Beschluss Nr. 213/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2021/338 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/878 im Hinblick auf ihre Anwendung auf Wertpapierfirmen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise («MiFID-Quick-Fix Richtlinie»)) (Nr. 105/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Beschluss Nr. 2013/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2021/338 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zu Änderung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/878 im Hinblick auf ihre Anwendung auf Wertpapierfirmen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der Covid-19-Krise.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 105/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim Regierungschef für den vorliegenden Bericht und Antrag.Liechtenstein ist zur Übernahme der Richtlinie (EU) 2021/338 aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft verpflichtet. Die Richtlinie sieht Erleichterungen für die Finanzintermediäre in Bezug auf MiFID-II-Pflichten vor und soll insbesondere zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwandes führen. Die Anpassungen erfolgten in Liechtenstein insbesondere im Wertpapierprospektdurchführungsgesetz und im Bankengesetz. Diese Vorlagen wurden bereits in 1. Lesung im Mai-Landtag 2022 und in 2. Lesung im September-Landtag 2022 behandelt. Aufgrund der grossen Bedeutung für die liechtensteinischen Finanzintermediäre wurde dies per 1. November 2022 vorab umgesetzt. Die Übernahme führt zu keiner Erweiterung der bestehenden Kernaufgaben der FMA und hat auch keine finanziellen oder personellen Auswirkungen. Ich werde dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Antrag befinden. «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 2013/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 8. Juli 2022 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 27 erledigt. -ooOoo-