Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtages (GOLT) und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (GVVKG) (Nr. 69/2022) [1. Lesung: 1. September 2022] - Stellungnahme der Initianten vom 27. Oktober 2022; 2. Lesung - Verhaltenskodex, Beschluss
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Regierungschef. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 15: Initiative des Landtagspräsidiums zur Abänderung der Geschäftsordnung des Landtages und des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung.Diese Vorlage wurde am 1. September 2022 in 1. Lesung behandelt, wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme des Präsidiums datiert vom 27. Oktober 2022. Wir lesen die legistisch geprüfte Vorlage vom 2. November 2022. Es bleibt zu erwähnen, dass es sich um eine 2. Lesung handelt, daher sind keine Grundsatzdiskussionen mehr angebracht. Wenn Sie einen Antrag haben, können Sie diesen selbstverständlich auch begründen, allenfalls werden Gegenargumente vorgebracht, danach wird abgestimmt. Wir können mit der Lesung der GOLT-Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Überschrift vor Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung, wir lesen weiter. Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9b steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Der erste Punkt ist beim Abs. 1, da hat sich wahrscheinlich ein Fehler eingeschlichen. Da steht jetzt drin «Büro», also: «jedes Mitglied des Landtages das Büro schriftlich über seine ...» und so weiter. Ich denke, das müsste auf «Landtagspräsidium» geändert werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diesen Hinweis, das ist effektiv ein Fehler, der korrigiert wird. «Landtagspräsidium» ist richtig.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank. Das war der erste Punkt. Und der zweite Punkt: Ich habe noch einen Änderungsantrag zu Art. 9b, Offenlegungspflichten, Abs. 1 Bst. b. Es geht um einen Einschub «auf eigene Rechnung». Der Bst. b würde dann wie folgt lauten: «weiteren Tätigkeiten auf eigene Rechnung in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von liechtensteinischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts».Ich kann dies kurz begründen. Den Art. 9b Offenlegungspflichten in seiner aktuellen Fassung erachte ich als problematisch. Er könnte dazu führen, ganze Berufsgruppen künftig von einer Kandidatur für ein Landtagsmandat abzuhalten. Insbesondere meine ich damit Treuhänder, Wirtschaftsprüfer oder höhere Kadermitarbeiter anderer Finanzdienstleister wie Banken und letztlich auch aus der Industrie, die von Berufes wegen auch Organfunktionen in in- und ausländischen Gruppenunternehmen ausüben. In der Natur der Tätigkeit dieser Berufsgruppen liegt die Übernahme von Organfunktionen in liechtensteinischen und allenfalls auch ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts. Sollten Mandate, die man Kraft einer beruflichen Tätigkeiten im Auftrag beispielsweise einer Treuhandgesellschaft oder eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens ausübt, tatsächlich offengelegt werden müssen, wird sich allenfalls keine Person aus den erwähnten Berufsgruppen für politische Tätigkeiten zur Verfügung stellen können. Die Offenlegung berufsbedingter Mandate, die im Auftrag ausgeführt werden, kann nicht Sinn und Zweck der beabsichtigten Bestimmungen sein. Um dies zu verhindern, reicht meines Erachtens der Hinweis auf das Berufsgeheimnis nach Art. 9b Abs. 5 nicht aus. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass bereits im Rahmen des Verzeichnisses über wirtschaftlich berechtigte Personen sämtliche Organfunktionen und weitere Funktionen - zum Beispiel Stiftungsräte, Protektoren oder Trustees - in einem öffentlichen Register ausgewiesen sind, auch jene von Landtagsabgeordneten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann diese Bedenken bezüglich Wirtschaftsprüfer und Treuhänder nachvollziehen. Ich denke, dasselbe gilt auch für Rechtsanwälte. Und ich glaube, es ist niemandem daran gelegen, diese Personengruppen oder Berufsgruppen vom Landtag auszuschliessen oder eine Kandidatur praktisch zu verunmöglichen oder unattraktiv zu machen. Darum unterstütze ich diesen Änderungsantrag. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch ich haben einen Änderungsantrag zu Art. 9b. Soll ich diesen jetzt vorbringen oder den Rednern den Vortritt lassen, die den aktuellen Änderungsantrag besprechen wollen? Nein? Okay, passt, es kommt keine Wortmeldung.Mein Änderungsantrag lautet in dem Fall wie folgt: Zu Art. 9b Abs. 1 Bst. a «beruflichen Tätigkeiten; falls das Mitglied des Landtages Arbeitnehmer ist, so sind die Funktion,» jetzt neu auch: «der Beschäftigungsgrad» «und der Arbeitgeber anzugeben;» Bei Bst. f, den würde ich neu einfügen und ich lese ihn vor: «voraussetzungslosen Zuwendungen des Arbeitgebers; falls das Mitglied des Landtages voraussetzungslose Zuwendungen in Form von Lohnfortzahlungen oder bezahlten Freistellungen zur Ausübung des Landtagsmandats erhält, so sind diese anzugeben».Gerne begründe ich meinen Antrag. Zu Bst. a: Milizparlamentarier stehen im ständigen Spannungsverhältnis zwischen beruflichem und politischem Engagement. Ungeachtet von der Entlohnung sollte den Wählerinnen und Wählern Transparenz in Bezug auf die zeitlichen Ressourcen der Landtagsabgeordneten geboten werden. Meine Änderung zu Bst. f möchte ich wie folgt begründen: Auch sollten allfällige Lohnfortzahlungen oder bezahlte Freistellungen, bei denen es sich um voraussetzungslose Zuwendungen der Arbeitgeber zur Ausübung des Landtagsmandats handelt, transparent dargelegt werden. Lohnfortzahlungen oder bezahlte Freistellungen zur Ausübung des Landtagsmandats sind ein wesentlicher Pfeiler zur Finanzierung der politischen Arbeit in unserem Land. Ein Milizparlament, wie wir es kennen, würde ohne die grosszügige Unterstützung von privaten und öffentlichen Arbeitgebern an die Grenze stossen. Dennoch sollten voraussetzungslose Zuwendungen, welche den Wert von sonstigen Vorteilen gemäss Art. 9d übersteigen, nicht verdeckt bleiben. Mit der zusätzlichen Transparenz sollen Arbeitgeber dazu ermutigt werden, das politische Engagement ihrer Mitarbeiter im Licht der Öffentlichkeit zu unterstützen. Sollte diese zusätzliche Transparenz jedoch dazu führen, dass sich weniger private oder öffentliche Abreitgeber bereiterklären werden, über Freistellungen die wichtige Arbeit im Landtag zu unterstützen, so müsste diese Diskrepanz über eine Anpassung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Landtages korrigiert werden, sodass eine angemessene Reduktion des Beschäftigungsgrads kompensiert werden kann. Damit verbunden wäre die Chance, dass das Landtagsmandat für alle Branchen und Altersgruppen dieselbe Attraktivität erfährt - ungeachtet von der Flexibilität und den Unterstützungsmöglichkeiten der Arbeitgeber. Gerade für kleine Unternehmen ist es bereits sehr schwer, die geforderte Flexibilität eines Mandatsträgers im Landtag mit Teilzeitarbeitsmodellen zu unterstützen - von bezahlten Freistellungen und Lohnfortzahlungen ganz zu schweigen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ich möchte Ihnen gerne meine Ansicht zu Ihren Änderungsanträgen kundtun, Herr Abg. Gassner. Wir müssen uns in Erinnerung rufen, weshalb wir überhaupt diese GOLT hier jetzt heute überarbeiten müssen, was der Anstoss war. Der Anstoss war ja die Forderung seitens der GRECO zum Thema Korruptionsbekämpfung. Und diesem Anliegen im Zusammenhang mit einer möglichen Einflussnahme durch den Arbeitgeber wird ja bereits durch die Offenlegung des Arbeitsverhältnisses begegnet. Ich denke, der GRECO ist es dabei egal, ob man seine Tätigkeit in einem 100%- oder einem 20%-Pensum erfüllt. Und es ist wohl auch egal, ob hierbei der Arbeitgeber Kulanz zeigt mit bezahlten Tagen - die Lohnfortzahlung steht eigentlich auch im ABGB - oder nicht. Und ich werde diesen beiden Anträgen nicht zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort, geschätzte Damen und Herren. Hier geht es mir gleich wie der Landtagsvizepräsidentin: Ich kann Ihren Anträgen auch nichts abgewinnen, Herr Gassner. Das geht ja dann in Richtung Berufsparlament, das will ich ganz sicher nicht. Dass man vom Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig ist, das ist klar. Es wird ja auch durch die Offenlegung dokumentiert, wer der Arbeitgeber ist. Alles andere ist für mich dann eine private Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Diese Vorlage wurde ja vom Landtagspräsidium ausgearbeitet. Mich würde doch noch wundernehmen, was das Landtagspräsidium zum Abänderungsantrag des Abg. Manfred Kaufmann sagt. Wird das unterstützt oder sieht man das kritisch? Dann zu den Anträgen des Abg. Sebastian Gassner. Beim ersten Punkt betreffend die zeitlichen Ressourcen: Wenn wir diese Sache zu Ende denken, müssten wir im Prinzip nicht nur die Anstellungsverhältnisse bekanntgeben, sprich den Beschäftigungsgrad. So könnte man ja als Bürger auch sagen: Ich hätte gerne gewusst, in welchen Vereinigungen dieser Abgeordnete sonst noch ist. Denn der Tag hat nur 24 Stunden, eine gewisse Zeit ist man am Arbeiten, eine andere Zeit schläft man ab und zu und mitunter hat man auch noch diverse Vereinstätigkeiten. Also Sie sehen schon, die Zeit ist dann relativ knapp, das muss man einfach wissen. Ich sage jetzt nur, wenn man als Bürger wirklich wissen will, wie viele Zeitressourcen der Abgeordnete hat, dann würde im Prinzip auch noch das Vereinsleben dazugehören, dann hat man noch mehr Transparenz. Dann zum Bst. f, den Sie zusätzlich einführen möchten. Da möchte ich Sie fragen: Hätten Sie gerne die Lohnkomponente oder die Anzahl Tage gewusst? Was ist hier dann in diesem öffentlichen Register be-kanntzugeben? Also reicht es aus, wenn man sagt: Jawohl, es sind eine entsprechende Anzahl Tage? Oder sagt man dann: Nein, man will den Lohn wissen, der bezahlt wird für eine gewisse Zeit?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Zum Antrag des Abg. Manfred Kaufmann kann ich als Präsidiumsmitglied sagen, dass ich diesem Antrag zustimmen kann. Es ist zwar in den Materialien recht gut geregelt, dass dies nicht in Betracht käme. Aber wenn es auch noch in der Geschäftsordnung selbst steht, ist es einfach noch klarer.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Sie haben mir fast das Votum vorweggenommen, ich wollte im Grunde das Gleiche sagen wie Sie. Meines Erachtens geht es grundsätzlich bereits aus den Materialien hervor. Aber für mich ist klar, dass die Mandate der Treuhänder und der Anwälte in dem Sinn von der Offenlegungspflicht nicht betroffen sind und das wird jetzt mit dem einfach nochmals klargestellt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich beantworte gerne die Frage des Abg. Lampert. In diesem Sinne ist es genau so, wie meine Vorredner es ausgeführt haben. In diesem Sinne haben wir es gedacht, es steht so in den Materialien drin. Aber wenn es schlussendlich dann in der GOLT so einen Bezug zur Fragestellung Offenlegung hat, absolut kein Problem. Das ist in der Sichtweise des Landtagspräsidiums und natürlich auch in meiner persönlichen. Zum Änderungsantrag des Abg. Gassner oder auch zur Frage des Abg. Lampert zu Bst. f, frage ich mich auch, wie ich das dann in Zukunft auslegen sollte, falls er eine Mehrheit finden würde. Denn dann müsste ich einen Teil meines Hilti-Gehaltes bekanntgeben oder die Anzahl Tage, die mir die Firma zur Verfügung stellt. Ich habe es mit der Landtagsvizepräsidentin: Der Ursprung dieser Vorlage oder dieser Fragestellung kommt aus GRECO heraus. Dort wurde ganz ursprünglich gefordert, dass wir als Liechtensteiner Parlament unsere kompletten Bezüge offenlegen, inklusive die Bezüge der Familienmitglieder, denn so ist es in anderen Parlamenten üblich. Und dann musste man der GRECO-Delegation erklären, dass wir die Liechtenstein-Gegebenheiten berücksichtigen müssen, die Kleinheit des Landes, die Art und Weise, wie dieses Milizparlament funktioniert und haben dann diesen Kompromiss gefunden. An sich finde ich das einen guten Kompromiss: Wir legen offen, aber wir legen nicht komplett unsere Gehälter offen. Denn dann kann ich die Steuererklärung ins Netz stellen. Darum frage ich konkret: Was heisst das jetzt? Wie wollen Sie das unter Bst. f dann deklariert haben? