Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Festsetzung der Gebühren für Reisepass und Identitätskarte (Nr. 13/2023 und 13a/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative zur Festsetzung der Gebühren für Reisepass und Identitätskarte. Die Berichte der Regierung tragen die Nr. 13/2023 und 13a/2023. Der Landtag hat gemäss Art. 70 des Volksrechtegesetzes eine Vorprüfung einer Volksinitiative vorzunehmen. Die Aufgabe des Landtages in der heutigen Sitzung ist ausschliesslich diejenige, gemäss Bericht und Antrag der Regierung und auch gemäss eigenem Gutdünken festzustellen, ob das Initiativbegehren mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Es erfolgt also keine inhaltliche Diskussion. Die inhaltliche Diskussion erfolgt dann, wenn die Unterschriften gesammelt sind und die Initiative vorliegt. Ich bitte Sie, das zu beachten. Wenn also das Wort gewünscht wird, so sollte es ausschliesslich mit der Verfassungs- und Staatsvertragskonformität zu tun haben.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke der Regierung für die Vorprüfung dieser Initiative. Die Initiative wurde ja mit der Verfassung konform erklärt, auch mit den Staatsverträgen. Deshalb empfehle ich dem Hohen Landtag, diese ebenfalls zu bestätigen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte ich mich bei der Regierung für die Ausarbeitung der gegenständlichen Berichte und Anträge 13/2023 und 13a/2023 bedanken. Nun zur Sache: Gemäss Art. 70b Abs. 1 des Volksrechtegesetzes prüft die Regierung nach Anmeldung des Initiativbegehrens im Rahmen einer sogenannten Vorprüfung, ob diese mit der Verfassung und mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und übermittelt ihren Bericht samt Eingaben dem Landtag zur Weiterbehandlung. Der Landtag hat in seiner nächsten Sitzung das Initiativbegehren in Behandlung zu ziehen und über eine allfällige Nichtigkeit der Initiative zu entscheiden. Gegenständlich stellt sich somit die Frage, ob das gegenständliche Initiativbegehren mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Grundsätzlich müsste das gegenständliche Initiativbegehren mit einem Bedeckungsvorschlag versehen sein. Das heisst im gegenständlichen Initiativbegehren müsste ein Vorschlag enthalten sein, wie die zu erwartenden Mindereinnahmen durch die Senkung der Gebühren für die Reisepässe und die Identitätskarten gedeckt werden. Das gegenständliche Initiativbegehren enthält keinen solchen Vorschlag. Dies ist sehr bedauerlich. Es kann meines Erachtens von Initianten erwartet werden, dass sie sich auch damit beschäftigen, wie allfällige Mindereinnahmen gedeckt werden. In der Vergangenheit wurde dieses Kriterium eher lasch behandelt, sodass dies für mich auch noch kein Kriterium ist, aufgrund welchem ich diese Initiative für unzulässig erklären würde. Rechtlich gesehen dürfen Volksinitiativen zwischen Einreichung und Abstimmung grundsätzlich nicht abgeändert werden. Die gegenständliche Volksinitiative wurde zwischen der Einreichung und der noch nicht erfolgten Abstimmung bereits einmal abgeändert. Dies ist rechtlich nicht zulässig, insofern ist die gegenständliche Initiative nicht rechtmässig. Mit der gegenständlichen Volksinitiative sollen die Gebühren für Reisepässe und Identitätskarten massiv gesenkt werden. Die Gebühren für Aufenthaltsausweise nach dem Personenfreizügigkeitsgesetz werden mit der gegenständlichen Volksinitiative nicht angepasst. Gemäss den einschlägigen europäischen Richtlinien darf die Gebühr für die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten an Ausländer die Gebühr für die Ausstellung der entsprechenden Dokumente an Inländer nicht übersteigen. Bei Annahme der Volksinitiative würde genau dieser Fall eintreten. Bei Annahme dieser Volksinitiative übersteigen die Gebühren für die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten an Ausländer die Gebühren für die Ausstellung der entsprechenden Dokumente für