Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Partnerschaftsgesetzes (Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Adoptionsrecht) (Nr. 125/2022); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 28: Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Partnerschaftsgesetzes (Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Adoptionsrecht).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 125/2022. Er steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich danke der zuständigen Ministerin Marok-Wachter und allen an der Ausarbeitung dieser Vorlage beteiligten Personen für ihre Arbeit, damit dieser Bericht und Antrag heute vor uns liegen kann. Wenn Sie mich vor einem Jahr gefragt hätten, ob ich in meinen kühnsten Träumen daran glaube, dass wir im Dezember-Landtag 2022 über Eintreten bezüglich der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Adoptionsrecht beraten und entscheiden werden, so hätte ich wohl geantwortet, dass ich mir das wünschen würde und es mich auch positiv überraschen würde, wenn dies eintreffen würde, aufgrund der Erfahrung in der Vergangenheit jedoch realistischerweise nicht damit rechne. Umso mehr freut es mich heute, dass wir dieses Traktandum behandeln, beraten, hoffentlich darauf eintreten und die erste Lesung durchführen werden. In Sachen LGBT-Rechte tut sich etwas, auch auf gesetzlicher Ebene. Dies zeigt mir auch, dass dieser Landtag und seine Mitglieder sowie die Gesellschaft in Liechtenstein zu einer inklusiven Gesellschaft stehen und sich dafür einsetzen. Ich bin mir bewusst, dass Liechtenstein noch kein Paradies im diskriminierungsfreien Umgang ist, doch wir sind dabei, dies zu verbessern und diese Vorlage ist ein sehr wichtiger Schritt dazu. Mit dem Bericht und Antrag Nr. 125/2022 wird eine Gesetzesänderung im ABGB und auch im Partnerschaftsgesetz vorgeschlagen, womit gleichgeschlechtliche Paare im Adoptionsrecht gemischtgeschlechtlichen Paaren gleichgestellt werden sollen. Die gemeinsame Adoption soll damit in Zukunft nicht nur verheirateten Paaren, sondern neu auch eingetragenen Paaren und Lebensgefährten beziehungsweise Lebensgefährtinnen möglich sein. Ich begrüsse dies sehr, da damit eine noch bestehende Ungleichbehandlung beseitigt wird. Ich bin mir bewusst, dass diese Gesetzesänderung nicht zu einer Vielzahl von Adoptionsverfahren führen wird. Der Grund dafür liegt nicht daran, dass es an Paaren mangelt, die gerne ein Kind adoptieren würden, sondern daran, dass es nur wenige Kinder gibt, die zur Adoption freigegeben werden. Warum gibt es so wenig Adoptionen? In Liechtenstein, Europa, Amerika, Canada und Australien vor allem durch den Gebrauch von Verhütungsmitteln, womit ein Grossteil von ungewollten Schwangerschaften vermieden wird. Dann aber auch die moralische gesellschaftliche Ächtung vor allem von Frauen, welche unverheiratet schwanger werden. Dies hat zum Glück im Vergleich zur Vergangenheit deutlich abgenommen. Da oft innerfamiliäre Lösungen gefunden werden, welche der Mutter Geburt und Allein-erziehung unabhängig von der Unterstützung des Kindsvaters ermöglichen. Der gesellschaftliche Tod und die Verdammnis der Frau werden nur noch von einem marginalen Bevölkerungsteil unterstützt. Dann aber auch die Beendigung von Schwangerschaften entweder durch die Pille danach oder durch einen Schwangerschaftsabbruch, der in Liechtenstein zwar verboten, im Ausland aber dennoch möglich ist, ohne dass mit einer strafrechtlichen Verfolgung in Liechtenstein gerechnet werden muss. Weltweit ist es so, dass es sehr strenge Anforderungskriterien und kulturelle Unterschiede im Bereich der gesellschaftlichen Ausrichtung und mehr gibt, die eine deutliche Rolle spielen im Adoptionsverfahren. Gerne möchte ich von der Regierung deshalb für die 2. Lesung wissen, wie viele Fremdkindadoptionen in den letzten zehn Jahren pro Jahr in Liechtenstein erfolgreich abgeschlossen werden konnten und aus welchen Ländern die adoptierten Kinder stammen. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle die Vernehmlassung und dass die Vernehmlassungsvorlage von allen Vernehmlassungsteilnehmern ausdrücklich begrüsst und befürwortet wurde. Es gab keine einzige negative Äusserung in der Vernehmlassung. Dies freut mich und stimmt mich zuversichtlich. Sehr gefreut habe ich mich auch über die Aussage der Regierung auf Seite 21, dass sie die Motion zur Öffnung der Ehe für alle zügig umsetzen wolle. Dafür bedanke ich mich bereits schon jetzt. Abschliessend möchte ich mich auch bei der Freien Liste bedanken. Denn dank ihr wird in den Berichten und Anträgen nun erwähnt, welche UNO-Nachhaltigkeitsziele ein Bericht und Antrag betrifft und was dessen Umsetzung für Auswirkungen auf die UNO-Nachhaltigkeitsziele hat. Der vorliegende Bericht und Antrag ist ein Paradebeispiel dafür, dass damit wesentlich den UNO-Nachhaltigkeitszielen entsprochen wird, indem Inklusion gefordert wird, diskriminierende Gesetze abgeschafft werden und gleichgeschlechtliche Paare künftig im liechtensteinischen Adoptionsrecht völlig gleichgestellt werden, das heisst unabhängig von Geschlecht und Lebensform. Die Umsetzung der Vorlage wird sich positiv auf die UNO-Nachhaltigkeitsziele auswirken. Für mich ist Eintreten unbestritten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch von mir ein Dankeschön an die Regierung für das schnelle Reagieren auf den Landtagsentscheid dieses Jahres und diesen Bericht und Antrag. Das schnelle Reagieren der Regierung war wohl auch dem Umstand geschuldet, dass der Landtag in Juli dieses Jahres nicht der Empfehlung der Regierung folgte und das Adoptionsverbot mit Nichtannehmen des vorgeschlagenen geänderten Artikels aufhob. Somit stand das Partnerschaftsgesetz im Widerspruch zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch. Damals, als das Partnerschaftsgesetz geschaffen wurde, wurde doppelt gemoppelt und zur Sicherheit das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare in das Partnerschaftsgesetz aufgenommen. Eine Anpassung des entsprechenden Artikels im ABGB hätte es damals auch getan. Das zeigt einmal mehr, dass doppelt gemoppelt früher oder später zu mehr Arbeit führt. Nachdem der Landtag im Juli mehrheitlich der Meinung war, dass das Adoptionsverbot aufgehoben werden soll, muss nun das Adoptionsrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch angepasst werden. Die Regierung schlägt nun eine völlige Gleichstellung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren vor. Die Thematik der Fortpflanzungsmedizin wird in dieser Vorlage nicht behandelt. Wie es auf Seite 12 heisst, plant das Ministerium für Gesellschaft und Kultur noch in dieser Legislaturperiode eine Vorlage, um die Fortpflanzungsmedizin für alle in Liechtenstein gesetzlich zu regeln. Auch wenn nun die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare legal ermöglicht wird, wird es wohl selten bis nie zu einer Adoption eines fremden Kindes von einem gleichgeschlechtlichen Paar kommen. Die letzte Inlandsadoption ist mehr als 20 Jahre her. In Europa werden immer weniger Kinder zur Adoption freigegeben und eine Adoption aus anderen Staaten wird für gleichgeschlechtliche Paare weiterhin sehr schwierig sein, da noch viele Staaten der Welt eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht anerkennen und somit auch keine Kinder für die Adoption an diese Paare weitergeben. Sollte es dennoch einmal zu einer Adoption kommen, ist und bleibt die oberste Maxime das Wohl des Kindes. Mit einer Adoption wird das Ziel verfolgt, einem Kind die am besten geeigneten Wahleltern zu vermitteln. So schreibt die Regierung auf Seite 22. Diese Meinung teile ich auch, wie wohl alle in diesem Raum hier. Sowohl gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paaren werden vor einer Adoption vom Amt für Soziale Dienste geprüft. Die Prüfung umfasst deren Leumunde, die Gesundheit, Persönlichkeit, erzieherische Eignung, wirtschaftliche Verhältnisse, Wohnverhältnisse und auch psychologische Tests und beinhaltet auch Hausbesuche. Im Anschluss entscheidet ein Gericht über die Adoption und ob dem Wahlkind ein beständiges, sicheres und kindgerechtes Zuhause geboten wird.Abschliessend nochmals mein Dank an die Regierung und die involvierten Personen in der Landesverwaltung, die an diesem Bericht und Antrag mitgearbeitet haben. Auch einen grossen Dank an die Vernehmlassungsteilnehmer wie dem Verein für Menschenrechte, der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, dem Frauennetz, der Infra und dem FLay für ihre