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich denke nicht, dass mein Antrag gegen die GRECO-Forderungen verstösst. Also ich denke, es ist nur im Sinne der Korruptionsbekämpfung, wenn wir für mehr Transparenz sorgen. Es geht auch absolut nicht darum, alle Bezüge offenzulegen und schon gar nicht die der Familie. Sondern lediglich um die Offenlegung der Freistellungen und solcher Vorteile, die man von den Arbeitgebern erhält für die Leistungen, die über die beruflichen Leistungen hinausgehen. Daher kann ich den Vergleich mit den Vereinstätigkeiten so auch nicht ganz verstehen. Ich meine, da geht es um entspannende Arbeiten, denke ich einmal. Die Hobbys, die man sonst noch so hat, sind für den Ausgleich da. Auch wenn im Milizparlament die Politik gerne als Hobby gesehen wird, ich nehme es nicht als Hobby wahr, was wir hier tun. Sondern ich fordere auch gewisse, wie soll ich sagen, eine gewisse Art von Professionalität bei unserer Arbeit. Ich denke, dann sind wir es den Wählern auch schuldig, dass wir ihnen transparent darlegen, wie viel Zeit wir für das Amt hier investieren können. In welcher Form diese Offenlegung funktionieren soll? Ich könnte hier auch eine Gegenfrage stellen, vielleicht dann an das Präsidium: Beispielsweise Bst. c, Beratungs- und Expertentätigkeiten für die Landesverwaltung, in welcher Form sollen diese denn genau offengelegt werden? Also für meinem Antrag bezüglich Bst. f kann ich gut damit leben, dass wir das offenlassen. Ich meine, am Ende muss das jeder Abgeordnete selbst entscheiden, welche Art der Zuwendungen er erhält. Ob er einfach eine gewisse Anzahl Tage erhält oder ob er einen gewissen Stellenprozent erhält, mit dem er am Arbeitsplatz Landtagsaufgaben erledigen kann, oder ob es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Ich meine, am Ende das einfachste, transparenteste und ehrlich wäre natürlich, wenn man alles in geldwerte Vorteile umrechnet. Aber ich denke nicht, dass wir hier soweit gehen sollten. Sondern es würde schon durchaus ausreichen, wenn wir einfach transparent offenlegen, was denn genau die Zuwendungen sind. Und wenn die Zuwendung ist, dass man eine Woche pro Jahr freigestellt wird, dann ist das ja so in Ordnung. Und am Ende kann der Wähler dann entscheiden, ob er zufrieden ist mit dieser Offenlegung oder nicht. Ja, ich bin mir schon bewusst, was dann vielleicht auch ein bisschen die Konsequenzen meines Antrages sein werden. Eventuell wird dann - oder nein, ich lasse es einfach offen. Das kann dann jeder für sich entscheiden, was die Konsequenzen sein werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. Man hat schon daran erinnert, wir sind ein Milizparlament. Wir alle sind darauf angewiesen, dass wir einer Arbeit nachgehen. Mit den Erträgen aus dem Parlament können wir unseren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Wir haben ganz andere Voraussetzungen wie andere Parlamente. Wir müssen aufpassen, dass wir die parlamentarische Arbeit nicht uninteressanter machen oder unattraktiver für diejenigen, die nach uns kommen. Wir sollten eher dafür sorgen, dass die parlamentarische Arbeit attraktiver ist und dass das Volk aus einer grösseren Anzahl von Menschen auswählen kann, die sich für parlamentarische Arbeit zur Verfügung stellen. Das wäre meine Intension. Vielleicht müsste man, wenn man schon von Offenlegungspflichten spricht, auch einmal die Aufwände offenlegen, die ein Parlamentarier so durch das Jahr hat, um diese Arbeit zu bewältigen. Denn ich denke, wenn man auf der einen Seite nur die Zuwendungen offenlegt und auf der anderen Seite die Aufwände nicht, dann kann man ja auf ganz falsche Schlüsse kommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte einfach nochmals darum ersuchen, dass wir uns ganz konkret mit den Anträgen befassen und nicht mehr weiter ausholen. Wir kommen zu den Abstimmungen. Zuerst stimmen wir über den Antrag des Abg. Manfred Kaufmann ab. Ich bitte ihn, seinen Antrag nochmals kurz zu wiederholen, damit er für alle klar ist.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank Herr Präsident, das mache ich gerne. Es geht um den Bst. b, es geht um einen Einschub «auf eigene Rechnung». Ich lese den Bst. b nochmals: «weiteren Tätigkeiten auf eigene Rechnung in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien von liechtensteinischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts». Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer damit einverstanden ist, möge die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Dann kommen wir zu den Anträgen des Abg. Sebastian Gassner. Ich bitte auch ihn, zuerst den ersten Antrag zu wiederholen.Abg. Sebastian Gassner
Danke für das Wort. Es geht um den Bst. a, wobei ich würde das als einen Antrag verlesen. Wir können es in meinen Augen als einen Antrag behandeln.Landtagspräsident Albert Frick
Als einen Antrag? Das bedingt sich? Nein, separat.Abg. Sebastian Gassner
Wir können auch separat abstimmen. Bst. a, ich lese kurz den Teilsatz vor: «so sind die Funktion, der Beschäftigungsgrad und der Arbeitgeber anzugeben;».Landtagspräsident Albert Frick
Es geht also um den Einschub «der Beschäftigungsgrad». Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
4 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben und ich bitte Sie um Ihren zweiten Antrag.Abg. Sebastian Gassner
Danke für das Wort. Das war jetzt sehr komisch, ich habe eigentlich Ja gestimmt. Vielleicht habe ich den Finger nicht fest genug gedrückt. Okay, so komme ich zum Antrag bezüglich Bst. f, ich verlese: «voraussetzungslosen Zuwendungen des Arbeitgebers; falls das Mitglied des Landtages voraussetzungslose Zuwendungen in Form von Lohnfortzahlungen oder bezahlten Freistellungen zur Ausübung des Landtagsmandates erhält, so sind diese anzugeben.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört, wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
6 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 9b? Dann werden wir jetzt über Art. 9b als Gesamtes abstimmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter.Art. 9c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9c steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Für mich sind die Materialien zu unbestimmt betreffend das Wort «persönlich». Persönlich, das bin ich allein und betrifft meine Familie, meine Verwandtschaft, meine Freunde und meine Arbeitskollegen nicht. So verstehe ich das. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können abstimmen. Wer mit Art. 9c einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 9d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Es ist zu spät, ich wollte eigentlich zu diesem Artikel etwas sagen. Für mich muss der Verhaltenskodex unbedingt dem Landtag zur Verabschiedung vorgelegt werden. Wird auch gemacht, wir werden hier abstimmen. Aber es ist im Gesetz nicht enthalten und ich hätte eigentlich gerne gehabt, wenn das in diesem Artikel definiert worden wäre. Aber das ist jetzt zu spät.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 10 Abs. 1 und 2 Bst. e und f sowie Abs. 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 1 und 2 Bst. e und f sowie Abs. 5 stehen zur Diskussion.
Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Ich habe hier eine Frage zu Abs. 5, da steht: «Das Landtagspräsidium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist einer der Fraktionssprecher verhindert, kann er einen Stellvertreter entsenden.» Hier möchte ich wissen: Gilt das dann auch für den Landtagspräsidenten und die Vizepräsidentin, dass die eine Stellvertretung delegieren können? Oder findet dann die Sitzung nicht statt? Müsste es nicht einfach generell heissen: Wenn jemand verhindert ist, kann ein Stellvertreter gesandt werden?Landtagspräsident Albert Frick
Also meines Erachtens, wenn mich niemand anders belehrt, ist es so, dass der Landtagspräsident eine Stellvertretung hat durch die Landtagsvizepräsidentin.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir es ja bisher so handhaben, dass, wenn ich an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, dann darf ich ja einen Ersatz stellen, um bei der Abstimmung die Stimme doch für unsere Seite behalten zu können. Also wäre es eigentlich nötig, dass man das auch konkret festhält, so wie man es jetzt handhabt. Denn sonst ziehen wir etwas durch, was nicht in der GOLT geregelt ist. Es ist ja so, dass wir beide teilnehmen - und ich Sie ja nicht ersetze, wenn Sie an der Sitzung fehlen. Dann wäre es ja eigentlich so, dass jemand zusätzlich aus Ihrer Partei noch dabei sein sollte. Einfach, dass wir das klar festhalten, dass künftig das Team Landtagsvizepräsident oder Landtagspräsident auch eine Stellvertretung aufbieten dürfen. Wir müssen es einfach klar für die Zukunft festhalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Andere Meinungen?Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. So, wie ich es verstehe: Rein von der Funktion der Sitzungsleitung her übernimmt ja die Landtagsvizepräsidentin bei Abwesenheit des Landtagspräsidenten die Sitzungsleitung. Aber in seiner Funktion eben auch noch als Mitglied der FBP wäre er dann ja nicht ersetzt. So, wie ich Sie verstehen würde, müsste man diesen Absatz so abändern, dass er dann heisst: «Ist eines der Mitglieder verhindert, kann er einen Stellvertreter entsenden.» Dem kann ich eigentlich noch einiges abgewinnen. Denn dann ist einfach auch die gleiche Anzahl Personen im Landtagspräsidium. Und ich glaube, für den Fall, wenn beide, der Landtagspräsident und die Landtagsvizepräsidentin, abwesend wären, dann wird die Sitzung nicht durchgeführt, weil dann keine Sitzungsleitung vorhanden ist. Aber ich denke, dass somit eigentlich jeder und jede, der/die Mitglied im Landtagspräsidium ist, auch eine Stellvertretung im Verhinderungsfall stellen kann. Das finde ich eine gute Idee.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Dann möchte ich gerne den Antrag stellen, dies abzuändern: «Ist ein Mitglied verhindert, kann es eine Stellvertretung entsenden.»Landtagspräsident Albert Frick
Also das Wort der «Fraktionssprecher» durch «Mitglied» ersetzen.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Nur eine Frage an das Präsidium: Hat es schon Fälle gegeben, welche hier zu Problemen geführt haben? Oder reden wir hier um Kaisers Bart? Landtagspräsident Albert Frick
Meines Wissens sind wir kerngesund und immer präsent, so hat es eigentlich keine Fälle gegeben. Aber ich gebe gleich weiter an die Landtagsvizepräsidentin.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Also ich kann Ihnen hierzu einfach sagen, wie wir es bisher gehandhabt haben. Der Herr Landtagspräsident hat, glaube ich, wirklich noch nie gefehlt. Und bei mir ist es so, wenn ich an der Sitzung nicht teilnehmen konnte, habe ich ein Mitglied aus meiner Fraktion aufgeboten. Das Problem ist einfach, dass es nicht gesetzlich geregelt ist, das ist mir auch schon aufgefallen, aber es wurde in der Vergangenheit immer so gehandhabt. Und wenn wir das heute hier klären könnten, dann wäre es auch für die Zukunft dann festgehalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann würden wir über Abs. 5 abstimmen, also über die Änderung, anstatt «ist einer der Fraktionssprecher verhindert», «ist eines der Mitglieder verhindert, kann es einen Stellvertreter entsenden.» Ich glaube, das macht so Sinn, aber es gibt noch Wortmeldungen.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich glaube, dann ist der Wortlaut nicht ganz korrekt. Man müsste dann auch den «er» durch ein «es» ersetzen. Vielleicht muss der Antrag nochmals formuliert werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das müssen Sie nochmals kurz wiederholen, das habe ich jetzt nicht gut verstanden.Abg. Günter Vogt
Im bestehenden Antrag geht es um «der Fraktionssprecher», dann kann «er» einen Stellvertreter entsenden und wenn es ein Mitglied ist, dann wäre es «es».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. «Ist eines der Mitglieder verhindert, kann es einen Stellvertreter entsenden.»Abg. Georg Kaufmann
Danke. Ich sehe es wirklich etwas anders. Also wir haben im Landtagspräsidium die Fraktionen, die vertreten sind. Die Fraktionen können einen Stellvertreter schicken und wir haben den Landtagspräsidenten und die Landtagsvizepräsidentin als seine Stellvertreterin drin. Es wäre für mich komisch, wenn jetzt der Landtagspräsident fehlt, dass dann irgendein Mitglied vom Landtag dann die Sitzung leitet.Landtagspräsident Albert Frick
Nein, das ist nicht die Absicht. Die Absicht wäre dann ganz klar, dass die Landtagsvizepräsidentin die Sitzung leitet und die FBP eben durch ein anderes Mitglied vertreten wird. Das wäre die Absicht. Das wäre auch so festzuhalten für die Materialien.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Es geht um Mehrheitsverhältnisse im Präsidium. Aus oppositioneller Sicht ist es natürlich auch nicht zu begrüssen, wenn die Opposition immer in der Minderheit ist und auch bleiben muss. Wir müssten eigentlich dagegen sein. Da müsste man sich sowieso einmal überlegen, wie das Präsidium in Zukunft zusammengesetzt ist. Aber Sie entscheiden.Landtagspräsident Albert Frick
Also der Antrag zu Abs. 5 lautet: «Das Landtagspräsidium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist eines der Mitglieder verhindert, kann es einen Stellvertreter entsenden.» Wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 23 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Moment, wir müssen zuerst noch über Art. 10 Abs. 1 und 2 Bst. e und f sowie Abs. 5 als Ganzes abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Entschuldigung, es gibt einen Einschub. Stv. Abg. Elke Kindle
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe noch einen Abänderungsantrag für Art. 21. Landtagspräsident Albert Frick
Ja, den können Sie jetzt vorbringen.Stv. Abg. Elke Kindle
