Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes (FinAG) und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 – 2027 (Nr. 116/2022) [1. Lesung: 2. Dezember 2022] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 4/2023); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 - 2027. Diese Vorlage wurde am 2. Dezember 2022 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung.Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 4/2023. Bevor wir in die Lesung einsteigen ist vielleicht eine Klärung zu den Anträgen der Abg. Karin Zech-Hopp und Johannes Kaiser erforderlich und ich möchte den Landtag darüber befinden lassen. Die eingereichten Anträge betrafen nur Artikel und Absätze, die in der Regierungsvorlage vorkommen. Die Anträge hätten nicht vorher zugestellt werden müssen, sondern hätten auch spontan vorgetragen werden können. Sie wurden aber noch der Regierung zur legistischen Prüfung vorgelegt, was zwar sinnvoll ist, aber nicht erforderlich wäre. Nun schlägt die Regierung nach der legistischen Prüfung eine geänderte Reihenfolge vor, die Absätze beinhaltet, die in der Regierungsvorlage nicht vorkommen, und damit kommen wir in Konflikt mit der Geschäftsordnung, da solche Anträge sieben Tage vorher eingereicht werden müssten. Es stellt sich nun also die Frage, ob bei der Lesung die eingereichten Anträge, die zulässig sind, oder die legistisch geprüften Anträge vorgebracht werden sollen, was sinnvoll wäre. Wenn aber der Landtag nicht zulassen möchte, dass die legistisch korrekten Anträge zur Anwendung kommen, dann müssen die Anträge so vorgebracht werden, wie sie eingebracht wurden. Allenfalls müsste dann die Regierung bei Annahme der Anträge, nachträglich eine legistisch sinnvollere Form vorschlagen. Ich lasse den Landtag darüber befinden, ob wir einverstanden sind, die legistisch geprüften Anträge zu lesen.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich äussere mich jetzt hier lediglich zu Ihrer letzten Ausführung, dass die Regierung danach, wenn Sie beschlossen hätten, eine bessere Version ins Gesetz schreiben könnte. Das geht natürlich nicht. Art. 34 Abs. 5 der GOLT sagt: «In der zweiten Beratung wird in der Regel Artikelweise abgestimmt», und dann: «Diese Abstimmung ist für die redaktionelle Fassung eines Artikels verbindlich». Also wir können nicht Gesetze, die Sie beschliessen, danach noch legistisch anpassen. Einfach einmal so viel dazu.Landtagspräsident Albert Frick
Danke für diese Anmerkung.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Zum Teil haben wir hier ja weitreichende Änderungen, die beantragt werden. Wir befinden uns in einer 2. Lesung und das macht es relativ schwierig. Eine Variante wäre auch, dass die Antragsteller daraus eine Gesetzesinitiative schreiben und dann könnten sie die legistisch richtigen Anträge bringen, das kann man ja auch nach dieser Lesung noch machen. Als Triesner - in dem Sinne habe ich natürlich mit gewissen Anpassungen grösste Schwierigkeiten. Dem werde ich heute sicher nicht zustimmen können, aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit, das ist schwierig, aber andere können das vielleicht wiederum schon. Das ist halt so. Unser Milizsystem verlangt diese Vorgehensweise, das ist kein Vorwurf an die Initianten dieser Änderung. Aber vielleicht könnten Sie sich überlegen, ob Sie daraus eine Gesetzesinitiative machen und diese dann so vorzubringen. Ich denke, da könnte man besser in einer Eintretensdebatte über die Auswirkungen sprechen. Heute wird das vermutlich ein bisschen schwierig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir möchten eigentlich den normalen Gesetzesprozess belaufen, denn insofern sind diese Anträge nicht so neu und bei der 1. Lesung sind sie sehr ausführlich dargelegt worden. Die Regierung hat es aus ihrer Sicht, das ist auch ihr legitimes Recht, jetzt nicht in die 2. Lesung aufgenommen, aber inhaltlich sind eigentlich diese Anträge, die wir dazumal in der 1. Lesung vorgebracht haben, bereits schon ausgedehnt dargelegt worden. Also insofern ist es nicht so neu und ist auch nicht weitreichend in dem Sinne, wie Sie es ausführen. Es ist eigentlich eine Verbesserung, eine Korrektur, aber wir können es nochmals begründen. Wir haben diese Anträge ja nicht jetzt ad hoc auf den Tisch gebracht, sondern schon vorgängig zugestellt. Wir haben lediglich der Regierung dieses Mal die legistische Prüfung vorab zugestellt, weil wir Ihnen die legistisch geprüfte Version vorlegen möchten. Wir hätten Ihnen das auch sehr früh zustellen können, haben dann aber diese Version, die wir gerne beantragen möchten - also in den bestehenden Absätzen ist es inhaltlich genau dasselbe und ist ja insofern indirekt legistisch geprüft. Wir haben auch Publikationen im Vorfeld geschrieben - nicht wenige -, also insofern haben wir die Information, um was es geht, schon sehr stark kommuniziert. Das macht man bei anderen Gesetzen auch nicht unbedingt, dass man dann mit einer Initiative noch mehr Zeit einräumt, noch mehr Schriftmaterial zustellt, sondern, dass man hier jetzt beantragt, diskutiert und dann abstimmt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Da muss ich kurz ein bisschen dem Abg. Johannes Kaiser entgegnen. Also die Anträge wurden bei der 1. Lesung nicht in der Form vorgelegt wie hier und es wurde auch anders begründet, auch mit den Doppelstrukturen. Jetzt wird mit der tiefen Steuerkraft begründet. Sie wollen, dass wir jetzt eine Stufe einbauen, die der grundsätzlichen Stossrichtung entgegenläuft. Also es hat schon massive Auswirkungen. Die Gemeinden konnten sich dazu auch nicht äussern. Mit denen ich sprechen konnte, die waren wenig begeistert. Aber wenn Sie jetzt vom normalen Gesetzgebungsprozess sprechen, da finde ich den Vorschlag des Abg. Rehak eigentlich sehr gut. Das Inkrafttreten ist der 1. Januar 2024. Sie haben alle Vorbereitungen gemacht. Wir hätten die legistische Prüfung gemacht. Wir könnten auch noch die verfassungsrechtliche Prüfung machen - was vielleicht gar nicht so ungünstig wäre -, was wir in dieser Zeit nicht machen konnten. Vor diesem Hintergrund erscheint mir dieser Vorschlag eigentlich auch aufgrund des zeitlichen Aspekts als der normale Prozess, wenn man so will. Denn der normale Prozess für heute steht ja in der GOLT.