Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG), des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) sowie des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1157 (Nr. 121/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung des Heimatschriftengesetzes, des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige sowie des Gesetzes über die Ausländer zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1157. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 121/2022, er steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Die EU hat im Juni 2019 die Verordnung (EU) 2019/1157 erlassen. Zweck dieser Verordnung ist die Erhöhung der Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltsdokumenten im EU Raum. Liechtenstein setzt die Verordnung über den EWR in nationales Recht um. Ich danke dem Ministerium für Inneres und allen betroffenen Stellen für die Ausarbeitung dieser Vorlage. Obwohl das Übernahmeverfahren noch nicht abgeschlossen ist, plant die Regierung eine Vorabumsetzung aus folgenden Gründen: Einerseits wird so früher eine EU-Konformität erreicht, andererseits wird man bei der Umsetzung von alten auf die neuen Dokumente flexibler, wodurch auch Kosten während der Übergangsphase optimiert werden können. Es geht also darum, sich bei diesen offiziellen Dokumenten dem einheitlichen EU-Standard anzupassen. Diese Anpassungen sind seit 2009 bereits weitgehend erfüllt. Dennoch müssen einige Anpassungen doch noch zwingend getätigt werden. Diese betreffen den Kartenrohling, das Personalisierungssystem, Änderungen bei der Ausstellung der Ausweise und damit verbunden auch rechtliche Anpassungen bei den entsprechenden Gesetzen. Hier frage ich die Regierung, ob neben den rein formalen Anpassungen auch inhaltliche Anpassungen getätigt werden, welche die Rechte und Pflichten der jeweiligen Kartenbesitzer betreffen. Dem Bericht und Antrag entnehme ich nichts, was in diese Richtung deutet. Zur Sicherheit frage ich dennoch nach. Dann zu den wichtigsten Anpassungen. So muss die Identitätskarte zukünftig ein Speichermedium enthalten, welches heute bereits beim Reisepass und dem standardisierten biometrischen Schengen-Ausweis für Drittstaatsangehörige angewendet wird. Dieses Speichermedium soll «unter anderem ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke im digitalen Format» enthalten. Unter anderem? Hier frage ich die Regierung, ob und allenfalls was sonst noch gespeichert wird. Sind das zum Beispiel die Informationen, die auch visuell auf der Karte ersichtlich sind oder noch andere? Zu den diversen Fragestellungen bezüglich der Speicherung, Verarbeitung und Löschung von biometrischen Daten haben Gespräche mit der Datenschutzstelle stattgefunden. In der Folge erstattete die Datenschutzstelle eine inhaltliche Stellungnahme mit diversen Fragen. Diese konnten geklärt werden, sodass ich davon ausgehe, dass die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung in der Umsetzung auch eingehalten sind. Gemäss der Abbildung 1 auf der Seite 25 wird es auf der Vorderseite der neuen Identitätskarte in Zukunft doch viel mehr Informationen geben als auf der bisherigen, was die Lesbarkeit beziehungsweise Übersichtlichkeit der Karte vielleicht erschweren wird. Ich finde es richtig, dass deshalb nur die wirklich notwendigen Informationen darauf ersichtlich sind. Eine PEID-Nummer, wie im Bericht und Antrag angedeutet, erachte ich auf der ID als nicht notwendig. Diese macht dann auf dem zukünftigen elektronischen Gesundheitsdossier mehr Sinn. Weil die auf dem Chip der ID gespeicherten elektronischen Zertifikate eine maximale Gültigkeitsdauer von elf Jahren haben und ein Ausweis danach nicht mehr elektronisch nutzbar ist, macht die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ab dem 12. Lebensjahr Sinn. So wird sichergestellt, dass die ID jederzeit elektronisch lesbar ist. War das der Grund, weshalb eine längere Gültigkeitsdauer ab dem 70. Lebensjahr, die gemäss der Verordnung möglich wäre, ausgeschlossen wurde? Eine längere Gültigkeitsdauer ab dem 70. Lebensjahr hätte für den älteren Karteninhaber vielleicht durchaus Vorteile. Noch nicht klar ist die Frage, auf wann die neue Verordnung in Kraft treten soll. Im Gesetz sind die Übergangsbestimmungen denn auch offen formuliert. Offen scheint mir auch noch die Art der Umsetzung. Hier