positiven Stellungnahmen zu dieser Vorlage. Ich bin für Eintreten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Für die Ausarbeitung des Berichts und Antrags möchte ich mich bei der Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter und beim Ministerium für Infrastruktur und Justiz bedanken. Die Regierung hat im Juli einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Partnerschaftsgesetzes verabschiedet und alle Gemeinden sowie verschiedene Organisationen und Verbände um eine Stellungnahme bis Ende September ersucht. Das wurde schon mehrfach erwähnt, aber das ist wirklich auch erwähnenswert: Die Ergebnisse zeigen klar, dass die vollständige Gleichstellung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im Adoptionsrecht von den Vernehmlassungsteilnehmenden ausdrücklich befürwortet wird. Mit der Aufhebung von Art. 25 im Partnerschaftsgesetz ist der Zugang zu fortpflanzungsmedizinischen Methoden für gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr verboten. Wie heterosexuelle Paare können sie damit die Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen. Die Regierung schlägt im Sinne der Rechtssicher-heit für alle beteiligten Personen vor, insbesondere auch für die Kinder, die Einführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes mit Dringlichkeit voranzutreiben. Dass die Regierung das Thema der Fortpflanzungsmedizin nicht im Rahmen dieser Gesetzesvorlage behandelt, finde ich begrüssenswert. Denn für die Schaffung eines Gesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzungsmedizin muss meiner Meinung nach noch eine ethische Diskussion in der Öffentlichkeit geführt werden. Im Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass aktuell eine entsprechende Gesetzesvorlage im Ministerium für Gesellschaft und Kultur vorangetrieben wird und noch für die laufende Legislaturperiode geplant ist. Ich unterstütze das geplante Vorgehen der Regierung, die Thematik der Fortpflanzungsmedizin nicht im Rahmen der gegenständlichen Vorlage zu behandeln, da dies die Umsetzung deutlich verzögern würde. Ich unterstütze ebenso die vollständige Gleichstellung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im Adoptionsrecht und bin für Eintreten auf diese Gesetzesvorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auch Dank an die Regierung für diesen Bericht und Antrag. Ich habe eine Frage zur Definition von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten. Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten stehen im Gegensatz zu einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft in keiner vertraglichen Beziehung zueinander. Auf Seite 22 ist das so geschrieben, dass Lebensgemeinschaften somit von heute auf morgen, also über Nacht, gebildet und ebenso schnell wieder aufgehoben werden können. Da das keine vertragliche Verbindung ist, wenn ich das richtig verstehe, können Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten einzeln adoptieren oder gemeinsam. Wie ist das dann für eine gemeinsame Adoption definiert? Das muss doch irgendwo etwas genauer definiert werden, als wie «von heute auf morgen gebildet und ebenso schnell wieder aufgehoben». Da muss doch über eine gewisse Zeit ein Zusammenleben sein. Oder muss es am gleichen Wohnort sein? Oder kann es in verschiedenen Staaten sein, dass nur übers Telefon eine Verbindung besteht? Oder wie kann man das verstehen? Das muss nicht jetzt auslegt werden, das kann man in die Stellungnahme schreiben. Aber ich möchte hier etwas mehr Information. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich danke der Ministerin Graziella Marok-Wachter, ihrem Ministerium und allen involvierten Stellen für die rasche Ausarbeitung einer angepassten Gesetzesgrundlage, die die Adoption auch für gleichgeschlechtliche sowie unverheiratete Paare seitens Liechtensteiner Rechtsprechung zukünftig ermöglichen soll. Trotz möglicher Änderung des Gesetzes, ist der Weg für Betroffene dennoch sehr lang und steinig. Auch wenn ich mich nun wiederhole, denn es wurde von meinen Vorrednern bereits das meiste gesagt, ist es mir dennoch wichtig, nochmals auf die Punkte einzugehen. Denn der Prozess, der zu einer erfolgreichen Adoption führt, ist ein sehr komplizierter und deshalb nochmals erwähnenswert. In