Schaffung eines Gesetzes über Postdienste und Paketzustelldienste (Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz; PPG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und Durchführung der Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste) (Nr. 109/2022) [1. Lesung: 4. November 2022] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 17/2023); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Schaffung eines Gesetzes über Postdienste und Paketzustelldienste sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Diese Vorlage wurde am 4. November 2022 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung.Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 17/2023.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch diese Vorlage hat in der 1. Lesung eigentlich nicht zu sehr vielen Fragen geführt, ausser zu Art. 17. Hierzu haben ich zu Art. 17 einen Änderungsantrag im Vorfeld dieser Landtagssitzung an die Abgeordneten geschickt. Meiner Meinung nach stelle ich den Antrag, dass man das Gesetz per Gesetzesaufruf liest. Aber dennoch möchte ich gerne meinen Änderungsantrag für Art. 17 so stehen lassen, wie ich ihn geschickt habe. Soll ich ihn gleich jetzt vorlesen? Landtagspräsident Albert Frick
Also es ist absolut möglich. Wir werden das Gesetz aufrufen und dann können Sie sich melden, den Artikel nennen und den entsprechenden Antrag stellen. Also Sie beantragen jetzt auch Lesung per Gesetzesaufruf. Es wurde Lesung durch Gesetzesaufruf beantragt, wer damit einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Ja-Stimmen stattgegeben. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Gesetzesaufruf beginnen. Das Gesetz über Postdienste und Paketzustelldienste wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über Postdienste und Paketzustelldienste steht zur Diskussion.
Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich hätte einen Änderungsantrag für Art. 17 Abs. 5. Diesen Änderungsantrag hatte ich auch schon letzte Woche der Regierung, also der Frau Regierungschef-Stellvertreterin zugestellt mit der Bitte um Prüfung, ob der Artikel so noch funktioniert und passt. Die Antwort war, dass es legistisch in Ordnung ist, dass allenfalls noch weitere Artikel geändert werden müssten, aber die Frau Regierungschef-Stellvertreterin sich dann bei diesen Artikeln zu Wort meldet. Mein Antrag lautet betreffend Art. 17. Abs. 5: Stellt die Regulierungsbehörde fest, dass die Erbringung des Universaldienstes im Inland und innerhalb des EWR für den Universaldienstanbieter eine unverhältnismässige finanzielle Belastung darstellt, kann sie der Regierung empfehlen, einen Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Nettokosten des Universaldienstes nach Massgabe von Art. 18 zu errichten. Also ich beantrage hier die Streichung des Wortes «Folgendes». Dann in Abs. 6 würde dann der letzte Satz wegfallen: «Sie kann für das Verfahren nach Abs. 5 Bst. b die Gewährung der notwendigen Finanzmittel beim Landtag beantragen».Meine Begründung ist hiermit: Wenn wir schon einen Universaldienstanbieter haben, der bereit ist, diese Dienstleistungen zu erbringen, und auch die nicht rentablen Dienstleistungen erbringt oder die nicht rentablen Regionen des Landes abdeckt. Dann lebt er quasi von den profitablen Dienstleistungen respektive von den profitablen Regionen vom Land. Nehmen wir einmal das Beispiel Briefpost: Der Universaldienstanbieter, der das ganze Land mit der Briefzustellung abdeckt, deckt das ganze Land ab. Wir wissen Schellenberg, Triesenberg, Planken sind vermutlich jene Regionen, die in Liechtenstein nicht sehr rentabel oder profitabel für diesen Anbieter sein werden. Dann kommt ein privater Anbieter und dieser nimmt sich dann die Rosinen, Triesen, Vaduz und Schaan. Und er sagt dann, dass er in dieser Region tätigt bleiben werde, und er holt sich dann die ganzen Profite in diesem Dienstbereich der Briefzustellung ab. Und dem Universaldienstanbieter, der das ganze Land abdeckt, dem fallen dann quasi die profitablen Regionen weg, denn er muss die Briefpost in den nicht rentablen Regionen, wie den eben genannten Dörfern oder Regionen, weiterhin zustellen. Also er fährt dann einen Verlust auf seinen Bereichen ein, währenddem der private Anbieter Profite mit der Rosinenpickerei macht. Die Regierung schlägt ja vor, dass es einen Ausgleichfonds geben soll, der entweder durch die Universalanbieter gespiesen werden soll oder, dass eben der Landtag dann auf den Antrag der Regierung Geld in diesen Fonds einspeist. Ich bin der Meinung, wenn es schon einen liberalen Markt gibt, der dann zulässt, dass die Paket- oder Briefpost auch von privaten zugestellt werden darf und hier Konkurrenz herrscht und es private Anbieter gibt, die einen Gewinn abkassieren, dann sollen sie sich gefälligst auch an den Verlusten des Marktes beteiligen. Und nicht hier das Land wieder quasi mit der hohlen Hand bitten und sagen, wir hätten dann gern, dass der Verlust vom Land gedeckt wird, aber die Gewinne privatisiert werden. Deswegen stelle ich diesen Antrag, dass es wegfällt, dass die Regierung den Landtag um Ausgleich oder Finanzierung des Ausgleichsfonds bitten