Inländer. Da die Gebühren für die Ausstellung von Aufenthaltsdokumenten für Ausländer die Gebühren für die Ausstellung der entsprechenden Dokumente für Inländer übersteigen, verstösst diese Volksinitiative zumindest gegen EWR-Recht und stimmt somit nicht mit den bestehenden Staatsverträgen überein. Zusammengefasst ist diese Initiative meines Erachtens nicht zulässig, da durch die Annahme dieser Initiative die Gebühren für Aufenthaltsausweise nicht mehr EWR-konform wären und diese Initiative folglich nicht mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Das sehe ich dezidiert komplett anders. Gebühren für Aufenthaltsausweise für Ausländer können weiterhin von der Regierung mit Verordnung festgelegt werden. Das kann deshalb die Regierung, sollte denn diese Initiative vom Volk angenommen werden, unmittelbar danach anpassen. Das ist nicht Aufgabe dieser Initiative oder des Volkes diese, ich sage einmal, Folge entsprechend in der gleichen Initiative mit Gesetzestext anzupassen. Dazu gibt es die Verordnungskompetenz der Regierung und das ist ja auch sehr gut im Bericht und Antrag ausgeführt. Dann betreffend den Bedeckungsvorschlag, hier können keine hohen Ansprüche an eine Privatperson gestellt werden, einen Bedeckungsvorschlag in Bezug auf eine Initiative zu machen. Ein Bedeckungsvorschlag gibt es im Initiativtext. Es soll nämlich dieser Betrag aus der Staatskasse finanziert werden. Es ist auch kein hoher Betrag, man spricht hier von zwischen CHF 250'000, was aufgrund der Kleinen Anfrage des Abg. Manfred Kaufmann hervorgetreten ist, bis circa CHF 350'000. Als ich die Kleine Anfrage vor ein paar Jahren zuvor gemacht habe und irgendwo dazwischen wird sich dieser Betrag einstellen. Auch das ist nicht ganz genau definiert, wie hoch dieser Betrag sein wird. Sie sehen, er schwankt irgendwo zwischen CHF 250'000 bis vielleicht CHF 350'000 oder CHF 400'000, je nachdem wie viele Menschen dann am Schluss die Heimatschriften entsprechend erneuern lassen. Das kann man nicht voraussagen. Aus diesem Grund ist der Bedeckungsvorschlag mehr als ausreichend, so beurteilt das auch die Regierung. Auch der Staatsgerichtshof hat dazu aussagen gemacht, zumindest Peter Bussjäger in einem Verfassungskommentar, dass man hier keine hohen Ansprüche an den entsprechenden Initiativeverfasser stellen darf. Wenn Sie an Ihre eigene Motion denken, dann sehen Sie auch, dass es nicht möglich sein kann, dass einer Privatperson doch höhere formalistische Vorgaben gemacht werden, wie dem Landtag. Das kann es einfach nicht sein. Hier geht es um ein Volksrecht und das haben wir hochzuhalten und können es hier drinnen nicht torpedieren mit irgendwelchen Dingen, die uns nicht gefallen, nur weil uns der Inhalt nicht gefällt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Es ist der Preisvergleich von Aufenthaltsausweisen mit dem Pass und der Identitätskarte angesprochen worden. Ausweise,- zum Beispiel, wenn der Führerschein für Liechtensteiner billiger gemacht wird, dann muss er selbstverständlich für alle Ausländer, die hier wohnen, auch billiger gemacht werden. Aber beim Pass oder der Identitätskarte ist es so: Jeder Liechtensteiner hat ein Recht auf eine solche Karte und da muss auch nicht der Leumund abgeklärt werden, da muss nichts abgeklärt werden. Diese Daten sind da und er hat das Recht, einen Ausweis gegen Bezahlung zu erhalten. Da sind keine Abklärungen notwendig über was weiss ich nicht was alles. Von daher ist das Problem eigentlich nicht gegeben, denn Liechtenstein kann gar keinen Pass oder Identitätskarte einem Ausländer ausstellen. Das muss der Österreicher in Österreich oder beim Konsulat machen, der hat es dann immer noch viel billiger wie die Liechtensteiner. Er ist also nicht benachteiligt. Das gilt auch für Deutsche, der hat den Pass oder die Identitätskarte billiger wie Liechtensteiner, er ist ein EWR-Bürger, also da sehe ich keine Problematik, dass das irgendwie beschnitten wird. Wie Thomas Rehak gesagt hat, die Regierung kann die Gebühren in diesem Sektor anpassen. Wenn die Regierung glaubt, dass das zu teuer ist, kann sie das anpassen, sie kann aber auch erhöhen. Es ist nicht so, dass die Aufenthaltsgebühren bisher nach unseren Pässen ausgerichtet wurden. Das sind zwei Paar Schuhe. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren. Ich unterstütze die Haltung des Abg. Thomas Vogt zu hundert Prozent, dass sich diese Initiative als nicht verfassungsmässig gestaltet. Und zwar hat der Initiant, auch wie schon erwähnt am 10. Februar, bei der Regierung eine Berichtigung des Gesetzestextes eingereicht, da in der ursprünglichen eingereichten Fassung zwischen Initiativtext und Gesetzestext eine versehentliche Diskrepanz der Gebührenhöhe enthalten war. Diese Diskrepanz existiert meines Erachtens halt immer noch, und zwar in der unterschiedlichen Gültigkeitsdauer der Pässe von Jugendlichen. Also Sie führen jetzt diese Diskrepanz auf Gesetzesebene ein, Sie haben die gleichen Preise für unterschiedliche Gültigkeitsdauer von Pässen bei Jugendlichen. Wie ich schon erwähnt habe, dürfen Volksinitiativen grundsätzlich zwischen der Einreichung und Abstimmung nicht mehr abgeändert werden. Die Regierung führt dann zwar aus, dass es im vorliegenden Fall lediglich um Änderungen redaktioneller Natur handle und die Regierung darum im Sinne einer pragmatischen Handhabe zur Wahrung der Volksrechte ohne präjudizielle Wirkung beschlossen habe, diesen Gesetzestext vorzulegen. Aber genau das tun sie jetzt, sie legen eine präjudizielle Wirkung vor für zukünftige Initiativen. Darum kann ich Ihnen nur empfehlen, diese Initiative als nicht verfassungsmässig zu erklären. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, sehr geehrte Herren Vogt, sie treten die Volksrechte mit Füssen. Ich weiss nicht, an wie vielen Volksinitiativen sie bereits mitgearbeitet haben, aber vermutlich noch nicht an vielen. Ich kann Ihnen aus meiner Volksinitiative kurz zitieren, ich habe meine Volksinitiative, da ist es um die Franchise Thematik gegangen, eingereicht und während der Bericht und Antrag erstellt wurde, hat die Regierung Fehler eingebaut. Sie hat nicht den Gesetzestext übernommen, welchen ich eingereicht habe. Da hat dann der Initiant, meine Person, Hand geboten, das anzupassen. Denn damals hat es noch ein Inkrafttreten gegeben und die Regierung hat dieses Inkrafttreten herausgestrichen - aus Versehen. Hier geht es ja darum, dass wir Vorlagen dem Volk vorlegen und das müsste auch in Ihrem Interesse sein. Sie sind die staatstragende Partei hier. Es müsste in Ihrem Interesse sein, dass Volksinitiativen so vorgelegt werden, damit sie legistisch in Ordnung sind und keine Widersprüche haben. Wenn Sie das anders sehen, dann müssen Sie jetzt dagegen stimmen. Dann können Sie bei Ihrer Meinung bleiben. Dann bauen Sie eine sehr hohe Schwelle für Volksinitiativen ein, ich würde Ihnen dringend davon abraten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Rehak, wir, der Abg. Günter Vogt und ich, würden die Volksrechte mit Füssen treten, das finde ich jetzt wirklich daneben. Wir haben hier im Landtag eine Aufgabe und die ist es eben, eine Initiative auf ihre Verfassungsmässigkeit und auf ihre Übereinstimmung mit den Staatsverträgen zu überprüfen, soweit dies halt als Parlamentarier überhaupt möglich ist. Dann haben wir hier jetzt diese Vorlage und es schreibt die Regierung ja auch, wenn diese Volksinitiative angenommen wird, muss sie Anpassungen vornehmen. Das heisst im Umkehrschluss, wieso muss man Anpassungen vornehmen, weil es halt, wenn man keine Anpassungen vornimmt, nicht EWR-konform ist, also gegen Staatsverträge verstösst. Und somit ist es einfach so, dass die gegenständliche Vorlage, ob Sie es jetzt glauben oder nicht, in diesem Sinne nicht zulässig ist, weil sie gegen Staatsverträge verstösst. Dann haben Sie den Bedeckungsvorschlag noch