Genehmigung eines Ergänzungs- und Nachtragskredits für den Neubau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz (Nr. 3/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 13: Genehmigung eines Ergänzungs- und Nachtragskredits für den Neubau eines Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 3/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Der Bau des Dienstleistungszentrums Giessen wird teurer, als geplant. Dies aufgrund eines neuen Einrichtungskonzeptes, einer verbesserten Infrastruktur für Mitarbeiterinnen, die mit dem Fahrrad kommen, und einer aufwendigeren Absicherung der Baugrube. Die Regierung benötigt weitere CHF 1,45 Mio. für die angepasste Fertigstellung des Dienstleistungszentrums Giessen; das sind etwas mehr als 3% der ursprünglichen indexierten Kredits. Wie die Regierung schreibt, handelt es sich um eine vorsorgliche Massnahme, sodass der Bau zügig abgeschlossen werden kann. In den letzten Jahren sind die Kosten beim Bauen massiv gestiegen, dies durch gestiegene Energiekosten und massiv teuren Baumaterialien aufgrund globaler Lieferengpässe. Die gestiegenen Kosten sind durch die Bauherrenreserve mehrheitlich gedeckt. Die Regierung benötigt nun mehr Geld, um das Dienstleistungszentrum Giessen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen attraktiver zu machen. Schon im Jahr 2016 hatte ich das Konzept der Grossraumbüros als überholt bezeichnet. Die Regierung beharrte aber auf ihrer Ansicht, dass sie das beste Kostennutzungsverhältnis bringen werde. Doch heute, ein paar Jahre später, hat uns der Fachkräftemangel eingeholt und somit können Fachkräfte ihren Arbeitsplatz auswählen. Um die Nachteile der konzipierten Grossraumbüros zu entschärfen, sieht die Regierung nun einen grösseren Aufenthaltsbereich für die Mitarbeitenden vor. Im Gegenzug werden jedoch die Arbeitsplätze verkleinert, damit der Eindruck der Grossraumbüros geschmälert wird, sollen Regale als Raumteiler angeschafft werden und das Raum-in-Raum-Konzept verbessert werden. Zusätzliche Akustikvorhänge sollen die Lärmbelastung am Arbeitsplatz reduzieren. Diese Mehrwerte für die Mitarbeitenden schlagen insgesamt mit einer knapp Million Franken zu Buche. Mit zusätzlichen Garderoben und Duschen sowie abschliessbaren Fahrradboxen möchte die Regierung weitere Mitarbeiter dazu animieren, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen. Hierfür werden zusätzliche CHF 365'000 veranschlagt. Knapp eine Million Franken mehr kostet die Absicherung der Baugrube, die notwendigen Spundwände mussten von 15 auf 22 Meter verlängert werden. Und weil das Rammen der Spundwände zu laut war, waren Spezialmassnahmen für CHF 100'000 notwendig. Es stellt sich langsam, aber sicher die Frage, ob es weiterhin sinnvoll ist, Grossbauten in Vaduz zu realisieren, wenn der Baugrund so schlecht ist. Das gleiche Thema hatten wir ja auch schon beim Neubau des Landesspitals. Alles in allem betrachte ich die Verbesserung im Bereich des Mobilitätsmanagements und bei den Arbeitsplätzen als gut und notwendig. Das Land muss auch einen attraktiven Arbeitsplatz bieten, wenn es auf dem Personalmarkt die notwendigen Fachkräfte rekrutieren will. Bei zukünftigen Bauprojekten möchte ich die Regierung bitten, dass sie sich schon bei der Projektplanung besser mit dem Baugrund auseinandersetzt. Es kann nicht sein, dass wir bei jedem Bauprojekt in Vaduz mit Mehrkosten für die Baugrube zu rechnen haben. Ich werde dem Nachtragskredit zustimmen. Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Ich möchte einleitend vermerken, dass der hier vorliegende Bericht und Antrag 3/2023 sehr gut aufbereitet, strukturiert und lesbar ist. Daher ein grosses Kompliment an die Ministerin und an alle involvierten Stellen. Ich kann auch jetzt schon mitteilen, dass ich dem Ergänzungs- und Nachtragskredit zustimmen werde. Die Gründe für die Erhöhung sind aus meiner Sicht klar kommuniziert und nachvollziehbar. Ein Punkt, der mir im Gegensatz zum Abg. Risch besonders gefällt, ist das sogenannte New-Work-Konzept, weil es die modernen Anforderungen aufnimmt und auch Ämter übergreifende Zusammenarbeit ermöglicht. Aber, was für mich ebenfalls wichtig ist, dadurch nicht weniger Arbeitsplätze anbietet, auch wenn sie ein bisschen kleiner sind. Dieses Konzept ist ein klarer Mehrwert für alle Mitarbeiter, aber auch für den Arbeitgeber. Nichtsdestotrotz habe ich noch zwei Fragen. Die erste wurde eigentlich schon gefragt, ob die Baugrundverhältnisse und die Umgebungsverhältnisse mitten in Vaduz nicht bereits in der Planungsphase vor Baubeginn bekannt waren. Wird so etwas nicht üblicherweise mit Sondierung geprüft und sichergestellt? Die zweite Frage, die ich habe, dass am ursprünglichen Projekt vom Juni 2016 die Anforderung an das Mobilitätsmanagement, das Gesundheitsmanagement sowie der Nachhaltigkeit noch nicht in diesem Ausmass Berücksichtigung finden konnten, wie es durch die zwischenzeitlich stattgefundenen Veränderungen heute der Fall wäre, liegt auf der Hand. Es stellt sich aber die Frage, ob die entsprechenden Neuanforderungen nicht schon im Zuge der Genehmigung dieses Ergänzungskredites über CHF 14,3 Mio. für das erweiterte Projekt im Mai 2019 hätten Berücksichtigung finden müssen. Ich spreche hier speziell das Angebot von Duschen und Garderoben an, die Anzahl der Fahrradabstellmöglichkeiten sowie die Lademöglichkeit für E-Bikes und Elektroautos. Da wäre ich der Ministerin noch dankbar für zusätzliche Informationen. Wie bereits erwähnt, werde ich dem Ergänzungs- und Nachtragskredit zustimmen und möchte nochmals erwähnen, dass der Landtag hier geradezu mustergültig und proaktiv miteinbezogen wurde. Dies wäre für andere Bauprojekte ebenfalls vonnöten und ich würde mir wünschen, dass andere Minister diesem Beispiel folgen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich versuche, weil einige Vorrednern zumindest zwei Dinge erwähnt haben, die hier drinnen stehen, das abzukürzen. Der vorliegende Ergänzungs- und Nachtragskredit zeigt gut auf, damit schliesse ich mich an, dass Bauprojekte, welche über mehrere Jahre Planungs- und Bauzeit verfügen, sich verändernde Rahmenbedingungen stellen müssen. Die Situation mit der Baugrube, diese CHF 585'000, wurde bereits angesprochen, die Ergänzungsfragestellungen auch. Ich springe jetzt auf den zweiten Teil, auf der Seite 16 im Bericht und Antrag wird ausgeführt, welche zusätzlichen Elemente zu welchen Kosten führen. Ich erachte es als sehr wichtig, dass neue Erkenntnisse im Bereich Mobilität dazu führen, dass die Anzahl der Duschen, der Fahrradstellplätze und der Lademöglichkeiten angehoben werden. Bürokonzepte aus dem Jahr 2016 zu hinterfragen und dann neue Erkenntnisse einfliessen zu lassen, erachte ich als elementar. Um für Fachkräfte attraktiv zu sein, sind faire Löhne wichtig und hier gibt es auch Baustellen, aber ohne diese Anpassungen würde ich das neue Dienstleistungszentrum nicht als attraktiven Arbeitsplatz bezeichnen und darum sind die Optimierungen im