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Der Gesetzgebungsprozess ist so, dass bei der 1. Lesung auch Themen eingebracht werden. Es heisst ja nirgendwo in einer Geschäftsordnung, dass man in der 1. Lesung fixfertige Lösungen vorbringt, sondern die Themen. Und wie die Regierung dann auf diese Themen eingeht, ob sie ähnliche Lösungsvorschläge oder Lösungsansätze umsetzt, wie es die Landtagsabgeordneten dort einbringen, oder ob sie dann andere Varianten hat, das ist der Regierung immer offengelassen. Und ich glaube, das ist auch sinnvoll, weil wir als Milizparlamentarier, und vor allem als Landtagsabgeordnete, bei der 1. Lesung ja die Möglichkeit haben und es wird ja auch von uns verlangt, dass wir da Sachen eingeben. Aber es heisst ja nirgendwo, dass wir dann dort schon Lösungsansätze eingeben. Diese liegen nicht weit weg. Wir haben auch die Plafonierung auf hundert Prozent, also die Deckelung haben wir dort auch schon sehr stark eingebracht. Es hängt ja alles mit diesem Thema zusammen. Sonst müssten wir auch folgerichtig bei allen Gesetzen eine Gleichbehandlung machen, dass man das Gefühl hat, es sei noch nicht genau im Sinne der Regierung oder die Regierung hätte das nicht so aufgefasst in der 1. Lesung, dass die Abgeordneten dann stets Initiativen vornehmen müssten, das wäre ein Novum und ich glaube nicht, dass das von den Landtagsabgeordneten in Zukunft in diesem Haus gewünscht sein kann.Landtagspräsident Albert Frick
Also der Prozess ist vollkommen in Ordnung. Es ist bei jeder 2. Lesung so, dass Anträge natürlich eingebracht werden können, eingebracht werden, zum Teil voraus angekündigt werden, zum Teil eben nicht angekündigt werden. Diese Anträge wurden angekündigt. Sie sind selbstverständlich zuzulassen. Es geht einzig und allein um die Frage, ob die legistisch geprüfte Vorlage zugelassen werden kann. Ansonsten werden eben die eingereichten Vorschläge vorgebracht.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin da der gleichen Meinung wie Sie, Herr Präsident. Ich finde aber den Vorschlag des Abg. Rehak grundsätzlich gut, denn anscheinend wäre die bessere Version sicherlich die von der Regierung geprüfte. Die ist jedoch nicht möglich, da sie einen anderen Artikel betrifft. Ich finde einfach, dass wir uns an die eigenen Vorgaben, die sich aus der Geschäftsordnung ergeben, halten sollten und nicht ständig Ausnahmen machen. Und von dem her würde ich finden, der korrekte Weg ist derjenige, den der Abg. Rehak vorgeschlagen hat. Es ist ja auch danach möglich innerhalb der gesetzten Frist - also dieses Gesetz würde ja 2024 in Kraft treten, also auch das wäre von dem her noch möglich, dass es da gemeinsam mit der gegenständlichen Änderung dann auch in Kraft treten würde, falls Ihre Anträge durchgehen würden. Also von dem her würde ich beliebt machen, dass wir diese Anträge von Ihnen heute nicht behandeln und Sie diese dann zu einem späteren Zeitpunkt als Initiative bringen.Landtagspräsident Albert Frick
Aber diese Frage obliegt ja den Antragstellern, ob Sie diese Anträge behandelt haben wollen oder nicht. Das obliegt nicht uns. Uns obliegt einzig die Frage, ob wir eine legistisch geprüfte Variante zulassen wollen, obschon damit die Geschäftsordnung natürlich dann tangiert wird, weil neue Absätze dazukommen. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Genau um das geht es. Ich denke, das ist der wichtige Punkt. Wir haben darüber zu befinden, welche Variante wir zulassen. Dann würde ich schon begrüssen, wenn die Antragsteller an ihren Anträgen festhalten, dass wir die legistisch geprüfte nehmen. Weil wir wollen ja nicht legistisch, ich sage einmal, falsche Versionen hier ins Gesetz geschrieben haben, das ist nicht in unserem Sinn, dann würde ich persönlich schon die legistisch geprüften bevorzugen. Natürlich gäbe es eine noch bessere Lösung, aber das obliegt den Antragstellern. Das möchte ich Ihnen auch überlassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Thomas Rehak unterstützen oder bekräftigen. Wenn wir es behandeln, dann bitte die legistisch geprüfte Version der Anträge, denn sonst macht es keinen Sinn. Optimal wäre natürlich, wenn dann zurückgezogen wird und eine Initiative daraus gemacht wird. Aber ich möchte nur sagen, ich werde der legistischen Version zustimmen, dass wir diese heute behandeln und nicht die ursprünglich eingereichte Version. Denn die Gesetzesänderung, die wir da vollziehen, soll ja Sinn machen. Aber es soll dann nicht Tür und Tor öffnen, in Zukunft Anträge zu stellen, die sich auf einen Artikel beziehen, wo dann später die Regierung sagt, dass das aber anderswohin gehört. Nicht dass wir jetzt ein Präjudiz schaffen und dann in der Zukunft sagen: Aber da hatte es auch funktioniert. Hier geht es rein darum, dass es aus legistischen Gründen in einen anderen Artikel hineingehört und das Ganze aus Nichtwissen erfolgt ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Also ich muss dazu noch sagen, dass eine vorab legistische Prüfung keineswegs verpflichtend ist. Sie wurde ja freiwillig gemacht. Wir haben ja immer wieder Anträge, die spontan gemacht oder angekündigt werden, also das ist ja ein vollkommen normales Vorgehen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ja, wir möchten einfach nicht einem Präjudiz Tür und Tor öffnen, aber wir möchten auch, dass die Anträge nicht wegen formaler Sachen jetzt dann chancenlos sind. Dürfen wir ein ganz kurzes Timeout haben, um diese Frage intern kurz anzuschauen, ob wir diese Option oder diesen Weg gehen?Landtagspräsident Albert Frick
