Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 - 2027 (Nr. 116/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2027.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung, der Bericht und Antrag trägt die Nr. 116/2022 und steht zur Diskussion.Vielleicht muss ich dann die Debatte einmal kurz für eine Pause unterbrechen, aber es wäre jetzt noch zu früh.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Die Errungenschaft dieser Vorlage ist sicherlich die Einführung des horizontalen Ausgleichs, welchen ich explizit begrüsse und unterstütze. Ich danke den Gemeinden Schaan und Vaduz, dass sie als Finanzierer dieses horizontalen Ausgleichs Hand geboten haben. Für mich ist zentral, dass alle Gemeinden die Möglichkeit erhalten, für Ihre Bürger auf einen Gemeindesteuerzuschlagsatz von 150% zu gehen. Damit wird das klare Signal gesendet, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind und es zu keiner Inländerdiskriminierung kommt. Dieses Ziel werden wir voraussichtlich leider doch nicht erreichen. Ich habe kürzlich erfahren, dass es mit dieser Lösung für ein bis zwei Gemeinden aufgrund der anstehenden Investitionen nicht gleich zu einer Senkung auf 150% kommen wird. Zwar werden mit der Anpassung des Finanzausgleichs deutlich mehr Gelder in den Finanzausgleich fliessen, das Volumen des Finanzausgleichs würde unter den neuen Parametern auf das Jahr 2021 um CHF 19 Mio., also auf CHF 65 Mio. ansteigen. Somit ist kritisch zu hinterfragen, ob die Ausgleichswirkung wirklich durchschlägt. Den Wechsel von der standardisierten Steuerkraft von 200% auf 150% befürworte ich. Allerdings entstehen dadurch grosse und teilweise fragwürdige, höchst ungleiche finanzielle Auswirkungen, welche es zu begrenzen gilt. Die finanziellen Auswirkungen schwanken von plus 9% bis 139% unter den Gemeinden. Interessant ist, dass gerade die Finanzausgleichsgemeinden mit hohen Einwohnerzahlen und tiefen Gemeindesteuerzuschlagssätzen von diesem Überschiessen profitieren. Beispielsweise erhält eine Gemeinde von einem Tag auf den anderen anstatt CHF 3,2 Mio. nunmehr CHF 7,6 Mio. Sorry, ohne Mehrleistung diesen Geldsegen zu verteilen, dem kann ich in der heutigen Zeit nicht zustimmen. Diesen Auswuchs gilt es ganz klar zu deckeln. Zudem haben wir immer noch die relativ grossen Unterschiede bei der Steuerkraft der Gemeinden. Gerade diesem Unterschied wollten wir mit dem Ansatz in der Motion, die von Ihnen letzthin abgelehnt wurde, entgegenwirken. Betreffend Kleinheitszuschlag war ich grundsätzlich für eine lineare Handhabung dieses Systems. Doch wäre eine feinere Abstufung nicht die elegantere Lösung, damit es zu keinen unnötigen Zugewinnen oder Verlusten aufgrund der Systemumstellung kommt? Insgesamt bitte ich die Regierung, den Kleinheitszuschlag auf die nächste Lesung kritisch zu würdigen, inwieweit dieser die Mehrkosten aufgrund der Kleinheit abdeckt beziehungsweise darzulegen, was die sachlich-objektive Grundlage für diesen Kleinheitszuschlag darstellt. Kritisch sollte sicherlich noch die Tatsache überprüft werden, dass durch den Systemwechsel wieder mehr Gemeinden in den Finanzausgleich rutschen und damit deren Bestrebungen, aus eigener Kraft zu wirtschaften, unter Druck gerät. Die Einwände der Gemeinden Mauren und Eschen zu dem Thema der Doppelstrukturen wurden in der Vorlage nur rudimentär abgehandelt. Ich erwarte, dass sich die Regierung diesem Thema bis zur 2. Lesung nochmals vertieft widmet und dahin eingehend prüft. Zum Mindestfinanzbedarf möchte ich klar festhalten, dass es sehr unglaubwürdig daherkommt, wenn der Finanzbedarf aller Gemeinden herangezogen wird und dann für die Berechnung des Mindestfinanzbedarfs plötzlich zwei Gemeinden scheinbar willkürlich herausgenommen werden. Das geht aus dem Gesetzestext nicht hervor. Oder wurden die zwei stärksten Gemeinden bei der letzten Berechnung vor vier Jahren auch herausgerechnet? Dazu kann uns sicher die Regierung noch nähere Auskünfte geben.Für mich ist zudem fraglich, ob dieses System die Effizienz und den haushälterischen Umgang mit den Steuergeldern fördert. Aus meiner Sicht sollte hier nochmals über die Bücher gegangen werden und der Lösungsvorschlag verbessert werden. Die Wirkung des horizontalen Ausgleichs mit einem Ausgleich der überhöhten Steuerkraft ist positiv für die Finanzausgleichsgemeinden, aber es könnte hinsichtlich des Ziels, die Unterschiede zwischen den Gemeinden zu reduzieren, noch verbessert werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags möchte ich mich beim Regierungschef Daniel Risch und beim Ministerium für Präsidiales und Finanzen bedanken. Mit der vorliegenden Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes werden einige Systemanpassungen vorgeschlagen, die ich befürworte. Zum bereits bestehenden und bewährten vertikalen Finanzausgleich wird die Einführung einer horizontalen Finanzausgleichsstufe vorgeschlagen. Mit dem zusätzlichen horizontalen Element sollen die finanzschwächeren Gemeinden unterstützt und der Solidaritätsgedanke unter den Gemeinden gefordert und gefördert werden. Zudem sollen Standortvorteile mit den anderen Gemeinden geteilt werden. Meiner Meinung nach ist die vorliegende Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes eine breit abgestützte und nachhaltige Revision, die die richtigen Massnahmen setzt. Alle Gemeinden wurden von Anfang an in den Prozess miteinbezogen und konnten sich dementsprechend auch einbringen. Zudem soll das unternehmerische Denken, Anreize für sparsames und wirtschaftliches Handeln sowie das Bemühen um eigenes Steuersubstrat für die einzelnen Gemeinden nach wie vor bestehen bleiben. Die Gemeinden haben in der Vernehmlassung angeregt, eine gemeinsame Arbeits- und Projektgruppe zu bestellen, damit weitere Aufgabenentflechtungen zwischen dem Land und den Gemeinden identifiziert werden können. Gleichzeitig haben sie auch mitgeteilt, dass sie künftigen Mischfinanzierungen ablehnend gegenüberstehen. Diese Argumentation der Gemeinden kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich würde aber bevorzugen, dass zuerst die Revision des Finanzausgleichsgesetzes umgesetzt und nicht weiter verzögert wird. Anschliessend soll dann, wie bereits im Bericht und Antrag von der Regierung erwähnt, eine Aufgabenentflechtung angegangen werden. Da sind dann die Gemeinden gefordert aufzuzeigen, welche bisher gemeinsam finanzierten Aufgabenbereiche sie übernehmen würden und welche das Land übernehmen sollte. Im gleichen Evaluationsprozess sollte dann aber auch überprüft werden, in welchen Bereichen die Gemeinden untereinander stärker zusammenarbeiten könnten. Für die Festlegung der Parameter für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2027 schlägt die Regierung vor, den Faktor (h) auf 30% sowie den Faktor (k) in der Höhe von 0,65 bei einem Mindestfinanzbedarf von CHF 4'887 festzulegen. Da diese Festlegung der Faktoren jeweils für eine Vierjahresperiode gemacht wird, ist die Planungssicherheit für die Gemeinden gegeben und der Landtag kann bei Bedarf korrigierend eingreifen. Alles in allem befürworte ich die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes, denn die Vorteile überwiegen ganz klar. Abschliessend habe ich noch eine Frage an den Regierungschef Daniel Risch: Im Bericht und Antrag bei den ergänzenden Ausführungen einzelner Gemeinden, auf Seite 66 im ersten Absatz, schreibt die Regierung: «Andernfalls müsste die Festlegung von einem individuellen Finanzbedarf pro Gemeinde, was anhand von entsprechenden Regressionsmodellen vorgenommen werden könnte, oder die Rückkehr zu einem ertragsseitigen Finanzausgleichsmodell ins Auge gefasst werden.» Könnten Sie mir dazu bitte Ausführungen machen, was mit diesen «Regressionsmodellen» gemeint ist? Gerne jetzt oder auch für die 2. Lesung. Ich unterstütze diese Gesetzesvorlage und bin für Eintreten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank der Regierung, dass Sie uns diesen Bericht und Antrag uns jetzt vorlegen, so wie versprochen. Ich war von Anfang an - und bin es jetzt noch nicht - kein grosser Freund von diesem horizontalen Finanzausgleich. Sprich, die Gemeinden bezahlen direkt an die anderen Gemeinden anstatt zuerst an die Staatskasse, und die Staatskasse zahlt dann den Finanzausgleich an die Gemeinden. Meiner Meinung nach verkompliziert dieses Vorgehen das System. Aber die Gemeinden haben das so gewünscht und man versucht ja, den Wünschen nachzukommen.Dennoch, in der Vernehmlassung hat die Regierung einen höheren h-Faktor, also den horizontalen Ausgleich zwischen den Gemeinden vorgeschlagen und die Gemeinden haben dann in der Stellungnahme darauf plädiert, diesen auf 40% zu reduzieren. Ich würde halt wieder darauf drängen, dass man den im Art. 5 wieder auf 50% anhebt, wie vorgesehen, damit das System auch, so wie es in der Vernehmlassung drin war, ausgenützt werden kann, wenn es notwendig wird. Die Regierung schlägt jetzt 30% vor für den horizontalen Ausgleich, wie wir schon gehört haben. Dieser Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, mit dem k-Faktor, also dem vertikalen Ausgleichssystem, und dem horizontalen, wird zu einer kleinen finanziellen Mehrbelastung des Landes führen, was meiner Meinung nach nicht geht. Schaan und Vaduz, wenn man es beim Namen nennen will, haben mehr als genug Geld, auch wenn Schaan für nächstes Jahr pro forma einen Verlust budgetiert hat. Ich denke einmal, das ist eine zum Teil auch strategische Budgetierung. Da ist genügend Geld da. Deswegen habe ich auch den Finanzminister, den Herrn Regierungschef, vorgängig angefragt, wie die Sätze aussehen müssten, damit es eine kostenneutrale Änderung des Gesetzes gibt mit der Einführung des h-Faktors, wo die Gemeinden, wie versprochen, direkt an die Gemeinden Geld schicken wollen. Dann wären wir anstatt bei 30% bei 37%, das würde dann Art. 15 betreffen. Ich würde auch anregen, dass Sie, Herr Regierungschef, auf die 2. Lesung diese 37% einsetzen. Sonst werde ich es bei der 2. Lesung als Änderungsantrag bringen. Denn, wie gesagt, ich finde, es geht nicht, dass das Land hier den Gemeinden mehr finanzielle Mittel geben muss, wenn die Gemeinden - vor allem zwei Gemeinden - noch über mehr als genügend finanzielle Mittel verfügen, um den anderen Gemeinden im Land auszuhelfen. Das Argument für Vaduz, dass man Zentrumslasten trägt, ja, das mag stimmen. Aber Vaduz hat auch immense Zentrumsvorteile, sonst hätten sie ja auch nicht so viel Geld zum Ausgeben. Das ist ganz klar. Dann sollen sie auch bitte diese Zentrumsvorteile der Peripherie geben. Und wenn sie die Vorteile abgeben, sprich eine Bank oder ein anderes Unternehmen dem Schellenberg oder dem Unterland schenken, dann hat das Unterland ein bisschen mehr Verkehr - also nicht Gamprin, das hat sowieso schon genügend -, aber dann sind auch mehr Steuereinnahmen da und dann wird das Geld automatisch auch an den anderen Faktor verteilt. Aber bis wir so weit sind, bitte den h-Faktor auf 37% festlegen und beim k-Faktor wären das 0,65. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für diesen Vorschlag, welchen ich im Grundsatz nicht unterstützen kann. Ich werde auch nicht mit einer Lösung einverstanden sein, die für das Land ein Nullsummenspiel ergibt. Aber es obliegt natürlich einer Mehrheit hier drinnen, wie Sie Ihre Ideen - ob es Bus-Abos seien, ob es Verlegung von Höchstspannungsleitungen seien, ob es die Finanzierung der Pflegeversicherung, der Elternzeit oder eine Sicherung der AHV ist, finanzieren wollen - das müssen Sie dann entscheiden. Ich kann das nicht verantworten. Beginnen wir bei Seite 5, die Gemeinden brauchen Planungssicherheit. Das haben sie heute schon, das wissen wir. Sie müssen einfach wissen: Das Risiko liegt beim Land. Sollten die Steuereinnahmen zurückgehen, dann müssen wir grundsätzlich den Finanzausgleichsgemeinden die fehlenden Steuern ausgleichen. Beim Land fehlen ja die Steuern dann noch zusätzlich und das Landesbudget beziehungsweise die Landesrechnung wird immer roter. Sie beziehungsweise wir Landtagsabgeordnete werden dann im Endeffekt weniger Spielraum haben und mitunter kommt es dann zu einem Sanierungspaket. Wie gesagt, das sind dann nur die fehlenden Steuereinnahmen, die Sie ausgleichen müssen, nicht die Ideen, die Sie regelmässig hier drinnen äussern. Wie gesagt, wir haben es ja gerade beim vorhergehenden Traktandum gehört. Dann die Einführung dieses horizontalen Finanzausgleichs, das muss ich offen zugestehen, ich war noch nie ein Fan davon und bin es auch immer noch nicht. Aber wenn die Gemeinden unbedingt wollen, dass sie Bittsteller bei den anderen Gemeinden werden, dann werde ich mich diesem Wunsch nicht verwehren. Da könnte ich noch entgegenkommen. Aber, wie gesagt, nicht im Endeffekt noch weniger Geld aus Landessicht. Dann haben wir ja 2019 diese Vernehmlassung gehabt. Das war eben ein grosser Unterschied: Damals hätte eben der Landtag fast CHF 80 Mio. mehr Gelder zur Verfügung gehabt. Wie gesagt, mit diesen CHF 80 Mio. könnten Sie die Elternzeit finanzieren, Sie könnten die AHV sichern, Sie könnten eine Pflegeversicherung finanzieren. Wenn Sie das Geld halt nicht haben, was wird dann passieren? Nehmen wir konkret die Elternzeit: Wir werden die Lohnnebenkosten erhöhen müssen. Da kann ich heute schon ankündigen: Ohne meine Stimme. Sie verteilen die Gelder lieber auf die Gemeinden - und ich komme dann noch zu schönen Interviews des geistigen Vaters dieses horizontalen Finanzausgleichs. Der hat Ihnen mehr oder weniger deutsch und deutlich die Leviten gelesen in letzter Zeit. Ich glaube, er ist selbst erstaunt, was er hier heraufbeschworen hat. Ich glaube, er ist nicht ganz glücklich mit der Lösung. Es ist tragisch. Wie gesagt, ich werde die Lohnnebenkosten dann nicht erhöhen. Das werden dann andere Damen und Herren machen müssen. Wie gesagt, anstatt CHF 80 Mio. mehr Spielraum, haben Sie mit dieser Vorlage CHF 3,4 Mio. weniger Spielraum für Ihre Ideen, die Sie regelmässig hier drinnen äussern. Dann, die finanzielle Ausgangslage der Gemeinden. Unter anderem sagt die Regierung, im Jahr 2012 und 2013 hätten die Gemeinden ausserordentliche Aufwendungen gehabt, zum Beispiel für die Ausfinanzierung der Pensionsversicherung, im Umfang von gut CHF 37 Mio. Da staune ich schon über solche Ausführungen. Die sind natürlich korrekt, aber unter dem Strich muss man einfach wissen: Die Gemeinden haben es richtig gemacht. Die Gemeinden waren auch in der staatlichen Pensionskasse, die haben ihre Schulden bezahlt. Und das kann ich bis heute