Gut, den kann ich jetzt vorbringen. Art. 21 Abs. 2: «Auf Antrag eines Mitgliedes des Landtages oder der Regierung kann der Landtag zu Beginn einer Sitzung beschliessen, dass ein Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung abgesetzt», jetzt kommt die Änderung «auf eine spätere Sitzung verschoben» «oder dass ein nicht auf der Tagesordnung stehender Verhandlungsgegenstand infolge besonderer Dringlichkeit verhandelt wird».Mit der Begründung: Die Möglichkeit und schon früher angewendete Praxis des Verschiebens eines Traktandums auf eine spätere Sitzung anlässlich der Beratung der Tagesordnung soll mit diesem Einschub klar festgelegt werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie sagen ja, dass dieser Artikel nicht vorkommt. Aber der Antrag wurde rechtzeitig eingereicht.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Gerne gebe ich Ihnen meine Ansichten kund. Für mich stellt sich die Frage auch - es ist mir bewusst, wir haben es in der Vergangenheit immer wieder so gehandhabt -, ob wir dann nicht die Traktandenliste durchlöchern. Wenn man nach Gutdünken einfach ein Traktandum grundlos - man braucht ja hierzu eigentlich nur genügend Stimmen oder vor allem eine grosse Fraktion dahinter - verschieben kann, dann erachte ich das schon als gefährlich. Die Regierung ist uns dann eigentlich auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Passt uns das Traktandum gerade nicht, verschieben wir es einfach. Ein Absetzen braucht zumindest schon konkretere Gründe und die Regierung hat es dann auch in der Hand, allfällig den Bericht entsprechend neu zu überarbeiten. Wenn ich das jetzt richtig deute, hat sie das bei einer Verschiebung wahrscheinlich dann nicht. Meine Befürchtung ist, dass dieses Verschieben dann oft zu politischen Zwecken verwendet wird. Letztlich hat man ja aber immer noch die Möglichkeit, ein Traktandum abzusetzen und das ist dann für mich einfach ehrlicher. Darum kann ich Ihrem Antrag leider nicht zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Auch ich kann diesem Antrag nicht zustimmen und möchte gerade unterstützen, was meine Vorrednerin gesagt hat. Denn ich bin der Meinung, dafür haben wir das Landtagspräsidium, um die Traktandenliste festzusetzen. Und es geht mir auch um die Vorbereitung, die wir alle hier tätigen. Die soll nicht umsonst sein, denn wir haben ja alle viel zu tun vor den Sitzungen. Und wenn ich an die Diskussion von gestern Morgen denke und auch vor der letzten Landtagsitzung, wie wir da über die Traktandierung debattiert haben, kann ich auf keinen Fall so einem Einschub zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Auf den ersten Blick erscheint dieser Antrag «straight forward», dann hätte man eine Lösung für das, was man immer schon gemacht hat. Ich glaube, eigentlich müsste sich das Landtagspräsidium dagegen wehren. Denn die Traktandierung, auch zusammen mit der Regierung, macht das Landtagspräsidium. Und wir können dann, das steht eben im Abs. 1, die Gelegenheit zur Stellungnahme ergreifen. Wenn wir uns die Praxis anschauen, dann ist es schon vorgekommen, dass man gesagt hat, es sind ein bisschen viele Traktanden drauf, welches könnte man verschieben, welches nicht. Ich glaube es macht durchaus Sinn, dass das Landtagspräsidium das macht.Und wenn - und da haben wir jetzt ja jüngst ein Beispiel gehabt - der Landtag das Gefühl hat, man will das in dieser Sitzung nicht behandeln, dann ist einfach eine Verschiebung wahrscheinlich wenig zielführend. Denn unter Umständen macht eine Verschiebung keinen Sinn, weil es eine gewisse Dringlichkeit oder Verbundenheit gibt. Die Regierung könnte sich überlegen, dass wir bei den Anträgen, die wir immer formulieren im Bericht und Antrag, jeweils auch noch dazuschreiben, in welchem Landtag wir es gerne behandelt hätten. Denn normalerweise liegen Fristen dahinter und es gibt einen Grund, warum wir es gerne in der Dezember- oder März-Landtagssitzung hätten. Dann müssten wir das halt reinnehmen, dann wüssten Sie wenigstens schon, was wir gerne hätten. Aber ich glaube, eigentlich haben Sie alle Tools, die Sie brauchen. Wenn es dringlich ist, dann setzen Sie es dringlich drauf. Wenn Sie es nicht behandeln wollen, setzen Sie es ab und dann wird das Landtagspräsidium gemeinsam mit der Regierung schauen, ob wir es auf die nächste Sitzung wieder ansetzen. Also ich glaube, es gibt einen Grund, warum es so ist, wie es ist. Aus Sicht der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Landtag hat sich das, glaube ich, bewährt. Deshalb möchte die Regierung im Sinne der Zusammenarbeit Sie eigentlich bitten, es so zu belassen. Das ist, glaube ich, der konstruktivere Modus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Kurz meine Ansicht: Wir waren uns eigentlich gar nie bewusst, dass das gar nicht möglich ist, darum hat man es so praktiziert. Ich habe auch noch ein paar Jahre zurückgeschaut, was meine Vorgänger so gemacht haben. Da wurden dann einfach auch bei der Behandlung der Tagesordnung Dinge verschoben auf die nächste Sitzung. Das wurde wirklich so praktiziert. Aber wir haben nun festgestellt, dass die Geschäftsordnung das eigentlich vom Wortlaut her nicht zulässt. Es stellt sich jetzt die Frage: Wollen wir eine Praxis, die wirklich so stattgefunden hat, nun wirklich abschaffen und eindämmen? Oder wollen wir sie quasi legalisieren. Ich sehe hier keine Problematik, ich habe in all den Jahren keinen Missbrauch feststellen können.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Ich teile die Meinung, die Sie haben. Ich habe auch keinen Missbrauch festgestellt. Der Landtag wird sich überlegen, weshalb er ein Traktandum verschiebt und dann braucht es immer noch 13 Stimmen, damit man ein Traktandum verschieben kann. Das wird man nicht einfach grundlos machen, das macht auch keinen Sinn. Ich sehe demnach kein Problem, dass man diesen Einschub einführt. Dann wäre es ein für alle Mal klar, dass der Landtag auch einen Agendapunkt verschieben kann. Er kann ja auch anfangs einer Sitzung einen Agendapunkt auf die Tagesordnung nehmen. Dann ist wiederum das Problem da, dass der eine oder andere denkt, er wäre nicht vorbereitet. Man muss halt auch spontan einmal etwas machen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Es geht mir zu hundert Prozent identisch wie meinem Vorredner. Wenn das über Jahre hinweg immer einmal praktiziert wurde - und anlässlich der letzten Diskussionen im Landtag haben wir das Feedback bekommen, das lässt die Sitzungsordnung nicht zu, das muss man jetzt doch einbauen. Jetzt baut man es ein, dann heisst es: Das wollen wir doch gar nicht, weil dann unterliegt man einer Willkür. Schlussendlich entscheiden die 25 Personen, die im Kreis sitzen, ob etwas dringlich ist, ob etwas draufkommt oder runterkommt. Das ist unsere Landtagssitzung und wenn die Mehrheit der Meinung ist, es ist nicht dringend und nicht wichtig -, aber ich kann auch mit dem alten Prozess, mit der alten GOLT, sehr gut leben, denn wir haben gesehen, dass es funktioniert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich meine, das Verschieben besteht aus zwei Elementen. Zum einem ist es das Absetzen in der Landtagssitzung, die dann in der jeweiligen Landtagssitzung stattfindet und zum anderen ein Neutraktandieren in einer späteren Landtagssitzung. Das sind diese zwei Elemente, die bereits jetzt in der GOLT so vorhanden sind. Wenn man die Meinung vertritt, dass deswegen die Praxis, die bisher angewandt wurde, nicht von der GOLT gedeckt ist, dann denke ich, macht es Sinn, diesem Einschub, diesem Antrag der stv. Abg. Elke Kindle zuzustimmen. Ich bin jedoch der Meinung, dass diese Praxis von der GOLT gedeckt ist und deshalb sehe ich es nicht ein, warum man diesen Einschub machen muss. Aber für mich besteht das Verschieben eben aus zwei Elementen: absetzen in der einen Sitzung, neu traktandieren in der anderen Sitzung. Und dadurch ist es bereits schon in der GOLT gedeckt. Deswegen ist für mich dieser Antrag nicht notwendig. Es wäre einfach eine Klarstellung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich sehe das genau gleich wie der Abg. Daniel Seger, es sind zwei Prozessschritte. Was ich nicht sehe, ist, wenn der Abg. Rehak oder der Abg. Oehry sagen: Das ist unsere Sitzung, da machen wir, was wir wollen. Wir haben zwei Staatsgewalten. Und es gibt hier einfach in Abs. 1 die Möglichkeit, der Regierung Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Das war letztes Mal eben nicht im Einvernehmen. Normalerweise ist es im Einvernehmen und dann ist es auch überhaupt kein Problem. Aber wenn wir keine Gelegenheit haben, uns dann auch ausreichend Zeit zu nehmen und zu begründen - und das war jetzt ein bisschen ein spezieller Fall. Aber es gab auch den Fall, dass der Abg. Patrick Risch gesagt hat: Können wir die nicht verschieben? Und dann müssen wir - wir wissen nicht alles - unsere Leute fragen: Haben wir hier Fristen? Sind wir EWR-mässig gebunden? Ist es sinnvoll, dieses Traktandum zu verschieben? Da brauchen wir einfach ein bisschen Vorlauf. Deshalb: Ich sehe, die Möglichkeit gibt es, entweder im Einvernehmen - das sind zwei Prozessschritte. Aber einfach zu sagen: Wir können hier verschieben, wie wir wollen, und die Regierung wird dann nicht einmal gehört oder hat keine Möglichkeit zur Stellungnahme, das fände ich einfach im Sinne der Zusammenarbeit der Staatsgewalten nicht günstig. Wie gesagt, als ich den Antrag gesehen habe, dachte ich: Ja, dann ist es geregelt. Wenn man sich überlegt, wie die Praxis ist, glaube ich, tun wir uns da nichts Gutes. Aber wie gesagt, Sie sind der Landtag. Wir kommen, wenn Sie wollen und wenn Sie nicht wollen, gehen wir wieder. Das ist ganz einfach. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich hätte das jetzt auch so gesehen, dass der Landtag bereits heute ein Traktandum absetzen kann und das Präsidium dieses Traktandum dann neu traktandieren kann. Also nicht die Regierung, sondern eben das Präsidium kann das dann neu traktandieren. Ich war erst der Meinung, dass diese Änderung deshalb nicht notwendig ist. Allerdings wenn ich mir jetzt die unterschiedlichen Interpretationen hier drinnen heute anhöre, dann komme ich doch zum Schluss, dass es vielleicht nicht schlecht wäre, wenn wir das präzisieren und somit explizit die Möglichkeit schaffen, das auf eine spätere Sitzung zu verschieben, damit es hier nicht zu Rechtsunsicherheiten kommt im Falle einer Fehlinterpretation von Einzelnen. Danke. Entschuldigung - und dann hat die Regierung immer noch die Möglichkeit, das Traktandum zurückzuziehen, wenn sie es will. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Nur der Vollständigkeit halber: Das ist ja auch der Grund - oder ich nehme an, das ist der Grund -, warum die Regierung am Anfang der Landtagsdebatte, der Landtagssitzung, hier immer vollständig ist. Damit eben, wenn es Themen gibt bezüglich der Traktandenliste, sie dazu auch Stellung nehmen kann. Das hat sie auch in der Landtagssitzung im vorherigen Monat so getan, das hat sie auch in dieser Landtagssitzung so getan. Und der Landtag hat dann über die Absetzung entschieden, so, wie es dann halt eine Mehrheit dafür gegeben hat oder eben auch nicht. Aber die Stellungnahme der Regierung war auch da jeweils möglich. Nicht dass der Eindruck nach aussen jetzt kolportiert wird, dass da die Regierung sich dazu nicht hätte äussern können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich will es nicht in die Länge ziehen, aber mir ist wichtig: Ich weiss, was ich gesagt habe. Ich habe gesagt, dass schlussendlich über die Dringlichkeit der Landtag entscheidet. Die Regierung darf argumentieren, die Regierung muss gehört werden. Aber ich habe nicht gesagt, dass der Landtag tun und lassen kann, was er will. Ich habe es mit dem Abg. Wohlwend, zum Glück wird alles aufgezeichnet, was wir hier drinnen sagen, bis in alle Ewigkeit. Da haben Sie mich jetzt im Kontext irgendwie zitiert, das kann ich nicht nachvollziehen. Aber aus meiner Perspektive ist alles gesagt, wir können gerne abstimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Elke Kindle
Danke für das Wort. Nur noch kurz: Mir geht es darum, dass man gelebte Praxis einfach jetzt in dieser GOLT klärt und nicht darum, dass man das jetzt fördert und das Verschieben von Traktanden sehr populär wird. Sondern eher eine umgekehrte Reaktion: Dass das, was gelebt wird, hier jetzt festgehalten wird. Das war alles. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich komme noch kurz zum Abg. Daniel Oehry: Ich war gar nicht bei der Dringlichkeit, vielleicht habe ich Sie wirklich falsch verstanden oder Sie mich. Kein Problem. Zum Abg. Sebastian Gassner, das mit dem Zurückziehen ist so eine Sache. Wenn Sie dann akzeptieren, dass wir es auf dem Weg zur nächsten Sitzung zurückziehen und es nicht in Behandlung ziehen, dann ist es für uns schon okay. De facto ist es halt so: Wir machen die Traktandenliste für die nächste Sitzung mit dem Landtagspräsidium aus und wenn Sie natürlich sagen, wir verschieben dieses Traktandum, dann ist das Landtagspräsidium auch daran gebunden - wäre daran gebunden. Ich glaube, es schafft eher neue Probleme, als dass es bestehende löst. Das geht heute, wir können absetzen, neu traktandieren, man kann es in einem Schritt tun, wenn man einvernehmlich hier drinnen ist. Aber wie gesagt, wir machen halt Vorschläge und dann kommen wir und versuchen, Sie zu überzeugen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir zur Abstimmung gelangen. Die Abg. Elke Kindle beantragt einen Einschub bei Art. 21 Abs. 2: «Auf Antrag eines Mitgliedes des Landtages oder der Regierung kann der Landtag zu Beginn einer Sitzung beschliessen, dass ein Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung abgesetzt» nun kommt der Einschub «auf eine spätere Sitzung verschoben» «oder dass ein nicht auf der Tagesordnung stehender Verhandlungsgegenstand infolge besonderer Dringlichkeit verhandelt wird.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
10 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben und wir können weiterlesen. Art. 23 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Hier geht es ja darum, dass für verhinderte Mitglieder die Wählergruppe einen Stellvertreter bezeichnen kann. «Kann», das heisst, es wird freiwillig, dass man einen Stellvertreter bezeichnet, man kann damit diesen Sitz auch leerlassen. Damit bin ich absolut nicht einverstanden. Ich denke auch, dass es gegen den Art. 49 der Verfassung verstösst. Dort drin heisst es in Abs. 4: «Die stellvertretenden Abgeordneten haben bei Behinderung eines Abgeordneten ihrer Wählergruppe an einzelnen oder mehreren aufeinanderfolgenden Sitzungen in Stellvertretung des verhinderten Abgeordneten mit Sitz und Stimme teilzunehmen.» Sie müssen teilnehmen. Und hier sagen wir: Ja, man kann als Wählergruppe einen Stellvertreter bezeichnen oder man kann es auch lassen. Für mich ist das verfassungswidrig. Deshalb muss es hier heissen: Für das verhinderte Mitglied «muss» dessen Wählergruppe gemäss Verfassung einen Stellvertreter bezeichnen. Das ist keine freiwillige Sache. Wenn wir das freiwillig machen, dann haben wir einen Disput mit der Verfassung, so interpretiere ich das zumindest. Mein Antrag lautet daher, das Wort «kann» durch «muss» zu ersetzen.Landtagspräsident Albert Frick
