Beschluss Nr. 243/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismässigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen) (Nr. 102/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 26: Beschluss Nr. 243/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismässigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 102/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Im letzten Landtag haben wir das Berufsqualifikationsanerkennungsgesetz in 1. Lesung beraten. Die Umsetzung der hier vorliegenden Richtlinie (EU) 2018/958 war Bestandteil der 1. Lesung und somit müsste die Materie bekannt sein. Die Richtlinie legt Regeln für einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismässigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften fest, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränkt wird.Ich werde dem Antrag zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe noch etwas nachzutragen. Der Abg. Daniel Oehry ist erkrankt und wird heute durch den stv. Abg. Thomas Hasler vertreten. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 243/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 24. September 2021 die Zustimmung erteilen.» Wer mit dem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 26 abgeschlossen. -ooOoo-