beim Landtag nicht erkennen. Auch da werden wir das nächste Jahr zum entsprechenden Handkuss kommen. Die Regierung hat es angekündigt, es geht etwas in diese Richtung. Aber das müssen Sie dann den 4'000 Direktbetroffenen erklären, dass Sie sagen: Denjenigen, die die Schulden in ihrer Pensionskasse bezahlt haben, denen geben wir jetzt noch mehr Geld. Selbst sind wir nach wie vor nicht bereit, unsere Versprechungen der Vergangenheit zu bezahlen. Das sind halt die Fakten. Auf Seite 21 sagt die Regierung ebenfalls selbst: «Während einzelne Gemeinden ihr Nettovermögen in den vergangenen vier oder acht Jahren deutlich ausbauen konnten, reduzierte sich dieses in einzelnen Gemeinden aufgrund einer hohen Investitionstätigkeit.» Schauen Sie sich die Tabelle auf Seite 21 an und machen Sie den Blick von 2013 über 2017 bis 2021. Und wenn Sie dann eben diese zwei Legislaturperioden addieren, dann sind es einfach zehn Gemeinden, nicht einzelne, zehn Gemeinden haben ihr Nettovermögen ausgebaut und nur eine Gemeinde hat in diesen acht Jahren ihr Nettovermögen nicht ausgebaut - das ist die Gemeinde Balzers. Seite 23, «den Staatshaushalt möglichst aufwandneutral» ausgestalten: Ich denke mir, das ist nicht mein Ziel. Ich habe ein anderes Ziel. Diese Gesetzesänderung soll nicht kostenneutral sein, diese Gesetzesänderung muss zusätzlichen Spielraum auch für den Landtag bringen. Ich habe es gesagt: Sie werden die Elternzeit finanzieren müssen. Der Familienausgleichsfonds wird nicht ausreichen, Sie werden weitere Gelder brauchen. Dann werden Sie den Bürgerinnen und Bürgern, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in die Geldtasche greifen müssen, um das zu finanzieren. Sie müssen die AHV sichern, da brauchen Sie Geld. Sie brauchen für eine Pflegeversicherung Geld. Wie gesagt: Das funktioniert mit einem möglichst aufwandneutralen Ansatz nicht. Das Geld ist vorhanden, jetzt geht es einfach darum, dass man es richtig verteilt. Und mit dieser Vorlage findet das nicht statt. Seite 28: «Die langfristige Entwicklung der Gemeindereserven pro Kopf zeigt, dass alle Gemeinden ihre Reserven seit dem Jahr 2008 erhalten oder ausbauen konnten.» Das ist ein schöner Satz. Und deshalb gibt man den Gemeinden jetzt noch mehr Geld? Ich denke mir, mit dieser Vorlage werden eben die nächsten zehn Jahre etwa CHF 180 Mio. zu den Gemeinden verschoben und der Staat beziehungsweise der Landtag, das sind immer Sie hier drinnen, hat einfach CHF 34 Mio. weniger die nächsten zehn Jahre. Aber wie gesagt, das müssen dann diejenigen beantworten, die diese Vorlage am Ende des Tages im Rahmen der 2. Lesung auch unterstützen werden. Dann, Seite 31, da führt die Regierung aus, diese ganzen Betrachtungen seien natürlich ohne die Einmaleffekte bei Vaduz und Schaan berücksichtigt worden. Da würde mich doch vonseiten der Regierung interessieren: Kann sie diese Einmaleffekte gemäss Seite 31 bei den Gemeinden Schaan und Vaduz quantifizieren? Da wäre ich Ihnen auf die 2. Lesung dankbar, wenn Sie zusätzliche Ausführungen machen könnten. Dann zur Vernehmlassung. Da stelle ich fest, dass die Finanzkontrolle gemäss Seite 53 keine Stellungnahme abgegeben hat. Da bin ich ein wenig erstaunt. Mich hätte doch wundergenommen, was die Finanzkontrolle zu solchen Vorlagen meint. Aber gut, das ist jetzt so. Ebenfalls Seite 53, die Gemeinden begrüssen diese Vorlage natürlich. Ja, das wundert mich nicht. Denn ich denke mir, die Gemeinden machen ihren Job. Aber ich weiss einfach nicht, ob der Landtag seinen Job macht hier drin, wenn er diese Vorlage unterstützt. Fragen Sie einmal die Bürger, was sie so denken. Wenn dann der Bürger am Ende des Tages zwar sieht: Okay, meine Gemeinde kann mir zwar einen weiteren 100-Franken-Gutschein geben für irgendetwas, aber parallel habe ich einfach einen tieferen Nettolohn, da ich zum Beispiel jetzt die Pflegeversicherung finanzieren muss. Also da wünsche ich heute schon viel Vergnügen, wenn Sie das dann erklären müssen. Dann dieser horizontale Ansatz, die 30% auf Seite 55. Da frage ich mich halt bei 30%: Wie viel Überschuss hätten denn Vaduz und Schaan immer noch gemacht? Auch da wäre ich eigentlich der Regierung dankbar, wenn sie das Ausführen könnte. Was bedeutet das konkret für Vaduz und Schaan? Sind wir einmal ehrlich: Die Reserven bei Vaduz und Schaan werden weiter steigen. Das ist ja toll, aber das gibt immer mehr Druck für unvernünftige Investitionen - nach meinem Dafürhalten. Ich meine, der Bürger sieht, dass da viel Geld vorhanden ist. Dann kommt man auf tolle Ideen. Und den Gemeindesteuerzuschlag kann man aktuell ja nicht senken. Und wenn wir sagen: Okay, wir geben Schaan und Vaduz die Möglichkeit, den Gemeindesteuerzuschlag unter 150% zu senken, dann haben wir genau das Problem, das wir verhindern wollten: Dass alle Bürgerinnen und Bürger von Balzers bis Ruggell den gleichen Gemeindesteuerzuschlag haben. Ich muss Ihnen einfach schon sagen: In der ersten Legislaturperiode, etwa nach zwei Jahren, hatte ich damals bereits Anträge gestellt zu diesem Finanzausgleich. Aber natürlich nicht nur, dass die Gemeinden mehr bekommen. Die Gemeinden hätten auch etwas mehr bekommen, aber das Land natürlich auch. Und wenn diese Vorschläge von damals durchgegangen wären, wäre das Problem heute kleiner. Und wie gesagt, das ist erst zwanzig Jahre her. Mitunter wird es dann in zwanzig Jahren besser. Seite 59, finanzielle Konsequenzen. Da führt die Regierung aus: «Aus Sicht der Gemeinden wäre eine gewisse Mehrbelastung für das Land sehr wohl begründbar, da die Gemeinden aus ihrer Sicht einen deutlich höheren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts geleistet hätten.» Ja, das ist der Blickwinkel der Regierung. Wie gesagt, der geistige Vater ist ja die Stiftung Zukunft.li., die im Prinzip die Idee zu diesem horizontalen Finanzausgleich gebracht hat. Da gibt es eben ein Update zu dieser ursprünglichen Studie der Stiftung Zukunft.li. Das ist topaktuell, Februar 2022. Das können Sie auch alle nachlesen, auf Seite 40 in dieser Studie sagt die Stiftung Zukunft.li: «Mit einer Ausnahme verfügten Ende 2020 alle Gemeinden» - alle Gemeinden - «über (annähernd) 300% der jährlichen betrieblichen Aufwendungen oder deutlich mehr. Würden die gleichen Massstäbe wie beim Land gelten, wären praktisch alle Gemeinden gezwungen, die Reserven zu reduzieren.» Das sagt Ihnen der geistige Vater dieser Idee. Wie gesagt, zum Interview komme ich dann danach noch. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Deshalb, weil die Gemeinden ihre Reserven nicht reduzieren - beim Land müsste man etwas unternehmen -, gibt man den Gemeinden jetzt noch mehr Geld? Ist das eine gute Idee? Sie haben es vorhin beim Bus-Abo gesehen. Es führt einfach zu elf Lösungen - es führt nicht zu einer Lösung, es führt zu elf Lösungen. In dieser Studie wird dann auch noch ausgeführt, das Land brauche schon ein gewisses Reservepolster. Nein, das Land braucht ein massives Reservepolster. Denn wenn die Steuern zurückgehen, dann trägt das Land das Konjunkturrisiko. Ich hoffe, das werden wir nicht erleben, aber wenn ich so in die Welt hinausschaue, könnte das die nächste Zeit passieren. Übrigens gibt es auch eine schöne Grafik, wer das nicht lesen will, der kann das auch nachsehen - für die grafische Zunft. Es ist klar, was vorab steht, bei zehn Gemeinden wäre der Druck im Prinzip gegeben, um weitere Reserven abzubauen, zum Beispiel den Gemeindesteuerzuschlag auf 150% zu reduzieren. Das sagt Ihnen der Experte in diesem Bereich. Eine Gemeinde nicht, das ist meine Heimatgemeinde, die steht noch nicht so gut da, trotz den zusätzlichen Geldern, die man da die letzte Zeit bewilligt hat. Ich weiss halt nicht, wenn man sich das so zu Gemüte führt, ob man dann diesen Vorschlag wirklich noch gut findet. Im Endeffekt frage ich mich effektiv, ob dieser Input beziehungsweise diese Idee des horizontalen Finanzausgleichs für das Land wirklich gut ist für die Zukunft. Persönlich wage ich das zu bezweifeln. Eines ist sicher: Der Landtag nimmt sich selbst finanzpolitischen Spielraum und wird die Lohnnebenkosten, zum Beispiel für die Elternzeit, erhöhen müssen, während die Gemeinden einen Gutscheinwettbewerb betreiben. Parallel bezahlt man als Landtag die Versprechungen der Vergangenheit nicht. Ich für mich kann das nicht unterstützen. Wie gesagt: Die Lohnnebenkosten erhöhen und parallel diese Gelder verteilen, das ist doch ein Unding. Ich würde doch begrüssen, wenn das eine Mehrheit des Landtages nicht unterstützen könnte. Aber selbstverständlich, es obliegt Ihnen, was Sie dann machen. Sie müssen es ja dann den Bürgerinnen und Bürgern auch erklären.Dann wird auf Seite 59 ebenfalls von der Regierung nochmals das Ausfallrisiko für das Land thematisiert. Das kann ich auch nur unterstützen, das ist einfach das Risiko. Gerade die Neuen hier drinnen haben das noch nie erlebt, wie es ist, wenn man sparen muss. Das ist dann relativ ungemütlich. Aber jeder Mensch muss einmal diese Erfahrung sammeln, dann merkt er, was das bedeutet. Dann die finanziellen Konsequenzen für das Land, Seite 77ff. Da sehen wir ein Minus von CHF 3,4 Mio. Sie wissen alle, unsere Finanzplanung sieht nicht so gut aus. Mit dieser Gesetzesbestimmung, mit dieser Gesetzesabänderung, wird einfach die Finanzplanung nochmals negativer ausfallen. Kann das unser Ziel sein? Nach meinem Dafürhalten nicht. Wie gesagt, finanzpolitisch deshalb nicht verantwortbar. Wie bereits erwähnt: Wollen Sie lieber den Gutscheinwettbewerb bei den Gemeinden fördern und somit übrigens auch die Ungleichbehandlung, wir haben es im vorhergehenden Traktandum gerade live erlebt, und dann mitunter noch die Lohnnebenkosten erhöhen? Ich denke mir, das ist keine gute Idee. Statt plus CHF 20 Mio. für das Land, minus CHF 3,4 Mio. für das Land und das Konjunkturrisiko bleibt beim Land. Ich denke mir, so kann es nicht gehen. Mir kommt zu dieser Sache eigentlich nur noch Forrest Gump in den Sinn, wenn ich diese Tabelle sehe. Ich formuliere es jetzt positiv: Klug ist der, der Kluges tut. Wer Forrest Gump gesehen hat, weiss, was er effektiv gesagt hat beziehungsweise seine Mutter. Dann Seite 85, die SDGs. Auch da frage ich mich, wenn man auf Seite 85 beim Punkt 9.1 sieht: allgemeines Wohlergehen der Bevölkerung. Wird durch eine Ungleichbehandlung wirklich das allgemeine Wohlergehen der Bevölkerung gesichert? Von mir aus gesehen eben nicht. Dann kommen wir, wie gesagt, zu diesem Interview von Thomas Lorenz. Er ist auch überrascht, dass es für das Land höchstens kostenneutral sein soll. Das war übrigens noch in der Vernehmlassung so. Da war es noch eine rote Null, in der Zwischenzeit sind es minus CHF 3,4 Mio. Er sagt dann effektiv auch in diesem Interview, das topaktuell ist, von 23. November, dass es lediglich kostenneutral ausgehe, das hätte ihn schon sehr überrascht. Mich überrascht das auch. Ich werde das schlicht und einfach nicht unterstützen, ich kann das auch nicht verantworten. Weiter wird dann gefragt - und er ist Experte, er war langjähriger Stabsstellenleiter Stabsstelle Finanzen und befasst sich mit diesem Thema: Bekommen heute die Gemeinden genügend Geld aus dem Finanzausgleich, um ihre Aufgaben zu bewältigen? Und da sagt er: Ja, die Frage, die kann man seines Erachtens mit Ja beantworten. Das ist der Experte, der das Ihnen auch sagt. Weiter führt er aus, es sei ja bekannt, dass die Gemeinden das Credo vertreten, dass das Land bei einer Reform des Finanzausgleichs nicht profitieren dürfe. Das ist für ihn kein stichhaltiges Argument, denn schliesslich sprechen wir hier von Transferleistungen des Landes. Und die sollen wie bei anderen Transferleistungen so gestaltet sein, dass sie die gewünschten Ziele erreichen. Auch er sagt, im Prinzip würde man ja einfach vom Bankkonto des Landes Geld zum Bankkonto der Gemeinden transferieren. Und das Geld, das wird Ihnen dann fehlen, zum Beispiel um die Elternzeit zu finanzieren.Auch die Medien möchte ich hier schon ein wenig wachrütteln. Wer denkt, er würde mehr Gelder für die Medien bekommen, das wird dann halt auch schwierig, wenn zu wenig Geld vorhanden ist beim Land. Da muss ich auch den Medien sagen, wird es keine zusätzlichen Mediengelder geben können, da das Defizit immer grösser wird.Ich habe mir dann auch noch von der Stiftung Zukunft.li einmal den Zweck angesehen. Es ist ein liberaler Thinktank. Ich denke mir, hohe Lohnnebenkosten dürften wohl kaum im Sinne der Stiftung Zukunft.li sein. Wie gesagt, bei der Elternzeit droht das ganz konkret, dass eben die Lohnebenkosten steigen werden. Also ich könnte mir vorstellen, dass mitunter die Stiftung Zukunft.li wieder einmal einen Mittags-Apéro mit den Landtagsabgeordneten durchführt. Mir kommt fast vor, es ist wie bei Goethe, beim Zauberlehrling: «Herr, die Not ist gross! Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.» Wie gesagt, man hat diese Idee gebracht und nun hat man das Dilemma. Da würde ich jetzt doch dringend anraten - wenn man schon seine liberalen Grundsätze hochhält, dann sollte man tunlichst zusehen, dass die Lohnnebenkosten in diesem Land nicht erhöht werden, wenn das Geld ausreichend vorhanden ist. Dann haben Sie zur Finanzkommission die entsprechenden Antworten zu den Fragen erhalten. Und da sehen Sie auch, einmal waren die Fragen des Abg. Patrick Risch und einmal von meiner Seite: Wie müssen wir den k-Faktor anpassen, damit hier auch etwas für das Land übrigbleibt. Und da haben Sie die entsprechenden Antworten. Der k-Faktor müsste etwa auf 0,55 festgesetzt werden, dann würde es eine Verschiebung dieser Gelder zum Land geben. Und die Gemeinden würden teilweise auch profitieren, aber natürlich weniger als mit dem Vorschlag der Regierung. Ich bin zwar noch für Eintreten, aber dieser Vorlage - ohne massive Anpassung - werde ich sicher nicht zustimmen. Und ich möchte einfach darauf hinweisen: Ich werde die nächsten zwei Jahre bei jeder finanzpolitischen Debatte auf das hinweisen. Ich weiss schon, das hört man dann nicht gerne, aber ich werde darauf hinweisen. Ich werde auch eine Elternzeit nicht unterstützen. Von mir gibt es keinen Franken Lohnnebenkosten, wenn solche Ideen im Landtag mehrheitsfähig sind, werde ich das nicht unterstützen! Nein, ich werde sogar, sollte es ein Referendum geben, das aktiv begleiten. Und dann bin ich einmal gespannt, was der Bürger sagt. Der Bürger soll länger arbeiten bei der AHV, der Bürger soll mehr Lohnnebenkosten in Kauf nehmen, nur weil eine Landtagsmehrheit nicht bereit ist, zum Beispiel die Gelder in die AHV zu investieren oder in die Elternzeit. Da bin ich gespannt, was dann dieser Abstimmungssonntag zutage fördern wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich muss gerade an meinen Vorredner anknüpfen. Ich weiss nicht, vielleicht wohnt er in der Zwischenzeit in einem anderen Land. Ich dachte immer, er wohnt im Land, wo Milch und Honig fliesst. Heute habe ich einen anderen Eindruck gewonnen. Ich bin gespannt, Herr Lampert, wie Sie dann mit CHF 18 Mio. die Elternzeit finanzieren wollen. Die AHV wollen Sie finanzieren mit diesen CHF 18 Mio., die Pflegegeldversicherung wollen Sie finanzieren mit diesen CHF 18 Mio., die Mobilität wollen Sie finanzieren mit diesen CHF 18 Mio. und Sie haben schon einiges finanziert in der Vergangenheit mit diesen CHF 18 Mio. Ihr Geld ist schon lange weg. Also das ist schon mehr als aufgebraucht. Dann bitte ich den Finanzminister, einmal Aussagen zu machen: Wenn wir die Seite 21 hernehmen und die Nettofinanzvermögen der Gemeinden anschauen. Das ist ja zum Teil - für Balzers, das haben wir schon gehört - geschrumpft bis ins Jahr 2021, alle anderen Gemeinden haben ein höheres Nettofinanzvermögen. Wie sieht es denn mit dem Staat aus? Hat der Staat auch ein höheres Nettofinanzvermögen? Oder hat der Staat ein geringeres Nettofinanzvermögen im Vergleich 2013 bis 2021? Damit wir hier wenigstens Äpfel mit Äpfeln vergleichen. Ich, im Gegensatz zu Herrn Lampert, finde die Vorlage gut - vielleicht auch ein bisschen zu wenig gut, wie er. Für mich wäre es auch begrüssenswert, wenn auch noch der eine oder andere Franken für den Staat übrigbleiben könnte. Aber vielleicht gibt es ja hier noch eine Möglichkeit, um etwas nachzubessern. Wir haben tatsächlich grosse Herausforderungen, die auf uns warten und die finanziert werden müssen. Da bin ich mit Herrn Lampert einig. Aber dass ich den Gemeinden jetzt gar nichts gönnen würde, das sehe ich anders. Von mir aus gesehen ist die Vorlage soweit gut. Ich möchte auch unterstützen, was die Abg. Karin Zech-Hoop gesagt hat. Für Eschen und Mauren besteht ein berechtigter Einwand mit der Doppelbelastung für ihre Weiler. Die Gemeinde Triesenberg wird ja hier zusätzlich unterstützt. Für mich wäre es auch denkbar, dass die Gemeinden Eschen und Mauren irgendeinen Zusatzbeitrag, einen Sonderbeitrag - müsste das für mich sein - erhalten, ähnlich wie die Gemeinde Triesenberg, die ja auch zusätzliche Aufwände hat und die ja auch abgegolten werden. Dann wurde auch schon moniert, dass die Kleinheit allenfalls zu stark belohnt wird. Das sehe ich auch so. Das müsste man noch einmal prüfen. Für mich ist die Vorlage deshalb eine gute Vorlage, weil sie eben genau die Inländerdiskriminierung aufhebt. Wir wissen ja, dass gewisse im Ausland wohnhafte Verwaltungsangestellte geklagt haben, sie zahlen nur noch 150% des Gemeindesteuersatzes, währenddessen fast 50% der Liechtensteiner noch über 150% des Steuersatzes bezahlen müssen. Das ist für mich eine Inländerdiskriminierung, die aufgelöst gehört. Und mit dieser Vorlage können wir das erreichen.Auch haben wir heute ein Malus-System, dem wir begegnen müssen. Wenn eine Gemeinde einen wohlhabenden Steuerzahler ansiedeln kann, dann ist das für sie in aller Regel ein Nachteil und kein Vorteil, weil sie Geld aus dem Finanzausgleich verliert. Und dem ist auch entgegenzuwirken. Deshalb denke ich, ist es im Grundsatz eine gute Vorlage. Ich würde auch das eine oder andere noch nachbessern, aber aus diesem Grund jetzt die Vorlage abzulehnen, ich glaube, das wäre verantwortungslos. Wir haben hier etwas vorliegen, was ich im Grundsatz sehr begrüsse. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann möchte ich jetzt kurz unterbrechen für 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:55 bis 16:20 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 24, Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes fort.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nach den bisher gemachten Ausführungen meinen Fokus insbesondere auf den Finanzausgleich setzen. Es heisst ja Finanzausgleichsgesetz. Mit der Festlegung des k-Faktors und wie der Ausgleich umgesetzt wird und wie er sich auswirkt, darüber haben wir jetzt noch wenig erfahren. Wir haben erfahren, wie die Stellschrauben sind, dass ein horizontaler Ausgleich besteht, dass der k-Faktor 0,65 ist, und so weiter und so fort. Aber nicht, wie sich das dann auswirkt, wenn man an diesen Stellen schraubt. Es ist auch nicht ganz sicher - und deshalb komme ich dann darauf -, dass die Zielsetzung der Motion, die wir damals hatten mit der Beseitigung der Steuerdiskriminierung, erfüllt ist oder erfüllt werden kann, da doch sehr ungleiche Ausgleichszahlungen gemacht werden. Das Thema der Gemeindesteuersätze ist in dieser Debatte sehr wichtig. Warum? Bei einer Finanzausgleichsgemeinde hat die Festlegung des Gemeindesteuerzuschlags ganz direkt mit der Höhe des Finanzausgleiches zu tun. Deshalb hatten wir dieses Thema in der Motion im Dezember 2021, die dann im März im Landtag vorgestellt wurde, im Auge. Die Lösung, die wir damals hatten, war mit weniger Geld, auch mit dem horizontalen Ausgleich, angesetzt und ebenfalls zulasten von Vaduz und Schaan. Also die Gesamtthematik ist hier die gleiche. Das finden wir auch gut, also ich begrüsse diesen horizontalen Ansatz. Die Motion hatte zum Ziel, die Gemeindesteuersätze zu vereinheitlichen. Damit sich die Möglichkeit ergibt, dass die Gemeindesteuersätze auf 150% vereinheitlicht werden können, sodass wirklich jeder Bürger im Land auch den gleichen Wert hat und nicht, dass zum Beispiel ausländische Arbeitskräfte weniger Steuern zahlen - insbesondere in den Gemeinden, die in Liechtenstein einen höheren Gemeindesteuersatz haben. Das sind Balzers, Eschen, Mauren und Ruggell. Im Schritt 1 versuchten wir damals, das zu ermöglichen, dass man auf 150% heruntergehen könnte, dass diese Gemeinden einen Gemeindesteuerfuss von 150% ansetzen können. Und in einem zweiten Schritt wäre dann ein entsprechender Finanzausgleich darauf aufgesetzt gewesen. Damals wurde gleich vom Regierungschef diese Lösung, diese Revision des Finanzausgleiches in Aussicht gestellt und nun schauen wir diesen einmal an, ob dieser das auch erfüllen kann und wo Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind. Insbesondere ist es sehr wichtig, dass der Mindestfinanzbedarf - und da begrüsse ich auch, dass die standardisierte Steuerkraft heruntergesetzt wird von 200% auf 150%. Das ist sehr wichtig bei der Berechnung des Mindestfinanzbedarfs. Aber auf diese Weise, wenn die standardisierte Steuerkraft heruntergesetzt wird, muss automatisch der Mindestfinanzbedarf steigen. Das heisst, der geht nach oben und das muss auch berücksichtigt werden. Was neu ist oder was eine sehr grosse Änderung ist, ist, dass CHF 19 Mio. mehr in den Finanzausgleich hineingehen. Also in diesen Topf des Finanzausgleiches - neben dem bisherigen vertikalen System - gehen neu CHF 19 Mio. hinein. Jetzt geht es nur darum, dass es eine gerechte Verteilung gibt, dass es einen gerechten Ausgleich gibt oder dass es überhaupt einen Ausgleich gibt. Es gibt Extreme bei dieser Situation, so, wie sie von der Regierung vorgeschlagen wird, und zwar durch den Kleinheitszuschlag. Da profitieren die kleinen Gemeinden, das wurde auch schon gesagt, etwas mehr - Planken und Schellenberg zum Beispiel. Und es profitieren jene Gemeinden, die hohe Einwohnerzahlen haben und bereits schon auf einem Finanzausgleich von 150% sind, also die Gemeinde Triesen. Das verträgt dieses System schlecht, wie wir gesehen haben. Da müssen wir mit anderen Regulatorien noch etwas ausnivellieren. Die Regierung hat auch die Möglichkeit, dies vorzunehmen. Das Ziel ist nicht ganz erreicht worden, aber, wie gesagt, das kann noch nachgedoppelt werden. Die Gemeinden Gamprin und Planken werden zurückgeholt in den Finanzausgleich. Das ist auch eine Eigenart dieser Revision. Dass Gemeinden, die aus dem Finanzausgleich heraus waren, wieder in den Finanzausgleich hineingeholt werden. Die Einnahmenzuwachse gehen bei diesen Gemeinden in den Finanzausgleich und da werden die Anreize nicht mehr so gegeben, dass die Gemeinde durch Ansiedlungen und so weiter sich aus dem Finanzausgleich herausholen können. Also sie werden eigentlich in dem Finanzausgleich gehalten. Die Differenz innerhalb der Gemeinden ist sehr ungleich, ist ungleicher geworden, muss man sagen. Triesen und andere Gemeinden könnten in Zukunft extrem abheben, denn sie könnten so Reserven bilden. Was ich ihnen natürlich gönne, was aber eigentlich nicht der Sinn des Ausgleichs ist. So müssen wir die Verteilwirkung genau anschauen. Die Gemeinde Mauren zum Beispiel hat nur wenig zusätzliche Mittel erhalten. Andere Gemeinde erhalten Zugewinne in Millionenhöhe durch diesen Finanzausgleich. Das hat mittel- und längerfristig eine ungleiche Reserveentwicklung bei den Gemeinden zur Folge. Das muss man natürlich sehen. Dann, die horizontale Systematik ist angestrebt worden und die finde ich gut. Beim Rest kann man noch, wie gesagt, nivellieren, kann man das mit Korrekturen noch besser ausgleichen. Das Pro-Kopf-System auf den Mindestfinanzbedarf auszugleichen ist notwendig. Durch die lineare Systematik ist es insbesondere so, dass die kleinen Gemeinden wie Planken viel mehr bekommen. Mit einer Stufenlösung könnte man hier auch eine bessere Abstufung erreichen. Dann zu konstruktiven Kritikpunkten - ich möchte sie auch so verstanden haben: Konstruktiver Kritikpunkt 1: Es sollte keine Gemeinde über 100% hinausgehen bei der neuen Zuteilung. Das heisst, dass bei diesen Finanzausgleichszahlungen es nicht sein kann, dass gegenüber 2021, dem heutigen System, eine Gemeinde, wie es jetzt Triesen ist, mit 139% völlig oben hinausschwingt. Das macht keinen Sinn. Das ist kein Ausgleich in dem Sinn. Der konstruktive Kritikpunkt 2 ist: Vaduz und Schaan hat man bei der Berechnung des Mindestfinanzbedarfs herausgenommen, das hat auch schon die Abg. Karin Zech-Hoop ausgeführt, und hat dann mit den restlichen Gemeinden den Finanzbedarf festgelegt. So ist man draufgekommen, dass er eigentlich tiefer liegt. Obwohl er insgesamt bei den Finanzbedarfsausgaben um 10% gestiegen ist, hat man den bei 2% bei einer künstlichen Grösse festgesetzt. Das ist auch ein bisschen ein problematischer Punkt. Dadurch komme ich zum konstruktiven Kritikpunkt 3. Da gibt es die Möglichkeit, dass bei dieser Basis der Festlegung des Mindestfinanzbedarfes auch nochmals über die Bücher gegangen werden kann. Denn bei den Sanierungsmassnahmen des Finanzausgleiches wurde der Finanzausgleich massiv gekürzt vor Jahren und die Subventionen sind weggefallen. So ist der Mindestfinanzbedarf auf einer tieferen Basis angesetzt, sodass er die Wirklichkeit nicht richtig abbildet. Die Gemeinden, wie zum Beispiel Mauren, Eschen und Balzers, mussten dadurch insbesondere Ausgaben herunterfahren. Sie hatten einfach das Geld nicht mehr. Da der Mindestfinanzbedarf das nicht abdeckte, mussten sie ihre Investitionen auf mehrere Jahre aufteilen, sie konnten weniger investieren und das hat eine Langzeitwirkung. Den konstruktiven Kritikpunkt 5, den sehen wir in den Stellungnahmen der Gemeinden. Eschen und Mauren haben begründet dargelegt, dass sie mit ihren Doppelstrukturen, da sie diese aufrechterhalten müssen mit ihren Weilergemeinden Nendeln und Schaanwald, mehr Leistungen haben in ihren Finanzausgaben. Da haben sie auch einen klaren Vorschlag gemacht mit der Ergänzung von Kleinheitszuschlägen und dem Zuschlag der Abgeltung von Kosten für das Naherholungsgebiet. Also da könnte man mit einem heftigen Kleinheitszuschlag auch dieser Funktion der Doppelgemeinden gerecht werden. Das möchte ich anregen für die 2. Lesung, dass das angeschaut wird und dieses Anliegen der Gemeinden Eschen und Mauren aufgenommen wird. Dass dieses berechtigte Anliegen, das auch in ihren Stellungnahmen sehr gut begründet ist, nicht nur kommentiert wird im Bericht und Antrag, sondern auch berücksichtigt wird. Die Gemeinde Gamprin hat sehr viel getan für einen attraktiven Wirtschaftsstandort und hat dafür auch sehr viele Kosten eingesetzt für Infrastruktur und so weiter. Diese finanziellen Bemühungen der Gemeinden müssen sich auch finanziell auswirken. Aber die Gemeinde Gamprin ist dadurch wieder in den Finanz-ausgleich hineingeholt worden, wie ich es bereits ausgeführt habe. Wenn sie jetzt mehr Einnahmenzuschüsse haben, bleiben diese nicht bei der Gemeinde, da sie eben wieder in den Finanzausgleich involviert worden sind. Die Gemeinde hat auch stellvertretend für andere Gemeinden festgestellt, dass der Faktor (h), also diese horizontale Finanzierungslinie, lediglich die Gemeindefinanzen betrifft und dass bei der Anpassung die Gemeinden zumindest konsultiert werden müssen - also eine Konsultationspflicht bei den Gemeinden. Die Regierung sagt zwar, das sei systemwidrig oder systemfremd, aber ich möchte das anregen, dass beim Faktor (h) diese Konsultationspflicht auf die 2. Lesung aufgenommen wird. Ich weiss nicht, ob Vaduz diese Anregung wirklich ernst gemeint hat. Die Gemeinde hat einen Bonus für die Zentrumsfunktion als Hauptstadt, da sie strukturelle Lasten tragen müsse, angemeldet und hat den Wunsch geäussert, einen Sonderbeitrag für die Kosten dieser Zentrumslast zu bekommen. Vaduz hat ja wegen dieser Zentrumsgestaltung so viel Geld auf der hohen Kante, genau wegen dieser Zentrumsfunktion ist das Finanzwachstum bei der Gemeinde Vaduz ohne Ende. Aber ich vermute, dass die Gemeinde Vaduz das selbst nicht ernst gemeint hat. Aber dennoch ist es in der Stellungnahme aufgeführt und sorgt auch für ein gewisses Amüsement. Dann möchte ich dazu kommen, den Finanzausgleich ein bisschen genauer anzusehen. Denn Finanzausgleich heisst ja «Ausgleich», das Verb heisst «ausgleichen», das Attribut heisst «ausgleichend» und das sollte man auch bei den Zahlen wiederfinden, wenn man die Tabellen anschaut, wenn man den Finanzausgleich etwas tiefer anschaut. Interessant sind da auch - der Abg. Wendelin Lampert hat es angesprochen, nur er es in einem anderen Zusammenhang erwähnt oder aufgenommen - die UNO-Nachhaltigkeitsziele und Auswirkungen mit den SDGs. Ich erwähne jetzt hier nur einen, das ist noch interessant. Diese SDGs sind zwar aufgeführt, aber in der Umsetzung finde ich sie nicht wieder. Zum Beispiel das SDG 10, Unterziel 10.4, heisst im Bericht und Antrag: «Mit der Einführung einer horizontalen Finanzausgleichsstufe werden die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden reduziert