Das müssen Sie eigentlich nicht beantragen, das beinhaltet die aktuelle Fassung bereits.Abg. Thomas Rehak
Dort heisst es «hat».Landtagspräsident Albert Frick
«Für das verhinderte Mitglied hat dessen Wählergruppe ... zu bestellen.» Das steht schon so drin. Wenn man diesen Antrag ablehnt, dann bleibt das Bestehende gelten.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, dieses Wort «hat» hat ja auch schon zu Missverständnissen geführt. Da hat man auch schon diskutiert in diesem Hohen Haus, ob dieses Wort «hat» eben hat heisst oder ob es trotzdem ein «kann» wäre. Für mich ist es einfach klarzustellen, dass das ein «muss» ist und man hier nicht wählen kann. Das ist nicht freiwillig. Wenn ein Mitglied verhindert ist, dann hat die Wählergruppe gemäss Verfassung einen Stellvertreter zu benennen, das ist nicht freiwillig. Aber, wenn Sie der Überzeugung sind, dass dieses Wort «hat» gleichwertig wie ein «muss» ist, dann ist für mich klar, dann kann man das einfach ablehnen. Aber in der Vergangenheit war das unklar.Landtagspräsident Albert Frick
Sie können diesen Antrag auch stellen, dann haben wir einfach im Grunde genommen einen neuen Wortlaut zum gleichen Thema. Es stellt sich bloss die Frage, was dann ist, wenn der Stellvertreter auch krank ist.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Das wäre gerade meine Anmerkung gewesen. Was passiert dann, wenn ein Stellvertreter auch krank ist bezüglich dem «muss»?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Vielleicht ist noch zu sagen, dass dieser Wortlaut, wie er hier steht, zurückgeht auf eine Stellungnahme des Liechtenstein Instituts im Zusammenhang mit dem Fall, den wir hier vorliegen hatten.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, wenn der Stellvertreter krank ist, dann ist er krank, dann kann er nicht kommen, das ist klar. Einen Stellvertreter des Stellvertreters gibt es ja nicht mehr. Somit hat sich das dann erledigt. Aber wenn ein Stellvertreter verfügbar ist, dann hat er zu erscheinen gemäss Art. 49 der Verfassung. Wenn er halt nicht erscheinen kann, dann kann er nicht erscheinen, das ist klar. Aber das muss er begründen, er muss sagen: Ich bin krank, ich kann nicht kommen. Das ist geregelt. Aber ich denke, hier geht es ja um etwas anderes. Hier geht es darum, eine gewisse Freiwilligkeit einzubauen, ob eine Wählergruppe einen Stellvertreter schickt oder nicht. Und genau das dürfen wir nicht zulassen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stellen Sie konkret den Antrag, dass das Wort «kann» durch «muss» ersetzt wird?Abg. Thomas Rehak
Ganz genau, damit das klar ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das hat schon etwas für sich. Auch wenn es auf eine Stellungnahme des Liechtenstein Institutes zurückzuführen ist, ist der Wortlaut der Verfassung eben doch sehr klar. Einfach, damit wir alle die gleichen Kenntnisse haben, Art. 49 Abs. 4: «Die stellvertretenden Abgeordneten haben bei Behinderung eines Abgeordneten ihrer Wählergruppe an einzelnen oder mehreren aufeinanderfolgenden Sitzungen die Stellvertretung des verhinderten Abgeordneten mit Sitz und Stimme teilzunehmen.» «Haben teilzunehmen» lässt schon kaum anderen Spielraum zu, da muss ich Ihnen rechtgeben. Gibt es hier andere Sichtweisen?Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Für mich ist das «haben» auch klar. Wenn man das «hat» und die ursprüngliche Form drin haben will, braucht es eigentlich kein «muss». Denn wenn es heisst, «hat» oder «haben teilzunehmen», dann ist es eine Verpflichtung, dann ist es ein «muss». Das «muss» ist einfach ein anderes Verb, eine andere Semantik. Aber ich plädiere für die bestehende Form, weil es so in der Verfassung vorgesehen ist und das Wort «hat» hat einen ganz klaren Auftrag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielleicht könnten wir eine fünfzehnminütige Pause machen, damit sich beispielsweise bei der Lektüre des Verfassungskommentars jeder selbst eine Meinung darüber bilden kann. Ich fände das eine gute Idee.Landtagspräsident Albert Frick
Das können wir ohne Weiteres, wenn es der Sache dienlich ist. Das können wir machen, bevor wir hier etwas anstellen, das vielleicht nicht verfassungskonform wäre. Aber ich glaube, hier können zehn Minuten reichen, oder? Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung für ein kurzes Time-out, damit sich die Rechtskundigen damit auseinandersetzen können. Die Sitzung ist unterbrochen (von 14:45 bis 15:15 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, nach diesem doch etwas längerem Time-out hat sich das Präsidium entschieden, bei seinem Vorschlag zu bleiben. Aufgrund einer Meinung des Rechtsdienstes der Regierung kann das «kann» begründet werden. Auf jeden Fall ist auch wichtig: Für das verhinderte Mitglied «kann», oder dann eben «muss», dessen «Wählergruppe», das ist auch wichtig. Das ist hier nicht unterstrichen, aber das ist auch eine Änderung. Es steht jetzt drin «dessen Fraktion», und es muss neu heissen «Wählergruppe». Das noch zur Erklärung. Also wir werden über diesen Artikel abstimmen, aber ich denke, der Abg. Thomas Rehak wird einen Gegenantrag haben.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort, geschätzte Damen und Herren. Ja, ich halte an meinem Antrag fest. Ich werde aber das Wort «kann» durch «hat» ersetzen, damit wir nahe am Verfassungsartikel sind. Für mich ist es eben nicht so, dass eine Wählergruppe selbst bestimmen kann, ob sie einen Stellvertreter aufbietet oder nicht. Aus meiner Sicht müssen sie einen Stellvertreter aufbieten, deshalb lautet mein Antrag wir folgt für Abs. 2: «Für das verhinderte Mitglied hat dessen Wählergruppe gemäss Art. 49 der Verfassung einen Stellvertreter im Sinne von Art. 46 Abs. 2 der Verfassung zu bezeichnen.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, der Wortlaut ist völlig klar. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag des Abg. Rehak ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Das sind 11 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 23 Abs. 2 gemäss Vorlage des Präsidiums ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
18 Stimmen, damit wurde dem Artikel zugestimmt und wir können weiterlesen. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Hier geht es ja um einen Einschub, sprich um Ende der Debatte. Wir haben ja schon erlebt, wie solche Anträge quer aus parteipolitischen Gründen gestellt werden können. Für mich ist wichtig, dass weiterhin bei einer Zustimmung von Ende der Debatte jede Wählergruppe noch das Wort haben kann. In der geltenden Fassung ist das gegeben, deshalb gibt es keinen Grund diesen Art. 31 Abs. 5 abzuändern. Mit dieser Abänderung würde man dann den einzelnen Wählergruppen, die sich nicht vorgängig geäussert haben, das Wort nehmen. Es könnte durchaus der Fall sein, dass dies als ungehörig zu bezeichnen wäre. Vor allem für eine Opposition kann das ein Problem sein, wenn sie einen Vorstoss vorträgt, das hatten wir auch schon, und dann hat sich jemand über diesen Vorstoss geärgert und hatte eine andere Ansicht. Somit könnte man relativ schnell diese Debatte beenden, ohne dass die entsprechende Wählergruppe noch einmal das Wort bekäme. Man kann es heute sowieso beenden, Ende der Debatte ist immer möglich. Jede Wählergruppe hat die Möglichkeit, noch eine Wortmeldung zu haben. In der Regel wird es ja gar nicht mehr genutzt, wenn der Antrag durchgeht. Dann ist es oft so, dass nicht mehr jede Wählergruppe noch spricht. Demnach macht diese Abänderung keinen Sinn. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das Präsidium hat natürlich diesem Anliegen Rechnung getragen und hat darum genau diesen Zusatz hineingenommen. Es war ja die Absicht, genau das zu verhindern, dass eben Ende der Debatte nicht Ende der Debatte ist, sondern dass jede Gruppe sich dann nochmals meldet und die Debatte munter weitergeht. Um das zu verhindern, was Sie befürchten, hat das Präsidium genau diesen Einschub vorgenommen: «dies jedoch unter der Voraussetzung, dass sowohl jede Wählergruppe als auch die Regierung vorgängig die Möglichkeit erhalten hat, angehört zu werden.» Also es kann nicht sein, dass eine Gruppierung, die die Mehrheit hat, sofort Ende der Debatte beschliesst, sobald sie sich geäussert hat. Es muss die Möglichkeit bestanden haben, dass alle die Möglichkeit hatten, sich zu äussern. Das ist meine Überzeugung. Wir sollten diesem wirklich unnützen Instrument etwas mehr Schärfe verschaffen. Aber das kann der Landtag entscheiden und dann wissen wir, wo wir stehen.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. An sich ist es das im Kern. Denn die Debatte ist in der Vergangenheit teilweise so verlaufen, endlose Diskussionen. Und wenn ich dann Antrag auf Ende der Debatte stelle und alle hatten hier die Chance, sich schon zwei, drei Mal zu äussern, dann sollte auch Ende der Debatte sein. Und nicht, dass jede Fraktion oder jede Wählergruppe nochmals die Möglichkeit bekommt, sich zu äussern. Dieser Einschub führt dazu, dass das, was Sie gerade skizziert haben und wo Parteipolitik herrschen könnte, gar nicht funktionieren würde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Besten Dank, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich vertrete dieselbe Meinung wie der Abg. Thomas Rehak in dieser Sache. Erstens weil hier aus einer kleinen Geschichte eine grosse gemacht wird. Wievielmal hatten wir einen Antrag auf Ende der Debatte in einer Legislatur? Ich glaube, das kann man weniger als an einer ganzen Hand abzählen, was dies anbelangt. Und wenn, dann ist es in der Praxis auch nicht überbordet. Also wenn jede Fraktion nochmals eine Wortmeldung machen durfte, war es auch nicht eine übertriebene Form. Also ich finde, hier macht man aus einer Mücke einen Elefanten und ich würde für die bisherige Lösung votieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann hier dem Abg. Thomas Rehak nur zustimmen. Ich habe diesen Antrag auf Ende der Debatte damals in weiser Voraussicht auf diese Abstimmung hier heute gestellt. Ich war damals nicht einer Meinung mit dem Abg. Thomas Rehak, aber ich wollte einfach zum Ausdruck bringen, wie gefährlich eine solche Artikeländerung ist. Denn gemäss diesem Abänderungsvorschlag wäre damals die DpL nicht mehr zu Wort gekommen und das kann nicht in unserem Interesse sein, auch wenn wir anderer Meinung sind in gewissen Themen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ich muss Ihnen ehrlich gesagt sagen, wir haben das eigentlich explizit für die Opposition so eingefügt. Denn wenn ich den aktuellen Absatz lese, dann steht da: «Anträge auf Schluss der Debatte können von jedem Mitglied des Landtages jederzeit, jedoch ohne Unterbrechung eines Redners, gestellt werden». Also: Ich spreche zu einem Votum, meine drei Fraktionskollegen sprechen, dann stellt der Abg. Wohlwend einen Antrag auf Ende der Debatte und dann wird gleich darüber abgestimmt. Also da haben Sie gar keine Chance, noch zu Wort zu kommen, wenn die beiden Regierungsparteien hier der gleichen Ansicht sind. Aber wenn wir explizit diesen Einschub hier drin haben, dann ist es ja gerade so, dass dies eine Verbesserung für die Opposition darstellt. Sie haben dann auch noch die Möglichkeit zu sprechen. Aktuell hätten wir die Möglichkeit, Ihnen einfach das Wort vorzuenthalten. Ich würde mir das gut überlegen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Ich weiss nicht, ob wir vom gleichen Absatz sprechen. Lesen Sie den Abs. 5 in der geltenden Fassung. Dort wird über einen solchen Antrag ohne Diskussion abgestimmt. «Wird der Antrag angenommen, hat jede Wählergruppe das Recht auf eine Wortmeldung.» Nachdem er angenommen ist, hat jede Wählergruppe noch das Recht auf eine Wortmeldung. Aus meiner Erfahrung wurde das nicht einmal mehr von allen Wählergruppen genutzt. Einige haben das noch genutzt, andere nicht mehr. Meistens ist ja die Diskussion auch erschöpft, wenn solche Anträge kommen. Das ist mir schon bewusst. Aber man kann so einen Antrag auch stellen, wie Sie es jetzt skizziert haben: Sie können drei, vier Wortmeldungen aus einer Wählergruppe haben und dann kommt einer auf die Idee: Jetzt ist genug, ich mache so einen Antrag und er wird auch angenommen. Aber dann hat jede Wählergruppe trotzdem noch das Recht auf eine Wortmeldung. Ich denke, das ist eine faire Lösung. Vor allem, weil man nach dem Antrag und nach der Diskussion noch das sagen kann, was es vielleicht noch zu sagen gilt. Darum geht es. Ich würde beliebt machen, dass man bei der geltenden Fassung bleibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Nun, die Absicht des Präsidiums war, genau das zu verhindern, was jetzt hier stattfindet. Nämlich, dass wir endlos Debatten haben. Vielleicht noch zum Abg. Johannes Kaiser: Warum wurde dieses Instrument nie angewendet? Weil es nichts nützt. Es nützt nichts. Der Landtag beschliesst, wir wollen Ende der Debatte, gleichzeitig muss er dann lesen, dass das jetzt aber nicht stattfinden kann? Das ist nun wirklich eine komische Sache. Aber ich glaube, ich sehe schon, es wird schwierig, hier eine Verbesserung herbeizuführen. Wir müssen nicht mehr lange darüber sprechen, am besten stimmen wir einfach ab.Abg. Georg Kaufmann
