Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Beantwortung der Motion zur Anpassung des Strafrechts betreffend das Strafmass beim sexuellen Kindsmissbrauch und dem Besitz von kinderpornografischem Material) (Nr. 112/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 35: Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Beantwortung der Motion zur Anpassung des Strafrechts betreffend das Strafmass beim sexuellen Kindsmissbrauch und dem Besitz von kinderpornografischem Material).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 112/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Einleitend ist es mir ein grosses Anliegen, mich bei der Justizministerin Graziella Marok-Wachter sowie den zuständigen Mitarbeitern für die rasche Umsetzung der meines Erachtens sehr wichtigen Motion zur Anpassung des Strafrechts beim sexuellen Kindsmissbrauch und dem Besitz von kinderpornografischem Material zu bedanken. Die Motion wurde im Juni 2021 einstimmig vom Landtag an die Regierung überwiesen. Hierfür möchte ich mich auch im Namen der VU-Fraktion nochmals bei Ihnen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, für dieses unmissverständliche Zeichen einer Politik der Nulltoleranz gegenüber jeder Art von Kindsmissbrauch bedanken. Mir ist es ein Anliegen von absoluter Wichtigkeit, dass Kinder und Jugendliche höchsten Schutz durch die Gesetze und die Rechtsanwender erfahren. Sie können sich in den meisten Fällen nicht oder nur schwerlich zur Wehr setzen und haben oft lebenslang an den Folgen von solchen schweren Delikten zu leiden, seien dies körperliche oder insbesondere auch seelische Schäden. Täter hingegen können sich häufig nach Bezahlung einer geringen Geldstrafe oder nach der Verbüssung verhältnismässig kurzer Strafen wieder in Freiheit bewegen. Die Opfer-Täter-Symmetrie wirkt in dieser Hinsicht vielfach sehr stossend. Man hat oft den Eindruck, dass Täter für die Schwere ihres angerichteten physischen und psychischen Leids nicht einer der Tat angemessenen gerechten Strafe zugeführt werden. Es kann meiner Meinung nach nicht angehen, dass die Täter aufgrund falscher oder zu viel an Rücksichten und Sensibilitäten Schonung erfahren und die Opfer solcher Tathandlungen mit immensem zugefügtem Leid praktisch vergessen gehen. Hier liegt meines Erachtens ein klares Missverhältnis vor, sowohl was die Gesetze, als auch vielfach die gesprochenen Urteile anbelangt.Ziel unserer Motion war es letztlich, die relevanten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs dahingehend anzupassen, wonach bei Vorliegen von Kindsmissbrauch oder dem Besitz von kinderpornographischem Material die Delinquenten zukünftig mit einem härteren Strafmass konfrontiert werden. Als Beispiele für zu tiefe Strafmasse ist mir dabei ein Fall aus dem Jahre 2019 in Erinnerung. Ein Besitzer von grossen Beständen an kinderpornografischem Material wurde lediglich zu einer geringen Geldstrafe von CHF 1'800 in Verbindung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Wäre der Delinquent betrunken Auto gefahren, so wäre seine Busse höher ausgefallen als der Besitz von abscheulichem kinderpornografischem Material. Ebenfalls stösst ein damals in den Medien publizierter Fall auf Unverständnis, wonach der Täter für den sexuellen Missbrauch an mehreren Mädchen in Liechtenstein über einen Zeitraum von mehreren Jahren in erster Instanz bloss zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt wurde. Das milde Urteil löste nicht nur bei Ihnen und in Teilen der Bevölkerung, sondern auch bei mir grosses Unverständnis aus. Dieser Anlass bestärkte einmal mehr, hier vorstellig zu werden mit dem Ziel, das Strafmass bei solchen Delikten dringend zu revidieren. Es ist mir auch wichtig zu erwähnen, dass die Gerichte bei solch schweren Delikten die sich aktuell bietenden Strafmasse auch ausnützen sollten. Das Verhältnis zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen sexuelle körperliche und psychische Integrität von Kindern in Bezug auf die gesetzlichen Strafandrohungen steht meines Erachtens in einem offensichtlichen Missverhältnis. Hier gilt es, die Hebel anzusetzen, wobei nicht die Vermögensdelikte einer tieferen Strafandrohung unterstellt werden sollen, sondern die verschiedenen Delikte beim Kindsmissbrauch härter zu bestrafen sind. Ich bin deshalb der Frau Justizministerin, wie eingangs erwähnt, dankbar für die rasche Umsetzung der Motion. Letztlich geht es mir um die Würde der Menschen, insbesondere von Kindern. Dieses Gut gilt es unter allen Umständen von jedermann und jederfrau nicht nur zu respektieren, sondern sollte privilegierten Schutz und die grösste Wertschätzung erhalten. Der Schutz des Lebens, der körperlichen und geistigen Integrität des Menschen - letztlich der Menschenwürde - sollte daher in den Strafgesetzen höchste Priorität geniessen. Folgende Anpassungen werden mit der gegenständlichen Vorlage vorgenommen: - Die Mindeststrafe beim Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wird verdoppelt.
