ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG, DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG, DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG, DES GESETZES ÜBER DIE BETRIEBLICHE PERSONALVORSORGE SOWIE DES GESETZES ÜBER DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (VERBESSERUNG DES RENTENVORBEZUGS) (NR. 30/2000 UND NR. 78/2000), 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die Landtagssitzung fort. Wir befinden uns nach wie vor bei Punkt 16 der Tagesordnung: Verschiedene Gesetzesänderungen betreffend verbesserte Möglichkeiten für einen Rentenvorbezug. Wir fahren mit der 2. Lesung der Abänderung des AHV-Gesetzes fort bei Art. 39.Art. 39 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 10 Stimmen (bei 18 anwesenden Abgeordneten)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist die Mehrheit. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 11 Stimmen (bei 19 anwesenden Abgeordneten)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 12 Stimmen (bei 20 anwesenden Abgeordneten)
Art. 48 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 48 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 50 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 53 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 53 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 63bis Abs. 3 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63bis Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63sexies Abs. 1, 4 und 5 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63sexies Abs. 1, 4 und 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 67bis Abs. 1, 1bis, 1ter und 2 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 67bis Abs. 1, 1bis, 1ter und 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 70 Abs. 1bis wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 70 Abs. 1bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 71 Abs.1bis und 2 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 71 Abs. 1bis und 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 72 Abs. 1 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 72 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 73 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 73 steht zur Diskussion.
Abg. Klaus Wanger:
Anlässlich der ersten Lesung wurden verschiedene Varianten von reduzierten Kürzungssätzen eingebracht. Wir finden diese im Bericht und Antrag auf Seite 19. Die Vernehmlassungsvorlage sah damals etwas geringfügigere Kürzungssätze vor, vor allem für die Altersgruppe Vorbezugsalter 60 und 61 gegenüber der jetzigen Regierungsvorlage, die uns nun hier vorliegt. Obwohl die Kürzungssätze marginal besser sind in der Vernehmlassungsvorlage, möchte ich mich doch für diese Variante aussprechen und einen entsprechenden Antrag einbringen. Wir sehen ja, dass die Mehrkosten lediglich CHF 6,3 Mio. zu 6 Mio. der Regierungsvorlage sind, und nach meiner Ansicht aber trotzdem die Vernehmlassungsvorlage, wie sie damals die Regierung unterbreitet hat, vor allem für Bezugsalter 60 und 61 doch einen 1 1/2 bzw. 1% geringeren Kürzungssatz aufweist. Aus diesem Grunde möchte ich bei Art. 73 Abs. 2 die Kürzungssätze der Vernehmlassungsvorlage vorschlagen. Das wären dann bei 63 3% analog der Regierungsvorlage, bei 62 6,5% - ein halbes Prozent tiefer als die Regierungsvorlage - bei 61 Jahren 10,5 - ein Prozent tiefer - und bei 60 Vorbezugsalter 15 anstelle von 16,5%.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Der Abg. Klaus Wanger hat Recht, wenn er darauf hinweist, dass die finanziellen Auswirkungen dieser zwei recht nahe beieinander liegenden Regelungen und die finanziellen Auswirkungen der etwas grosszügigeren Regelung nicht sehr gravierend sind. Die Regierung möchte dennoch an der vorsichtigeren Variante festhalten, wie sie nun dem Landtag vorgeschlagen worden ist. Wir können natürlich nicht unsere eigene Variante aus dem Vernehmlassungsverfahren schlecht machen. Die ist sicher nicht verantwortungslos. Die ist sicher vertretbar. Es war aber nicht zuletzt aufgrund verschiedener Vorstösse von Seiten der Wirtschaft, vor allem aus dem Bereich der Industriekammer, der Industrie, dass wir ersucht worden sind recht eindringlich, diese Kürzungssätze etwas weniger grosszügig zu machen, weil Befürchtungen geäussert worden sind, dass diese Rücktritte sehr viel mehr angenommen werden in der Praxis als wir heute annehmen. Wissen tut es niemand. Wir glauben, dass wir gut beraten sind, wenn wir vorsichtig operieren. Wir schlagen deshalb vor, dass wir bei den etwas schärferen aber immer noch recht attraktiven Milderungssätzen bleiben, wie sie nun von der Regierung vorgeschlagen worden sind und möchten an unserer Vorlage festhalten.