und die Solidarität untereinander gestärkt. Damit wird die Gleichheit gefördert.» Diese Gleichheit widerspiegelt sich nicht ganz in der Umsetzung. Machen wir einen Exkurs in diese Ausgleichsverteilung gemäss Bericht und Antrag Nr. 116/2022, der uns vorliegt. Der heutige Ist-Zustand des Finanzausgleichs 2021 ist so, dass CHF 45,3 Mio. in diesen Topf hineingegeben wurden, und zwar vertikal vom Land. In diesem neuen Bericht und Antrag, das wurde schon ein paar Mal erwähnt, ist dieser Topf über CHF 19 Mio. höher, also ist er nun bei CHF 64,7 Mio. Die Differenz ist genau CHF 19,4 Mio., also sind in Prozenten 43% mehr in diesem Topf drin. Es wird viel mehr verteilt. Jetzt ist die Frage: Wo wird das verteilt, wie ist das Verteilungssystem? Das Land hat also bisher CHF 45,3 Mio. eingegeben und die Gemeinden Vaduz und Schaan durch den horizontalen Finanzausgleich neu CHF 15,2 Mio., und CHF 4,1 Mio. wird das Land zusätzlich noch mehr belastet betreffend den k-Faktor. Es hat verschiedene Tabellen. Nun müssen wir auch das Gleiche mit Gleichem vergleichen, also Äpfel mit Äpfeln und nicht Äpfel mit Birnen. Und dies betrifft insbesondere die Zuteilungen, was die Gemeinden Balzers, Eschen, Mauren und Ruggell betrifft. Man kann dort nicht die Zahlen nehmen - man kann das natürlich machen - und die Gemeinden mit 150% Gemeindezuschlag denjenigen Gemeinden mit deren Gemeindezuschlag festsetzen. Man muss das Äquivalent herunterbrechen, also die Gemeinden Eschen und Mauren haben einen Gemeindezuschlag von 180%, da müssen wir die Zahlen nehmen, wenn man das herunterrechnen würde auf 150%. Balzers hat 170% und Ruggell 175%, dass man dort auch das Äquivalent nimmt von 150%.Dann sieht das so aus: Die Gemeinde Triesen hat einen Ist-Zustand - ich nehme jetzt immer die Gemeinden im Vergleich zu Triesen, denn Triesen hat die höchste Quote, wie wir gehört haben, 139% schlagen sie oben hinaus - von CHF 3,2 Mio. Nach dem Bericht und Antrag bekommen sie neu CHF 7,6 Mio. Das heisst, CHF 4,4 Mio. mehr. Mehr als das Doppelte, das sind 139%. Wenn wir das mit Mauren vergleichen: Mauren hat Ist CHF 7 Mio., nach dem Bericht und Antrag CHF 7,8 Mio., also plus CHF 800'000. Wir haben gehört: Triesen CHF 4,4 Mio., Mauren CHF 800'000. Eschen hat CHF 7,5 Mio. Ist, nach dem Bericht und Antrag CHF 8,3 Mio., auch CHF 800'000, das sind 11% - im Gegensatz zu 139%. Balzers hat CHF 4,3 Mio. Ist und CHF 6,4 Mio. neu, das heisst, sie haben plus CHF 2,1 Mio. Das sind 48%, da kann man sagen, das ist einigermassen ausgleichend. Und Ruggell, diese Gemeinde ist noch interessant, hat einen Ist-Finanzausgleich von CHF 3,5 Mio. gemäss 2021 und nach dem neuen Bericht und Antrag CHF 4,2 Mio., hat also CHF 700'000 mehr. Dieser Ausgleich stimmt nicht. Hier kann man an gewissen Schrauben drehen und da erwarte ich von der Regierung, dass sie hier einen besseren Ausgleich schafft. Einerseits, dass man deckelt, dass man nicht eine Gemeinde gegenüber 2021 mehr als das Doppelte hinaufhebt. Das wären ja Finanzausgleichszuschüsse und kein Finanzausgleich in dem Fall, sondern eben Finanzzuschüsse. Beim k-Faktor gibt es auch eine Möglichkeit, denn der k-Faktor wurde für die Jahre 2008 bis 2011, damals sind die Subventionen und Grossprojekte weggefallen, auf Vorschlag der Regierung durch den Landtag dann auf 0,87 erhöht. So hat man die Subventionen und Grossprojekte aufgefangen, die bei den Gemeinden weggefallen sind. Bei den Sanierungsmassnahmen hat man deshalb dann wieder den Faktor gekürzt, hat aber damals, im 2018, dem Landtag drei Möglichkeiten vorgelegt. Wir haben hier nur eine Möglichkeit. 0,65 ist der vorgeschlagene k-Faktor und da hätte man auch mit verschiedenen Möglichkeiten variieren können. Damals hat man dem Landtag eine Variante mit 0,76/0,71 vorgelegt und der Landtag hat eine Wahlmöglichkeit gehabt. Neu ist es so, dass auch durch den etwas niedrig berechneten Mindestfinanzbedarf es natürlich für die Gemeinden weniger Finanzausgleich gibt. Und da gäbe es auch die Möglichkeit für die Regierung, dass sie diesen k-Faktor ganz leicht schraubt. Unser Vorschlag wäre zum Beispiel um 2%. Dann würde sich auch eine bessere Angleichung ergeben. Die Gemeinden würden nicht mehr wie jetzt von 9 bis 139% auseinanderklaffen, sondern es gäbe dann eine Prozentzahl von 11 bis 100%. Die Kleinstgemeinden belegen dann diese 11%, zum Beispiel Planken, aber Triesen und Balzers würden nicht mehr über 100% hinausschnellen. Und das gäbe auch für die Ausgleichsgemeinden die Möglichkeit, dass sie etwas mehr bekommen und dann könnten sie auf 150% Steuersatz zurückgehen und dann können sie diese Steuerdiskriminierung auch beseitigen. Soweit zu meinen Ausführungen. Ich könnte noch etwas sagen zum Finanzvermögen, was immer wieder angesprochen wurde. Das Finanzvermögen muss man auch ein bisschen differenziert anschauen. Ich kann es gut am Bespiel von Mauren darlegen. Dort hat die Gemeinde zum Beispiel die Reserven und Investitionsentwicklung in den letzten Jahren um CHF 6,5 Mio. abgebaut. Und für die Periode 2023 bis 2026 ist ein weiterer Minussaldo von CHF 6,4 Mio. geplant. Das ist für Investitionen. Seit drei Jahren hat zum Beispiel die Gemeinde Mauren kein Grundstück mehr in der Bauzone erwerben können und hat sogar 2020 eines veräussern müssen. Die Reserven müssen wir schon ein bisschen im Detail ansehen und wir dürfen sie auch nicht genau eins zu eins mit dem Land vergleichen. Der Vergleich zur Landesrechnung ist der, dass Investitionen in den Gemeinden im Verhältnis zum Aufwand viel grösser sind. Investitionen sind im Verhältnis zum Aufwand bei den Gemeinden im Durchschnitt bei 30% und beim Land sind es nur 5%. Also bei den Gemeinden, wenn sie zum Beispiel eine Schule bauen müssen für CHF 20 Mio., die Gemeinde Mauren oder Eschen, dann ergibt das ein ganz anderes Loch in diesen Reserven. Also die Reserven bei den Ausgleichsgemeinden kann man nicht vergleichen mit den Reserven der begüterten Gemeinden. Da muss man sehr genau hin-schauen und nicht einfach generell sagen: Die Gemeinden haben alle genügend Reserven, den Finanzausgleich braucht es nicht, man kann sogar den k-Faktor herunterschrauben und so weiter.Sie sehen, wenn man bei dem Ganzen ein bisschen tiefer geht, hat die Regierung Möglichkeiten. Und ich ersuche die Regierung, dass sie diese Anregungen, diese Möglichkeiten, die ich mit diesen konstruktiven Kritikpunkten vorgebracht habe, prüft und wenn möglich in die 2. Lesung aufnimmt. Ansonsten können natürlich Anträge gestellt werden nach der 2. Lesung. Ansonsten, da möchte ich der Regierung danken für diesen Bericht und Antrag, sind wir bei der Grundausrichtung ja auf der gleichen Linie. Und wenn diese Sachen aufgenommen werden, gibt es einen besseren Ausgleich, es gibt einen optimierteren Ausgleich und so können wir diese jetzt noch grossen Sprünge zwischen den Gemeinden, dieses Auseinanderklaffen der Gemeinden, dann etwas eindämmen und wirklich einen guten Ausgleich schaffen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst auch mein Dank an die Regierung und die Verwaltung für den vorliegenden Bericht. Er ist sehr interessant zu lesen - also, wenn man sich für die Zahlen interessiert. Nun ist er also da, der Vorschlag, den der Regierungschef angekündigt hat, als wir im März die Motion gegen die Inländerdiskriminierung besprochen hatten. Die Inländerdiskriminierung beim Gemeindesteuerzuschlag, die ja damals dann keine Mehrheit fand. Ich finde den Vorschlag grundsätzlich gut. Es hat ein paar Punkte drin, worüber man diskutieren kann, Herr Wendelin Lampert hat schon einige angetönt. Ich möchte vor allem noch auf den h-Faktor eingehen, der jetzt neu eingebaut wird. In meinen Augen ist der zu tief. Hier hätte ich dann auch eine Frage oder eine Anregung an den Finanzminister. Meine Frage lautet konkret, wieso er mit so einem tiefen Wert kommt in der Vorlage. Konkret sind das 30%, da gehen dem Land CHF 3,4 Mio. verloren. Da möchte ich schon fragen, warum er als Finanzminister auf Stufe Land mit diesem Vorschlag kommt - in meinen Augen müsste da mindestens eine Null stehen. Ich würde es auch begrüssen, wenn in der 2. Lesung der Wert auf 37% angehoben wird. Dann wäre es nämlich neutral, wie wir ja im Protokoll der Finanzkommission lesen konnten. Wenn man den dann aber auf 37% hochschraubt, dann müssten wir auch über die Bandbreite im Gesetz reden. Aktuell liegt sie mit 20 bis 40% vor. Das ist in meinen Augen dann zu eng, wenn wir schon mit 37% starten. Die Regierung ging ja in die Vernehmlassung mit einer Bandbreite von 20 bis 50%. Von den Gemeinden kam dann das Feedback, dass 50% zu hoch seien und sie schlugen dann 40% vor. Ich nehme einmal an, das war ein Kompromiss zwischen Geber- und Nehmergemeinden. Aber wenn wir jetzt neutral sein wollen, mit 37% starten wollen, dann ist die Bandbreite bis 40% einfach zu eng.Grundsätzlich möchte ich einfach nochmals einen Schritt zurück machen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wir müssen uns einfach schon bewusst sein, wenn wir über den Rhein schauen oder nach Vorarlberg, wir operieren hier - sowohl auf Gemeinde- als auch und auf Landesebene - auf extrem hohem Niveau. Dessen muss man sich einfach auch bewusst sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Regierungschef für die Vorlage, welche gut begründet ist und auch sehr interessante Aspekte aufzeigt. Ebenfalls danke ich auch dafür, dass dieses sehr wichtige Thema vom Regierungschef angegangen wurde und es ihm gelungen ist, einen Konsens mit den Vorstehern zu finden, welche somit auch hinter der Vorlage stehen. Natürlich ist jede Gemeinde in einer etwas anderen Ausgangslage als die andere. Umso erfreulicher ist es, dass sich alle Gemeinden im Grundsatz einig sind, dass die vorgelegten Anpassungen ein richtiger Schritt in die richtige Richtung sind. Ich begrüsse die Vorlage sehr, da auch der meines Erachtens sehr wichtige horizontale Ausgleich Berücksichtigung findet. Auch das wichtige Ziel mit der Reduktion der Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden erachte ich als sehr wertvoll. Ebenfalls schlägt die Regierung vor, die Standardisierung des Gemeindesteuerzuschlags nicht mehr mit 200%, sondern auf der Grundlage des tiefstmöglichen Gemeindesteuerzuschlags von 150% vorzunehmen. Ich möchte kurz auf die Aufgabenentflechtung eingehen: Die Gemeinden regen in ihrer Stellungnahme an, dass die Aufgabenentflechtung zwischen Gemeinden und Land wieder aufgegriffen und weiter umgesetzt werden sollte. Das ist verständlicher Weise nun nicht im Vorschlag zur Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes enthalten. Dies ist aber auch im Zusammenhang mit der Höhe des Finanzausgleichs zu sehen, der nun auch festgelegt wird. Da die Summe der Aufgaben den Finanzbedarf einer Gemeinde bestimmt, müssten Aufgabenentflechtung, also Neuzuordnungen von Aufgaben zwischen Land und Gemeinden, in die Berechnung einfliessen. Vorliegender Vorschlag konzentriert sich auf die heutige Aufgabenzuteilung. Das sollte Regierung und Gemeinden nicht davon abhalten, möglichst bald Gespräche aufzunehmen, um bei der Aufgabenzuteilung in absehbarer Zukunft einen Schritt weiterzukommen, nach Möglichkeit bis zur nächsten Festlegung des Finanzbedarfs in Verbindung mit den Faktoren k und h.Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann mich den Dankesworten anschliessen. Dass ein Konsens unter den Gemeinden zu finden war, ist löblich, allerdings auch nicht sehr verwunderlich, da der Vorschlag ja auch auf Kosten des Landes geht. Ich möchte gerne meine Ausführungen zum Monitoringbericht zur Energiestrategie wiederholen. Es stehen grosse und komplexe Herausforderungen vor uns, allen voraus die Klimastrategie, die Energiestrategie, das Mobilitätskonzept bis hin zu einer zukunftsfähigen Raumplanung. Aber auch im sozialen Bereich ist mit grossen Herausforderungen zu rechnen, wie es bereits einige Abgeordnete ausgeführt haben. Das alles wird das Land sehr viel Geld kosten. Nur gemeinsam kann es uns gelingen. Deshalb sollten wir uns die spezielle Bürgernähe der Gemeindepolitik zunutze machen und sie über Bonuszahlungen motivieren, ihr Engagement zur Erfüllung vom Landtag oder der Regierung bestimmter Leistungskennzahlen zu erhöhen. Deshalb möchte ich anregen, dass zusätzlich zum h- oder k-Faktor ein b-Faktor für Bonuszahlungen eingeführt wird. Es versteht sich von selbst, dass dafür etwas mehr Geld beim Land verbleiben muss, damit ein gewisser Gestaltungsspielraum zur Auslegung des Bonusfaktors erhalten bleibt. Diesbezüglich möchte ich selbstverständlich auch das Votum des Abg. Wendelin Lampert unterstützen. Die Aufgabenentflechtung ist ein komplexes Unterfangen und ich denke, über einen Bonusfaktor kann diese Komplexität gerade zur Umsetzung von landesweiten Strategien reduziert werden. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen - ich wiederhole jetzt meine Ausführungen zum Monitoringbericht zur Energiestrategie -, dass der Landtag oder die Regierung passende Leistungskennzahlen für die Gemeinden definiert und dass jede Gemeinde in Abhängigkeit der Zielerreichung als Ergänzung zum h- oder k-Faktor einen jährlichen Leistungsbonus erhält. Ob sie lieber PV-Anlagen an Fassaden zulassen, eine Nahwärmeinfrastruktur errichten oder doch lieber grosszügig subventionieren, liegt dann im Ermessen der Gemeinden beziehungsweise der Gemeinderäte oder Vorsteher. Ich möchte jetzt aber nicht zu tief ins Detail gehen und bitte die Regierung, diese Anregungen aufzunehmen. Eine grobe Vorgabe von Leistungskennzahlen für den Bonusfaktor ist absolut ausreichend. Im Detail kann der Bonusfaktor in den jeweiligen Traktanden, wie beispielsweise dem Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept, dann bestimmt werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich halte den vorliegenden Bericht und Antrag, die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes und die Festlegung der Faktoren (k) und (h), und den damit verbundenen Antrag als stimmig - wen überrascht's. Ich erkläre Ihnen auch gerne, weshalb ich zu diesem Schluss komme. Mit dieser Vorlage bleibt die Gemeindeautonomie und somit auch das jeweilige Unternehmertum intakt. Die Wahlfreiheit erhöht schlussendlich den Druck auf die eigenen Anstrengungen der Gemeinden, um so ihren Einwohnern und Einwohnerinnen einen möglichst tiefen Steuersatz anbieten zu können. Die primären Schwachstellen im heutigen Finanzausgleichssystem werden damit grösstenteils minimiert. Die Unterschiede in der Steuerkraft und im Finanzvermögen der Gemeinden sind beträchtlich. Es ergibt keinen Sinn, dass man auf Kosten der Steuerzahler dabei hilft, Reserven von Vaduz und Schaan in diesem Ausmass zu äufnen. Auf der anderen Seite gibt es Gemeinden, welche mit Transferleistungen vom Land angehoben werden müssen, weil sie nicht über historisch gewachsene Standortvorteile verfügen.Die Gemeinden mit hoher Steuerkraft sind im jetzigen Finanzausgleich gar nicht involviert. Der Mindestfinanzbedarf errechnet sich bekanntlich aus der Multiplikation der durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Gemeinden der letzten vier Jahre und dem Faktor (k), welcher für die Finanzausgleichsperiode 2020 bis 2023 auf 0,67 festgelegt wurde. Durch den Faktor (k) von 0,65 und dem Finanzbedarf von CHF 7'518 und einem horizontalen Ausgleichssatz (h) mit 30% bekommen die Finanzausgleichsgemeinden ab 2024 mehr Mittel und die Steuerkraftunterschiede zu den Nicht-Ausgleichsgemeinden könnten damit vermindert werden. Das sieht man dann auch sehr schön - wen verwundert's - auf Seite 77 bei der Gemeinde Ruggell. Dort habe ich nicht ganz verstanden, was der Abg. Johannes Kaiser angeführt hat. Ich sehe dort einen durchschnittlichen Zuwachs über die Periode 2018 bis 2021 von CHF 1,5 Mio. Mehreinnahmen. Ich glaube gehört zu haben, dass Sie gesagt haben, bisher waren es im 2021 CHF 3,5 Mio. und nachher CHF 4,2 Mio. Aber da kommt ja dann noch der horizontale Ausgleich dazu und gesamthaft wären es dann CHF 5,1 Mio., sprich auch im Jahre 2021 wären CHF 1,6 Mio. mehr vorhanden gewesen. Nachdem die Gemeinden frühzeitig einbezogen wurden, wird diese Vorlage von den Gemeinden mitgetragen, weil bis auf ein paar zusätzliche Wünsche das Resultat überzeugt. Vor allem überzeugt mich auch, dass es ein System ist und kein Flickwerk. Denn wenn wir anfangen, bei jeder Gemeinde irgendeinen Ausgleich zu schaffen, dann ist es für mich kein durchgängiges System mehr und es wird dann auch zukünftig bedeutend schwieriger, dies zu steuern. Ein horizontales System, mit dem auch flexibler auf Veränderungen reagiert werden kann, ist somit einem rein vertikalen Ansatz vorzuziehen. Aus meiner Sicht werde ich mich jedoch auch zukünftig dafür einsetzen, dass durch die Entflechtung bei der Aufteilung von Aufgaben zwischen Land und Gemeinden die Verantwortlichkeit sowie der Anreiz, die Kosten aus eigenem Interesse positiv beeinflusst werden könnten. So ortet die Stiftung Zukunft.li Handlungsbedarf beim Personalaufwand in Kindergärten und Primarschulen, den Ergänzungsleistungen und der Alterspflege sowie der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Zum Beispiel werden die Kosten für die Alters- und Pflegeheime pro Kopf über alle Gemeinden verteilt und somit wird das Bestreben, die Kosten durch Massnahmen tief zu halten, nicht gefördert. Das Bestreben der Gemeinden, Synergien zu nutzen, muss noch weiter gefördert und mit Massnahmen vorangetrieben werden. Die Gemeinden und der Staat müssen den Spagat «Gewinnstreben und Gemeinwohl» gemeinsam meistern. Ein Schlüssel liegt im vorliegenden horizontalen Ressourcenausgleich oder horizontalen Ausgleich, welcher die Solidarität zwischen den Gemeinden stimulieren kann. Die Zusammenarbeit und die Koordination zwischen Gemeinden sowie dem Land bei der Erarbeitung von Strategien für den Wirtschaftsstandort können dadurch verbessert werden, weil man schliesslich im gleichen Boot der Steuerkraftunterschiede sitzt.
Ein möglichst liberales System sollte so konzipiert sein, dass ein Gemeinwesen möglichst hohe Anreize hat, seine Aufgaben effizient zu erfüllen. Nun hoffe ich, dass dieser Vorstoss auf der Zielgeraden auch ins Ziel kommt. Deshalb ist ein Eintreten auf diese Vorlage für mich sonnenklar, da dadurch auch das Unternehmertum der Gemeinden weiterhin gefördert wird und auch mit den Mehreinnahmen natürlich der Gestaltungsraum der Gemeinden gesteigert wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dietmar Lampert
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich dem Dank beim zuständigen Ministerium für den uns vorliegenden Bericht betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes meiner Vorredner anschliessen. Ich unterstütze die uns vorliegende Vorlage vollumfänglich, zumal sie auch mit den Gemeinden so abgestimmt worden ist. Gerade aus Sicht finanzschwächerer Gemeinden mit einem geringen Eigenfinanzierungsgrad, welche zur Finanzierung der ihnen obliegenden Aufgaben sehr stark abhängig sind vom Finanzausgleich, kommt diese Gesetzesanpassung sehr entgegen. Der Abg. Johannes Kaiser hat ausgeführt, dass die Kleingemeinden Planken und Schellenberg aufgrund der Kleinheitszuschläge hier sehr gut wegkommen. Sie müssen dabei aber auch bedenken, dass diese beiden Gemeinden aufgrund ihrer topografischen Lage über keinen eigenen Wirtschaftsstandort mit einer Ansiedlung von Industrie, grösseren Dienstleistern oder einer Gewerbezone verfügen können und somit bei der Ertragssteuer einen Nachteil haben. Die Zweckerweiterung des Finanzausgleichsgesetzes durch die Einführung einer horizontalen Finanzausgleichsstufe zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden ist dabei von zentraler Bedeutung. Auch die weiteren Anpassungen zur Berechnung der standardisierten Steuerkraft, die Festlegung des Faktors (k) zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs sowie die Linearisierung der Zuschlagssätze für die Kleinheit sind zu begrüssen. Dann hätte ich noch folgende Fragen betreffend diese Vorlage:Mit der Stufe 2 des Finanzausgleichs werden kleineren Gemeinden zusätzliche Beiträge ausgerichtet, um den höheren Finanzbedarf pro Kopf auszugleichen. Die Bandbreite zur Berechtigung von Kleinheitszuschlägen liegt bei bis zu 3'300 Einwohnerinnen und Einwohnern. Meine Frage wäre nun, wodurch ist eigentlich der Grenzwert von gerade 3'300 Einwohnern objektiv begründet?Dann zum zweiten Punkt: Der vorliegende Bericht und Antrag wird als Totalrevision angepriesen, was rein aus der Sichtweise eines Finanzzuweisungssystems so auch richtig ist. Die Abgeordneten Manfred Kaufmann und Mario Wohlwend haben bereits in diese Richtung argumentiert, aber wäre es im Zuge dieser Totalrevision nicht auch angebracht gewesen, eine weitere Stufe der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden vorzunehmen, so wie es im Jahr 2018 in einer Arbeitsgruppe bereits aufgearbeitet wurde? Ich sehe hier die Entflechtungsgebiete betreffend der Lehrerbesoldung an Gemeindeschulen und Kindergärten, unterrichts- und lehrpersonenbezogene Sachkosten der Gemeindeschulen, Sonderschulung, wirtschaftliche Hilfe, Ergänzungsleistungen, Betreuungs- und Pflegegeld für häusliche Betreuung, stationäre Alterspflege, ausserhäusliche Kinderbetreuung und Familienhilfen. Was ist der Grund warum im Zuge der Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes auf eine weitere Entflechtung zwischen Land und Gemeinden verzichtet wurde? Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gerne gebe ich Ihnen, Herr Abg. Mario Wohlwend, zu unseren Zahlen, die wir ausgetauscht haben, eine Antwort. Sie haben natürlich recht. Im Finanzausgleich 2021 ist der Ist-Zustand für Ruggell CHF 3,5 Mio. Durch die Finanzrevision gibt es einen Zugewinn von CHF 1,6 Mio., das sind CHF 5,1 Mio. Nur müssen wir das Gleiche mit dem Gleichen vergleichen. Die Gemeinde Ruggell hat ja einen Steuerfuss von 175% Gemeindesteuerzuschlag. Das Ziel war ja bei der Motion, das Ziel ist ja auch bei der Vorlage des Finanzministers, dass alle Gemeinden die Möglichkeit haben, dass sie auf 150% Steuerfuss zurückgehen können. Der Steuerverlust 2021, also mit diesem neuen Bericht und Antrag, ist bei Ruggell, wenn die Gemeinde auf 150% zurückgeht, CHF 900'000 weniger. Also dann bleibt netto eine Steuerreduktion von CHF 700'000. Es ist also nur ein Mehrwert von CHF 700'000. Das ist die Begründung. Und zu Ihnen, Herr Abg. Dietmar Lampert: Ich bin natürlich sehr froh, dass die Gemeinden Schellenberg und Planken in diesen Sog hineinkommen von diesem neuen linearen Einwohnerzuschlag. Das ist der Grund, weshalb Schellenberg und Planken relativ gut wegkommen. Das andere ist ganz klar: Sie haben kein Gewerbe, nichts. Aber vorher war ein stufenweiser Einwohnerzuschlag und durch den linearen be-kommt Schellenberg etwas mehr und Planken etwas mehr, worüber wir beide natürlich bei Schellenberg sehr, sehr glücklich und froh sind. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Das ist natürlich richtig. Nur, da jetzt für den standardisierten Steuersatz die 150% herangezogen werden, ist es, wenn man dann einen höheren Steuersatz hat, wie ein Bonus, den die Gemeinde erarbeitet. Denn gerechnet wirdder Mindestfinanzbedarf gegenüber dem standardisierten Steuersatz. Und wenn man den standardisierten Steuersatz mit den 150% auslegt, dann ist das quasi wie ein Bonus. Die Differenz bleibt ja trotzdem, das stimmt schon. Wenn ich natürlich jetzt auf 150% zurückgehen würde, dann hätte ich, das habe ich auch ausgerechnet, circa CHF 900'000 weniger. Allerdings habe ich natürlich jetzt mit diesem horizontalen Ausgleich gesamthaft dann ja die CHF 1,5 Mio. oder CHF 1,6 Mio. mehr. Also gibt es dann eine Mehreinnahme mit 150% von CHF 500'000 bis CHF 600'000. Also ich habe am Schluss mehr mit einem Steuersatz von 150%. Nach Adam Riese ist es zumindest so. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Nur ganz kurz. Sie haben nicht diese CHF 1,6 Mio. mehr, sondern Sie haben netto dann CHF 700'000 mehr.Abg. Mario Wohlwend
Ja, klar.Abg. Johannes Kaiser
Aber eben, deshalb nochmals, ich möchte dann das Wort dem Regierungschef geben, dasselbe gilt auch für die Gemeinden Mauren und Eschen. Sie bekommen ja CHF 2,8 Mio. Aber wenn sie von 180% Gemeindesteuersatz heruntergehen auf 150% - was ja das Ziel gewesen ist bei der Motion und hier wäre es auch das Ziel, dass sie heruntergehen können - können sie wohl kaum heruntergehen, denn dann haben sie nur noch CHF 800'000 für Investitionen. Das ist es. Und schlussendlich zählt das, was im Portemonnaie ist. Also die Gemeinde Eschen kann vielleicht, die Gemeinde Mauren kann jedenfalls kaum von 180% auf 150% Gemeindesteuersatz zurückgehen, weil es de facto halt nur CHF 800'000 sind. Im Gegensatz zur Gemeinde Triesen, die auf 150% standardisierte Steuerkraft berechnet wird und auch 150% Steuersatz hat, hat CHF 4,4 Mio. mehr. Bisher CHF 3,5 Mio., nachher neu CHF 4,4 Mio. mehr. Und das ist kein Ausgleich. Hier stimmt etwas im System nicht. Das wollte ich damit sagen. Das kann man aber gut korrigieren. Es gibt Möglichkeiten, die in die 2. Lesung hineingearbeitet werden können, damit das näher zusammenkommt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Mit den Mehreinnahmen, die hier möglich sind, und mit einer Brise Unternehmertum, ist sehr Vieles möglich. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit erschöpft sich die Plenumsdebatte und ich übergebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja das ist eine gute Diskussion, so macht das doch Spass. Bevor ich auf die Fragen und Voten eingehe, möchte ich ein paar generelle Ausführungen zum vorliegenden Bericht und Antrag machen. Die Regierung kann Ihnen heute die vorliegende Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes inklusive der Vorschläge zur Festlegung des Faktors (k) - was wir auch müssen, zu dieser Zeit - und neu auch für den Faktor (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2027 vorlegen. Dies nach einer langjährigen Phase mit diversen parlamentarischen Vorstössen und dem Vorbringen von einigen Anliegen der Gemeinden, in welchen auf Fehlentwicklungen oder Schwachstellen im bestehenden System hingewiesen wurde. Dabei wurde jedoch jeweils betont, dass sich das auf das Jahr 2008 eingeführte ausgabenorientierte Finanzausgleichssystem grundsätzlich sehr bewährt habe und keine Abkehr von diesem gewünscht werde. So schlug die Regierung zuletzt im Rahmen einer Vernehmlassung im Jahr 2019 vor, die hohen Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden durch eine anteilige Abgeltung, der den Mindestfinanzbedarf übersteigenden Steuerkraft zugunsten des Landes reduzieren zu wollen. Dieser Vorschlag wurde nicht gutgeheissen und deshalb nicht weiterverfolgt.Mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode wurden die Arbeiten rund um das Finanzzuweisungssystem wieder aufgenommen und dieses nochmals einer eingehenden Prüfung unterzogen. Dabei wurden die bis dahin geäusserten Anliegen des Landtags sowie der Gemeinden aufgenommen und so weit als möglich berücksichtigt. Da das Finanzzuweisungssystem für die Aufgabenerbringung der Gemeinden von zentraler Bedeutung ist, wurden diese frühzeitig in den Erarbeitungsprozess involviert. Auf der einen Seite soll an der Ausgabenorientierung festgehalten werden. Andererseits schlägt die Regierung mit der gegenständlichen Totalrevision diverse Systemanpassungen vor. Am Wesentlichsten ist, das haben Sie schon ausgeführt, die Einführung einer horizontalen Finanzausgleichsstufe, mit welcher die beutenden Steuerkraftunterschiede sowie die Solidarität der Gemeinden untereinander gestärkt werden soll. Durch die Weitergabe der abzugebenden Mittel der Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Steuerkraft wird eine Stärkung der Empfängergemeinden erreicht. Des Weiteren ergeben sich mit der geplanten Änderung der Berechnung der Steuerkraft mit dem tiefstmöglichen Gemeindesteuerzuschlag von 150% sowie der linearen Ausgestaltung der Zuschlagssätze für die Kleinheit wesentliche Systemverbesserungen, welche in den vergangenen Jahren immer wieder zu Kritik geführt haben. Diese Systemumstellungen können anhand einer Modellrechnung auf der Grundlage der vergangenen Jahre weitgehendst neutral für das Land umgesetzt werden.Unabhängig von den vorgeschlagenen Systemanpassungen gilt es, auf der Grundlage des Finanzbedarfs der Gemeinden in den Jahren 2018 bis 2021 den Faktor (k) und damit den Mindestfinanzbedarf für die kommende Finanzausgleichsperiode festzulegen. Dabei zeigt sich, dass die durchschnittlichen Gesamtausgaben pro Kopf aller Gemeinden massgeblich gestiegen sind. So erhöhten sich die durchschnittlichen Gesamtausgaben aller Gemeinden pro Kopf von CHF 6'571 auf CHF 7'518, was jedoch massgeblich auf Zunahmen bei den finanzstärksten Gemeinden zurückzuführen ist. Ohne die Gemeinden Vaduz und Schaan sowie die einmaligen Corona-Hilfen der Gemeinden stieg der durchschnittliche Finanzbedarf um 2% an. Diese Zunahme wird im Antrag der Regierung zur Festlegung des Faktors (k) durch den Landtag anerkannt, was zu einem Mehraufwand für das Land von rund CHF 2,4 Mio. pro Jahr führen würde. Dieser muss jedoch losgelöst von den weiteren Reformvorschlägen betrachtet werden, da es ohnehin gemacht werden müsste.Von zentraler Bedeutung für die vorgeschlagenen Systemanpassungen sowie die Festlegung der Faktoren (k) und (h) ist es, dass das Finanzzuweisungssystem als Ganzes betrachtet werden muss. So soll mit den vorgeschlagenen Massnahmen eine deutliche Verbesserung des Systems erreicht werden, wobei diese nicht auf einzelne Gemeinden ausgerichtet sind. Auch wenn einzelne Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung aufgrund der individuellen Gegebenheiten einen zusätzlichen Finanzbedarf vorbringen, muss dieser Forderung aus Sicht des Gesetzgebers oder der Regierung mit grosser Vorsicht begegnet werden. Bei einer Anerkennung von individuellen Finanzbedürfnissen einzelner Gemeinden durch jeweils zusätzliche Finanzausgleichszahlungen durch das Land würden für die Gemeinden keine Anreize mehr bestehen, eigene zusätzliche Mittel zu generieren. Dadurch würde das ausgabenorientierte System mittelfristig infrage gestellt. Auch wenn die vorgeschlagenen Massnahmen je nach Steuerkraft und Einwohneranzahl unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden haben, ist das System als Ganzes einheitlich und ausgeglichen ausgestaltet.Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aus Sicht der Regierung mit der Umsetzung der gegenständlichen Vorlage eine deutliche Verbesserung gegenüber dem heutigen System erzielt werden kann. So werden die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden deutlich reduziert, die finanzschwächeren Gemeinden deutlich gestärkt sowie weitere Fehlanreize im bestehenden System ausgemerzt.Dann komme ich zu Ihren Fragen. Zuerst zur Abg. Karin Zech-Hoop. Sie haben wegen Ihrer Motion zur Inländerdiskriminierung ausgeführt, dass es Gemeinden gibt, die dann nicht senken können. Das ist eine interessante Information, die auch in den Stellungnahmen nirgends zu finden war. Unser Vorschlag gibt den betroffenen Gemeinden mehr Mittel, als sie mit der Motion bekommen hätten. Also kann dies nicht an unserer Vorlage liegen, sondern dann halt am hohen Mittelbedarf der Gemeinden. Vor diesem Hintergrund müssten sich die Gemeinden dann auch nochmals melden, wenn das aus ihrer Sicht ein Ziel wäre, aber nicht möglich wäre. Aber ich habe diese Information so nicht. Dann haben Sie ausgeführt, dass gewisse Gemeinden nur 9%, andere 139% mehr bekommen würden. Da muss man aus meiner Sicht nicht nur den prozentualen Anstieg ansehen, sondern eben auch den absoluten. Sie sprechen hier von der Gemeinde Triesen. Die haben pro Kopf absolut den absoluten tiefsten Finanzausgleich bekommen und bekommen jetzt immer noch den tiefsten. Ich habe mir die Zahlen noch irgendwo herausgeschrieben, es ist so: Finanzausgleichszahlung pro Kopf, die Gemeinde Triesen, Ist 2021: CHF 592, Modell 2021: CHF 1'418. Nehmen wir jetzt beispielsweise Mauren, Ist: CHF 1'578, Modell: CHF 2'215. Sie sehen also, Triesen bleibt sogar unter dem, was Mauren heute schon bekommt mit dem neuen Modell. Aber natürlich, prozentual ist es so, wie Sie sagen. Ich glaube, wir müssen einfach die ganze Sicht haben. Sie haben dann ausgeführt: Ohne Mehrleistungen dieser Anstieg, das geht nicht. Auch die anderen Gemeinden bringen hier keine Mehrleistungen in dem Sinne, sondern wir regeln das System neu. Es ist nicht so, dass es eine leistungsabhängige Abgabe wäre, sondern es war der Wunsch - ich komme dann beim Abg. Wendelin Lampert noch einmal dazu -, der dreimalige Wunsch des Landtages, den Gemeinden mehr zu geben, sie zu stärken. Und diese Stärkung schlagen wir jetzt vor. Die Regierung hat auch schon andere Vorschläge gemacht, die dem Land mehr gebracht hätten. Diese wurden hier drin nicht begrüsst. Also vor diesem Hintergrund setzen wir hier auch um, was politisch gewünscht war. Das möchte ich einfach hier vielleicht schon vorausschicken.Dann haben Sie gesagt, wir sollen die Kleinheitszuschläge kritisch würdigen. Da möchte ich auf die Seite 58 verweisen. Sie haben gefragt, ob anstelle einer Linearisierung nicht eine feinere Abstufung besser wäre. Nein, wäre es nicht. Das müssen wir auch nicht noch einmal prüfen, denn eine Abstufung hat immer die Stufeneffekte. Und das ist genau das, was wir abschaffen wollten, deshalb linearisieren wir. Also ich glaube, da werden wir keine grossen Ausführungen auf die 2. Lesung machen müssen. Denn besser als kleine Stufen ist keine Stufen - und das haben wir aus meiner Sicht jetzt hier auch drin.Dann ein Thema, das immer wieder kommt, das sind die Doppelstrukturen und dass wir das auch noch einmal prüfen sollen. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist geprüft. Sie können die Ausgaben pro Kopf der letzten Jahre - ich glaube, das finden Sie auf der Seite - ich weiss es jetzt gerade nicht auswendig - jedenfalls finden Sie die Ausgaben pro Kopf im Dokument und da sehen Sie: Die Gemeinden Eschen-Nendeln und Mauren-Schaanwald haben eben keine höheren Ausgaben über die letzten zehn Jahre pro Kopf. Wenn man das vergleicht mit Balzers oder Triesen, dann sind sie auf dieser Flughöhe. Man kann jetzt natürlich nicht Eschen-Nendeln mit Schellenberg vergleichen, sondern man muss es halt mit ähnlichen Gemeinden vergleichen. Jetzt kann man sagen, Balzers hat auch eine Doppelstruktur mit Mäls oder Triesen mit der Säga oder was auch immer. Aber es gibt dort nicht diese Unterschiede, dass wir sagen: Okay, diese Doppelstrukturen brauchen mehr. Vor diesem Hintergrund ist es schwierig zu rechtfertigen. Auch wenn man die Investitionen in den letzten Jahren anschaut, da war die Gemeinde Mauren auf Platz 3, hinter Vaduz und Triesen. Wenn ich dann höre, die haben die Investitionen gedrosselt, dann sehe ich das nicht oder wir sehen das als Land nicht, wo die gedrosselt wurden. Vor diesem Hintergrund ist zwar das Argument mit den Doppelstrukturen auf den ersten Blick schon ein schlagendes, wenn man aber die Fakten oder die Zahlen anschaut, ergibt sich das für uns nicht. Aber wir werden das auf die 2. Lesung nochmals so ausführen. Nur werden wir wahrscheinlich nicht zu neuen Erkenntnissen kommen.Dann haben Sie, Frau Abg. Karin Zech-Hoop, beim Mindestfinanzbedarf gesagt, dass wir zwei Gemeinden scheinbar willkürlich herausnehmen. Willkürlich wäre es nicht, wenn wir Schaan und Vaduz herausnehmen würden, weil das die finanzstärksten Gemeinden mit den grössten Ausgaben sind. Es wäre also schon sachlogisch. Aber es ist so, dass das so nicht stimmt. Der Finanzbedarf wurde vor vier Jahren und auch heute mit allen Gemeinden berechnet. Die Herausrechnung der Gemeinden Vaduz und Schaan und auch der einmaligen Corona-Hilfe wurde nur als Entscheidungshilfe dann vorgenommen, damit der Landtag festlegen kann, ob diese Mehraufwendungen anerkannt werden sollen oder nicht. Also es gibt hier keine harte Regel, wie das passieren muss. Sondern wir machen hier als Entscheidungshilfe einen Vorschlag, man kann den dann anpassen oder nicht. Wir haben es berechnet, mit allen Gemeinden, und dann haben wir gesagt: Wir glauben, es reicht auch, wenn man das anders betrachtet. Deshalb haben wir diesen Vorschlag so gemacht, wie wir ihn dann gemacht haben. Dann zur Frage des Ziels des sparsamen Umgangs mit Steuergeldern: Nein, dieses Ziel erreichen wir mit dieser Vorlage nicht. Aber, wie ich vorhin gesagt habe, der Landtag hat uns dreimal gesagt: Bitte stärkt die Finanzausgleichsgemeinden. Nein, wir wollen nicht, dass man hier den grossen Gemeinden das Geld wegnimmt und in die Staatskasse legt. Denn das wollte die Regierung. Vor diesem Hintergrund ist es schwierig, wenn man dann das tut, was man soll - dann kann man nicht gar alle Ziele erreichen. Vor diesem Hintergrund, ja, ist dieses Ziel nicht erreicht. Dann zur Abg. Norma Heidegger, Sie haben gefragt, Seite 66, zu diesem Regressionsmodell. Auf der Seite 66 führen wir aus: Je nachdem, wenn man bei den Gemeinden individuell dann hingeht und sagt: Das wäre noch zu berücksichtigen und jenes, dann sind wir irgendwann bei einem individuellen Finanzbedarf pro Gemeinde. Und das kann man dann entweder pro Gemeinde ausrechnen oder man kann versuchen, diese Finanzbedarfe mit entsprechenden Regressionsmodellen, wo verschiedenen Parameter wie Strassenlänge, Fläche der Gemeinde, Anzahl Häuser und so weiter und so fort dann hineingegeben werden, herzuleiten. Mit diesem Regressionsmodell würde man dann eine entsprechende Zahl bekommen, die eben diese Modelle macht. Wir können auf die 2. Lesung gerne Ausführungen machen. Andere Länder machen das so, die haben aber auch mehr als elf Gemeinden, damit sie dort eine Einheitlichkeit hinbekommen können. Wir werden gerne Ausführungen dazu machen.Der Abg. Patrick Risch hat gesagt, er wäre kein Freund vom horizontalen Ausgleich, weil sich die Gemeinden dann Geld hin- und herschicken. Ich kann damit leben, dass man das nicht gut findet. Mir ist vielleicht noch wichtig - und ich glaube, der Abg. Wendelin Lampert hat auch in diese Richtung gesprochen - zu den Geldern, die da ausgetauscht werden: Berechnet wird es so, dass die da ausgetauscht werden. Aber die Gemeinden haben das Land schon gebeten, dass wir die Auszahlungen machen. Dass also nicht die Gemeinde Vaduz dann der Gemeinde Eschen etwas überweist, sondern dass das über das Land gemacht wird. Aber die Berechnung ist natürlich so und das System funktioniert dann auch so. Dann haben Sie auch gesagt, ich zitiere Sie, «man versucht ja, den Wünschen nachzukommen.» Genau, das versuchen wir: Den Wünschen des Landtags und der Gemeinden nachzukommen. Dann haben Sie auch gesagt, Sie möchten darauf drängen, bei der Range wieder auf 50% zu gehen, nicht auf 40%. Ich glaube, es steht Ihnen frei, hier auch den entsprechenden Antrag einzubringen.Dann haben Sie noch in Richtung der Gemeinde Schaan vorgeworfen, dass die strategisch ein Minus budgetieren für das nächste Jahr. Also wir halten uns bei den Gemeinden und beim Land eigentlich schon daran, dass wir so budgetieren, wie wir eben denken, dass es auch kommt und nicht strategisch ein Minus. Davon hat ja dann niemand etwas. Dann noch die Anregung, dass auf die 2. Lesung die 37% eingesetzt werden. Wir können gerne diese Ausführungen, die wir jetzt hier in den Protokollen haben, mit hineinnehmen. Ob die Regierung dann entscheidet, auf 37% zu gehen oder bei 30% zu bleiben, das werden wir dann sehen. Ich kann es hier schon sagen, der Abg. Quaderer hat in die ähnliche Richtung gesprochen, es gibt einen Teil, diese eine Million, die auf Basis der Berechnung der nunmehrigen letzten vier Jahre aus dem Systemwechsel herauskommt, und die CHF 2,4 Mio., die aus dem erhöhten Mindestfinanzbedarf kommen. Das ist also nicht aus diesem System, sondern aus dem anderen. Es könnte also auch sein, dass man einen Kompromiss findet und die Million aus dem System quasi hier kompensiert und das andere nicht. Aber da ist man frei und da kann man in der 2. Lesung, wenn man die Fakten hat, dann die Parameter auch entsprechend einstellen. Ich denke auch, dass sich die Gemeinden vielleicht in der Zeit bis dahin noch bei Ihnen melden werden. Das könnte ich mir noch vorstellen. Dann zum Abg. Wendelin Lampert. Ja, ich kenne Ihre sehr konsequente Haltung in dieser Sache. Wären frühere Vorschläge der Regierung durchgegangen, hätten wir jetzt nicht diesen Vorschlag. Was aber, glaube ich, Ihr Votum sehr schön zeigt, ist, dass das eine gute, transparente Vorlage ist, wo man weiss, was man tut. Ich glaube, das ist auch ein Qualitätsmerkmal. Deshalb muss man nicht dafür sein, aber inhaltlich konnten Sie sich ja sehr gut einarbeiten, wie ich gemerkt haben. Ich glaube, das spricht auch für die Qualität der Vorlage. Denn da wurde doch viel gearbeitet und viel an der Transparenz gearbeitet. Dann haben Sie noch gefragt bezüglich der Einmaleffekte bei den Gemeinden Vaduz und Schaan, auf der Seite 31, ob wir das auf die 2. Lesung quantifizieren können. Ich kann es Ihnen heute schon sagen: Vaduz hat in der Gemeinderechnung effektiv rund CHF 36,8 Mio. mehr gehabt, Schaan effektiv CHF 5,7 Mio. mehr. Das sind diese Einmaleffekte. Dann haben Sie gefragt, was die 30% für Vaduz und Schaan bedeuten. Da kann ich auf die Seiten 71 und 72 verweisen, wo die Effekte für Schaan und Vaduz aufgeführt sind.Dann hat der Abg. Rehak gefragt, wie sich das Nettofinanzvermögen des Staates in den Jahren 2013 bis 2022 im Vergleich zu den Gemeinden verändert habe. Das wissen Sie alle ungefähr, aber ich kann es gerne wiederholen. Im Jahr 2013 hatten wir CHF 1,4 Mia. und Ende 2021 die CHF 2,7 Mia. und jetzt leider weniger, rund CHF 2,4 Mia. Es ist also nicht ganz eine Verdoppelung in dieser Zeit. Dann zum Abg. Johannes Kaiser, Sie hatten viele Vorschläge und Inputs, die wir auf die 2. Lesung abklären sollen. Wir werden das, dort wo es geht, versuchen. Es gibt einige Punkte, die ich gerne kurz ansprechen möchte. Zum Beispiel den Punkt, dass Planken und Gamprin quasi wieder in den Finanzausgleich geholt werden. Über diesen horizontalen Ausgleich und über diese Anerkennung des höheren Finanzbedarfs ist das ein Effekt, den wir hier so haben. Das auszuschliessen wäre schwierig gewesen. Wie ich einleitend gesagt habe, es ist ein Gesamtsystem, das dann für alle gilt und so fallen gewisse dann wieder hinein. Das ist kein gezielter Effekt, sondern ein Effekt, der sich aus der Anpassung des Gesamtsystems ergibt. Dann haben Sie ausgeführt - so habe ich Sie jedenfalls verstanden: Mauren erhält nur wenig, andere Ausgleiche in Millionenhöhe. Auch Mauren erhält einen Ausgleich in Millionenhöhe, nämlich genau CHF 2,7 Mio. Das ist CHF 2,4 Mio. mehr als der, der am wenigsten kriegt und CHF 1,4 Mio. weniger als der, der am meisten bekommt. Es ist also mehr als in der Mitte. Aber ja, man kann natürlich auf Gemeindeebene immer sagen, mehr wäre besser. Wie gesagt, wir schauen ein Gesamtsystem an und wir glauben, dass wir für alle eine deutliche Verbesserung erreichen konnten. Sie haben dann den Wunsch geäussert, dass keiner über 100% hinausgehen soll. Jetzt habe ich das so verstanden: Keiner soll mehr erhalten als 100% im Vergleich zum alten System. Es wäre natürlich schwierig, eine Grenze im Systemwechsel einzuführen. Also wir machen ein neues System, sagen aber, hier gibt es einen Cap beim Wechsel ins neue System. Dann hätten wir einen Dauer-Cap, den wir ins Gesetz einbauen müssten. Also dann müssten wir eine andere Lösung