- Ebenso erfolgt eine Verdoppelung bei der Mindeststrafe beim Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen.
- Auch erhöht sich das Strafmass beim Besitz oder dem Zugriff auf kinderpornografisches Material.
- Ebenfalls wird mit der Einführung des neuen Paragrafen 43 Abs. 3 StGB die gänzlich bedingte Strafnachsicht beim Tatbestand der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ausgeschlossen. Durch die Erhöhung der Mindeststrafen bei diesen Tatbeständen droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.
- Mit der Vorlage schlägt die Regierung auch eine Erhöhung der Tagessätze von bisher CHF 10 bis CHF 1'000 auf neu CHF 15 bis CHF 5'000 vor. Dies ist absolut verträglich. Falls man die Maximalhöhe bei CHF 1'000 belassen würde, so würden sehr reiche Personen nicht ausreichend spürbar sanktioniert. Auch im Vergleich zu den maximalen Tagessätzen in Deutschland mit EUR 30'000 und Österreich mit EUR 5'000 ist diese Erhöhung vollkommen gerechtfertigt.
Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich bedanke mich bei der Justizministerin Graziella Marok-Wachter und den an diesem Bericht und Antrag beteiligten Personen des Amtes für Justiz für die Ausarbeitung dieser alles andere als in jeder Hinsicht leichtgewichtigen Vorlage. Mir scheint, es ist Ihnen gut gelungen, einerseits der Forderung der Motionäre nach einer schärferen Sanktionierung von Sexualstraftaten nachzukommen und andererseits dennoch Möglichkeiten offenzulassen, die einen Spielraum ermöglichen, schuldangemessen zu reagieren, damit dieser vielschichten Problematik Rechnung getragen werden kann. Missbrauch hinterlässt bei allen Opfern tiefe Spuren. Während die Täterinnen und Täter nach Verbüssung der Strafe wieder in ihr sogenanntes «normales» Leben zurückkehren können, leiden die Opfer oft ihr ganzes Leben lang an den Folgen der Taten. Im Bericht und Antrag wird richtigerweise festgestellt, dass eine höhere Strafe ein Signal sein kann, das bestimmte Taten besonders geächtet werden. Es ist erwiesen: Höhere Strafen werden nicht primär präventiv wirken, dies weil Täter beziehungsweise Täterinnen, die solche Delikte begehen, wohl kaum vorher ins Strafgesetz schauen und sich dann die Konsequenzen überlegen werden. Wie jedoch auch im Bericht und Antrag festgestellt wird: Für die Opfer oder ihre Hinterbliebenen spielt es eine zentrale Rolle, ob der Täter/die Täterin in einem Mass sanktioniert wird, das sich im Lichte des eigenen Leidens spürbar widerspiegeln soll. Ich spreche mich deutlich für ein konsequentes strafrechtliches Vorgehen in Fällen von solchen sexuellen Straftaten aus. Doch wie bereits gesagt, die wohl überwiegende Zahl der Täter werden sich mit repressiven Mitteln kaum davon abhalten lassen, weitere Straftaten zu begehen. Im Vordergrund der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch müssen deshalb auch wirksame präventive Ansätze stehen und ich ersuche den Landtag, auch in Zukunft die Mittel für solche Programme zu sprechen. Denn Täterarbeit ist Opferschutz. Und noch besser, wenn jemand erst gar nicht zum Täter oder zur Täterin wird, weil wirksame Programme angeboten werden, wo sich diese Personen hinwenden können. Denn die persönliche Not ist ebenso bei diesen Menschen sehr gross. Wenn damit auch nur ein einziges Kind davor bewahrt werden kann, Opfer zu werden, hat sich jeder finanzielle und ideelle Einsatz gelohnt. Ich bin unbestritten für Eintreten. Zu den Anpassungen werde ich dann im Laufe der Lesung noch meine Anmerkungen anbringen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Meine zwei Vorredner haben das sehr gut schon zusammengefasst und das Wichtigste wirklich erwähnt. Ich möchte nur noch ganz wenige Dinge ergänzen.In vielen Bereichen gab es jetzt auch eine Angleichung an die Rezeptionsvorlage. Nicht beim Strafrahmen, diesen wollte man extra erhöhen. Es gibt auch gewisse Tatbestände, wo man sich von der Rezeptionsvorlage aber abwendet und dies ist einfach eine rechtspolitische Meinung. Das ist so, aber das ist