Liechtenstein selbst wurde vor weit über 20 Jahren ein Kind zur Adoption freigegeben. Wir kennen daher faktisch nur die Adoption von Kindern aus dem Ausland, also die internationale Adoption. Es ist aber so, dass es keine Adoptionen aus den umliegenden Ländern gibt, da die Kinder in unseren Nachbarländern national vermittelt werden können. Adoptionen werden folglich vermehrt in Schwellen- und Entwicklungsländer durchgeführt. Eine Adoption bringt diverse Anforderungen mit sich. Nicht nur die Abklärung und Prüfung des Leumundes, der Gesundheit, der Persönlichkeit, der erzieherischen Eignung, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Wohnverhältnisse der Adoptivwerber durch das Amt. Auch die Kostenfrage ist eine sehr grosse und schlussendlich meist die entscheidende Frage, ob Adoptivwerber einen Antrag einreichen oder nicht. Die Kosten für eine Adoption sind nicht ohne. Alle Übersetzungen, die Reise ins Abgabeland, die Zeit von mehreren Wochen beziehungsweise Monaten vor Ort, die Kosten, die Zuhause trotz Abwesenheit anfallen und so weiter.Wie gerade geäussert, gibt es viele Voraussetzungen seitens Liechtensteins. Dann hat jedes Herkunfts- beziehungsweise Abgabeland auch noch Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Beispielsweise gibt es Länder, die vorschreiben, dass man bereits fünf Jahre verheiratet sein muss, bevor man Antrag stellen kann. Oder solche, die keine Anträge von Einzelpersonen oder gleichgeschlechtlichen Paaren akzeptieren und so weiter. Und darf dann ein Antrag zur Prüfung eingereicht werden und wird dieser positiv beurteilt, beginnt die Wartezeit - ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre. Bis also eine Adoption erfolgreich stattfinden konnte, ist sehr viel Zeit vergangen. Es gibt folglich in den letzten Jahren nicht viele abgeschlossene internationale Adoptionen in Liechtenstein. Kommt es zu einer erfolgreichen Adoption beziehungsweise zum Pflegeverhältnis zum Zweck der Adoption, dürfen die Adoptivwerber mit dem Kind nach einer sehr langen Zeit im Ausland endlich nach Hause reisen. Kaum Zuhause angekommen, muss ein Elternteil oder müssen gar beide Elternteile wieder der Arbeit nachkommen. Diesbezüglich stellt sich mir die Frage, wie Eltern, die mit einem Kind nach einer sehr langen Überprüfungszeit im Ausland nach Hause zurückkehren dürfen, eine angemessene Elternzeit ermöglicht werden kann. Die ersten Tage in einem neuen Daheim, das Kennenlernen beziehungsweise das plötzliche Getrenntsein nach einer sehr intensiven gemeinsamen Zeit zusammen, dies sind dann die nächsten Herausforderungen, denen alle Adoptivwerber nach ihrer Rückkehr gegenüberstehen. Es wäre daher meiner Meinung nach sinnvoll und notwendig, dass eine bezahlte Elternzeit nach der Rückkehr ermöglicht wird, zumindest wenigstens für einen Elternteil. Gerne bitte ich die Regierung darum, Möglichkeiten zu prüfen. Ich bin für Eintreten, besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Ich möchte auch bei der Adoption durch Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen nachhaken, da stellen sich mir schon Fragen. Wie von Herbert Elkuch erwähnt, besteht da ja keine vertragliche Bindung wie bei einer eingetragenen Partnerschaft oder bei einer Ehe. Ich habe einmal eine Untersuchung gelesen, ich habe die Quelle leider nicht mehr gefunden, da wurden Eltern angeschaut, die verheiratet sind und solche, die nicht verheiratet sind. Und dann wurde geschaut, welcher Prozentsatz der Eltern nach 20 Jahren noch ein Paar war. Bei den Verheirateten, wenn ich mich richtig erinnere, waren es noch 80% und bei den nicht Verheirateten noch 20%. Darum glaube ich, wenn man sich so einfach trennen kann, ohne vertragliche Basis, dann ist das schlecht. Eine Trennung ist nie schön für Kinder. Deshalb möchte ich die Frage an Sie richten, ob ich das richtig interpretiere, ob das korrekt ist. Ich habe auch schon gehört, dass Einzelpersonen Kinder adoptieren dürfen, jetzt schon. - Okay? Gut, ja dann schaut es wieder anders aus. Dann finde ich das auch schlecht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Der Regierung war es sehr wichtig, diese Vorlage möglichst rasch zu erstellen und dem Landtag vorzulegen, und zwar aus folgenden Gründen:Der Landtag hat in