Bereich Mobilität, Aufenthalt und Bürogestaltung sehr wichtig. Das schliesse ich mich meinem Vorredner an.Zu einigen Elementen habe ich noch Fragen. Das Stichwort Teeküche - damals 2016 gab es in der Planung keine Teeküche, denn die soll jetzt CHF 80'000 teurer werden. Da geht es mir jetzt nicht um die Summe, aber CHF 80'000 für eine Teeküche, da hätte ich noch gerne zwei, drei Stichworte. Dann schreiben Sie von der Attraktivität. Es ist wichtig, die Prozesse anzupassen. Sie haben Titel drin wie Bürokonzept in der Erklärung auf den folgenden Seiten.Was für mich wichtig ist: Wie kann die Regierung sicherstellen, dass das 2016 entwickelte Set-up immer noch passt? Sind die gleichen Nutzer und Nutzerinnen noch drin? Haben sich die Prozesse aus dieser Perspektive so massgeblich verändert, dass quasi die Dienstleistungszentrums-Funktion oder die Dienstleistung - ist das immer noch so beheimatet oder findet es noch so statt, wie es ursprünglich einmal skizziert wurde?
Dann habe ich eine Frage zum Finanzprozess, denn man könnte das jetzt natürlich auch im Verpflichtungskredit anheben und über die Positionen G, Ausbau Gebäude, oder J, Ausstattung Gebäude, tragen. Vorausgesetzt der Landtag genehmigt diese Anpassung, die Sie vorschlagen, was passiert denn mit der Bauherrenreserve? Wenn ich das richtig interpretiere, geht diese auf null und das Projekt läuft noch bis 2024. Das heisst, ohne Reserven erachte ich das als eine Herausforderung, denn dann haben Sie null Bauherrenreserve. Wie gehen Sie mit dem um? Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte mich dem Dank anschliessen, es ist ein gut strukturierter Bericht und Antrag. Auf wenigen Seiten findet man alles, was man sucht. Eingangs möchte ich erwähnen, dass ich bereits im Jahr 2019 die Erweiterung des zweiten Untergeschosses kritisiert habe. Da haben wir in diesem Hohen Haus knapp CHF 7 Mio. für ein zweites Untergeschoss bewilligt, um circa 70 bis 90 Parkplätze zu bauen. Ich habe es als keine gute Idee empfunden. Jetzt sieht man es auch, die Verlängerung der Spundwände von 15 auf 22 Meter haben jetzt auch noch Zusatz- und Mehrkosten von rund einer CHF 0,5 Mio. verursacht. Ich meine in die Tiefe zu bauen ist sehr, sehr, sehr, sehr teuer und wenn man einfach im zweiten Untergeschoss noch Parkplätze baut, dann muss ich mich halt schon fragen, wo wir denn heute sind. Da erinnere ich sie selber an ihre eigenen Voten, wenn es um die Einschränkungen des Individualverkehrs geht. Und dann bauen wir für CHF 7 Mio. ein zweites Untergeschoss mit ausschliesslich Parkplätzen drin, schlau war das nicht. Ich habe eine Frage, und zwar betrifft die diese Akustikvorhänge. Hier kann ich mir nicht ganz vorstellen, wie das funktionieren soll. Ich stelle mir so einen Plastikvorhang vor. Bei Corona hatten wir das in gewissen Restaurants. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Bezug auf Akustik einen grossen Mehrwert bringt, vor allem auf die aufgeführten Kosten hier drin für diese Akustikvorhänge, diese sind ja relativ gering. Ich finde es jetzt nicht gerade auf die Schnelle, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass man Akustikvorhänge für CHF 170'000 im gesamten Gebäude macht, die dann tatsächlich noch einen Mehrwert bringen. Aber vielleicht haben Sie hierzu einige Ausführungen. Dann habe ich mich auch gefragt, ob mit diesem Kredit überhaupt noch Bauherrenreserven vorhanden sind. Ich habe auf Seite 24 gesehen, da werden noch die übrigen CHF 80'000 Bauherrenreserven aufgelöst. So wie ich es interpretiere, ist dann überhaupt nichts mehr vorhanden. Die Bauherrenreserven sind mit diesen CHF 1,45 Mio., die wir hier bewilligen, dann komplett aufgebraucht. Da darf dann kein Franken mehr irgendwo an Mehrkosten aufscheinen. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich hätte noch eine Frage. Der Abg. Daniel Oehry hat vorhin die grössere Teeküche erwähnt. Wie ist hier das Konzept, wird es in der Teeküche eine Art Mensa geben? Wo ein Kühlregal steht, wo man sich Essen rausnehmen kann, das man gegen Bezahlung konsumieren darf? Heute gibt es so eine Art Lieferservice oder Essen auf Rädern. Die Angestellten können Essen online bestellen und das wird dann an das jeweilige Amt geliefert. Wird das zukünftig auch im Dienstleistungszentrum Giessen möglich sein? Und wie wird da der Übergabepunkt sein? Denn die Teeküche ist jetzt dann im dritten Obergeschoss und mit dem neuen Sicherheitskonzept wird vermutlich da der Zutritt nicht für alle Personen möglich sein. Also vermutlich auch nicht für den Lieferservice von Essen und so. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Nur ganz kurz, ich habe vor dem Ergänzungs- und Nachtragskredit zuzustimmen. Es gibt jedoch einen Punkt den ich bedauere, und zwar, dass im Zuge der Ausarbeitung dieser Vorlage beim DLZ nicht auch eine Fassadenphotovoltaikanlage geprüft wurde. Für mich wäre das eine Chance gewesen, die leider nicht genutzt wurde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Der Landtag hat für den Neubau des Dienstleistungszentrums der Liechtensteinischen Landesverwaltung in Vaduz einen Verpflichtungskredit in Höhe von insgesamt CHF 42,8 Mio. genehmigt. Der Neubau des Dienstleistungszentrums steht nun kurz vor dem Abschluss. Im April 2024 sollen die Amts- und Stabsstellen in das neue Dienstleistungszentrum einziehen. Beim gegenständlichen Bericht und Antrag der Regierung handelt es sich um einen vorsorglichen Antrag für einen Ergänzungskredit in Höhe von CHF 1,45 Mio., und zwar geht es hier um die Aufstockung der Bauherrenreserve. Vorsorglich deshalb, da das Geld eventuell auch nicht benötigt wird. Aufgrund der Unschärfen, die momentan durch die kaum abschätzbaren Kostenentwicklungen gegeben sind, ist nach heutigem Stand noch nicht absehbar, ob der bislang genehmigte Kredit ausreichen wird. Um eine einwandfreie Umsetzung des Projekts gewährleisten zu können und eine allfällige Kreditüberschreitung am Ende des Projekts zu vermeiden, wird der Ergänzungskredit beantragt beziehungsweise soll sichergestellt werden, dass nicht kurz vor Abschluss des Projekts zu wenig finanzielle Mittel vorhanden sind, um die Unternehmer bezahlen zu können.Der Regierung ist es wichtig, den Landtag frühzeitig über diese Projektentwicklung und die Kostensituation zu informieren. Dass wir diesen Antrag überhaupt stellen müssen, ist auf Umstände zurückzuführen, die im Zeitpunkt der Kreditgenehmigung nicht bekannt beziehungsweise nicht vorhersehbar waren. Die Erstellung des Untergeschosses auf schlechtem Baugrund, ich komme da nachher nochmals darauf zurück, erforderte zusätzliche Massnahmen, wie die Sicherung der Baugrube und der Nachbarbauten, gesonderte Schallschutzmassnahmen und intensive Vermessungsarbeiten, was Mehrkosten von CHF 585'000 verursacht hat. Verpflichtungskredite sind teuerungsberechtigt. Normalerweise reicht der Baupreisindex für die Anpassung der Investitionskosten aus. Nicht aber in Zeiten von Lieferengpässen und massiv steigenden