eben eine politische Entscheidung. Das wurde auch in der Vernehmlassung des Öfteren erwähnt.Bei der Vernehmlassung, ich bin da sehr froh, haben wir eine sehr gute Rückmeldung bekommen. Ich glaube, man hat auch mit der Vorlage, wie sie jetzt hier vorliegt, eine sehr gute Vorlage gemacht. Nicht überschiessend - teilweise war das, glaube ich, in der Vernehmlassungsvorlage noch drin mit den Tages-sätzen, da hätte man fast schon zu viel gemacht. Hier hat man die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sehr ernst genommen. Gerade wenn es beispielsweise um die Geldstrafen geht. Bei den Geldstrafen darf man einfach nicht vergessen, dass nicht die absolute Geldstrafe, wie sie am Ende dort steht, dieser Betrag angeschaut wird, sondern dieser Betrag setzt sich zusammen aus zwei Komponenten. Das ist zum einen die Anzahl der Tagessätze und zum anderen die Höhe der Tagessätze. Bei der Höhe der Tagessätze ist es so: Da wird angeschaut, was ist der einzelne Täter überhaupt fähig, was kann er selbst leisten an Strafe. Und bei der Anzahl der Tagessätze, da wird dann die Schuld des Täters angeschaut und somit auch sanktioniert. Je höher die Leistungsfähigkeit, desto der höher der Tagessatz - je höher die Schuld, desto höher dann auch die Anzahl der Tagessätze. Das wird miteinander multipliziert und gibt dann eben diesen Endbetrag.Viele der Täter haben eben nur das Existenzminimum, darum sind dann auch Geldstrafen bisher meistens sehr, sehr tief ausgefallen. Und da hätte es auch keinen Sinn gehabt, jetzt diesen unteren Betrag der Tagessätze enorm anzuheben. Das hätte nur dazu geführt, dass diese Täter diesen Betrag gar nicht hätten zahlen können. Ein Punkt, der mir noch wichtig ist: Ich weiss, es gibt einen Grundsatzbeschluss bezüglich der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Wir haben hier sehr viele Stellungnahmen bekommen. Mich hätte, um ein ganzheitliches Bild zu bekommen, eben nicht nur von den Gerichten, von den Strafverteidigern und auch von privaten Vernehmlassungsteilnehmern, auch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft interessiert. Da möchte ich die Regierung bitten, diese vielleicht auf die 2. Lesung in die Stellungnahme einzubauen oder sogar Ihren RA in Wiedererwägung zu ziehen, damit diese Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nicht mehr als interne Stellungnahme gehandelt wird, sondern auch dem Landtag zur Verfügung gestellt werden kann. Abschliessend möchte ich nur noch erwähnen: Es ist eine sehr, sehr gute Vorlage. Für mich ist Eintreten unbestritten und ich danke der zuständigen Regierungsrätin und ihrem Team für die sehr, sehr schnelle Umsetzung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte gerade auf die Frage des Abg. Seger zur Frage der Vernehmlassungen eingehen. Ja, es ist so. Die Regierung hat schon vor einiger Zeit entschieden, dass es eben interne und externe Vernehmlassungsteilnehmer gibt. Zu den internen wurde auch die Staatsanwaltschaft gezählt. Deshalb wurde die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft hier nicht präsentiert. Ich denke auch, wir müssen diese Entscheidung überdenken. Insbesondere in Themen des Strafrechts denke ich, ist es auch wichtig, dass die Öffentlichkeit erfährt, was die Staatsanwaltschaft von eben spezifischen Themen im Umfeld des Strafrechts hält. Ich denke, ich werde das im Rahmen der Regierung auch aufnehmen. Ich kann Ihnen einfach summarisch sagen, dass seitens der Staatsanwaltschaft keine Ausführungen kamen, die nicht auch von anderen Stellen, insbesondere den Gerichten, vorgebracht worden wären. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte abstimmen. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 21 Ja-Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. § 19 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 19 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Der Abg. Daniel Seger hat ja schon umfassende Ausführungen gemacht, was den Tagessatz betrifft, wie das zu interpretieren ist und wie dieser festgelegt wird. Es haben auch mehrere Vernehmlassungsteilnehmer geäussert, dass es auch keine präventive Wirkung hat, jemanden finanziell zu bestrafen, der wirtschaftlich nicht in der Lage ist, diesen Betrag dann zu stemmen. Wie auf Seite 53 im Bericht und Antrag geschrieben ist, wäre es auch aus spezialpräventiver Sicht katastrophal, weil viele Personen, die den Betrag eben nicht stemmen können, Ersatzfreiheitsstrafen verbüssen müssten und dadurch aus ihrem normalen Leben gerissen und in eine zusätzliche Abwärtsspirale geraten würden. Wir müssen uns auch bewusst sein: Die Anpassung der Tagessätze kann alle betreffen, die in irgendeiner Form gegen das Strafgesetzbuch verstossen. Also wir reden hier nicht nur von Sexualstrafdelikten. Aus diesem Grund möchte ich beliebt machen, dass man den Mindesttagessatz bei CHF 10 belässt. Gegen den oberen Satz habe ich nichts einzuwenden. Aber einfach, damit wir hier nicht über eine zusätzliche Erhöhung unnötig finanzielle Belastung schaffen, die keine präventive Wirkung hat. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte die Thematik etwas einordnen. Von den Motionärinnen und Motionären wurde einer Erhöhung der Tagessätze verlangt, insbesondere mit der Begründung, dass der tiefe Tagessatz von CHF 10 nicht mehr zeitgemäss sei. Wobei hier vielleicht ein missverständliches Verständnis des Tagessatzes vorlag, das mag sein. Das Obergericht, die liechtensteinische Rechtsanwaltskammer und die Vereinigung liechtensteinischer Strafverteidiger haben sich gegen die Erhöhung des unteren Tagessatzes ausgesprochen, das Landgericht hat eine entsprechende Anpassung befürwortet. Als Kompromiss haben wir dann den Vorschlag erarbeitet, dass wir von CHF 10 auf CHF 15 den Tagessatz erhöhen. Ursprünglich hatten wir CHF 20 vorgesehen. Also wir haben gegenüber der Vernehmlassungsvorlage den Tagessatz um CHF 5 nochmals reduziert. Wenn man die Lohn- und Kaufkraftentwicklung in der Schweiz heranzieht, die mit der in Liechtenstein vergleichbar ist, und sieht, dass die Nominallöhne im Zeitraum von 1993 bis 2021 um 33,3% gestiegen sind, ist aus Sicht der Regierung eine moderate Erhöhung des Mindesttagessatzes vertretbar. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in Liechtenstein sind mit jenen in der Schweiz vergleichbar. Und eben, man hat über Jahrzehnte diesen unteren und oberen Tagessatz nicht mehr angepasst. Ebenfalls berücksichtigt werden muss, dass nach der aktuellen Praxis der Gerichte Geldstrafen in der Regel bedingt oder teilbedingt ausgesprochen werden. Wenn unbedingte Geldstrafen ausgesprochen werden, besteht zudem die Möglichkeit gemäss Paragraf 250 StPO, einen Strafaufschub oder die Zahlung in Teilbeträgen sprich eine Ratenzahlung zu beantragen. Wenn die Meinung vertreten wird, dass CHF 15 Mindesttagessatz für einkommensschwache Personen zu hoch ist und dem Täter oder der Täterin keine finanzielle Belastung zugemutet werden sollte, muss man sich den Sinn und Zweck der Geldstrafe auch vor Augen halten. Diese ist nämlich nach den Umständen des Einzelfalls so zu bemessen, dass dem Täter oder der Täterin so viel vom Einkommen genommen wird, dass damit eine fühlbare Herabsetzung des Lebensstandards verbunden ist und sich die dem Täter oder der Täterin verbleibenden finanziellen Mittel pro Monat dem Existenzminimum nähern. Mit anderen Worten ausgedrückt: Eine Strafe muss spürbar sein und auf den Täter oder die Täterin entsprechend einwirken, damit er oder sie auch von weiteren Delikten abgehalten wird. Wenn man der Meinung ist, wie Sie es formuliert haben, dass der Tagessatz von CHF 15 zu hoch ist, dann müsste man vom Prinzip her auch sagen, dass die bestehenden CHF 10 in gewissen Konstellationen auch zu hoch sein könnten. Also wenn man das ganz konsequent zu Ende denkt, müsste man eigentlich bis auf einen Franken runtergehen. Wir haben uns aus diesen Überlegungen, eben Kaufkraftentwicklung etc., - schon auch die Idee, dass eben eine Strafe damit verbunden sein soll - dafür entschieden, dass - auch unter Berücksichtigung natürlich des Wunsches des Landtages in der Motion - aus unserer Sicht eine Erhöhung von CHF 10 auf CHF 15 vertretbar, moderat ist und eigentlich hier auch passen würde. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Justizministerin, für Ihre Ausführungen. Für mich sind jetzt beide Seiten sehr gut verständlich. Das Votum der Abg. Haldner-Schierscher kann ich sehr gut verstehen, dass sie hier keine Erhöhung möchte in den unteren Bereichen, aber in den höheren Bereichen sehr wohl. Ich kann auch Ihr Votum, Frau Justizministerin, verstehen, dass man, wenn man konsequent durchdenken würde, hier Null oder Eins einzusetzen wäre. Ich tendiere persönlich dazu, den unteren Tagessatz bei CHF 10 zu belassen. Einfach nochmals kurz zum Verständnis: Hier geht es um sämtliche Delikte. Hier geht es nicht um die von den Motionären und uns angesprochenen Delikte, sondern hier geht es um sämtliche Delikte. Und es geht einfach darum, was die Frau Abg. Haldner-Schierscher gesagt hat: Was nicht passieren darf, ist, dass diese Personen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten in eine absolute Abwärtsspirale geraten, indem sie aufgrund von Zahlungsnot ins Gefängnis müssen. Es gibt hier Möglichkeiten, die haben Sie auch angesprochen. Es gibt die Ratenzahlungsmöglichkeit, diese entschärft natürlich die Situation auch, aber allgemein spricht meines Erachtens nichts dagegen. Ich würde jetzt auf die 2. Lesung beliebt machen, dass man den unteren Tagessatz bei CHF 10 belässt und den oberen hat man ja kräftig erhöht. Also da erwischt man dann wirklich die Leute, falls es Vermögende oder Einkommensstarke sind. Die erwischt man dann sicher mit dem oberen Tagessatz empfindlich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Abg. Vogt, für einmal kann ich Ihnen nicht zustimmen. Ich finde diese CHF 15, die die Regierung nach der Vernehmlassung hier auch reingeschrieben hat, einen sehr guten Kompromiss. Und zwar aus folgenden Gründen:Zum einen eben, denke ich, eine Erhöhung nach 29 Jahren ist gerechtfertigt. Das ist ein Punkt.Dann war es aber auch der ausdrückliche Wunsch der Motionäre, dass eben genau diese Mindesttagessätze - und mir ist auch bewusst, es geht da nicht nur um die Tagessätze im Sexualstrafrecht, sondern im gesamten Strafrecht - ja angehoben werden sollten. So habe ich auch frühere Diskussionen gerade bei Sexualdelikten erlebt, dass man sich daran gestossen hat, dass eben die Strafen doch - ob es jetzt Freiheitsstrafen oder Geldstrafen sind - sehr, sehr gering ausgefallen sind. Da hatte der Richter eben genau dieses Ermessen, dass er, auch wenn die Mindeststrafe oder das Mindeststrafmass tief war, sich an dem auch orientieren konnte. Dem kann man nur entgegnen, wenn man das Mindeststrafmass oder den Mindesttagessatz entsprechend erhöht.Für mich ist eben auch noch die Stellungnahme des Landgerichts sehr, sehr wichtig, denn die meisten Fälle fallen ja beim Landgericht an. Und wenn das Landgericht da äussert: Doch, diese moderate Erhöhung sei zu rechtfertigen, dann ist das für mich noch stärker zu gewichten als das Obergericht oder der Oberste Gerichtshof. Darum: Ich finde den Regierungsvorschlag hier sehr gut und würde bei dem bleiben.Aber ich kann die Ausführungen von Ihnen beiden gut nachvollziehen, würde aber hier eben diese moderate Erhöhung vorziehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Da geht es mir jetzt anders als Ihnen, Herr Seger. Ich kann jetzt das Votum des Abg. Thomas Vogt nicht nachvollziehen. Er war ja Motionär und da stand drin, dass man es auf CHF 20 erhöhen soll. Die Regierung kommt jetzt mit CHF 15 und er ist jetzt der Meinung, dass CHF 10 angemessen seien. Also das verstehe ich jetzt nicht. Ich verstehe auch nicht, warum man das untere gleich lassen soll und das obere dramatisch erhöhen. Das hat doch nichts mit Fairness zu tun. Man kann ja nicht die Leute, die weniger Einkommen haben, dann sanfter anfassen als die mit einem hohen Einkommen. Wo da die Gerechtigkeit sein soll, verstehe ich nicht. Ich würde es also sehr begrüssen, wenn das hier bei CHF 15 bleibt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur das Votum meiner Fraktionskollegin Manuela Haldner-Schierscher unterstützen und auch die Ausführungen des Abg. Thomas Vogt. Betreffend die Teuerung in 19 Jahren: Wenn man von CHF 10 ausgeht, wären das laut Bundesamt CHF 11 heute.Abg. Daniel Seger
