Abänderung des Gesetzes vom 1. Oktober 2021 über die Abänderung des Ausländergesetzes (Nr. 91/2022); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Gesetzes vom 1. Oktober 2021 über die Abänderung des Ausländergesetzes.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 91/2022. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben dieses Traktandum ja bereits im letzten Jahr am 1. Oktober 2021 behandelt. Hier geht es um die Verlängerung der zwangsweisen Durchführung der Tests. Ich habe mich bereits letztes Jahr kritisch zu dieser Vorlage geäussert, vor allem habe ich mich kritisch zur damaligen Dringlichkeitserklärung geäussert. Ich sehe diese zwangsweise Durchführung der Tests nach wie vor kritisch. Ich sehe auf der anderen Seite natürlich auch den Nutzen, vor allem der Androhung solcher zwangsweisen Tests, damit die Personen dann doch dazu bewegt werden, an sich diese Tests durchführen zu lassen. Für mich ist einfach wichtig nochmals zu betonen, es steht ja grundsätzlich auch im Bericht und Antrag, dass solche zwangsweisen Tests einfach wirklich die Ultima Ratio sein sollen, dass wirklich vorher alles versucht werden soll, damit es nicht zu solchen unschönen Durchführungen von zwangsweisen Tests kommt. Wie gesagt, ich sehe den Nutzen, den sehe ich, der ist unbestritten. Wir müssen sicherlich versuchen, gerade auch in der jetzigen Situation, dass wir hier keine Pull-Faktoren schaffen. Das wäre allenfalls ein möglicher Pull-Faktor. Dennoch kann ich dieser Vorlage meine Zustimmung erteilen und ich werde für Eintreten auf diese Vorlage stimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Vielen Dank. Als im Oktober 2021 vom Landtag die dringliche Abänderung des Ausländergesetzes beschlossen wurde, war die Hoffnung im Raum, dass die Geltungsdauer des Gesetzes nicht mehr verlängert werden muss. Dem war leider nicht so. Nun haben wir wieder eine idente Vorlage auf dem Tisch, mit der vorgeschlagenen Geltungsdauer bis 30. Juni 2024 und dem Unterschied, dass nun ein Jahr lang Erfahrungen gesammelt werden konnten betreffend Auswirkungen und generell über die Wirksamkeit. Das Gesetz regelt, dass, wenn sich eine ausreisepflichtige Person aus dem Ausländer- und Asylbereich weigern sollte, sich dem für eine Überstellung oder Ausreise notwendigen Covid-19-Test zu unterziehen, um damit den Vollzug der Wegweisung aus Liechtenstein zu verhindern, eine zwangsweise Zuführung und Durchführung eines Covid-19-Tests legitimiert ist. Ich habe dem Gesetz schon letztes Jahr nicht zugestimmt, weil ich dazu ernsthafte, auch menschenrechtliche Bedenken hatte. Auf eine Vernehmlassung, unter anderem beim Verein für Menschenrechte, wurde letztes Jahr verzichtet und auch jetzt wurde wieder keine Vernehmlassung durchgeführt, weil es sich ja lediglich um eine Verlängerung handle. Über die ganzen Corona-Jahre habe ich die beschlossenen Massnahmen der Regierung weitestgehend gutgeheissen und mitgetragen. Entscheidungen, die die Freiheit einschränken, sind nie einfach zu fällen. Doch ich war und bin überzeugt, dass diese im Sinne des Gesundheitsschutzes für die ganze Bevölkerung zu vertreten waren. Nun kommt hier eine Gesetzesvorlage beziehungsweise der Antrag um Verlängerung einer bestehenden Regelung, welche Zwangsmassnahmen hinsichtlich Covid-19-Test weiterhin im äussersten Fall als zulässig erklärt. Im Bericht schreiben Sie, dass die Erfahrungen mit der Testpflicht im letzten Jahr durchwegs positiv waren. Die Testpflicht musste in keinem Fall mit Zwangsmassnahmen durchgesetzt werden. In drei Fällen musste dies als Ultima Ratio angekündigt werden.Um es noch einmal ins richtige Licht zu rücken: Es geht im gegenständlichen Gesetzesvorschlag nicht darum, dass die Gesundheit der Bevölkerung geschützt werden soll, sondern darum, dass der Vollzug einer Weg- oder Ausreise aus Liechtenstein gewährleistet werden kann. Hierzu erachte ich diese Möglichkeit der Zwangsanwendung als nicht angemessen. Ich würde es auch begrüssen, wenn die Partei, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen will und dies auch in ihrem Namen trägt, sich zu diesem wirklich kritischen Sachverhalt einmal äussern würde. Ich werde nicht auf diese Vorlage eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Nadine Vogelsang