gibt es sicher einige Fragen zu klären. So ist eine in diesem Jahr ausgestellte ID bis zum Jahr 2032 gültig. Was passiert, wenn der Inhaber dieser ID gezwungen sein sollte, vor Ablauf der Frist eine neue Karte zu beziehen? Selbstverständlich müsste ihm ein Teil der Kosten rückerstattet beziehungsweise auf die neue Karte gutgeschrieben werden. Solche Detailfragen werden die ausstellende Behörde, also das APA, sicher noch beschäftigen. Auch der zeitliche Aufwand im Rahmen des Antragsverfahrens wird sicher zunehmen. Gemäss den Ausführungen auf der Seite 40 führt die Einführung der biometrischen ID auch zu Mehrkosten bei der Beschaffung der Kartenrohlinge. Ist das wirklich so? Indem wir auf eine standardisierte und EU-weite Karte umsteigen, würde ich mir eher günstigere Anschaffungskosten erwarten. Kann die Regierung hierzu einige Ausführungen machen?Bei den Vorgaben in Bezug auf den Aufenthaltsausweis für Staatsangehörige eines EU- respektive EWR-Mitgliedsstaates gelten ebenfalls neue Vorschriften. Dieser Ausweistyp wird auch für Schweizer Staatsangehörige Anwendung finden. Die Änderungen sind vergleichbar mit der ID (also Zweisprachigkeit, ähnliche Kartengestaltung, in anderer Farbe), die Informationen gehen aber weniger weit. So soll auf die Fingerabdrücke verzichtet werden. Ich finde dies sinnvoll, besitzt doch jede und jeder zum Reisen den eigenen Personalausweis mit den Fingerabdrücken. Als dritten Ausweis gibt es den biometrischen Aufenthaltsausweis. Dieser wurde aufgrund einer EU-Verordnung im Jahre 2017 bereits an EU-Standards angepasst und wird an Drittstaatsangehörige ausgegeben. Dieser Ausweis wird nun ausgeweitet auf Familienangehörige von Unions- beziehungsweise Schweizer Bürgern, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen. Diese hatten bisher ein Schengen-Visum erhalten. Diese Umsetzung ist allerdings nicht ganz einfach, da Familienangehörige von Schweizer Staatsangehörigen mit Drittstaatszugehörigkeit aufgrund des Freizügigkeitsabkommens noch einmal besondere Rechte haben, was auf dem Aufenthaltsausweis sichtbar gemacht werden soll. Wie bei der Identitätskarte stellen sich mir auch bei den Aufenthaltsausweisen für EWR- und Schweizer Bürger sowie Drittstaatsangehörigen Fragen zur Umsetzung und zu den Kosten. Vielleicht kann die Regierung hierzu einige Ausführungen machen. Und noch etwas zum Schluss: Liechtenstein kennt noch einen weiteren Ausweis, das sogenannte Livret. Dieses besteht aus einem Plastikmäppchen im A6-Format. Dieser Ausweis wird im Asylbereich für den Status N (Asylgesuch), F (vorläufige Aufnahme) und S (Schutzgewährung) verwendet. Dem Bericht und Antrag entnehme ich, dass hier keine Änderung geplant ist. Kann dies die Regierung bestätigen? Ich bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Elke Kindle
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident, und danke an das Ministerium für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags. Beim vorliegenden Bericht und Antrag handelt es sich um eine Vorabumsetzung der Verordnung (EU) 2019/1157, in der es um die Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und Aufenthaltsdokumente geht. Dies, um die innere Sicherheit der Staaten besser schützen zu können. Im gleichen Zuge wurden verschiedene andere Massnahmen getroffen. Warum die Kartenrohlinge teurer werden, das verstehe ich genau wie der Abg. Kaufmann auch nicht. Ich begrüsse die Vorabumsetzung der Richtlinie, da sie uns ermöglicht, binnen kürzerer Frist die gleichen Sicherheitsstandards wie in der EU umzusetzen, und sie kostensparend ist. Aus diesen Gründen stimme ich dem Antrag der Regierung zu. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Der Abg. Kaufmann hat den Inhalt des Berichts und Antrags schon ausführlich dokumentiert. Ich reduziere mein Votum daher auf eine Frage, und zwar möchte ich an die DpL-Anfrage erinnern. Die DpL hatte uns ja bekanntgegeben, dass sie eine Volksabstimmung lancieren möchte betreffend Senkung der Preise für die Reisedokumente. Ich gehe davon aus, dass dieses Vorhaben bei der Bevölkerung auf offene Ohren stossen wird. Denn wer von uns möchte nicht eine Leistung des Staates billiger erhalten und entscheidet sich dann bei einer allfälligen Abstimmung dafür. Somit frage ich die Frau Regierungschef-Stellvertreterin: Sie haben im Frühling, als wir die