Schaffung eines Gesetzes über Postdienste und Paketzustelldienste (Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz; PPG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und Durchführung der Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste) (Nr. 109/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 34: Schaffung eines Gesetzes über Postdienste und Paketzustelldienste (Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz; PPG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und Durchführung der Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste).Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 109/2022. Er steht zur Diskussion.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Da die geplante vollständige Liberalisierung des Postmarktes in Liechtenstein schon lange angekündigt und absehbar war, bedeutete dies eine lang erwartete Entwicklung, welche vor allem die Liechtensteinische Post AG über viele Jahre hinweg beschäftigte und nun die Vollendung im vorliegenden PPG und der darauffolgenden Umsetzung findet. Das Gesetz über die Post- und Paketzustelldienste, dass sogenannte PPG, verbindet sowohl die Richtlinie 2008/6/EG (Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste) sowie die Verordnung (EU) 2018/644 (grenzüberschreitende Paketzustelldienste) in einem einzigen Gesetz, was einer Neuheit im Vergleich zu anderen Ländern entspricht. Die vorgenannte EU-Richtlinie sowie EU-Verordnung, als Basis des vorliegenden liechtensteinischen PPG, wurden aus Sicht wesentlich grösserer Märkte entwickelt. Der liechtensteinische Postmarkt hingegen hat sehr spezifische Besonderheiten, die sich unter anderem aus einer jahrzehntelangen Bindung zum schweizerischen Postmarkt respektive zur Schweizerischen Post ergeben. Zudem operiert die Post, wie wir wissen, in einem fragilen Ökosystem mit einem anhaltenden strukturellen Rückgang bei den Briefen und einem intensiven Wettbewerb bei den Paketen. Grundsätzlich habe ich aus Gesprächen mit Beschäftigten der Post erfahren, begrüsst die Post die hier vorliegende klar strukturierte und verständliche gesetzliche Grundlage.Dennoch ist es mir wichtig, auf folgende Punkte hinzuweisen. Das PPG besagt unter anderem, dass mit dem PPG die Liberalisierung durch den Wegfall der reservierten Bereiche, die sogenannten Monopolbereiche, zu mehr Wettbewerb im Postmarkt führen wird. Zugleich soll der Universaldienstanbieter weiterhin besonderen Tarifkontrollen und Qualitätsvorgaben unterstehen. Art. 10 und Art. 12 des PPG bestimmen dabei den Umfang respektive die Erbringung des Universaldienstes, was in einer entsprechenden Verordnung durch die Regierung weiter zu detaillieren sein wird. Des Weiteren obliegt es gemäss Art. 25 wiederum der Regulierungsbehörde, den wirksamen Wettbewerb zu fördern und zu überwachen. Dies stellt meiner Meinung nach die Post in ein Spannungsfeld, wo wir als Land Liechtenstein ein besonderes Augenmerk haben müssen. Es könnte für ein renommiertes Unternehmen wie die Liechtensteiner Post AG problematisch werden. Mehr Wettbewerb, der gefördert werden soll, versus besonderen Tarifkontrollen und Qualitätsvorgaben ausgesetzt zu sein, die durch Vorgaben der Regierung vorgegeben werden können. Hierbei sollten wir als Bevölkerung die Regierung in die Pflicht nehmen, in der Annahme, dass die Post weiterhin so operieren kann, dass die Post als Universaldienstanbieter weiterhin, wie sie es seit Jahren macht, aus eigener Kraft eine umfassende und qualitativ hochstehende postalische Grundversorgung ermöglichen kann. Hierbei verweist auch die Post in Ihrer Stellungnahme, dass in einem liberalisierten Markt gleichlange Spiesse vorliegen müssen. Einseitige Vorgaben zulasten des Universaldienstanbieters und tiefe Eintrittsbarrieren für andere Marktakteure führen zu einem Ungleichgewicht zulasten des Universaldienstanbieters, welches es zu vermeiden gilt. Unterschiede sollten deshalb so gering wie möglich gehalten werden, damit der Universaldienstanbieter weiterhin, wie schon erwähnt, ohne finanzielle Unterstützung qualitativ hochwertige Postdienste anbieten kann. Im Vernehmlassungsbericht verweist die Regierung darauf, dass sie sich als Ziel gesetzt hat, eine flächendeckende, für alle zugängliche und finanzierbare Grundversorgung in guter Qualität sicherzustellen. Der Universaldienst soll flächendeckend, ständig und in einer bestimmten Qualität zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, für die langfristige Sicherstellung der Grundversorgung in einem flächen- und bevölkerungsmässig kleinen Markt ist die Post auf strategische Partnerschaften angewiesen. Diese Abhängigkeit schafft für die Post und das Land Risiken, die im Geschäftsbericht der Post jährlich transparent ausgewiesen werden. Die anstehende Liberalisierung und die neuen Vorgaben - und darauf müssen wir achten - dürfen die langjährigen, betriebsnotwendigen Beziehungen zur Schweizerischen Post und auch zu anderen Partnern im postalischen Bereich keinesfalls gefährden. Es muss für uns alle wichtig sein, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Postsektor, insbesondere zur Grundversorgung einerseits die entsprechenden Erwartungen und legitimen Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft verlässlich