Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung, eingereicht von den Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann vom 11. Mai 2022 (Nr. 76/2022) [1. Lesung: 31. August 2022] - Stellungnahme der Initianten vom 3. Oktober 2022; 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung, eingereicht von den Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann vom 11. Mai 2022.Diese Vorlage wurde am 31. August 2022 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Initianten zur 2. Lesung datiert von 3. Oktober 2022. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Überschrift vor Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 77 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben zum Art. 77 Abs. 3 Bst. b noch eine kleine Berichtigung. Wir haben uns in unserer Stellungnahme für die 2. Lesung auf den Bericht und Antrag der Regierung Nr. 76/2022 bezogen, und zwar auf den Gesetzesteil mit dem Titel «Legistisch geprüfte Initiativvorlage», und die Werte in Abs. 3 Bst. a und b von diesem Bericht und Antrag übernommen. In der Textierung auf der Seite 8 hat die Regierung jedoch in ihrer Prüfung zwei Zahlen berichtigt, was sie bereits ursprünglich bei der Initiativeprüfung vorgenommen hat. Wir haben uns dann auf den Bericht und Antrag der Regierung für die 1. Lesung verlassen und so ist dieses kleine Versehen entstanden. Es gilt nun, diese in diesen Gesetzestext ebenfalls identisch aufzunehmen. Ihnen liegen entsprechende Unterlagen vor. Das ist beim Abs. 3 Bst. b «243,8» anstelle von «243,6», also die Sechs ist auszuwechseln mit der Acht. Und am Schluss geht es beim Bst. b um den Juni 1939 und nicht 1938. Also anstatt einer Acht muss dort eine Neun sein. Ich denke, das wird so ins Protokoll aufgenommen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir Initianten haben einen Änderungsantrag zum Abs. 3. Diese Gesetzesvorlage mit der Rückkehr zum Mischindex per 1. Januar 2023 orientiert sich an der Mischindex-Systematik der Schweiz. Mit diesem Gleichschritt übernimmt die Regierung in der Regel in der allzweijährlichen Rentenerhöhung im Rahmen der Mischindex-Berechnung meist den jeweiligen Beschluss des schweizerischen Bundesrates. So war es jedenfalls vor 2011, wenn man die Rentenerhöhungsentwicklungen betrachtet. Die Regierung hat jedoch im Rahmen der Punktwerte für die Preisentwicklung und Lohnentwicklung, wie sie im Abs. 3 sind, ihren Spielraum. Diese Werte liegen tiefer als jene der Schweiz, und so ist dies im Rahmen dieser Mischindex-Gesetzesvorlage möglich. Unser Gesetzesvorschlag führt mit der Rückkehr zum Mischindex per 1. Januar 2023 zu einer Rentenerhöhung von 2,5%. In zahlreichen Gesprächen haben wir erfahren, dass es auch Überlegungen gibt, diese 2,5% auf 3% anzuheben. Wir sind diesbezüglich offen und werden einen entsprechenden Antrag stellen. Im Rahmen des Art. 77 dieser Gesetzesvorlage betreffend die Gesetzesinitiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Anpassung besteht dazu im Abs. 3 die Ausgangslage, die entsprechenden Punktwerte bezüglich dem Preisindexstand, dem Lohnindexstand und aus diesen beiden ableitend den Mischindexstand entsprechend anzupassen. Unser Antrag würde neu auf 3% anstelle von 2,5% Erhöhung zielen. Dabei wird der Regierung die Möglichkeit gegeben, den Eckwert um 3,0 anzupassen. Die bisherigen Komponenten des Mischindexes werden dabei herabgesetzt, und zwar auf 99,5% der bisher vorgeschlagenen Werte, die eine Rentenerhöhung um 2,5% möglich machen. Dies ergibt dann 3,0% (also 2,5% plus 0,5%), um dahin zu kommen, wo die Schweiz ab 1. Januar 2023 steht:- Preisindex 196.9
- Lohnindex 248,7
- ergibt den Mischindex von 222,7. Diese 222,7 bilden eben die nachstehend im Antrag verzeichneten 216,2 mal 103%.
Der Abs. 3 lautet gemäss unserem Antrag:«3) Die Mindestrente gemäss Art. 68 Abs. 3bis gilt bis zu einem Stand des Rentenindexes von 216,2 Punkten als ausgeglichen; dieser Index entspricht nach Massgabe von Abs. 2 dem Mittelwert aus:- 189,8 Punkten für die Preisentwicklung, entsprechend einem Stand des schweizerischen Konsumentenpreisindexes von 198,6 Punkten (September 1977=100); und
- 242,6 Punkten für die Lohnentwicklung, entsprechend einem Stand des schweizerischen Nominallohnindexes von 2'448 Punkten (Juni 1939=100).»
Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen DankAbg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Vielleicht vorweg, vorhin hat es bei mir nicht mit der Abstimmung funktioniert. Und zum Zweiten möchte ich nur kurz noch einen kleinen Gedanken eingeben. Der Medianlohn ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. So war dieser im 2010 noch CHF 6'257 und 2018 bereits bei CHF 6'675, also eine beachtliche Steigerung von CHF 418. Und dies, während die Rente in den letzten elf Jahren nicht mehr erhöht wurde. Das führt zu einem Ungleichgewicht und ist somit aus meiner Sicht nicht mehr gerechtfertigt. Auch künftige Rentner werden davon profitieren. Daher werde ich den Antrag unterstützen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen miteinander. Ich habe nur eine Rückfrage an den Abg. Manfred Kaufmann, und zwar haben Sie vorher den Rentenindexwert 216 erwähnt. Können Sie mir sagen, worauf sich das bezieht? Denn sowohl in der Stellungnahme von Ihnen beiden Initianten wie auch in der Berichtigung von heute Morgen steht der Rentenindexwert 217,3. Vielleicht können Sie hier noch Klarheit schaffen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihnen diese Frage beantworten, Herr Abg. Daniel Seger. In diesem Abs. 3a und b ist es möglich, die Werte so anzusetzen, dass die Regierung die Möglichkeit bekommt, auf 3% zu erhöhen. Es ist nicht so, dass man auf die Rente 3% gibt. Denn wie Sie wissen, wird eine Rentenerhöhung nicht auf die Rente gegeben, sondern auf ein durchschnittliches Jahreseinkommen. Das ist sehr wichtig zu wissen. Das wäre auch wichtig bei einer Gesetzesinitiative, wenn man diese auf einem anderen Weg machen würde. Insbesondere auch deshalb, weil das in verschiedene Facetten hineinspielt: in die Ergänzungsleistungen, in die IV, bis hin zum ASD. Wenn wir die Werte so ansetzen, dass der Mischindex 3% unter dem ist, was der Bundesrat auf den 1. Januar 2023 angesetzt hat - das ist wichtig -, dann wird die Regierung per Verordnung diese 3% umsetzen, wie dies die Schweiz tut. Danach gilt unsere Gesetzesinitiative - alle zwei Jahre anpassen, ausser die Teuerung sei ganz schwach. Das haben wir natürlich auch in unserem Gesetzesentwurf drin. Auch mit 3% Ausgangswert, falls der Ausgangswert tiefer gesetzt wird, kommt man in den Schweizer Rhythmus. Wenn man aber den Ausgangswert nicht tiefer setzt, dann landet man mit 3% Erhöhung über dem Schweizer Wert vom Januar 2023 und dann würde man die Parallelität verlieren. Deshalb sind im Antrag diese 99,5%, wie gehen unter diese 100%. Im Art. 77 dieses Gesetzes legen wir die Ausgangslage fest, denn da gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Mischindexes den Preisindexstand und den Lohnindexstand mit diesen Werten so anzusetzen: bei einer Preisentwicklung auf 198,8, also diese Senkung, und die Lohnentwicklung auf 242,6. Und aus diesen beiden abgeleitet entsteht dann der Mischindexstand von 216,2. Das haben wir natürlich nicht selbst errechnet, das hat natürlich das Kompetenzzentrum der AHV genau angeschaut und wir haben die Funktionalität und auch die Möglichkeit - dieses Wissen, dieses Know-how haben wir eingeholt. Dann wird es der Regierung überlassen, die Rentenerhöhung zu machen, wie das dazumal im 2010 der Fall war. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Zunächst einmal geht es hier um die Rückkehr von einem rein teuerungsbasierten Index zurück zum Mischindex. Ob das gewünscht ist oder nicht, ist letztlich ein politischer Entscheid. Ob man von dem teuerungsbasierten Index wieder auf einen Mischindex zurück möchte, ist, wie gesagt, ein politischer Entscheid, den Sie, geschätzte Damen und Herren, selbstverständlich zu treffen haben. Meine Aufgabe ist es, auf allfällige Konsequenzen hinzuweisen, und ich meine, das habe ich im Rahmen der 1. Lesung auch ausführlich getan.Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, ich möchte kurz nochmals auf das bestehende System eingehen. Ich denke, das Thema Teuerung kam jetzt immer mehr und jetzt auch nochmals deutlicher als während der 1. Lesung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle das jetzige System auch ganz präsent halten. Der geltende Art. 77 des AHV-Gesetzes gibt der Regierung die Möglichkeit, die Renten durch Verordnung an die Preisentwicklung anzupassen. Dabei ist die Regierung jedoch an Vorgaben gebunden. Die Mindestrente gilt bei einer Preisentwicklung bis zu einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 103,4 Punkten und der Basiswert, also 100, ist der Wert vom Dezember 2015. Also bis zu diesem Wert gilt sie als ausgeglichen, darum war in den letzten Jahren überhaupt kein Spielraum vorhanden, selbst wenn man kleinere Entwicklungen gehabt hat. Dieser Wert wurde nicht erreicht. Unter diesem Wert hat die Regierung keine Möglichkeit, die Renten anzuheben. Die Regierung muss die Renten auf Beginn des folgenden Kalenderjahres anpassen, wenn im Durchschnitt der Monate Januar bis Juni des laufenden Jahres der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise um mindestens 3% höher liegt, als der Stand, der mit der letzten Rentenanpassung ausgeglichen wurde. Also wenn man über 106,5 Punkten ist bei der Teuerung, hat die Regierung gar keine andere Möglichkeit, dann muss sie das entsprechend anpassen. Die Logik dahinter: Bei starker Teuerung ist eine Anpassung verpflichtend. Die Regierung kann auch vor Erreichen eines Preisanstiegs von 3% die Entwicklung der Preissteuerung ganz oder teilweise ausgleichen, indem sie die Renten auf Beginn des folgenden Kalenderjahres der Preisteuerung anpasst. Der Durchschnitt des Landesindexes Januar bis Juni 2022 lag bei 104 Punkten, wie Sie wissen. Also 104 - leicht über diesen 103,4. Somit bestand im Sommer keine gesetzliche Verpflichtung der Regierung zur Rentenanpassung. Diese würde erst bei einem Wert, wie geschildert, von 106,5 Punkten bestehen.Die mögliche Rentenanpassung wäre im Sommer sehr gering ausgefallen. Konkret hätte der Eckwert der Mindestrente von CHF 1'160 auf CHF 1'167, also lediglich um CHF 7 beziehungsweise gerundet CHF 10 erhöht werden können im bestehenden Regelwerk. Seit dem Sommer ist die Zeit, insbesondere betreffend Teuerung, natürlich nicht stehengeblieben. Aufgrund der im Sommer pendenten und nun in 2. Lesung zu behandelnden Initiative der Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann sowie aufgrund der Tatsache, dass im Sommer lediglich eine marginale Rentenerhöhung möglich gewesen wäre, hat die Regierung entschieden, darauf zu verzichten. Per Ende Oktober belief sich der Landesindex der Konsumentenpreise bereits auf 105,5 mit der derselben Basis, Dezember 2015 gleich 100. Bei einem weiteren Anstieg ist eine Anpassung im nächsten Jahr zwingend vorzunehmen - immer noch im bestehenden Regime. Für den Fall, dass der Schwellenwert für eine zwingende Anpassung nicht erreicht wird, kann die Regierung - wie ausgeführt - ebenfalls eine Anpassung vornehmen. Diesen Entscheid der Regierung kann ich natürlich nicht vorwegnehmen. Aber die entsprechenden Stimmen hier in diesem Hohen Haus und auch von ausserhalb des Hohen Hauses werden sicherlich gehört. Dann zu der Tischvorlage, welche uns heute vorgelegt wurde, zunächst zur Berichtigung: Die Berichtigung ist sehr zu begrüssen, die Regierung hat bereits im Bericht und Antrag Nr. 76/2022 auf Seite 8 im zweitletzten Absatz darauf hingewiesen, dass diese zwei Korrekturen vorzunehmen wären. Das haben die Initianten jetzt mit der Tischvorlage nun auch erledigt. Dann zum zweiten Vorschlag, welcher sich ebenfalls in der Tischvorlage befindet und welche der Abg. Manfred Kaufmann uns heute präsentiert hat, dieser Änderungsantrag. Damit Sie das in voller Transparenz wissen, die Initianten haben mir diesen Änderungsantrag heute um 8:00 Uhr per E-Mail zukommen lassen, also vor einer Stunde und 32 Minuten. Ich konnte diese Zahlen weder verifizieren noch bestätigen, habe aber in dieser Stunde doch das Gespräch mit der AHV gesucht. Nun, die Rückmeldung der AHV war: Ja, technisch ist das Vorgehen richtig, aber diese Werte wurden nicht verifiziert. Insbesondere wurden die entsprechenden finanziellen Auswirkungen in der Kürze der Frist nicht verifiziert. Ich, geschätzte Initianten, halte Ihr Vorliegen mit Anpassungen von solchen Werten in letzter Minute und ohne vorherige vertiefte Überprüfung für fahrlässig. Ich kann das nicht nachvollziehen. Es geht hier um eines unserer wichtigsten sozialen Absicherungssysteme, um die AHV, und meiner Meinung nach kann man da nicht um fünf vor zwölf in einer 2. Lesung mit solchen Werten kommen. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber ich glaube auch nicht, dass Sie die Auswirkungen auf die Schnelle entsprechend nachvollziehen oder gar die Werte verifizieren können. Also ich kann das nicht. Ich halte das für fahrlässig und ich hoffe, dass das für Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aber auch für die Zuschauerschar hier im Saal und auch die Zuhörer und Zuschauer weiter im Land doch ein Augenöffner ist, wie die Initianten bereit sind, in diesem Bereich vorzugehen. Nochmals, ich halte das für falsch und für fahrlässig. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den beiden Initianten für die getätigte Arbeit. Ich habe es ja bereits im Rahmen der 1. Lesung gesagt: Die Fairness-Initiative muss auch fair für unsere Nachkommen sein, für die Enkel - als Beispiel. Ich unterstütze den Wechsel zum Mischindex, das wissen Sie. Mir geht es um die Finanzierung. Jetzt haben wir gerade gehört, der Herr Regierungsrat kann die finanziellen Konsequenzen nicht abschätzen. Jetzt möchte ich doch die beiden Initianten fragen: Können Sie diese finanziellen Konsequenzen abschätzen? Sie führen ja aus in Ihrer Stellungnahme, es würde mit 0,15 Lohnprozenten gehen, die man dann von der IV zur AHV verlagern würde. Gehen Sie nach wir vor davon aus, dass das reicht? Oder braucht es mehr? Und eine Frage an die Regierung: Wir die Regierung diese Gesetzesanpassungen im nächsten Jahr einbringen? Denn das ist zentral. Ich kann mit dieser Lösung gut leben, aber es ist zu tun. Nur reden hier drinnen nützt unseren Nachkommen eben wenig. Wir müssen dieses Sozialwerk auf gesunde Füsse stellen, es braucht diese zusätzlichen Lohnprozente aus der IV. Oder braucht die Regierung hierzu wiederum eine Initiative, damit das im nächsten Jahr sicher gemacht wird, damit wir dann auch ganz sicher am 1. Januar 2024 diese Querfinanzierung haben. Es ist ja rein eine Verschiebung der IV-Beiträge zu den AHV-Beiträgen. Sprich, wir brauchen keine zusätzlichen Lohnprozente - weder von Arbeitgebern noch von Arbeitnehmern. Deshalb unterstütze ich diesen Lösungsansatz auch. Aber wie gesagt, diese zwei Fragen: Können die Initianten abschätzen, was die finanziellen Konsequenzen sind? Sprich, gehen Sie davon aus, dass diese 0,15 Lohnprozente der IV ausreichend sind? Und die Frage an die Regierung: Wird die Regierung diese Gesetzesänderung nächstes Jahr in den Landtag bringen oder muss der Landtag aktiv werden? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es ist ja nicht üblich, dass wir in 2. Lesungen ausschweifende Diskussionen haben. Aber ich glaube, in diesem Fall ist es doch sehr wichtig, dass wir alle wissen, wovon wir reden.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, liebe Anwesende im Zuschauerraum hier im Landtagssaal, sehr verehrte Zuschauer und Zuschauerinnen zu Hause am Fernsehen. Auch ich spreche euch direkt an, wenn ich das so darf. Im ersten Teil - ich danke Ihnen - haben Sie, Herr Regierungsrat Manuel Frick, den Ist-Zustand noch einmal erklärt. Der Ist-Zustand ist ja nicht Gegenstand des heutigen Traktandums, sondern der Soll-Zustand.Die Mischindex-Initiative ist eine Initiative, die wir gestellt haben, das ist ein parlamentarisches Recht der Landtagsabgeordneten, und wir haben diese Initiative seit Mai in der Bearbeitung. Und diese parlamentarische Initiative, der Mischindex, erfüllt ein Bedürfnis, das schon lange erwartet wird. Dieser Mischindex, die Rückkehr zum Mischindex im Gleichschritt mit der Schweiz erfüllt ein Bedürfnis der Menschen, die seit 2011 in einem Rentenstillstand verharren.Wir wollen mit dem Mischindex zu dem System zurückkommen, das die Schweiz nicht verlassen hat, das wir vor elf Jahren gehabt haben. Wir haben da die Gewähr. Und wenn Sie die Unterlagen und die Geschäftsberichte der AHV stets angeschaut haben, hätten Sie auch einen guten Einblick über diesen Mischindex. Ich kann Ihnen kurz schildern, wie dies von 2003 bis 2011 war. 2003 war die Mindestrente CHF 1'055. Sie müssen sich vorstellen, auch Sie, Herr Regierungsrat Manuel Frick, das sind CHF 105 weniger als heute. Anders ausgedrückt: Heute haben die Menschen bei der Mindestrente nur CHF 105 mehr als vor 20 Jahren. Deshalb haben wir diese Initiative lanciert. Damit wir wieder zum Mischindex zurückkehren. 2003, eine Mindestrente von CHF 1'055; im 2005, das ist dieser zweijährige Rhythmus der Rentenerhöhungen bei diesem Mischindex, gab es in der Schweiz und in Liechtenstein - es ist immer der Gleichschritt gewesen - CHF 1'075, also eine Rentenerhöhung von CHF 20. Auf 2007 gab es eine erneute Rentenerhöhung auf CHF 1'105, das war eine Rentenerhöhung von CHF 30. Dann auf 2009 gab es eine erneute Rentenerhöhung von CHF 35 auf CHF 1'140 bei der Mindestrente. Und dann, wieder im Zweijahresrhythmus im 2011 - da sind wir bei diesem Meilenstein 2011 - ist die Mindestrente CHF 1'160 gewesen. Seither haben wir CHF 1'160. Das war nochmals eine Rentenerhöhung von CHF 20. Und in dieses System, in dieses Mischindexsystem, wollen wir zurückkehren. Ich kann Ihnen die finanziellen Auswirkungen natürlich nennen. Es darf uns nicht unterstellt werden, dass wir hier einen fahrlässigen Schnellschuss machen. Wir haben das schon überlegt seit der Aufarbeitung der 2. Lesung. Wir haben das auch in Schriftstücken dargelegt. Wir haben das auch mehrmals publiziert, dass wir damals überlegt haben, ob wir die volle Teuerung miteinbeziehen können - auch auf Anregung der Motionen, die in der Schweiz passiert sind. In der Schweiz sind drei Motionen lanciert worden, die jetzt dann in der Frühjahrssession des Schweizerischen Bundes- und Ständerates diskutiert werden, wo es um den vollen Teuerungsausgleich geht. Das heisst, diese 0,5% oder 0,4% wollen sie ebenfalls ausgeglichen haben für die Rentnerinnen und Rentner.Wir haben diese Unterlagen studiert, wir haben das auch mit Experten angeschaut und die Auswirkung ist marginal. Das können Sie schon, wenn Sie die Mischindex-Vorlage studiert haben, auch ein bisschen erahnen. Wir erhöhen diese Punktwerte ja nur von 2,5 auf 3,0. Grundsätzlich muss ich sagen, wir haben die Mischindex-Initiative zur Antragsstellung. Diese stellen wir zum Antrag. Aber weil das Bestreben war in jüngster Vergangenheit in vielen Gesprächen, in den verschiedenen Berichten, dass es gewünscht ist, dass man die volle Teuerung von 2,9 oder 3% auswirft, und so haben wir die Brücke geschlagen mit diesem Antrag, dass wir das ermöglich können. Wir können das ermöglichen in unserer Initiative. Das ist ein Goodwill, das ist ein Brückenschlag, den wir hier bieten, Herr Regierungsrat Manuel Frick. Und ich spreche das auch aus an Sie alle hier und auch an die Zuschauerinnen und Zuseher zu Hause. Das ist ein Brückenschlag, den wir hier bieten. Das hat nichts mit Fahrlässigkeit zu tun. Ich ersuche Sie, diesen Ausdruck zurückzunehmen, denn er wird der Sache nicht gerecht. Dann die finanziellen Auswirkungen, die sind auch leicht zu erahnen. Eine 0,5-prozentige Erhöhung würde ungefähr bei der Mindestrente CHF 3.60, CHF 3.80 bis CHF 4 ausmachen. Das heisst, im Jahr sind das CHF 44 bei der Mindestrente. Das können Sie verdoppeln, rund CHF 88, CHF 90 bis zur Maximalrente. Es ist also eine marginale Erhöhung in diesem Sinne. Und dies bewirken diese Preisindexpunkte, die Lohnindexpunkte. Die müssen so eingestellt werden von bisher 190,8 bei der Preisentwicklung auf 189,8, das ist ein Punktwert, und bei Punkt b), bei der Lohnentwicklung, da geht es von 243,8 auf 242,6 also ein bisschen mehr als ein Punkt. Das ergibt dann den neuen Mischindex. Das kann die Regierung dann umsetzen. Das muss sie nicht, das kann sie. Sie hat ja auch noch Spielraum in diesem Bereich. Also die finanziellen Auswirkungen sind überschaubar.Wie gesagt, nochmals als Zusammenfassung: Wir machen einen Brückenschlag. Wir legen die Mischindex-Initiative vor und wir werben dafür, dass der Landtag diese annimmt. Das ist ein Vorschlag zur Güte. Ein Vorschlag zur Güte, weil in jüngster Vergangenheit dieses Bedürfnis vorhanden war. Und weil nur der Art. 77 zur Diskussion steht, kann man das nur bei diesem Artikel machen. Wir können das aufgrund der Gesetzesartikel und aufgrund der Verordnung - ich könnte Ihnen die Verordnung auch noch zitieren, aber das mache ich jetzt nicht, denn sonst entfernen wir uns zu stark vom Thema - im Abs. 3a und b vornehmen. Sie müssen das nicht.Unser Ziel ist der Mischindex im Gleichschritt mit der Schweiz. Das ist unser Ziel. Wir haben immer den Gleichschritt mit der Schweiz betont. Wir wünschen auch diesen Gleichschritt. Aber wenn hier mehrheitlich der Wunsch ist, dass man diese volle Teuerung machen möchte, können wir dies hier in diesem Gesetz anbieten. Und das ist unser Anliegen und das ist unser Antrag. Wir sind nicht scharf darauf, dass dieser angenommen wird, da setzen wir keine Energie hinein. Denn, wie gesagt, unsere Energie gilt der gesamten Mischindex-Initiative, der Rückkehr zum Mischindex, in der Form, wie wir dies hier präsentieren. Das gibt den Rentnerinnen und Rentner in der Mindestrente eine Erhöhung von CHF 30 bis hin zur Maximalrente von CHF 60. Und was das Wichtigste ist: Sie sind im System des Mischindex mit der Schweiz. Es gibt dann im 2025 höchstwahrscheinlich - in der Regel hat es das immer so gegeben - wieder eine Rentenerhöhung, im 2027 wieder. Das ist das Wichtigste und das ist das grösste Gut der Rentnerinnen und Rentner, das sie mit dieser Rückkehr zum Mischindex haben - und zwar per 1. Januar 2023 startet dieses System. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Persönlich stehe ich der Rückkehr zum Mischindex sehr positiv gegenüber, habe jetzt aber doch eine Frage zur Präzisierung: Mit diesem heutigen Antrag ersetzen Sie Ihren Antrag vom 3. Oktober 2022, mit Ihrem heutigen Antrag zu Art. 77 Abs. 3 ersetzen Sie die Vorlage vom 3. Oktober 2022. Sonst haben wir zwei Vorlagen hier liegen zu Art. 77 Abs. 3.