Motion der DpL zu einer Neuregelung der Gebühren für Reisedokumente diskutiert haben, gesagt, dass Sie dem Wunsch nicht nachkommen können, die Gebühren für unsere Reisedokumente auf Schweizer Niveau zu senken. Sie aber im Rahmen dieser neunen Ausweise, über welche wir jetzt heute diskutieren, noch einmal eingehend überprüfen und schauen werden, ob eine Gebührensenkung eben durch die neuen Systeme möglich sei. Im Bericht und Antrag steht diesbezüglich, meine Vorredner haben es eben auch schon erwähnt, dass die Kartenkosten erst bei Vorliegen von Offerten im Anschluss an das Ausschreibeverfahren gemäss ÖAWG konkret bestimmt werden können. Vielleicht können Sie, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, aber dennoch eine Schätzung abgeben. Denn wenn ich den Bericht und Antrag lese, gehe ich vielmehr vom Gegenteil aus, nämlich, dass sich die Karten dann erst recht verteuern werden. Vor allem, wenn wir zusätzliche Sicherheitsmerkmale aufnehmen wollen. Wobei ich doch auch noch kurz erwähnen möchte, dass ich eine Aufnahme der PEID, also der persönlichen Identifikationsnummer, auf der Identitätskarte gar keine schlechte Idee fände. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Abend. Ich habe nur noch eine Frage in finanzieller Hinsicht. Wir hatten dieses Traktandum auch in der Finanzkommission. Hier haben Sie ausgeführt, dass die finanziellen Auswirkungen nur schwer zu beziffern sind, Sie jedoch derzeit der Ansicht sind, dass die finanziellen Auswirkungen nicht massiv oder nicht gross sein sollten. Hier meine Frage: Gibt es mittlerweile konkretere Angaben zu den finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit diesem Bericht und Antrag? Gehe ich richtig in der Annahme, dass die bestehenden Identitätskarten so lange gültig sind, bis das Ablaufdatum erreicht ist, und ab dem Ablaufdatum die neuen Identitätskarten mit diesen Merkmalen dann zur Anwendung gelangen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Der Abg. Georg Kaufmann hat sehr viele Detailfragen gestellt, die ich mit dem zuständigen Amt klären muss und die wir dann gerne für die 2. Lesung vorbereiten, damit Sie hier auch wirklich gute Antworten erhalten. Ich kann Ihnen nur schon bestätigen, dass die Kommentare und Anregungen der Datenschutzstelle bereits in den Bericht und Antrag eingeflossen sind. Also das, was von der Stelle kam, ist effektiv umgesetzt. Dann, die Anschaffungskosten. Wir haben aktuell eine unverbindliche Richtofferte. Gemäss dieser Richtofferte kann angenommen werden, dass die Beschaffung günstiger erfolgen kann. Das würde uns dann auch erlauben, die Ausweise günstiger abzugeben. Also das ist eine erste, unverbindliche Richtofferte. Der Zuschlag ist noch nicht gegeben, aber es sieht gut aus, dass wir hier definitiv die Ausweise dann auch zu günstigeren Preisen abgeben können. Aber wir werden das auch in der 2. Lesung nochmals klar darlegen. Dann zum Ablauf der bestehenden ID: Ja, nach dem derzeitigen Stand ist es effektiv so, dass die bis zum Ablauf gültig sind. Aber auch das werden wir noch auf die 2. Lesung hin bestätigen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für Ihre Ausführungen, Frau Innenministerin. Eine Frage hätte ich doch noch gerne beantwortet. Es geht hier also wirklich nur um materielle Veränderungen der Karte? Inhaltlich oder Rechte und Pflichten der betreffenden Personen werden da nicht verändert. Habe ich das richtig verstanden?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ja, das ist richtig, das haben Sie so richtig verstanden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlagen durch Artikelaufruf vor. Art. 26 Abs. 5 und 5a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 5 und 5a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 29 Abs. 4 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 4 und 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes.Art. 13 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Ausländergesetzes.Art. 31 Abs. 4b und 5 Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 4b und 5 Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70b Abs. 2 und 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70b Abs. 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten, gleichzeitig haben wir Traktandum 26 erledigt.
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