seiner Sitzung vom Mai dieses Jahres im Rahmen der 2. Lesung zwar der neugeschaffenen Bestimmung im Partnerschaftsgesetz zur Stiefkindadoption durch eingetragene Partnerinnen und Partner zugestimmt, die Abänderung in Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes, wonach die gemeinsame Adoption und der Einsatz von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren für eingetragene Partnerinnen und Partner weiterhin ausgeschlossen sein sollte, abgelehnt. Das führte im Resultat dazu, dass das im Partnerschaftsgesetz bis dahin bestehende Verbot der Adoption und des Einsatzes von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren aufgrund des Ihnen bekannten Urteils des Staatsgerichtshofes vom 10. Mai 2021 Mitte Juli ersatzlos aufgehoben wurde. Durch dieses vom Landtag gewählte Vorgehen kam es zu einer Aufhebung einer Verbotsnorm in einer gesellschaftspolitischen Materie, ohne dass unser Souverän, also Fürst und Volk, seine im Gesetzgebungsverfahren bestehenden Rechte hätte ausüben können. Inhaltlich kam es zudem ab Mitte Juli zu einer widersprüchlichen Situation in den Gesetzesmaterien. Im Partnerschaftsgesetz war zwar das Adoptionsverbot aufgehoben worden, im Adoptionsrecht stand aber festgeschrieben, dass nur verheiratete Paare eine gemeinsame Adoption vornehmen können. Damit sind gleichgeschlechtliche Paare generell von der gemeinsamen Adoption ausgeschlossen.Zur Behebung dieses rechtlichen Widerspruchs und um dem Souverän eine Meinungsäusserung in diesem Zusammenhang zu ermöglichen, hat die Regierung umgehend die Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage an die Hand genommen. Dabei sind wir dem offenbaren Willen der Mehrheit des Landtags gefolgt, dass es in Bezug auf Adoptionen und Fortpflanzungsmedizin eine völlige Gleichstellung zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren geben soll. Mit dieser Vorlage soll Rechtsklarheit und auch Rechtssicherheit geschaffen werden und dem Souverän die Möglichkeit der Äusserung zu dieser Thematik verschafft werden. Die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung wurde nur wenig genutzt. Geäussert hat sich der Verein für Menschenrechte, die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, das Frauennetz Liechtenstein, der Verein FLay sowie die Infra. Die Stellungnahmen waren ausnahmslos begrüssend. Nun zu Ihren Fragen in Bezug auf die Adoption durch Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten. Wir stützen uns hier im Wesentlichen auf Rechtsprechung aus Österreich, die vorsieht, dass eben auch Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten das Recht der gemeinsamen Adoption haben sollen. Die Hintergründe sind hier relativ komplex und ich schlage vor, dass wir Ihnen das für die 2. Lesung detaillierter aufarbeiten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 22 Ja-Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlagen durch Artikelaufruf vor. § 179 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 179 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 182 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 182 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 184 Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 184a Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 184a Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 184a Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Bei Inkrafttreten ist kein Inkrafttretensdatum da. Das ist vermutlich auch üblich so, aber meine Frage ist: Bis wann darf der Landtag die Stellungnahme der Regierung in der 2. Lesung hoffen zu bearbeiten? Also auf das Inkrafttretensdatum demzufolge. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Sie dürfen davon ausgehen, dass wir das so rasch wie möglich machen. Wenn wir es mit der Stellungnahme nicht in den März-Landtag schaffen, gehe ich davon aus, dass es dann halt im April-Landtag sein wird und anschliessend gelten die üblichen Fristen. Ich kann es Ihnen nicht genau sagen, aber das machen wir nun sicher sehr zügig. Das lassen wir jetzt nicht ein halbes Jahr liegen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes. Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 28 erledigt.
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