Abg. Johannes Kaiser
Zu Ihrer Frage, Herr Landtagspräsident: In unserer Vorlage wird nicht von Prozenten gesprochen. Diese Punktwerte, die jetzt hier im Abs. 3 a) und b) aufgeführt sind, die führen zu diesen 2,5%. Wir sprechen hier nicht von Prozentpunkten einer Rentenerhöhung, weil, wie ich vorhin gesagt habe, es werden nicht die Renten mit diesen x-Prozent multipliziert und so erhöht, sondern es geht um die massgebliche Jahreseinkommenssumme. Das ist ein kompliziertes System, das berechnet wird, weil es eben auch in die Ergänzungsleistungen IV/ASD hineinläuft. Wir ersetzen oder wir korrigieren oder unser Antrag ist: Diese Punktwerte in a) werden angepasst, 190,8 Punkte wird zu 189,8 und in Punkt b) 243,8 bei der Lohnentwicklung zu 242,6. Die Werte werden gesenkt, sie werden gewissermassen künstlich gesenkt, und dann gibt es diesen Preisindex von 216,2. Diese Punktwerte, die in unserem Originalantrag aufgeführt sind, diese werden immer vom Januar bis Juni des laufenden Jahres berechnet, also von Januar bis Juni 2022. Ich sage nochmals: Wenn gewünscht wird in diesem Hohen Haus - und diese Bestrebungen waren sehr stark hörbar -, dann müsste man hier mit diesen Punktwerten agieren. Mit den Punktwerten, die wir in unserem Antrag haben, würden wir 3% erreichen. Das heisst, wir würden der Regierung die Möglichkeit geben, zu diesen 3% zu kommen. Aber nochmals gesagt: Unser Masterziel ist unsere Mischindex-Initiative und diese möchten wir realisieren. Das ist eigentlich, wie gesagt, ein Brückenschlag, eine Möglichkeit, die wir hier bieten können. Denn wenn das mit einer Gesetzesanpassung gemacht werden müsste, würde das einen langen Weg gehen. Dann würde vielleicht im März ein Gesetzesentwurf vorliegen, es würde rückwirkend eine Rentenerhöhung gemacht werden müssen, die AHV muss das überall hineinrechnen in ihr System, das wäre eine Riesenbürokratie, Leute sterben vielleicht auch weg vom Januar bis März, das sind Fragestellungen, die sind endlos. Das dürfen wir der AHV und allen Teilen der Verwaltung nicht zumuten. Deshalb nochmals: Das ist ein Brückenschlag, ein Vorschlag zur Güte und wir möchten diesen als solchen verstanden haben. Wir setzen keine Energie hinein. Wir können diese Diskussion auch beenden und sagen: Wir ziehen den Antrag zurück, wenn das gewünscht wird, und dann stimmen wir ab über die weiteren Artikel. Landtagspräsident Albert Frick
Ich bin noch ein bisschen verwirrt, ich muss es zugeben. Sie machen ja die Vorlage für die 2. Lesung zu Art. 77 Abs 3 und Sie stellen jetzt sozusagen einen Zusatzantrag zu Ihrer Vorlage.Abg. Johannes Kaiser
Wenn gewünscht wird in diesem Hohen Haus, dass man 3% Erhöhung erreicht, dann muss einfach die Punktwerte bei Abs 3 a) und b) anpassen, diese haben wir so berechnet. Dann kommen wir auf 3%. Weil das der vielfache Wunsch war in der Diskussion vor dieser Landtagssitzung. Diese Punktwerte muss man so verändern, dann erreicht man dieses Ziel - wenn das ein Ziel ist der Mehrheit dieses Landtags. Wir bieten hier dieses Angebot und stellen es zur Diskussion. Und wenn es nicht gewünscht wird, dann ja - wie gesagt, das ist ein Vorschlag zur Güte. Wir können das auch wieder verlassen. Landtagspräsident Albert Frick
Also es gibt entweder - oder. Entweder der Artikel, wie er vorliegt, oder eben den Antrag dazu.Abg. Johannes Kaiser
Bei diesem Absatz würden diese Punktwerte hineingenommen, wenn diese 3% gewünscht werden, also wenn der Landtag das wünscht. Landtagspräsident Albert Frick
Das werden wir jetzt in der Diskussion erfahren.Abg. Johannes Kaiser
Wir werden das in der Diskussion erfahren. Und wenn die Diskussion erbringt, dass das nicht gewünscht wird, können wir auch den Antrag zurückziehen. Wir sind gar nicht erpicht darauf, dass da abgestimmt wird. Aber es ist einfach einmal das Angebot, sehen Sie das bitte als Angebot an. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Der Abg. Johannes Kaiser hat das sehr gut erklärt. Es ist ein Vorschlag zur Güte. Wir haben das einfach aus den Gesprächen gehört, dass diese 3% gewünscht sind. Wir haben gestern beim Landesvoranschlag beispielsweise die Personalkosten beim Staatspersonal um 2,9% erhöht und deshalb haben wir diesen Wunsch in unsere Initiative aufgenommen.Aber wie gesagt, es ist einfach ein Vorschlag zur Güte. Wir können das diskutieren. Und wenn das dann eben nicht so sein soll, dann bleiben wir einfach bei der bestehenden Vorlage, wie sie drinsteht. Das können wir dann zurücknehmen. Aber weil eben auch diese Gespräche hier im Landtag oder dieser Wunsch auch hier geäussert wurde, haben wir diesen Vorschlag jetzt so gebracht. Aber man muss schon sagen, es ist natürlich nicht so, dass wir diese Punktwerte einfach so hier bringen. Das ist natürlich schon abgeklärt mit einer sehr, sehr kompetenten Stelle. Dieser Spielraum besteht für die Regierung, diese Möglichkeit besteht auf jeden Fall. Auch haben wir abgeklärt, dass es möglich ist, auf den 1. Januar 2023 auf den Mischindex zurückzukehren. Das heisst, die Rentenerhöhungen würden dann bereits ab Januar 2023 in Kraft treten. Was wir uns einfach auch bewusst sein müssen, ist ein Punkt der Versorgungsquote, welcher im AHV-Geschäftsbericht 2020 auch drinsteht. Es ist so, dass der Lohn in den letzten Jahren immer angestiegen ist, aber die Rente ist auf dem gleichen Stand geblieben. Und da müssen wir wirklich vorsichtig sein, dass dies nicht immer weiter auseinandergeht. Besonders eben die zukünftigen Rentner, wenn sie dann in Rente gehen und die Rente dann immer noch tief ist - das sollte klar in einem gewissen Verhältnis zueinander stehen. Und da müssen wir auch aufpassen.Der Abg. Wendelin Lampert hat noch gefragt, ob es ausreiche. Ich denke, wenn wir diesen Finanzierungsvorschlag bringen, das haben wir auf der Seite 13 unserer Stellungnahme aufgeführt, dass sich das mit dem Mischindex in den letzten Jahren um CHF 42 Mio. erhöht. Und wenn man diesen Switch oder diesen Tausch macht mit der IV mit 0,15%, dann hätte sich das praktisch mit CHF 41,56 Mio. in der Vergangenheit, wenn man die Jahre 2013 bis 2021 betrachtet, aufgehoben. Es ist auch für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer von den Beitragssätzen her ein Nullsummenspiel. Der Grund, weshalb wir das auch gemacht haben, ist einfach, dass die Invalidenversicherung jetzt ziemlich überfinanziert ist. Das heisst, wenn wir diesen Tausch machen, also wenn wir der IV diese 0,15% kürzen und das der AHV geben, wächst die IV trotzdem an. Das sehen Sie auf der Seite 14. Das heisst, aktuell haben wir den Wert 2,02 und in zehn Jahren würde er sogar noch ansteigen auf 2,94, also fast 3, und dann erst in zwanzig Jahren würde er dann auf 2,5 reduziert. Das ist aber in zwanzig Jahren immer noch mehr, als wir heute haben. Aber es ist einfach ein Vorschlag, den wir bringen. Diesem Wunsch aus der 1. Lesung sind wir nachgekommen. Besten Dank. Aber gerne stehen wir für Fragen bei der weiteren Diskussion zur Verfügung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Zunächst zur Frage des Abg. Wendelin Lampert mit der Finanzierungslösung. Ja, die Regierung wird sich Gedanken machen müssen, wie die Finanzierung erfolgt. Die Initianten haben einen Lösungsansatz skizziert. Ich würde stark begrüssen, wenn die Finanzierung gleichzeitig mit der neuen Lösung in Kraft tritt. Wenn man das jetzt auf dem Reissbrett nochmals neu machen würde, würden sich die Initianten wahrscheinlich schon für die 1. Lesung Gedanken machen, diese Anpassungen entsprechend vorschlagen, dann würde das gleichzeitig erfolgen. So ist es jetzt, etwas salopp gesagt, ein Nachjassen, wenn wir bei diesem Zeitplan bleiben. Aber ich komme dann bei den Übergangsbestimmungen nochmals darauf zurück. Da hat man ja noch die Möglichkeit, dass man das bereinigt.Dann zum Abg. Johannes Kaiser: Scheinbar haben Sie mich nicht verstanden. Das möchte ich nochmals in aller Deutlichkeit sagen. Im Grundsatz geht es um den Mischindex. Da kann man dafür oder dagegen sein. Sie haben sehr seriös gearbeitet, muss ich sagen, haben das profund geprüft, haben eine Initiative eingebracht. Die Regierung hat die Vorlage für die 1. Lesung vorbereitet, Sie haben dann auch die Fragen aufgenommen aus der 1. Lesung, insbesondere