlegung von Einkommen, Vermögen und Schulden für jeden Landtagsabgeordneten, also das wäre für mich ein Grund gewesen, nicht bei den Landtagswahlen zu kandidieren. Das möchte ich einfach einmal in Richtung GRECO auch gesagt haben. Nicht weil ich etwas zu verbergen hätte, sondern weil das Teil meiner Privatsphäre ist. In so einem kleinen Land wie Liechtenstein geht das einfach nicht. Das ist nicht Teil unserer Kultur, so ticken wir einfach nicht. Es ist so schon schwer genug, in unserem Milizsystem Kandidaten für Gemeinderats- und Landtagswahlen zu finden. Da muss man nicht noch zusätzliche Hürden einbauen, die vielleicht in einem grossen Staat mit Berufspolitikern Sinn ergeben. Hier bei uns definitiv nicht. Die GRECO meint das sicherlich gut und hat gutgemeinte Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung, aber sie bewirken zum Teil genau das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Statt die Demokratie zu stärken, könnte so eine Transparenzregel bei uns dazu führen, dass die Demokratie sogar geschwächt wird. Ich mache die Arbeit hier im Landtag als Dienst an unserem Land und nicht, weil ich mit dieser Arbeit reich werden will. Das wird man nämlich nicht, das kann ich sagen. Aber so kann ich dem Land, dem ich so viel verdanke, etwas zurückgeben. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren. Die Zusammenfassung der Regierung mit dem Bezug, dass nach der Prüfung der überarbeiteten Initiative die Regierung zum Schluss und dem Ergebnis komme, dass eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung nicht möglich sei, hat mich etwas irritiert. Einige der von der Regierung als problematisch angesehene Bestimmungen seien gänzlich fallen gelassen worden, sodass kein Prüfgegenstand mehr bestehe. Wenn ich das richtig verstehe, fehlt somit diesem überarbeiteten Vorschlag die Legitimität, von der Regierung wiederholt umfassend legistisch geprüft worden zu sein. Aber dazu wird mit Sicherheit das zuständige Ministerium allenfalls noch weitere erklärende Ausführungen geben. Ich begrüsse die Anpassungen beziehungsweise den neuen Vorschlag, insbesondere auch zum Thema Vertraulichkeit und Kontakte mit Dritten sowie für die Anpassungen zum Verhaltenskodex sowie die Ausstandregelungen.Im Kontext zu Art. 23 Abs. 2 (Stellvertretungsregelung) ist im Schlussbericht der BLK aus dem Jahr 2020 zuhanden des neuen Landtagspräsidiums festgehalten worden, dass aus der Diskussion in der BLK sich einige offene Rechtsfragen, die infolge echter Lücken im Rechtsbestand durch adäquate Rechtsetzungsvorschläge zu schliessen seien, ergeben hätten. Im Besonderen waren dies die rechtlich offenen beziehungsweise im Rechtsverständnis unklaren Begrifflichkeiten wie derjenige der Wählergruppe, des sogenannten freien Mandats gemäss Art. 57 der Landesverfassung oder zum Erstarrungsprinzip gemäss Art. 46 der Landesverfassung beziehungsweise die Verbindlichkeit des Wählerwillens. Aus den neuen vorgehend dargelegten Gründen empfahl sie damals dem neuen Landtagspräsidium, die bisher geleisteten Arbeiten einer unvoreingenommenen, sachlich nüchternen Beurteilung unter Heranziehung aller aufgelisteten Materialien zu unterziehen und zu entscheiden, ob diese Thematik weiterverfolgt oder als obsolet betrachtet und ad acta gelegt werden soll. Ich bedaure deshalb, dass mögliche präzisierende Vorschläge bis jetzt nicht weiterverfolgt wurden und in einer ganzheitlichen Revision der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen hätten mitberücksichtigt werden können. Und diese Ausführungen betreffend Fraktionen, Wählergruppen, führen ja auch in dieser Vorlage wieder zu Auslegungsinterpretationen. Zur Aktuellen Stunde war das Ziel der aktuellen und bestehenden Form, dass der Landtag neben all seinen parlamentarischen Werkzeugen ein Gefäss erhalten sollte, das eine eigene Plattform des Landtages unter sich darstellt. Dies war seither das einzige Format, welches das Parlament, die Volksvertretung im Liechtensteiner Landtag, für sich eingenommen hat ohne eine Teilnahme der Regierung. Meines Erachtens auch als ein Zeichen des eigenen Selbstbewusstseins der Volksvertretung. Ziel dieser angepassten Aktuellen Stunde war es, dass die Landtagsabgeordneten unter sich zu einem übergeordneten Thema sich besprechen, sich austauschen und in der Diskussion aufeinander eingehen können. Mit diesem Gefäss kann der Landtag, die Volksvertretung, aufzeigen, dass das Plenum Gedanken um vielfältige Sorgen, Anliegen, Meinungen und Wünsche der Bevölkerung zu übergeordneten Themen, die eine entsprechende öffentliche Relevanz einnehmen, aufgreift und möglicherweise auch in parlamentarischen Vorstössen münden können.Zielsetzung dieser angepassten Aktuellen Stunde war es, die Selbstbewusstheit im Landtag zu stärken und als einen echten Gewinn für eine kreative, kommunikative und themenbasierte parlamentarische Arbeit in der Öffentlichkeitsarbeit zu benutzen. Ich halte weiterhin trotz anderer Meinungen am Bestand dieser bisherigen revidierten Aktuellen Stunde fest. Meines Erachtens sollten wir auf Basis meiner vorgehenden Ausführungen und im Sinne einer parlamentarisch eigenständigen Diskussion auf der bestehenden Grundlage an der bisherigen Version der Aktuellen Stunde festhalten. Und ich begrüsse dazu die Meinungen von Ihnen allen zu diesem Thema. Kurz zum Petitionsrecht: Ich unterstütze eine generelle Anpassung zum Einstieg und dem Schwellenwert dieses in der Verfassung geschützten Grundrechtes. Ich vertrete aber ebenso die Ansicht, dass eine Petition einer gewissen Form bedarf und meines Erachtens von mehr als einem Petenten unterzeichnet werden sollte, damit der Schwellenwert für mögliche Eigeninteressen oder Öffentlichkeitsdarstellungen einer Person auf mindestens drei bis fünf unterzeichnende Personen erhöht werden könnte, verbunden mit der Frage an die Regierung, ob die Formulierungen Bussjägers auf Verfassung.li, dass es dem Gesetzgeber beziehungsweise der Geschäftsordnung des Landtages unbenommen bleibe, das Petitionsrecht näher auszugestalten und an die Einhaltung eines bestimmten Verfahrens zu binden, sofern das Recht dadurch keine übermässige Einschränkung erfahre. Dies bedeutet aber auch, dass Petitionen, welche gegen gesetzliche Vorschriften verstossen, indem sie etwa ehrenbeleidigende Äusserungen oder gar Verletzungen beinhalten sowie Forderungen erheben, die mit den Grundwerten einer rechtsstaatlichen und demokratischen Ordnung nicht vereinbar sind, nicht zugelassen werden dürfen. Solche möglichen Präzisierungen fehlen in dieser Vorlage ebenso. Abschliessend und zusammengefasst komme ich zum Ergebnis, dass wir mit dieser Vorlage aus den bekannten Gründen einer möglichen Umsetzungsverpflichtung gegenüber der GRECO hier Chancen für weitere und meines Erachtens viel notwendigere Präzisierungen verpassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Als Mitglied des Landtagspräsidiums liegt es mir fern, zu erklären, ob ich hinter dieser Vorlage stehe. Selbstverständlich, diese haben wir im Landtagspräsidium besprochen. Alle Fraktionen hatten die Gelegenheit, sich dazu einzubringen, darum gab es dazu auch Stellungnahmen. Das Wort GRECO wurde angesprochen: Ich war Mitglied dieser GRECO-Diskussion und die Forderungen gingen diesbezüglich, wenn es um die Lohnoffenlegung geht, um noch ganz andere, ich sage einmal, Dimensionen. Und aus diesem Gesichtspunkt heraus ist das, was hier vorliegt zu dieser Thematik, ein guter Weg, den wir einschlagen. Die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch hat sich gefragt, warum hier im Dossier Anmerkungen der Regierung stehen und das leserunfreundlich ist. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz müssten wir uns das auch fragen, weil an sich die Regierung hier - wobei nicht nur diese Regierung, sondern auch die Vorgängerregierung auch schon - einen Weg eingeschlagen hat, mit Kommentaren und Begrifflichkeiten quasi in der legistischen Prüfung, wo man sich auch wirklich fragen könnte, ob das der richtige Weg ist. Die Abg. Sandra Fausch hat das Wort «abwürgen» gesagt. Ich glaube nicht, dass es im Interesse der grossen Parteien ist, die kleineren Parteien/Gruppen von der Anzahl, die hier drinsitzen, abzuwürgen. Wenn wir das als Regel einführen und das tun würden, dann würden wir sicherlich öffentlich geächtet werden von Ihnen. Das ist nicht die Idee. Sondern die Idee ist, wenn man als Parlament beschliesst mit einer Mehrheit, jetzt ist Schluss, dann sollte für das Parlament, inklusive Regierung, Schluss der Debatte sein, das ist das Ansinnen. Aber wir haben diesen Punkt auch diskutiert. Das sind meine Bemerkungen als Mitglied des Präsidiums.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte drei Ausführungen von der Abg. Sandra Fausch noch verstärken, denen ich wirklich zustimmen kann. Das erste ist das Petitionsrecht: Ich finde das, ehrlich gesagt, sogar gefährlich, diese Aussagen der Regierung. Ich bin der Meinung, dass wir nicht nur die Bevölkerung sensibilisieren sollten über den Einsatz der digitalen Massenmedien und die Fähigkeiten der Digitalisierung, sondern eben auch die Regierung und alle politischen Institutionen. Oder können Sie sich vorstellen, was es bedeuten würde, wenn wir jeden Monat 1'000 digital generierte Petitionen überwiesen bekommen mit irgendwelchen Fake News und Anschuldigungen gegenüber Politikern und anderen öffentlichen Personen? Mit den digitalen Mitteln unserer Zeit ist es für Laien sogar möglich, es ist nur ein zusammenstöpseln von verschiedenen Technologien, die der breiten Masse zur Verfügung stehen. Ich glaube nicht, dass das unser Ziel sein kann, dass die politischen Institutionen über digital generierte Petitionen zugespamt werden sollen. Ich empfinde das als sehr gefährlich, denn über solche Mittel können Mehrheiten suggeriert werden, die einfach nicht vorhanden sind. Deshalb finde ich es als angebracht, wenn eine Mindestanforderung an die Formvorschrift auch in Zukunft besteht. Dann müssen wir uns in Zukunft genau solchen Gefahren bewusst sein und diese gefährden unser Demokratieverständnis gewaltig. Deshalb müssen wir frühzeitig darauf reagieren und nicht erst dann, wenn wir auf einmal in der Landtagssitzung mit 1'000 Petitionen konfrontiert werden. Beim Bezügegesetz haben wir vermutlich auch noch Nachbesserungsbedarf, das wird dann die einzelnen Artikel zur Offenlegungspflicht, aber auch zur Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen betref-fen. Ich denke, diese drei Punkte hängen hier sehr stark zusammen und deshalb müssen wir jetzt auch schon an die Folgen denken, was das alles zu bedeuten hat. Auch beim Schluss der Debatte kann ich wirklich nur zustimmen. Wir müssen aufpassen, dass wir hier kein Regelwerk schaffen, was es grundsätzlich zulässt, schwache Mehrheiten zu überstimmen. Ich meine klar, wir können auf den Goodwill der Grossparteien oder der grösseren Interessensgruppen hoffen, aber Gesetze sollten eben auch im Notfall funktionieren. Deshalb werde ich dieser Abänderung dann auch nicht zustimmen. Aber wir kommen dann zu den jeweiligen Artikeln nochmals gesondert dazu. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Nochmals zum Abg. Oehry, es ist schön, wenn Sie uns das Zugeständnis machen und hier quasi Ihr Wort darauf geben. Aber es ist schon so, auch wenn es einen Aufschrei geben würde, letztlich werden eben die Wortmeldungen, so wie es hier im Artikel steht, dann trotzdem sofortig beendet. Da möchten wir einfach dafür sensibilisieren, dass das einfach nicht geht. Deshalb soll man es auch festhalten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also zu den einzelnen Anmerkungen, ich beginne gleich mit Ihnen, Frau Abg. Fausch. Ich glaube, es geht darum, einem zahnlosen Tiger etwas Schärfe zu verschaffen. Es ist das einzige Instrument, das wir im Landtag haben, um eine Endlosdebatte zu beschränken. Und es obliegt dann dem Landtag, darüber zu befinden. Also ich glaube einfach, der Landtag sollte seinen eigenen Entscheiden Vertrauen schenken können. Er muss ja nicht entscheiden auf Ende der Debatte. Aber wenn er sich für Ende der Debatte entscheidet, dann sollte es «Ende der Debatte» heissen, nicht «Weiterführen der Debatte». Ich verstehe das nicht, diesen Entscheid, dass der Landtag entscheidet auf Ende der Debatte, was im Resultat Weiterführung der Debatte bedeutet. Ich glaube, hier sollten wir wirklich Klarheit schaffen, entweder diesen Artikel abschaffen oder diesem zahnlosen Tiger wirklich etwas Kraft verschaffen. Und ich glaube wirklich, der Landtag ist nicht gezwungen, hier eine Entscheidung zu fällen. Er kann sie frei fällen, wenn er Ende der Debatte wünscht, dann soll es Ende der Debatte heissen. Das ist meine persönliche Ansicht. Wir haben es wirklich mit erwachsenen und verantwortungsbewussten Menschen in diesem Saale zu tun. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es jemals so weit kommen könnte, dass sich zwei Fraktionen zusammenfinden, um eine Entscheidung zu fällen, um eine dritte Fraktion am Reden zu verhindern. Das kann ich mir schlicht und einfach nicht vorstellen. Die Anführung des Abg. Gassner kann ich nur wirklich mit Nachdruck unterstützen: Wir sollten uns wirklich, wirklich davon distanzieren, digitale Petitionen zuzulassen. Die Gefahr ist viel zu gross, dass es überhandnimmt und über Maschinen generiert wird. Die Anmerkung des Abg. Sascha Quaderer zu Art. 6 - Offenbarung der Finanzen - kann ich nur auch sehr stark unterstützen, übrigens das gesamte Präsidium unterstützt das. Es wird unmöglich, noch Landtagsabgeordnete zu finden, Frauen und Herren Abgeordnete, wenn persönliche finanzielle Gegebenheiten offenbart werden müssen - auch diejenigen des Ehepartners oder Ehepartner etc. Wer will sich das antun? Das werden wir einfach zurückstellen. Ich weiss übrigens aus Nachbarländern, die das genau gleich machen, einfach zurückstellen. Da gehen wir nicht darauf ein. Dann zum Abg. Günter Vogt: Ja, die Verfassungsbestimmungen, die die Regierung kritisiert hat oder als verfassungsrechtlich mit Fragen behaftet bezeichnet hat, haben wir grösstenteils fallen gelassen. Die haben wir herausgestrichen und ich denke, unser juristischer Begleiter hat das sehr gut beobachtet, ob das möglich ist oder nicht. Es ist nicht wirklich mit den Forderungen der GRECO verbunden, sodass wir das auch wirklich fallen lassen können, um nicht verfassungsrechtliche Schwierigkeiten zu haben. Es ist einzig das Petitionsrecht, das vonseiten der Regierung mit Fragen behaftet ist. Und wir sind der Ansicht, dass dem nicht so ist, vor allem, weil auch widersprüchliche Äusserungen dazu schon gefallen sind. Man darf daran erinnern, dass in diesem Hohen Hause ein Abgeordneter sich geäussert hat: Ich schäme mich, ich bin 16 Jahre im Landtag, erstmals im Landtag schäme ich mich Landtagsabgeordneter zu sein, weil der Landesausschuss eine Petition weitergereicht hat. Solche Stimmen muss man ernst nehmen, wir können nicht einfach so tun, als hätte es sie nicht gegeben. Auch weitere Abgeordnete, einer hat sich in seinem Parteiblatt geäussert, dass es niemals hätte geschehen dürfen, dass eine Petition weitergereicht wurde usw. usw. Ich will das nicht auffrischen und auch nicht aufwärmen. Aber das ist so, da steht man schon unter einem gewissen Druck. Und ich finde es vernünftig, wenn das Petitionsrecht in diesem Sinne auch angepasst wird. Ja, die Begriffe Wählergruppe, Fraktion, das werden wir wirklich aufnehmen, hier gibt es wirklich Unstimmigkeiten. Was eine grössere Gesamtbetrachtung anbelangt, so haben wir uns wirklich auf die GRECO-Forderungen beschränkt, weil wir hier auch unter einem gewissen Zeitdruck stehen, wir sind ohnehin schon zu spät dran. Also wir müssen jetzt wirklich schauen, dass wir hier zu einem Ergebnis kommen. Ja, so weit meine Erwähnungen. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Erlauben Sie mir, dass ich aus Sicht des Aussenministeriums, wir werden schlussendlich diese Vorlage GRECO überweisen, einfach nochmals kurz eine Einordnung mache, von was wir hier reden und wie das eingebettet ist. Rechtsstaatlichkeit und damit eben auch die Bekämpfung und Prävention von Korruption ist ein zentraler Pfeiler unseres Staates und unserer Demokratie, und das aus gutem Grund. Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit sind zentrale Standortvorteile des liechtensteinischen Wirtschaftsstandortes und des Finanzplatzes, die wir bewahren müssen. Nicht grundlos setzen wir uns auch in multilateralen Organisationen wie in der UNO und dem Europarat aktiv für die Bekämpfung von Korruption und für Rechtsstaatlichkeit ein. Auf europäischer Ebene nimmt GRECO eine zentrale Rolle bei der Korruptionsbekämpfung ein. Als Expertengremium überwacht es die Umsetzung von Antikorruptionsstandards in seinen Mitgliedstaaten. Es überprüft dabei insbesondere die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Staaten und geniesst für seine Arbeit hohes internationales Ansehen. Ich möchte hier bewusst das Kernprinzip von GRECO nochmals erwähnen: equal rights and obligations to all its members - gleiche Rechte und Pflichten für alle Mitglieder. Das entspricht auch Liechtensteins Kerninteressen. Dieses Prinzip garantiert, dass alle Staaten nach denselben Kriterien bewertet werden. GRECO richtet in jeder Evaluationsrunde konkrete Empfehlungen an seine Mitglieder. Die Mitglieder sind dabei verpflichtet, ein Mindestmass davon umzusetzen. Liechtenstein hat seit seinem Betritt zu GRECO bereits drei Evaluationsrunden erfolgreich durchlaufen, und wir haben davon profitiert. Das hohe internationale Ansehen unseres Landes konnte durch die positive Bewertung gefestigt werden. Derzeit sind wir in der vierten Evaluationsrunde, im Zuge derer GRECO 16 Empfehlungen an Liechtenstein ausgesprochen hat. Gemäss aktuellem Stand ist der Umsetzungsstand insgesamt nicht zufriedenstellend. Als Folge wurde für Liechtenstein das Non-Compliance-Verfahren eingeleitet, was mit erhöhten Berichterstattungspflichten verbunden ist. Für die weitere Umsetzungsphase erscheint es deshalb wichtig, dass man mit den GRECO-Empfehlungen versucht, pragmatisch umzugehen, die Empfehlungen nüchtern analysiert und nach grössenverträglichen Lösungen sucht. Der Landtag hat in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass die Eigenheiten des liechtensteinischen Systems keineswegs ein Hindernis für die Implementierung von Transparenzempfehlungen seitens GRECO darstellen. Mit der Revision des Parteienfinanzierungsgesetzes im Jahr 2019 ist es dem Landtag gelungen internationale Standards an die liechtensteinischen Begebenheiten anzupassen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies auch bei der vorliegenden Empfehlung gelingen kann. Für die aussenpolitische Glaubwürdigkeit Liechtensteins ist es wichtig, dass wir auch die vierte Evaluationsrunde erfolgreich abschliessen können. Der Landtag spielt dabei eine wesentliche Rolle. Im Bereich der Staatsanwaltschaft und der Gerichte wurden bereits einige Massnahmen auf den Weg gebracht. Darunter etwa die Abänderung des Richterbestellungsgesetzes und Staatsanwaltsgesetzes. Besten Dank für die Kenntnisnahme.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es gab noch einige Anmerkungen zur Form auch dieses vorliegenden Berichts. Ich möchte einfach nochmals kurz daran erinnern: Wir haben kurz vor Weihnachten im letzten Jahr die erste Version erhalten, wir haben dann immer sechs Wochen Zeit, das ist auch über die Feiertage dann ein bisschen mühsam. Aber das passiert halt öfters, dass wir das dann vor Weihnachten bekommen. Wir haben das dann gemacht. Wir sind dann so verblieben, weil es ja nochmals Anpassungen gab, bevor es im Landtag diskutiert wurde, wir haben eigentlich gedacht, dass das dann traktandiert wird, wurde es dann aber nicht, weil es das Landtagspräsidium nochmals überarbeiten wollte, also sind wir übereingekommen, dass wir es nochmals prüfen wollen. Wenn der Abg. Vogt sagt, er sei irritiert, dass wir zum Schluss kommen, dass man nichts mehr prüfen kann. Ja, wir waren auch irritiert, als wir das neue Dokument gesehen haben, weil gewisse Sachen nicht mehr da waren, also konnte man sie nicht mehr prüfen. Und andere waren unverändert dort, also musste man sich nicht mehr prüfen. Insofern, wenn nichts Neues da ist, kann man auch nichts Neues prüfen. Vor diesem Hintergrund haben wir das auch sehr transparent in die Zusammenfassung hineingeschrieben. Wir haben uns zuerst überlegt, sollen wir einfach einen Brief schreiben und sagen, es ist nichts Neues da. Wir haben dann aber gedacht, es ist vielleicht einfacher für den Landtag, sich jetzt mit diesem Dokument und den Anmerkungen gleich beim Gesetzestext auseinanderzusetzen, damit man das dann alles sieht. Aber ich sehe schon, es ist schwierig, es hier recht zu machen. Und es ist Ihre Geschäftsordnung - vor diesem im Hintergrund, glaube ich, werden Sie sich damit beschäftigen müssen. Ein Thema noch: Zum Petitionsrecht, was ist eigentlich das Problem der Regierung oder was für ein verfassungsrechtliches Problem sieht die Regierung? Vielleicht steht es nicht so explizit drin, ich meine zwar schon. Das Problem, was wir sehen, ist, dass Petitionen zwingend an die Behörden weiterzuleiten sind, an die sie sich gesetzlich und hier auch verfassungsrechtlich richten. Und das ist nun einmal der Landtag, nicht das Landtagspräsidium. Es ist der Landtag oder der Landesausschuss, so steht es in der Verfassung. Das Problem mit den ehrverletzenden Petitionen könnte mit einem Verbesserungsauftrag gelöst werden. Also, dass man sagt, man muss sie nochmals einreichen. Das ist das Thema, das wir hier sehen, dass es eben nicht an die Behörde weitergeleitet werden würde, an die es gerichtet ist. Und da haben wir ein Problem mit der Verfassung. Ich möchte das Thema von vor eineinhalb Jahren auch nicht auffrischen. Aber der Herr Landtagspräsident hat es nun leider halt auch noch einmal gemacht. Damals ging es eben genau auch darum, der Landtag war geschlossen, es war die Pause, man hatte ihn geschlossen, man musste ihn nochmals für diesen Sonderlandtag öffnen. Insofern war die Petition an den Landesausschuss. Der Landesausschuss hätte sie auch behandeln können. Man hat es dann aber so gewählt, dass man den Landtag geöffnet hat, sie für den Landtag traktandiert hat. Das hätte man nicht tun müssen, hat man aber so gewählt. Das müssen wir auch nicht auffrischen. Da gab es verschiedene rechtliche Fragen, die man auch anders hätte sehen können. Aber das tut nichts zur Sache. Die Regierung ist der Meinung, die Behörde oder die Stelle, an die es sich richtet, ist der Landtag und nicht das Landtagspräsidium. Deshalb haben wir diese Ausführungen gemacht. Es gäbe die Möglichkeit eines Verbesserungsauftrages, so könnte man es auch lösen. Dann zum Abg. Gassner noch ganz kurz wegen der elektronischen Einreichung: Ja, dass wir keine Trollpetitionen wollen, das ist schon klar. Das Thema, das die Regierung eingebracht hat, ist, wir machen viel im Bereich der Digitalisierung, im elektronischen Geschäftsverkehr, und dass es hier nicht möglich sein soll, eine Petition auch per E-Mail, allenfalls elektronisch signiert oder wie auch immer, einzureichen, sondern dass man hier zur Post muss oder es persönlich vorbeibringen muss, da hat die Regierung gesagt, das sehen wir das als Hürde ans. Aber man kann der Meinung sein, dass es so bleibt, das ist, glaube ich, kein Problem. Aber Trollpetitionen, im Sinne, dass man hier überschwemmt wird, das will natürlich niemand, das sollte nicht das Ziel sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen, Herren und andere. Zuerst ein Dank an das Landtagspräsidium für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. Nach meinem Dafürhalten spricht nichts gegen Eintreten, also ich werde das auch entsprechend unterstützen. Die wichtigen Punkte wurden bereits aufgegriffen. Diese können wir dann im Rahmen der 1. Lesung diskutieren, sei das die Aktuelle Stunde, Petitionsrecht, Ausstandsregeln oder Abbruch der Debatte. Eine konkrete Frage hätte ich jetzt eigentlich mehr an die Frau Aussenministerin. Sie hat jetzt doch mehrmals auf den Punkt Korruption in ihrem Votum hingewiesen. Sie haben auch ausgeführt, dass es eben sehr wichtig sei, dass wir nun diese vierte Evaluationsrunde auch positiv bewerkstelligen können. Dann wurde ja vom Herrn Landtagspräsidenten und auch vom Abg. Sascha Quaderer diese Empfehlung 6 angesprochen; da geht es um die öffentliche Deklaration der Einkommensverhältnisse. Da sehe ich jetzt doch ein gewisses Problem. Deshalb möchte ich die Frau Aussenministerin fragen, wie sie das sieht. Denn wir müssen uns vielleicht einmal in die Lage von GRECO versetzen. Wir haben alle keine Freude, wenn wir gewisse Sachen offenlegen müssen. Aber es soll halt auf dieser Welt eben auch korrupte Politiker geben. Damit man eben korrupten Politikern eher auf die Schliche kommt, muss man halt auch wissen, was läuft. Da könnte ich mir vorstellen, das ist ein Punkt, den eben GRECO in Erwägung zieht. Mir ist schon auch klar: Auch da kann man Gelder verschwinden lassen. Es ist nicht gewährleistet, wenn man diese Offenlegung hätte, dass man dann allen Damen und Herren auf die Schliche kommt. Aber wie gesagt, es hat solche Fälle sicherlich weltweit gegeben, und das dürfte auch der Punkt sein, dass GRECO unter anderem diese Idee, sprich diese Empfehlung 6, definiert hat. Es geht ganz konkret darum, dass man eben verhindert, dass politische Entscheidungen mit Finanzen irgendwo gesteuert werden. Das könnte ein Grund sein, da wäre ich der Frau Aussenministerin noch dankbar, wenn sie hier mitunter ihre Sicht der Dinge darlegen kann. Denn sie hat ja doch mehrmals auf den Punkt Korruption hingewiesen. Und ich denke mir, gerade die Empfehlung 6, das ist ein Punkt, der mit Korruption zu tun hat. Für mich gibt es keine andere logische Erklärung. Aber ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie hier noch Ausführungen machen können, was sich hier die GRECO gedacht hat, zu dieser konkreten Empfehlung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte vielleicht zur Anregung des Abg. Wendelin Lampert etwas sagen. Wir haben natürlich einen Artikel in dieser Vorlage, Offenlegungspflicht, das beinhaltet es bereits. Wenn man Interessensvertreter irgendeiner Gesellschaft ist, dann ist dies offenzulegen, und zwar unter Angabe, ob finanzielle Interessen damit verbunden sind. Also das ist schon berücksichtigt. Aber die Offenlegung des Gehaltes oder was einem beim eigenen Betrieb abspringt oder was immer, das sehen wir nicht. Um aber der möglichen Korruption entgegenzutreten durch Abhängigkeit von aussen, das ist in der Offenlegungspflicht geregelt. Abg. Georg Kaufmann
Guten Morgen, geschätzte Anwesende. Mir ist es nun doch noch ein Bedürfnis auch noch etwas zur Aktuellen Stunde zu sagen. Und da möchte ich dem Kollegen Günter Vogt meinen herzlichen Dank aussprechen für seine klaren Worte. Ich unterstütze sein Votum zu hundert Prozent. Geschätzte Abgeordnete, wir treffen uns monatlich zu drei Sitzungstagen, haben sehr viel zu entscheiden. Ich meine, eine Stunde offene Diskussion zwecks Austausches von Meinungen und Ideen zu einem aktuellen Thema und ohne Entscheidungszwang, erachte ich als wertvoll. Diese Zeit sollten wir uns einfach nehmen. Ich habe es einfach gestern wieder gespürt, wie gut das tut. Ja, ich wäre sogar dafür und überlege mir, einen entsprechenden Änderungsantrag vorzuschlagen in Art. 49, dass nicht nur die Fraktionen, sondern jede in diesem Landtag Einsitz habende Wählergruppe ein Thema einbringen kann. Ich erachte es nicht für sinnvoll, dass eine Wählergruppe, nur weil sie nicht drei Abgeordnete hat, wieso eine solche Wählergruppe nicht auch ein Thema einbringen sollte. Also ich überlege mir, zu diesem Thema wirklich einen Änderungsantrag zu stellen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also das wäre dann für die 2. Lesung, dieser Änderungsantrag, aber er kann jetzt natürlich eingebracht werden. Vielleicht wird das Präsidium von sich aus schon etwas auf die 2. Lesung einbringen. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Bezüglich der Offenlegungspflicht kann ich mich voll und ganz meinem Sitznachbarn, dem Abg. Sascha Quaderer, anschliessen. Er hat mir hier wirklich aus dem Herzen gesprochen. Dann habe ich eine Frage noch an den Regierungschef bezüglich dieses Verbesserungsauftrags: Wer wäre dafür zuständig, wäre es das Landtagspräsidium, der Parlamentsdienst oder doch der Landtag? Vielleicht können Sie mir da schon eine Idee oder eine Antwort geben, was Ihnen da vorschwebt. Zu den elektronischen Petitionen: Ich sehe diese auch kritisch und wenn man sie dann zulassen würde, dann müssten die Schutzmechanismen so ausgestaltet werden, dass sogenannte Botpetitionen verunmöglicht oder stark erschwert werden, damit der Landtag eben nicht mit Fake-Petitionen geflutet wird und da praktisch ausser Gefecht gestellt wird. Denn ich glaube, es ist die Aufgabe des Landtages, Gesetze zu machen und nicht Tausende Petitionen mit unsinnigem oder wiederholendem Inhalt zu behandeln. Darum stehe ich elektronischen Petitionen immer noch kritisch gegenüber und sehe die Schriftform mit mindestens einer Unterschrift als zulässige Formvorschrift, die auch nicht einen überspitzten Formalismus fordert. Dann bezüglich der Aktuellen Stunde: Ich würde sie, wie sie jetzt ist, beibehalten oder allenfalls mit der Möglichkeit ergänzen, dass die Regierung von der themenbestimmenden Partei dazu eingeladen wird, wenn dies wünscht wird. Dann hätten wir praktisch beide Möglichkeiten, dann kann die Regierung ein-geladen werden, aber sie muss nicht. Damit der Landtag eben auch in Zukunft eine Möglichkeit hat, öffentlich zu diskutieren, aber ohne Beizug der Regierung, die Regierung aber, wenn es die themenbestimmende Partei oder Wählergruppe wünscht, eingeladen werden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident, danke der Regierung für ihre Ausführungen. Ich hatte in meinem Eintretensvotum die Ansicht vertreten, dass die Petition einer gewissen Form bedürfe, und habe damit eine Frage an die Regierung verbunden. Als Beispiel habe ich genannt, dass die Petitionen von mehr als einem Petenten unterzeichnet werde müsste oder dass gewisse Formvorschrift eingehalten werden sollen, und dazu die Aussage Bussjägers auf Verfassung.li angemerkt, dass es dem Gesetzgeber beziehungsweise der Geschäftsordnung des Landtages unbenommen bleibe, das Petitionsrecht näher auszugestalten und an die Einhaltung bestimmter Verfahren zu binden, sofern das Recht dadurch keine übermässige Einschränkung erfahre. Nachdem jetzt der Landtag keinen eignen Rechtsdienst hat, und allenfalls eine Rechtsauffassung sonst in Auftrag geben müsste, würde mich schon die Meinung des Rechtsdienstes der Regierung zu diesem Thema auf die nächste Lesung interessieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube aber, doch schon eine Antwort geben zu können. Das Petitionsrecht ist ein Individualrecht, das unter Rechte und Pflichten der Landesbürger aufgeführt ist. So wie ein individuelles Wahlrecht gibt es eben auch ein individuelles Petitionsrecht. Ich glaube, hier würden wir in Konflikt mit der Verfassung geraten, wenn wir vorschreiben würden, dass mehrere Petenten auftreten müssen. Das ist ein verfassungsmässig gesichertes Individualrecht.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich möchte von für das Stimmungsbild auch noch auf zwei, drei Punkte eingehen. Bezüglich der Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse kann ich mich dem Votum des Abg. Sascha Quaderer anschliessen. Ich stelle mir bei der Offenlegung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen auch immer wieder die Frage des Sinns und Zwecks. Die Vorlage dient ja der Korruptionsbekämpfung und ich stelle mir immer wieder die Frage: Welchen Mehrwert hat man mit dieser Information? Wenn ich meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlege und meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind allenfalls hoch oder sind tief, wann bin ich jetzt tatsächlich anfälliger auf Korruption? Ist es jetzt meines Erachtens eher derjenige, der wenig hat, wenig Vermögen hat und wenig Einkommen hat? Ist jetzt diese Person allenfalls schon möglicherweise verdächtiger oder korruptionsanfälliger? Also ich sehe überhaupt keinen Nutzen bei der Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Es gibt hier ja eine Bestimmung, im Detail werde ich jetzt auf diese eingehen, wenn die 1. Lesung stattfindet. Auch da habe ich gewisse Bedenken, aber diese werde ich dann bei diesem Punkt einbringen. Dann zur Aktuellen Stunde: Ich bin dafür, dass diese beibehalten wird. Ich denke, jede Fraktion hat mit diesem System, das wir fahren, die Möglichkeit, falls sie kein aktuelles Thema für notwendig zu diskutieren befindet, auf die Aktuelle Stunde zu verzichten. Ich würde auch den Antrag oder den Wunsch oder Forderung des Abg. Georg Kaufmann nicht unterstützen, jeder Wählergruppe das Recht der Bestimmung eines Themas zu geben. Meines Erachtens finde ich es sinnvoll, dass es eine gewisse Hürde gibt. Meines Erachtens sind halt einfach hier beispielsweise zehn Abgeordnete nicht gleich wie ein Abgeordneter oder zwei Abgeordnete. Und wir haben jetzt einfach die Hürde gewählt mit drei Abgeordneten. Diese finde ich persönlich zielführend. Dem Vorschlag des Abg. Daniel Seger im Zusammenhang mit der Anwesenheit der Regierung, dem kann ich doch einiges abgewinnen. Also einem solchen Vorschlag könnte ich persönlich jetzt zustimmen. Ich würde doch einigen Mehrwert sehen, wenn die Regierung hier anwesend wäre bei gewissen Themen. Mit Ihrem Vorschlag wäre es ja so, dass es Themen geben könnte, die nur der Landtag diskutiert, oder allenfalls halt eben Themen, bei denen die Regierung anwesend ist. Also meine Erfahrung ist jetzt auch aus den letzten, ich weiss nicht, zwei, drei, vier Jahren, in welchen wir jetzt das System haben, dass die Regierung nicht anwesend ist, dass es doch bei einigen Themen meines Erachtens sinnvoll gewesen wäre, wenn die Regierung anwesend gewesen wäre. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Meine Damen und Herren. Ich möchte mich auch noch zur Aktuellen Stunde äussern. Diese Plattform wurde damals eingeführt als spezielles Gefäss, als spezielle Plattform für den Landtag, damit er sich über ein Thema austauschen kann. Ein Thema, das die jeweilige Fraktion als wichtig erachtet, als aktuell deklariert oder unter den Fingernägeln brennt, dass man es zur Diskussion stellt. Man kann auf diese Weise abseits, dass man einen Entscheid fällen muss, gewisse Themen diskutieren. Der Landtag ist doch weitgehend regierungsbestimmt. Es ist die Natur der Sache, dass viele Berichte und Anträge von der Regierung kommen. Der Landtag hat nicht einmal selbst einen eigenen Rechtsdienst, obwohl er eine Legislative ist. Also haben wir wenigstens noch ein Gefäss mit dieser Aktuellen Stunde, wo wir Sachen diskutieren können - ausser natürlich die eigenen parlamentarischen Vorstösse des Landtages. Es stärkt das Bewusstsein des Landtages, es ist in dem Sinne auch eine Stärkung des Landtages, in dem Sinne, dass er dieses Gefäss auch hat. Ob die Regierung dabei ist oder nicht, das hat Pluspunkte, und man kann es auch anschauen, wie es der Abg. Thomas Vogt gemacht hat. Auf der anderen Seite kann ich mich an die Aktuellen Stunden mit der Regierung erinnern, dass man sehr stark versucht ist, die Regierung zu fragen, und man sich bei den Themen auf die Regierung ausrichtet und dann fast eine Fragestunde, auch Antworten von der Regierung erwartet. Also wie gesagt, ich kann mich mit dem Vorschlag, es ist ein Kompromissvorschlag, vom Abg. Daniel Seger sehr gut einverstanden erklären. Was die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch angesprochen hat, das Wie, wie wir die Aktuelle Stunde gestalten, das liegt an uns. Ob wir wirklich mit den anderen in Interaktion kommen, miteinander diskutieren oder vorgefertigte Voten aneinanderreihen, das liegt wirklich an uns. Also es liegt an uns, wie wir die Aktuelle Stunde miteinander gestalten und wie wir miteinander diskutieren. Vor allem können wir das auf eine Weise machen von der Gefässstruktur her, dass es locker ist, dass wir wirklich aufeinander eingehen, auf Themen eingehen, auf eine Art, dass wir nicht am Schluss ein Ergebnis haben müssen. Ich kann auch dem Antrag vom Abg. Georg Kaufmann zustimmen, wenn er dann auch in der 2. Lesung gestellt wird. Ich finde diese Anregung sehr gut, die Sie da machen, dass alle Wählergruppen diese Möglichkeit haben. Es geht darum, dass wir gute Themen haben, dass wir gute Themen diskutieren. Von welcher Seite diese kommen, ist mir an und für sich egal. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ich wollte mich eigentlich erst beim entsprechenden Artikel zur Aktuellen Stunde melden. Da dies jetzt aber einige Male thematisiert wurde, möchte ich meine Meinung auch noch bekannt geben, vor allem, da diese absolut kontrovers zu meinen Vorrednern ist. Der Abg. Johannes Kaiser hat es erwähnt, die Aktuelle Stunde wurde 2013 im Rahmen einer GOLT-Revision. Sie sollte eine Diskussionsplattform für aktuelle und übergeordnete Themen darstellen. Sie war dazu gedacht, mit einem wesentlichen Informationswert für die interessierte Öffentlichkeit die Politik näher an die Bürgerinnen und Bürger heranzutragen. Die Aktuelle Stunde sollte ein Instrument darstellen, um den offenen und freien Dialog zwischen den im Landtag vertretenen Parteien zu fördern und so zu einem effizienten Meinungsaustausch unter den im Landtag vertreten Parteien in wichtigen politischen Debatten zu führen. Es war also angedacht, dass sich dieses Gefäss so unterscheidet, dass sich innerhalb des Plenums eine freie Diskussion hätte entwickeln sollen. Ja, wir haben es in den vergangenen Jahren gesehen, die Praxis sieht bekanntlich ganz anders aus. Eine Fraktion gibt einmal mehr oder weniger ein aktuelles Thema vor und jede Fraktion bereitet sich dann für die ihr vorgegebene Redezeit vor und stellt aktuelle vorgefertigte Statements vor. Diese werden dann sozusagen nacheinander heruntergelesen. Wir haben gestern versucht, dies ein bisschen zu unterbinden, mit unserem Antrag. Es ist auch uns selber nicht wirklich gelungen, hier offen und frei zu reden. Somit findet nicht wirklich eine bilaterale Diskussion statt und es gibt auch selten spontane Meinungsäusserungen. Man trifft danach auch keine Entscheidungen, keine bindenden Entschlüsse. Somit hat für mich persönlich eine Aktuelle Stunde keinerlei Mehrwert oder Nutzen.Ich kann mich da selber auch an der Nase nehmen, denn auch ich bereite die entsprechenden Voten genau vor, vor allem bezüglich des Zeitdruckes. Man muss eine vorgegebene Zeit einhalten, man muss auch noch seine Fraktionskollegen sprechen lassen. Mir ist da der Fauxpas passiert, dass ich meinen Fraktionskollegen Mario Wohlwend nicht mehr habe sprechen lassen, weil ich die ganze Zeit selber benutzt habe. Und auch, dass man nur acht Tage zuvor Zeit hat, sich überhaupt in das Thema einzulesen, geschweige denn etwas Sinnstiftendes aufs Papier zu bringen, finde ich auch nicht so von Vorteil. Eben dieser der Druck der zeitlichen Begrenzung, die Freie Liste hat dies auch gestern selber zu spüren bekommen, erachte ich als hinderlich für eine freie, offene Diskussion. Ich bin der Ansicht, der Landtag hat jederzeit die Möglichkeit, bei wichtigen, aktuellen Themen zu Beginn einer Landtagssitzung ein entsprechendes Traktandum einzufügen. Dies haben wir mit den Coronatraktanden und auch jetzt wieder mit dem Ukrainetraktandum bewiesen, dass die so gut funktioniert, und hier haben wir auch nicht den Druck der zeitlichen Beschränkung. Sie haben es gemerkt, ich persönlich vertrete die Ansicht, dass das Instrument der Aktuellen Stunde abgeschafft werden könnte, da wir eben andere Möglichkeiten haben. Und was den Punkt der Themeneinbringung anbelangt, so sollte es allen Abgeordneten - egal Wählergruppe oder Fraktion - hier drin freistehen, wenn sie ein Thema finden oder befinden, dass ein Thema hier drin ausführlich besprochen werden sollte, dann könnte man ja sagen, dass jeder Einzelne dieses Thema dem Präsidium bekannt geben kann, dass man dies im Präsidium bespricht und dann entscheiden kann, ob dieses wirklich ein vollständiges Traktandum wert ist. Und hier haben wir dann auch nicht den Druck der zeitlichen Beschränkung. Wie viele Tage vorher dieses Thema bekannt gegeben werden sollte, das könnte man ja auch noch vereinbaren, dass der zeitliche Druck hier auch weggenommen wird. Das Landtagspräsidium kann dann entscheiden, ob dieses Thema eine gewisse Brisanz und Notwendigkeit besitzt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, teilweise ist die Aktuelle Stunde tatsächlich etwas kontraproduktiv: Man positioniert sich zu früh zu einem Thema, was vielleicht gar nicht so sinnhaft ist, wenn man eine offene Diskussion fördern will. Ich habe deshalb einen sehr experimentierfreudigen Vorschlag, aber dafür möchte ich Sie noch ein bisschen auf die Folter spannen, und das werde ich dann beim jeweiligen Gesetzesartikel einbringen, wo ich natürlich hoffe, dass Sie hier ein bisschen etwas für diese Idee abgewinnen können und dem zumindest offen gegenüberstehen werden. Aber wie gesagt, wir sollten dann beim jeweiligen Artikel auf die Themen eingehen. Deshalb vielleicht noch vorab die Frage an die Regierung, dass sie auch Zeit hat sich darauf vorzubereiten: Mit welchen Mitteln könnten Sie sich das vorstellen, solche Trollpetitionen, Botpetitionen oder auch Wutpetitionen zu verhindern? Gibt da die eID schon die möglichen Mittel vor oder wie könnte man sich das vorstellen? Aber jetzt haben Sie etwas Zeit, sich darauf vorzubereiten. Und ich würde mich natürlich darauf freuen, da Informationen zu erhalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen auch von meiner Seite. Ich möchte mich auch nur noch kurz zur Aktuellen Stunde äussern. Ich kann dem Vorschlag des Abg. Seger sehr viel abgewinnen, dass die themengebende Fraktion entscheidet, ob die Regierung teilnimmt oder nicht. Man darf nicht vergessen, wenn die Regierung teilnimmt, dann hat sie auch Redezeit. Und je nach Thema kann uns als Landtag das vielleicht einfach auch fehlen, deswegen kann es für mich schon matchentscheidend sein, ob dann die Regierung dann hier ist oder nicht, damit wir mehr Zeit für das Thema haben. Im Weiteren kann ich auch dem Vorschlag des Abg. Georg Kaufmann einiges abgewinnen und schliesse mich hier der Aussage des Abg. Kaiser voll und ganz an. Von wem die Idee kommt, ist mir ebenfalls ziemlich egal, sage ich jetzt einmal so salopp. Ich denke, es kann einen sehr grossen Mehrwert bringen, wenn auch Themen in diesem Fall oder in unserem Fall von der DpL kommen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte ebenfalls zum Stimmungsbild beitragen und werde mich deshalb aber auch sehr kurz halten. Ich sehe es beim Thema Offenlegung gleich wie die Abgeordneten Quaderer, Seger, Vogt und viele weitere. Bezüglich Aktueller Stunde möchte ich das Votum des Abg. Seger unterstützen und werde mir auch den möglichen Antrag des Abg. Kaufmanns überlegen. Der Abg. Gassner hat gesagt, er hat eine Idee, die hatte ich auch. Um nicht vorgefertigte Voten vorzulesen und spontane Diskussionen zu stärken, wäre es vielleicht eine Überlegung, das Thema am Abend zuvor bekannt zu geben, so kann sich jede und jeder Überlegungen machen und dann wird hoffentlich diskutiert und nicht heruntergelesen. Aber eben eine Idee, man kann es sich ja überlegen und wir werden später sicherlich darüber diskutieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke für Ihre Ausführung zur Anzahl der Petenten. Ich werde zum Art. 50 dann entsprechend noch eine Frage stellen. Ich hätte noch eine Zusatzfrage betreffend den Bericht und Antrag: Das zuständige Ministerium ist ja bekanntlicherweise das Ministerium für Präsidiales und Finanzen und beim Antrag hat die Regierungschef-Stellvertreterin unterzeichnet. Mich würde jetzt interessieren, wieso hier nicht der Regierungschef unterzeichnet hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich beantworte zuerst die einfachste Frage, die letzte des Abg. Günter Vogt. Ja, ich war nicht im Ausstand, sondern einfach an dieser Regierungssitzung einfach nicht da. Und dann ist es üblich, dass die Regierungschef-Stellvertreterin die Sitzung leitet und die Ausfertigungen macht. Deshalb erhalten Sie immer wieder einmal auch Berichte und Anträge, die von der Regierungschef-Stellvertreterin unterzeichnet sind. Zum Abg. Seger: Sie haben mich noch gefragt, ob wir eine Meinung dazu hätten, wer denn einen Verbesserungsauftrag machen könnte. Ich denke, das könnte der Landtag dann auf eine 2. Lesung sicher klären oder das Präsidium. Nach meiner Meinung, nach unserer Meinung, wäre es das Präsidium, was ja auch die Traktandierung vornimmt. Also das Präsidium setzt es ja auf die Traktandenliste und in diesem Moment hat es Kenntnis davon. Ich denke, das wäre die absolute Ausnahme. Normalerweise sind die Petitionen ja so geschrieben, dass man sich die Frage gar nicht stellt. Sonst könnte das Präsidium sicher diesen Auftrag geben. Aber das ist nur unsere Meinung. Dann zum Abg. Günter Vogt, Sie haben auch noch den Landtagspräsidenten wegen der Petition durch mehrere Bürger gefragt. Und ich möchte das einfach noch bekräftigen, was der Landtagspräsident gesagt hat. Dieses Petitionsrecht ist ja im vierten Hauptstück, «Von den allgemeinen Rechten und Pflichten der Landesangehörigen». Und es steht auch explizit im entsprechenden Verfassungsartikel, dass eben durch einzelne oder mehrere ... Also man kann diese Hürde nicht einfach auf Gesetzesstufe ändern, sondern man müsste das auf der Verfassungsstufe ändern. Ich glaube, das wäre eine grössere Übung. Dann noch zum Abg. Gassner, Sie haben noch gefragt mit welchen Mitteln die Regierung sich das vorstellen kann. Ja, grundsätzlich müsste sich das der Landtag überlegen, es ist nicht an der Regierung, das zu machen. Aber man muss sich einfach auch vorstellen, heute kann man schon 100 Briefe schicken mit 100 Petitionen, und dann haben wir den Salat. Also es ist heute schon eine tiefe Hürde und uns ging es darum, bei dieser Aussage eben auch zu sagen, wenn es auch Online-Petitionen gibt, wo es ja gerade darum geht, dass möglichst viele Leute das unterzeichnen, dass man dann auch die Möglichkeit haben sollte, es elektronisch einzureichen, dass das auch akzeptiert werden würde. Wir kommen von dieser Seite mit dem elektronischen Geschäftsverkehr und erachten dieses über den Postweg zu gehen in der heutigen Zeit nicht mehr unbedingt als das Mittel der Wahl. Aber der Landtag ist natürlich frei, hier über diesen Weg zu gehen. Die Post wird es freuen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Frau Regierungsrätin Hasler, bitte Entschuldigen Sie, dass ich Sie übergangen habe, aber ich dachte eine direkte Beantwortung dieser Frage durch den Herrn Regierungschef wäre sinnvoll.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne nachfolgend noch auf die Fragen des Abg. Wendelin Lamperts ein. Was Sie ausgeführt haben, ist völlig richtig. Ja, die Empfehlungen von GRECO betreffend Transparenz und sind tatsächlich so zu verstehen, dass damit Korruption möglichst vermieden werden soll. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass es in Ländern Fälle gibt, wo Entscheidungen durch private, finanzielle oder andere Interessen zumindest beeinflusst wurden. Korruptionsfälle auch in Parlamenten gibt es international viele, und auf diesen Erfahrungen beruhend kann man auch die Empfehlungen von GRECO verstehen. Es soll eben durch diese Auflage oder durch diese Empfehlung von GRECO mit der Offenlegungspflicht zumindest vermieden werden, dass mögliche Interessen unbekannt bleiben. Ich kann vielleicht deshalb einfach noch kurz zitieren, was im GRECO-Bericht diesbezüglich ausgeführt wird, auch was die Empfehlungen für Liechtenstein betrifft. GRECO betont, dass Transparenz bei der Arbeit gewählter Vertreter ein wichtiges Merkmal einer jeden Demokratie ist. Die Bürger müssen wissen, wem sie ihre Stimme geben und welche Interessen ihre Vertreter nach der Wahl voraussichtlich verteidigen werden. Die Steuerung des Korruptionsrisikos bedeutet heute auch, Mittel der Abschreckung einzuführen, um Menschen davon abzubringen in den Führungsebenen des Staates auf verbotene oder problematische Quellen der Bereicherung zurückzugreifen. Strafrecht und Justizbehörden dürfen nicht das einzige Mittel sein, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Und eben daraus folgend kommt diese Auflage von GRECO betreffend die Offenlegung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, werden wir jetzt über Eintreten befinden. Alle offenen Fragen können ja bei der 1. Lesung erneut aufgebracht werden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesinitiative ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, somit hat der Landtag einhellig Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung der legistisch geprüften Initiativvorlage vor. Überschrift vor Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 9a steht zur Diskussion.
Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Bei dieser Überschrift habe ich mich schon gewundert bei der Abänderung oder der legistisch geprüften Vorlage. Hier wurde offenbar beim Wort «des Landtages» wurde ein «e» eingefügt. Also das finde ich jetzt schon eine kleinliche Überprüfung. Ziel soll ja laut Art. 9a des GVVKG die Prüfung auf Übereinstimmung mit Verfassung und Staatsverträgen sein sowie in formeller Hinsicht auf die legistischen Grundsätze, ob das dann entspricht. Aber wenn man hier ein «e» einsetzt, da komme ich mir vor wie bei der Korrektur eines Primarschullehrers bei einem Schüleraufsatz. Das hat nichts mit Verfassungsmässigkeit zu tun. Also das hat mich jetzt schon genervt, muss ich ehrlich sagen. Und eine Bemerkung am Rande: Beide Formen sind laut Duden gebräuchlich und korrekt. Und ich habe mir dann noch die Zeit genommen und habe einmal auf www.gesetze.li nachgeschaut, wie oft es in unseren Gesetzestexten «des Landtags» ohne «e» und wie oft es «des Landtages» mit «e» heisst. 84 Treffer waren «Landtages» und 722 Treffer waren «Landtags». Also es hat sich erübrigt, man kann hier das «e» auch draussen lassen. Und das wäre jetzt mein Antrag, wir lassen das «e» draussen, also dann für die 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Bei der Überschrift steht: Rechte und Pflichten des Landtages. Dürfen wir hier die Rechte und Pflichten des Parlamentsdienst miteinschliessen, ist meine Frage? Und ich meine, diese seien im Bericht und Antrag Nr. 9/2021 angemerkt, dass dann halt auch erwähnt werden müsste, wenn wir den Parlamentsdienst miteinschliessen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke das nicht, aber wir werden das natürlich anschauen. Wir können weiterlesen. Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Abg. Georg Kaufmann
Hier frage ich mich im Abs. 1: «Beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn unterrichtet jedes Mitglied des Landtages das Büro schriftlich über seine:» Welches Büro? Ist das der Parlamentsdienst? Das nehme ich an. Ich glaube, das Büro für Parlamentsdienst ist bei uns nicht unbedingt geläufig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diesen Hinweis, er ist uns auch schon aufgefallen. Das wird der Parlamentsdienst sein, der Begriff muss geändert sein. Vielleicht ist es noch traditionell ein Überbleibsel, weil früher der Parlamentsdienst das Büro - nein, es ist umgekehrt, das Präsidium das Büro genannt wurde. Aber wir werden das entsprechend berichtigen. Vielen Dank für diesen Hinweis.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich finde es auch nicht dienlich, wenn Einkommens- oder Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen, auch wenn ich persönlich kein Problem damit hätte. Aber dennoch möchte ich anregen, dass vielleicht ähnlich wie Abs. 2 ein Absatz eingefügt wird, wo die Mitglieder auch angeben müssen, um wie viele Wochenarbeitsstunden oder Stellenprozente es sich bei dieser Tätigkeit handelt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Anregung.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Ja, neben dem Büro ist mir auch aufgefallen, dass das Bst. e, wir haben ja Bst. a bis d, nicht mitaufgenommen wurde. Man hat es ja von den Schweizern übernommen und da wäre für mich noch zu ergänzen: Offenlegung in Kommissionen und Organen des Landes. Das möchte ich anregen, den Bst. e mitaufzunehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden auch das überprüfen. Nach Ansicht des Präsidiums ist das in Art. 9b Abs. 1 Bst. b bereits enthalten. Aber wir werden das überprüfen.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Besten Dank für das Wort, guten Morgen miteinander. Ich habe noch eine Frage, ob das auch für stellvertretende Abgeordnete dann gilt gleich zu Beginn und ob man dann alles einhalten muss. Und was geschieht, wenn man es unter dem Jahr sonst einen Wechsel gibt? Muss man dann das in der Mitte oder dann, wenn es passiert, ausfüllen und melden? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es scheint mir absolut logisch und unabdingbar, dass das für alle gewählten Abgeordneten gilt.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Mit Art. 9b und dann nachfolgend mit Art. 9c schiesst das Präsidium in meinen Augen über das Ziel hinaus. Da schliesse ich mich der Meinung der Regierung an. Es ist mehr als eigentlich die GRECO vorschlägt oder verlangt, nämlich sowohl Ausstand als auch Offenlegung. Ich würde dafür plädieren, offenbar ist das im eidgenössischen Parlament auch so, dass man nur für die Offenlegung ist und dann dafür nicht für den Ausstand oder umgekehrt. Aber beides? Eben die Regierung führt aus, hier besteht dann viel Interpretationsbedarf und viel Konfliktpotenzial. Ich würde wirklich anregen, dass wir entweder-oder machen, nicht sowohl-als-auch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte vor allem auf die Bestimmung Art. 9b Abs. 1 Bst. b eingehen. Hier sollen auch Funktionen, beispielsweise bei privaten Stiftungen, offengelegt werden. Dies führt meines Erachtens einfach dazu, dass das Landtagsmandat für Personen vor allem aus dem Treuhandbereich sehr unattraktiv wird, wenn beispielsweise eben Treuhänder sämtliche Mandate offenlegen müssen, in welchen sie Einsitz nehmen. Also mit dieser Bestimmung habe ich dann doch Mühe, es stellt sich für mich die Frage, ob die privaten Stiftungen tatsächlich aufgeführt werden müssen. Sonst muss man sich bewusst sein, dass Personen aus diesem Bereich höchstwahrscheinlich nicht kandidieren werden, weil einfach diese Hürde dann zu gross ist. Man muss sich auch vergegenwärtigen, dass diese Personen durch ein Landtagsmandat natürlich noch mehrere Probleme haben. Sie haben beispielsweise Probleme, wenn sie für Gesellschaften Bankkonten eröffnen möchten. Da müssen sie dann angeben, dass sie Parlamentsmitglied und somit politisch exponiert sind. Dies führt zumindest nach meiner Erfahrung meistens im Ausland zum Ergebnis, dass sie kein Konto eröffnen können, weil die Banken dann sagen: Sie sind politisch exponiert, wir haben dadurch einen grösseren Aufwand, vielen Dank für die Anfrage, aber bei uns können sie kein Konto eröffnen. In diesem Bereich bestehen ohnehin schon grosse Hürden und dies erhöht die Hürde natürlich nochmals in diesem Bereich. Wir sind ein Milizparlament, wir möchten Personen aus verschiedensten Lebensbereichen in diesem Parlament haben. Ich denke, es wird dann schwierig, Personen aus dem Finanzbereich zu finden. Dann zum Begriff «öffentliches Register» in Abs. 3: Hier würde mich interessieren, was hier die Vorstellung für dieses öffentliche Register ist. Meines Erachtens würde es ausreichen, wenn diese Informationen einfach beim Landtagssekretariat deponiert werden und allenfalls auf Anfrage eingeholt werden können. Hier würde mich einfach sonst die Ansicht des Landtagspräsidiums interessieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Bezüglich des öffentlichen Registers kann ich jetzt keine detaillierte Auskunft geben, wie das angedacht ist. Vielleicht kein eines der Mitglieder des Präsidiums mich hierbei unterstützen.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich habe gedrückt, als ich gesehen habe, dass der Abg. Sascha Quaderer gedrückt hat, weil ich gedacht habe, er würde jetzt hier auch den Antrag stellen, überall das Genitiv-E rauszustreichen. Ich habe vorhin schon einmal gedrückt und ich beisse mir fast auf die Zunge, weil es mir fast zu blöd ist, diese Diskussion zu führen. Aber ich konnte mir fast nicht vorstellen, dass es stimmt, was Sie vorhin gesagt haben, dass es 84-mal so ist und 773-mal anders. Deshalb habe ich diese Kontrolle gemacht. Und ich glaube, die Legistik bei uns arbeitet sehr sauber. Wenn Sie dann eben schauen, was bei diesen 773 Ergebnissen kommt, dann kommt eben «das Landtagspräsidium», «der Landtagspräsident» und alle anderen Landtagsdinge. Und wenn der Genitiv genutzt wird, dann ist es eben immer «des Landtages», und deshalb möchte ich beliebt machen, dass man, auch wenn es eine kleinliche Anpassung zu sein scheint, im Sinne der Einheitlichkeit den Anträgen des Abg. Quaderer dann nicht folgt und es so belässt, wie es jetzt eben drinsteht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Klärung.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, persönlich bin ich gespannt. Was GRECO dann sagen wird zu diesem Artikel 9b nach den Ausführungen der Frau Aussenministerin, das wird dann die Zukunft weisen. Meine konkrete Frage ist, in Abs. 1 Bst. a werden explizit die Arbeitnehmenden erwähnt. Wie sieht es mit den Arbeitgebern aus? Sind diese unter Abs. 1 Bst. b subsumiert? Oder heisst es im ganz konkreten Fall, wer eine Arbeitgeberfunktion hat, der muss hier nichts offenlegen? Oder was hat man sich hier überlegt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ja, ich würde davon ausgehen, dass das in Abs. 1 Bst. b subsumiert ist, aber das werden wir überprüfen müssen. Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sie haben noch nach der Meinung von einem anderen Präsidiumsmitglied gefragt, betreffend die Anmerkungen des Abg. Thomas Vogt. Ich kann diese Änderungsvorschläge nachvollziehen, auch das mit dem öffentlichen Register, ob das nur auf Anfrage veröffentlicht oder bekannt gegeben wird. Aber ich denke, das müssen wir dann mit unserem Berater auf die 2. Lesung abklären. Ich glaube, das können wir jetzt nicht hier so spontan beantworten. Aber einfach noch der Vollständigkeit halber: Der Abg. Pascal Ospelt hatte noch eine Frage gestellt, wann die Änderungen des Arbeitsverhältnisses bekannt gegeben werden müssen. Muss das einmal im Jahr oder direkt bei der Änderung gemacht werden, das müsste man vielleicht dann auch noch für die Materialien aufnehmen. Ich glaube, diese Frage wurde noch nicht beantwortet. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank und vielen Dank für die Unterstützung, es ist eine Vorlage des Präsidiums und ich bin für jede Unterstützung auch dankbar. Natürlich ergeben sich viele Fragen und wir nehmen diese dankbar auf und werden sie auch auf die 2. Lesung mitberücksichtigen.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, geschätzter Präsident. Ich möchte kurz noch auf die Worte des Abg. Thomas Vogt eingehen bezüglich des öffentlichen Registers und mich der Frage anschliessen über die Ausgestaltung oder wie dieses öffentliche Register aussieht. Ich gehe davon aus, dass es einfach auf Landtag.li einsehbar ist. Ich teile aber nicht die Meinung, dass das nur auf Anfrage einzuholen ist, sondern begrüsse da die Transparenz. Ich denke, in Sachen Spital ist die VU sehr bedacht auf die Transparenz, einer ihrer Slogans ist «Vertrauen schaffen». Ich denke, so ein Vorgehen, dass man das nicht öffentlich einsehen kann, wo, in welchen Stiftungen die Mitglieder des Landtages im Verwaltungsrat sitzen oder in welchen Kommissionen sie Einsitz haben und so weiter und so fort, das trägt nicht wirklich zur Transparenz bei. Da möchte ich schon beliebt machen, dass man das offenlegt und der Öffentlichkeit zugänglich ist. Des Weiteren noch ein Punkt unter 4. Da ist noch ein Widerspruch zum Art. 9c, aber da gehe ich dann im entsprechenden Artikel nochmals darauf ein. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Vielleicht noch zur Fragestellung öffentliches Register: Wenn ich mich richtig erinnere - wobei, da müsste ich die Notizen von der GRECO-Diskussion heraussuchen - damals war die Diskussion, dass man das komplette Salär, alles offenlegen muss inklusive Einkommen der kompletten Familie. Damals war auch die Diskussion im GRECO, dass das öffentlich geschehen muss. Wir haben es dann soweit reduziert, dass wir gesagt haben: Ja, offenlegen bis zu einem gewissen Rahmen, aber transparent. Darum ist meine Haltung auch so. Denn, wenn ich das richtig im Kopf habe, dass wir das auf Landtag.li oder wo auch immer veröffentlichen. Aber das war der Gedanke, als wir dieses Wort so geschrieben haben «öffentliches Register». Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte kurz auf Ihr Votum eingehen, Frau Abg. Fausch. Ich bin selbstverständlich für Transparenz. Aber ich verstehe jetzt den Vergleich nicht ganz mit dem Landesspital, aber in Ordnung. Aber wenn wir komplette Transparenz einführen würden, wie es seitens GRECO gefordert wird, dann müssten wir eben die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, der Kinder und alles offenlegen. Und da stelle ich mir dann schon die Frage, was der Sinn und Zweck der Offenlegung ist. Wir wollen hier Korruption bekämpfen. Ich sehe ja den Sinn ein, dass man die Mandate grundsätzlich offenlegen muss. Ein gewisses Verständnis habe ich dafür. Das, was ich einfach sagen wollte, ist, dass es dann für Personen, die aus dem Gesellschaftsrechtsbereich kommen, einfach noch unattraktiver wird, ein Landtagsmandat zu bekleiden, weil sie dann tatsächlich de facto ihre gesamten geschäftlichen Kontakte offenlegen müssten. Wir müssen uns einfach bewusst sein: Wenn wir diese Bestimmung einführen, dann wird es für diese Personengruppe sehr, sehr unattraktiv. Das ist das Einzige, was ich damit sagen wollte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir müssen das jetzt auch nicht final ausdiskutieren. Das Landtagspräsidium nimmt sowohl die eine wie die andere Meinung entgegen und wir werden das im Landtagspräsidium abwägen und dann mit einer konkreten Vorlage kommen. Und dann besteht ja die Möglichkeit, auf die 2. Lesung hin Änderungsanträge einzubringen.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort noch einmal. Ich unterstütze Ihre eben gemachte Aussage. Ich möchte aber nur noch einmal klarstellen oder korrigieren oder ich möchte auseinanderhalten: Wenn es um die Offenlegung der Vermögenswerte geht, da teile ich Ihre Meinung, wie eben auch die des Abg. Sascha Quaderer. Wir finden keine Landtagsmitglieder oder Kandidierenden, glaube ich, wenn sämtliche Vermögenswerte der Familie offengelegt werden müssen. Also das möchte ich klarstellen. Aber es geht mir um die Offenlegung der Tätigkeiten oder wo man Einsitz hat und welche Tätigkeiten man ausübt in welchen Kommissionen. Das einfach noch zur Klarstellung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Vielleicht noch eine letzte Ergänzung: Wir haben explizit GRECO versucht - ich weiss nicht, ob es gelungen ist - aber versucht zu erklären, wie die Massstäblichkeit in Liechtenstein ist. Und das ist nicht zu vergleichen mit Deutschland oder anderen grossen Länder. Wir haben erklärt, dass wir ein Milizparlament sind und versucht, das rüberzubringen. Da gab es gewisse Punkte, die GRECO aus meiner Perspektive verstanden hat, und gewisse, wo sie halt andere Massstäbe anlegen. Aber darum ist das Parlamentspräsidium auch diesen Weg gegangen und ich denke, das ist richtig so. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 9c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9c steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mein Votum betrifft eigentlich noch Art. 9b, aber irgendwie auch Art. 9c. Es geht um das Thema Ausstand oder unmittelbare Betroffenheit. Im Art. 9b Abs. 4 wird ja festgelegt, dass «Mitglieder des Landtags, die durch einen Beratungsgegenstand in ihren persönlichen Interessen unmittelbar betroffen sind, weisen auf diese Interessenbindung hin, wenn sie sich im Landtag oder in einer Kommission äussern.» Für mich geht es jetzt hier einfach um den Begriff der «unmittelbaren Betroffenheit». Wenn Sie diesen zumindest auf die 2. Lesung mit mehr Inhalt füllen könnten. Ich mache jetzt ein Beispiel: Sie persönlich, Herr Landtagspräsident, gestern bei der AHV-Debatte, Sie sind allenfalls von dieser Vorlage direkt betroffen. Handelt es sich hier jetzt um eine unmittelbare Betroffenheit? Ja/nein. Ich bin indirekt von dieser Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt dann betroffen. Hier würde mich einfach interessieren: Es gibt viele Vorlagen, bei denen wir alle hier drin in einem gewissen Mass unmittelbar betroffen sind. Hier fehlen mir noch Kriterien, wann eine direkte unmittelbare Betroffenheit vorliegen soll. Oder ich gehe davon aus, wie bei der Diskussion um die Einführung des Mischindex bei der AHV, soll eben keine unmittelbare Betroffenheit vorliegen, bei welcher diese Bestimmung zur Anwendung gelangt - bin ich der Ansicht. Aber das geht, zumindest meines Erachtens, aus dieser Bestimmung nicht hervor. Und da wäre ich Ihnen zumindest auf die 2. Lesung dankbar, wenn Sie zu solchen Fragestellungen mehr Ausführungen machen könnten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für die Anregung. Ich glaube, dass es hier in den Erläuterungen doch recht verständlich dargestellt ist am Beispiel des Lehrerdienstgesetzes. Also wenn das Lehrerdienstgesetz beraten wird, dann kann eine Lehrperson mitdiskutieren, weil es eben nicht unmittelbar um diese Person geht, sondern um die ganze Lehrerschaft. Das ist der Unterschied. Oder wenn wir das AHV-Beispiel hernehmen, dann kann jeder und jede, die davon irgendwann betroffen sein wird, mitdiskutieren, wenn es nicht direkt um die AHV-Erhöhung einer einzelnen Person geht, die hier im Raume sitzt. Also die unmittelbare Betroffenheit bezieht sich auf die Person. Ansonsten ist das doch schon recht gut erläutert. Wenn es Themen sind, auch wenn man persönlich betroffen ist, aber die die Allgemeinheit betreffen, dann kann man mitdiskutieren. Ich glaube, wenn das noch nicht genügend ausgeführt ist, können wir das noch präzisieren. Aber ich denke am Beispiel, das vorgegeben ist, ist es doch recht gut erklärt.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Ich möchte Sie eigentlich nur ergänzen. Wir haben das im Präsidium lang und breit besprochen. Wir sind davon ausgegangen, dass, wenn wirklich eine Person alleine davon betroffen ist, also ich alleine habe die Konsequenzen daraus zu ziehen bei einer Entscheidung, dann ist das für mich alleine gültig, dann kann ich in den Ausstand treten. Aber wenn ich eine Entscheidung zu treffen habe, die mehrere betrifft und nicht nur mich alleine, dann kann ich nicht in den Ausstand treten. Ich denke, das einzige, was wir auf die 2. Lesung machen können, ist, Beispiele zu bringen. Denn die Erklärung ist ausführlich hier drin mit «individuell» und «generell». Und das, finde ich, reicht aus. Aber wir können noch einige weitere Beispiele auflisten, um es gänzlich zu erklären. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mit dieser Bestimmung gar nichts anfangen. Denn wenn Sie schon einzeln auf das Individuum gehen - sind zwei Personen eine Gruppe? Wenn zwei Personen individuell betroffen sind? Also ich denke mir, das gibt viel zu viel Auslegungsprobleme. Wir sind hier auf einem Level, der eigentlich abstrakte Rechtsgeschäfte betrifft. Von daher ist es wichtig, dass im Landtag alle Volksvertreter sind und sicher, diese haben verschiedene Interessen. Aber sie müssen auch die verschiedenen Interessen des Volkes einbringen.Müssen Abgeordnete in den Ausstand treten, nur weil sie Kinder oder ein Unternehmen haben, wäre bald niemand mehr im Saal. Vor allem niemand, der sich in der jeweiligen Materie - gerade weil wir ein Milizparlament sind - auskennt. Die Folge wäre, dass dann vermehrt ausserparlamentarische Lobbisten in Aktion treten und die Sachverhalte klären müssten. Diese Lobbyisten wären dann erst recht befangen und in einem Interessenskonflikt. Mit dem Ausstand von Abgeordneten, die bestimmte Sachverhalte aus Erfahrung kennen, würde das für eine parlamentarische Entscheidung notwendige Wissen fehlen. Es gäbe im schlimmsten Fall nur noch Technokratenentscheidungen. Schliesslich würden Ausstandsregeln zu schwierigen Abgrenzungsproblemen führen. Wer wäre zuständig dafür, einen Abgeordneten auszuschliessen, wenn dieser sich als nicht befangen erklären würde? Zusammenfassend wäre nach meiner Meinung eine Ausstandregelung für die Volksvertretung systemisch falsch und abgesehen davon in der Sache auch nicht zielführend. Abgeordnete sind Volksvertreter und sollen bei der Rechtssetzung die Interessen des Volkes vertreten. Dazu gehören notgedrungen auch die eigenen. Man stelle sich nur vor, wie es wäre, wenn bei Frauenrechten alle Frauen in Ausstand treten müssten und nur noch Männer entscheiden dürften. Das Frauenstimmrecht lässt grüssen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf einfach noch einmal wiederholen, dass es um das unmittelbare persönliche Interesse geht. Der Gedanke kann nicht sein, dass Frauen ausgeschlossen wären, wenn es um eine Frauenangelegenheit ginge. Es geht um das unmittelbare persönliche Interesse. Ich glaube, wir sollten das Ganze auch nicht überbewerten. Wir hatten bisher keine Ausstandregelung. Trotzdem hatten wir immer wieder gelegentlich, im Halbjahresrhythmus, jemanden, der aus eben unmittelbar persönlicher Betroffenheit in den Ausstand getreten ist - was eigentlich gar nicht möglich wäre. Nach bisheriger Geschäftsordnung kannten wir ja gar kein Ausstandrecht. Ich glaube, das erleichtert die Sache sogar, dass wir jetzt eines haben. Und ich bin überzeugt, wir werden nicht mehr als ein, zwei Fälle - wenn überhaupt - pro Jahr haben. Aber es gibt eben doch diese Fälle der unmittelbaren persönlichen Betroffenheit. Darum glaube ich schon, dass der Artikel Sinn macht. Umso mehr, dass wir damit der GRECO auch einen grossen Schritt entgegenkommen, ohne dass es uns wehtut. Aber selbstverständlich wird jede Anregung aufgenommen und nochmals diskutiert.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Ich hatte anfänglich auch meine Mühe mit diesem Spannungsverhältnis zwischen Abs. 4 im Art. 9b und dem Ausstand Art. 9c. Sie sind sprachlich praktisch genau gleich formuliert. Aber ich habe es jetzt, glaube ich, verstanden. Was mich aber trotzdem noch irritiert, ist folgendes: Ich finde, Gesetzesartikel sollten möglichst klar formuliert sein. Und hier steht: «wenn sie an einem Beratungsgegenstand ein unmittelbares persönliches Interesse haben oder aus anderen Gründen befangen sein könnten.» Das ist mir auch wieder etwas unklar. Was sind «andere Gründe»? Es sollten wenigstens Beispiele in den Begleitmaterialien angeführt werden. Sonst kann man sich wirklich fragen: Kann man diesen Oder-Ansatz nicht weglassen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das ist eine Anregung, die wirklich noch einmal angeschaut werden muss. Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Kaufmann hat gesagt, er hat jetzt das Zusammenspiel verstanden. Ich habe es gerade nicht verstanden. In Art. 9b Abs. 4 wird ausgeführt, dass man auf die Interessenbindung hinweisen muss, wenn man sich im Landtag oder in einer Kommission äussert. Im Art. 9c steht dann, dass man in Ausstand zu treten hat, wenn man ein unmittelbar persönliches Interesse hat. Für mich ist jetzt einfach nicht klar: Wenn ich jetzt nur den Art. 9b hätte, dann würde ich sagen, ich muss einfach auf das unmittelbar persönliche Interesse hinweisen und kann mich äussern. Gemäss Art. 9c wäre ich der Ansicht, dass ich in den Ausstand treten müsste. Meine Frage wäre jetzt: Was hat man zu tun, falls jemand ein unmittelbar persönliches Interesse hat. Hat man dieses unmittelbar persönliche Interesse einfach offenzulegen und kann sich äussern oder hat diese Person in den Ausstand zu treten? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ich kann die Argumentation des Abg. Vogt jetzt nachvollziehen, weil ich diesen Widerspruch nun auch, glaube ich, nachvollziehen kann. Da man sich ja nicht äussern kann, wenn man in den Ausstand getreten ist. Also es ist wirklich ein Widerspruch zwischen Art. 9b Abs. 4 und Art. 9c Abs. 1. Ich denke, wir müssen das auf die 2. Lesung nochmals genau anschauen. Ich kann auch der Aussage der Abg. Zech-Hoop einiges abgewinnen. Auch ich habe Mühe mit dem Ausstand, weil ich der Ansicht bin, wenn man sich in den Landtag wählen lässt, dann muss man auch zu jedem Thema eine Meinung äussern können. Ich weiss nur, in der Vergangenheit sind mir einfach die Ausstandregeln bekannt bei Wahlen. Wenn Personen in der Verwandtschaft zur Wahl stehen, dass man dann in den Ausstand getreten ist. Aber sonst, finde ich, muss man den Ausstand wirklich sehr restriktiv handhaben und nicht einfach sagen: Ja, das betrifft mich jetzt ein bisschen, ich möchte jetzt in den Ausstand treten. Ich denke, mit Beispielen werden wir sicher auf die 2. Lesung einiges an Unklarheiten beseitigen können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich könnte mir auch zur Abbildung dieser Ausstandregelung noch vorstellen, dass sie nur gilt, wenn es um Beschlussgeschäfte geht. Wir haben hier im Landtag ja oft Kenntnisnahmen, reine Kenntnisnahmen, von Geschäftsberichten zum Beispiel. Aber bei Beschlussgeschäften scheint es mir schon wichtig, dass, wenn man unmittelbar persönlich betroffen ist, dass eine Ausstandmöglichkeit gegeben ist. Aber wir werden das nochmals anschauen.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Ich begrüsse diese Diskussion sehr über die Ausstandregelung, weil sie, wie man jetzt auch hört, gewisse Konfliktpunkte birgt. Aber ganz grundsätzlich: So eine Ausstandregelung bietet natürlich auch uns selbst einen Schutz - kann einen Schutz bieten -, wenn gewisse Unsicherheiten da sind, ob jetzt ein persönliches Interesse direkt besteht oder nicht. Hier wäre ich wirklich auch sehr froh um Klärung: Wenn so ein Verdacht besteht - ich will das nicht negativ bewerten -, sondern wo kann man sich hinwenden, wenn man befürchtet, es könnte ein Konflikt bestehen? Damit das geklärt ist und ob dann in den Ausstand getreten werden soll oder nicht. Aber dafür möchte ich wirklich dennoch beliebt machen, in diesem Art. 9b Abs. 1b, dass diese Tätigkeiten bei allen Schwierigkeiten, die sie bergen könnten, wirklich offengelegt werden - im Sinne der Transparenz. Das muss gegeben sein. Davon muss man Kenntnis haben, in welchen Gremien jemand einsitzt. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 9d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9d steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Hier ist uns, glaube ich, ein Fehler unterlaufen. In meinen alten Unterlagen ist der Zusatz «und des Parlamentsdienstes» nicht enthalten. Hier ist er wieder enthalten. Ich denke, das können wir sowohl in Abs. 1 wie auch in Abs. 3 ersatzlos streichen. Ich bin der Ansicht, der Parlamentsdienst ist im Staatspersonalgesetz mit erfasst und wir können dies somit streichen.Und ich denke auch, aber das müssen wir vielleicht klären, die Frage der Abg. Bühler-Nigsch zur Überschrift vor Art. 9 - sie hat, glaube ich, gefragt, ob der Parlamentsdienst hier nicht erwähnt werden müsste - sollte hiermit auch geklärt sein. Dass man den nicht explizit bei der Überschrift vor Art. 9a auch noch erwähnen muss, weil ich auch hier der Ansicht bin, dass es mit dem Staatspersonalgesetz abgedeckt sein sollte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich frage mich bei der «Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen», was das für bezahlte Absenzen bei den Arbeitgebern oder bei der Landesverwaltung zu bedeuten hat. Gehören diese Absenzen zu «sonstigen Vorteilen»? Oder ist das davon ausgeschlossen? Falls wir das ausschliessen wollen, dann würde ich beliebt machen wollen, dass wir einen zusätzlichen Absatz einführen, der irgendwo in diese Richtung lautet: «Geschenke oder sonstige Vorteile sind zulässig, solange sie den Gegenwert der aufgebrachten Zeit nicht überschreiten und die Zeit im öffentlichen Interesse eingesetzt wurde.» Ich denke, es kann nicht sein, dass die Landesverwaltung, private Unternehmen oder auch private Sponsoren unsere politischen Institutionen finanzieren. Wenn wir der Meinung sind, dass die Finanzierung des Landtages nicht ausreicht, eine seriöse Arbeit im öffentlichen Interesse abzuliefern, dann müssen wir an diesen Bezügen arbeiten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann den gesagten Worten des Abg. Gassner gerade viel abgewinnen. Ich hatte das nicht so auf dem Radar, aber unterstütze das Votum und wäre da auch für Ausführungen über diese «sonstigen Vorteile», vielleicht anhand von Beispielen, dankbar. Zum Abs. 2 denke ich auch hier, diese «sozial üblichen Vorteile» öffnen Interpretationsspielraum, weshalb ich diesen schlicht und einfach streichen würde, um das herauszunehmen und es bei «geringfügig» zu belassen. Und eben auch: Den Parlamentsdienst sehe ich hier nicht, der sollte hier nicht enthalten sein, sodass das dann wieder mit der Überschrift von Abs. 9a konform ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich wiederhole mich nicht ständig, dass wir alles aufnehmen auf die 2. Lesung, was angeregt wird.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe noch eine Grundsatzfrage zur Behandlung dieser Vorlage. Bei vielen Artikeln hier steht eine Anmerkung der Regierung. Viele der Anmerkungen der Regierung teile ich. Kann ich zumindest davon ausgehen, dass das Landtagspräsidium auf diese Anmerkungen der Regierung auf die 2. Lesung eingehen wird? Oder muss ich, falls ich die Anmerkung befürworte, die extra nochmals vorbringen? Landtagspräsident Albert Frick