Ja, selbstverständlich, das ist immer wichtig. Time-outs sind gut, damit man auf eine gute Lösung kommt. Wir machen schnell fünf Minuten Pause, das dürfte reichen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 11:55 bis 12 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit der Beratung fort.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben diese Gesetzgebung und diesen Prozess wirklich seriös und verantwortungsvoll begleitet, bearbeitet, auch in der 2. Lesung begründete Anträge eingereicht und wir hatten alle die Möglichkeit, neben weiteren Informationsquellen uns gut vorzubereiten und wir hoffen, dass Sie das wohlwollend anschauen und vielleicht bei den Begründungen nochmals nachfragen. So können wir das heute wirklich in Behandlung ziehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wie schon gesagt, die Anträge wurden korrekt vorgebracht. Sie könnten auch jetzt noch vorgebracht werden. Es geht einzig und allein um die Frage, ob wir eine legistisch geprüfte Vorlage zur Beratung zulassen wollen, ansonsten werden die Anträge eben so, wie sie eingereicht wurden, beraten. Das möchte ich aber den Landtag beschliessen lassen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte es einfach nochmals kurz zu Protokoll geben. Meines Erachtens kann heute nur die ursprüngliche Version von den Antragstellern eingebracht werden. Die legistisch geprüfte und richtige Version kann meines Erachtens heute nicht behandelt werden. Wenn diese heute behandelt würde, wäre dies meines Erachtens eine Umgehung der GOLT, konkret des Art. 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Landtag. Dies wäre meines Erachtens nicht zulässig und ein Präjudiz, und meines Erachtens klar abzulehnen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darum möchte ich auch diese Abstimmung, dass der Landtag dies eben ablehnt oder zulässt. Es wäre sinnvoll. Inhaltlich macht es keinen Unterschied. Es wäre einfach sinnvoller, die legistisch geprüfte Variante anzuschauen. Aber das muss nun wirklich der Landtag entscheiden, ob wir in diesem Falle von der Geschäftsordnung abgehen wollen.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich verstehe jetzt Ihren Antrag wirklich nicht. Wir haben uns ausschliesslich nach der GOLT zu richten und keine Präjudizen zu schaffen. Das würden wir mit einer erfolgreichen Abstimmung eben dann tun. Wir haben jetzt wirklich wieder einen weiteren Punkt, mit berechtigtem Interesse die GOLT einer Revision zu unterziehen, das sehe ich wirklich so. Die Anträge hätten auch zu einer früheren Zeit eingebracht werden können. Sie hätten genügend Zeit gehabt, nach dem Dezember, nach der 1. Lesung die Regierung überprüfen zu lassen, ob Ihre Anträge entsprechend passen. Ich sehe jetzt meines Erachtens ausschliesslich den schon erwähnten Weg einer Gesetzesinitiative und keine Abstimmung, ob wir jetzt ein Präjudiz zur GOLT wieder einführen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Also den ausschliesslichen Weg über eine Gesetzesinitiative, da verletzen Sie die Geschäftsordnung bei Weitem. Es kann doch jeder Abgeordnete Anträge auf eine 2. Lesung stellen. Also das verstehe ich jetzt auch nicht. Hier will man offenbar den Gesetzgebungsprozess nicht zulassen. Also ich mache jetzt nicht mehr lange, ich höre mir jetzt ihre Meinungen noch an und danach wird einfach entschieden.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Wir wollen sicher nicht den Gesetzgebungsprozess unterbrechen oder verhindern, aber ich teile die Ansichten meiner Fraktionskollegen Vogt voll und ganz. Wir schaffen hier ein Präjudiz, wenn wir dies zulassen. Dann kann ich ja eigentlich in Zukunft, wenn ich nicht fristgerecht sieben Tagen vorher eine Änderung eingebracht habe, einfach eine Änderung einbringen und diese einem bestehenden oder zu behandelnden Artikel anfügen. Und kann dann die Zeitspanne, die wir ja in der GOLT festgelegt haben, damit umgehen und diese drei Tage davor einem zu behandelnden Artikel anhängen und dann ist er zu behandeln. Also ich teile da die Ansichten meiner Vorredner Vogt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt natürlich immer Wege, etwas zu umgehen. Theoretisch könnte auch die Regierung jeden Antrag zu Fall bringen, indem sie einfach eine legistische Prüfung macht und einen Artikel oder Absatz einfügt, der nicht vorkommt. Das wollen wir natürlich niemandem unterstellen. Ich meine nur, ich dachte nur, es wäre sinnvoll, wenn man vielleicht darüber befindet, ob die legistisch geprüfte Variante vorgebracht werden kann. Aber ich sehe schon, das bringt nur Probleme. Dann machen wir es eben wie vorgesehen, wie es immer im Gesetzgebungsprozess ist. Wir machen eine 2. Lesung und es können Anträge eingebracht werden. Es war ja nicht verpflichtend, eine legistische Prüfung vorzunehmen.