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen zusammen. Die Covid-Pandemie ist leider noch nicht vorbei und in einigen Ländern sowie auch von Fluggesellschaften werden immer noch negative Covid-19-Tests für die Rückübernahme beziehungsweise Beförderung der weggewiesenen Personen verlangt oder könnten wieder verlangt werden, falls sich die Situation verschlechtert. Die Umsetzung der Testpflicht ist aktuell im Art. 55a bis 31. Dezember 2022 befristet. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist die zwangsweise Zuführung zu einem Covid-19-Test und dessen zwangsweise Durchführung ausgeschlossen. Die zwangsweise Durchführung eines Covid-19-Tests stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person dar und niemand von uns schränkt gerne Grundrechte ein. Aber ohne die Weiterführung der Testpflicht besteht die Gefahr, dass sich ausreisepflichtige Personen weigern könnten, sich einem für die Ausreise notwendigen Test zu unterziehen. Dies führt zwangsläufig zu höheren Kosten und es besteht die Gefahr, dass Liechtenstein eine Insel für Asylsuchende wird, wenn wir nicht die Einreisebestimmungen der Herkunftsländer umsetzen. Liechtenstein hat somit eindeutig ein Interesse, dass ein Vollzug einer Wegweisung nicht unnötig verzögert oder verhindert werden kann. Damit der Vollzug von rechtskräftigen Ausweisungen weiterhin sichergestellt ist, bin ich für die Fristverlängerung analog zur Schweiz bis zum 30. Juni 2024. Inhaltlich bleibt die Bestimmung im Art. 55a identisch. Ebenfalls befürworte die abschliessende Behandlung dieser Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich verstehe natürlich die Unbehagen, die geäussert werden mit Blick auf diese Vorlage. Es ist aber so - obwohl ich bei uns manchmal das Gefühl habe, dass die Auffassung besteht, Covid sei überstanden - aber in anderen Teilen der Welt sieht es ganz anders aus. Zum Beispiel verlangt der Flughafen Dubai immer noch Covid-Tests bei Transfers. Das ist ein wichtiger Transfer-Flughafen, gerade auch bei der Rückführung von abgewiesen Asylbewerbern. Es wurde auch schon gesagt, und wir haben das auch im Bericht und Antrag ausgeführt, dass wir glücklicherweise diesen Zwang bis anhin noch nicht anwenden und durchführen mussten. Aber wir mussten doch in den Gesprächen mit den abgewiesenen Asylbewerbern dieses Mittel androhen. Daher sind wir auch zur Überzeugung gelangt, dass es wichtig ist, dass wir dieses letzte Mittel als Ultima Ratio anwenden könnten, wenn es dann wirklich notwendig ist. Es ist eine Ultima-Ratio-Anwendung, aber ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass man kein Bleiberecht in Liechtenstein durch die Verweigerung eines Covid-Tests beanspruchen kann. Die Schweiz wird diese Regelung auch verlängern und daher ist es auch wichtig, dass wir hier im Gleichschritt mitgehen.Es wurde auch gesagt, wir wollen keinen Pull-Faktor - gerade nicht in diesen schwierigen Zeiten, wo wir so viele Schutzsuchende haben, die wirklich auch Schutz benötigen. Und dann sollen nicht diejenigen, die keinen Schutz benötigen, sich in unserem Land ein Bleiberecht erzwingen können, eben durch die Verweigerung, einen Covid-Test zu machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit stimmen wir über Eintreten auf die Gesetzesvorlage ab. Wer für Eintreten ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 23 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 1. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung erledigt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben ...
Stv. Abg. Hubert Büchel
Ich wurde soeben darauf aufmerksam gemacht, dass ich unter dem Namen der Landtagsvizepräsidentin abstimme oder fliege.Landtagspräsident Albert Frick
Da muss eine Auswechslung des Badges stattfinden.Stv. Abg. Hubert Büchel
Genau. Es steht zwar Ersatz auf meiner Seite, aber ...Landtagspräsident Albert Frick
Also wir haben eine Zustimmung mit 21 Stimmen, wir versuchen es jetzt mit der nächsten Abstimmung. Da die Technik jedoch weiterhin nicht einwandfrei funktioniert, benötigt der technische Dienst zwei, drei Minuten, um das Problem zu beheben.Das wäre erledigt. Ich glaube, der guten Ordnung halber werden wir die Abstimmungen wiederholen. Ich lasse nochmals über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Dann machen wir nochmals die 2. Lesung. Nein, wir stimmen nochmals darüber ab, ob abschliessender Beratung zugestimmt wird. Wer für abschliessende Beratung ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Dann nehmen wir die 2. Lesung vor. I. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgebenAbstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen zugestimmt und wir haben Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-