Es kann sicher nicht schaden, wenn Sie das stützen. Die Anmerkungen der Regierung gehören ja an und für sich nicht in diesen Text hinein. Aber sie sind hier, wir haben auch erklärt warum. Aber wenn Sie der Ansicht sind, es bedarf noch einer besonderen Unterstützung, ist es gut, wenn Sie das anbringen.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Sie haben gefragt, Frau Abg. Fausch, aber vielleicht waren es auch nicht Sie, könnte sein, dass ich mich jetzt vergreife, was die sonstigen Vorteile sein könnten. Wenn ich eine Weinflasche bekomme, das ist ein Geschenk. Wenn ich eine Einladung zum Golfturnier mit einer Woche in den Bahamas bekomme, dann ist es ein sonstiger Vorteil - aus meiner Perspektive. So haben wir es auch im Präsidium diskutiert. Und dann habe ich das als Landtagsmitglied abzulehnen. Also alles, was in diese Richtung geht, wo ich sagen muss, das hat dann diesen Korruptionsgeschmack, weil dann auf mich Einfluss genommen wird von Externen, läuft darunter. Was wir nicht diskutiert haben: Wenn mich mein Arbeitgeber freistellt, dass das darunterfällt. Das haben wir nicht in diesem Kontext gesehen. Aber die Fragestellung ist interessant, das müssen wir klären. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mich da meinem Vorredner gerade anschliessen. Wenn man diese Diskussion führen will, dann sind einfach sämtliche Arbeitgeber betroffen, die Freistellungen machen. Wenn man die Freistellung der Arbeitgeber als «sonstige Vorteile» betitelt, dann wären alle betroffen hier drinnen. Ich denke, der Abg. Oehry hat es gerade treffend ausgeführt. Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde zur Kenntnis genommen. Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Bezüglich des Weinbeispiels möchte ich einfach noch konkretisieren: Es kommt dann ganz fest darauf an, wie teuer dieser Wein ist. Handelt es sich um eine Flasche aus dem Aldi für CHF 5 oder handelt es sich um eine Flasche Château Pétrus für mehrere tausend Franken oder einen Edelburgunder, wo wir dann im fünfstelligen Bereich sind. Das ist auch etwas, was in Compliance-Schulungen immer wieder thematisiert wird: Eine Flasche Wein an sich kann eben sehr günstig sein, aber auch unendlich teuer. Und da muss man wirklich dann auch aufpassen. Generell zu sagen, eine Weinflasche ist zulässig, das geht nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, also die Betragsobergrenze von CHF 200 wird ja definiert. Aber ich glaube, das wird im Verhaltenskodex definiert. Aber damit das auch klar ist, es geht dann um sozial übliche Vorteile, eben die Flasche Wein oder die Pralinenschachteln, das darf CHF 200 nicht übersteigen. Ansonsten geht das über in den Besitz des Landtages und das Präsidium entscheidet über die Verwendung.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Sachgemäss wird sich die Regierung hier inhaltlich versuchen so weit wie möglich zurückzuhalten. Aber zum Votum des Abg. Vogt und zu Ihrer Replik, dass halt diese Anmerkungen eigentlich schon nicht hierhin gehören würden, muss ich mich halt jetzt ein bisschen vor unsere Leute stellen. Ich meine, wenn man nach der ersten Version die Anmerkungen schon bearbeitet und mit aufgenommen hätte, dann hätten wir die Anmerkungen nicht nochmals machen müssen. Jetzt haben wir es so praktisch wie möglich gleich zu den Artikeln hingeschrieben, damit man die auch berücksichtigen kann. Und wenn man jetzt jedes Mal sagen muss: Bitte auf die 2. Lesung die Anmerkungen der Regierung vielleicht noch berücksichtigen - ich weiss nicht, das ist halt einfach gegenüber der Arbeit unserer Leute und der Regierung - da fühlen wir uns ein bisschen fehl am Platz. Aber das einfach noch angemerkt. Ich glaube, die Zusammenarbeit hier im Zuge dieser Anpassung hätte sicher konstruktiver erfolgen können. Wir haben wirklich jetzt versucht, unser Bestes zu geben, es nochmals hier in die Anmerkungen zu schreiben, gleich zu den Artikeln. Insofern haben wir wahrscheinlich dann unsere Schuldigkeit getan.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Geschätzter Regierungschef, ich gehe davon aus, dass Sie Ihr Bestes geben und Ihre Mitarbeitenden natürlich auch. An sich ist es artfremd, dass die Bemerkungen hier drinstehen, darum habe ich das anfangs ausgeführt. Vielleicht ist es hilfreich zum Lesen, aber das haben jetzt andere auch anders gesehen. Und ja, das Parlamentspräsidium hat die Anmerkungen gelesen, teilweise teilen wir die Ansicht, teilweise teilen wir die Ansicht nicht. Aber das wird man sicher in der 2. Lesung ausführen müssen. Und als Mitglied der Winzer am Eschnerberg muss ich Ihnen sagen: Ich habe keine Weinflasche von CHF 200 oder über CHF 200 im Keller. Aber klar, es steht im Kodex drin, wie der Landtagspräsident auch ausgeführt hat. Wir reden von CHF 200. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte das Votum des Regierungschefs unterstützen. Meine Erwartungshaltung wäre einfach, dass das Landtagspräsidium auf die Anmerkungen der Regierung eingeht. Selbstverständlich muss es die Ansicht der Regierung nicht teilen, aber dass zumindest irgendeine Begründung dasteht, wieso man auf die Anmerkung der Regierung nicht eingeht. Nur so, glaube ich, finden wir am Schluss eine gute Lösung und haben uns mit sämtlichen Ansichten und Stellungnahmen dann auch wirklich auseinandergesetzt und auch entsprechend eingebaut. Also ich würde es wirklich begrüssen, wenn man in der 2. Lesung auf die Anmerkungen der Regierung eingeht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte mich einfach dagegen verwehren, dass die Anmerkungen der Regierung nicht berücksichtigt wurden. Man kann ja nicht einfach alles berücksichtigen, wenn man anderer Ansicht ist. Das Präsidium hat dann eine Vorlage gemacht und diese Vorlage diskutieren wir jetzt.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte vielleicht noch einmal zurückkommen: Wenn man diese sonstigen Vorteile beziehungsweise die Freistellung der Arbeitgeber als «sonstige Vorteile» deklariert und dann in Abs. 2 sagt, das darf CHF 200 nicht überschreiten, dann frage ich mich schon. Wenn Leute hier drinnen mehrere Tage freigestellt werden, sprich diese CHF 200 wären bei Weitem überschritten, was passiert dann mit diesen Mitgliedern, die diese «Geschenke» annehmen? Also das ist einfach zu klären von mir aus gesehen. Wenn man das so definiert, dann dürfte die Freistellung der Arbeitgeber nicht grösser als CHF 200 sein. Einfach, damit man sich dann auch der Konsequenzen bewusst ist, was man hier dann so mitunter beschliesst. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dieser Problematik werden wir uns mit Sicherheit annehmen müssen und ich bedanke mich auch für den Hinweis. Es ist vielleicht unter «Geschenke» nicht so subsummiert worden, aber es ist selbstverständlich etwas, was geregelt werden muss in diesem Zusammenhang.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Um es noch ein bisschen komplizierter zu machen, würde ich das Präsidium bitten, vielleicht auch einmal zu prüfen, wie es wäre, wenn man Abs. 2 komplett weglassen würde und sagen: Es gibt keine Annahme von irgendwelchen geringfügigen oder sozial üblichen Vorteilen, einfach: keine Geschenke. Ein warmer Händedruck muss reichen und sämtliche Kosten für andere Dinge müssen selbst getragen werden. Es wäre interessant zu wissen, was das für Konsequenzen hätte im praktischen Alltag, wenn man sich darauf einigen könnte: Es gibt keine solchen Vorteile, seien sie noch so geringfügig. Und dann müsste man natürlich diese Problematik oder diese Regelung der Freistellung separat regeln oder eben das Bezügegesetz dermassen überarbeiten, dass Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein solches Mandat möglich ist. Dass man eine Regelung findet, wie das mit der Freistellung geregelt ist und die Bezahlung für diese Zeit. Dann müsste man natürlich eben auch im Kodex das festhalten, dass solche Zuwendungen nicht gestattet sind. Einfach als Gedankenmodell. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nochmals das letzte Mal auf die Anmerkung der Regierung eingehen. Nicht, dass ich hier falsch verstanden werde. Ich möchte in keinster Weise so verstanden werden, dass das Präsidium die Anmerkungen der Regierung eins zu eins übernehmen soll. Sondern meine Bitte oder mein Ersuchen ist einfach, dass sich das Präsidium mit diesen Anmerkungen auseinandersetzt. Und dann ebenfalls halt auch transparent offenlegt, wieso es einer Anmerkung allenfalls nicht folgt. Dann hat der Landtag auch die Möglichkeit, sich mit beiden Meinungen auseinanderzusetzen. Zum Thema Freistellung: Das war mir tatsächlich vorher auch nicht wirklich bewusst, das Thema Freistellung. Aber ich bin der Meinung, dass das zumindest offengelegt werden müsste, dass man vom Arbeitgeber freigestellt wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte bei meinem Vorredner, dem Abg. Thomas Vogt, gerade anschliessen. Bei dieser Freistellung durch den Arbeitgeber: Ich denke, bei der Landesverwaltung ist es bereits öffentlich bekannt, wie diese Freistellungswirkung ist. Da würde auch nichts dagegensprechen, wenn diese dann auch in den Offenlegungspflichten in Art. 9b aufgeführt würde. Ich glaube, auch bei anderen grossen Firmen in Liechtenstein ist es bekannt, vielleicht bereits schon öffentlich bekannt, wie sie ihre Mitarbeitenden freistellen, wenn sie in den Landtag gewählt werden. Dann ist es einfach sicherlich auch transparent. Dies einfach einmal als Diskussionsvorschlag oder auch als Information, die für die 2. Lesung beachtet werden kann.Dann möchte ich etwas sagen zu den Äusserungen der Abg. Haldner-Schierscher. Ich kann Sie verstehen mit Ihren Äusserungen, wenn wir nur allein die zentraleuropäischen Werte anschauen. Es ist aber auch so, dass die zentraleuropäischen Werte und diese Compliance Standards international oder in anderen Kulturen auch so wahrgenommen werden, dass eine Ablehnung von Geschenken - auch wenn es geringfügige Geschenke sind -, als ein Vor-den-Kopf-stossen wahrgenommen wird. Und da sind wir in einem Spannungsverhältnis drin. Ich glaube, mit diesem Vorschlag, der jetzt vom Landtagspräsidium ausgearbeitet wurde, den wir hier auch sehen, versucht man hier, einen guten Weg zu finden in diesem «was ist üblich» und «was kann man annehmen». Wenn es ein höherer Wert ist, dass es dann eben nicht die einzelne Person bekommt, sondern dass es das Land Liechtenstein bekommt. Aber das sind ganz schwierige Fragen und wir dürfen hier nicht von unserer Kultur auf andere Kulturen übergehen und das eins zu eins übernehmen. Denn gerade international führt das zu Spannungen und kann das auch im schlimmsten Fall zum Abbruch von Gesprächen führen. Es ist also wirklich teilweise eine Gratwanderung. Das einfach so, als kleine Anmerkung von meiner Seite. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 9e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 2 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Hier möchte ich die Anmerkung der Regierung erwähnen und würde es begrüssen, wenn man hier sagen kann: Für das verhinderte Mitglied kann dessen Wählergruppe gemäss Art. 49 der Verfassung einen Stellvertreter benennen. Dass man hier die Fraktion rausnimmt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich schliesse mich der Wortmeldung eben an. Auch ich begrüsse die Streichung von «dessen Fraktion», sondern dass es eben «Wählergruppe» heissen soll. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wie schon erwähnt, es gibt hier Ungereimtheiten, derer wir uns annehmen müssen. Wir können weiterlesen. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort erneut, Herr Präsident. Hier möchte ich eigentlich auf das Eingangsvotum nochmals zurückgreifen und den Schluss der Debatte nochmals öffnen und eben auf den Umstand hinweisen, dass es rein vom Wortlaut her so ausgelegt werden kann oder jetzt dazu führt, dass potenziell der Opposition effektiv der Hahn abgedreht werden kann. Und das sollte vermieden werden - präventiv. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe mich dazu schon geäussert, ich wiederhole das nicht.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mit dem jetzigen Wortlaut wäre dann auch ausgeschlossen, wenn dieser Antrag angenommen wird, dass auch die Regierung sich nicht mehr zu Wort melden kann? Okay, gut. Danke sehr. Landtagspräsident Albert Frick
Vielleicht kann das in den Erläuterungen noch explizit festgehalten werden. Es findet keine weitere Debatte statt - für alle im Raum Anwesenden.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich finde es ein relativ gefährliches Mittel, da so mit einer schwachen Mehrheit der Landtag zum Schweigen gebracht werden kann. Es geht nicht nur um die grossen Fraktionen, sondern wir haben es auch gestern gesehen bei der AHV-Debatte. Da wäre es theoretisch möglich gewesen, die Debatte einfach zu beenden, als die Mehrheiten schon geklärt waren. Und die Debatte hat doch sehr viele wertvolle Pro- und Contra-Argumente hervorgebracht, die man sonst einfach nicht gehört hätte. Ich weiss, es wird nicht so gemacht, aber rein theoretisch wäre es dann doch möglich gewesen. Und dafür gibt es Gesetze, für diese Spezialfälle, damit es eben nicht ausgenützt werden kann im Spezialfall. Ja, wir sind alle erwachsene Menschen - und trotzdem dreht man sich ab und zu im Kreise. Also dann würde das ja theoretisch auch nicht stattfinden. Das Argument verstehe ich dann so nicht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte einfach nochmals anführen, dass ich ungefähr einmal pro Monat lesen darf, dass die Landtagssitzungen nicht effizient genug sind. Wenn wir bei jedem auch noch so bescheidenen Mittel, das vielleicht ein bisschen effizienter gestalten zu können, dann doch wieder Angst davor haben, dann nehme ich das so zur Kenntnis.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich möchte meine Vorredner Sandra Fausch und Sebastian Gassner unterstützen. Ich sehe hier eine Problematik. Ein Parlament, das kommt von «parlare», das heisst sprechen. Das liegt in der Natur der Sache. Für die Meinungsbildung sollen Argumente ausgetauscht werden, Für und Wider, es soll gestritten werden über die besten Argumente und überzeugt werden. Das dauert manchmal halt ein paar Schleifen länger, als man sich das vielleicht für die eigene Meinungsbildung so vorstellt. Wir haben nicht das Modell des Filibusters. Diese Ermüdungsrede, wie sie in den USA möglich ist, hat hier meines Wissens noch nie stattgefunden. Natürlich kann man sich fragen: Macht es jetzt noch einen Sinn oder nicht und dass die Möglichkeit besteht, eine Debatte irgendwann zum Ende zu bringen. Aber dass sie einfach, wie der Abg. Gassner das gesagt hat, mit einer einfachen Mehrheit ohne weitere Stellungnahme dann beendet wird, dem kann ich nicht zustimmen. Das finde ich nicht sehr demokratisch. Und wenn Sie sagen, Herr Landtagspräsident, Sie vertrauen dem Parlament und dass man da aufeinander schaut und sich nicht gegenseitig das Wort abstellt, finde ich das grundsätzlich gut. Aber Sie wissen auch: Man soll in den guten Zeiten das regeln, was nicht so gut läuft, sodass man weiss, was die Bedingungen sind. Da finde ich schon, dass wir hier in diesem Artikel das etwas aufbrechen, damit es nicht so absolut ist. Also dass Sie hier Mittel und Wege finden bei «dass die Debatte ohne weitere Wortmeldungen zu beenden ist». Entweder dass es möglich ist, dass noch ein Statement abgegeben werden kann, wenn die Debatte beendet werden soll. Dass man zumindest noch eine Stellung dazu beziehen kann. Ja, das mein Beitrag hierzu. Landtagspräsident Albert Frick
