Befristete Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen (Entlastungspaket Energiepreise) (Nr.129/2022); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Befristete Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen (Entlastungspaket Energiepreise).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 129/2022. Er steht zur Diskussion.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort, geschätzte Damen und Herren. Zuerst möchte ich einen Dank richten an Regierung, an die Taskforce sowie an alle involvierten Stellen für die rasche Ausarbeitung des vorliegenden Berichts. Zuerst einmal geht es um eine zielgerichtete Entlastung von einkommensschwachen Haushalten für das Jahr 2023, dazu werden folgende Mittel beabsichtigt: - Die Erhöhung der Mietbeiträge für Familien, die Erhöhung der wirtschaftlichen Sozialhilfe und die Erhöhung der Ergänzungsleistungen für AHV/IV-Rentner,
- zusätzlich eine einmalige Zahlung an einkommensschwache Haushalte
- und eine Unterstützung bei Härtefällen.
Zudem ist eine Subvention für das nächste Jahr für Unternehmen geplant, die einen hohen Energieaufwand und gleichzeitig eine tiefe Gewinnmarge haben. Nicht jedoch die acht Unternehmen, die als grosse Stromverbraucher im Land am freien Markt Strom einkaufen. Die Subvention startet im ersten Quartal mit 10 Rappen pro Kilowattstunde, nimmt jedes Quartal ab und endet am 31. Dezember 2023. Dies mit dem Ziel, Arbeitsplätze in Liechtenstein zu erhalten - ähnlich wie bei der Corona-Krise.Ich finde das Vorgehen sinnvoll und zielgerichtet. Es profitieren jene, die es wirklich brauchen. Und es ist bereits jetzt klar, dass die Unterstützung am Ende des Jahres endet. Das finde ich einen ganz wichtigen Punkt. Dann noch zum Inkrafttreten per 1. Januar 2023: Da sich hier eine zeitliche Dringlichkeit erkennen lässt, ist eine abschliessende Behandlung und eine Dringlichkeit beantragt, was für mich in diesem Fall okay ist. Der Mittelstand kann von dieser Entlastung naturgemäss nicht profitieren. Das ist ja genau die Idee einer zielgerichteten Unterstützung einkommensschwacher Haushalte. Doch auch der Mittelstand ist von höheren Energiekosten betroffen. Deshalb wäre es wünschenswert, dass die steuerliche Belastung des Mittelstands zeitnah reduziert wird. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Interpellation der FBP vom letzten Landtag. Eine tiefere Steuerbelastung ist in meinen Augen die beste Lösung, um dem Mittestand auch zu helfen und ihn zu entlasten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Auch ich bedanke mich bei den beiden Ministerien für Inneres und für Gesellschaft, den betroffenen Stellen und insbesondere der Taskforce für ihre Arbeit. Die gesetzten Massnahmen sind durchaus sinnvoll, weil zielgerichtet: Im Bereich «Haushalte», und darauf möchte ich mich konzentrieren, sollen die wirtschaftliche Sozialhilfe, der Mietbeitrag für Familien und die Ergänzungsleistungen für Rentner und IV-Bezüger erhöht werden. Diese Erhöhungen werden ab 1. Januar 2023 automatisch ausbezahlt, wobei die Erhöhungen auf den 31. Dezember 2023 limitiert sind. Die Mietbeiträge werden um den Faktor 1,25 erhöht. Die wirtschaftliche Sozialhilfe wird um 4,7% angehoben und bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV soll die Wohnnebenkostenpauschale um CHF 700 auf neu CHF 2'300 angepasst werden. Das diesbezügliche Argumentarium ist für mich nachvollziehbar. Die bisherigen Bezüger müssen auch nicht aktiv werden. Im Gegenteil, das ASD wird sie schriftlich informieren und gleichzeitig auch auf die zeitliche Befristung hinweisen.Dann gibt es neu die einmalige Pauschale für einkommensschwache Haushalte, die im Gegensatz zu den anderen Unterstützungen aktiv beantragt werden muss. Den Antrag können Personen stellen, welche in einem einkommensschwachen Haushalt leben und Adressat der Stromrechnung für diesen Haushalt sind. Hier frage ich die Regierung: Wie läuft diesbezüglich die Kommunikation? Sehr häufig haben gerade einkommensschwache Haushalte weder eine Zeitung noch die entsprechenden digitalen Medien zur Hand. Ich sehe hier die gleiche Problematik wie bei der Prämienverbilligung. Dann habe ich noch eine Frage: Haben die Bezüger einer automatischen Erhöhung, egal welchen Instruments, zusätzlich Anrecht auf die einmalige Pauschale für einkommensschwache Haushalte? Dann finde ich, dass eine Gruppe von Menschen - und ich habe sie im Traktandum 7 heute bereits erwähnt - bei all diesen Unterstützungsmassnahmen schlecht wegkommt. Das sind Menschen, sehr häufig junge Menschen, die im Arbeitsleben stehen, in einem Einpersonenhaushalt leben und keine eigene Stromrechnung erhalten. Sie sind zwischen 20 und 30 Jahre alt, wohnen in einer kleinen Wohnung zur Miete, beziehen einen Nettolohn von unter CHF 3'000, sind jedoch nicht sozialhilfeberechtigt oder sie wollen es nicht sein. Auch ihre Energiekosten sind gestiegen. Aber so, wie ich den Bericht und Antrag lese, steht ihnen nur eine Möglichkeit offen: die Unterstützung durch eine private soziale Einrichtung. Bei allen anderen staatlichen Unterstützungsmassnahmen fallen sie durch das Raster. Alleinstehende Rentner erhalten, wenn sie Ergänzungsleistungen beziehen, eine Wohnnebenkostenpauschale. Das geht vollkommen in Ordnung. Aber wollen wir junge Menschen in Einpersonenhaushalten wirklich in die wirtschaftliche Sozialhilfe zwingen, damit sie bei den Wohnnebenkosten von staatlicher Unterstützung profitieren können? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich bedanke mich bei der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ebenfalls gilt mein Dank der Taskforce «Energiepreise». Die Energiepreise haben auf den europäischen Energiemärkten Rekordhöhe erreicht. Die liechtensteinischen Gas- und Strompreise werden sich im Vergleich zum vergangenen Jahr verdoppeln. Im Bereich der Haushalte sind die Entlastungsmassnahmen die Erhöhung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und der Mietbeiträge für Familien, eine einmalige Pauschale für einkommensschwache Haushalte sowie die Unterstützung bei Härtefällen. Dies betrifft insbesondere ärmere Familien, welchen bestimmt zuerst geholfen werden muss. Ich begrüsse insbesondere die Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte. Hierbei werden Haushalte mit einem Total Erwerb von unter CHF 77'000 unterstützt. Rund 5'000 Haushalte, in etwa 28% aller Haushalte in Liechtenstein, werden eine durchschnittliche Pauschale von CHF 1'000 erhalten. Damit dies die anspruchsberechtigten Personen auch wissen, sollten sie auch entsprechend darüber informiert werden. Wie der Abg. Georg Kaufmann auch wissen möchte, möchte ich auch fragen, was für diese Information angedacht ist.Auch möchte ich die Regierung fragen, ob und was für Massnahmen geprüft wurden, um den Mittelstand zu unterstützen und weshalb diese nicht verfolgt wurden?Im Bereich der Unternehmen sollen die Stromkosen bei energieintensiven Unternehmen für das Jahr 2023 degressiv subventioniert werden. Hier hätte ich die Bitte an das zuständige Amt, dass auch individuell teils bei Unternehmen hingeschaut und geholfen wird, wo dies notwendig ist, bevor ein Betrieb schliessen muss. Es gibt nämlich Unternehmen, welche bereits die letzten beiden Jahre stark von den Corona-Massnahmen getroffen wurden und nun im Folgejahr eine Verdoppelung der Energiekosten hinnehmen müssen. Klar kann man sagen, dass dies zum Risiko des Unternehmertums gehört, aber beide Risiken waren nicht kalkulierbar, insbesondere den getroffenen Corona-Massnahmen musste man sich als Unternehmer fügen. Hier erhoffe ich mir vom Amt einen Ansatz zur zusätzlichen individuellen Überprüfung und das Eingehen auf die gewünschten Gespräche. Kann die Regierung ein solches Vorgehen unterstützen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank allen, die bei der Erarbeitung