Ich denke auch, hier wird es schwierig, eine Verbesserung herzubringen. In meinen Augen hat sich der Abs. 5 in der geltenden Fassung in dieser Sache auch, so wie ich es jedenfalls wahrgenommen habe, bewährt. Ich bleibe bei der bisherigen Formulierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Noch etwas zum Antrag auf Ende der Debatte von Sebastian Gassner, den er letztes oder vorletztes Mal gestellt hat. Es kam dazumal ja völlig verfrüht und er wollte uns ja dann zeigen, wie gefährlich das Instrument ist, wie er gerade ausgeführt hat. Es ist ihm aber nicht gelungen, weil der Antrag nicht angenommen wurde. Er war verfrüht. Darum ist es ihm auch nicht gelungen zu zeigen, wie gefährlich es ist - weil es nicht gefährlich ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Genau, es ist nicht gelungen. Aber das heisst nicht, dass es nicht hätte gelingen können, wenn wir uns abgestimmt hätten. Nochmals kurz die Erklärung: Wenn wir diese Änderung jetzt durchführen - und wir erinnern uns jetzt an diese Zeit zurück, in der ich diesen Antrag gestellt habe, nachdem der Abg. Thomas Rehak sein Eintretensvotum an uns gerichtet hat -, dann hätte die DpL kein Recht mehr gehabt auf eine weitere Wortmeldung. Stand heute hätten Sie dann das Recht für eine abschliessende Wortmeldung und ich denke, dieses Recht würde Ihnen zustehen, wenn diese Debatte frühzeitig für beendet erklärt wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Es wäre gar nicht möglich, die Debatte zu beenden, wenn Sie nicht die Möglichkeit gehabt hätten, sich zu äussern.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn es eine Verbesserung wäre, dann bin ich immer für Verbesserungen zu haben. Aber wann passiert das, wann wird ein Ende-der-Debatte-Antrag gestellt? Vielleicht nach eineinhalb Stunden oder nach zwei Stunden Diskussion und wenn wirklich alles erschöpft ist. Dann kommt es nicht mehr darauf an, wenn nach Ende der Debatte noch jede Fraktion ein abschliessendes Wort sagen kann. Also wie gesagt, die bisherige Praxis hat sich bewährt.Vielleicht eine Frage an die Neuen, die seit zwei Jahren hier im Landtag sind: Habt ihr überhaupt einmal ein Ende der Debatte im klassischen Sinne miterlebt? Ausser jenem Antrag von Sebastian Gassner, der gar kein typischer Ende-der-Debatte-Antrag war, sondern aus einem Kontext heraus entstanden ist? Also wie gesagt, wir können aus einer Mücke einen Elefanten machen. Aber ich weiss, was ich abstimme und viele von hier wissen es wahrscheinlich auch.Landtagspräsident Albert Frick
Ich glaube auch, dass wir abstimmen können. Es war ein Versuch. Aus irgendeinem Grund wird dieser Artikel Ende der Debatte in der Geschäftsordnung sein, damit man eine Debatte beenden kann. Das ist aber nicht gewünscht.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Danke für das Wort. Ich möchte einfach noch schnell darauf hinweisen, dass wir jetzt die Regierung erwähnt haben. Im geltenden Artikel ist die Regierung nicht erwähnt. Einfach, dass man sich das vielleicht noch bewusst macht. Also hier im alten Artikel steht: «Wird der Antrag angenommen, hat jede Wählergruppe das Recht auf eine Wortmeldung.» In unserer Vorlage steht: «sowohl jede Wählergruppe als auch die Regierung». Einfach, um das Ganze noch korrekt festzuhalten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Es gab ja schon Diskussionen bei der bisherigen Lösung, wenn alle Fraktionen noch eine Wortmeldung haben, ob das auch für die Regierung gilt. In der Praxis wurde dann das so gemacht. Also wir stimmen über Art. 31 Abs. 5 ab. Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Das wurde noch knapper, als ich es erwartet hätte. 12 Stimmen, damit wird der Artikeländerung nicht stattgegeben. Wir lesen weiter. Art. 34 Abs. 2, 2a und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Abs. 2, 2a und 6 stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Art. 34 Abs. 2, hier gibt es einen Zusatzsatz, «eine erneute Beschlussfassung über das Eintreten entfällt». Das kann nur dann der Fall sein, wenn die Vorlage nicht abgeändert wurde. Wir hatten ja schon eine zweite Beratung auf Antrag der Regierung. Das gibt es auch. Ich erinnere an das Pensionskassengesetz, wo die Regierung selbst zwei Mal eine Vorlage in die 1. Lesung gebracht hat. Es ging damals auch über eine Landtagsperiode hinaus. Für mich braucht es dann trotzdem noch einmal eine Beschlussfassung, wenn es eine abgeänderte Vorlage ist. Wenn es keine abgeänderte Vorlage wäre, dann nicht, dann bin ich damit einverstanden. Aber sobald die Vorlage abgeändert wurde, warum auch immer, dann braucht es eine erneute Beschlussfassung über Eintreten. Das ist meine Ansicht.Landtagspräsident Albert Frick
Stellen Sie einen Ergänzungsantrag?Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Also ich finde es gerade nicht in den Unterlagen, denn es ist schwierig, zwischen den vielen Seiten hin und her zu blättern. Aber bei diesem Satz «eine erneute Beschlussfassung über das Eintreten entfällt» wird nichts mehr abgeändert, sondern das ist nur noch die klarere Aussage zu dem, wie es vorher war. Da kommt man dieser Anmerkung der Regierung entgegen, wie es wahrscheinlich schon in der Vorlage Nr. 69/2022 drinsteht. Und dem haben wir eigentlich in der ersten Sitzung schon so zugestimmt. Wenn ich das jetzt raussuchen muss, dann brauche ich ein bisschen Zeit. Denn vorher stand, jetzt habe ich es sogar: «ein erneuter Beschluss, auch Eintreten ist nicht erforderlich.» Und jetzt sagen wir halt anstatt «nicht erforderlich», «eine erneute Beschlussfassung über das Eintreten entfällt.» Denn das ist dann klarer ausgedrückt, aber keine Änderung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. In diesem Falle hat das Präsidium, wie erwähnt, eine Empfehlung der Regierung übernommen mit diesem Einschub: «eine erneute Beschlussfassung über das Eintreten entfällt». Ich denke, wir können über Art. 34 Abs. 2, 2a und 6 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter. Art. 35 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 Abs. 1, Satz 3 und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 1, Satz 3 und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Elke Kindle
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe hier nochmals einen Antrag auf Änderung, den Sie alle bekommen haben: «Auf Antrag eines Mitgliedes des Landtags kann der Landtag fallweise beschliessen, dass die Kleinen Anfragen schriftlich beantwortet werden.» Mit der gleichen Begründung wie bei meinem ersten Antrag, dass sich die gelebte Praxis auch in der GOLT niederschlägt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich kann dem zustimmen. Ich selbst wollte einfach die bisherige Regelung beibehalten, aber ich finde es gut, dass man doch fallweise die Möglichkeit auf eine schriftliche Beantwortung hat, aber in der Regel doch die mündliche Beantwortung erhalten bleiben wird. Und dass man vor allem auch die Möglichkeit hat, eine kurze Verständnisfrage zu stellen und sich am Schluss für befriedigt oder nicht befriedigt zu erklären. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Ich verstehe diesen Antrag so, dass man bei der bisherigen Lösung bleibt und diesen Einschub dazugibt. Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Also ich bin hier schon überrascht, dass das Präsidium das Thema der Kleinen Anfragen auf die 2. Lesung hier eingebaut hat, ohne dabei auf die dazu eingeforderte Stellungnahme der Regierung zu verweisen. Denn jetzt heisst es ja im Abs. 1: «Sie werden am Schluss der Sitzung schriftlich beantwortet». Dem möchte ich nicht zustimmen. Ich bin dafür, dass es so bleibt, wie in der bestehenden Fassung, dass sie mündlich beantwortet werden. So, wie es ist. Und zwar geht es mir hier darum, im Sinne der Gleichbehandlung bin ich für Beibehaltung der bestehenden Variante. Also: Die Fragen mündlich stellen und beantworten. Ich werde auch dem Antrag der stv. Abg. Elke Kindle deshalb nicht zustimmen. Ich habe bereits bei der 1. Lesung beanstandet, dass auf die Stellungnahme der Regierung bei der Ausarbeitung der Vorlage nicht eingegangen wurde. Auch für diese 2. Lesung wurde die Stellungnahme der Regierung zum Vorschlag bezüglich Änderung bei den Kleinen Anfragen wieder nicht berücksichtigt. Das ist für mich bedauerlich, denn es waren meines Erachtens sehr wertvolle und prüfenswerte Anmerkungen mit dabei. Für mich ist nämlich die Beantwortung wichtiger als die Fragestellung bei den Kleinen Anfragen. Deshalb könnte ich mir gut vorstellen, wie von der Regierung erwähnt, die Kleinen Anfragen einige Tage vor der Landtagssitzung schriftlich einzureichen und in der Sitzung werden dann die Fragen vorgetragen und vom Regierungsmitglied sogleich beantwortet. Man könnte dann auch gerade noch eine Rückfrage stellen. Wenn es aber um eine Optimierung für den Effizienzgewinn geht, bin ich für eine kurze Fragestellung zu einem konkreten umschriebenen Vorgang. Aber eben, all diese Varianten wurden ja leider nicht geprüft und deshalb können wir jetzt nicht darüber befinden. Ich möchte jedoch sowieso - das hat uns jetzt gerade die Diskussion, die wir hier schon länger führen, auch gezeigt - vorschlagen, dies bei nächster Gelegenheit nachzuholen. Es wurde ja auch bereits in der 1. Lesung angeregt, die Geschäftsordnung des Landtages generell zu überarbeiten und anzupassen - und nicht nur jetzt im Schnelldurchlauf, da man es sowieso machen musste aufgrund der GRECO-Empfehlungen. Die VU-Fraktion hätte dazu nämlich auch noch einige Änderungsanträge bereit, die wir jetzt nicht eingereicht haben. Das wäre meine Anregung, es gäbe durchaus einige Sachen, die wir noch optimieren könnten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also um es einfach nochmals zu rekapitulieren: Es war bisher so gängige Praxis, dass der Landtag gelegentlich beschlossen hatte, wir wollen jetzt nicht lesen, sei es wegen fortgeschrittener Stunde. Dann hat der Regierungschef zurecht darauf hingewiesen, dass es die Geschäftsordnung beziehungsweise das Geschäftsverkehrsgesetz nicht hergibt, wenn man den Buchstaben des Gesetzes eben genau nimmt. Darum wollten wir eine gängige Praxis eben jetzt legalisieren oder anpassen. Frau Abg. Dagmar Bühler-Nigsch, als wir darüber abstimmen wollten, haben Sie sich zu Wort gemeldet und gesagt: Zuerst ändern wir jetzt das Gesetz, aber jetzt wird nicht beschlossen, dass wir nicht lesen. Und ja, das habe ich auch als Auftrag verstanden, hier einen Vorschlag vorzubringen. Wir haben diesen Vorschlag, die Stellungnahme der Regierung wurde allen Mitgliedern zugestellt. Aber es gibt ja vielleicht auch ein Zwischending. Das wäre dann der andere Vorschlag, dass man im Bedarfsfall eben auch einmal entscheiden könnte. Sonst haben wir diese Möglichkeit nicht.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Diskutieren wir hier jetzt nicht etwas, was erst nachher kommt? Denn ich möchte zu den Kleinen Anfragen dann auch noch Ausführungen machen. Wir sind doch beim Art. 48? Und beim nächsten Gesetz haben wir unter Art. 9 Abs. 1 die Kleinen Anfragen.Landtagspräsident Albert Frick
Da geht es dann ums Geschäftsverkehrsgesetz.Abg. Johannes Kaiser
Also ich melde mich dann zu den Kleinen Anfragen.Landtagspräsident Albert Frick
Ja.Abg. Georg Kaufmann
Ich unterstütze explizit den Antrag der Abg. Elke Kindle, dass wir auf die bisherige Fassung diesen Zusatzsatz machen. Ich denke, wir sollten die Fragestellung und die Beantwortung einer Kleinen Anfrage gleichwertig behandeln. Also wir belassen es bei mündlich-mündlich. Aber sollte es, wie schon geschehen, am Freitag spät werden, dass dann der Landtag beschliesst, dass die Beantwortung schriftlich erfolgen kann. Ich denke, das wäre eine saubere und korrekte Lösung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Sehr geehrter Herr Abg. Kaiser, wir sind bei den Kleinen Anfragen, Art. 48. Ich denke, Sie müssen sich hier äussern, denn wenn wir hier festlegen, dass eine Kleine Anfrage nur noch am Schluss einer Sitzung schriftlich beantwortet werden kann, dann haben wir den kapitalen Fehler bereits begangen. Also müssen wir jetzt aufpassen. Ich finde es ein bisschen unglücklich, dass man hier in eine 2. Lesung so ein wichtiges parlamentarisches Instrument einbringt und wir eigentlich gar nicht die Möglichkeit haben, hier uns richtig darüber zu unterhalten. Wir dürfen diesen Art. 48 Abs. 1, Satz 3 und Abs. 3 heute nicht annehmen. Denn das ist ein viel zu wichtiges parlamentarisches Instrument, als dass wir so zwischen Stuhl und Bank noch schnell eine Entscheidung dazu fällen. Sie wissen selbst, dass eine Kleine Anfrage praktisch von jedem Abgeordneten an jeder Sitzung genutzt wird. Damit wir das einschränken hätten können, haben wir in der letzten Legislatur versucht, die Informationsrechte des Landtages auszubauen. Das ist uns nicht gelungen, weil wir uns uneinig waren, was ein Abgeordneter fragen soll dürfen und was nicht. Da haben wir uns selbst Eier gelegt, sage ich einmal. Das ist jetzt halt der Ausfluss, jetzt müssen wir halt für jede Frage, die wir haben, eine Kleine Anfrage formulieren, darum gibt es auch viele. Wenn man weniger will, dann muss man im Bereich Informationsrechte für den Landtag an diesen Themen arbeiten. Ich warne davor, dass wir die Kleinen Anfragen nur noch schriftlich beantwortet bekommen. Wir tragen sie mündlich vor, die Fragen sind wichtig, aber auch Antworten sind wichtig. Die Regierung soll die Gelegenheit haben, diese Antworten vorzutragen. Manchmal ist es so, wir sind müde am Schluss der Sitzung, alle wollen nach Hause, ich verstehe das. Aber die Fragen sind wichtig und für mich ist die Antwort auch wichtig. Ich möchte auch weiterhin die Gelegenheit haben, eine Zusatzfrage zu stellen. Ich möchte auch weiterhin die Gelegenheit haben, mich mit der Antwort zufrieden zu erklären oder auch nicht. Obwohl wir das nicht oft machen, aber wir haben diese Möglichkeit. Wir geben ein parlamentarisches Instrument auf, und zwar das wichtigste, das wir überhaupt haben. Deshalb rate ich dringend davon ab, hier diese Änderung jetzt vorzunehmen. Wenn wir eine Änderung haben, dann müssen wir das separat anschauen. Das ist ein viel zu wichtiges Instrument.