Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Art. 10 Abs. 2 Bst. c MWSTG) (Nr. 82/2022); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Art. 10 Abs. 2 Bst. c MWSTG). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 82/2022. Er steht zur Diskussion.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Regierungschef Dr. Daniel Risch für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die mit dem vorliegenden Bericht und Antrag vorgesehene Anpassung der jährlichen Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen von CHF 150'000 auf CHF 250'000 Franken begrüsse ich sehr. Den Initianten dieses parlamentarischen Vorstosses in der Schweiz gilt es, einen grossen Dank auszusprechen, da diese Anpassung mehr als nur gerechtfertigt ist. Denn für die Vereine gibt es viel Entlastungspotenzial und Sie haben dies erkannt und diese Massnahme ergriffen.Man kann die Stärke einer Volkswirtschaft in Wirtschaftszahlen oder an der Qualität der Sozialversorgung festmachen. Auch wenn diese Faktoren hohe Aussagekraft über den Zustand eines Landes haben, wird das freiwillige Engagement der Bevölkerung hierbei oft ausgeklammert. Dieses Engagement hat eine grosse Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist unerlässlich für das sportliche und kulturelle Leben und die sozialen Bindungen. Ehrenamtliches Engagement verbessert nicht nur die Lebenssituation von denen, die von der Leistung profitieren. Das Ehrenamt gibt auch Menschen, die sich engagieren, viel zurück. Denn obwohl ehrenamtliche Tätigkeiten oft Zeit und Nerven kosten, ist kaum etwas erfüllender, als mit den eigenen Talenten und Fähigkeiten das Leben anderer Menschen leichter und besser zu machen. Als langjähriges Vorstandsmitglied beim Schwimmclub spreche ich hier aus Erfahrung. Nicht nur im Sport, sondern auch im kulturellen Bereich ist das Ehrenamt genauso zu loben und wichtig. Eines haben die verschiedenen ehrenamtlich Tätigen gemeinsam: Sie alle unterstützen Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen und bereichern das Zusammenleben und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Hierzu gebührt allen Ehrenamtlichen mein grosser Dank. Ein Dank ist zwar immerhin eine grosse Anerkennung, aber dieses Engagement muss auch belohnt werden. In den Bereichen der AHV gibt es beispielsweise zur Entlastung der Vereine noch Luft nach oben. Damit man sich mit dem Abrechnungsprozedere und den Meldungen auskennt, muss man vielfach ausgebildeter Buchhalter sein. Das macht es für die Vereine auch schwierig Kassiere zu finden, da sich das niemand in der Freizeit antun will. Wie eingangs erwähnt, hat die Schweiz den Nutzen der Ehrenamtlichkeit in dem Sinne belohnt, als sie für Vereine die Umsatzgrenze bei der Mehrwertsteuer von CHF 150'000 auf CHF 250'000 erhöht und Liechtenstein muss nun mit der Übernahme ins Mehrwertsteuergesetz nachziehen. So profitieren auch zwischen fünf und zehn Liechtensteiner Vereine von dieser Regelung. Der Nutzen für die Vereine ist dabei gross und die Steuerausfälle für den Staat tief. Für die Vereine, welche so viel Gutes und enorm Wichtiges für das gesellschaftliche Leben und für unsere Kinder und Jugendlichen leisten, wäre eine vertiefte Überprüfung der heutigen Praxis im AHV-Bereich für das Ehrenamt meines Erachtens ebenfalls dringend angezeigt. Will man das Ehrenamt im Sinne der wortwörtlichen Freiwilligenarbeit effektiv fördern, müssen neue, unbürokratische Lösungen gefunden werden. Das wertvolle Engagement darf nicht durch Bürokratie überlagert werden. Ich werde dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Guten Morgen zusammen. Besten Dank an die Regierung für den Bericht und Antrag. Gestützt auf den Zollvertrag von 1923 und dem Mehrwertsteuervertrag vom 1. Januar 1995 wird die Mehrwertsteuer in Liechtenstein parallel zur Schweiz eingehoben. In der Schweiz wird auf den 1. Januar 2023 die jährliche Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen von CHF 150'000 auf CHF 250'000 angehoben. In Liechtenstein werden dadurch weitere zehn bis fünfzehn Verein von der Mehrwertsteuer befreit, was einen geschätzten maximal möglichen steuerlichen Minderertrag von rund CHF 77'000 bedeuten könnte. Bei etwas über CHF 200 Mio. Mehrwertsteuereinnahmen sind CHF 77'000 eine relativ kleine Mindereinnahme - dies auch nur für eine kurze Zeit, da die Schweiz für die AHV-Revision gestimmt hat. Dadurch kommt Liechtenstein zu einem Geldsegen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5% auf 2,6%, der Normalsatz von 7,7% auf 8,1% erhöht. Inkrafttreten soll am 1. Januar 2024 sein. Die Mehrwertsteuereinnahmen für Liechtenstein erhöhen sich hiermit voraussichtlich um mehr als 5%, schätzungsweise über CHF 10 Mio. Im Gegensatz zur Schweiz macht Liechtenstein keine