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort. Jetzt muss ich eine kleine Replik an Sie geben. Sie haben gerade gesagt, die Regierung könnte dann auch so umgehen. Umgehen ist kein Kavaliersdelikt und wir würden nicht einfach Absätze einbauen. Wir fühlen uns schon der Legistik verpflichtet, dass es halt auch richtig gemacht wird. Ich meine, der Vorwurf einer Umgehung wiegt natürlich nicht ganz leicht, aber das müssten Sie dann halt entscheiden. Aber jetzt in diesem konkreten Fall wissen wir alle, es wurde einmal mit Absätzen eingegeben, dann wurde es ohne Absätze eingegeben. Also wir wissen schon, dass es Absätze gebraucht hätte. Wenn man den Artikel liest, weiss man auch, es geht ja nicht einfach um Absätze oder nicht Absätze, sondern es geht darum: Werden grössere Anpassungen vorgeschlagen oder nicht grössere, schwerwiegendere? Hier bauen wir sachlich, inhaltlich eine komplett neue Finanzausgleichsstufe ein. Das muss man sich einfach vergegenwärtigen. Das ist eine grosse Anpassung, das hat die Regierung auch geschrieben. Das ist keine Lappalie und ich glaube, der Vorschlag, dass man hier den sauberen Prozess wählt, der ist ein guter, aber das hängt an den Antragsstellern. Sonst schreiben wir halt die Schläuche, die sie jetzt produziert haben, ins Gesetz. Mich schmerzt das nicht nur inhaltlich, das schmerz mich dann wirklich auch formell. Ich glaube nicht, dass der Landtag das tun sollte, aber ich bin die Regierung und wir werden uns dann an die Schläuche halten als Executive. Aber das ist kein gutes Vorgehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur kurz Ihren Vorwurf erwidern, dass wir hier den Gesetzgebungsprozess verhindern möchten. Ich möchte, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird. Und wenn wir die von der Regierung legistisch geprüfte Variante hier zur Abstimmung zulassen, dann ist dies meines Erachtens eine Umgehung und würde für die Zukunft Tür und Tor öffnen, um die Sieben-Tages-Frist zu umgehen. Ich müsste einfach, wenn ich zu spät dran bin, meine Abänderungen in einen bestehenden Absatz, in einen bestehenden Artikel einfügen, obwohl dieser überhaupt keinen Sinn macht in diesem bestehenden Artikel. Die Regierung würde mir dann mitteilen, hier passt es nicht hinein, es wäre besser im Art. sowieso und dann könnte ich somit diese Bestimmung des Art. 34 Abs. 5 oder 4 umgehen und müsste die Sieben-Tages-Frist nicht einhalten. Meines Erachtens müssen wir jetzt wirklich schauen, dass wir die Geschäftsordnung einhalten. Ich habe nichts dagegen, wenn die Antragsteller an ihrem ursprünglichen Antrag festhalten, dass wir über diesen abstimmen. Da habe ich persönlich aus Geschäftsordnungssicht keine Mühe, aber es stellt sich dann natürlich inhaltlich die Frage, ob wir wirklich über einen Artikel abstimmen wollen, der von der Systematik da nicht hinpasst.Landtagspräsident Albert Frick
Also ich bin vollkommen mit Ihnen einverstanden. Mein Einwurf hat sich darauf abgestützt. Denn der Abg. Vogt hat gesagt, es gibt nur eine einzige Möglichkeit, diejenige der Gesetzesinitiative - diese gibt es nicht. Diese Anträge wurden eingereicht und sind zu behandeln. Das ist nicht die einzige Möglichkeit, eine Gesetzesinitiative hinten nachzureichen. Das habe ich gemeint. Und, na ja, ich verstehe schon, ich glaube, es hat keinen Sinn, dass wir darüber befinden, ob wir über diese legistisch geprüften Vorschläge befinden. Ich sehe jetzt ein, das hat gar keinen Sinn. Es würde ohnehin nicht angenommen.Abg. Daniel Oehry
Ich muss meinem Vorredner Vogt zustimmen, ich finde es auch richtig, dass wir als Landtagsabgeordnete die GOLT einhalten. Der Weg ist, 2. Lesung wurde eingereicht, ich bin dafür, dass wir das auch lesen. Inhaltlicher Art kann man unterschiedlicher Meinung sein, das ist dann die Diskussion, die dann folgt im Artikel. Darum stütze ich das. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich wollte lediglich dem Landtag die Möglichkeit geben, darüber zu befinden, ob allenfalls die legistisch geprüfte Variante vorgetragen werden könnte. Ich sehe schon, es würde dann zu Vorwürfen führen, die ich lieber nicht hätte, und somit werden wir ganz normal den Gesetzgebungsprozess vornehmen.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich würde Sie schon unterstützen, wenn wir über das befinden könnten. Ich glaube, da kann man Ihnen keinen Vorwurf machen, dass Sie diese Frage dem Landtag stellen, denn der Landtag ist verantwortlich für diese Entscheidung, welche Variante er zulässt. Wir haben eine legistisch geprüfte Variante. Klar, wir haben einen Widerspruch in der GOLT. Man hat auch schon darüber gesprochen, ob man vielleicht die GOLT anpassen könnte. Ich würde darüber befinden lassen. Dann hat der Landtag entschieden und so ist es dann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, das eine ist das Formelle, was wir hier jetzt produzieren, das andere ist halt auch das Inhaltliche, da habe ich vorhin darauf hingewiesen. Der Umfang der Anpassungen ist eigentlich das, wo Sie am Schluss sagen müssen: Können wir das in einer 2. Lesung? Und das ist präjudiziell. Sie werden in Zukunft in der 2. Lesung Schläuche bekommen, wenn es zu spät ist. Und das müssen Sie wissen. Ich meine, für uns ist es schwierig. Wir haben einfach versucht, das ist mir auch noch wichtig zu betonen, denn ich muss auch meine Leute, die im Hintergrund solche Sachen machen müssen, ein stückweit in den Schutz nehmen -, ich habe gesagt, wir bieten Hand und produzieren diese legistisch geprüften Varianten. Wir versuchen, Ihnen auch inhaltlich die Sachen zu prüfen, damit wir irgendwie vorbereitet sind, auch in kurzer Frist. Was wir, wie gesagt, nicht gemacht haben, ist eine verfassungsmässige Prüfung. Aber wie Sie richtig gesagt haben, man muss auch gar nichts prüfen auf die 2. Lesung, das geht natürlich auch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich muss schon sagen, Herr Regierungschef, diese Ausführungen von