abbilden. Andererseits sollen sie bezüglich der Rechte und Pflichten für alle Marktteilnehmer ausgewogen und konsistent sein. Darauf wird insbesondere bei der Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben in der Verordnung zu achten sein. Mit der Schaffung eines Gesetzes über die Post- und Paketzustelldienste sind wir einer lange anstehenden Verpflichtung nachgekommen. Dies scheint auch mit dem vorliegenden Bericht und Antrag gelungen. Dennoch ist die ganze Umsetzung hoch komplex und, wie bereits erwähnt, wir sind alle - das heisst die Bevölkerung, der Landtag und die Regierung - dazu angehalten, darauf zu achten, dass es ermöglicht wird, der Liechtensteinischen Post AG Rahmenbedingungen vorzugeben und die derzeit geltenden Vorgaben, die seit vielen Jahren zur Zufriedenheit der Kunden führen, weiterzuführen. Ein Eintreten auf die 1. Lesung ist für mich unbestritten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Mein Vorredner, der Abg. Peter Frick, hat die bestehende Vorlage bereits gewürdigt. Ich möchte einfach noch zwei, drei Punkte anfügen.Wie bereits erwähnt, es ist der letzte Schritt in einem langen Reformprozess zur vollständigen Liberalisierung des Marktes für Postdienste. Es fällt nun auch noch das Monopol für Briefe unter 50 Gramm weg. Und was hier auch noch geregelt wird, es gibt nur noch eine Meldepflicht anstatt einer Konzession für Anbieter. Man sieht, es hat eine lange Verzögerung gegeben, es ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008. Hier hatte zuerst Norwegen Vorbehalte, anschliessend dann Island und darum hat sich das verzögert bei der Umsetzung ins EWR-Recht. Was ist jetzt noch interessant fand beim Lesen, ist, dass es hier für einmal eine Rezeptionsvorlage aus einem fremdsprachigen Land ist. Dieses Mal aus den Niederlanden. Offenbar haben die Niederlande ein schlankes Postgesetz. Nur beim Postgeheimnis bleibt man wie bisher bei der Vorlage des österreichischen Postmarktgesetzes. Im Wesentlichen geht es darum, ein anbieterneutrales Gesetz zur Marktregulierung zu schaffen. Im Prinzip darf jeder frei Postdienste anbieten im Rahmen dieses PPGs. Es ist aber möglich, wie bereits angetönt, dass für die Grundversorgung der Bevölkerung auch weiterhin ein Anbieter Universalpostdienste anbieten kann. Für diesen Anbieter gibt es dann spezielle Vorgaben und Anforderungen.
Es muss auch eine nationale Regulierungsbehörde eingerichtet werden. In unserem Fall hat man sich hier für das Amt für Kommunikation entschieden, weil dadurch auch die Umsetzung schlank und kostengünstig realisiert werden kann. Die Umsetzung und die Überwachungstätigkeit sollen vorläufig ohne zusätzliches Personal möglich sein. Das begrüsse ich natürlich sehr. Was auffällt: Wenn wir hier von einem schlanken Gesetz sprechen, ist auffällig, wie oft die Details dann in einer Verordnung auszuarbeiten sind. Das ist dann halt der Nachteil eines schlanken Gesetzes. Wie auch bereits schon erwähnt, hat die Liechtensteinische Post, aber auch die LIHK in der Vernehmlassung Stellung bezogen, sie hatten aber keine grundlegenden Vorbehalte. Von daher stimme ich der Vorlage zu. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Postzustelldienste funktionieren seit Jahrzehnten tadellos, da gibt es nichts zu reklamieren. Und ich sehe keinen Grund, dass man da jetzt irgendetwas Neues einführen muss, das vielleicht gar nicht besser ist oder vielleicht noch Nachteile mit sich bringt. Ich sehe da keinen Sinn in einer neuen Regelung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Ich bedanke mich für die Eintretensvoten und möchte gerade eine Replik an den Abg. Herbert Elkuch machen. Ja, ich meine, es ist eine EWR-Verpflichtung, die wir mit unseren EWR-Abkommen zu übernehmen haben. Es werden hier für die Post jetzt nicht in dem Sinn neue Regelungen eingeführt oder etwas komplett umgestellt. Sie wird einfach jetzt noch im letzten Schritt dem vollständigen Wettbewerb ausgesetzt. Das ist der letzte Schritt in diesem Liberalisierungsprozess - in einem langen Prozess, muss man sagen. Die Post hat hier auch einige Veränderungen durchlaufen. Ich bin aber der Meinung, dass die Post heute sehr gut dasteht und sich in diesem Wettbewerb auch gut behaupten kann. Im Übrigen: Der letzte Schritt der Liberalisierung betrifft den Wegfall des Monopols der Liechtensteinischen Post für Briefe unter 50 Gramm. Wobei man sagen muss, dass das sinkende Briefvolumen auch hierzulande ein kontinuierlich schrumpfender Markt ist. Marktakteure, die aktuell in Liechtenstein tätig sind, fokussieren sich primär auf den Paket- und Kurierdienst. Aus heutiger Sicht ist daher nicht zu erwarten, dass durch die gegenständliche Liberalisierung für diese Marktakteure ein Interesse am Briefmarkt entstehen wird. Insofern gehen wir davon aus, dass die Auswirkungen dieser Liberalisierung hier überschaubar bleiben. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich war vorher schon gegen diese Liberalisierung. Es kommt am Morgen die Post, es kommt die Briefpost, dann kommt irgendeine Firma mit Paketen, dann kommt am Nachmittag wieder ein Paket, dann kommt noch ein grosser Sattelschlepper. Also ich meine, was man da angereisst hat, das ist alles kontraproduktiv. Von der Umweltbelastung her ist das alles andere als vorteilhaft. Ob das die grossen Staaten wollen oder der EWR oder das EU-Parlament, das ist mir egal. Ich lebe hier und wir sind hier in diesem Land. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ohne weitere Wortmeldungen werden wir jetzt über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 21 Ja-Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier geht es um die Finanzierung dieses Universaldienstes sprich des Service public. Gemäss Abs. 5 Bst. b könnten hier dann eben doch zusätzliche Belastungen nicht nur auf diese Dienstleistungserbringer zukommen, sondern auch auf die öffentlichen Finanzen. Hier wird explizit davon gesprochen, dass diese Regulierungsbehörde eben der Regierung empfehlen kann, dass sie hier konkret öffentliche Mittel einsetzt. Mir ist schon klar, wir wissen nicht, was da auf uns zukommt. Aber gibt es Erfahrungen aus EU-Staaten - zum Beispiel Luxemburg, die haben das ja bereits umgesetzt -, dass hier auch öffentliche Mittel eingeschossen werden mussten, um diesen Fonds zu äufnen, damit man eben diesen Service public, diesen Universaldienst, auch gewährleisten kann? Kann die Regierung hierzu mitunter weitere Ausführungen zum Beispiel auf die 2. Lesung machen? Mich würde vor allem interessieren: Was ist hier in der EU abgegangen? Und schön wäre natürlich ein Kleinstaat, da kommt mir am ehesten Luxemburg in den Sinn. Aber wenn Sie eine bessere Idee haben, dann bin ich Ihnen auch dankbar. Nicht, dass man dann zukünftig sagt: Das haben wir nicht gewusst, dass wir hier mitunter noch öffentliche Mittel brauchen im schlimmsten Fall.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 18 wird aufgerufen.
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Art. 36 steht zur Diskussion.
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Art. 37 wird aufgerufen.
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Art. 37 steht zur Diskussion.
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Art. 38 wird aufgerufen.
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Art. 38 steht zur Diskussion.
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Art. 39 wird aufgerufen.
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Art. 39 steht zur Diskussion.
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Art. 40 steht zur Diskussion.
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Art. 41 wird aufgerufen.
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Art. 42 wird aufgerufen.
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Art. 43 wird aufgerufen.
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Art. 43 steht zur Diskussion.
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Art. 44 wird aufgerufen.
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Art. 44 steht zur Diskussion.
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Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Postorganisationsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Postorganisationsgesetzes.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
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Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 14a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 14a steht zur Diskussion.
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Art. 14a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14a steht zur Diskussion.
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Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
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Art. 18 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 18a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 18a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18a steht zur Diskussion.
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Art. 18b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18c steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes.Art. 3 Abs. 2 Bst. u wird aufgerufen.
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Art. 3 Abs. 2 Bst. u steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.Art. 2 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 6 steht zur Diskussion.
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II wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes.Art. 2 Abs. 3 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 3 Bst. h steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Art. 5 Abs. 1 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
I.octies wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
I.octies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes.Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. c Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes.Art. 2 Abs. 2 Bst. n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 2 Bst. n steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes.Art. 3 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 Bst. c Einleitungssatz und Ziff. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Bst. c Einleitungssatz und Ziff. 3 stehen zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Wir haben sämtliche Vorlagen in 1. Lesung beraten, gleichzeitig haben wir Traktandum 34 erledigt.
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