Energiekosten. Für die ausserordentliche Erhöhung der Preise für Stahl und Glas musste daher im letzten Jahr eine faire und wirtschaftliche Lösung für beide Vertragsparteien, das Land Liechtenstein und die Unternehmer, gefunden werden. Das führte zu Mehrkosten in Höhe von CHF 1 Mio. Die aufgelaufenen Kosten in Bezug auf den Mehraufwand bei der Baugrube und die ausserordentlichen Preissteigerungen bei den Baumaterialien gehen zu Lasten der Bauherrenreserve, die eben gerade dazu dient, auf solche nicht vorhersehbare Projektanpassungen und Preisentwicklungen reagieren zu können. Dies hat zur Folge, dass beim Dienstleistungszentrum von der indexierten Bauherrenreserve in Höhe von CHF 1'665'000 nur noch CHF 80'000 zur Verfügung stehen. Beim Projekt «Neubau Dienstleistungszentrum» sollen ausserdem gewissen Anpassungen durchgeführt werden, welche ursprünglich nicht vorgesehen waren: Es ist angedacht, zusätzliche Anreize zu schaffen, damit vermehrt Mitarbeitende mit dem Fahrrad oder zu Fuss zur Arbeit kommen. Ein solcher Anreiz soll in Absprache mit dem Betrieblichen Mobilitätsmanagement der Liechtensteinischen Landesverwaltung durch 60 abschliessbare Fahrradabstellboxen inklusive Lademöglichkeit für Elektrofahrräder geschaffen werden. Somit soll das Hauptziel des BMM, das Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden der Landesverwaltung so zu ändern, dass vom motorisierten Individualverkehr auf den Fuss- und Radverkehr und öffentlichen Verkehr umgestiegen wird, unterstützt werden. Entsprechend sollen auch zusätzliche Duschen und Garderoben mit Schliessfächern geschaffen werden, um denjenigen, die mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, die Möglichkeit einer Dusche zu bieten, aber auch denjenigen, welche sich über Mittag sportlich betätigen möchten. Die Umfrage betreffend das Betriebliche Mobilitätsmanagement der Landesverwaltung hatte nämlich ergeben, dass für den Umstieg vom Auto auf den Fuss- oder Fahrradverkehr bessere Räumlichkeiten vor Ort wie zum Beispiel ausreichende Anzahl an Spinden und Duschen notwendig seien. Nicht vorhersehbare Projektanpassungen werden grundsätzlich durch die Bauherrenreserve bezahlt. Die Bauherrenreserve beim Neubau des Dienstleistungszentrums ist aber, wie ich bereits ausgeführt habe, weitgehend beansprucht. Die Regierung möchte die Bauherrenreserve, die aktuell lediglich noch CHF 80’000 ausmacht, mit diesem Kredit erhöhen. Die Entscheidung des Landtags über die Genehmigung des Kredits ist erforderlich, damit die Regierung den finanziellen Rahmen für die Umsetzung der Anpassungen des Projekts kennt. Auch wenn Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dem Kredit nicht zustimmen, kann der Bau fertiggestellt werden. Es müsste dann jedoch auf gewisse bauliche Anpassungen verzichtet werden oder die Anpassungen würden nur teilweise beziehungsweise modifiziert umgesetzt. Dann komme ich zu den Fragen des Abg. Patrick Risch in Bezug auf die Baugrube beziehungsweise die Fragen des Abg. Hubert Büchel, die sich auch auf die Baugrube beziehen. Die Baugrundverhältnisse wurden zu Beginn der Planungsarbeiten durch Sondierungsbohrungen ermittelt. Das Grobkonzept der Baugrubenerstellung sah vor, dass die Spundwände auf eine Tiefe von 15 Metern reichen und das unter die Spundwände einströmende Grundwasser mit Pumpen aus der Baugrube in den Giessenkanal eingeleitet wird. Entscheidender Nachteil der nur 15 Meter langen Spundwände war, dass durch die erforderliche hohe Pumpleistung der