Genehmigung eines Ergänzungskredits und eines Nachtragskredits für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Nr. 12/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 14: Genehmigung eines Ergänzungskredits und eines Nachtragskredits für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 12/2023, er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich bedanke mich beim Aussenministerium von Dominique Hasler und bei der zuständigen Amtsstelle für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Staatenbeschwerde beschlägt Grundsätzliches: Einerseits das Unrecht, das gegenüber den betroffenen liechtensteinischen Staatsangehörigen begangen wurde, anderseits spielt auch der Aspekt der Souveränität eine zentrale Rolle. Es darf nicht sein, dass wir als Personen deutscher Nationalität zugeordnet werden. Der Souveränitätsgedanke ist mir sehr wichtig. Wir sind ein eigenes Land und auf das sind wir auch stolz. Wir sind nicht der deutschen Nationalität zuzurechnen. Wir sollten deshalb nach aussen – wie in diesem Verfahren - auch selbstbewusst auftreten. Wir dürfen diesen fehlenden Respekt seitens der Tschechischen Republik beziehungsweise tschechischen Behörden und Gerichte nicht tolerieren. Verwunderlich ist, dass Tschechien in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen mit der Schweiz und mit Österreich Lösungen gefunden hatte. Es erschliesst sich mir nicht, weshalb dies auf einmal mit Liechtenstein nicht möglich sein soll. Da bis anhin sämtliche politischen und diplomatischen Bemühungen gescheitert sind, erachte ich das Weiterführen des Verfahrens der Staatenbeschwerde gegen Tschechien für sehr wichtig und richtig und unterstütze die Regierung in diesem Vorhaben vollkommen. Gemäss der gegenständlichen Vorlage sollten die beantragten finanziellen Mittel für die weitere Bestreitung des Verfahrens ausreichen. Wir befinden uns mitten im Prozess und zur Weiterführung der Klage sind diese zusätzlichen finanziellen Mittel schlichtweg notwendig, weshalb ich dem Ergänzungs- und Nachtragskredit meine Zustimmung erteilen werde. Besten Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, guten Morgen miteinander. Am 30. September 2020 hat der damalige Landtag mit 24 von 25 Stimmen den Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 1,22 Mio. zur Staatenbeschwerde gegen die Tschechische Republik genehmigt. Jener Entscheid war der erste Schritt zu diesem Verfahren in diesem Hohen Haus und der vorliegende Bericht und Antrag ist für mich der logische zweite Schritt. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag wird ein Ergänzungskredit in Höhe von CHF 1,985 Mio. und ein Nachtragskredit für das Jahr 2023 in Höhe von CHF 374'000 beantragt. Begründet wird dies vor allem mit einer zeit- und arbeitsintensiveren ersten Phase des Verfahrens und umfangreicheren Eingaben der Tschechischen Republik. Ich werden diesem Bericht und Antrag beziehungsweise diesem Finanzbeschluss zustimmen. Nicht nur um den bereits im Jahr 2020 eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen, sondern auch, weil es bei diesem Verfahren um die Beachtung der Souveränität unseres Landes geht. Auch kann es nicht sein, dass Liechtenstein gegenüber anderen Staaten von der Tschechischen Republik anders behandelt wird wie beispielsweise die Schweiz oder Österreich. Dazu habe ich schon Ausführungen in meinem Votum im Jahr 2020 gemacht. Diesen Ergänzungskredit und Nachtragskredit sehe ich somit als Investition in die Souveränität Liechtensteins. Auch bin ich von den Erfolgsaussichten Liechtensteins in diesem Verfahren überzeugt. Die Aussenpolitische Kommission empfiehlt einstimmig und die Finanzkommission empfiehlt auch mehrheitlich, diesen Ergänzungs- und Nachtragskredit zu genehmigen. Ich teile diese Empfehlungen und werden dem Verpflichtungskredit meine Zustimmung erteilen und ich hoffe, dass Sie, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Sinne der Souveränität Liechtensteins dieser Vorlage auch zustimmen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Für die Ausführungen im Bericht und Antrag möchte ich mich beim Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport und bei der Regierungsrätin Dominique Hasler bedanken. Für mich geht es in der laufenden Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik nicht nur um Rechtsbrüche gegen 39 liechtensteinische Staatsangehörige, sondern auch um die vorbehaltlose Anerkennung der liechtensteinischen Souveränität. Wir sollten nicht akzeptieren, dass die Tschechische Republik keine Bereitschaft zeigt, mit Liechtenstein eine Verhandlungslösung für die offenen vermögensrechtlichen Fragen zu finden, demgegenüber aber entsprechende Abkommen mit der Schweiz und Österreich schon längst geschlossen hat. Dies ist ein Ausdruck von Missachtung und fehlendem Respekt gegenüber unserer liechtensteinischen Souveränität. Wenn alle politischen und diplomatischen Bemühungen für eine einvernehmliche Lösung erfolglos sind, ist der nächste und logische Schritt die Anrufung eines internationalen Gerichts - in diesem Fall der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) - nur konsequent. Wenn eine so offensichtliche Missachtung der Souveränität Liechtensteins und eine Gleichbehandlung mit anderen Staaten über Jahre hinweg missachtet und ignoriert wird, muss eine Staatenbeschwerde geführt werden. Da unterstütze ich die Regierung voll und ganz. Wenn ich dann im Bericht und Antrag noch lese, dass die tschechische Interpretation unserer liechtensteinischen Verfassung und Staatsform «teilweise tendenziös oder schlichtweg falsch» ist, dann erst recht. Für mich sind die bisher entstandenen Kosten und die noch zu erwartenden Kosten detailliert und transparent aufgeführt. Auch wenn die Bandbreite der aufgezeigten weiteren möglichen Verfahrensszenarien gross ist und die Dauer des Verfahrens bis zu weiteren sechs Jahren gehen kann, sollten wir jetzt den Weg, den wir durch die Vorgehensweise der Tschechischen Republik gezwungen sind zu gehen, nicht auf halber Strecke aufgeben. Wichtig erscheint mir aber bei all den aufgezeigten Verfahrensszenarien, dass Liechtenstein auch weiterhin daran festhält, dass zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eine sogenannte gütliche Einigung oder eine separate aussergerichtliche Einigung erfolgen kann. Zudem befürworte ich die geplanten Kommunikationsmassnahmen, damit die Beweggründe für die Staatenbeschwerde sichtbar gemacht werden und in der Tschechischen Republik Verständnis geschaffen wird. Die Kommunikation sehe ich auch als wichtigen unterstützenden Beitrag. Ich stimme deshalb dem Ergänzungs- und dem Nachtragskredit für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik zu. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Das ist nicht der Fall, somit können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte die Lesung vorzunehmen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine Wortmeldungen, wir können abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 22 Ja-Stimmen zugestimmt und wir haben Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-