darf, sondern die Regierung verpflichtet wird, die anderen Anbieter auf diesem Markt aufzufordern, dass sie diesen Ausgleichsfonds decken sollen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Bei der besagten Bestimmung handelt es sich um eine Kann-Bestimmung die zwei Optionen beinhaltet. Bst. a sieht die Abgeltung über einen Ausgleichsfonds durch die Erhebung von Beiträgen als mögliche Option vor. Bst. b bietet die Möglichkeit der Abgeltung der ermittelten Nettokosten über den Staatshaushalt. Die entsprechenden Mittel dafür müssen gemäss Abs. 6 beim Landtag beantragt werden, wodurch die Entscheidungskompetenz letztlich beim Landtag liegt. Ein allfälliger Ausgleichsfonds ist aus den Mitteln der Marktteilnehmer im Verhältnis des Umfangs ihrer Tätigkeit im Universaldienstbereich zu speisen. Wie dies in Art. 18 Abs. 1 PPG vorgesehen ist. Für den Ausgleichsfonds werden daher nicht nur die Rosinenpicker beitragspflichtig, sondern auch die liechtensteinische Post als Universaldienstanbieter wäre massgeblich davon betroffen. Das heisst, dass der Wunsch des Abg. Patrick Risch, dass nur die neu auf dem Markt eintretenden Rosinenpicker das Defizit des Universaldienstes zu bezahlen haben, mit der Fondslösung nur teilweise erreicht werden kann. Der Möglichkeit zur staatlichen Abgeltung liegt der Gedanke zugrunde, dass von der Öffentlichkeit gewünschte Dienste, die im freien Wettbewerb so nicht erbracht würden, auch teilweise von der öffentlichen Hand getragen werden sollen, wenn sie durch den Markt nicht tragbar sind. Im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Postmarktes ist es erforderlich, geeignete Rahmenbedingungen festzulegen um einen gesunden Wettbewerb zu ermöglichen. Gleichzeitig ist darauf Bedacht zu nehmen, wie der Universaldienst auf einem liberalisierten Markt sichergestellt und finanziert werden kann. Wir verlieren nichts durch die Beibehaltung beider Finanzierungsoptionen. Die Möglichkeit der staatlichen Abgeltung stellt lediglich eine Handlungsoption und keine Verpflichtung dar, die zudem der Zustimmung des Landtags bedarf. Sollte dieser Änderungsantrag Zustimmung finden, müssten Art. 18 und 22 entsprechend abgeändert werden und ich würde mich dann bei den besagten Artikeln melden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.
Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Selbstverständlich möchte ich die Regierung hier stützen, denn für mich ist eigentlich ganz klar, dass die vorgeschlagene Anpassung der Formulierung eben auch neue Unsicherheiten schafft. Das ist genau das Thema, das wir bei der 1. Lesung besprochen haben. Die Liberalisierung macht natürlich jetzt auch mächtig Druck, das ist kein Thema. Wir haben einen Universaldienstanbieter und ich habe da explizit darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Gesetz kommt. Man weiss das, man hat sich darauf vorbereitet. Wir müssen dem Sorge tragen. Das machen wir mit dieser Abänderung eben nicht, denn eben genau mit dem Wegfall der Option einer staatlichen Finanzierung ist der Fall eines Verlustes auch eben ohne Eintritt von Wettbewerbern zum Beispiel nicht mehr abgedeckt und das sehe ich als Problem. Daher würde ich die Formulierung der Regierung gerne beibehalten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Nadine Vogelsang
Ich möchte ebenfalls die Regierung stützen, diese beiden Optionen zu behalten und auch das Votum des Abg. Peter Frick und unbedingt abraten, dieses b zu streichen, wie es die Freie Liste vorschlägt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir abstimmen, der Abg. Patrick Risch beantragt bei Art. 17 einen Änderungsantrag zu Abs. 5 und einen Änderungsantrag zu Abs. 6. Ist das korrekt? Ja, es ist korrekt. Ich denke, wenn 5 nicht angenommen wird, erübrigt sich der Antrag zu 6. Wir stimmen über den Antrag zu Abs. 5 ab. Wer den Antrag des Abg. Patrick Risch annehmen möchte, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht stattgegeben, somit bleibt es bei der Regierungsvorlage und wir können die Schlussabstimmung vornehmen. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Zustimmung wurde mit 22 Ja-Stimmen erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Postorganisationsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Postorganisationsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Postorganisationsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Postorganisationsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 ja-Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Ja-Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Ja-Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Ja-Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des FinanzmarktaufsichtsgesetzesDas Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Ja-Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des E-Geldgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Ja-Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Ja-Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Ja-Stimmen zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Ja-Stimmen zugestimmt und gleichzeitig haben wir Traktandum 22 erledigt. -ooOoo-