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist absolut nachvollziehbar. Ich meine, wir werden ja darüber abstimmen. Es ist ein Vorschlag des Präsidiums, der muss keineswegs angenommen werden. Darum sitzen wir ja hier.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort. Ja, jetzt bin ich tatsächlich der gleichen Meinung wie der Abg. Rehak, dem stimme ich zu. Und ich möchte noch Klarheit schaffen: Ich habe gesagt, wir sollen zuerst das Gesetz ändern bezüglich der Kleinen Anfragen. Das habe ich aber generell gemeint. Nicht in einem Schnelldurchlauf, sondern die gesamte Geschäftsordnung zu überprüfen. Schauen, was Sinn macht, wo wir einen Effizienzgewinn herausholen können, damit es einfach eine gute Sache ist. Denn so, wie es jetzt dargestellt ist, dass die Antworten schriftlich beantwortet werden: Und dann würden wir in der nächsten Sitzung, wenn wir noch eine Unklarheit hätten, nochmals eine Kleine Anfrage stellen? Oh nein, das wäre für mich super ineffizient und deshalb möchte ich auch jetzt auf keinen Fall dem zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Danke für das Wort. Herr Abg. Rehak, in der Tat, auch ich bin ganz Ihrer Meinung. Da schliesse ich mich wirklich voll und ganz an. Das Ganze hat für mich auch noch ein bisschen einen Strukturcharakter. Auch das Thema Wertschätzung fällt für mich ein bisschen da rein. Ich mag mich erinnern - oder war bis anhin immer der Ansicht -, wenn Kleine Anfragen schriftlich zugestellt wurden, dann hatte es vielleicht damit zu tun, dass wir früher mit der Sitzung fertig wurden, am Donnerstagabend, wie auch immer. Ich wurde jetzt gerade noch darauf aufmerksam gemacht, dass wir bereits schon einmal das Beispiel hatten, dass der Landtag entschieden hat, weil es spät war, dass wir uns das schriftlich zustellen lassen. Ich denke, das ist für mich keine wertschätzende Praxis, auch nicht gegenüber der Regierung. Wir können uns alles herausnehmen, aber dass wir uns da wirklich herausnehmen zu entscheiden: So, jetzt möchten wir die Regierung noch anhören oder wir möchten sie nicht anhören, das finde ich nicht gut. Ich finde es gut, wenn die Kleinen Anfragen gestellt werden und wenn die Kleinen Anfragen auch wirklich beantwortet werden. Ich finde das ist einfach wichtig. Und diesem wichtigen Instrument sollten wir einfach diese Wertschätzung zukommen lassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also vielleicht nochmals: Das sind Vorschläge, die hier liegen, die können wir annehmen oder ablehnen. Ich glaube, es muss auch nicht unbedingt jeder Einzelne sich noch dazu äussern, wir sind in einer 2. Lesung. Es geht eigentlich darum, ja oder nein zu sagen zu den Vorschlägen oder einen Gegenvorschlag zu machen. Denn wir sind wirklich wieder auf bestem Wege unseren Ruf, der Landtag beschäftigt sich am liebsten mit sich selbst, zu festigen.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich muss es jetzt trotzdem sagen. Ich kann auch noch etwas zusätzlich zu dem von meinen Vorrednern sagen. Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen, dass eben diese Möglichkeit der Verständnisfrage und auch der Aussage, ob man mit der Antwort zufrieden ist, erhalten bleibt. Wenn wir das abschaffen, dann schwächen wir uns, den Landtag. Das kann es nicht sein und dafür bin auch nicht zu haben. Einer Schwächung des Landtages könnte ich, wenn überhaupt, nur dann zustimmen, wenn damit eine Stärkung der Volksrechte verbunden ist. Ich denke, gerade auch dieses Mittel, dass man sich am Schluss mit der Antwort zufrieden erklären oder als nicht befriedigt erklären kann, das ist auch ein Feedback an die Regierung. Wo die Regierung dann vielleicht auch merkt, was für Antworten wir erwarten. Mir geht es einfach darum: Ich werde einer Veränderung nicht zustimmen, auch wenn sie vom Präsidium kommt, wenn der Landtag damit geschwächt wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Es ist mir doch noch ein Anliegen, auch den Wert der Kleinen Anfragen für das Parlament noch zu bestärken. Ich kann da nahtlos an die Ausführungen des Abg. Daniel Seger anschliessen. Wir haben dazumal die Initiative Informationsrechte lanciert und breit im Landtag diskutiert. Damals hatte diese keine Mehrheit. Es wurde, insbesondere von der Regierung her, damals argumentiert, dass die Kleine Anfrage das richtige Instrument dazu ist. Die Kleine Anfrage kann in diesem Sinne das Informationsrecht für den Landtag nicht ersetzen, aber sie ist das Instrument, das wir haben und das eigentlich am richtigen Ort angesiedelt ist. Es ist gefährlich, die Kleine Anfrage und die Antworten in Kontext zu bringen mit Effizienzgewinn. Das dürfen wir nicht machen. Dazu ist die Kleine Anfrage zu wichtig. Und ich schliesse mich auch den Ausführungen des Abg. Peter Frick an, dass es auch eine Wertschätzung ist gegenüber den Beantwortern. Insbesondere ist auch diese Information für die Öffentlichkeit sehr wichtig - nicht nur für uns, sondern auch für die Öffentlichkeit, für die Transparenz. Deshalb bin ich für die bisherige Lösung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich habe die gegenteilige Meinung. Wenn wir von Effizienz und Kleinen Anfragen reden, dann müssen wir vielleicht einmal über den Rhein oder in andere Richtungen schauen. Da werden Kleine Anfragen schriftlich gestellt, schriftlich zugesendet, über das Ergebnis wird nicht diskutiert im Parlament. Aber darum habe ich mich für diesen Weg eingesetzt, wenn die Mehrheit des Landtags das so sieht ist, dann soll das so sein. Und bei der anderen Frage der Effizienz: Dann reden wir nicht nur über die Kleinen Anfragen, sondern auch über viele andere Punkte. Aber das ist nicht Bestandteil dieser 2. Lesung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich halte mich kurz, inhaltlich hat die Regierung in der Stellungnahme alles gesagt. Ich komme aber zu den zwei Anträgen, die vorliegen und ich möchte dort jeweils auf zwei Punkte hinweisen. Das eine ist, Sie werden wahrscheinlich zuerst über den Antrag der stv. Abg. Kindle abstimmen lassen, vermute ich?Landtagspräsident Albert Frick
Ja, richtig.Regierungschef Daniel Risch
Zuerst zu ihrem Antrag: Die Regierung ist der Meinung, dass «fallweise» fallen könnte. Dann wäre: «Auf Antrag eines Mitgliedes des Landtags kann der Landtag beschliessen, dass die Kleinen Anfragen schriftlich beantwortet werden.» Das «fallweise» ist überflüssig. Es ja nicht so, dass sie von Fall zu Fall bei den Kleinen Anfragen entscheiden, sondern von Sitzung zu Sitzung und der Antrag würde dann einfach kommen. Ich glaube, das wäre richtiger. Aber sie können es auch drin lassen, das ist uns einfach aus legistischer Sicht aufgefallen. Das zu ihrem Antrag.Und zum Antrag, der in der Stellungnahme drin ist, möchte ich auf die bisherige Praxis eingehen. Sie sagen jetzt, sie werden am Schluss der Sitzung schriftlich beantwortet, das wäre jetzt der Fall. Die Regierung hat ja dann jeweils begründet, warum sie nicht antworten kann, wenn sie es am Donnerstagabend eben noch nicht hatte. Also wir haben immer eine Begründung angegeben. Deshalb wären wir froh, wenn man dieses «am Schluss der Sitzung» streichen könnte. Sonst muss ich einen anderen Antrag stellen - Sie sagen dann, wie Sie es gerne hätten -, einfach im Sinne von: «sie werden schriftlich beantwortet». Oder Sie können auch schreiben: «sie werden nach der Sitzung schriftlich beantwortet», wie auch immer. Nur «am Schluss der Sitzung» wird für uns faktisch unter Umständen nicht möglich sein. Denn wenn Donnerstagabend der Schluss der Sitzung ist, dann sind wir noch nicht soweit. Es mag auch sein, wenn es nach der Sitzung ist, dass wir uns vielleicht noch ein bisschen länger Zeit lassen können, aber dass es zeitnah nach der Sitzung sein wird, ist ohnehin klar. Sonst werden Sie uns dann urgieren. Also einfach: Dieses «am Schluss der Sitzung» wäre für uns zu einschränkend. Deshalb würde «sie werden schriftlich beantwortet» aus unser Sicht genügen. Wenn Sie das so aufnehmen können, wären wir froh. Sonst würde ich den Antrag stellen müssen, damit man über den auch abstimmt. Sie sagen mir dann einfach wie. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Ich möchte nur eine ganz kurze Anmerkung machen. Ich war, auch wenn ich im Präsidium bin, nicht für diesen Absatz, dass am Schluss der Sitzung die Kleinen Anfragen schriftlich beantwortet werden müssen. Wir hätten hier wirklich noch einige andere Ideen, die Regierung hat auch einige gute Ideen kundgetan, welche wir aber heute nicht besprechen. Was ich einfach der Regierung gerne mitgeben möchte, falls wir bei mündlich-mündlich bleiben, was für mich auch wichtig ist aufgrund der genannten Punkte, die auch meine Fraktionskollegin erwähnt hat: Wenn man diese mündlich macht, bitte ich Sie, die Fragen nicht mehr mit: «zu Frage 1: Ja, zu Frage 2: Nein» zu beantworten. Sodass, wenn man wirklich nur am Schluss bei den Kleinen Anfragen zuhört, man dann auch die Fragestellung allenfalls noch wiederholen könnte. Ich weiss, damit zieht man das Ganze noch mehr in die Länge. Aber da müssen wir auch an uns arbeiten, dass wir die Kleinen Anfragen wirklich kurz und knapp halten. Aber wenn man dann zuhört und Sie beantworten dann die Frage mit «zu Frage 1: Ja, zu Frage 2: Nein», dann wird es einfach noch ermüdender und noch komplizierter und macht dann auch für das werte Publikum an den Fernsehern keinen Sinn mehr. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Elke Kindle
Danke für das Wort. Dem Vorschlag von Regierungschef Daniel Risch, das «fallweise» herauszulassen, dem kann ich einiges abgewinnen. Ich möchte einfach nochmals allen, die diesen Antrag zerpflückt haben, mitteilen: Es geht mir überhaupt nicht um eine Schwächung des Landtages, sondern im Gegenteil um eine Stärkung des Landtages, dass nämlich der Landtag selbst entscheiden kann, ob er die Kleinen Anfragen schriftlich beantwortet haben will oder nicht. Da geht es ja immer um eine Ausnahme. Es ist ja nicht die Regel, dass man jetzt in Zukunft diese Antworten auf die Kleinen Anfragen schriftlich haben will, sondern einfach, wenn die Umstände so sind, dass man das Gefühl hat - die Mehrheit des Landtags das Gefühl hat -, wir möchten das jetzt nicht mehr vorgelesen bekommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich gehe kurz auf den eigentlich sehr guten Vorschlag der Landtagsvizepräsidentin ein. Wir haben uns das auch schon überlegt. Wie Sie wissen, werden die Kleinen Anfragen manchmal auch ein bisschen tendenziös gestellt; zum Teil bei der Einleitung, manchmal auch in der Frage. Wenn Sie uns dann quasi mit den Fragen Sachen in den Mund legen, die dann bei Radio L ausgestrahlt werden - denn die nutzen die Kleinen Anfragen sehr gerne -, das wäre schwierig. Also ich denke, es wäre hilfreich für Sie, wenn Sie die Fragen gleichzeitig hätten, wenn wir sie beantworten. Ein spontaner Vorschlag, den kann der Parlamentsdienst sicher prüfen, wenn Sie das gut finden: Wir haben hier zwei Screens, es könnten jeweils die Fragen eingeblendet werden, wenn wir sie vorlesen. Also wenn wir die Antworten vorlesen, dann wüssten Sie wenigstens, welche Frage wir beantworten. Dann müssen wir nicht Ihre Fragen quasi in unseren Mund nehmen. Ausser, wir halten uns daran, dass es immer total sachliche Fragen sind, die kein Problem für die Regierung sind, zu lesen. Aber Sie schmunzeln, ich auch. Das wird wahrscheinlich schwierig werden. Aber ich verstehe, dass es für Sie schwierig ist, hier zu sitzen und uns zuzuhören und dann nicht zu wissen, von welcher Frage wir eigentlich ausgehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir zu den Abstimmungen kommen, ich lasse zuerst über den Antrag der stv. Abg. Elke Kindle abstimmen, der da lautet bei Art. 48 Abs. 1: «Auf Antrag eines Mitgliedes des Landtages kann der Landtag beschliessen, dass die Kleinen Anfragen schriftlich beantwortet werden.» Wer mir diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