Das wäre dann der bestehende Artikel. Das ist ja kein neuer Artikel. Ende der Debatte besteht, es geht einzig darum, dass das Instrument, das sich nun wirklich als schwierig erwiesen hat, jeweils pro Fraktion - wobei es dann auch umstritten war, ob die Regierung auch noch zu begrüssen ist - eine zusätzliche Wortmeldung. Um das irgendwie interessant zu machen oder so zu gestalten, dass es Sinn macht, müsste man dann eigentlich eine Pause machen, damit sich die Fraktionen zurückziehen können, wer von der Fraktion jetzt die abschliessende Stellungnahme mit welchem Inhalt abgibt. In der Praxis hat das dann so ausgesehen, dass einfach die nächste Rednerin oder der nächste Redner noch etwas zu sagen hat - ganz sicher nicht immer im Sinne der Fraktion. Aber das ist einfach so. Der Landtag wird darüber entscheiden. Das ist ein Instrument, das wir uns eigentlich selbst gegeben haben: «Ende der Debatte» so zu gestalten, dass es «Ende der Debatte» bedeutet. Ansonsten belassen wir es, wie es ist und es wird weiterhin ein zahnloser Tiger sein, da nach dreistündiger Diskussion dann noch über Ende der Debatte abgestimmt wird. Und dann wird nochmals eine grosse Runde angehängt. Nach meiner Ansicht nicht sinnvoll, aber der Landtag entscheidet.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Wir müssen uns doch bewusst sein: Ein Antrag auf Schluss der Debatte hat bereits heute sehr geringe Erfolgschancen. Ich denke, mit diesem Eingriff werden die Erfolgschancen nicht grösser werden. Die werden nochmals abnehmen. Ich kann ehrlich gesagt darauf verzichten, wenn mir klugscheisserisch - entschuldigen Sie die Ausdrucksweise - von der Seitenlinie schlaue Ratschläge gegeben werden, wie ich meine Arbeit effizienter gestalten soll. Ich glaube, wir alle hier drin gestalten unsere Arbeit bereits sehr effizient, wenn wir uns anschauen, in was für einer kurzen Vorbereitungszeit wir uns in diverse komplexe Themen versuchen einzuarbeiten. Ich denke, da ist es angebracht, eher einmal einen Blick auf die Qualität zu werfen, die wir hier abliefern müssen. Und die ist eher gefährdet, wenn wir zu sehr an der Effizienzschraube drehen wollen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass ich Ihre Sicht unterstütze respektive die Sicht des Präsidiums. Man kann hier schon parlare und parlare machen. Aber am Schluss wird dann einfach entschieden. Und da entscheidet halt auch die Mehrheit. Da kann man vorher so viel schwatzen, wie man will. 13 oder mehr müssen für ein Thema sein und dann ist entschieden, da kann man vorher reden so viel man will. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Wenn ich diese drei Sätze hier so lese, dann muss ich einfach sagen: Dieser Artikel ist äusserst problematisch, er kann sogar gefährlich sein. Er kann nämlich missbraucht werden. Und deshalb bin ich persönlich dafür, dass wir es bei der alten Fassung belassen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur auch kurz anfügen: Mich haben die vorgebrachten Argumente überzeugt und ich bin für beibehalten der bestehenden Version, die wir jetzt haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das hilft mir, gewissen Kritiken entgegenzutreten.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich gebe auch noch meine Meinung dazu. Ich bin ebenfalls der Meinung, wie sie die Abg. Manuela Haldner-Schierscher vertreten hat. Ich habe hier das Gefühl, dass der Berg eine Maus gebärt, denn: Wann kommt das schon vor? Es kommt vielleicht zweimal, dreimal vor innerhalb von vier Jahren und hat mit der Effizienz des Landtages und mit dem effizienten Fortschritt der Sitzungen überhaupt nichts zu tun. Und überhaupt, wenn von aussen solche Anregungen kommen: Ich glaube, wir sind wirklich da, um Themen zu diskutieren und aufzubereiten und mit dieser bestehenden Regelung kommen wir zugange. Sie kommt vielleicht dreimal, zweimal, vielleicht nur einmal in vier Jahren vor. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Ich bin der Meinung, dass die neue Vorlage des Landtagspräsidiums hier gut ist. Effektiv stehe ich dahinter. Mein Vorschlag wäre einfach, dass wir vielleicht den letzten Satz anpassen: «Wird der Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen». Das wäre ein Kompromiss, da braucht es dann doch noch einige mehr, die dem Ende der Debatte zustimmen. Aber ich persönlich sehe es tatsächlich nicht, dass, wenn der Antrag «Ende der Debatte» gestellt wird und angenommen wird, dass dann nochmals Extraschleifen gedreht werden sollen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Nur eine kurze, kleine Replik an den Abg. Sascha Quaderer. Ich staune über Ihr Verständnis von Dialektik und dem Verständnis von Rede und Gegenrede in einem Parlament. Wenn Sie sagen: Ja da kann man reden und reden, es wird dann sowieso abgestimmt, was die Mehrheit sagt. Ja, das stimmt. Aber bis zu einer Meinung, wie ich abstimmen soll, kann ja vielleicht etwas Zeit verstreichen. Und dass ich diese Zeit nutzen kann, mit Rede und Dagegenrede, mir eben eine Meinung bilde und das nicht abwerte als ein Geplapper, das da hin- und hergeht, weil die Meinungen schon gemacht sind. Also das möchte ich einfach auch als Selbstverständnis eines Landtages hier noch einmal klar darlegen. Das ist mein Verständnis von Meinungsbildung, dass wir hier in den Austausch treten und dass wir auch ein Selbstbewusstsein darüber haben, dass das Gehalt haben soll und nicht nur warme Luft. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Besten Dank für das Wort. Auch ich bin für die Beibehaltung der bestehenden Regelung. Sonst sollte zumindest jeder Wählergruppe ein abschliessendes Statement zugestanden werden, weil sonst die Kleinen untergehen. Landtagspräsident Albert Frick
Das wäre die bestehende Regelung.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Ja, danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Da merkt man gar nicht, wie die Zeit läuft. Wir machen jetzt einmal eine Pause bis 11:30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:15 bis 11:35 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir können weiterlesen. Art. 34 Abs. 2, 2a und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 2, 2a und 6 stehen zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Anmerkung zu Art. 34 Abs. 2a. Es geht um die Behandlung mittels Gesetzesaufruf. Hier möchte ich für die 2. Lesung beliebt machen, dass neben rein formalen, wiederholenden oder rein gesetzestechnischen Gesetzesvorlagen auch Gesetzesvorlagen aufgenommen werden, die in der 1. Lesung völlig unbestritten waren und/oder sämtliche offenen Fragen aus der 1. Lesung zur vollständigen Zufriedenheit während der 1. Lesung und/oder in der Stellungnahme beantwortet worden sind. In der Vergangenheit war es nämlich so, dass in der Regel die zwei letzten Tatbestände die tatsächlichen Gründe waren, warum ein Antrag auf Behandlung mittels Gesetzesaufruf gestellt wurde und von der Mehrheit des Landtages dann auch genehmigt wurde. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Anregung, die wir gerne zur Kenntnis nehmen.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Und ich möchte anregen, dass wir die Anmerkung der Regierung übernehmen: «eine erneute Beschlussfassung über das Eintreten entfällt.» Denn ich finde, dies ist einfach viel klarer formuliert. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Ich schliesse mich den Anmerkungen der Regierung sowie meiner Vorrednerin an verzichte auf eine Wortwiederholung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Ich hätte auch meinerseits noch eine Anregung, die ich auch im Präsidium einbringen könnte. Aber es wäre gut noch zu präzisieren: «Es wird die unveränderte Vorlage erneut beraten.» Man könnte ja auch davon ausgehen, dass aufgrund einer schon stattgefundenen 1. Lesung eine neue Vorlage der Regierung zu erwarten wäre. Nein, eine erneute 1. Lesung bedeutet, dass die gleiche Vorlage nochmals beraten wird. Ich würde dann im Präsidium beliebt machen, dass man das auf die 2. Lesung so aufnimmt. Wir können weiterlesen. Art. 35 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Auch hier halte ich mich kurz und begrüsse die Anmerkungen der Regierung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Genau dasselbe wollte ich sagen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Art. 49 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank. Ich könnte mir in Abs. 2 vorstellen, anstatt «Landtagsfraktionen», «... den Wählergruppen in abwechselnder Reihenfolge zu.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Idee in Aussicht gestellt, nun möchte ich Ihnen diese Idee erläutern - wobei ich auch mit der Idee der Abg. Franziska Hoop sehr viel anfangen kann. Vielleicht lassen sich diese zwei Ideen ja kombinieren, wie wir der Aktuellen Stunde einen frischen Wind geben könnten. Ich glaube, erstens müssen wir uns einmal fragen, was denn eigentlich das Ziel dieser Aktuellen Stunde ist. Und ich habe jetzt einige Voten gehört, die eigentlich diese offene Diskussion fördern wollen, vielleicht in einem ähnlichen Ambiente, wie man das in den Fraktionssitzungen kennt. Wo man Sachen in die Runde schmeisst, wo man offen diskutieren kann, ohne dass einem gleich das Wort von den Medien im Mund verdreht wird und ohne dass man gleich in eine politische Ecke gestellt wird, aus der man dann später vielleicht nicht mehr rauskommt. Und eben auch, dass man vielleicht einmal ein bisschen impulsiv sein kann, ohne allzu tief in einem Thema drin zu sein. Wobei: In der Öffentlichkeit ist das natürlich gefährlich, wenn man sich zu sehr auf einen Standpunkt setzt, der vielleicht so noch nicht vertretbar ist, wo man nicht genau geprüft hat, der vielleicht einfach einmal eine erste Idee war. Deshalb können wir uns fragen: Wie können wir dieses Ziel denn erreichen? Franziska Hoop hat uns da bereits eine Idee gegeben. Da haben wir allerdings die Gefahr, dass das dann halt auch missverstanden werden könnte, wenn wir uns da unvorbereitet in eine Diskussion begeben. Es ist fraglich, ob wir das wollen. Deshalb habe ich die Idee gehabt: Wie wäre es, wenn wir die Aktuelle Stunde im nichtöffentlichen Landtag abhalten? Nicht, um die Transparenz zu gefährden, sondern einfach um zu fördern, dass wir wirklich frei von der Leber in eine offene Diskussion treten können. Ähnlich, wie wir das in unseren Fraktionssitzungen auch machen. Das ist vermutlich nicht der Wahrheit letzter Schluss, vielleicht gibt es auch ein paralleles Modell, aber ich würde es einen prüfenswerten Ansatz finden, damit wir einfach einmal wirklich untereinander in den Dialog treten können, ohne ständig im Kopf zu haben, wie dann die Aussenwirkung sein wird von dem, was wir jetzt gerade sagen. Denn für die Transparenz ist es auch nicht förderlich, wenn man Sachen einfach nur deshalb sagt, damit sie öffentlich gehört werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben ja das Thema Aktuelle Stunde schon sehr ausführlich diskutiert. Aber natürlich jetzt beim passenden Artikel gerne nochmals. Aber einfach, wenn möglich, in etwas kürzerer Fassung.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Zur Aktuellen Stunde habe ich mich schon geäussert und ich unterstütze die Meinung der Landtagsvizepräsidentin mit ihrem Votum, das sie dazu gehalten hat. Der Idee des Abg. Gassner kann ich nichts abgewinnen, dies im nichtöffentlichen Teil abzuhalten. Jetzt bei Art. 49 Abs. 2 geht es wieder um den Begriff der Fraktion und da möchte ich auf die Anmerkung der Regierung verweisen: «Den nicht in Fraktionsstärke im Landtag vertretenen Wählergruppen steht eine angemessene Redezeit zu.» Das ist dann klärend so. Und im ersten Bericht und Antrag Nr. 9 war auch die Anmerkung zu Art. 14 Abs. 3, dass man da auch, wie vorgeschlagen, anpassen kann: «Jeder Wählergruppe kann ... zur Verfügung gestellt werden.». Eventuell möchte man auf die 2. Lesung diesen Art. 14 präzisieren oder neu aufnehmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe vorhin nicht sehr zum Stimmungsbild beigetragen, deshalb erlauben Sie mir einfach zwei, drei Gedanken dazu. Es gibt wirklich viele Gründe dafür und dagegen. Ich habe aufmerksam gelauscht und ich habe noch keine abschliessende Haltung. Wir haben gesehen, die Redezeit ist begrenzt. Wir haben nur sieben Tage Vorlaufzeit, um ein Thema wirklich zu behandeln. Das heisst, wenn wir die Regierung mit dabei haben, verlieren wir insofern Redezeit. Aber es gibt - ich war da nicht im Landtag - aber es hat sich herausgestellt, dass auch immer wieder Fragestellungen interessant sind, wenn die Regierung dann auch darauf eingehen kann oder wo es von Vorteil ist, dass sie mit dabei ist. Deshalb plädiere ich schon für die Beibehaltung der Aktuellen Stunde. Es dient dazu, wirklich in den Austausch zu gehen. Es dient dazu, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen - trotz der kurzen Zeit. Es sollte eigentlich wirklich ein nicht-Votum-basierter Austausch sein, sondern frei von der Leber, auch wenn dies herausfordernd ist.Ich kann allerdings der Idee des Abg. Gassner nicht wirklich etwas abgewinnen, dass man das im Nichtöffentlichen macht. Ich denke, genau das ist ja eine Qualität der Aktuellen Stunde, dass die Bevölkerung hier mithorchen kann und auch über die Medien dieser Austausch oder dieses Thema mitunter aufgegriffen werden kann. Auch begrüsse ich die Idee oder kann der Idee etwas abgewinnen, im Sinne der Demokratiestärkung, dass auch eine Wählergruppe mit Nicht-Fraktionsstärke, sprich die DpL hier, Themen einbringen könnte. Für mich spricht da nichts dagegen. Das möchte ich hier auch noch platziert haben. Und das lasse ich mir weiter durch den Kopf gehen auf eine 2. Lesung hin. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zur Idee des Abg. Sebastian Gassner kann ich momentan noch nichts sagen, das habe ich jetzt in der Kürze der Zeit noch nicht wirklich durchdenken können. Allenfalls könnte sich der Landtag einmal die Frage stellen, ob er nebst einem öffentlichen Gefäss, wo er unter sich diskutieren will, auch ein Gefäss vorsehen möchte oder für notwendig erachtet, wo er nicht öffentlich diskutiert. Aber das wäre wirklich eine Meinungsfindung, die der Landtag sich einmal in aller Ruhe machen sollte. Dann möchte ich einfach noch kurz zur Aktuellen Stunde das sagen, was ich in meinem Eintretensvotum auch schon erwähnt habe, und zwar: Ich bin dafür, dass sie beibehalten wird und mit der Möglichkeit ergänzt wird, dass die Regierung dazu eingeladen werden kann, wenn die themenbestimmende Partei dies wünscht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich habe meine Argumentation bereits vorgebracht, ich bin nach wie vor für die Abschaffung der Aktuellen Stunde. Ich wollte aber noch der Idee des Abg. Gassner horchen und muss sagen, dass das für mich noch weniger infrage kommt. Denn der Grundgedanke, ich habe es erwähnt, war ja, dass man die Aktuelle Stunde als Informationswert für die interessierte Öffentlichkeit eingeführt hat, um die Politik näher an die Bürgerinnen und Bürger heranzutragen. Und ich frage mich schon, wenn wir hier intern etwas diskutieren: Was soll das bringen, dass wir uns hier unsere Meinung kundtun? Das hat für mich absolut keinen Mehrwert. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich könnte sehr gut ohne diesen Artikel leben, und zwar einfach darum, damit wir uns wirklich auf unsere Kernaufgaben, die legislative Tätigkeit, konzentrieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Meine Meinung noch kurz zur Aktuellen Stunde: Also ich erachte die Aktuelle Stunde als Mehrwert - als Mehrwert für uns, als Mehrwert für die Bevölkerung. Und da ziele ich gerade auch schon auf die Idee des Abg. Gassner ab: Das geht gar nicht. Dass wir so etwas mit Mehrwert in eine nichtöffentliche Sitzung bringen, nein, das können wir gegenüber der Bevölkerung gar nicht legitimieren. Wenn wir ein Gefäss haben, an dem wir wirklich Themen besprechen möchten, fraktionsübergreifend Meinungen einholen, so muss die breite Bevölkerung daran teilhaben. Denn wir vertreten die breite Bevölkerung, also auch deren Themen. Es ist auch schön - wenn die Aktuelle Stunde durchgeführt wird, wenn von einer Fraktion ein Thema eingebracht wird -, wenn man im Vorfeld auch schon aus der Bevölkerung Meinungen dazu bekommt. Ich denke, das ist wichtig und daran würde ich gar nichts ändern.Was ich ändern würde, ist: Ich würde per sofort die Regierung wieder dazu einladen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Besten Dank für das Wort. Ich frage mich, wie aktuell die Aktuelle Stunde ist, wenn sie sieben Tage vorher schon bekannt ist. Und wenn man die vielen Voten verhindern möchte, müsste man die Tage etwas kürzer halten. Denn: Was ist schon älter als die Zeitung von heute? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Wenn wir eine Aktuelle Stunde wollen, dann wollen wir ja wirklich - das habe ich heute gehört - eine offene Diskussion, wo jeder sich einbringt. Dahingegen kann ich mir vorstellen, dass wir auf den zweiten Satz in Abs. 3 gänzlich verzichten könnten, nämlich dass die themaeinbringende Landtagsfraktion oder Wählergruppe immer doppelt so viel Zeit hat. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Absatz lautet: «Die Aktuelle Stunde dauert höchstens eine Stunde. Jeder Wählergruppe steht eine angemessene Redezeit zur Verfügung.» Das kann irgendwo geregelt sein, muss aber nicht im Gesetz stehen. Dann hätten wir hier schon einmal etwas aufgelöst, das uns daran hindert, wirklich frei und offen zu diskutieren. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin grundsätzlich für die Beibehaltung der Aktuellen Stunde. Ich meine, wir müssen ja diese Option nicht nutzen. Also wenn die entsprechende Fraktion oder Wählergruppe hier keine Themen hat, dann ist es ja uns überlassen, auch kein Thema einzubringen. Dann begrüsse ich auch explizit, dass die Regierung wieder an der Aktuellen Stunde teilnimmt. Ich kann aber gut mit dem Vorschlag des Abg. Daniel Seger leben, der sagt: Diejenige Fraktion, die das Thema einbringt, die entscheidet im Prinzip, ob die Regierung hier anwesend ist. Das finde ich einen konstruktiven Vorschlag. Dann zur Zeit: Unser Dilemma ist ja eine Stunde. Und wenn wir der Regierung auch Zeit geben, dann verlieren wir hier drinnen eben Zeit. Das stört mich schon. Ich habe schon viele Aktuelle Stunden erlebt, wo ich auch noch gerne etwas gesagt hätte, aber nicht mehr sprechen konnte. Deshalb könnte ich mir doch vorstellen, dass wir - wie gestern zum Beispiel, die Fraktionen, die das Thema nicht eingebracht haben, hatten gestern 13 Minuten - der Regierung auch 13 Minuten geben und die aber dann auf die Stunde draufgeben. Also die Stunde bleibt dem Landtag vorbehalten und die Regierung bekommt zusätzlich 13 Minuten, um ihre Sicht der Dinge einzubringen. Das wäre vielleicht noch ein Vorschlag. Nicht, dass der Landtag wieder Zeit verliert. Dann zum Thema öffentlich/nichtöffentlich: Also ich habe keine Probleme, um das öffentlich zu diskutieren. Ich stehe zu meiner Meinung. Ich weiss schon, andere, die Zuhörer und Zuhörerinnen, haben mitunter nicht immer eine Freude mit der Meinung. Aber das liegt in der Natur in der Sache. Also ich bin auch dafür, dass wir hier das im öffentlichen Landtag besprechen. Wir müssen zu unserer Meinung stehen, früher oder später muss man hier halt Farbe bekennen - wenn es auch nicht immer sehr angenehm ist. Aber das gehört dazu.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also öffentlich ist für mich keine Frage. Das muss öffentlich sein. Aber was ich noch erwähnen wollte: Der Vorschlag des Präsidiums geht ja dahin, dass die Regierung wieder teilnehmen soll. Wir müssen uns einfach bewusst sein, warum wir das eigentlich abgeschafft haben, dass die Regierung nicht mehr teilnehmen soll. Oft wurde dieses Gefäss irgendwie falsch verstanden, dass wir über einen Bericht und Antrag der Regierung befinden, obschon der Landtag den Vorschlag eingebracht hatte. Und ich musste dann als Präsident oftmals eingreifen und sagen: Das geht nicht, dass wir jetzt die Regierung mit Fragen bombardieren. Das ist keine Vorlage der Regierung. Es wurde dann wirklich zum Teil falsch verstanden. Die Regierung kann sich an der Diskussion beteiligen, wenn sie Lust hat und das Bedürfnis hat, aber sie muss nicht. Das müssen wir uns dann schon bewusst sein, damit das auch richtig angewandt wird. Das ist keine Fragestunde der Regierung, dafür haben wir andere Instrumente.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ich möchte auch meine Meinung zur Aktuellen Stunde kundtun. Ich bin für das Beibehalten, kann mir aber sehr gut die Ergänzung des Abg. Daniel Seger vorstellen, dass man optional wählen kann, ob die Regierung dabei ist oder nicht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich wollte nur noch zu Protokoll geben: Ich habe absolut kein Problem damit, Farbe zu bekennen und bin auch glücklich darüber, wenn diese Aktuelle Stunde in der Öffentlichkeit stattfindet. Das war nur ein Lösungsangebot, wie wir vielleicht dem Ziel einer offenen Diskussion etwas näher kommen könnten. Ich habe die Aktuelle Stunde eben nicht so verstanden, dass es ein reines Informationswerk für die Öffentlichkeit sein sollte, sondern ein Gefäss, wo wir gemeinsam arbeiten, wo wir die Zusammenarbeit des Landtags vielleicht etwas stärken können - was eben über die Parteipolitik hinausgeht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 50 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte ein paar Sätze zum zweiten Satz einbringen: «Die Petition ist schriftlich und mindestens von einem Petenten unterzeichnet an den Landtag zu richten.» Wie schon ausgeführt, erachte ich diesen Schwellenwert eines Petenten aufgrund der Darstellung möglicher Eigeninteressen oder auch gewisser Öffentlichkeitsdarstellungen zumindest für zu niederschwellig. Wir haben in der Vergangenheit ja auch schon solche Eingänge gehabt und ich denke, mir ist dieser Ansatz zu niederschwellig. Um jetzt nicht Wortklauberei zu betreiben, Sie haben Ihre Ansicht kundgetan, Herr Präsident, ebenfalls der Regierungschef. Der Regierungschef hat ausgeführt, dass Einzelne in ihren Rechten nicht eingeschränkt werden können. Das steht aber nicht so in Art. 42 der Verfassung. In Art. 42 der Verfassung steht: «Das Petitionsrecht an den Landtag und den Landesausschuss ist gewährleistet und es steht nicht nur einzelnen in ihren Rechten ...». Also meine Auslegung ist, dass das auch eine Mehrzahl sein könnte und man die Schwelle in der GOLT präzisieren könnte. Aber wie gesagt, vielleicht kann man diese legistische Auslegung auf die 2. Lesung noch etwas präzisieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wobei nach meiner Ansicht die Auslegung schon sehr klar ist. Nicht nur einzelnen, das heisst auch mehreren, aber einzelnen sowieso. Aber natürlich, wir werden das ansehen. Aber ich glaube, wir kommen hier wirklich in Konflikt mit der Verfassung, wenn wir ein Individualrecht einschränken würden.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Meine Anmerkungen gehen um die Textpassage in Abs. 1, dass die Petition direkt oder über den Postweg einzugehen hat. Ich würde es hier auch begrüssen, angesichts der Zeitgemässheit, eine elektronische Eingabe zu ermöglichen. Allerdings würde es dann hier auch Präzisierungen bedürfen bezüglich der Anforderungen. Beispielsweise: Ist es jetzt möglich, über WhatsApp etwas einzureichen? Oder sprechen wir hier wirklich von der signierten E-Mail oder von einem Scan? Also, dass der Brief sozusagen anstatt einfach an die Post übermittelt, wirklich unterzeichnet wird, eingescannt wird und per E-Mail zugestellt wird.Dahingehend, wenn der Punkt aufgenommen wird, auch die Anregung, dass man dann auch keine Streitigkeiten hat, wenn es heisst: Es ist nicht zugestellt worden oder wie auch immer, dass man hier eine Empfangsbestätigung einfügt. Damit man sicher sein kann und auch einen Beleg sozusagen dafür hat, dass die Petition eingegangen ist. Also nochmals die Anregung, hier wirklich eine elektronische Übermittlung zu ermöglichen, zu gewährleisten, aber auch zu präzisieren, welche Anforderungen da gestellt werden. Sprich, ob man wirklich von E-Mail-Eingang spricht oder ob nicht eine unpräzise Formulierung dann vielleicht dazu führt, dass man das Gefühl hat, man kann über WhatsApp oder sonstige Möglichkeiten etwas einreichen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich hätte noch einen Input betreffend ehrverletzende oder sittenwidrige Inhalte und würde vorschlagen, dass das Landtagspräsidium die Petition auf Zulässigkeit prüft und bei Bedarf dies den Petenten mit der Möglichkeit zur Verbesserung zurückgibt und danach an den Landtag weiterleitet. Damit eine Vorprüfung stattfindet, aber dies nicht dem Landtag schlussendlich vorenthalten wird. Der Landtag kann ja dann in seiner Sitzung immer noch entscheiden. Wenn es ehrverletzende Sachen sind, dann wird er sowieso nicht darauf eintreten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich wollte mich nur noch einmal zum Artikel äussern, dass für mich eine elektronische Einreichung inakzeptabel ist und ich es sogar als Gefahr für die Demokratie sehe, solange die Bedenken nicht erwidert werden können. Alleine das Argument, man könnte auch hundert Briefe schreiben, ist für mich nicht stichhaltig, denn hundert Briefe verursachen zumindest auch einen gewissen Kostenrahmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich kann vielleicht noch aus der Praxis erwähnen, dass sehr viele Petitionen auch sehr gerne öffentlich überreicht werden, weil damit eine gewisse Medienwirkung erzielt wird.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, bei dieser Bestimmung ist das Thema «Petitionen, gerichtet an den Landesausschuss» nicht geregelt, soweit ersichtlich. Ich würde beliebt machen, dass auf dieses Thema in der Stellungnahme eingegangen wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Mir gefällt der Vorschlag der Abg. Karin Zech-Hoop sehr gut. So stelle ich mir das auch vor. Wenn Petitionen elektronisch eingereicht werden oder wie sie sowieso eingereicht werden, prüft das der Parlamentsdienst oder das Präsidium und kann Rückfragen stellen. Da braucht es dann ja eine Signatur und einen Absender, an den man sich wenden kann. Dass sie aber auf jeden Fall dem Landtag vorgelegt werden. Und auch, wenn halt Petitionen eingehen in der Zeit, wenn der Landtag geschlossen ist, dann geht es an den Landesausschuss und das muss halt so dann geregelt werden. Aber da verweise ich auch auf die Anmerkung der Regierung und im Bericht und Antrag Nr. 9, bin ich der Meinung, ist dies ausführlich schon begründet. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Besten Dank für das Wort. Ich möchte die Abg. Zech-Hoop dahingehend unterstützen, dass das Präsidium die Petitionen sichtet, aber dem Landtag nicht vorenthält. Besten Dank Landtagspräsident Albert Frick
Wie ist das zu verstehen? Eine Sichtung, die aber keine Sichtung beinhaltet? Also es ist dann auf jeden Fall weiterzureichen?Stv. Abg. Pascal Ospelt
Ja. Also wenn es ehrverletzend ist, zurückweisen - wie es gehandhabt wird. Und dann aber dem Landtag nicht vorenthalten, also den Landtag informieren. Wir müssen ja davon wissen. Landtagspräsident Albert Frick
So eigentlich, wie der vorliegende Vorschlag? Dass das Präsidium eine Sichtung vornimmt, wenn es als ehrverletzend empfunden wird oder sittenwidrig, dass das zurückgewiesen wird.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Ja, genau. Landtagspräsident Albert Frick
Wenn dann aber eine zweite Vorlage kommt, dass diese automatisch an den Landtag geht.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Ja, dass wir davon Kenntnis erhalten. Landtagspräsident Albert Frick
So wäre das vorgesehen. Aber die Zurückweisung macht natürlich nur Sinn, wenn dann eine zweite Vorlage kommt. Ansonsten macht ja die Rückweisung keinen Sinn, wenn es trotzdem an den Landtag weiter geht.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Also wir sollten vom dem Kenntnis bekommen. Landtagspräsident Albert Frick
Wenn das Präsidium etwas zurückweist, dass der Landtag davon Kenntnis bekommt.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Ja.Landtagspräsident Albert Frick
Jawohl.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, hier ist dann einfach wichtig auf die 2. Lesung, dass wir bei den Worten richtig unterwegs sind. Zurückweisen ist zurückweisen. Und einen Verbesserungsvorschlag einzufordern, ist einen Verbesserungsvorschlag einzufordern. Eine Rückweisung wäre eben das, was wir von der Regierungsbank sagen, dass es schwierig ist. Denn die Behörde, die es betrifft, ist der Landtag. Deshalb sollte das Landtagspräsidium es nicht zurückweisen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ja, da darf ich eben nochmals darauf hinweisen, dass eben hier im Landtag sehr andere Vorstellungen waren, auch bei den Parteien. Und diesbezüglich haben wir eben reagiert. Aber ja, ich vermute einmal, dass das Präsidium bei diesem Vorschlag bleiben wird und dann müssen wir entscheiden. Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja dann, fürs Protokoll, damit wir das dann nicht das nächste Mal diskutieren müssen, sondern dieses Mal. Es gibt in Liechtenstein keine Rechtsprechung zu Petitionen. Aber wir verweisen da gerne auf die Rechtsprechung in anderen Ländern. Und ich möchte einfach auch Ihrem Rechtsexperten die Rechtsprechung des Bundesgerichtes mit auf den Weg geben. Ich zitiere aus einem Urteil, das wir gerne auch zur Verfügung stellen können. Dort heisst es: «Die Behörde ist verpflichtet, von der Petition Kenntnis zu nehmen und sie einzusehen. Denn der Petitionär soll aufgrund seiner Petition die Möglichkeit haben, von der Behörde gehört zu werden, andernfalls Petitionen kaum einen Sinn hätten. Es wäre verfassungswidrig, wenn sich eine Behörde gegen Petitionen verschliessen wollte oder eine solche nicht an die Behörde überwiese, für die sie bestimmt ist.» Und das ist, glaube ich, das Zentrale. Dass es am Schluss an diese Behörde muss und nicht von einer Vorbehörde zurückgewiesen werden kann. Ich weiss, das ist juristische Spitzfindigkeit, vielleicht, aber es ist halt demokratiepolitisch und verfassungsmässig wichtig. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das entspräche dann eben der bisherigen Handhabung und diese ist auf massivste Kritik gestossen. Darum glaube ich schon, dass der Landtag hier eine Entscheidung fällen muss. Wir können weiterlesen. Art. 74 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Hier möchte ich fragen, ob in Art. 74 Abs. 4 der zweite Satz irrtümlich gestrichen wurde, wie er in der jetzigen Vorlage drinsteht? «Die Aufzeichnungen sind zu keinem andern Zweck zu verwenden und werden gelöscht, sobald die Kommission das Sitzungsprotokoll genehmigt hat.» Dies ist auch eine Anmerkung der Regierung, die ich begrüsse, dass das so beibehalten wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das ist zu überprüfen. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Hier ist auch auf die Anmerkung der Regierung zu verweisen. Dieser Vorschlag ist unbedingt zu berücksichtigen, eben auf die Änderungsmöglichkeit, bei der Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes Rücksicht zu nehmen. Damit haben wir die 1. Lesung abgeschlossen.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir gehen über zum Gesetz über die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes. Art. 11b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung. Damit haben wir auch die 1. Lesung des GVVKG abgeschlossen und wir sind am Ende des Traktandums 9 angelangt. Damit entlasse ich Sie in die Mittagspause bis 13:45 Uhr.
Mittagspause (von 12:05 bis 13:45 Uhr)
-ooOoo-