die Finanzierungsfragen, haben eine Vorlage gemacht für die 2. Lesung, das hat alles gepasst. Meine Ausführungen, auch mein Unverständnis, bezogen sich nicht auf Ihre Arbeit bis zum heutigen Morgen, sondern auf die Tischvorlage, die Sie uns heute Morgen vorgelegt haben. Der ganze Prozess bis dorthin, da kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber das stand - meine ich - auf soliden Füssen. Was heute passiert ist mit dieser Tischvorlage, ist für mich ein Schnellschuss. Ganz einfach. Die Zahlen kurzfristig anzupassen, und da bleibe ich beim Wording - nicht auf Ihre Arbeit als Initianten, sondern auf Ihre Vorlage von heute Morgen mit den angepassten Indexwerten bezogen -, das halte ich und da bleibe ich dabei, für fahrlässig, für unprofessionell und schädlich für die Diskussion. Also Sie sehen, ich gehe hier noch weiter. Geschätzte Initianten, meiner Meinung nach haben Sie Ihrem Anliegen damit einen Bärendienst erwiesen. Also das sehe ich nicht.Und letztlich sagen Sie jetzt: Das ist ja nur ein Vorschlag, den kann man diskutieren oder nicht. Das ist Ihr Antrag, der jetzt vorliegt. Also vielleicht müssen sich nochmals überlegen, was jetzt gelten soll. Sie sind die Initianten, haben das angepasst, und jetzt hat das Parlament diesen Antrag entsprechend mit den korrigierten Werten vorliegen. Dann noch zwei, drei weitere Ergänzungen. Der Abg. Johannes Kaiser hat in seinem Votum von marginalen Erhöhungen gesprochen bei der Maximalrente von CHF 88 im Jahr - wenn ich diesen Wert jetzt richtig im Kopf habe - mit den angepassten Werten. Ja, dann sind das kleine Werte. Sonst macht es bei den Renten zwischen CHF 30 und CHF 60 im Monat aus.Dann Ihre Aussage, Sie als Initianten selbst seien nicht scharf auf diese Anpassung, stimmt mich jetzt wieder etwas milder. Dann frage ich mich aber: Warum hat man diesen Schwenker gemacht? Die Diskussion macht das auf jeden Fall nicht leichter. Im Sinne der Einfachheit würde ich beliebt machen bei den Initianten, dass Sie beim ursprünglichen Text bleiben. Auf das haben sich alle hier anwesenden Personen vorbereitet auf die heutige Sitzung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungsrat. Aufgrund Ihrer Wortmeldung wünscht der Abg. Johannes Kaiser das Wort.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nochmals zwei, drei Korrekturen und dann werden wir diesen Antrag zurückziehen, weil er anscheinend grosso modo nicht als Brückenschlag angesehen wird oder nicht erwünscht ist. In dem Fall wird auch nicht die Erhöhung auf 3% gewünscht. Wie gesagt, das ist von uns ein situatives, aktuelles Angleichen gewesen. Wir sind da flexibel, wir sind Politiker. Wir schauen, was für Möglichkeiten vorhanden sind. Vor allem, weil Gedanken vorhanden waren, diese Erhöhung vorzunehmen, aber die Gesetzesmaterie hier es nicht zuliess. Deshalb haben wir das gemacht.Zur Finanzierungsfrage nochmals ganz kurz: Die Finanzierungsfrage hat man in dieser Form auch schon bei anderen Sachen gemacht, bei der FAK. Und diese ist problemlos ein formeller Akt, wenn man diese Finanzierungsvorlage durch die Regierung dann initiiert. Zudem haben wir noch einen zweiten Vorschlag mit der Mehrwertsteuer, dass man diese 0,4%-Erhöhung diesem Mischindex zustellt. Dann müsste man nur eine Hälfte nehmen von diesen 0,4%, die der Staat dann erringt. Zu den Zahlen nochmals, Herr Regierungsrat Manuel Frick: Ich habe gesagt, die Erhöhung würde von CHF 30 auf CHF 33.60 oder CHF 34.20 vielleicht kommen bei der Mindestrente. Und die Regierung hat in der Regel - auch in der Schweiz wie in Liechtenstein - immer auf CHF 5 aufgerundet. Diese CHF 5 wären bei der Mindestrente CHF 65, mit der Weihnachtsrente noch CHF 70 im Jahr. Und CHF 140 wäre das dann, wenn man aufrundet, für die Maximalrente im Jahr. Also mehr, als wir das beantragen. Ihre Aussagen, ich muss es nochmals sagen: Wir sind Milizparlamentarier. Wir arbeiten den ganzen Tag sonst. Wir müssen schauen, wie wir hier drei Tage monatlich die Landtagssitzung in diesem Haus auch einrechnen können. Eine solche Initiative zu erarbeiten, das sind nicht fünf, zehn Stunden. Das sind 50, 60, 70 Stunden. Und wenn man dies neben dem Landtag, neben der Arbeit aufarbeitet und Sie kritisieren das mit diesen massiven Ausdrücken, die Vorlage sei fahrlässig, es sei schädlich für die Diskussion, wir würden einen Bärendienst erweisen. Ich denke, da müssen Sie, auch Sie zu Hause, selbst ein Urteil bilden. Ich lasse das einfach einmal im Raum stehen. Wir Initianten ziehen jetzt den Antrag zurück. Wir bleiben bei unserer Masterzielsetzung, wir bleiben bei unserer Mischindex-Vorlage, die wir auch erzielt haben. Unsere Brücke, unser Vorschlag zur Güte, ist hier nicht als solcher verstanden worden. Das heisst, viele haben das nicht gewollt und viele hätten das vielleicht noch gesehen. Wir haben es nur aus diesen Beweggründen gemacht, die wir ausgedrückt haben. Wir haben einen Weg gesucht für die, die eine Erhöhung hätten wollen. Wir möchten diese Initiative - im Gleichschritt mit der Schweiz - per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt haben und das ist unsere grundsätzliche Zielsetzung. Den Antrag ziehen wir hiermit zurück. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich ziehe noch den Abg. Manfred Kaufmann vor, damit er diesen Rückzug auch bestätigen kann.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte mich nur dem anschliessen, was der Abg. Johannes Kaiser gesagt hat, und bin natürlich als Mitinitiant auch einverstanden, dass wir diesen Antrag zurückziehen und uns weiter auf die Vorlage konzentrieren. Wie erwähnt, es war einfach ein Vorschlag zur Güte, es war ein Angebot, wie wir das aus Gesprächen gehört haben. Und ich denke, wir können jetzt mit der Vorlage weiterfahren, mit der Rückkehr zum Mischindex, mit den 2,5% im Gleichschritt mit der Schweiz. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt eine lange Rednerliste. Ich könnte mir jetzt auch vorstellen, dass sich gewisse Wortmeldungen nach dem Rückzug des Antrags erübrigen. Wir können jetzt natürlich nicht zurück in eine 1. Lesung verfallen und grundsätzlich Mischindex Ja oder Nein diskutieren. Das war ja der Grund der 1. Lesung. Jetzt geht es darum, dass wir es eben bestätigen - nach eigenem Gewissen und Gutdünken. Ich bitte Sie, das jetzt zu berücksichtigen.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank, dass Sie den Antrag zurückziehen oder die Änderung von heute Morgen zurückziehen. Es geht mir nicht darum, dass ich nicht für 3% Rentenerhöhung bin oder für die 2,5%. Der Wechsel zum Mischindex ist für mich gut, aber die AHV ist für mich einfach schlichtweg zu wichtig. Ehrlich gesagt haben Sie mich massiv verwirrt nach Ihrer ersten Diskussionsrunde, was jetzt eigentlich Sache ist. Ich hätte jetzt Bauchweh gehabt, diesen Änderungen schnell, schnell zuzustimmen. Vor allem auch die andere Gewichtung vom Preisindex zum Lohnindex, der ist jetzt ein bisschen stärker. Also deswegen bin ich froh. Ich werde dem Mischindex, so wie er heute Morgen um 7:59 Uhr vorlag, zustimmen. Aber das andere hätte für mich einfach nicht mehr gepasst. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich hoffe aber auch, dass diese Verwirrung jetzt vom Tisch ist, nachdem der Antrag zurückgezogen wurde. Er ist nicht mehr Gegenstand der Diskussion. Er ist zurückgezogen.