17 Stimmen, damit wurde dem Antrag stattgegeben. Ich denke, damit wird auch der Antrag des Präsidiums obsolet und ich ziehe ihn zurück. Damit können wir weiterlesen. Art. 49 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Auch wenn ich mich immer wieder einmal wiederhole, stelle ich einmal mehr den Antrag, die Aktuelle Stunde, somit den Art. 49, gänzlich aufzuheben. Ich glaube, meine Begründungen habe ich jetzt schon mehrfach kundgetan. Für die Materialien werde ich aber diese gerne noch einmal darlegen. Die Aktuelle Stunde wurde bekanntlich im Rahmen einer GOLT-Revision, als Diskussionsplattform für aktuelle und übergeordnete Themen eingeführt. Wenn ich mich recht erinnere, nahm man da das Vorbild aus dem Vorarlberger Landtag, der die Aktuelle Stunde auch hat. Der Landtag wollte damit ein Instrument mit wesentlichem Informationswert für die interessierte Öffentlichkeit schaffen. Ein Instrument, das einen offenen, lebendigen und vor allen freien Dialog und Meinungsaustausch zwischen den im Landtag vertretenen Parteien hätte fördern sollen. Bekanntlich sieht die Praxis anders aus. Eine Fraktion gibt ein - einmal mehr oder weniger - aktuelles Thema vor und jede Fraktion bereitet dann für die ihr vorgegebene Redezeit vorgefertigte Statements vor, da es doch relativ schwierig ist, innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu bleiben. Die Voten werden dann heruntergelesen. Da die Voten vorgefertigt und auf Zeit getrimmt sind, fällt dann eine offene, lebendige und vor allem freie Debatte zumeist weg. Es findet keine bilaterale Diskussion statt und es gibt kaum spontane Meinungsäusserungen. Man trifft danach auch keine Entscheidungen, keine bindenden Entschlüsse. Und somit hat für mich die Aktuelle Stunde nicht den Mehrwert oder Nutzen, für den sie eingeführt wurde. Der Landtag hat problemlos jederzeit die Möglichkeit - und das haben wir bei der Corona-, bei der Energie- und jetzt auch bei der Ukrainekrise gesehen -, bei wirklich wichtigen aktuellen Themen zu Beginn einer Landtagssitzung oder auch schon im Präsidium oder auch auf Bitte der Regierung hin ein entsprechendes Traktandum einzufügen. Ich persönlich vertrete daher, wie schon mehrfach geäussert, die Ansicht, das Instrument der Aktuellen Stunde abzuschaffen und stelle diesen Antrag auf Abschaffung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich sehe es ähnlich, aber ich würde sie nicht abschaffen. Ich stelle den Antrag, dass das Thema nicht bis spätestens sieben Tage vor Beginn der Sitzung schriftlich bekannt gegeben werden muss, sondern zwei Tage vor der Sitzung. Damit wird es schwieriger, vorgefertigte Voten vorzulesen, denn das finde ich auch nicht zielführend bei der Aktuellen Stunde. Sondern dann müsste man eine freie Diskussion über dieses Thema führen können. Zudem möchte ich, dass die Fraktion, die an der Reihe ist, selbst bestimmen kann, ob sie die Regierung einladen möchte. Denn manchmal macht es Sinn, manchmal macht es keinen Sinn. Deshalb stelle ich zusätzlich den Antrag auf folgenden Einschub: «Der Regierung ist, sofern sie von der an der Reihe liegenden Fraktion eingeladen wurde, ebenfalls eine angemessene Redezeit einzuräumen». Wenn sie nicht eingeladen ist, dann wollen wir alleine reden. Das kann durchaus einmal der Fall sein. In der Regel wird es nicht so sein, aber es könnte doch sein. Und wenn wir nur zwei Tage vor Beginn einer Sitzung ein Thema einreichen, dann ist es sicher auch aktuell und es gibt weniger vorgefertigte Voten, die einfach nur noch vorgelesen werden. Da sehe ich den Mehrwert auch nicht wirklich. So könnten wir die Aktuelle Stunde ein bisschen interessanter gestalten, ich denke sie ist ein Instrument, das von der Opposition manchmal genutzt wird, manchmal auch nicht. Wir sind im Moment auch davon ausgeschlossen, aber so sei es. Das passt für uns so. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Herr Abg. Thomas Rehak, Sie haben jetzt eigentlich das als Änderungsantrag eingebracht, was ich in der 1. Lesung auch als Kompromiss vorgelegt habe. Für mich kommt eine Abschaffung der Aktuellen Stunde nicht infrage. Ich finde es ein sinnvolles Mittel. Für die Qualität der Aktuellen Stunde sind wir selbst verantwortlich und ich werde Ihren Antrag, dass die themeneinbringende Wählergruppe entscheiden kann, ob die Regierung dabei sein soll oder nicht, unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich kann gerade wiederum den Inhalt und das Votum unterstützen von meinem Vorredner, dem Abg. Daniel Seger. So kann ich den zweiten Teil kürzer machen. Wir dürfen nicht das Was und Wie vermischen. Das Was ist der Mehrwert der Aktuellen Stunde und das Wie ist, wie wir das gestalten. Es liegt jetzt wirklich rein an uns, wie wir ein Thema miteinander diskutieren. Ob wir dies auf Basis von vorgefertigten Voten machen, ob wir frei sprechen und aufeinander eingehen oder Themen so vorbereiten. Dazu ist das Mittel der terminlichen Verkürzung sicher eine Variable. Aber ich würde sagen, das Wie liegt rein an uns, wie wir es gestalten. Insgesamt ist für mich die Aktuelle Stunde ebenfalls interessant. Ein Gefäss, das einzige Gefäss, wo wir untereinander ein Thema diskutieren können. Ob die Regierung dabei ist oder nicht, da können wir sicher hier eine Klausel finden, dass sie wahlweise dabei ist oder eine andere Form.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Es kommt in der Regel selten vor, dass ich vor allem meinen männlichen Vorrednern unisono zustimmen kann. Aber dieses Mal muss ich sagen, ich kann Ihnen zustimmen und meiner weiblichen Vorrednerin nicht. Ich würde es sehr bedauern, wenn die Aktuelle Stunde abgeschafft werden würde, weil es doch dem Landtag eine Möglichkeit gibt, eben wenn eine Form gefunden wird, dieses freie Reden zu fördern und auch durch ein Miteinander in eine Diskussion zu kommen. Ich kann daher dem Vorschlag des Abg. Rehak sehr viel abgewinnen. Ich könnte dem auch zustimmen. Ich möchte aber noch die Regierung fragen, wie sie sich dazu stellt, wenn sie zwei Tage vor der Sitzung erfährt, was das Thema ist und allenfalls eingeladen wird. Können Sie sich vorstellen diese Flexibilität aufzubringen? Oder wird das eher schwierig? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Wie Sie uns kennen, sind wir ja maximal flexibel. Grundsätzlich ist es dann einfach wichtig, dass wir wissen, was Sie diskutieren wollen. Es ist manchmal heute schon schwierig, dass wir an die Informationen kommen, die Sie im SecureSafe haben. Wir wissen manchmal nicht alles, was der Landtag hat. Da müssten wir sicher die Prozesse optimieren. In diesem Falle nehme ich an, dass Sie uns dann formell dazu einladen, weil die Fraktion das dann ja so beschlossen hat, wir dann im Bilde sind und wir dann vermutlich mit der zuständigen Ministerin oder dem zuständigen Minister oder dann vollständig erscheinen werden. Wie Sie das dann eben wünschen. Sie wünschen - wir spielen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Ich staune jetzt wirklich ein bisschen, wenn wir hier vom «den Landtag stärken» sprechen. Ich denke, das geht einfach auf die Kosten der Regierung. Das ist das zweite Beispiel, wo wir dann einfach entscheiden, ob wir sie dabeihaben möchten oder nicht. Nach dem Motto: Liebe Regierung ihr habt ja nichts anderes zu tun, als auf uns zu warten. Es spielt ja keine Rolle, ob es bei den Kleinen Anfragen ist oder bei der Aktuellen Stunde, wir sagen euch dann, ob wir euch dabeihaben möchten. Das finde ich so nicht in Ordnung, da werde ich keinem Antrag zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ja, das ist jetzt eine komplizierte Situation, wir haben verschiedene Anträge, auch den Antrag des Präsidiums. Wenn ich ein bisschen Ordnung hineinbringen darf: Wir haben den Antrag der Landtagsvizepräsidentin auf Abschaffung der Aktuellen Stunde. Dann den Antrag des Abg. Rehak, dass wir bei Bedarf die Regierung einladen können, und gleichzeitig auch noch den Antrag, das auf zwei Tage zu verkürzen. Davon möchte ich nun wirklich abraten. Ich meine die zwei Tage, von den zwei Tagen möchte ich abraten. Es ist für die Fraktionen meist sehr schwierig, so kurzfristig sich noch auf ein Thema einzustellen, jemanden zu gewinnen, der sich des Themas annimmt usw. Ich glaube, die sieben Tage haben wir vom Präsidium ganz bewusst hineingenommen, damit auch eine sinnerfüllte Debatte entstehen kann, auf die man sich auch wirklich vorbereiten kann. Dann natürlich der Antrag gemäss Vorlage, der die Regierung generell wieder zur Aktuellen Stunde zulassen möchte. Wenn einer dieser Anträge eine Mehrheit findet, wird der nächste obsolet, das ist auch so. Aber wenn ein Antrag keine Mehrheit findet, kann man natürlich auch dem nächsten Antrag zustimmen. Wenn man beispielsweise für die Abschaffung der Aktuellen Stunde ist, und das keine Mehrheit finden sollte, dann kann man auch einem nächsten Antrag zustimmen. Dann noch etwas zur Klarstellung: Wenn man die Beibehaltung der Aktuellen Stunde will, so, wie sie eben jetzt durchgeführt wird, dann darf man keinem Antrag zustimmen. Dann bleibt alles, wie es ist. Dann werden wir weiterhin im Kreise des Landtages diskutieren. Also die Regierung kommt dann nicht dazu, sie kommt auch nicht dazu, wenn sie eingeladen wird. Die Aktuelle Stunde ist nicht abgeschafft. Wer nirgends zustimmt, lässt alles bei dem, wie es jetzt ist. Wer wünscht, dass alles so bleibt, wie es ist, darf einfach nirgends zustimmen. Und dann haben wir ja hier noch einen Satz drin, den wir aber auf jeden Fall ändern sollten, weil es eine terminologische Anpassung ist. «Den nicht in Fraktionsstärke im Landtag vertretenden Wählergruppen», das ist eine neue Formulierung. Es ist zwar das gleiche, wie wir jetzt drin haben, aber in einer anderen Formulierung, in einer passenderen Formulierung. Wir sprechen nicht mehr von Fraktionen, sondern von Wählergruppen. Also ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Landtagsvizepräsidentin auf vollkommene Streichung von Art. 49, das heisst Abschaffung ... Es gibt ja noch eine Reihe von Wortmeldungen. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich habe eine Verständnisfrage. Ich weiss nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe, Frau Abg. Manuela Haldner-Schierscher. Haben Sie zwei oder sieben Tage gesagt? Wie flexibel wir sind? Ich lese jetzt da sieben Tage. Ist Ihr Antrag auf zwei Tage? Dann habe ich Ihren Antrag - aber ja, zwei Tage reichen ja auch aus. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich würde mich schon noch für drei Tage erweichen lassen. Das Problem ist ja folgendes: Wir haben ja darüber gesprochen, ob die Aktuelle Stunde wirklich aktuell ist und ob eine Diskussion stattfinden kann oder ob man vorbereitete Voten vorträgt. Ich denke, das ist doch der wesentliche Punkt. Mit weniger Zeit ist die Gefahr kleiner, dass vorbereitete Voten kommen. Ich meine, dann haben wir eine lebendigere Diskussion und ich denke, das ist doch auch der Punkt. Natürlich muss man sich vorbereiten können, aber man muss ja nicht alles vorgeschrieben haben. Wenn Sie wissen, worum es geht, dann können Sie sich kurz vorbereiten und vielleicht sind wir dann auch einmal schneller als in einer Stunde fertig. Das wäre ja auch kein Problem. Aber ich denke, es ist viel aktueller und die Diskussion ist lebendiger. Darum habe ich jetzt auf zwei Tage tendiert. Ich denke, das genügt. Aber wenn Sie denken, es muss mehr sein - sieben Tage ist aus meiner Sicht einfach viel zu lange. Denn dann spricht man sich ab, man verteilt die Aufgaben, irgendjemand schreibt ein vorgefertigtes Votum, das wird hier drinnen vorgetragen, eine Diskussion findet nicht statt, es werden nur noch Meinungen präsentiert. Da ist der Nutzen wirklich klein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Um der Stunde des Aufsatzlesens entgegenzuwirken: Die Aktuelle Stunde im Dialekt abhalten? Dann geht das besser oder man ist dann nicht geneigt, etwas Schriftliches aufzusetzen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir müssen schauen, dass bei der Vorbereitung die Qualität nicht sinkt. Miteinander frei umgehen und miteinander frei sprechen heisst nicht weniger Vorbereitung. Ein vorgefertigtes Votum zu schreiben braucht unter Umständen weniger Zeit, als sich gut vorzubereiten, thematisch da hineinzugehen und dann miteinander zu diskutieren. Also ich würde sagen, vielleicht treffen wir uns bei fünf Tagen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielleicht können sich der Abg. Kaiser und der Abg. Rehak noch absprechen, damit wir nicht so viele Abstimmungen machen müssen.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich möchte einfach noch zu bedenken geben: Zwei Tage vor der Landtagssitzung habe ich meistens ganz viele andere Sachen auch noch zu tun. Dann bin ich froh, wenn ich mich ein bisschen besser einteilen kann. Ich muss sagen, also zwei Tage ist mir deutlich zu kurz. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ob ein, zwei, drei, sieben, zehn oder zwanzig Tage, vielleicht müsste man sich auch noch das Praktische dabei überlegen. Der Parlamentsdienst verschickt die Themen offiziell per Mail. Ich glaube nicht, dass sie an einem Samstag ein Mail verschicken wollen, auch nicht an einem Sonntag. Ich denke einfach, dass wir hier vielleicht überlegen sollten, wie der Ablauf sein sollte. Nächstes Jahr starten viele Landtagssitzungen an einem Dienstag. Also bitte, lassen wir es bei sieben oder fünf Tagen. Aber ich denke, wir können jetzt hier bald einmal zu einer Abstimmung gelangen und weitermachen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Also das Präsidium hat sich etwas überlegt mit sieben Tagen. Ich wäre auch froh gewesen, wenn Abänderungsanträge vorher eingereicht worden wären, dann hätte man sich auch ein bisschen damit inhaltlich auseinandersetzen können. Es ist schon schwierig mit so vielen Spontananträgen. Aber eben, der Landtag beschäftigt sich gerne mit sich selbst. Das erlebe ich erneut. Aber wir werden jetzt zu den Abstimmungen kommen. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, dann nicht sieben Tage, sondern fünf Tage. Sie haben mich überzeugt. Das ist für mich besser als sieben Tage. Ich werde dann meinen Antrag mit fünf Tagen formulieren, wenn es dann soweit ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also, wir sind bereits mehr als zwei Stunden im Einsatz, ich unterbreche jetzt für eine Viertelstunde. Das ist dringend nötig. Ich muss es auch ein bisschen ordnen. Es ist eine Pause fällig, ich unterbreche für eine Viertelstunde. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:15 bis 16:35 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren, wir fahren mit der Beratung fort. Wir kommen zu den Entscheidungen bezüglich Art. 49. Ich lasse in folgender Reihenfolge abstimmen: - Zuerst über den Antrag der Landtagsvizepräsidentin, Art. 49 komplett zu streichen.