Einlauftrichter des abgepumpten Grundwassers weit in den Fundationsbereich der Nachbarbauten hineinreicht. Damit wäre das Setzungsrisiko und Schadenspotenzial für die Umgebungsbauten sehr hoch gewesen, was mit hohen Sanierungskosten verbunden ist. Dies konnte mit einer relativ einfachen Massnahme, nämlich der Verlängerung der Spundwände, bestmöglich reduziert werden. Mit der dadurch verringerten Pumpenleistung musste auch weniger Grundwasser in den Giessenkanal eingeleitet werden. Es handelt sich hierbei um eine typische Risikoabwägung während der Planungs- und Bauphase, die über die Bauherrenreserve freigegeben wurde.
Vielleicht noch zur Frage, wie man das untersucht hat? Zuerst wurde «nur» ein Geologe beigezogen. In einer späteren Planungsphase wurde dann auch ein Hydrologe zur Bearbeitung des Ausführungsprojekts beigezogen. Es ist üblich, dass zuerst ein Vor-, dann ein Bau- und schlussendlich ein Ausführungsprojekt ausgearbeitet wird. Diese drei Phasen verliefen beim Dienstleistungszentrum über einen Zeitraum von gut einem Jahr, in welchem sich das Projekt zunehmend konkretisierte.Dann zur Frage des Abg. Hubert Büchel, ob man im Mai 2019 nicht schon gewisse Entwicklungen hätte vorhersehen können. Der Fokus der Beantragung des Ergänzungskredits lag auf der Erweiterung des Raumangebots zur Unterbringung zusätzlicher Amtsstellen in den in Planung befindlichen Neubau sowie auf dem Bau eines zweiten Tiefgaragengeschosses. Für nutzungsspezifische Anpassungen, die sich während der gesamten Planungs- und Ausführungsphase ergeben können, ist eben die Bauherrenreserve vorgesehen. Mit der eingetretenen ausserordentlichen Materialpreissteigerung für Stahl und Glas und durch zusätzliche Massnahmen bei der Erstellung der Baugrube ist die Bauherrenreserve praktisch aufgebraucht. Somit müssen nun auch Projektanpassungen betreffend das Betriebliche Mobilitätsmanagement und anderes, wofür die Bauherrenreserve bestimmt ist, gesondert begründet und beantragt werden.Dann komme ich zur Frage des Abg. Daniel Oehry in Bezug auf die Teeküche. Die Teeküche im dritten Obergeschoss soll zusätzlich ausgestattet werden. Das hängt damit zusammen, dass da mit der Erweiterung des Dienstleistungszentrums mehr Mitarbeitende im Gebäude sein werden. Also deshalb kommt diese zusätzliche Ausstattung dazu. Die Mehrkosten für die zusätzliche Ausstattung betragen CHF 80'000. Das steht auch in den Unterlagen. Dann haben Sie auch Fragen zum Finanzierungsprozess gestellt. Also, wie gesagt, diese Summe, die wir hier beantragen, dient zur Aufstockung der Bauherrenreserve. Die Bauherrenreserve wird nur dann freigegeben, wenn eben auch ein entsprechender Antrag gestellt wird. Dieser Antrag muss dann von der Regierung freigegeben werden. Von dieser Bauherrenreserve sind CHF 80'000 noch vorhanden. Dann gab es noch eine Frage des Abg. Patrick Risch, ob es so etwas wie eine Mensa in der Teeküche gebe. Die Teeküche wird entsprechend dem bereits bestehenden Konzept bei anderen Gebäuden der Landesverwaltung umgesetzt. Es soll einen externen Lieferservice geben, welcher mittels Zutrittsbadge und via Tiefgarage direkt in das dritte OG gehen kann. Die Teeküche soll beim DLG einfach entsprechend grösser sein als bei anderen Gebäuden der Landesverwaltung. Dann gab es noch Fragen zu den Akustikvorhängen, da kann vielleicht der Herr Regierungschef noch etwas zu diesem Bürokonzept sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wenn Sie sich fragen, warum ich mich mit Vorhängen