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich begrüsse auch die Gäste auf den Zuschauerrängen ganz herzlich, das habe ich vorhin noch vergessen, hole ich hiermit nach.Es geht hier um einen Wechsel des Indexes und nichts anderes. Mit dem Wechsel des Indexes versprechen sich die Initianten regelmässige Rentenerhöhungen. Und diese regelmässigen Rentenerhöhungen müssen auch finanziert werden oder auf Englisch: «There is no such thing as a free lunch.» Wegen des Umlageverfahrens werden diese Erhöhungen von der arbeitenden Bevölkerung geleistet, der jüngeren Generation. Wie können diese Rentenerhöhungen finanziert werden? Entweder durch einen höheren Staatsbeitrag, durch höhere Lohnabzüge oder eine Erhöhung des Rentenalters. Alles Dinge, die direkt oder indirekt von der jüngeren Generation getragen werden und geleistet werden müssen - also der arbeitenden Bevölkerung. Für diese stehe ich beziehungsweise sitze ich auch hier drin und vertrete auch ihre Interessen. Denn sie setzen sich noch nicht so sehr mit der Altersvorsorge auseinander, da das Rentenalter noch in weiter Ferne ist. Auch sind sie bezüglich der Themen im Zusammenhang mit der Altersvorsorge nicht oder nicht so gut organisiert, wie beispielsweise der Seniorenbund. Abschliessend: Warum sind diese jungen oder jüngeren Menschen nicht hier auf den Zuschauerräumen? Weil sie arbeiten müssen. Damit unter anderem die Renten, die jetzt und in der Zukunft zu zahlen sind, überhaupt bezahlt werden können. Denn es sind auch ihre AHV-Beiträge, die die jetzigen Renten finanzieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Auch ich unterstütze die Rückkehr zum Mischindex. Ich habe das schon in der 1. Lesung klar gesagt. Aber nicht aus irgendwelchen Fairness- oder Gerechtigkeitsgründen, sondern einfach aus pragmatischen Gründen. Denn ich denke, wir haben eine Gesetzgebung bei der AHV, die ganz stark auf schweizerischem Recht beruht. Den Mischindex finde ich gut, es gibt dann auch regelmässige Anpassungen. Aber Sie, geschätzte Initianten, haben mich heute Morgen wirklich noch einmal ins Zweifeln gebracht. Ich habe nicht um 8 Uhr davon erfahren, sondern, ich glaube, um fünf vor neun. Ja, wir sind Milizparlamentarier und wir haben uns mit Ihrer Vorlage sehr stark beschäftigt. Da können Sie nicht erwarten, dass wir innerhalb von zehn Minuten noch einmal eine derartige Anpassung machen. Das geht einfach nicht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Es wurde von mehreren Seiten die Finanzierbarkeit angesprochen respektive schon fast infrage gestellt. Aber die Finanzierbarkeit der AHV ist möglich. Das bestimmt ja der Landtag, wie das finanziert wird, über die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, über den Staatsbeitrag. Der Landtag hat auch Einfluss darauf, das Vermögen hochzuhalten, damit der dritte Beitragszahler auch in Zukunft viel beiträgt. Also das ist kein Problem, das liegt in den Händen des Landtages, dass die AHV finanzierbar bleibt - nicht bei der Regierung. Die Regierung kann wohl Vorschläge bringen, aber die Verantwortung liegt ganz klar beim Landtag. Und wenn der Landtag das jetzt beschliesst, übernimmt er auch für die Zukunft die Verantwortung, dass das finanzierbar bleibt. Ich habe 2016 einen Antrag gestellt, zweimal 0,5% die Beiträge zu erhöhen. Das wurde nicht angenommen. Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen ging dann auseinander, aber das kann immer noch nachgeholt werden. Das ist nicht das Problem. Dann zu Herrn Seger: Die AHV wurde 1954 als Umlageverfahren eingeführt. Das System ist so, dass die arbeitende Generation für die Renten zuständig ist. Das ist kein Kapitaldeckungsverfahren in dem Sinn. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Dann sagen Sie, die Jungen müssen arbeiten und können jetzt nicht hier sitzen und die Pensionisten müssen nicht arbeiten und leben vom Geld der Jungen. Es ist so, dass auch viele Pensionisten privates Vermögen angesammelt haben. Dann hat die AHV im Moment elf Jahresausgaben, also ein sehr hohes Vermögen, und das ist von der heutigen Rentnergeneration mit erarbeitet worden. Also es ist nicht so, dass da nur von den Jungen etwas verlangt wird, sondern auch die heutigen Rentner haben dazu beigetragen, dass die heutige Erwerbsgeneration nicht allzu stark belastet wird. Landtagspräsident Albert Frick
Ich greife ungern ein. Aber wir befinden uns in einer 2. Lesung. Wir können jetzt nicht Grundsatzdiskussionen führen. Das gilt aber für alle und ich bitte Sie wirklich, sich daran zu halten.Abg. Herbert Elkuch
Es wurde angesprochen, das ist aber nicht das Problem, wenn man den Mischindex einführt.Landtagspräsident Albert Frick
Ich habe Ihnen ja auch die Gelegenheit gegeben, sich jetzt dazu zu äussern. Aber ich glaube, wir müssen es dabei belassen. Sonst geraten wir wirklich in diese Grundsatzdiskussion einer 1. Lesung. Es geht wirklich um das Wesentliche, jetzt diesen Artikel, wie er vorliegt. Und damit wir darüber befinden können, müssen wir uns darauf konzentrieren.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, geschätzte Initianten, geschätzte Regierung und geschätzte Besucher. Ich finde es klug von den Initianten, dass sie die Tischvorlage mit den Rechenübungen zurückgezogen haben. Ich möchte nur beliebt machen, dass Sie auch zu Ihrem finalen Antrag stehen und medial nicht wieder die Schuld beim Landtag suchen, dass Ihr Vorschlag zur Güte, wie Sie es nennen, zurückgezogen wurde. Leider wurde in der Beantwortung der 1. Lesung oder auch bei der damaligen Eintretensdebatte nicht auf meine Frage eingegangen, ob auch die Initianten von einer Rentenalterserhöhung ... Landtagspräsident Albert Frick
Ich muss jetzt wieder unterbrechen. Wir können doch nicht jetzt Grundsatzdiskussionen führen.Abg. Sebastian Gassner
Ja, ich komme gleich zum Punkt. ... von einer Rentenalterserhöhung für die nächste Generation ausgehen. Auch hier wird klar, dass niemand die wirklichen Auswirkungen dieser Initiative kennen kann. Die fehlende Bereitschaft auf kritische Fragen einzugehen, war für mich wenig verwunderlich, wurde uns doch bereits im Vorfeld der 1. Lesung vonseiten der Initianten nahegelegt, man solle doch gar nicht erst auf die 1. Lesung eintreten, wenn man sich Antworten auf solche Fragen erwartet. Mit dieser Aufforderung verfolgte ein Initiant das ausdrückliche Ziel, sich die Arbeit für die 2. Lesung zu sparen. Landtagspräsident Albert Frick
Ich wurde auch schon unterbrochen, Herr Abg. Sebastian Gassner. Als ich Abgeordneter war, wurde ich vom Vorsitzenden unterbrochen. Wir sind in einer 2. Lesung. Wir können jetzt nicht wieder auf die 1. Lesung zurückkommen.Abg. Sebastian Gassner
Ich verstehe Ihre Bedenken, doch die Initianten haben jetzt bereits fast eine Stunde ausgeholt, jetzt darf ich mir doch wohl erlauben, dass ich eine Minute zu dem Thema Stellung nehme. Landtagspräsident Albert Frick
Nein. Wir sind in Behandlung von Art. 77. Da wurde ein Änderungsantrag gestellt und dieser wurde jetzt zurückgezogen. Somit können wir über diesen Art. 77 befinden, ohne Grundsätze nochmals aufzuzeigen aus der 1. Lesung. Da muss ich Sie jetzt wirklich einfach bitten.Abg. Sebastian Gassner
Es tut mir leid, doch dieses Fass für die Grundsatzdebatte haben die Initianten selbst eröffnet. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich ersuche die Runde jetzt wirklich, den Gesetzgebungsprozess so vorzunehmen, wie er eben in einer 2. Lesung vorgesehen ist. Das heisst, Sie können Anträge stellen, falls Sie irgendwelche Änderungen wollen. Ansonsten haben wir über diesen Gesetzestext zu befinden. Und wenn Sie keinen Antrag stellen, dann gibt es keine Diskussion. Abg. Thomas Rehak
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich danke Ihnen. Ich wollte Sie genau auf das hinweisen. Wir haben schon seit einer Stunde eine 1. Lesung. Das geht nicht. Aber ich glaube, jetzt haben wir doch den Bogen gefunden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte natürlich keinen Antrag stellen, aber der Herr Regierungsrat Frick hat gesagt, die Regierung hört unsere Stimmen bezüglich Teuerungsanpassung. Meine Frage dazu ist: Wie sollen wir die Stimmung mitteilen? Denn wir führen ja keine Grundsatzdebatte mehr, aber ich denke, es ist mehreren hier drin wichtig zu sagen, dass die Teuerungsanpassung kommen soll auf die Renten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich führe jetzt einfach einen normalen Gesetzgebungsprozess durch.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe einen formalen Punkt. Wichtig ist nicht: Die Tischvorlage wurde zurückgezogen, sondern die zweite Seite der Tischvorlage. Die Korrekturen auf der ersten Seite sollten wir unbedingt mitnehmen. Und ich verstehe das jetzt als angepassten Antrag der Initianten. Die Finanzierungsfrage, denke ich, habe ich auch beantwortet. Das muss die Regierung dann anschauen. Diese Finanzierung über die IV erscheint möglich. Was nicht möglich erscheint - und das ist, denke ich, für Sie wichtig für die Entscheidungsfindung -, ist über die Mehrwertsteuer dafür anzuknüpfen. Wir haben unlängst Diskussionen von der Entkoppelung oder von der Weglösung der Zweckbindung gesprochen. Also das ist sicher ein Weg, der nicht beschritten wird. Abschliessend: Ich bin den Initianten auch dankbar, dass sie zur Einsicht gekommen sind und ihre Vorlage zurückgezogen haben. Ich möchte das dem Abg. Johannes Kaiser noch mitgeben. Ich habe Sie gelobt in meinem Votum. Das haben Sie, glaube ich, nicht gehört. Also ich habe Ihre Arbeit gelobt bis heute 7:59 Uhr. Der Tadel bezieht sich auf ab 8 Uhr. Aber durch Ihre Einsicht haben Sie das für mich geheilt. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Art. 77 abstimmen. Sie sind sich alle bewusst, worüber wir abstimmen, wenn wir über Art. 77 abstimmen. Das heisst: Rückkehr zum Mischindex.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Also wir stimmen über das auf Seite 1 der Tischvorlage ab. Landtagspräsident Albert Frick