- Dann über den Antrag des Abg. Rehak: Reduktion auf fünf Tage,
- dann über den Antrag des Abg. Rehak, wonach die Regierung bei Bedarf nach Wunsch der themenbestimmenden Fraktion eingeladen wird. Er wird den Satz dann noch präzisieren.
- Und dann schlussendlich, je nachdem, wie die Entscheidungen fallen, über Art. 49 Abs. 2 und 3 als Gesamtes.
Wenn ich keine Gegenwehr sehe, gehe ich in dieser Reihenfolge vor. Wir stimmen ab über den Antrag der Landtagsvizepräsidentin, Art. 49 komplett zu streichen. Ist das in Ihrem Sinne, Frau Landtagsvizepräsidentin? Sehr gut. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
10 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir kommen nun zum Antrag des Abg. Thomas Rehak, den Art. 49 Abs. 2 auf fünf Tage zu begrenzen. «Das Thema ist bis spätestens fünf Tage vor Beginn der Sitzung ... bekannt zu geben.» Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
8 Stimmen, dem Antrag wurde nicht stattgegeben. Dann kommen wir zum Antrag, ebenfalls des Abg. Thomas Rehak. Ich möchte ihn ersuchen, ihn noch zu formulieren.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Es betrifft den Abs. 3. Ich lese nicht den kompletten vor, sondern nur einen Satz davor, welcher unterstrichen ist. Der bleibt noch gleich: «Den nicht in Fraktionsstärke im Landtag vertretenen Wählergruppen steht eine angemessene Redezeit zu. Der Regierung ist,» dann kommt der Einschub, «sofern sie von der an der Reihe liegenden Landtagsfraktion eingeladen wurde,» «ebenfalls eine angemessene Redezeit einzuräumen.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Wenn man die Vorlage des Präsidiums anschaut, dann steht ja: «Der Regierung ist bei Teilnahme ebenfalls eine angemessene Redezeit einzuräumen.» Impliziert das nicht, dass sie nicht immer dabei ist? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Doch, das impliziert es. Aber es ist unklar, wer sie einlädt und wie sie dazu kommt. Und ich möchte das klären, dass die entsprechende an der Reihe liegende Fraktion darüber zu bestimmen hat, ob die Regierung eingeladen wird oder nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es noch Fragen oder ist völlig klar, über was wir abstimmen? Wir stimmen also darüber ab, ob die themenbestimmende Fraktion darüber entscheidet, ob die Regierung eingeladen wird oder nicht, gemäss Wortlaut des Antrages. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
16 Stimmen, damit wurde dem Antrag stattgegeben. Somit können wir nun noch über Art. 49 Abs. 2 und 3 in der revidierten Form abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellig Zustimmung, wir lesen weiter. Art. 50 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Auch hier ein Abänderungsantrag. Ich möchte die sieben Tage auf fünf Tage kürzen, somit muss ein Petitionär fünf Tage vor Beginn der Landtagssitzung die Petition eingereicht haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über diesen Antrag ab.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Entschuldigung, habe ich die Begründung verpasst oder was ist der Grund hierfür? Entschuldigung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Das Petitionsrecht ist ein verfassungsgegebenes Recht. Ein Volksrecht für den einzelnen Bürger, ein sehr wichtiges Recht für den einzelnen Bürger. Das ist bereits eine Einschränkung, die wir hier vornehmen. Heute kann ein Petitionär bis einen Tag oder ein paar Stunden vor einer Landtagsitzung noch eine Petition einbringen, so lange es die Petition noch auf die Agenda schafft. Hier setzen wir eine Frist und schränken den Petitionär ein, und die soll möglichst kurz sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Da teile ich Ihre Ansicht nicht, Herr Abg. Rehak, weil ich finde, auch der Petitionär sollte doch ein Interesse daran haben, dass wir uns fundiert vorbereiten können und wissen, wovon wir reden. Denn ich glaube, dass man dann eher eine Petition überweist, wenn man sich Kenntnisse darüber verschafft, als wenn wir das dann kurzfristig, fünf Tage vorher, wenn wir vielleicht gar keine Zeit mehr haben, uns einzulesen, überzeugend an die Regierung übergeben müssen. Also ich stütze Ihren Antrag nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, das ist richtig, was die Landtagsvizepräsidentin sagt. Aber wenn der Petitionär will, dass das vom Landtag vorbereitet wird, hindert das nicht, dass er das schon vier Wochen vorher eingibt. Also er kann das frühzeitig eingeben, aber es soll noch bis zum Schluss möglich bleiben, ähnlich wie es war. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann schon aus rein pragmatischen Gründen der Frau Landtagsvizepräsidentin zustimmen. Ich meine, die Petition muss dann ja auch traktandiert werden. Wir haben jetzt auch im Artikel, dass Petitionen mit ehrverletzenden oder sittenwidrigen Inhalten vom Landtagspräsidium zur Verbesserung zurückgewiesen werden. Da finde ich es schon angemessen, diese sieben Tag Zeit zu haben. Ansonsten ist ein Monat ja auch keine Zeit. Bei so wichtigen Angelegenheiten sollten diese zwei Tage mehr keine zu grosse Hürde sein. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich möchte noch hinzufügen: Das Präsidium hat sich auch ein bisschen überlegt, warum es sieben Tage sein sollten und nicht fünf oder vier. Mit sieben Tagen haben wir überall die gleichen Fristen. Für Antragseinreichungen von Artikeln, die nicht in der Vorlage enthalten sind, für die Aktuelle Stunde und eben nun für das Petitionsrecht. So ist es eigentlich einheitlich, sonst macht man wieder etwas falsch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Rehak ab. Er schlägt vor, die im Artikel vorgeschlagenen sieben Tage auf fünf Tage zu verkürzen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
2 Stimmen, dem Antrag wurde nicht stattgegeben. Somit stimmen wir über Art. 50 Abs. 1 und 2 in der vorliegenden Form ab. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Art. 74 Abs. 4 Satz 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74 Abs. 4 Satz 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Dann kommen wir zum Gesetz über die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes.Art. 9 Abs. 1, Satz 1 sowie Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 1, Satz 1 sowie Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Elke Kindle
Danke für das Wort. Jetzt haben wir ja oben beim Art. 48 die schriftliche Beantwortung angenommen, also die mögliche schriftliche Beantwortung. Und jetzt müsste beim Art. 9 Abs. 1 «Auf Beschluss des Landtages kann die Beantwortung schriftlich erfolgen.» noch geändert werden.Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag gehört, das muss auch im Geschäftsverkehrsgesetz geregelt werden. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
22 Stimmen. Der restliche Antrag zu den Kleinen Anfragen erübrigt sich.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich weiss jetzt nicht, ob Sie das abklären oder wie das der Fall ist, aber Abs. 2 und 3 sind noch gültig in diesem Fall? Denn die heissen ja, Abs. 2: «Der Fragesteller kann nach der Beantwortung durch die Regierung eine sachbezogene Zusatzfrage» und so weiter und Abs. 3: «Der Fragesteller kann sich abschliessend erklären, ob er mit der Beantwortung durch die Regierung befriedigt ist.» Diese bleiben gültig und sind somit nicht aufgehoben?Landtagspräsident Albert Frick
Die bleiben gültig. Wir lesen weiter. Art. 11 b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 b steht zur Diskussion. Zur Aktuellen Stunde: Hier muss, nachdem wir ja eine Änderung eingebracht haben, auch eine Änderung erfolgen.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Auch hier müssen wir eine Änderung für Abs. 2 machen, es muss heissen: «die Regierung nimmt auf Einladung der an der Reihe liegenden Landtagsfraktion an der Aktuellen Stunde teil.»Landtagspräsident Albert Frick
Wählergruppe.Abg. Thomas Rehak
Nein, Landtagsfraktion. Eine Wählergruppe kann ja nicht teilnehmen, das muss die Landtagsfraktion sein, die einlädt.Regierungschef Daniel Risch
Danke für das Wort, Herr Präsident. Damit ist die Regierung nicht einverstanden. Es steht hier «in der Regel», es ist eine Einladung. Und eine Einladung kann auch ausgeschlagen werden. Wenn Sie sagen «sie nimmt auf Einladung teil», dann sind wir quasi wirklich die Marionetten und das finde ich nicht richtig. Ich finde es richtig, dass Sie uns freundlich einladen und wir werden eingeladen, teilzunehmen. Das ist, glaube ich, der richtige Modus. Deshalb möchte ich Sie bitten, den Satz entsprechend anzupassen, sonst muss ich mir jetzt einen anderen Antrag überlegen.Landtagspräsident Albert Frick
Hätten Sie denn einen Antrag zur Güte, Herr Regierungschef?Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich sehe hier: «die Regierung nimmt in der Regel ... teil» und wir werden natürlich in der Regel teilnehmen, das wäre die Ausnahme. Wenn man die Regel jetzt noch in Ihren Antrag einbauen könnte, ich glaube, dann wären wir durch. Ich habe jetzt aber nicht mitgeschrieben, was der Abg. Rehak gesagt hat. Irgendwo müsste «in der Regel» noch ergänzt werden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, dann machen wir eine «Kann-Bestimmung» draus. Ich denke, das ist die Lösung. «Die Regierung kann auf Einladung der an der Reihe liegenden Landtagsfraktion an der Aktuellen Stunde teilnehmen. Es kommt ihr ein Rederecht zu.» Ist das ein Vorschlag zur Güte, «kann teilnehmen»?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Wie kann ich mir das dann vorstellen? Bis wann meldet die Regierung zurück, ob sie teilnehmen werden? Werden wir das dann beim Eintreten in die Aktuelle Stunde erfahren oder wie kann man sich das vorstellen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ja, weil mein Nicken für das Protokoll nichts nützt, sage ich noch: Ja, das wäre ein Vorschlag zur Güte. Und ja, das werden Sie sicher erfahren. Ich glaube, es ist auch die Regel. Wir werden sonst mitteilen, wenn wir dann nicht teilnehmen würden und wir würden es wahrscheinlich auch begründen. Alles andere kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann wiederholen Sie Ihren Vorschlag bitte noch einmal, Herr Abg. Thomas Rehak.Abg. Thomas Rehak
Danke schön. Abs. 2 heisst: «Die Regierung kann auf Einladung der an der Reihe liegenden Landtagsfraktion an der Aktuellen Stunde teilnehmen und es kommt Ihr ein Rederecht zu.»Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben den Antrag gehört, wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung, wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
mit 25 Stimmen hat der Landtag einhellig zugestimmt.
-ooOoo-
Verhaltenskodex für die Mitglieder des Landtags des Fürstentums Liechtenstein
Landtagspräsident Albert Frick
Aber noch sind wir nicht am Ende unserer Tätigkeit, wir kommen nun zur Beschlussfassung bezüglich Verhaltenskodex für die Mitglieder des Landtages. Auch dieser Kodex liegt Ihnen zur Beschlussfassung vor. Wir werden die einzelnen Artikel mit Titel aufrufen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie einen Änderungsantrag haben. Wir werden nur über allfällige Änderungsanträge abstimmen und dann eine Schlussabstimmung vornehmen. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 1 Leitprinzipien wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Leitprinzipien steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Wichtigste Pflichten der Mitglieder wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Wichtigste Pflichten der Mitglieder steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte hier anregen, in der Überschrift das Wort «wichtigste» ersatzlos zu streichen. Solche Superlative sind in den Rechtsnormen sonst vor allem in den Überschriften nicht gebräuchlich und ich denke, dass es mit «Pflichten der Mitglieder» besser in die Rechtsordnung hineinpasst. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, das macht Sinn, wir stimmen darüber ab, das Wort «wichtigste» zu streichen. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 3 Interessenkonflikte wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Interessenkonflikte steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Geschenke oder ähnliche Zuwendungen wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Geschenke oder ähnliche Zuwendungen steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nach meiner Ansicht nach hat sich hier in Ziffer 2 ein Fehler eingeschlichen: «Alle Geschenke, die den Mitgliedern gemäss Absatz 1 überreicht werden und die in Art.1 festgelegten Freigrenzen übersteigen,» das müsste doch «Absatz 1» heissen.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist völlig richtig. Wir nehmen diese Änderung vor. Vielen Dank für den Hinweis. Dann können wir weiterlesen.Art. 5 Zuständigkeit des erweiterten Landtagspräsidiums wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Zuständigkeit des erweiterten Landtagspräsidiums steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Verfahren bei behaupteten Verstössen gegen den Verhaltenskodex wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Verfahren bei behaupteten Verstössen gegen den Verhaltenskodex steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich habe hier nur eine Verständnisfrage, und zwar, wenn der Landtag hier verhandelt, ist es eine öffentliche oder nichtöffentliche beziehungsweise eine mündliche oder schriftliche Verhandlung? Das möchte ich einfach der Klarheit halber wissen. Vielleicht können Sie oder die Mitglieder des Präsidiums dazu noch etwas sagen? Ich denke, wahrscheinlich wird es eine öffentliche und mündliche Verhandlung sein. Aber dass es nicht eine nichtöffentliche Verhandlung ist oder eine Zirkularentscheidung. Aber es ist ja eher ungewöhnlich, dass der Landtag solche Entscheidungen trifft.Landtagspräsident Albert Frick
Können Sie nochmals auf den Absatz hinweisen?Abg. Daniel Seger
Das ist Art. 6 Ziff. 4. Hier stellt sich eben für mich die Frage, ob der Landtag dann hier öffentlich oder nichtöffentlich beziehungsweise mündlich oder schriftlich verhandelt und entscheidet. Ich denke, es wird wahrscheinlich eine öffentliche, mündliche Verhandlung sein und nicht irgendwie eine schriftliche Entscheidung oder ein Zirkularbeschluss, damit die Bevölkerung das auch nachverfolgen kann.Landtagspräsident Albert Frick
Also meines Erachtens ist dies völlig klar. Der Landtag kann nur in öffentlichen Sitzungen Entscheidungen fällen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen hat, kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem vorliegenden Verhaltenskodex mit den Anpassungen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit hat der Landtag zugestimmt. Damit haben wir Traktandum 15 erledigt, in Rekordgeschwindigkeit. -ooOoo-