Ihnen schaffen natürlich auch ein Präjudiz. Dann müssten wir künftig bei einer 2. Lesung Ihnen zuerst oder dem entsprechenden Ministerium die Anträge frühzeitig geben, ob sie überhaupt inhaltlich erstens einmal a) passen, b) ob sie zu weitreichend sind und c), dass sie wirklich tendenziös eingreifen, wie die Entscheidung des Landtages sein sollte nach Ihrem Gutdünken. Dass Sie vielleicht nicht so begeistert sind, mag sein, da es nicht aus Ihrer Küche kommt. Aber wenn es Verbesserungen sind, die wir begründen, lassen Sie doch den Landtag entscheiden und abstimmen, als vorher schon ihre Meinungen dazuzugeben. Sie können Stellung nehmen und das haben sie ja auch gemacht in der 1. Lesung, was geht und was nicht geht aus Ihrer Sicht oder was Sie wünschen oder auch nicht. Das haben Sie auch im Bericht und Antrag, für den ich Ihnen dankbar bin, ausgeführt. Sie haben dazu Stellung genommen. Ja, ich habe da auch wieder eine andere Ansicht. Aber lassen Sie doch den Landtag jetzt debattieren und diese Anträge in Behandlung ziehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzter Abg. Kaiser, Sie sind ja nun schon doch einige Zeit in diesem Parlament. Ich lasse mir von Ihnen nicht ein tendenziöses Eingreifen hier vorwerfen, wenn ich auf die GOLT verweise. Die GOLT ist klar. Es steht dort: Wenn diese Anträge ebenso eingehen, dann müssen sie dem Parlamentsdienst eingereicht werden. Ich habe Ihnen geantwortet, als die Anträge bei mir ankamen. Ich habe gefragt: Haben Sie das gemacht? Ich wollte Ihnen helfen; ich wollte, dass das irgendwie funktioniert. Wenn Sie mir jetzt vorwerfen, hier tendenziös einzugreifen, dann finde ich das wirklich nicht angemessen. Das wir uns inhaltlich hier nicht einig sind, das mag wohl sein, aber formell gibt es einen gewissen Rahmen. Und dass Sie mir das jetzt vorwerfen, obwohl wir die ganze letzte Woche Hand geboten haben, Ihnen die legistische Prüfung gegeben haben, versucht haben, auch inhaltlich noch eine Stellungnahme abzugeben, das finde ich nicht richtig. Ich finde den Vorschlag des Abg. Rehak eben sehr wichtig, weil es diese Möglichkeit in diesem Fall gibt. Wir haben keine Dringlichkeit; es gibt die Möglichkeit eines sehr sauberen Prozesses, den man aber aus Ihrer Sicht einfach nicht haben will. Sie haben alle Unterlagen, wir hätten alle. Wir könnten es problemlos machen und dann wäre es ein sauberer Prozess. Und jetzt schaffen Sie ein Präjudiz, dass man hier wirklich ein schwieriges Vorgehen wählt. Denn, wenn diese Schläuche dann im Gesetz stehen, haben wir alle keine Freude.Landtagspräsident Albert Frick
Also, ich kann jetzt das Präjudiz wirklich nicht nachvollziehen. Solange ich im Landtag bin, läuft es genauso ab. Wir haben 1. Lesungen und wir haben 2. Lesungen. Und auf 2. Lesungen hin werden Anträge gestellt - entweder vorab oder spontan. Das ist der völlig normale Gesetzgebungsprozess. Also ich weiss nicht, was wir hier veranstalten. Ich werde jetzt dann die 2. Lesung eröffnen und dort können Anträge vorgebracht werden, welcher Art auch immer.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Nur noch eine kleine Verifizierung, Herr Regierungschef. Sie haben in Ihrem Votum zwei Teile gehabt, der erste in Richtung GOLT, da habe ich gar nichts gesagt. Im zweiten Teil haben Sie sich auf den Inhalt bezogen und das beurteilte ich bereits als tendenziöse Meinungsbildung. Auch der Ausdruck von Schläuchen ist auch irgendwie nicht ganz korrekt, wenn man Anträge mit Schläuchen bezeichnet. Es seien Schläuche, die da angehängt werden. Schauen wir bei der Antragsstellung und bei der Begründung, ob sie auch passen. Sie passen in diese Absätze, sie sind auch am richtigen Ort. Wenn jedes Gesetz so wunderschön gestylt und designt ist, gibt es wahrscheinlich auch Absätze und Sachen, die da eingebracht werden, und manchmal auch pragmatischer Natur. Aber ich wollte sagen, Sie haben zwei Teile gehabt, im ersten Teil haben Sie sich auf die GOLT bezogen, den prozessualen Ablauf, und im zweiten Teil haben Sie bereits schon Ihre Meinung sehr stark eingebracht, was Ihre Einschätzung ist, wie die Landtagsabgeordneten hier abstimmen sollten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich hoffe, ich melde mich jetzt zum letzten Mal. Ja, das ist natürlich so, die inhaltlichen Punkte, da ist eine Meinung dokumentiert. Mir war einfach wichtig, dass Sie diese auch vorgängig haben, weil wir in einer 2. Lesung sind. Und weil ich denke, das sind massgebliche Punkte, die wir besprechen sollten. Zum Ausdruck der Schläuche und zum Landtagspräsidenten, der gesagt hat, es ist das normale Verfahren: Ja, normal ist es schon nicht, dass man zuerst mit Absätzen eingibt und dann nochmals das Gleiche schickt, quasi ohne Absätze, damit es dann noch durchgeht. Ich glaube, das sollten wir nicht als normal bezeichnen, weil es für die Zukunft nicht das wäre, wie wir es gerne hätten, glaube ich. Aber wie gesagt, da soll der Landtag darüber entscheiden.Landtagspräsident Albert Frick