Es sind 29 Jahre.Abg. Patrick Risch
Dann können wir auch 29 Jahre draus machen. Aber es wird nicht so viel ausmachen - vermutlich. Das sind keine CHF 4, also keine 50% Teuerung seit damals. Nur, um das noch anzufügen. Aber ich bin auch, wie gesagt, der Auffassung: Der untere Tagessatz sollte bei CHF 10 bleiben, der höhere kann wirklich massiv angehoben werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Noch zum Abg. Sascha Quaderer: Es wird schon ein Unterschied gemacht, wie hoch das Einkommen des Täters ist. Denn für eine Person, die wenig verdient, sind CHF 2'000 viel und ist das eine grosse Strafe. Aber jemanden, der ein grosses Einkommen hat, trifft das überhaupt nicht. Darum wird hier auch die Unterscheidung gemacht in Bezug auf das Einkommen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, die Regierung hat die Anregungen aufgenommen und wird sich entsprechende Überlegungen machen auf die 2. Lesung. Wir lesen weiter. § 43 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 43 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 45 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 45 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 200 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 200 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 205 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 205 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 206 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 206 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 219 Abs. 1 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 219 Abs. 1 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. § 15 Abs. 2 Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 15 Abs. 2 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 22a Abs. 2 Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 22a Abs. 2 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Soweit ich das sehe, gibt es eigentlich nur eine offene Frage. Das ist die Höhe des Mindesttagessatzes. Ich glaube, wenn wir uns vielleicht auch nach einer kurzen Pause hier drin, darüber einigen könnten, dann könnten wir hier abschliessende Lesung machen, sodass dieses Gesetz früher in Kraft treten könnte. Darum stelle ich den Antrag auf abschliessende Lesung. Wenn die Mehrheit findet, wir brauchen dafür mehr Zeit, bin ich dafür auch zu haben. Aber ich möchte einfach sagen: Wenn wir das heute beschliessen könnten, kann dieses Gesetz mindestens einen Monat früher in Kraft treten und da eine gewisse präventive Regelung früher auch ihre Wirkung zeigen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann habe ich jetzt einen sehr konstruktiven Vorschlag. Wir müssen dringendst eine Pause machen. Wir nehmen jetzt ein kurzes Abendbrot ein und werden nachher vielleicht auf Ihren Antrag warten. Ansonsten werde ich dann das Traktandum schliessen. In dreissig Minuten treffen wir uns wieder, wir müssen diese Pause machen, und dann werden wir uns noch dem Vergnügen hingeben, die Beantwortung der Kleinen Anfragen anzuhören. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:35 bis 18:05 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Meine Damen und Herren, wir fahren mit den Beratungen fort. Gibt es noch eine Wortmeldung zu Traktandum 35?Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich habe mich in der Pause umgehört und es macht den Anschein, dass die Mehrheit der Abgeordneten eine 2. Lesung dieser Gesetzesvorlage im Dezember vorzieht. Darum ziehe ich meinen Antrag auf abschliessende Beratung zurück. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 35 erledigt. -ooOoo-