Stv. Abg. Adolf Ritter:
Angesichts der guten Lage des AHV-Fonds und angesichts der Forderung, dass sich auch kleinere und mittlere Einkommen einen Rentenvorbezug ohne grössere Abstriche leisten können sollen, schlage ich eine Senkung der Kürzungssätze vor, nämlich gemäss Ihrem Vorschlag 2 auf Seite 19 der Stellungnahme. Ich bin nicht der Meinung der Regierung, dass durch die Änderung der Kürzungssätze die Art. 38, 39 etc. geändert werden müssen. Es gibt auch andere Finanzierungsmodelle, z.B. über die Mehrwertsteuer. Mein Antrag lautet also, die Kürzungssätze zu senken gemäss diesem Vorschlag. Das sind dann bei Vorbezug ab dem 63. Altersjahr 3%, bei Vorbezug ab dem 62. Altersjahr 6%, bei Vorbezug ab dem 61. Altersjahr 10% und bei Vorbezug ab dem 60. Altersjahr 14%.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab. Wir stimmen zuerst über den weitergehenden Antrag des Abg. Adolf Ritter ab. Es geht um einen Abänderungsantrag zu Abs. 2, Bst. b, c und d. Der erste Fall des 63. Altersjahrs ist ja unverändert gegenüber der Regierungsvorlage. Der Abg. Adolf Ritter schlägt vor, Art. 73 Abs. 2 Bst. b, c und d dahingehend zu ändern, dass bei Vorbezug ab dem 62. Altersjahr eine Kürzung um 6%, bei Vorbezug ab dem 61. Altersjahr eine Kürzung um 10% und bei Vorbezug ab dem 60. Altersjahr eine Kürzung um 14% stattfindet. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Klaus Wanger. Es geht hier um dieselben Buchstaben b, c und d von Abs. 2. Der Vorschlag, bzw. Antrag lautet bei Vorbezug ab dem 62. Altersjahr 6,5%, bei Vorbezug ab dem 61. Altersjahr 10,5% und bei Vorbezug ab dem 60. Altersjahr 15%. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Moment, es sollten sich bitte alle überlegen, wer zustimmt, nicht erst im Nachhinein.Abstimmung: 11 Stimmen bei 23 anwesenden Abgeordneten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über Art. 73 der Regierungsvorlage. Wer Art. 73 die Zustimmung gibt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 74, Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer diesem Art. 74 die Zustimmung erteilt, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Die Diskussion wird nicht benützt. Wer II. seine Zustimmung erteilt, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
§ 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
IV. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diese 2. Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenverischerung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Lesung der Vorlage 2: Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Art. 68 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 68 Abs. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das wird jetzt das Gesetz vom 13.9.2000 sein. II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung betreffend diese Abänderung des Invalidenversicherungsgesetzes. Wer dieser Gesetzesänderung zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 3 betreffend das Ergänzungsleistungengesetz.Art. 1bis wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1bis steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE BETRIEBLICHE PERSONALVORSORGE
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 4 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge.Art. 8 Abs. 6 wird verlesen..
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 Abs. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Was schlägt die Regierung da vor?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
1. Januar 2001.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 5 betreffend die Abänderung des KVG.Art. 7 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich nehme an, auch am 1.1.2001. II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, dass dieses Gesetz am 1.1.2001 in Kraft tritt, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen die Vorlage 6 über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.Art. 27 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich nehme an, dass hier auch der 1.1.2001 zur Anwendung kommt. Das ist so. II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, dass dieses Gesetz am 1.1.2001 in Kraft tritt, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diesen Traktandenpunkt behandelt.-ooOoo-