Ich verzichte darauf, darüber befinden zu lassen, ob wir die legistisch geprüfte Variante zulassen wollen. Wir werden dann die Anträge bei der Lesung hören. Jetzt mache ich aber eine Mittagspause bis 13:45 Uhr, bevor wir in die Lesung einsteigen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 12:20 bis 13:45 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, geschätzte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 23, Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Ja-Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Im Art. 5 schlage ich bei Abs. 3 eine Ergänzung vor, und zwar nach der Vierjahresperiode einen Punkt und dann: «Dieser Vorschlag hat eine Evaluierung der finanziellen Auswirkungen und deren Zielerreichung hinsichtlich der Ausgleichswirkung des Finanzausgleichs zu beinhalten.» Mit dieser Ergänzung wird eine regelmässige Evaluierung und Berichterstattung über die Auswirkungen der Reform erreicht. Zentral ist dabei, dass die Ausgleichswirkung des Finanzausgleichs unter den Gemeinden evaluiert wird und bei krassen Fehlentwicklungen und einem Auseinanderdriften dies aufgezeigt werden muss. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich werde zu allen Anträgen natürlich kurz etwas ausführen müssen, weil das in die Materialien geht mit dem Protokoll, deshalb werde ich dies auch hier tun. Wir haben Ihnen ja auch vorgängig unsere Stellungnahme zugestellt. Bei diesem Punkt, für den ich grundsätzlich ja noch Verständnis habe, ist es so, dass wir natürlich, wenn wir dem Landtag einen Bericht schicken, immer über die finanziellen Auswirkungen Bericht erstatten, weil Sie sonst nicht zufrieden wären. Das machen wir heute schon so beim Faktor (k). In Zukunft wird es der Faktor (h) und der Faktor (k) sein. Also vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht eher eine Redundanz, wenn wir das aufnehmen, aber wir werden das ohnehin tun. Es geht dann im Art. 6 auch noch weiter, hier geht es um den Faktor (h) im Artikel 5, danach dann um den Faktor (k).Wir werden natürlich beides tun und darüber hinaus, aber das steht natürlich nicht hier in diesem Gesetz, werden wir jedes Jahr - und das tun wir schon immer im Rahmen des Rechenschaftsberichts - Bericht erstatten über den Finanzausgleich und wie er sich entwickelt. Ich glaube, das ist auch wichtig, um den Zwischenstand zu haben. Und wenn es Fehlentwicklungen geben würde, dann wüssten Sie das nicht erst in vier Jahren, sondern schon davor. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über den Antrag der Abg. Karin Zech-Hoop ab, wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 12 Ja-Stimmen nicht zugestimmt. Wir stimmen über Art. 5 gemäss Regierungsvorlage ab, wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen, wir können weiterlesen. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Unter Art. 7 Abs. 3 beantrage ich die Aufnahme der Definition für die effektive Steuerkraft und diese lautet, ich lese den Absatz vor und erwähne dann, wenn meine Anpassung kommt: «Die durchschnittliche Steuerkraft entspricht der Summe der Steuerkraft aller Gemeinden, dividiert durch die Einwohnerzahl des Landes per Ende des Vorjahres.» Jetzt kommt der Einschub: und die effektive Steuerkraft berechnet sich aus den individuellen Erträgen der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragssteuer ohne Abzüge oder Standardisierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Hier erfinden oder bauen wir eine neue Definition eines bisher unbestimmten Begriffes ein, nämlich «die effektive Steuerkraft». Wir haben in unserer Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass «ohne Abzüge» oder «standardisiert» nicht definiert ist und auch nicht klar ist, was genau damit gemeint ist. Hier fangen wir jetzt an, die Vorlage zu verändern; das muss uns bewusst sein. Auch an einem Ort, wo wir denken, dass es legistisch eigentlich nicht richtig wäre, sondern dass man das dann in einem eigenen Art. 13 alles fassen sollte. Das einfach als Hinweis. Die Regierung und ich als Finanzminister bitten darum, diesem Antrag nicht zu folgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Mir ist noch beim Vortragen etwas aufgefallen, Sie haben per Ende des Jahres gesagt. Hier steht per Ende des Vorjahres. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich danke dem Abg. Rehak für seinen Einwand oder seine Information. Ja, es heisst natürlich «per Ende des Vorjahres», das bleibt analog der Vorlage gleich. Das ändert sich nicht. Ich möchte nur noch zur Begründung sagen, der gesamte Artikel nennt sich Steuerkraft. Hier sind die Definitionen der verschiedenen Arten der Steuerkraft enthalten und ich denke, es passt sehr gut zu diesem Artikel. Wenn Sie natürlich diesen Artikel mit dem nächsten Änderungsantrag nicht möchten, dann verstehe ich das. Ansonsten wäre es sinnvoll, hier diese entsprechende Definition mit hineinzunehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Antrag der Abg. Karin Zech-Hoop ab, wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
10 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 7 gemäss Regierungsvorlage ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Ja-Stimmen. Wir können weiterlesen.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort. Ich beantrage bei Bestimmung d eine Ergänzung, und zwar wird die Bestimmung neu lauten, wie folgt: «Sonderzuschlag für das Naherholungsgebiet und für Gemeinden über 3'300 Einwohner mit tiefer Steuerkraft (Art. 12).»