Genau. Wer mit Art. 77 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 17 Stimmen. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. In diesem Artikel wird ausgeführt, dass die nächste Rentenanpassung durch die Regierung auf den 1. Januar 2023 erfolgt. Weiters wird ausgeführt, dass die Regierung diese nächste Rentenanpassung jedoch aufschieben kann, solange der auf den folgenden Jahresanfang geschätzte Rentenindex tiefer als 219 Punkte ist.Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen, dass die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht werden. Die gemäss Verordnung angepassten Renten entsprechen einem Rentenindex von 222,7 Punkten. Aufgrund dieses Mischindexes ist klar, dass die Renten in Liechtenstein per 1. Januar 2023 angepasst werden müssen. Das als zusätzliche Erklärung zu diesem Stand.Die Rentenanpassung per 1. Januar 2023 ist aus zeitlichen Gründen schwierig, wenn zugleich über die Finanzierung beziehungsweise die hierfür notwendige Gesetzesanpassung entschieden werden soll. Das habe ich auch ausgeführt. Unabhängig davon erscheint die Rentenanpassung aus zeitlichen Gründen äusserst knapp. Insbesondere, da eine Anpassung der AHV-Renten Auswirkungen auf andere Bereiche hat, die auf die AHV-Mindestrente abstellen - so insbesondere die zweite Säule. Aus diesem Grunde wäre eine Rentenanpassung am 1. Januar 2024 zu bevorzugen, wofür die Übergangsbestimmung entsprechend anzupassen wäre. Das würde die Chance bieten, dass wir im nächsten Jahr die Finanzierung klären und dann zeitgleich die neue Finanzierung und den Wechsel des Mischindex am 1. Januar 2024 in Kraft tritt und würde zudem den Vorteil bieten, dass jetzt im Umfeld mit hoher Teuerung im nächsten Jahr noch die Teuerung herangezogen wird und nicht ein Mischindex aus Lohn- und Teuerung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Geschätzter Regierungsrat, ich verstehe Ihr Anliegen, dass es knapp wird auf 1. Januar, da doch sehr viele Anpassungen passieren müssen. Ich finde den 1. Januar 2024 jetzt wieder sehr weit draussen. Gäbe es die Möglichkeit einer Anpassung innerhalb des Jahres? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Von unterjährigen Anpassungen würde ich unbedingt abraten, da die ganzen Systeme, auch was daran hängt, eben auf Kalenderjahre abstützt. Wahrscheinlich theoretisch möglich schon, aber mit einem massiven Aufwand verbunden. Davon würde ich unbedingt abraten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank, Herr Regierungsrat Manuel Frick für Ihre Erläuterungen. Sie haben vorhin kritisiert, weil wir das kurzfristig eingereicht haben, aber irgendwie bin ich jetzt auch überrascht. Das ist jetzt auch ein bisschen kurzfristig von Ihnen. Vielleicht hätten Sie da auch mehr Zeit gehabt, auf uns zuzukommen. Wir haben das auf jeden Fall abgeklärt. Also der 1. Januar 2023, der ist möglich, sonst hätten wir das nicht eingereicht auf heute. Dezember wäre zu spät gewesen, deshalb sind wir auch im November damit gekommen. Also 1. Januar 2023 ist möglich. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich kann das nur bestätigen, was mein Mitinitiant-Kollege jetzt gerade ausgeführt hat. Die Regierung und die Landtagsabgeordneten kennen diese «II. Übergangsbestimmung» seit dem 11. Mai 2022 und Ihr Ansinnen und Ihre jetzt auch wieder in den Raum gestellte These, dass dies nicht ginge, kenne ich jetzt seit zwei Minuten, Herr Regierungsrat Manuel Frick.Nein, diese Zeitschiene haben wir wirklich perfekt eruiert, mit Experten besprochen, mit dem Fachkompetenzzentrum AHV und das ist möglich. Wichtig ist jetzt: Anfang November. Das ist der Termin. Deshalb haben wir das so ausgerichtet, deshalb haben wir auch seit der September-Landtagssitzung die 2. Lesung sehr schnell vorbereitet - auf diese November-Sitzung -, weil das hier in diesem Zeitrahmen absolut kein Problem ist. Die Systeme müssen sie wieder hochfahren, denn sie haben natürlich dieses System seit elf Jahren nicht mehr aufrufen müssen. Das müssen sie entstauben und dann geht das perfekt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort. Ich denke, ein Inkrafttreten verschieben ist doch etwas wesentlich Simpleres, als Indexwerte beurteilen zu können - zum Abg. Manfred Kaufmann.Und Herr Abg. Johannes Kaiser: Dass Sie davon jetzt erfahren haben, stimmt schlichtweg nicht. Das kann ich entsprechend belegen, dass dieses Ansinnen Ihnen länger bekannt ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Dann sage ich es jetzt einmal so: Ich habe erst jetzt davon erfahren und ich kann das nicht akzeptieren. Ich denke, es ist wirklich so, dass wir hier die Rentner vertreten - ein Anliegen vertreten, das schon lange ansteht. Ich verstehe Ihre Beweggründe, aber wie es ausschaut, ist auch dem Landtag bewusst, was wir hier drin vertreten. Und eine Vertröstung nochmals auf ein Jahr hinaus, das geht schlicht und einfach nicht. Es wird Arbeit dahinterstecken, das ist mir klar, das ist mir bewusst. Ich muss die nicht machen, daher kann ich auch diese Töne schwingen. Aber gegenüber den Rentnern ist es einfach nicht fair, wenn wir sie nochmals ein Jahr vertrösten. Daher ist es für mich keine Frage. Ich schätze es sehr, wenn sich die verantwortlichen Personen jetzt halt dafür dahinterklemmen, sie klemmen sich für die Rentner dahinter. Die haben sich für uns dahintergeklemmt - dazumal und jetzt, wie auch immer. Daher, wie gesagt, das kann ich so nicht akzeptieren. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich bin jetzt nicht ganz sicher und meine Fraktionskollegen auch nicht, ob ich Sie vorhin nicht richtig verstanden habe oder etwas überhört habe. Haben Sie vorhin gesagt, dass Sie allenfalls, wenn wir das Inkrafttreten auf 1. Januar 2024 machen würden, zwischenzeitlich eine aussertourliche Rentenanpassung machen würden, die vielleicht dort landet, wo der neue Mischindex landen würde? Dann hätten wir das neue System per 1. Januar 2024 und hätten aber eine kleine Zwischenlösung dafür. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort. Gerne kurz auf die Frage des Abg. Patrick Risch: Das kann ich nicht entscheiden, aber Sonderzahlungen unterjährig wären möglich. Solche hatten wir 1991 schon einmal gehabt, diese Möglichkeit bestünde auf jeden Fall. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich möchte es nicht in die Länge ziehen, aber Sie haben gesagt, diese Sonderzahlung können nicht Sie entscheiden. Wer entscheidet dies? Die Gesamtregierung. Und was denkt der Herr Finanzminister/Regierungschef darüber? Damit wir eine Entscheidungsgrundlage haben, was wir jetzt hier abstimmen sollen. Das würde es vereinfachen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich schaue zum Teil in fragende Gesichter und ich frage mich selbst auch, was jetzt gilt. Ich weiss nicht, ob man sich hier vielleicht nochmals austauschen muss. Ich sehe es natürlich auch als schwierig an in dieser kurzen Zeit. Umgekehrt: Ich wusste nicht, dass das noch ungeklärt ist. Bezüglich Sonderzahlungen haben wir uns auch nicht abstimmen können. Ich glaube, das ist jedenfalls jetzt mein Gefühl, das eine ist die administrative Übung auf den 1. Januar. Da müsste man sicher schauen. Das andere ist: Den Bedeckungsvorschlag, den haben wir natürlich nicht parat am 1. Januar. Das würde dann heissen, es würde halt aus der Kasse kommen und der Bedeckungsvorschlag käme später. Für ein Jahr wäre das dann wahrscheinlich so eine Übergangslösung. Ich verstehe die Leute, die sagen: Wir wollen das auf den 1. Januar. Aber im Moment weiss ich, wie wahrscheinlich viele von Ihnen, was wir jetzt abstimmen und was auf dem Tisch liegt. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Also was die Abstimmung anbelangt, ist es völlig klar, dass über Art. II. Übergangsbestimmungen gemäss Vorlage abgestimmt wird, sofern nicht ein anderslautender Antrag gestellt wird.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Der Regierungsrat Manuel Frick hat jetzt hier ein bisschen Verwirrung geschaffen meines Erachtens. Das hat der Abg. Peter Frick sehr gut ausgeführt. Ich denke, wir können jetzt bei der Vorlage bleiben. Ich denke, das ist klar. Wir haben das abgeklärt, es ist per 1. Januar 2023 möglich, dass man das eben umsetzt. Das haben wir abgeklärt, wir können das weiss ich wie viel mal noch sagen: Das ist möglich. Wir haben das mit der AHV abgeklärt: November-Landtag geht, Dezember-Landtag geht nicht mehr. Deshalb denke ich, wir können jetzt über die Vorlage abstimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Mit der Zustimmung zu Art. 77 haben wir den Mischindex beschlossen. Jetzt geht es nur noch darum: Gilt er am 1. Januar 2023 oder 2024. Der Vorteil von 2024 wäre, dass wir im Verlauf des Jahres 2023 die Gesetzesanpassungen machen können und auch die Finanzierung geklärt wäre. Jetzt kommt aber die Gretchenfrage: Dann gilt ja im Jahre 2023 noch das alte Recht, sprich lediglich dieser Konsumentenpreisindex. Da geht jetzt halt die Frage an die Regierung: Welche Rentenerhöhung gibt es dann auf den 1. Januar 2023, wenn wir bis zum 1. Januar 2024 im alten Recht bleiben würden? Was bedeutet das für die Rentnerinnen und Rentner? Welche Rentenerhöhung wird die Regierung dann den Rentnerinnen und Rentnern auch zusprechen? Es ist mir schon klar, es ist ein Regierungsentscheid. Aber ich denke mir auch, wir haben den Herrn Regierungschef hier und den zuständigen Minister, es wäre mitunter noch von Interesse zu wissen für den Landtag. Denn ich denke mir auch, es muss jetzt etwas gehen - auch bereits im Jahr 2023. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Ich sehe, es hat noch mehr Wortmeldungen und es wurde mir von den Zuschauerbänken vermittelt, dass wir sehr schlecht verstanden werden. Der Wunsch wurde an mich herangetragen, ob es uns möglich ist, dass wir lauter sprechen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich hoffe, dass nicht mehr viele Wortmeldungen notwendig sind, aber die, die noch anfallen, bitte laut und deutlich.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte es jetzt einfach nochmals sagen: Dieser Antrag liegt uns erst jetzt vor. Ich kannte diesen Antrag vorher nicht. Der Regierungsrat Manuel Frick hat vorhin gesagt, auf die Frage hin des Abg. Patrick Risch, man könnte das anpassen. Also: Man könnte. Ich habe da jetzt einfach herausgehört, dass das noch gar nicht in der Regierung abgesprochen wurde. Bei der Debatte hat der Regierungsrat Frick auch gesagt, dass es eben von den Initianten fahrlässig gewesen sei. Also wenn ich jetzt etwas fahrlässig finde, dann kann ich das nur zurückgeben, dass man das jetzt einfach so kurz noch in die 2. Lesung reinbringt. Da hätte ich mir schon vom Regierungsrat gewünscht, dass man das vorab zugestellt hätte. Wie gesagt, unser Antrag liegt vor. Rückkehr 1. Januar 2023, da ist die Rentenerhöhung bestimmt und die Rentner können damit rechnen, wenn das Inkrafttreten im 2023 ist. Und ich denke, darüber kann man jetzt auch abstimmen und muss dies nicht in die Länge ziehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dürfte ich dann alle Seiten bitten, wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren. Die Ausgangslage ist klar. Es ist eine Vorlage des Landtages. Und wenn vonseiten des Landtages kein Antrag kommt, die Übergangsbestimmung auf 1. Januar 2024 zu ändern, dann wird über die vorliegende Vorlage abgestimmt.Abg. Georg Kaufmann
Ich danke dem Initianten Manfred Kaufmann für seine klaren Aussagen bezüglich dieses Termins. Sie haben uns eine seriöse Vorlage präsentiert - mit Ausnahme von heute Morgen, aber das andere war seriös - und ich gehe jetzt wirklich davon aus, dass das mit der AHV/IV so abgemacht ist und ich werde deshalb diesem Termin, 1. Januar 2023, zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Nur eine kleine Anmerkung. Grundsätzlich steht ja im AHV-Gesetz, dass die ersten sechs Monate relevant sind, der Durchschnitt des Konsumentenindex über die ersten sechs Monate, ob man dann in dem Bereich von 103,4 bis 106,5 liegt. Und die ersten sechs Monate dieses Jahres sind vorbei, also deshalb stellt sich aus meiner Sicht nicht die Frage, wo wir jetzt stehen bezüglich des Konsumentenindex, sondern die Referenz bleiben die ersten sechs Monate. Es steht dort auch geschrieben, dass man das auf Anfang des Jahres macht. Wenn man nun die Flexibilität hat - aber was macht man denn mit dem Hinweis, dass die ersten sechs Monate die Referenz bilden? Also so einfach stelle ich mir das Ganze nicht vor, dass man unterjährig einfach einen Ausgleich machen kann. Oder sehe ich das falsch? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ich wollte Sie, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, mitnichten verwirren. Mir war es einfach wichtig, auf gewisse Punkte hinzuweisen, die für oder gegen ein Inkrafttreten 2023 oder 2024 sprechen. Das war mein Anliegen. Der Abg. Wohlwend hat recht und darum war es mir eingangs auch wichtig, den jetzigen Mechanismus nochmals zu erklären. Also die Regierung hat Stand jetzt die Möglichkeit, diese Beurteilung zum Stand Mitte Jahr eben für das nächste Jahr zu sprechen oder nicht. Wenn man weitergehen möchte, hat man eben nicht über die Teuerung, sondern allenfalls über Sonderzulagen eine Möglichkeit zu schaffen. Aber ich möchte das nicht weiter verkomplizieren. Stimmen Sie über den Antrag ab. Wie gesagt, meine Aufgabe erachte ich darin, auf gewisse Punkte im Gesetzgebungsprozess entsprechend auch hinzuweisen, damit im Nachhinein nicht jemand sagen kann: «Das habe ich nicht gewusst» oder «hätten Sie das doch nur gesagt». Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab über II. Übergangsbestimmungen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
16 Ja-Stimmen. Wir lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 16 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will ...Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte nur vorab schon bekanntgeben, dass ich nach der Schlussabstimmung den Antrag auf eine Volksabstimmung stellen werde, den ich wie folgt begründen möchte:Viele Gespräche mit jüngeren Personen haben meine Vermutung bestätigt, die ich bereits bei der Eintretensdebatte zur 1. Lesung zum Ausdruck gebracht habe, dass auch viele Stimmen der jüngeren Generation durchaus bereit sind, das Anliegen zu unterstützen. Somit habe ich die Initiative heute auch unterstützt, möchte aber dennoch beliebt machen, dass wir die Initiative vors Volk bringen. Damit kann jeder selbst seine Unterstützung für die Rentner zum Ausdruck bringen und es wird auch klar, wer für die allfällige Rentenerhöhung aufkommen wird und wem der Dank gebührt. Nämlich dem Volk, und besonders der jungen Wählerschaft. Dafür sind auch dankbare Worte vonseiten der Interessensvertreter und der Initianten angebracht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 17 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt. Ich gebe das Wort an den Abg. Sebastian Gassner.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Hiermit stelle ich den Antrag auf eine Volksabstimmung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wird dazu das Wort gewünscht? Ansonsten können wir über diesen Antrag befinden. Der Abg. Sebastian Gassner beantragt, die soeben beschlossene Gesetzesänderung einer Volksabstimmung zuzuführen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit sieben Stimmen nicht stattgegeben. Damit haben wir Traktandum 25 erledigt und wir machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:40 bis 11:05 Uhr).
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