dieses Berichts und Antrags involviert waren. Ich kann die Massnahmen für einkommensschwache Personen grösstenteils unterstützen und finde diese auch gut. Insbesondere die Anpassung der Beiträge bei den Mietbeträgen, bei den Ergänzungsleistungen und auch bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe finde ich grossteils vernünftig und angemessen. Mühe habe ich bei den Unterstützungen für die Unternehmen. Ich glaube, da müssen wir einfach aufpassen, dass dies nicht einreisst. Bei der Corona-Welle waren die Unterstützungsmassnahmen selbstverständlich berechtigt und das musste so sein, da hatte der Staat eingegriffen. Hier muss man meines Erachtens schon sehen, dass es gewissermassen halt auch ein unternehmerisches Risiko gibt, dass die Preise oder der Aufwand auch einmal steigen können. Ich will hier auch nichts schönreden, der Aufwand in gewissen Bereichen ist sehr schnell, sehr stark gestiegen. Aber ich möchte einfach der Frau Wirtschaftsministerin auch mitgeben, dass man meines Erachtens hier mit Vorsicht vorgehen muss, damit hier nicht eine neue Mentalität in Liechtenstein entsteht - die wäre meines Erachtens nicht typisch für Liechtenstein -, dass immer direkt Hilfe beim Staat gesucht wird.Meines Erachtens gibt es einfach das unternehmerische Risiko und eines besteht darin, dass Energiepreise steigen. Es geht natürlich auch darum, dass, wenn man hier Unterstützungen gibt, dann auch die Lenkungswirkung entfällt. Diese Lenkungswirkung ist natürlich auch von gewissen Gruppen oder selbstverständlich auch in gewissen Bereichen gewünscht, damit man eben von energieintensiven Maschinen oder Apparaten wegkommt zu solchen, die weniger Energie brauchen. Das kann natürlich ein Anreiz sein. Ich bin sehr, sehr wirtschaftsfreundlich und sehr wirtschaftsliberal, ich habe aber Mühe mit solchen Eingriffen in die Wirtschaft. Wie gesagt, die Massnahmen für Einkommensschwache kann ich unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. Ich bin nicht ganz einig mit meinen Vorrednern. Für mich geht die Stossrichtung nicht in die richtige Richtung. Mit diesem Vorstoss werden wir den Mittelstand melken, das haben wir schon gehört. Da ist halt die Frage, ob das die Politik tun will oder nicht - anscheinend, ja. Wir treiben mit diesem Vorstoss einkommensschwache Menschen in eine grössere staatliche Abhängigkeit. Diese Unterstützung soll ja jetzt für ein Jahr gelten. Aber wir wissen ja, wie die LKW ihren Strom einkauft. Sie hat sich bereits zu 70% eingedeckt für das kommende Jahr und für das Jahr 2024 hat sie bereits auch schon Einkäufe getätigt. Vielleicht kann da die Wirtschaftsministerin noch Aussagen treffen, wie viel Strom die LKW für das Jahr 2024 bereits eingekauft hat. Also müssen wir davon ausgehen, dass sich dieser hohe Strompreis über mehrere Jahre hinziehen wird. Das wird nicht Ende 2023 erledigt sein. Von dem Sinn her, glaube ich, lügen wir uns bereits heute selber an mit dieser Anpassung. Für mich ist es, wie gesagt, der falsche Weg. Wir hätten besser auf die Wirtschaftskammer gehört, sie hat eine Strompreisdeckelung gefordert. Das wäre der bessere Weg gewesen. Dann bedauere ich auch, dass die Politik nicht eingeladen wurde, bei dieser Taskforce mitzuarbeiten. Ich habe nachgefragt, man hat ganz konkret zu mir gesagt, dass eine Mitarbeit nicht benötigt werde. Das ist bedauerlich. Dann komme ich zur Seite 8, da habe ich dann doch mit grossem Erstaunen gelesen, dass die hohen Energiepreise Anreize zum Energiesparen und zu Energieeffizienzmassnahmen bringen würden und der Lenkungseffekt gerade in der aktuellen Situation wichtig sei. Das heisst, teure Energiepreise sind in der aktuellen Situation wichtig. Ich sehe aber in diesen teuren Energiepreisen Probleme, und zwar ein Problem auch in der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Liechtenstein. Ich habe das schon ausgeführt: In der benachbarten Schweiz sind die Strompreise zum Teil massiv günstiger als in Liechtenstein. In Zürich betragen die Strompreise 22 Rappen, bei uns werden sie knapp 40 Rappen betragen. Gut, Zürich schlägt natürlich nach hinten aus, sie haben eine sehr hohe Eigenproduktion mit elektrischer Energie. Deshalb ist es ebenso bedauerlich, dass wir im November-Landtag unser Postulat nicht überwiesen haben, mit welchem wir die Regierung klar beauftragen wollten uns aufzuzeigen, wie die Eigenversorgung in Liechtenstein erhöht werden soll. Aber wir haben ja noch Gelegenheit, in dieser Session darüber zu sprechen. Dann vielleicht auch noch ein Punkt auf Seite 21. Dort wird ja bestimmt, dass Unternehmen gefördert werden sollen. Ausgenommen sind hier aber Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2022 gegründet wurden. Da frage ich mich: Weshalb sind diese Unternehmen ausgeschlossen? Wie begründet sich das? Das macht für mich überhaupt keinen Sinn. Auch ein neu gegründetes Unternehmen braucht Strom und konnte sich noch nicht umstellen auf diese neue Situation. Dann möchte ich auch sagen, dass ich es unglücklich finde, dass man so schnell eine degressive Förderungspolitik hier verfolgt: 10 Rappen für das erste Quartal, 7,5 Rappen für das zweite, 5 Rappen für das dritte und dann noch 2,5 Rappen für das vierte Quartal. Ein energieintensives Unternehmen wird sich nie so schnell umstellen können, das ist einfach unmöglich. Von dem Sinn her könnte man das weglassen und einfach eine Pauschale aufgrund des Strompreises zahlen. Da braucht es keine Degression. Das ist nur Aufwand am Schluss, um hier jedes Quartal separat abzurechnen. Das macht kaum Sinn. Für mich wäre es wichtiger, dass man hier einfach sagt: So und so viel Energie wird benötigt. Und dann kann man aufgrund der Menge irgendwie eine Vergütung zahlen - das ist Administration. Was wir hier so produzieren ist aus meiner Sicht nicht notwendig und kostet Geld in der Umsetzung. Wir sehen es dann auch hinten, es braucht ja auch noch zusätzliches Personal, um das Ganze umzusetzen. Eine befristete Stelle beim ASD und eine Stelle beim Amt für Volkswirtschaft, 180 Stellenprozente. Mit einer Strompreisdeckelung bräuchten wir überhaupt keine zusätzlichen Stellen zu schaffen. Natürlich hat eine Strompreisdeckelung auch Nachteile. Man fördert dann vielleicht auch Unternehmen und Menschen, die das tatsächlich nicht benötigen. Das gebe ich zu. Aber es wäre einfach - und manchmal sind auch die einfachen Lösungen am Schluss dann trotzdem die besseren. Vor allem dann, wenn dann die LKW noch in bestimmte Probleme rutschen sollten. Dann könnte man die Sache so erledigen, indem man die Strompreise deckelt und der Staat gewisse Verluste übernimmt. Das wäre einfach einfacher. Jetzt machen wir eine riesige Bürokratie und am Schluss werden wir nicht besser dastehen, wie wenn wir eine Strompreisdeckelung gemacht hätten. Vor allem auch in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit von Liechtenstein sehe ich einfach Probleme auf uns zukommen, die wir aus meiner Sicht vermeiden könnten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Die Lösung für Unternehmen ist sicherlich zielorientiert. Zudem haben Sie die Exit-Strategie bereits klar festgelegt. Damit ermöglichen Sie es den Unternehmen, sich neu zu organisieren. Aber uns muss allen bewusst sein, dass damit auch eine zeitverzögerte Strukturanpassung die Folge sein wird. Ich weiss nicht, ob sich diese Ausgaben in einem Jahr wirklich lohnen werden. Bei der Entlastung von einkommensschwachen Haushalten stellen sich mir folgende Fragen: Kann sichergestellt werden, dass keine Überentlastung durch Kumulation der Massnahmen stattfindet? Haben Sie eine Exit-Strategie? Der Schnitt Ende Jahr wird sicherlich nicht ohne Probleme erfolgen. Haben Sie sich bereits Gedanken über einen stufenweisen Ausstieg gemacht? Das grösste Problem wird sicherlich sein, von diesen Zusätzen Ende Jahr wieder wegzukommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Das Problem liegt ja in der Energieversorgung. Man hat das jetzt in das Soziale verschoben. Ich denke, dass die Massnahmen im Energiebereich getroffen werden müssten. Wenn das auf das Sozialamt verschoben wird, dann wird es schwer sein, das dort wieder wegzubringen. Denn die Leute erhalten dann ja wieder weniger Ergänzungsleistungen, weniger Mietbeihilfe. Die Strompreise werden hoch bleiben und wie soll man das dann rechtfertigen, dass es jetzt wieder weniger gibt? Mein Schema wäre eher gewesen, dass man den Strompreis langsam ansteigen lässt, also deckelt, und den Verlust, der da entsteht, später mit einem etwas höheren Strompreis wieder reinholt. Also dass das Geld nicht vom Staat kommt, sondern aus dem Erlös der Energie. Sie wird teurer bleiben und wäre vielleicht für ein paar Jahre noch teurer geworden, aber nicht von einem anderen Ort Geld einschiessen in die Energieversorgung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte meinem Vorredner zustimmen. Wir müssen die Probleme dort lösen, wo sie sind und nicht mit anderen Mittel versuchen, sie zu umschiffen. Ein anderes Problem, welches auch noch durch dieses Modell entsteht, welches wir hier wählen, indem wir den Strompreis hoch lassen: Der Umstieg auf erneuerbare Energien, vor allem auf Wärmepumpen im Bereich der Heizung, sage ich jetzt einmal, wird zunehmend unattraktiver. Der Ölpreis ist gesunken, er beträgt im Moment, wenn man es auf die Kilowattstunde umrechnet, circa 13 Rappen. Man sieht, eine Kilowattstunde Strom kostet knapp 40 Rappen. Da ist man mit einer Wärmepumpe dann gerade so etwa im gleichen Segment. Wenn der Ölpreis weiter fallen sollte, dann wird es unattraktiver, als wir es gerne hätten. Also das widerspricht auch irgendwo unserer Strategie, von den fossilen Brennstoffen wegzukommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Ich muss meinen zwei Vorrednern zu meiner Rechten hier widersprechen. Sie sagen, man muss das Problem dort angehen, wo es entsteht und soll die Energiepreise künstlich tiefer halten - für alle. Das sehe ich genau anders. Die Probleme entstehen nämlich genau bei einkommensschwachen Haushalten und bei energieintensiven Unternehmen, die keine hohe Gewinnmarge aufweisen. Genau hier schlägt ja die Regierung Lösungsansätze vor. Ich kann Ihre Vorschläge jetzt nicht verstehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich muss den grossen Bedenken des Abg. Thomas Rehak auch klar widersprechen. Ich finde diese Vorlage persönlich sehr gut und treffsicher. Die hohen Energiepreise gehören zur neuen Normalität dazu und Unternehmen müssen sich auf diese neue Normalität früher oder später einstellen. Es ist nicht so, dass sie das nur über die Einsparpotenziale im Bereich Energie tun müssen, sondern sie müssen ganz generell ihre Kosten in den Griff bekommen, damit es am Ende des Jahres oder am Ende, wenn die neue Normalität quasi da ist, einfach funktioniert. Ob dann diese Einsparungen im Bereich der Energie oder in anderen Bereichen passieren, ist dann am Ende in der Verantwortung der Unternehmer. Und ich denke, das ist durch diese Vorlage möglich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, das ist die neue Realität, da gebe ich Ihnen recht. Aber diese neue Realität haben wir zu verantworten, das ist das Problem. Wir haben einen viel zu geringen Eigenversorgungsgrad mit Energie, das ist unser Problem. In Zürich zum Beispiel kostet eine Kilowattstunde im Jahr 2023 nur 0,9 Rappen mehr als im Jahr 2022, nämlich 22,39 Rappen. Bei uns sind es knapp 40 Rappen. In Mels, das ist nicht weit weg, kostet eine Kilowattstunde im Jahr 2023 24,6 Rappen, in Chur 25,3 Rappen, in Sennwald 31 Rappen, in Buchs 30 Rappen. Da sind einfach einige Beispiele. Sie sehen, wir sind einfach teurer. Klar kann man jetzt sagen, in Wartau kostet es auch knapp 40 Rappen. Ich gebe Ihnen recht, es gibt tatsächlich Regionen, wo der Strompreis ähnlich hoch ist wie bei uns. Aber ich möchte mich ja nicht mit den Schlechten messen, ich möchte mich mit den Besten messen. Die Besten sind Zürich, die haben es sehr gut gemacht und die werden im Bereich Energie einen riesigen Wettbewerbsvorteil haben gegenüber uns. Das ist doch der Punkt. Deshalb auch der Vorschlag von Herbert Elkuch. Der ist gut, er sagt: Wir müssen dafür sorgen, dass die Strompreise langsamer steigen. Die werden steigen, das ist uns klar. Wir können nicht von heute auf morgen so viel zusätzliche elektrische Energieproduktion zubauen, das ist nicht möglich. Aber wir können diese Strompreisentwicklung abfedern für die Wettbewerbsfähigkeit, für unsere Einwohner in Liechtenstein, damit sie Zeit haben, sich auf diese neue Situation umzustellen. Und das ist einfach nicht in ein paar Wochen möglich - als Unternehmen schon gar nicht, da brauchen sie mehr Zeit. Klar kann man einfach sagen: Ja, man muss sich jetzt darauf einstellen, das wird schon gutgehen. Vermutlich für viele; viele können sich das auch leisten, da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber für die Wettbewerbsfähigkeit und die Verlässlichkeit als Staat ist es einfach der falsche Weg, das ist meine Überzeugung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich möchte den Abg. Rehak und Elkuch auch erwidern, dass ich von einer Energiepreisdeckelung gar nichts halte. Und zu Ihren Bedenken, dass die fossilen Wärmeträger attraktiver werden können: Wenn Sie Photovoltaik installieren, dann wird die Wärmepumpe auch wieder günstiger und durchaus eine positive Alternative. Diese Bedenken teile ich auch nicht mit Ihnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Energiepreise sind gestiegen und jetzt wird mit anderem Geld aus einem anderen Sektor die Energie subventioniert. Meiner Ansicht nach, müssen diese Energiekosten aus demselben Sektor finanziert werden, also eine langsame Steigerung. Und was dort dem LKW verloren geht, das muss später über einen etwas höheren Strompreis wieder hereingespielt werden, sodass das Ganze am Ende nicht den Staat belastet, nicht den Steuerzahler, sondern die Nutzer dieser Energie. Ja, man hat jahrelang günstige Energie gehabt und es wäre schön, wenn das so geblieben wäre, aber das ist nicht der Fall. Also der Vorschlag der Regierung ist nicht verwerflich, er unterstützt ja die Einkommensschwachen. Aber aus meiner Sicht, wenn wir in dieser Taskforce hätten mitreden dürfen, dann hätten wir einen anderen Weg vorgeschlagen. Nämlich, dass das innerhalb des Sektors Energie irgendwie ausgeglichen wird - über eine längere Zeit, nicht von heute auf morgen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Man hat jetzt gerade die guten Rahmenbedingungen erwähnt, auch bei den Rahmenbedungen ist der Energiepreis eben nur ein Aspekt. Auf Seite 9 ff. ist ausgeführt, wie gut wir in Liechtenstein auch dastehen. Und ich glaube, also ganz allgemein, über unsere liberalen Wirtschaftsformen und politischen Rahmenbedingungen sind wir sehr gut aufgestellt, auch wenn jetzt der Strompreis vielleicht etwas höher sein mag, als in auserwählten Städten in der Schweiz. Die stufenweise Erhöhung, wie es gerade vom Abg. Herbert Elkuch angesprochen wurde, ist ja eigentlich genau der Kern dieser Vorlage: Man beginnt mit 10 Rappen Subventionierung und dann geht es immer zurück. Im Vorzeichenwechsel bedeutet das ja genau, dass sich der Strompreis langsam erhöhen wird für diese förderungsberechtigten Unternehmen. Und Unternehmen, bei denen der Preis nicht so sehr ins Gewicht fällt, werden sich das einfach so leisten können. Aber diese stufenweise Rechnung ist ja bereits berücksichtigt.Dass am Ende kein anderer Bereich dazu genutzt werden sollte, um die Energie zu subventionieren, das haben wir in der Zukunft in der Hand. Wir müssen dann einfach, vielleicht in zwei Jahren, wenn sich der Strompreis eingependelt hat, dann den Preis künstlich hochhalten, sage ich jetzt einmal, damit wir die Ausgaben für diese Subventionen, von denen wir jetzt hier sprechen, dann einfach wieder über die Energie als Staat hereinwirtschaften können. Dann haben wir eigentlich genau das, was Sie sich heute hier wünschen. Da bin ich einfach gespannt, ob dann nicht die Forderungen im Raum stehen werden, dass man den Preis wieder möglichst flach halten sollte, wenn das Gröbste überstanden ist. Aber das haben wir dann in ein, zwei Jahren in der Hand, wie wir das Geld wieder hereinbekommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Daniel Oehry, danach möchte ich dann an die Regierung übergeben.Abg. Daniel Oehry