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Hier sieht man diese Kombination vom Zuschlag für das Naherholungsgebiet und danach mit einer zusätzlichen Stufe für Gemeinden über 3'300, also quasi ein Kleinheitszuschlag für grosse Gemeinden. Das ist natürlich jetzt hier am falschen Ort und funktioniert auch nicht. Da muss ich einfach darauf hinweisen und damit habe ich alles dazu gesagt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke vielmals. Ich möchte noch die Begründung nachliefern. Es handelt sich nicht um einen Kleinheitszuschlag für Gemeinden ohne Kleinheitszuschlag, sondern um Gemeinden mit einer schwachen Steuerkraft. Die Gemeinden, die im aktuellen System immer hintenanstehen. Es handelt sich um vier Gemeinden, die noch einen höheren Gemeindesteuerzuschlagsatz haben, also ich spreche hier von Ruggell, Balzers, Eschen und Mauren. Das sind die Gemeinden, die in dem Sinne am Schluss der ganzen Kette liegen, und es gibt auch Gründe, warum diese Gemeinden nicht auf 150 runterkommen, weil einfach die Ausgaben eine entsprechende Höhe haben, dass sie sich das nicht leisten können. Wenn die Aussage kommt, ja, man kann es schon tiefer setzen, dann muss ich einfach die anderen Gemeinden auch anschauen, und es gibt einfach sehr viel Ungleichgewicht im ganzen Bereich. Hier mit dem Antrag möchten wir einen Sonderzuschlag für die Gemeinden eben wegen dieser effektiven tiefen Steuerkraft.Ich denke mir, es wäre angebracht, hier genau hinzuschauen, denn beim Kleinheitszuschlag wird nicht genau hingeschaut. Die Gemeinden überschiessen regelmässig und ich denke hier, darum haben wir auch den Antrag gestellt, dass die Ausgleichswirkungen regelmässig überprüft werden müssen. Sie haben jetzt leider den Antrag abgelehnt. Aber wenn es ganz klar im Text drinstehen würde, wäre die Regierung auch gezwungen, diese Ausgleichswirkung genau darzulegen und aufzuzeigen, was in der aktuellen Vorlage meiner Ansicht nach leider fehlt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die eingereichten Anträge. Ich möchte zuerst den Herrn Regierungschef fragen - die beiden Antragssteller haben ja die finanziellen Konsequenzen in etwa aufgezeigt, ich weiss schon, da sind wir bereits beim Art. 12, aber für mich geht bereits dieser Antrag jetzt in diese Richtung von Art. 12. Kann die Regierung diese Ausfälle bestätigen - also irgendwo diese CHF 400'000, CHF 450'000 pro Gemeinde, sprich für Eschen und Mauren? Sieht die Regierung die Konsequenzen in etwa gleich, wenn wir dann im Anschluss Art. 12 auch anpassen würden? Die Antragssteller möchte ich fragen, es gibt ja von der Stiftung zukunft.li ein Update zu diesem horizontalen Finanzausgleich. Und in diesem Update wird unter anderem ausgeführt, wenn die gleichen rechtlichen Bestimmungen gelten würden, dann müssten im Prinzip alle Gemeinden bereits Reserven abbauen, da die Reserven plus minus im 300% Bereich der jährlichen betrieblichen Aufwendungen liegen. Dazu gibt es auch eine entsprechende Grafik und da möchte ich die Antragsteller einfach fragen, wie sie das mit diesem Update sehen zum Finanzausgleich der Stiftung zukunft.li. Denn dieses Update sagt im Prinzip, wenn die Gemeinden die gleichen Spielregeln hätten, wie ich es bereits an der 1. Lesung ausgeführt habe, dann müssten eigentlich ausser Triesenberg alle bereits Reserven abbauen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich wollte jetzt bei diesem Antrag eigentlich nur über die Verordnung reden, weil eigentlich der Inhalt ja dann später kommt. Aber jetzt haben wir schon angefangen, über den Inhalt zu reden. Ich glaube, dass die Ausführungen der Antragssteller, was die Zahlen betrifft, näherungsweise zutreffen werden, also diese CHF 400'000 und CHF 450'000 und auch bei der Gemeinde Triesen. Ich glaube, da wurde vermutlich schon richtig gerechnet. Ganz genau haben wir das jetzt nicht überprüft, denn - und das ist auch wichtig zu sagen - wir machen hier eine Rückwärtsbetrachtung auf der einen Seite, aber, was dann effektiv passiert, werden wir nach vorne dann sehen, und das führen wir ja auch aus in unserer Stellungnahme. So eine ganz genaue Wissenschaft, was man jetzt hier herumschraubt, funktioniert natürlich nicht. Wenn man wirklich CHF 450'000 Eschen und Mauren hätte geben wollen, dann hätte man es genauso, wie man es für die Gemeinde Triesenberg mit einem fixen Betrag hineingeschrieben hat, auch hineinschreiben wollen. Also das ist flexibles Modell. Das zu Ihrer Frage, Herr Abg. Lampert. Des Weiteren zeigt ein bisschen die Situation, in der wir uns befinden, dass es eben vielleicht doch besser gewesen wäre, man hätte das mit einer Gesetzesinitiative gemacht und grundsätzlich sprechen können, denn wir haben jetzt die Definition nicht ins Gesetz aufgenommen, das wurde vorhin gerade abgelehnt. Wir wissen jetzt nicht, was die effektive Steuerkraft ist. Alle weiteren Punkte stützen sich dann auf die effektive Steuerkraft. Dann müssten wir sie halt hinten wieder einbauen. Oder ich weiss es jetzt nicht. Ich weiss, wir müssen das dann umsetzen, was dann im Gesetz steht. Ich sehe da ehrlich gesagt ein Problem. Aber wir können jetzt so weitermachen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, sehr geschätzte Damen und Herren. Ich danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef. Das zeigt, Sie haben es gerade ausgeführt, dass die Anträge in sich schon stimmig sind. In sich haben sie eine Systematik und das, was am Anfang kritisiert worden ist, hat schon, wenn man sich damit befasst hat, eine stringente Logik. Aber wie gesagt, es ist auch nicht spannend für die Gemeinden, die es betrifft, das sind Ruggell, Eschen, Mauren und Balzers. Diese müssen das System genau angeschaut haben. Diese Gemeinden bekommen - zum Teil Eschen, Mauren insbesondere - eine halbe Million Franken mehr, weil die tiefe Steuerkraft berücksichtigt wird. Das ist eine Ausnivellierung. Die Spannbreite von Triesen, das auf 139% entgleist, kann man sagen, und zukünftig nochmals entgleisen kann -, da werden die beiden Pole etwas zusammengezogen. Und das Ganze ist in sich, wie gesagt, es ist nicht weitreichend, es ist eher weniger weitreichend und bringt eine ganz andere Stimmung und Nivellierung hinein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bezüglich der Definitionen im Gesetz, ich bin auch ein Freund davon, dass die Definitionen grundsätzlich im Gesetz drinstehen. Doch wir werden bei Traktandum 30 mehrfach sehen, dass die Regierung vorsieht, diese