finden, wie das passiert. Aber eine Deckelung beim Systemwechsel, das erscheint mir sehr, sehr schwierig. Am Schluss ist es so, wenn wir nicht auf individuelle Finanzbedarfe gehen, dann gibt es wahrscheinlich ein bisschen Gewinner und Verlierer. Für die Gemeinden scheint das kein Problem zu sein. Wenn wir hier das Gefühl haben, durch diese deutliche Reduktion der Unterschiede zwischen allen Gemeinden, es gebe neue Ungleichheiten, dann wird es schwierig, das System wirklich als Ganzes zu optimieren. Aber wir werden das nochmals anschauen, aber ein Cap bei 100%, das erachte ich als sehr schwierig.Dann haben Sie gesagt, Mauren, Eschen und Balzers mussten die Investitionen herunterfahren und die Investitionen auf mehrere Jahre aufteilen. Wie gesagt, Mauren hat massiv investiert, wenn wir die Zahlen anschauen. Ich finde es ja super, wenn die Gemeinden investieren, wir wohnen alle in einer Gemeinde. Aber ich fahre durchs Land und ich finde jetzt nicht viele Projekte, die nicht umgesetzt wurden, oder ich kenne auch nicht viele. Es wird fast alles gemacht, selbst in den Gemeinden, wo es schwierig ist, wie Balzers. Da wird jetzt alles gebaut, was man will. Und ich finde das toll für Balzers. Das soll man tun. Aber jetzt zu sagen, die Gemeinden sparen jetzt bei den Investitionen oder fahren zurück, das ist nicht meine Erfahrung aus den letzten Jahren. Und dass man ein bisschen auf die Jahre verteilen muss, das ist, glaube ich, ein Effekt, den wir alle kennen. Eine volle Anerkennung des erhöhten Finanzbedarfs, danach haben Sie, glaube ich, gefragt, das würde das Land circa CHF 20 Mio. pro Jahr kosten. Das wäre massiv und deshalb glauben wir, dass wir mit dieser Vorlage eigentlich gut unterwegs sind. Zu den Doppelgemeinden habe ich Ausführungen gemacht, da werden wir, wie gesagt, auf die 2. Lesung noch die Ausführungen wiederholen. Zur Konsultationspflicht der Gemeinden für den Faktor (h), das sollen wir bitte aufnehmen auf die 2. Lesung: Ich stelle einfach vielleicht die Rückfrage, wie Sie sich eine Konsultation der Gemeinden denn vorstellen? Dass wir elf Gemeinderatsbeschlüsse haben, wie sie gerne den h-Faktor festgelegt hätten? Die Regierung hat schon das Gefühl, dass der Landtag eigentlich das richtige Gremium ist, das festzulegen. Wenn man hier Empfehlungsschreiben der Gemeinden möchte - ich meine, die Gemeinden könnten das vor der Landtagssession noch machen. Aber ob wir ein Konsultationsverfahren machen sollen, bevor wir den Bericht und Antrag machen, das wäre eine deutliche Neuerung. Das gab es auch nie sonst beim Finanzausgleich, auch nicht beim Faktor (k). Und wir würden davon absehen. Sondern wir denken, dass die Gemeinden schon Möglichkeiten haben, sich zu melden und dass wir ein System haben sollten, wo wir hier keinen Konsultationsmechanismus brauchen würden. Dann haben Sie zu diesen SDGs 10.4, Seite 86, gesagt, dass sich die Gleichheit nicht in der Umsetzung widerspiegeln würde. Ich weiss nicht, warum nicht. Ich finde schon, dass die sich spiegelt. Wenn man über die ganzen Gemeinden schaut, dann versucht man eben eine Angleichung. Natürlich sind wir am Schluss nicht alle gleich - und das wollen wir auch gar nicht -, aber es ist schon eine deutliche Angleichung in diesem System drin. Dann, wie gesagt, wir sind immer gerne offen für Ideen und werden schauen, welche Inputs wir auf die 2. Lesung noch aufnehmen könnten.Dann ging es noch darum, dass man früher eine Auswahl beim Faktor (k) in den Berichten und Anträgen hatte. Das stimmt so nicht. Wir haben drei Varianten aufgezeigt und natürlich einen Vorschlag unterbreitet - den, den die Regierung als richtig erachtet. Dann komme ich zum Abg. Sascha Quaderer. Sie haben auch auf den Faktor (h) hingewiesen, dass der zu tief sei und gefragt, wieso nicht die Regierung schon mit mehr gekommen ist. Wir sind mit diesen 30% damals, vor einigen Jahren, schon hineingegangen, die dann zum Land kommen sollen. Wir sind mit 30% in die Vernehmlassung gegangen und wir haben die 30% jetzt drin gelassen, weil wir gesehen haben: Mit der neuen Berechnung würde es rund eine Million ausmachen. Das ist plus/minus budgetneutral. Wir wissen ja nicht, was die Zahlen der nächsten Jahre sind. Es kann also auch ein bisschen mehr oder weniger sein. Die CHF 2,4 Mio. kommen aus dem Faktor (k), aber wie gesagt, wir können den auch adjustieren in der 2. Lesung. Dann zum Abg. Sebastian Gassner. Sie haben gesagt, es sei ja einfach, einen Kompromiss zu finden auf Kosten des Landes. Ja, da reden Sie am besten einmal mit den Gemeinden, wie einfach das war, so einen Kompromiss zu finden. Das braucht viele Gespräche, das ist alles nicht ganz so einfach, wie Sie sich das vielleicht ausmalen. Aber ich freue mich, wenn Ihnen der Kompromiss gefällt.Zu Ihrem neuen Vorschlag: Ja, einem Faktor (b) für Bonuszahlungen, dem kann ich wenig abgewinnen - muss ich ehrlich sagen. Ich glaube, wir haben eine unterschiedliche Vorstellung, wie der Staat aufgebaut ist und wie die Staatsebenen miteinander funktionieren. Den Gemeinden Zückerchen zu geben für dies und das - ich glaube, wir machen Vorgaben und machen Gesetze, hier machen wir den Finanzausgleich - ich glaube nicht, dass das goutiert werden würde von den Gemeinden. Ich glaube auch nicht, dass der Landtag hier drin sagen sollte: Ja, für das geben wir jetzt den Schellenbergern noch CHF 100'000 und verteilen da noch Geld. Ich stelle mir die Diskussionen hier für solche Zückerchen schwierig vor. Ich finde den Ansatz kreativ, aber ich möchte eigentlich diese Vorlage damit nicht belasten. Aber Sie sind natürlich frei, in der 2. Lesung einen konkreten Gesetzesvorschlag oder Antrag einzubauen. Dann kann man darüber diskutieren.Dann zum Abg. Dietmar Lampert, Sie haben gefragt, worin eigentlich der Grenzwert von 3'300 Einwohnern objektiv begründet ist. Da kann ich auf die Seite 58 im Bericht und Antrag verweisen, so erklärt er sich eigentlich oder so wurde er auch immer hergeleitet. Dort sieht man die unterschiedlichen Gemeinden und diese Kurven und da haben wir eben, wenn man so sagen will, bei den Gemeinden Mauren, Eschen, Balzers und Triesen so quasi die ideale Grösse, wo es eben keine Kleinheitszuschläge mehr braucht. Umso kleiner, umso eher ist der Bedarf da. Deshalb ist man damals - und wir bestätigen das auch heute noch - bei diesen 3'300 gelandet. Dann haben Sie noch die Frage gestellt, warum wir mit der Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes nicht auch eine Entflechtung gemacht hätten. Auch zum Thema Totalrevision: Die Totalrevision ist kein Marketinggag, sondern irgendwann hat die Legistik gesagt: Da sind so viele Artikel, die wir anpassen, ab einer gewissen Summe sprechen wir von einer Totalrevision des Gesetzes. Deshalb steht es jetzt auch so drauf. Und zur Entflechtung: Da wurden in der Vergangenheit grosse Fortschritte erzielt und irgendwann ist man an einen Punkt gekommen, wo es schwierig wurde, weil die Gemeinden vielleicht das nicht wollten oder das Land jenes nicht. Ich bin jetzt froh, dass die Gemeinden in ihrer gemeinsamen Stellungnahme sagen: Ja, wir wollen wieder. Wir als Land wollen auch wieder. Und deshalb sollten wir uns wieder zusammensetzen und schauen, ob wir in diesen grossen Paketen, die Sie auch angesprochen haben, wirklich zu Lösungen kommen, die dann auch funktionieren. Und dann werden wir es dann tun. Ich glaube, die Pakete, die noch vor uns liegen, werden deutlich schwieriger als die, die wir schon erledigt haben. Aber sprechen sollte man auf jeden Fall darüber. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich würde noch gerne von unserem Regierungschef erfahren: Haben Sie auch eine Simulation gemacht für die Weiterentwicklung der Gemeinden? Falls Sie die schon gemacht haben, gibt es nicht eine Differenzierung, dass sich die Gemeinden weiter voneinander entfernen? Nicht Schaan und Vaduz betrachtet, sondern wirklich die einzelnen Gemeinden, dass sich die mit dem neuen System weiter voneinander entfernen, weil die Differenzen in diesen Finanzausgleich wirklich grösser werden. Denn sie werfen ja viel mehr Geld in das ganze Spiel und dadurch kommt es auch zu grösseren Differenzen schlussendlich.Und die zweite Frage, die ich an Sie habe: Sind Sie als Finanzminister wirklich überzeugt, dass diese Vorlage zukünftig langfristig für dieses Land etwas bringt? Denn Sie sagen ja immer, Sie haben die Wünsche des Landtags aufgenommen. Aber Sie müssen ja selbst auch davon überzeugt sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Besten Dank für die Ausführungen, Herr Regierungschef. Ich beginne beim zweiten, beim k-Faktor. Es war schon so, dass im Jahre 2018 im Bericht und Antrag Nr. 82/2018 der k-Faktor für die Periode 2020 bis 2023 auf 0,76 vorgeschlagen wurde. Dort hat es Varianten gegeben mit 0,80 und 0,72. Dies ist nachzulesen auf Seite 23 dieses Berichts und Antrags. Es hat also schon Varianten gegeben. Nur, dass es nicht so bleibt, dass ich da etwas Falsches erzählt hätte oder etwas aus der Luft gegriffen hätte.
Dann nochmals zu den Differenzen: Erstens möchte ich das unterstützen, was jetzt gerade die Abg. Karin Zech-Hoop ausgeführt hat. Und dann: Das Ziel der Motion war damals - das Ziel ist wieder verloren gegangen, man hat es sicher verstanden, aber es ist wieder verloren gegangen -, die Steuerdiskriminierung aus der Welt schaffen zu können für die Gemeinden, die einen höheren Steuerzuschlag haben. Das war kein Finanzausgleichsvorschlag, sondern wir haben das immer so kommuniziert, dass ist, damit dieser Steuerdiskriminierung entgegengewirkt werden kann, damit sie aus dem Weg geräumt beziehungsweise beseitigt werden kann bei den Gemeinden Balzers, Eschen, Mauren und Ruggell. Das war das Ziel. Auf diesem aufbauend, das war ja unsere Intention, könnte dann der Finanzausgleich - der Finanzausgleich - aufgesetzt werden. Wir hatten also nicht den Anspruch, dass wir eine Ausgleichsrevision gehabt hätten. Deshalb ist es so, dass jetzt eigentlich die Gemeinden Balzers, Eschen, Mauren und Ruggell an und für sich schon die Zahl bekommen, die Sie gesagt haben. Mauren bekommt zum Beispiel CHF 2,8 Mio. mehr, Eschen auch CHF 2,8 Mio., Balzers CHF 3,8 Mio. und Ruggell CHF 1,6 Mio., wie wir gesagt haben. Aber diese Gemeinden haben höhere Gemeindesteuerzuschläge. Am besten geht es Balzers, denn Balzers hat von diesem Mehrwert, den sie erhalten - also diesen CHF 3,8 Mio., die sie mehr erhalten -, wenn sie von 170% auf 150% Gemeindesteuerzuschlag zurückgehen, einen Verlust von CHF 1,7 Mio. Also ihnen bleiben immerhin noch CHF 2,1 Mio. Und bei Eschen und Mauren ist es einfach so, dass bei ihnen CHF 2 Mio. aufgehen, wenn sie von 180% auf 150% heruntergehen. Dann haben sie nur noch diese CHF 800'000. Das sind Ungleichgewichte. Und bei der Gemeinde Triesen, da ist einfach ein Skalaeffekt drin betreffend den k-Faktor, der multipliziert wird mit dem Finanzbedarf. Dadurch landen sie dann eben 139% höher als 2021. Aber ich möchte das nicht wiederholen, nehmen Sie das mit und vielleicht gibt es dort wirklich mit diesen Vorschlägen, die ich gemacht habe - indem man zum Beispiel den Mindestfinanzbedarf von 0,65 etwas erhöhen würde um diese 2%, die Sie auch aufführen in den Ausführungen. Dann könnte man mit einer Obergrenze, das müsste wahrscheinlich mit einer Übergangsbestimmung reguliert werden - aber schauen Sie sich das einmal an und nehmen Sie das mit, vielleicht gibt es Lösungen. Sonst können oder müssen wir uns mit Anträgen etwas ausdenken. Das zu diesen Ausführungen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Persönlich bin ich schon erstaunt, dass Sie diese Vorlage verantworten können. Aber Sie kennen die Finanzplanung besser als ich. Sie wissen, was auf uns zukommt. Klar, Sie spielen jetzt den Ball dem Landtag zu, da haben Sie schon recht. Ich kenne diese Geschichte dieses Finanzausgleiches auch. Ich habe es im ersten Votum gesagt, ich habe bereits im Jahre 2003 Anträge gestellt, um hier die Richtung ein wenig zu steuern. Also da bin ich erstaunt. Aber wie gesagt, Sie müssen es dann ja unter anderem auch mitverantworten - zusammen mit der Landtagsmehrheit, die das beschliessen wird. Ja, im Land, wo Milch und Honig fliesst, Herr Abg. Thomas Rehak. Die Milch und der Honig fliessen schon, aber will eine Mehrheit des Landtages diese Milch nicht und auch diesen Honig nicht. Und wenn man das so bewilligt, hat man eben anstatt plus CHF 20 Mio., minus CHF 3,4 Mio. an Milch und Honig. Das ist dann ein Delta von CHF 23,4 Mio. und das fehlt Ihnen dann einfach. Ich werde natürlich so tun, als ob dieses Geld vorhanden wäre. Wie gesagt, ich habe das Beispiel genannt, ich wüsste nicht, wieso ich die Lohnnebenkosten für die Finanzierung der Elternzeit erhöhen sollte, denn ich habe andere Finanzierungsquellen. Aber das werden Sie dann mit den Bürgerinnen und Bürgern debattieren müssen. Dann gerade jetzt zum Punkt von Johannes Kaiser. Ich denke mir, die Seite 13 zeigt sehr schön auf, schauen Sie sich das an, die Vernehmlassung aus dem Jahr 2019: Da wäre bei Triesen eben eine schwarze Null geblieben, Gamprin hätte minus CHF 0,1 Mio. gehabt. Genau diese ganzen Punkte, die sind von mir aus gesehen mit der Vernehmlassungsvorlage 2019 wesentlich besser erfüllt, es wäre zielorientierter gewesen. Das Rad ist erfunden, man müsste es halt einfach noch umsetzen. Aber wenn das die Regierung nicht will und auch eine Mehrheit des Landtages nicht will, dann tragen Sie die Verantwortung für diese Aktion. Dann, wenn man diskutiert, man könne den Staat und die Gemeinden nicht vergleichen - konkret wird argumentiert, die Investitionen seien viel höher bei den Gemeinden als beim Land. Ja, was haben Sie lieber? Was können Sie eher steuern? Die Investitionen oder fixe Ausgaben, die in Gesetzen definiert sind wie beim Land? Also für mich ist klar, was ich besser steuern kann: Einzelne Investitionen, wo ich Spielraum habe zu sagen: Das schieben wir jetzt ein oder zwei Jahre. Wenn ich Gesetze habe, in denen x-Ausgaben fix per Gesetz beschlossen sind, da können Sie eben nicht steuern. Wie gesagt, das aktuelle Papier der Stiftung Zukunft.li sagt sehr schön aus, was hier abgeht. Dieses Papier, das kann sich jeder ansehen. Und auch das spricht für mich eher für das Gegenteil. Investitionen kann ich steuern, fixe Ausgaben, die in Gesetzen definiert sind, die kann ich nicht steuern. Dann wurde gesagt, das System überzeugt. Ja, das System, Herr Abg. Wohlwend, überzeugt aus Sicht der Gemeinden. Aus Sicht des Landtages überzeugt das System nicht. Minus CHF 3,4 Mio. Sie werden dann hier irgendwo das Geld auftreiben müssen. Ich werde das auf jeden Fall dann nicht tun. Der Gestaltungsspielraum wird für die Gemeinden grösser, für den Landtag wird er entsprechend kleiner. Das ist eigentlich eine ganz einfache Rechnung. Wer hier mehr gibt, muss hier reduzieren - oder umgekehrt. Relativ simpel. Dann wurde gesagt, das Ziel von 150% Steuerzuschlag, das wird eben auch nicht erfüllt. Da staune ich schon, das war ja ein Ziel, aber auch das kann man ja nicht garantieren. Da will man ja nicht eingreifen. Also ist nach wie vor wieder nicht gesagt, dass die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land 150% Steuerzuschlag haben. Das finde ich sehr schade, denn das würde ich auch gerne unterstützen. Wie gesagt, wenn eine Mehrheit des Landtages und der Regierung das verantworten kann, dann habe ich dafür zwar kein Verständnis. Ich freue mich heute schon auf die Landesrechnungsdebatte im Juni 2023 zur Rechnung 2022. Da wird es dann schon erste Diskussionen geben wegen dem Minus. Dann werde ich dann einfach an diese Debatte erinnern und kann dann nur noch lachen. Oder auch die Budgetdebatte 2024, die kommt dann im November 2023, da werden Sie dann auch sagen: Ja, das Budget sieht schon nicht so gut aus. Auch da werde ich Sie daran erinnern: Kein Wunder, wer so politisiert, der wird am Ende des Tages irgendwo sparen müssen und ist dann halt relativ unglaubwürdig. Aber das muss ja jeder selbst mit seinem Gewissen vereinbaren können.Dann, auch eine Aussage, die der Herr Regierungschef getätigt hat: Der sparsame Umgang mit öffentlichen Mitteln könne nicht sichergestellt werden. Das finde ich gar nicht gut. Ich denke mir, das kann niemand gut finden. Aber gut, das scheint nicht das Ziel dieser Vorlage zu sein. Dann hat er auch noch gesagt: Man weiss, was man tut. Ja, ich weiss, was ich tue. Ich werde diese Vorlage in dieser Fassung nicht unterstützen. Da hat er auch den Ball dem Landtag zugespielt. Er hat Ihnen jetzt gesagt: Sie wissen ja, was Sie tun. Ich hoffe, Sie wissen es. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe halt den Begriff Totalrevision gelesen bei dieser Vorlage. Sie sprechen von Zückerchen. Ich habe ganz klar von Bonuszahlungen gesprochen. Das sind zwei verschiedene Sachen. Fakt ist, wir werden das ohne die Unterstützung der Gemeinden einfach nicht schaffen. Und ich bin auch überzeugt, dass alle Gemeinden bemüht sind. Wenn Gemeinden eine klare Zielsetzung bekommen, dann werden die Kräfte auch gebündelt und es wird an einem Strang gezogen. Geld regiert nun einmal die Welt. Aber ja, wir brauchen den Faktor nicht. Desto mehr Geld einfach bei Land ist, dann haben wir auch wieder mehr Möglichkeiten, die Subvention zu lenken, ohne dass wir die Subvention der Gemeinden für unsere Gesetze brauchen. Aber es kommt ja nicht von ungefähr, dass auch in der Privatwirtschaft immer mehr mit Boni gearbeitet wird. Aber ich kann schon verstehen, dass das nicht unbedingt den einfachsten Weg darstellen würde. Und einen Änderungsantrag werde ich in der 2. Lesung bestimmt keinen stellen. Das wissen Sie auch, dass eine solche Anpassung einfach von der Komplexität her nicht in einer 2. Lesung von einem Milizparlamentarier einfach hineingeflickt werden kann und das werde ich ganz bestimmt nicht tun. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Geschätzter Herr Regierungschef, besten Dank für Ihre Arbeit und Ihre Ausführungen. Ich möchte Ihnen einfach meine Haltung noch kurz mitteilen. Ich werde die Vorlage in der vorliegenden Fassung so auch nicht unterstützen. Ich gehe da in vielem mit dem Abg. Wendelin Lampert einig. Ich erinnere mich, wir hatten 2018 eine Lösung auf dem Tisch, die mir viel besser gefallen hätte. Wir müssen nun den Fehler, den wir damals gemacht haben, ausbügeln. Das ist okay. Ich finde, ich hätte auch erwartet, dass der Steuersatz in Liechtenstein harmonisiert wird. Das scheint jetzt nicht der Fall zu sein. Ich finde es wenigstens gut, dass der horizontale Finanzausgleich so passiert, aber dass er nicht mindestens kostenneutral für das Land ausfällt, das geht für mich gar nicht. Sie haben gesagt, die Gemeinden Schaan und Vaduz geben zwar das Geld, aber die Arbeit macht der Staat. Also die Umlagerung wird über den Staat passieren. Und egal, bei welcher Bank ich eine Transferzahlung tätige, dann bezahle ich für diese Dienstleistung. Wenn das Land die ganze Arbeit macht und dann auch noch CHF 3,4 Mio. oder CHF 3 Mio. jedes Jahr draufblättern muss, ist das für mich keine Lösung.Also das gebe ich Ihnen mit: Es muss zumindest kostenneutral sein. Und ich bin überzeugt, das geht irgendwo auch den Gemeinden in den Kopf, dass das vom Landtaggewünscht wird. Wir sind Landtagsabgeordnete, keine Gemeindevertreter. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich muss vielleicht, bevor ich auf die einzelnen Voten eingehe, zu meiner grundsätzlichen Überzeugung etwas sagen. Wir sind hier für die gesamte Volkswohlfahrt. Für mich ge-hören die Gemeinden auch zum Land. Die öffentlichen Finanzen der Gemeinden und des Landes sind eben unser aller Finanzen. Deshalb habe ich auch nicht so ein Problem, wenn wir mit den Gemeinden Lösungen finden, damit sie auch Möglichkeiten haben oder noch mehr Möglichkeiten - wenn das auch politisch gewünscht ist. Es steht auch in der Vorlage und es war mir wichtig, dass wir das hineinschreiben: Wenn schlechtere Zeiten kommen, dann sind wir auch wieder gefordert, solidarisch zu sein. Und dann werden wir mit den Gemeinden sprechen müssen und sagen: Wenn es beim Land nicht mehr reicht, dann haben wir ein Thema. Es ist meine tiefe Überzeugung, dass wir hier nicht ein Land-gegen-Gemeinden-Spiel spielen sollten. Auch nicht eine Gemeinden-gegen-Gemeinden-Neid-Diskussion. Sondern wir suchen ein System, das das heutige System besser macht. Ich glaube, wir haben eines gefunden. Ich sage nicht, dass es in allen Punkten perfekt ist, aber es ist besser als das heutige. Und es gibt Faktoren, die man anpassen kann. Ich bin froh, dass wir den horizontalen Ausgleich haben. Ich glaube, das ist ein gutes Modell und den kann man auch noch adjustieren. Vor diesem Hintergrund glaube ich, ist es wichtig, diese Vorlage zu sehen. Das beantwortet auch schon gleich die Frage der Abg. Karin Zech-Hoop, ob ich überzeugt bin von dieser Vorlage. Die Regierung - nicht nur ich alleine, aber ich habe sie vorgebracht und ich werde sie auch hier vertreten -, wir haben das diskutiert und haben gesagt: Ja, wir können dahinterstehen. Sonst hätten Sie keinen Bericht und Antrag bekommen. Wir hätten aber auch hinter dem Vernehmlassungsbericht oder hinter der Vorlage 2018 stehen können. Wir fanden das auch einen guten Vorschlag. Wir waren auch hier im Parlament und wollten einen Auftrag, das umzusetzen. Wir haben keine Mehrheit bekommen, haben trotzdem die Vernehmlassung gestartet - mit dem bekannten Ergebnis. Vor diesem Hintergrund: Ob ich überzeugt bin? Ja, ich bin überzeugt, dass das eine Lösung ist, die wahrscheinlich eine politische Mehrheit finden kann. Ob das die Lösung ist, die ich mir wünsche, wenn ich abends nach Hause laufe? Was weiss ich - nein, ich würde mir andere Dinge wünschen. Aber wenn das das ist, wo wir zusammen sagen: Jawohl, so wollen wir das - ich kann dahinterstehen, sonst wäre sie nicht da. Zur Frage nach den Simulationen: Nein, wir haben keine Simulationen über die nächsten 20, 30 Jahre gemacht. Wir wissen ungefähr, in welche Richtung es geht und, wichtig, alle vier Jahre haben wir die Möglichkeit an den verschiedenen Schrauben zu adjustieren, das ist mir auch wichtig. Und das werden wir natürlich auch tun, das ist selbstverständlich klar.Dann zum Abg. Johannes Kaiser: Es ist so, wie ich gesagt habe, es gab da drei Varianten und einen konkreten Vorschlag - genau, das ist so. Dann dieses Ziel der Steuerharmonisierung beziehungsweise der Gemeindesteuerzuschlags-Harmonisierung. Ja, das war ebenso ein halbes Ziel in der Motion. Es hiess ja: Das wollen wir schon ermöglichen, aber wir wollen es den Gemeinden nicht vorschreiben. Bei Ihnen habe ich gehört: Am liebsten hätte man es eigentlich hineingeschrieben. Ja, die Ermöglichung war ein Ziel. Ich glaube, wir geben hier mit dieser Vorlage über den horizontalen Ausgleich allen Gemeinden mehr, als wir mit der Motion gegeben hätten. Vor diesem Hintergrund sollte es dann auch möglich sein. Und ja, man muss in den nächsten Jahren als Gemeinde auch ein bisschen planen und schauen, dass man nicht alles in diesem Jahr schon macht. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir dieses Ziel erreichen, dass es möglich ist, aber - und das war mir auch wichtig und ich glaube, den Gemeinden auch - sie sollen auch die Möglichkeit haben, dort diese Sätze selbst festzulegen. Sonst hätten wir eine andere Vorlage gebraucht, dann hätten wir es wirklich auf 150% festlegen müssen und hätten auch theoretisch den Steuerwettbewerb ausgeschaltet. Die restlichen Punkte - einen möchte ich noch aufnehmen: Herr Abg. Kaiser, Sie haben gesagt: Wenn die dann auf 150% zurückgehen, haben sie einen Verlust. Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber einen Verlust haben sie nicht. Das muss man dann halt gegenrechnen, das ist schon so, aber einen Verlust sollten sie daraus eben nicht generieren. Dann, zum Abg. Wendelin Lampert - ich glaube, das habe ich wortreich erklärt, weshalb ich trotzdem hinter der Vorlage stehen kann - also dieses Erstaunen, glaube ich, kann man auflösen. Aber ich verstehe Ihre Ausführungen schon. Und zum Abg. Sebastian Gassner: Ich habe manchmal einfach Mühe. Es sind immer so diese unterschwelligen Vorwürfe, dass bei uns bei der Verwaltung die Leute nicht so Lust haben, nicht so richtig zu arbeiten. Sie sagen: Ja, es ist halt nicht der einfachste Weg, Herr Regierungschef, so ein Modell zu machen. Und Sie als Milizparlamentarier haben halt keine Zeit, das zu machen und wir wären quasi zu faul. Das finde ich - nicht gegenüber mir, das ist mir egal, ich bin Politiker - gegenüber den Leuten, die hier arbeiten im Hintergrund, die viel investieren für solche Vorlagen, ein bisschen despektierlich, dass man sagt: Die gehen halt immer den Weg des Einfachsten, die haben keine Lust, solche Sachen zu machen. Nein, so ist es nicht. Wenn es ein Vorschlag wäre, der in dieses System zwischen Land und Gemeinden hineinpassen würde - aber es ist nun einmal so, wenn wir über Bonuszahlungen reden, dann wäre es doch so, dass wir dann hier im Parlament darüber entscheiden würden, ob jetzt Schellenberg - und es müsste ja dann ein wesentlicher Beitrag sein - jetzt CHF 100'000 bekommt, weil sie etwas Tolles gemacht haben oder Balzers etwas. Und das ist etwas, das ich mir schlecht vorstellen kann. Wenn das eine Mehrheit findet, dann machen Sie eine Motion. Machen Sie irgendetwas, wenn Sie sagen, das ist der beste Vorschlag. Ich glaube, das passt nicht hinein, so wie die Staatsebenen aufgebaut sind. Aber es ist bei Weitem nicht so, dass die Leute im Hintergrund oder ich hier einfach zu faul sind, solche Sachen zu machen. Sondern wir haben eine Überzeugung, und zu der stehe ich auch. Aber wenn wir beauftragt werden, machen wir fast alles. Aber wenn wir nicht überzeugt sind, sehr ungern. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nun können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich möchte hier beliebt machen, gegebenenfalls auch ein drittes Ziel einzufügen, dass doch die Möglichkeit besteht oder den Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, einen gewissen Gemeindesteuerzuschlagssatz zu erreichen, damit eine entsprechende Gleichheit gewährleistet werden kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Diese Anregung habe ich jetzt inhaltlich nicht verstanden. Wir sind hier beim Zweckartikel. Welchen zusätzlichen Zweck sollte das Gesetz Ihrer Meinung nach erfüllen? Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Den Zweck, dass der Gemeinde ermöglicht werden kann, auf die gleichen tiefen Steuersätze zu gehen, wie die anderen Gemeinden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Mit Verlaub, aber im Zweckartikel zu sagen, dass man das möchte und dann hinten nicht die Konsequenz zu haben, es wirklich zu tun, das geht nicht. Das werden wir nicht tun. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich würde beliebt machen, dass man als d) «in Abhängigkeit von im Vorfeld definierter Leistungskennzahlen» hier mit aufnimmt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie in der Eintretensdebatte von mehreren Vorrednern erwähnt, würde ich auch beliebt machen, hier in Abs. 2 den Bereich auf 20% bis 50% abzuändern. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Ich möchte hier beliebt machen, dass für die 2. Lesung als Entscheidungshilfe auch noch zwei weitere Varianten dargelegt werden. Also inklusive allen Gemeinden ohne Corona-Effekt, und einmal inklusive allen Gemeinden mit Corona-Effekt. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Also wir sind bei Art. 6. Sie möchten einfach die Varianten in den Erläuterungen, wie es anders aussehen würde. Sie möchten nicht im Gesetz etwas anderes haben? Okay. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich möchte hier einfach noch das Thema der Doppelgemeinden einfügen und sicherstellen, dass es nicht verlorengeht. Denn wir haben auch einen Sonderzuschlag für das Naherholungsgebiet. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Herr Regierungschef, Sie haben uns schon eine Begründung gegeben über den entsprechenden Kleinheitszuschlag. Aber vielleicht hat sich in der Zwischenzeit wieder etwas geändert und ich bitte Sie nochmals, dies zu überprüfen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Regierung bitten, auf die 2. Lesung betreffend den Abs. 2, den k-Faktor, die Tabelle wie zu den Fragen der Finanzkommission zu erstellen. Was hätte ein k-Faktor mit einem Wert von 0,58 bei einem h-Faktor von 30%, 40% und 50% für Konsequenzen auf die einzelnen Gemeinden? Also eigentlich die gleiche Tabelle wie zu den Fragen der Finanzkommission, einfach mit dem k-Faktor 0,58. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich ersuche die Regierung, beim Art. 15 Abs. 2 die Berechnung des k-Faktors auch mit 0,67 Punkten vorzunehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 24 erledigt. Dann unterbreche ich jetzt bis 18:35 Uhr für den Znacht.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 18 bis 18:40 Uhr).
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