Danke, geschätzter Landtagspräsident, Sie können Gedanken lesen. Ich möchte auch hören, was die Regierung dazu sagt. Aber trotzdem: Wir befinden uns im Krisenmodus, den haben wir uns nicht ausgesucht. Das vorliegende Paket adressiert aus meiner Perspektive - und das ist das Gute daran, dass auch die Wirtschaftsverbände das gut finden - den grössten Teil von Ihren Wünschen. Wenn ich wählen kann zwischen einer Giesskanne und wenig Stellenprozenten in der Administration, dann habe ich lieber die Stellenprozente in der Administration. Das kostet mich weniger, als wenn ich einfach die Giesskanne nutze. Aber da kann man geteilter Meinung sein. Aus meiner Perspektive eine gute Vorlage. Wir haben uns nicht ausgesucht, dass wir in diese Krise kommen. Und klar hätte man vielleicht in der Vergangenheit, vor 25 Jahren, Entscheide fällen können. Aber auch wenn wir Ihren Vorstoss verabschiedet hätten, hätten wir nächstes Jahr nicht viel mehr Strom, denn das Rheinkraftwerk würde dann auch nicht laufen. Das ist ein Prozess, der länger geht. Aber mich interessiert, was die Regierung dazu zu sagen hat. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ich möchte mich auch dem Dank an die Mitglieder der Taskforce anschliessen. Wir haben innert kürzester Frist eine Vorlage auf die Beine gestellt, um hier eben diesen Auswirkungen der steigenden Energiepreise Rechnung zu tragen. Es war uns auch wichtig, rasch Planungssicherheit herzustellen, damit wir dann ab 1. Januar 2023 auch schon diese Abfederung gewährleisten können. Die Taskforce hat unterschiedliche Modelle untersucht, jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile, das ist klar. Das perfekte Modell gibt es hier nicht. Aber es war ziemlich schnell klar - und die Regierung ist diesem Vorschlag auch gefolgt -, dass wir hier kein Giesskannenprinzip anwenden wollen. Ich möchte wirklich auch hier dem Abg. Rehak die Frage stellen: Wollen Sie das wirklich? Denn eine Strompreisdeckelung ist ein Giesskannenprinzip. Und wollen wir wirklich unsere Landesmittel aufwenden, um Unternehmen mit hohen Margen zu unterstützen? Also ich will das nicht. Daher finde ich es richtig, wenn wir hier einen zielgerichteten Ansatz wählen. Das heisst, denjenigen zu helfen, für die es jetzt auch wirklich schwierig oder auch existenzbedrohlich wird. Und das sind die einkommensschwachen Haushalte und das sind die energieintensiven Unternehmen mit einer kleinen Marge. Man kann auch in die Schweiz schauen, wenn wir über Rahmenbedingen reden. Der Bundesrat hat entschieden, überhaupt keine Unterstützungsleistungen zu gewähren. Dies vor dem Hintergrund, dass die Inflation und die wirtschaftliche Lage das nicht rechtfertigt. Insofern glaube ich, dass wir Ihnen hier eine faire, wenn nicht grosszügige Vorlage unterbreiten können. Als Wirtschaftsministerin ist es mir natürlich ein Anliegen, dass unsere Unternehmen natürlich weiterhin mit anderen Standorten wettbewerbsfähig sind. Aber wie gesagt, darauf wurde auch schon in den Voten hingewiesen, die Rahmenbedingungen bei uns sind nach wie vor sehr vorteilhaft im internationalen Vergleich. Also insofern bin ich hier überzeugt, dass unser Standort hier auch weiterhin wettbewerbsfähig ist.Ich glaube auch nicht, dass wir vom Lösungsansatz, der von Herbert Elkuch vorgeschlagen wurde, so weit weg sind. Der Ansatz ist, dass wir jetzt kurzfristig diese Energiepreise für die bedürftigen Unternehmen und Haushalte abfedern. Wichtig ist uns auch, das klare Signal zu setzen, dass sich die Unternehmen hier mittelfristig und langfristig an diese Situation anpassen müssen. Es ist richtig, die Energiepreise werden nicht mehr auf das Niveau von 2021 zurückgehen. Aber wir müssen uns hier schon auch im Klaren sein: Wir können hier nicht langfristig Energiepreise für Unternehmen subventionieren. Wo führt das hin? Wir haben die gleiche Situation zum Beispiel auch bei den Kosten von Rohmaterial, das ist auch teurer geworden. Wir haben Lieferkettenschwierigkeiten. Wenn wir das wollen, dann müssen wir ein Konjunkturprogramm fahren. Daher würde ich schon appellieren, dass wir hier auch das klare Signal setzen: Ja, wir helfen kurzfristig den Betroffenen, wir federn Energiepreise ab, degressiv. Damit auch das klare Signal gesetzt wird: Es hat ein Ende, Ende 2023. Aber dann muss es auch den Unternehmen möglich sein, die Anpassungen vorzunehmen, um sich eben auf diese langfristig schwierigeren Zeiten auch entsprechend einzustellen.Dann zur Frage des Abg. Manfred Kaufmann, die in die Richtung ging, dass das AVW auch individuell hier Unterstützungen den Unternehmen gewähren soll, die in existenzielle Nöte kommen. Wir haben die Kriterien klar definiert, was wir als existenziell bedrohlich betrachten - eben diese energieintensiven Unternehmen mit kleinen Margen. Das sind klare Kriterien. Darüberhinausgehend werden wir keine Einzelfälle prüfen. Das sind klare Voraussetzungen. Dann habe ich den warnenden Zeigefinger des Abg. Thomas Vogt gehört. Ich bin mit Ihnen einig: Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht eine Erwartungshaltung generieren, dass der Staat bei jeder Schwierigkeit einspringt. Aber ich glaube, hier ist es gerechtfertigt, für eine kurze Zeit eben den Betroffenen zu helfen. Auf die Strompreisdeckelung bin ich schon eingegangen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich es einfach brandgefährlich finde, hier in die Preisgestaltung einzugreifen. Daher bin gegenüber einem solchen Modell sehr kritisch. Noch einmal zur Erinnerung: Die Deutschen haben einen Preisdeckel bei 40 Cent festgelegt. Davon sind wir ja jetzt auch noch weit weg. Dann die Frage, warum Unternehmen ausgeschlossen wurden, die ab 1. Januar 2022 gegründet wurden. Wir sind der Meinung, dass diese Unternehmen in einem Umfeld stark steigender Energiepreise gegründet wurden und daher diese Entwicklungen auch ein stückweit einkalkulieren mussten. Ja, es ist richtig, eine zielgerichtete Ausgestaltung der Energiepreisabfederung ist natürlich ein stückweit aufwendiger als ein Giesskannenprinzip. Aber ich denke, es ist auch gerechtfertigt und zielführend. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag wurden befristete Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreisesteigerungen für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen vorgeschlagen. Als Gesellschaftsminister möchte ich mich zu den Massnahmen für einkommensschwache Haushalte äussern: Die Regierung hat auf Grundlage des Zwischenberichts der Taskforce «Energiepreise» - und auch ich möchte das entsprechende Engagement der Mitglieder der Taskforce verdanken - beschlossen, Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen umzusetzen. Im Bereich Haushalte sind dies die Erhöhung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, der Ergänzungsleistungen zur AHV-IV und der Mietbeiträge für Familien, eine einmalige Pauschale für einkommensschwache Haushalte sowie die Unterstützung bei Härtefällen. Zu den Mietbeiträgen: Im Rahmen des bestehenden Mietbeitragsgesetzes gewährt der Staat Mietbeiträge für Familien. Durch das Mietbeitragsgesetz werden einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten entlastet. Infolge der in diesem Jahr überproportional gestiegenen Energiekosten mussten die Energieversorger die Endkundenpreise für Gas, Heizöl und Strom deutlich erhöhen. Im Vergleich zu den Haushalten mit mittleren und hohen Einkommen ist bei Haushalten mit niedrigeren Einkommen der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen zum Teil deutlich höher. Erhebliche Preissteigerungen bei den Strom- und Heizkosten belasten daher diese Haushalte durchschnittlich stärker als Haushalte mit mittleren und hohen Einkommen. Aufgrund dieses Umstandes sollen die Mietbeiträge für einkommensschwache Familien befristet für das Jahr 2023 um den Faktor 1,25 erhöht werden.Verbunden mit dieser Massnahme ist im Vergleich zum Voranschlag mit Mehraufwendungen im Umfang von CHF 450'000 zu rechnen.Zur Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte: Der massive Anstieg der Energiepreise trifft vor allem einkommensschwache Haushalte, wie ausgeführt. Mit dem neuen Gesetz über die Ausrichtung einer einmaligen Energiekostenpauschale, kurz Energiekostenpauschalegesetz - so kurz ist das jetzt auch wieder nicht -, sollen die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen auf einkommensschwache Haushalte möglichst rasch und unbürokratisch abgefedert werden. Als einkommensschwach gelten dabei Haushalte mit einem Gesamterwerb von unter CHF 77'000 pro Jahr. Den Antrag auf die Ausrichtung einer Energiekostenpauschale können Personen stellen, welche in einem einkommensschwachen Haushalt leben und Adressat der Stromrechnung für diesen Haushalt sind. Die jeweilige Höhe der Energiekostenpauschale ergibt sich abgestuft aus dem massgebenden Erwerb sowie der Haushaltsgrösse, ähnlich wie bei den Mietbeiträgen. Die Anspruchsberechtigten haben die für die Beurteilung der Anspruchsberechtigung erforderlichen Angaben aufgrund einer Selbstdeklaration im Antragsformular zu machen. Für die Umsetzung dieser Massnahme werden im Finanzbeschluss CHF 5 Mio. dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese Summe beruht auf der Annahme, dass rund 5'000 Haushalte eine durchschnittliche Pauschale von CHF 1'000 erhalten werden. Zur wirtschaftlichen Sozialhilfe: Auch die wirtschaftliche Sozialhilfe soll für das Jahr 2023 erhöht werden, indem die Pauschalen des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfeverordnung um 4,7% angehoben werden sollen. Dies ist der Anteil, welcher gemäss dem Bundesamt für Statistik im Grundbedarf für den Lebensunterhalt für die Energieausgaben vorgesehen ist. Da für das kommende Jahr von einer Verdoppelung der Preise ausgegangen wird, ist auch eine Erhöhung des besagten Anteils um 100% geplant. Die Erhöhung wird voraussichtlich Mehrkosten in der Höhe von CHF 260'000 zur Folge haben. Die maximalen Wohnnebenkosten für die Heiz- und Warmwasserkosten sind in Richtlinien des ASD geregelt. Diese Richtlinien können kurzfristig dem aktuellen Kostenanstieg angepasst werden. Die Mehrkosten werden sich voraussichtlich für das Jahr 2023 auf rund CHF 450'000 belaufen. Gesamthaft ist mit den Massnahmen für die wirtschaftliche Sozialhilfe von zusätzlichen Aufwendungen im Umfang von CHF 260'000 und CHF 450'000, somit total CHF 710'000 auszugehen. Da die Aufwen-dungen für die wirtschaftliche Hilfe je hälftig vom Land und den Gemeinden zu tragen sind, werden für den Landesanteil zusätzliche Mittel von CHF 355'000 beantragt. Zu den Ergänzungsleistungen zur AHV-IV: Ergänzungsleistungen zur AHV-IV sind im entsprechenden Gesetz über Ergänzungsleistungen geregelt und werden dann ausgerichtet, wenn die Renten der AHV oder der IV zusammen mit weiteren Einnahmen sowie dem Vermögen der Rentnerinnen und Rentner kein ausreichendes Mindesteinkommen sichern. Bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen werden die anrechenbaren Einnahmen den anerkannten Ausgaben gegenübergestellt. Eine der anerkannten Ausgaben sind die Wohnnebenkosten. Diese sind pauschaliert auf aktuell CHF 1'600 für Alleinstehende und CHF 2'200 für alle anderen Kategorien, also zum Beispiel Ehepaare oder Personen mit Kindern, pro Jahr. Hierzu gehören auch Heizkosten, Warmwasser und Strom. Die Heizkosten machen einen erheblichen Anteil an den Wohnnebenkosten aus. Im Gesetz ist geregelt, dass die Regierung die Einkommensgrenzen im Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beziehungsweise den Grundbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf und unter anderem auch den Betrag für die genannten Wohnnebenkostenpauschalen im Verordnungsweg an die Teuerung anpassen kann, wofür die Regierung die Zustimmung der Gemeinden einzuholen hat.Aufgrund der steigenden Kosten für Öl, Gas und Strom ist geplant, die Wohnnebenkosten in der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung befristet auf ein Jahr anzupassen beziehungsweise zu erhöhen. Konkret ist geplant, die jährliche Wohnnebenkostenpauschale befristet für das Jahr 2023 bei Alleinstehenden von bisher CHF 1'600 um CHF 700 auf CHF 2'300 anzupassen und bei den übrigen Bezügerkategorien von bisher CHF 2'200 um CHF 1'000 auf CHF 3'200 zu erhöhen. Eine Erhöhung der Wohnnebenkostenpauschale im ELG ergibt Mehrkosten von rund CHF 550'000. Von diesen Mehraufwendungen werden 50% an die Gemeinden weiterverrechnet.Zur Unterstützung von sozialen Einrichtungen für Härtefälle: Für Härtefälle, die durch die beschriebenen Massnahmen nicht abgedeckt werden können, sind für Einrichtungen wie die Caritas und allenfalls andere CHF 300'000 vorgesehen. Zur Ausrichtung der zusätzlichen Beiträge wird ein Nachtragskredit für das Konto «Förderung nach Artikel 24 Sozialhilfegesetz» beantragt. Die Auswahl der Institutionen, die einen staatlichen Beitrag erhalten, erfolgt durch das Amt für Soziale Dienste. Eine abschliessende Behandlung und insbesondere auch eine Dringlicherklärung ist notwendig, damit die Gesetzesvorlage wie vorgeschlagen am 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Wie bereits erwähnt, werden die Kosten für die Ergänzungsleistungen sowie für die wirtschaftliche Sozialhilfe hälftig von den Gemeinden übernommen. Aus diesem Grunde wurden die Gemeinden mit Schreiben vom 15. November 2022 über die geplanten Anpassungen im Bereich Ergänzungsleistungen sowie wirtschaftliche Sozialhilfe informiert. Eine Anpassung der beschriebenen Verordnungen ist anlässlich der Regierungssitzung am 13. Dezember 2022 geplant, sodass diese ebenfalls am 1. Januar 2023 in Kraft treten können.Abschliessend möchte ich die geplanten Änderungen anhand eines konkreten Fallbeispiels schildern. Hierbei gehe ich von einem Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern unter zwölf Jahren aus, das über kein relevantes Vermögen verfügt. Folgend werde ich die durch das Paket geschaffenen Mehrleistungen bei verschiedenen Jahreseinkommen beleuchten. Bei einem Bruttoerwerbseinkommen von CHF 40'800 besteht ein Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe, auf Mietbeiträge und auf die Energiekostenpauschale und die Familie erhält im Jahr 2023 CHF 2'526 mehr als im Jahr 2022. Bei einem Bruttoerwerbseinkommen von CHF 57’600 besteht ein Anspruch auf Mietbeiträge und auf die Energiekostenpauschale und die Familie erhält im Jahr 2023 CHF 1’866 mehr als im Jahr 2022. Bei einem Bruttoerwerbseinkommen von CHF 62'400 besteht ein Anspruch auf Mietbeiträge und auf die Energiekostenpauschale und die Familie erhält im Jahr 2023 CHF 1’206 mehr als im Jahr 2022. Bei einem Bruttoerwerbseinkommen von CHF 64’800 besteht ein Anspruch auf die Energiekostenpauschale und die Familie erhält im Jahr 2023 CHF 390 mehr als im Jahr 2022. Bei einem Bruttoerwerbseinkommen von CHF 78’000 besteht kein Anspruch auf die Energiekostenpauschale oder sonstige Leistungen.Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass das jetzt, vor allem zu dieser späten Uhrzeit, eine ziemliche Zahlenturnübung war. Mir ging es einfach darum, Ihnen einmal zu veranschaulichen, was es für eine durchschnittliche Familie in Liechtenstein mit unterschiedlichen Jahreseinkommen kumuliert für Auswirkungen hat. Dann möchte ich gerne auf Ihre Fragen eingehen. Zunächst auf die Frage des Abg. Georg Kaufmann zur Kommunikation der Energiepauschale. Eine ähnliche Frage wurde auch vom Abg. Manfred Kaufmann gestellt. Zunächst wird öffentlich natürlich über diese Massnahmen kommuniziert, aber ich bin mit Ihnen einverstanden, dass man einen schönen Teil der Bevölkerung wohl so, leider Gottes, nicht erreicht. Es ist beabsichtigt, bei den Verfügungen zur Prämienverbilligung - da wird ja auf die gleiche Einkommensschwelle Bezug genommen - auf die Energiekostenpauschale aufmerksam zu machen. Also, dass man den Adressatenkreis der Prämienverbilligung auch gleich auf diese Unterstützungsleistung aufmerksam macht. Zusätzlich sollen private Beratungsstellen ihre Klientinnen und Klienten auf die Energiekostenpauschale aufmerksam machen. Weitere Möglichkeiten werden derzeit noch geprüft. Die zweite Frage des Abg. Georg Kaufmann bezog sich darauf, ob die Pauschale zusätzlich zu den Transferleistungen aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe, zu den Mietbeiträgen und zur Ergänzungsleistung bezogen werden kann. Ja, diese Leistung ist kumulativ. Wie im Rechenbeispiel vorhin aufgezeigt, können Personen, welche bislang Transferleistungen in Anspruch genommen haben, diese Pauschale eben zusätzlich oder eben kumulativ in Anspruch nehmen. Dann zu Ihrer Frage von den Härtefällen und Sie haben sich auf junge Menschen bezogen: So lange diese in einem Haushalt leben und Adressat der Stromrechnung sind - und auch in kleinen Wohnungen und auch junge Personen erhalten in vielen Fällen oder in den meisten Fällen eine Stromrechnung - haben sie Anspruch zumindest auf die Energiekostenpauschale. Allenfalls, je nach Einkommenssituation, auch auf weitere Komponenten - wie geschildert. Der Abg. Manfred Kaufmann hat die schwierige Situation von der Unterstützung des Mittelstandes angesprochen. Egal, wo wir die Schwellenwerte anlegen, wir haben einen Bereich, wo eben Personen genau nicht mehr profitieren. In meinem Rechenbeispiel: Ein Haushalt mit CHF 78'000 Jahreseinkommen profitiert eben genau nicht mehr, darunter kann man entsprechend von diesen Leistungen profitieren. Die Lösung ist relativ weitreichend: Mit etwa 9'000 potenziell Begünstigten ist ein knappes Viertel der Bevölkerung in einer Lage, von Unterstützungsleistungen zu profitieren. Da ist der gesamte Mittelstand nicht umfasst, das ist mir klar. Aber es ist eben ein relativ weiter Kreis der Bevölkerung umfasst.Dann zum Abg. Thomas Rehak: Der Ausstieg wird nicht ohne Weiteres passieren, die Wirtschaftsministerin hat es skizziert, bei den Unternehmen ist eine degressive Auszahlung geplant. Bei den Privaten ist kein stufenweiser Ausstieg geplant, sondern angedacht ist, dass ab dem Jahr 2024 die höheren Energiekosten - und sind wir ehrlich, wahrscheinlich werden sich diese eben nicht normalisieren im nächsten Jahr -, aber dass eben diese höheren Kosten auch über höhere Löhne abgefedert werden können. Konkret alle Massnahmen, die ich Ihnen jetzt vorgerechnet und vorgestellt habe, sind befristet. Falls diese verlängert werden müssten, würden wir den gleichen Prozess nochmals benötigen, wie wir ihn jetzt auch haben: also entsprechende Gesetzesanpassungen, Verordnungsanpassungen und Budgetkonsequenzen. Das ist aber nicht die Idee. Die Löhne werden sich meiner Meinung nach entwickeln, aber wahrscheinlich nicht so schnell, dass man ab dem 1. Januar eben in einer ausgleichenden Situation ist. Das ist die Idee dahinter. Zu Ihrer Aussage, zusätzliches Personal versus pauschalisierte Lösung oder eine Giesskannenlösung oder eine Strompreisdeckellösung, bin ich gleicher Ansicht wie der Abg. Daniel Oehry. Ich denke, dass wir hier relativ schlanke Lösungen aufstellen können. Eine zusätzliche befristete Stelle beim ASD für diese Massnahme halte ich für sehr vernünftig und bescheiden im Kontext. Und die entsprechenden Personalkosten stehen in keinem Verhältnis zu den Mehrkosten eines Preisdeckels. Also von einer riesigen Bürokratie würde ich hier nicht sprechen. Ich denke, wir haben hier den Spagat geschafft zwischen der Ermöglichung einer zielgerichteten Möglichkeit und eines schlanken Aufwandes - so schlank, wie es eben geht. Die Abg. Karin Zech-Hoop hat auch von Kumulationen, Additionen oder in extremis von einer Überentlastung gesprochen. Kumulierungen kann es geben und, um die Sache noch etwas komplexer zu machen, die einzelnen Leistungen sind auch noch interdependent, also die Wirtschaftshilfe und Mietbeiträge sind aneinandergekoppelt. Aber wir haben von den Transferleistungen keine zusätzlichen Effekte, die wir nicht schon jetzt haben, denn es werden alle bestehenden Massnahmen angehoben. Was darauf kommt, ist noch diese Energiekostenpauschale. Sie haben recht, eine gewisse Kumulation wird es geben, die Schere wird aufgehen. Aber ich meine, eben sozialpolitisch richtig. Die Schere wird am unteren Ende oder am untersten Ende des Einkommensspektrums am weitesten aufgehen und geht, je weiter die Einkommensverteilung nach oben geht, desto weiter zu. Das ist eine Verteilung, die ich sozialpolitisch als richtig anschaue. Sie haben dann auch nach dem Ausstieg gefragt, das habe ich skizziert: Nein, bei den Privatmassnahmen ist kein Stufenplan angedacht. Diese Leistungen sind immer Jahreszahlen und da wäre es schwer, unterjährig das abzustufen. Dann zum Abg. Herbert Elkuch. Sie haben ausgeführt, dass die Entschädigung ins Soziale verschoben wird. Wenn man eine bedarfsgerechte oder zielgerichtete Massnahme bei den privaten Hauhalten wünscht, besteht keine andere Möglichkeit. Wir haben es im Rahmen der Finanzkommission auch ausgeführt, es geht nicht, dass ein Stromanbieter die Stromrechnung aufgrund der Steuererklärung bemisst. Das muss über eine Institution erfolgen, die die entsprechenden Daten haben und auch verwenden kann. Dann haben Sie noch eine Aussage gemacht, die ich kommentieren möchte oder nicht so stehen lassen möchte: Energie wird subventioniert. Das ist mit der vorgeschlagenen Lösung eben nicht der Fall. Subventioniert werden einkommensschwache Haushalte oder eben energieintensive Unternehmen und nicht die Energie. Die Energie würde subventioniert, wenn wir eben eine Pauschale oder eine Preisdeckellösung haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden dieses Traktandum 9 heute auf jeden Fall noch zu Ende bringen und danach ist dann Feierabend.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe den Wink verstanden. Die Ursache liegt aber trotzdem in den gestiegenen Energiepreisen. Ich denke, es ging darum; ich denke, da sind wir uns einig. Noch kurz: Dem Abg. Daniel Oehry möchte ich sagen, dass nicht alle Verbände mit diesem Vorschlag zufrieden sind. Zumindest die Wirtschaftskammer hat ihren Mitgliedern und auch uns am 31. Oktober zur Kenntnis gebracht: «Die von den LKW angekündigten Strompreiserhöhungen sowie die Erhöhung der Gaspreise können zu nachhaltigen Schäden für den gesamten Werkplatz bzw. für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein führen.» Das schreibt zumindest die Wirtschaftskammer. Sie hat auch an der Präsidentenkonferenz aller Sektionen einstimmig beschlossen, dass sie eher eine Stromobergrenze sehen. Es ist eben nicht so, dass da alle mit diesem Vorschlag vollumfänglich zufrieden wären. Die Wirtschaftsministerin Monauni hat gemeint, wir wären ja noch weit weg von diesen 40 Cents. Nein, das sind wir nicht. Wir sind ganz knapp dran an diesen 40 Cents, wir sind nicht mehr weit weg davon. Was können wir tun? Ich meine, wir haben einen Vorschlag auf dem Tisch. Ich gebe Ihnen recht, es ist besser als nichts. Aus meiner Sicht nicht der beste Vorschlag, aber es ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ich denke, wir müssen eben an der Ursache arbeiten. Die Ursache liegt in der geringen Eigenversorgung mit Energie. Da müssen wir endlich einen Gang zulegen und da müssen wir aktiv werden. Und hätten wir eine höhere Eigenversorgung, wären diese Probleme nicht da oder viel geringer. Das ist einfach ein Versagen der Politik, das ist unser Verschulden. Ja, eine Lösung haben wir auf dem Tisch. Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass sich die Löhne jetzt sofort schnell nach oben entwickeln werden, das wird Zeit brauchen. Deshalb werden wir noch länger mit diesen Subventionen leben müssen. Mit einem Jahr, bin ich zumindest überzeugt, werden wir diese Probleme nicht beheben. Dieser Zeitraum ist zu kurz. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich kritisiere ja nicht diese Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten, das ist durchaus so richtig. Aber ich frage mich einfach: Woher kommt das Geld? In der Schweiz wird zum Beispiel Getreideanbau stark subventioniert. Der Einfuhrzoll auf Agrarprodukte betrug im Jahr 2017 durchschnittlich 35,7%. Also aus diesem Ertrag aus dem Getreideimport wird dann der Getreideanbau subventioniert. Es bleibt im gleichen Segment. Hier, bei der Energie, damit die Firmen oder Personenhaushalte sich den Erhöhungen - die ja bleiben werden - anpassen können, brauchen wir auch so eine Brücke. Diese Brücke muss nach meiner Ansicht aus dem Energiesektor bezahlt werden. Das macht man jetzt nicht. Sondern man spannt das Sozialamt ein und nimmt von dort das Geld. Also wird über Umwege die Energie subventioniert. Denn es wird ja nicht aus dem Ertrag der Energie geholt, es kommt aus einem anderen Sektor und fliesst in eine Vergünstigung dieser höheren Kosten der Energie ein. Das meinte ich. Es müsste irgendwie aus der Energie bezahlt werden, das kann man über längere Zeit auf die Energie abwälzen. Es ist immer gesagt worden, die Energie ist zu billig. Jetzt ist sie halt zu teuer geworden. Ich meine, dass ein Staatsbetrieb - das soll ja ab dem 1. Januar dann der Fall sein - von einem Tag auf den anderen den Strompreis von rund 9 Rp. auf 27 Rp. erhöht, das ist auch nicht normal. Also das kann kein privater Betrieb machen. Aber das muss dann nicht aus dem allgemeinen Steuertopf bezahlt werden, sondern das muss dann über die Energie irgendwie durch eine Abflachung, über einen höheren Energiepreis über lange Zeit, wieder hineingearbeitet werden. Ich meine, das LKW hat ja etwas Reserven. Und sonst ist es auch kein Problem, dort ein Darlehen zu geben, um diese Brücke zu machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Ich habe nur noch eine Frage an die Wirtschaftsministerin, und zwar bezüglich der Entlastung der energieintensiven Unternehmen. Wir haben einen Finanzbedarf von CHF 4 Mio. bei mutmasslich 400 betroffenen Unternehmen und es ist auch die Rede von diesem stufenweisen Ausstieg oder der ist eben vorgesehen. Ich habe mich nur gefragt, ohne dass ich da bereits eine Meinung habe, ob es auch Überlegungen gibt, diese erhaltenen Entlastungsleistungen dann in den positiven Geschäftsjahren - wenn sie dann auch hoffentlich wieder da sind - wieder oder allenfalls prozentig zurückzubezahlen. Ich glaube, es kam keine Frage in diese Richtung. Es würde mich einfach interessieren, wenn wir über einen stufenweisen Ausstieg diskutieren oder es vorgesehen ist, ob es Überlegungen für Rückzahlungen gibt. Und wie das zu bewerkstelligen wäre oder wo da die Krux liegt, wenn man das nicht machen möchte oder man bewusst Nein sagt? Ich weiss auch nicht, welche Gründe da dagegensprechen würden. Gibt es oder gab es solche Überlegungen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Gesellschaftsminister für ihre Ausführungen und auch die Zahlenbeispiele, die das Ganze sehr konkretisiert haben. Dann auch Ihr Hinweis, dass ein Hinweis auf eine Energiekostenpauschale gemeinsam mit dem Schreiben zur Prämienverbilligung verschickt wird, finde ich logisch und richtig. Hier vielleicht noch die Frage: Wann ist ein solches Schreiben geplant? Gibt es da schon ein Datum? Dann einfach noch einmal zum anderen Thema: Die Energiekostenpauschale kann jemand beziehen, wenn er Adressat der Stromrechnung ist. Hier habe ich eine Unklarheit, ich bin in Miete mit meinem Geschäft in einem Mehrfamilienhaus. Und da ist der Adressat der Stromrechnung der Vermieter. Und auf dieser Rechnung stehen die einzelnen Wohnungen drauf und mir wird dann jeweils eine Kopie dieser Rechnung abgegeben, wo meine Wohnung angekreuzt ist. Ich bezahle dem Vermieter dann diesen Strompreis. Kann ich mit diesem Zettel dann eine solche Energiekostenpauschale beantragen? Das ist meine Frage. Ich bin ja nicht Adressat von der Stromrechnung, sondern nur der Zahler meiner Wohnung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich stehe dieser Vorlage positiv gegenüber, denn sie ist zielorientiert. Ich möchte die Regierung einmal bitten, die Kosten eines Strompreisdeckels hier zu nennen. Ich habe hier Zahlen gehört von CHF 50 Mio. Wir sprechen hier aktuell für das ganze Paket von CHF 11 Mio. Wenn wir diesen Strompreisdeckel einführen würden, dann muss ja jemand diese CHF 50 Mio. bezahlen. Das dürfte dann ziemlich sicher der Staat sein nach meinem Dafürhalten. Also da haben wir auch ein Problem, und zwar ein noch viel grösseres. In dem Moment, in dem wir den Stromdeckel aufheben, würden die Unternehmen auch von einem Tag auf den anderen mit diesem neuen, teuren Strom konfrontiert werden. Auch da sehe ich keinen Vorteil in diesem Strompreisdeckel - ausser, dass man mit der Giesskanne alle entlastet. Dann, ich habe es heute schon einmal gesagt, jetzt habe ich eine Weile zugehört. Wenn man schon sagt: Wir haben einen Fehler gemacht in der Vergangenheit, wir sollten jetzt die Lehren daraus ziehen, wir sollten diese Eigenversorgung erhöhen - das ist ja alles korrekt -, aber dann muss ich halt die Abgeordneten Rehak und Elkuch schon fragen: Wieso sind Sie gegen eine PV-Pflicht? Mir kommt vor: Problem erkannt, aber einer Lösung verweigern Sie sich. Das ist ein Beitrag, den wir generieren können in der Zukunft. Und wenn man schon sagt, diese Eigenversorgung muss jetzt einfach erhöht werden, dann ist diese PV-Pflicht einfach ein Muss und dann finde ich Ihre Voten relativ unglaubwürdig. Das muss ich Ihnen jetzt wieder einmal sagen. Da müssen Sie jetzt einfach einmal Farbe bekennen: Entweder sind Sie für die Erhöhung des Eigenversorgungsgrades oder Sie sind nicht dafür. Und die PV-Pflicht, die wird den Eigenversorgungsgrad erhöhen. Das wären eben die Erfahrungen aus der Geschichte. Dann das mit dem Strom für die Wärmepumpen, das hat die Abg. Manuela Haldner-Schierscher bereits treffend ausgeführt. Das ist eben der Clou, wenn die Wärmepumpenbesitzer ihren Strom selbst produzieren, dann sind sie nicht mehr von Öl, Gas oder externen Strompreisen abhängig. Dann haben Sie eben den Vorteil, dass sie mit ihrer eigenen PV-Anlage, mitunter auch einer Fassadenanlage dann nämlich auch im Winter und nicht nur im Sommer Strom produzieren. Dann hat man hier ein gutes System, das treffsicher ist. Also wie gesagt, ich wäre einfach dankbar, wenn die Abgeordneten Elkuch und Rehak auch diese PV-Pflicht unterstützen würden, damit wir hier auch ein wenig zielorientiert arbeiten können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich bin ganz klar gegen eine PV-Pflicht. Aber Herr Lampert, rechnen Sie uns bitte einmal vor, wenn wir eine PV-Pflicht haben, wie viel Strom werden wir dann produzieren? Das möchte ich heute von Ihnen wissen. Wie viel Strom produzieren Sie mit einer PV-Pflicht in zehn Jahren? Rechnen Sie mir das einmal vor. Ich weiss nämlich, wie viel Strom wir mit Windrädern produzieren können. Da wissen