angesprochen und da Ausführungen gemacht. Da habe ich ja auch ausdrücklich erwähnt, dass ich bei diesem Kriterium einfach aufgrund der Vergangenheit, wie dieses in der Vergangenheit gehandhabt wurde, auch grosszügig wäre und da für das Volk auch keine zu grosse Schwelle einbauen würde. Aber hier ist es unsere Pflicht und Aufgabe bei Vorlagen, die eindeutig nicht mit den Staatsverträgen übereinstimmen, einfach zu sagen, es ist nicht zulässig. Ich sehe die Dramatik am Ganzen auch nicht. Diese Vorlage wäre ja auch relativ schnell zulässig, dass könnten Sie auf das nächste Mal auch abändern, dann ändern Sie in diesem Bereich auch die Gebühren für die Ausstellung der entsprechenden Dokumente für Ausländer ab und bringen Sie die Vorlage nochmals neu. Dann wäre sie auch zulässig und wir laufen nicht Gefahr, dass das Volk am Schluss diese Vorlage annimmt und was dann am Schluss dazu führt, dass andere dafür wieder verfassungswidrig sind. Also ich persönlich würde Ihnen entweder diese Volksinitiative hier zurückzuziehen und dann allenfalls vernünftig und verfassungskonform hier wieder einzubringen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Initiative greift nicht in die Kompetenzen der Regierung ein. Die Regierung kann auf dem Verordnungsweg andere Gebühren auf anderen Gebieten nach wie vor anpassen. Also die Initiative verbietet nicht das Anpassen von anderen Gebühren in anderen Bereichen. Von daher ist sie nicht gegen Staatsverträge. Es geht nur um Pass und Identitätskarte. Hier würde das per Gesetz festgelegt und nicht mehr per Verordnung mit der Regierung. Aber in die Kompetenz der Regierung greift diese Initiative nicht ein, diese bleibt voll erhalten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich teile diese Ansicht vom Abg. Herbert Elkuch vollumfänglich. Dann bitte ich noch den Abg. Thomas Vogt mir zu erklären, wie ich jetzt diese Volksinitiative zurückziehen soll? Also das wundert mich dann schon, man sieht Sie haben ein völlig falsches Verständnis. Das ist eine Volksinitiative, das ist keine Initiative des Landtages. Wir müssen heute hier abstimmen, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Die Regierung hat ganz klar ausgesagt, dass diese Initiative mit der Verfassung und mit den Staatsverträgen kompatibel ist und dass sie halt dann, wenn diese Initiative angenommen wird, und ich wiederhole mich jetzt, dann halt gewisse Anpassungen vornehmen muss. Sie hat auch gesagt, was das kostet: Rund CHF 50'000 Mehrkosten würde es bedeuten, wenn man die Ausländerausweise entsprechend günstiger macht. Das obliegt der Regierung, das dann gerade zu ziehen und das darf sie selbstverständlich auch mit dieser Initiative tun. Ich denke, das hat auch die Regierung erkannt und deshalb sehe ich das Problem nicht, welches Sie hier künstlich herbeireden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich sehe schon, der Herr Regierungschef hat schon gedrückt, dass er sich zu Wort melden wird. Ich wollte eben noch die Meinung der Regierung hören, zu den vorgebrachten Vorwürfen vom Abg. Thomas Vogt, dass es nicht verfassungskonform ist. Denn als einfacher Abgeordneter bin ich hier schlichtweg überfragt, was hier jetzt Sache ist. Eine Frage hätte ich noch: Wie weit dürfen redaktionelle Änderungen nachträglich eingereicht werden, damit es noch mit dem ursprünglichen Initiativetext vereinbar ist, obwohl es immer noch der gleiche Text ist. Vor allem handelt es sich hier um die Abänderung von Gebühren und wenn die Gebühren abgeändert werden, ist doch ein massgebender Punkt geändert worden. Da bin ich sehr froh, wenn Sie, Herr Regierungschef respektive Frau Regierungschef-Stellvertreterin, noch Ausführungen machen können, was uns der Abg. Thomas Vogt hierzu noch sagt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Vielen Dank für das Wort. Initiativen dürfen sicher nicht abgeändert werden, weil sie einmal dem Volk vorgelegt werden. Aber jetzt ist es ja nicht einmal vom Landtag geprüft, also wir sind in einem Vorstadium. Wenn das vom Landtag geprüft ist und so für gut befunden ist, dann ist klar, dann darf man nicht mehr abändern. Aber wir sind noch vor der Prüfung, von daher sehe ich kein Problem. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich möchte es nicht in die Länge ziehen, wenn ich auf die Seite 13 im ersten Bericht und Antrag 13/2023 blicke, dann führen Sie aus, dass da Anpassungen notwendig wären. Bei der letzten Volksinitiative, die das Volk verworfen hat, die Casino-Initiative - wenn diese angenommen worden wäre, hätte das auch zu Veränderungen in Gebühren, in Gesetzen, wo auch immer geführt. Also Sie müssen mir helfen, ich bin kein Verfassungsrechtler. Bitte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zur Frage des Abg. Patrick Risch zur Vorprüfung wird sich die Regierungschef-Stellvertreterin noch melden. Ich habe eigentlich gedrückt, weil der Abg. Herbert Elkuch gesagt hat, die Initiative würde nicht in die Kompetenzen der Regierung eingreifen. Das ist zum einen wahr und zum anderen natürlich nicht. Sie greift natürlich ein, weil die Gebührenregelung dann im Gesetz sein würde und sie greift auch ein, weil sie uns zum Handeln zwingt, nämlich andere Sachen anzupassen, damit es am Schluss wieder verfassungskonform ist. Also greift das natürlich ein. Umgekehrt ist es eben so: Die Regierung hat im Rahmen von Gesetzen, Verfassung zu handeln und wenn sie den Handlungsspielraum anpassen, dann ist unsere Kompetenz eine andere, das ist insofern nicht das Problem. Dass wir das nicht gerne sehen, wenn Gebühren in Gesetzen stehen, das ist die eine Regelung. Und ein Prinzip, und das ist halt schon wesentlich, dem wir uns verpflichtet fühlen, das wir hier drinnen auch schon diskutiert haben, ist das Kostendeckungsprinzip. Und wenn der Landtag und danach das Volk sagt, an das muss man sich hier nicht halten, dann muss man sich in diesem Bereich nicht daranhalten. Aber im Grundsatz möchten wir am Kostendeckungsprinzip natürlich festhalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich glaube, wir haben in unserem Bericht und Antrag klar ausgeführt, warum wir zum Schluss kommen, dass diese Initiative EWR- und verfassungskonform ist. Ich glaube, hier muss ich keine weiteren Erläuterungen mehr machen. Wie der Herr Abg. Oehry ausgeführt hat, wir haben auch bei der Casino-Initiative festgestellt, dass die Initiative unter der Voraussetzung verfassungskonform ist, dass weitere Gesetze abgeändert werden mit Blick auf das Gleichbehand-lungsgebot. Ich sehe diesen Fall hier analog und wie wir im Bericht und Antrag ausgeführt haben, ist es so, dass dann natürlich die Regierung verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass dann eben auch die Gebühren für EWR-Ausweise dann entsprechend angepasst werden. Insofern sind wir der Auffassung, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben ist. Dann zu den Änderungen, die wir dann nochmals geprüft haben, kann ich festhalten: Ja, das ist eine Kulanz vonseiten der Regierung, weil wir gesehen haben, in Absprache auch mit dem Initianten, dass hier effektiv aus Versehen ein falscher Initiativtext eingereicht wurde. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass wir aus Kulanzgründen, aber eben auch in Sinne der Volksrechte - mein Ansatz ist immer in dubio pro Volksrechte -, dass wir hier den richtigen Initiativtext vorlegen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit kommen wir zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, dass das angemeldete Initiativbegehren zur Festsetzung der Gebühren für Reisepass und Identitätskarte mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
15 Ja-Stimmen, damit hat der Landtag seine Zustimmung erteilt und Übereinstimmung mit der Verfassung und bestehenden Staatsverträgen festgestellt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 7 erledigt. -ooOoo-