Zweckbindungen, alles geht in die Staatskasse und wird von dort aus verteilt. Diese Mehreinnahmen könnten für die Unterstützung für Familien verwendet werden, beispielsweise steht die Finanzierung der Elternzeit an. Die Mehreinnahmen können aber auch für andere familienunterstützende Massnahmen eingesetzt werden, zum Beispiel als Ausgleichszahlung für das seit 15 Jahren nicht mehr angepasste Kindergeld. Für Familien sind die Ausgaben in den letzten Jahren gestiegen und die derzeitigen Preissteigerungen versprechen nichts Gutes. Die Familien nehmen einen besonderen Status in der Gesellschaft ein und müssen entsprechend gestützt und unterstützt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Guten Tag werte Frauen, Herren und andere und speziell natürlich auch unsere jungen Zuschauerinnen und Zuschauer. Der vorliegende Bericht und Antrag ist im Prinzip ein Müssen, wir sitzen hier mit der Schweiz in einem Boot, sprich bei der Mehrwertsteuer müssen wir uns an die Schweiz anlehnen. Hier kommt jetzt einmal etwas sehr Gutes aus der Schweiz zu uns, sprich unsere Vereine, wie wir gehört haben, sollen entlastet werden. Die Vorlage ist aus meiner Sicht total unbestritten, wir haben gestern ja gehört, Freiwilligenarbeit ist unbezahlbar. Hier werden jetzt eben diese freiwilligen Personen, sprich Vereine, mit einem Umsatz bis CHF 250'000 von der Mehrwertsteuerpflicht entlastet. Weniger Bürokratie, das ist alles zu begrüssen. Primär verdanken wir es den Schweizerinnen und Schweizern, die diesen Beschluss gefasst haben, und wir dürfen ihn nun nachvollziehen. Was ich natürlich auch begrüsse, wie wir gehört haben, dass man sich in anderen Bereichen Überlegungen macht, ich denke, der stv. Abg. Gstöhl hat es erwähnt, zum Beispiel im Bereich der AHV oder auch in anderen Bereichen, wenn es da Möglichkeiten gibt, die Vereine zu entlasten, ist es sicherlich von Vorteil. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Mehrwertsteuer, welche der Abg. Elkuch erwähnt hat, werden sicherlich eintreffen, davon gehe ich auch aus, das wird so sein. Aber zum Beispiel müssen wir uns ja auch überlegen, wie wir den Teuerungsausgleich bei den Rentnerinnen und Rentnern finanzieren wollen. Wenn dann die Initiative hier drinnen eine Mehrheit findet, brauchen wir auch da Geld. Ich denke mir, ausgeben ist natürlich wesentlich einfacher, als einnehmen. Aber zentral ist, dass wir diese Gelder haben. Dann noch kurz zu diesen CHF 77'000, die auch im Finanzkommissionsprotokoll erwähnt sind, das wären die Steuerausfälle beim Staat. Ich frage mich nur, stimmt diese Zahl? Wir gingen ja damals davon aus, dass es einfach dieses Delta zwischen CHF 150'000 zu CHF 250'000 ist. Dann CHF 7'700 pro Verein, mal zehn Vereine, ergibt diese CHF 80'000. Ist das schon zutreffend? Müsste man nicht sagen, es sind die Steuerausfälle von CHF 0 bis CHF 250'000? Oder sind Vereine grundsätzlich bis CHF 150'000 befreit, auch wenn sie mehr Umsatz haben? Das wäre noch eine Zusatzfrage. Aber die Vorlage ist unbestritten, ich werde das gerne unterstützen. Auch eine abschliessende Lesung werde ich unterstützen. Wie gesagt, wir müssen das umsetzen, das ist äusserst positiv zu werten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Guten Morgen, geschätzte Anwesende. Besten Dank auch an die Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Da meine Vorredner, allen voran der stv. Abg. Markus Gstöhl, bereits alles erwähnt haben, was zu dieser gegenständlichen Gesetzesvorlage wichtig und richtig zu sagen ist, schliesse ich mich diesen Worten an und werde mich nicht wiederholen. Ich bin für Eintreten und unterstütze diese Vorlage vollumfänglich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Nach meinem Kenntnisstand, ich konnte den jetzt aber nicht noch einmal überprüfen, ist es bis zu diesen CHF 150'000 ohnehin befreit und dann würde diese Zahl hier stimmen. Dann vielleicht noch kurz zum Abg. Herbert Elkuch, auch wenn das nicht direkt mit dieser Vorlage zu tun hat, wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer in den nächsten Jahren und wie man das dann gut verwenden könnte. Da möchte ich einfach auf die Finanzplanung für die nächsten vier Jahre hinweisen, die haben Sie vor zwei Wochen erhalten. Dort steht auf der Seite 32/33 ganz unten, dass diese 0,4% schon eingepreist sind. Das ist also für die nächsten Jahre schon eingerechnet und Sie sehen ja, das Ergebnis bleibt dann gleich. Also es ist nicht so, dass wir jetzt einfach Wahnsinn Spielraum erhalten, sondern das haben wir schon eingerechnet. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 10 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde zugestimmt. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 10 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-