wir die Zahlen, die sind bekannt. Ich kann Ihnen auch sagen, wie viel Strom ein Rheinkraftwerk produzieren kann, das wissen wir auch. Ich möchte einfach nicht auf PV alleine setzen. Ich möchte den PV-Ausbau fördern mit Subventionen und, Sie haben es ja selber gesagt: Jeder, der rechnen kann, wird eine PV-Anlage installieren. Heute ist es so. Aber ich möchte die Leute nicht dazu zwingen, wie Sie. Für mich ist das freiwillig und muss freiwillig bleiben. Ich möchte den Staat motovieren, dass er in Rheinkraftwerke und in Windkraftanlagen investiert. Und ich kann Ihnen dann auch sagen, wie viel Strom wir damit produzieren wollen. Sie haben nämlich keine Ahnung, was eine PV-Pflicht bedeutet. Ich weiss es auch nicht, diese Zahlen gibt es nicht. Von dem Sinn her können wir nicht definieren, was das genau bringen wird. Mit einer PV-Pflicht werden wir unsere Energieprobleme nicht lösen können. Sie tun so, wie wenn es erledigt wäre, wenn jeder auf dem Dach eine PV-Anlage hätte. Dem ist nicht so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben hier eine Vorlage zu Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerung und jetzt driften wir aber wieder in eine Energiegewinnungsdiskussion ab. Ich glaube, das sollten wir vermeiden, sonst werden wir hier noch sehr lange sitzen.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Wenn wir in das andere Thema hinübergehen, kann es Mitternacht werden. Aber das will ich nicht. Ich möchte nur eine klare Replik geben: Ich bin nicht gegen Photovoltaik, ich habe auch die Fördermassnahmen unterstützt. Aber es soll nach Möglichkeit, solange es geht, freiwillig bleiben. Der Staat soll aber auch, damit eben viele Photovoltaik montieren können, die Infrastruktur dazu bereitstellen. Und das braucht Speicherkraftwerke oder irgendwelche Speichermöglichkeiten, denn die Wärmepumpe kann man jetzt zum Beispiel nicht betreiben mit der Solaranlage. Die kann man im Sommer betreiben, wenn es draussen 30 Grad hat, aber jetzt nicht. Also nur mit der Photovoltaik-Pflicht ist das nicht abgetan. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte auch an Sie appellieren, jetzt keine Versorgungsdebatte hier zu führen. Es wurde mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Versorgungssicherheit von grossem öffentlichem Interesse ist. Zu diesem Thema werden wir morgen oder übermorgen Farbe bekennen müssen. Da werden wir sehen, dass es zwei Paar Schuhe sind, über Windräder zu reden oder diese oder andere Infrastrukturen jemandem vor den Garten zu stellen. Deshalb bin ich gespannt, wenn ich mir diese Debatte so anhöre, wie der Rest der Session noch so verlaufen wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das eine tun und das andere nicht lassen, ich habe es heute schon einmal gesagt. Ich habe nie gesagt, dass man keine Windräder bauen soll, dass man kein Rheinkraftwerk bauen soll. Da bin ich mir durchaus auch bewusst, dass das weitere Punkte sind. Aber Sie wissen es auch, die Balzner haben die Windräder abgelehnt, die Rheinkraftwerke sind auch nicht ganz ohne. Und nein, das ist einfach ganz sicher: Mit jeder PV-Anlage entlasten wir das ganze System, müssen weniger andere Sachen bauen, so ist es nun einmal. Und wie gesagt, deshalb bin ich für diese PV-Pflicht. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Man muss die Lehren aus der Geschichte ziehen und nicht nur über die Probleme der Geschichte diskutieren.Landtagspräsident Albert Frick
Damit hoffe ich, dass diese Diskussion erledigt ist.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Ich werde es nicht in Länge ziehen, aber ich habe fairnesshalber noch zwei Fragen des Abg. Georg Kaufmann zu beantworten: Wann werden diese Schreiben im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung verschickt? Der Versand ist für Mitte Dezember, relativ zeitnah vorgesehen. Sie haben es in der Vorlage drin, der Schluss für das Einreichen der Energiepauschale ist dann Mitte nächstes Jahr. Da haben wir noch relativ viel Zeit dazwischen.Dann die Adressatendiskussion: Also die Auszahlung der Energiepauschale ist an den Empfänger der Stromrechnung geknüpft. Es mag solche Konstellationen geben, wo sie eben in einer Wohnung keinen eigenen Stromzähler haben und dann die Stromrechnung auf verschiedene Parteien aufgeteilt wird. Dann können Sie nicht in den Genuss dieser Energiepauschale kommen. Aber genau für diese Situation sind dann eben die Härtefalllösungen über die sozialen Einrichtungen gedacht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich habe noch eine Frage offen, die Frage kommt von der stv. Abg. Sandra Fausch, ob es Überlegungen gab, ob die Entlastungen zurückgezahlt werden müssen. Nein, das ist nicht vorgesehen. Es handelt sich hier um eine Unterstützungsleistung und es wurde bewusst kein Darlehensmodell gewählt, wie das bei den liquiditätssichernden Covid-Krediten der Fall war. Das ist ein bewusster Entscheid. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nun können wir über Eintreten auf die Gesetzesvorlagen abstimmen. Wer für Eintreten ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit wurde Eintreten beschlossen und ich bitte, die 1. Lesung der ersten Vorlage, das Gesetz über die Abänderung des Mietbeitragsgesetzes, durch Artikelaufruf vorzunehmen.Art. 6 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 gemäss Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 gemäss Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine Wortmeldungen, wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Ausrichtung einer einmaligen Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Ausrichtung einer einmaligen Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang (Art. 4 Abs. 1) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang (Art. 4 Abs. 1) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlagen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Mietbeitragsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte, die 2. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen: Gesetz über die Abänderung des Mietbeitragsgesetzes.Art. 6 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Anhang 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Anhang 2 gemäss Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 gemäss Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt, wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Zustimmung wurde mit 25 Stimmen einhellig erteilt. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, damit hat der Landtag den Beschluss als dringlich erklärt. -ooOoo-
Gesetz über die Ausrichtung einer einmaligen Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der nächsten Gesetzesvorlage vorzunehmen: Gesetz über die Ausrichtung einer einmaligen Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Anhang (Art. 4 Abs. 1) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang (Art. 4 Abs. 1) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit hat der Landtag zugestimmt. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen, damit hat der Landtag den Beschluss als dringlich erklärt. Nun können wir den Finanzbeschluss lesen. Der Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten betreffend befristete Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Der Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten betreffend befristete Entlastungsmassnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, damit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung erteilt. Die Regierung beantragt, den Finanzbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen, damit wurde der Finanzbeschluss als dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 9 abgeschlossen und ich wünsche Ihnen einen schönen restlichen Abend. Die Sitzung ist geschlossen (um 21:05 Uhr).
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