auskenne, das ist nicht der Grund, warum ich mich jetzt äussere, sondern es ist jetzt einfach so, wie in den meisten Bauprojekten, dass die Infrastrukturministerin den Vorsitz in diesen Baukommissionsgruppen hat und das zuständige Regierungsmitglied für den Inhalt zuständig ist. Also bei den Schulbauten die Bildungsministerin und hier jetzt eben ich als quasi oberster Personalchef, der dann den Inhalt verantwortet, damit auch das Büroraumkonzept und damit eben auch die Vorhänge, deshalb äussere ich mich hierzu. Sie haben ausgeführt, dass es allenfalls «coronamässige» Plastikvorhänge sein könnten. Nein, da kann ich Sie beruhigen. Sie müssen vielleicht eher an dicke Bühnenvorhänge denken, die eben den Schall schlucken. Das ist ein übliches Vorgehen heutzutage, dass man mit solchen Vorhängen eben zu Werke geht. Das vielleicht dazu. Und noch eine Ergänzung, weil es jetzt so geklungen hat, wie wenn wir uns vor ein paar Jahren beim zweiten Kredit, also als wir aufgestockt haben, auch entschieden hätten ein weiteres Untergeschoss zu bauen. Das ist nur teilweise richtig, die Gemeinde Vaduz hätte nämlich sonst das zweite Untergeschoss bezahlt, weil sie das wollten, weil sie im Zentrum gerne diese Plätze am Wochenende hätten, weil es natürlich gut gelegen ist und wir sie am Wochenende nicht brauchen. Das war quasi das Bauprojekt ohnehin mit zwei Untergeschossen, eines, das wir bezahlt hätten, und eines die Gemeinde Vaduz und im entsprechenden Bericht und Antrag damals war dann klar, mit so vielen Büros brauchen wir mehr Parkplätze, deshalb gingen dann die Kosten an das Land über. Insofern gebaut wäre es sowieso geworden, einfach nicht auf unsere Kosten. Das vielleicht einfach noch als Ergänzung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Mir wurde in der Pause schon vorgeworfen, dass man mich heute drei Mal verloren hat. Sie haben es wieder geschafft. Ich versuche, mir Ihr Votum vorzustellen. Wir haben 200 Arbeitsplätze geplant, dann beschliesst der Landtag 70 zusätzliche. Dann sieht man, die Reserven gehen nicht auf, die Bauherrenreserven werden genutzt, um das, ich sage dem nicht Schöner-Wohnen-Konzept, die Mobilitätsaspekte, Fahrradständer und das alles zu verwirklichen. Das Bürokonzept wird umgeplant und dann kommt eine zusätzliche Teeküche rein, dann lese ich hier CHF 80'000. Wir haben gerade in der Hilti AG für grössere Millionenbeträge auch personalrestaurantähnliche Strukturen erstellt, Teeküchen erstellt. Wie kann ich mir das vorstellen? Es geht mir nicht um die CHF 80'000, ich werden dem Antrag dann zustimmen. Aber ich versuche zu verstehen, zu was ich dann schlussendlich Ja sage. Im Moment verstehe ich es noch nicht. Weil wegen 70 Mitarbeiter mehr, dann CHF 80'000 mehr Teeküche? Helfen Sie mir.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Also ich habe jetzt in der Zwischenzeit hier auch detaillierter Informationen bekommen. Die Mehrkosten entstehen durch ein grösseres Möbel der Verpflegungsstation, zusätzliche Apparate wie Kühlschrank, Geschirrspüler und Mikrowellenherde und ein zusätzliches Waschbecken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortemeldungen. Damit können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 25 Ja-Stimmen einhellig zugestimmt, gleichzeitig haben wir Traktandum 13 erledigt. Ich schliesse jetzt für heute die Landtagssitzung bis morgen, Donnerstag, 9 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 19:35 Uhr).
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