Definitionen in die Verordnung aufzunehmen und die Verordnungskompetenz ist bei der Regierung. Und so denke ich, müsste es hier auch möglich sein, dass die Definition dann in der Verordnung aufgenommen werden kann, wenn hier eine Mehrheit für diesen Abänderungsantrag gefunden wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Sie haben uns ja noch eine inhaltliche Stellungnahme zukommen lassen, datiert vom 28. Februar 2023. Da führen Sie unter anderem auf Seite 2 aus, ich zitiere: Auch wenn die Finanzausgleichsgemeinden mit der gegenständlichen Vorlage massgeblich gestärkt und in die Lage versetzt werden sollen, die Gemeindesteuerzuschläge zu reduzieren, kann einer darüberhinausgehenden Schliessung allfälliger Lücken bei einzelnen Gemeinden durch zusätzliche vertikale Finanzausgleichszahlen des Landes nichts abgewonnen werden. Wenn ich mir aber die Seite 13 der Stellungnahme anschaue, da sagen Sie ja selbst, wenn Balzers auf 150% Steuerfuss möchte, bräuchte Balzers CHF 1,6 Mio. Sie geben aber Balzers CHF 3,4 Mio. Also das geht ein wenig darüber hinaus. Bei Eschen dito; Eschen bräuchte CHF 1,9 Mio. bekommt CHF 2,6 Mio. Auch da geht es darüber hinaus. Mauren braucht CHF 1,9 Mio. um 150% Steuerfuss einzuführen, sie bekommen CHF 2,7 Mio., Ruggell braucht CHF 0,8 Mio. bekommt CHF 1,5 Mio. Erkennen Sie hier nicht auch einen gewissen Widerspruch zwischen dieser Stellungnahme und der Seite 11 in der vorliegenden Stellungnahme?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann da gerne direkt darauf antworten, Herr Abg. Lampert. Ich kann verstehen, dass man einen Widerspruch erkennen kann. Aber da muss man vielleicht zwei Schritte zurück. Wir führen hier den horizontalen Ausgleich ein, der hat einen gewissen Effekt. Der Effekt ist durchaus für die Empfängergemeinden massiv, auch für die Gebergemeinden, möchte ich auch dazu anmerken. Dieser Effekt ist auch grösser als bei der gegenständlichen Motion von vor einem Jahr, die ja das Ziel hatte auf 150% abzusenken. Vor diesem Hintergrund erhalten alle Gemeinden mehr, auch die, die vorher erwähnt wurden. Wenn wir jetzt über dieses Mehr hinaus, nicht über den horizontalen Ausgleich, sondern quasi über die Zahlungen des Landes, denn das wären dann ja Zahlungen des Landes, gehen würden, dann hat die Regierung schon das Gefühl, dass es dann irgendwann wahrscheinlich wirklich zu viel ist. Und so ist es auch zu verstehen, was wir hier schreiben. Das Ziel ist, dass alle auf 150% kommen können, und das wird so erreicht aus Sicht der Gemeinden, aus Sicht der Regierung. Das sollte ausreichen und eine zusätzliche Stufe, wie sie jetzt vorgeschlagen wurde, ist einfach nochmals eine zusätzliche Stufe, ich kann es nicht anders sagen, in der die Regierung keinen Mehrwert mehr sieht. Das Wesentliche, das Grosse ist die Umstellung mit diesem horizontalen Ausgleich und den wollen wir auch verfolgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Ich möchte nicht mehr auf all diese Zahlen eingehen und auch nicht mehr begründen, weshalb zum Beispiel auch die Gemeinden Mauren oder Eschen und auch Ruggell Schwierigkeiten haben werden, auf dieser Basis einen einheitlichen Steuerfuss wie die anderen Gemeinden einzuführen. Ich möchte aber noch einen Satz anfügen, der noch sehr wichtig ist, den der Abg. Wendelin Lampert ausführen hätte können bei seiner interessanten Ausführung. Eschen, Mauren, haben Sie gesagt, bräuchten CHF 1,8 Mio., um beim Steuerfuss auf 150% zurückzugehen und bekämen CHF 2,6 Mio., Ruggell bräuchte CHF 0,8 Mio. und bekäme CHF 1,5 Mio. und jene Gemeinden, die schon den Gemeindesteuerfuss von 150% haben, zum Beispiel Triesen bekommt CHF 4,4 Mio. Meine lieben Damen und Herren, da stimmt die Systematik nicht, sie sind schon auf 150% und bekommen CHF 4,4 Mio. Das wollten wir kontrollieren, dass man es genau einmal darlegt mit jenem Artikel. Das wollten wir mit diesem Sonderzuschlag erreichen, damit dies ausgeglichen wird. Wenn Sie da nicht die Lücken der Systematik sehen, dann müssten wir das einmal ganz intensiv 1:1 darlegen und Gespräche führen. Das kann auch nicht sein, dass man das im Vorfeld einer 2. Lesung macht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich habe noch eine Ergänzung zum Abg. Kaiser. Sie haben vorhin gesagt, es betrifft eben die Gemeinden Eschen, Mauren, Ruggell und Balzers. Ja, das sind die Gemeinden, die heute noch einen höheren Steuersatz haben. Aber die Regelung, die Sie vorschlagen, betrifft explizit, so haben Sie es auch ausgeführt, nicht Ruggell und Balzers, diese sind da raus, sondern Eschen und Mauren. Einfach, dass man das jetzt nicht irgendwie zu breit ansieht, es kann aber auch irgendjemand anderen betreffen. Ich bringe es vielleicht hier, dann muss ich es danach nicht sagen: Diese zusätzliche Stufe, und das ist jetzt wirklich ein wichtiger Punkt, warum wir eben sagen, dass dies der grundsätzlichen Stossrichtung entgegenläuft. Wenn man Ihre Zahlen durchgeht, ist es so, dass die Gemeinden Eschen und Mauren diese zusätzlichen Bezahlungen nicht bekommt, wenn sie nicht auf 150% gehen, weil sie dann effektiv eine höhere Steuerkraft haben. Das heisst, Eschen und Mauren müssen auf 150% reduzieren, damit sie die Bezahlung bekommen. Jetzt war es aber von den Gemeinden gewünscht und wir haben das auch anerkannt, dass alles, was man über 150% Gemeindesteuerzuschlag hat, bei den Gemeinden bleibt. Bisher waren wir da bei 200% standardisiert, jetzt gehen wir auf 150%. Das heisst, wenn Eschen und Mauren jetzt auf 150% runtergehen, dann bekommen sie diese Zuschläge. Wenn sie aber in Zukunft zu wenig Geld haben und ihre Gemeindesteuerzuschläge erhöhen wollen, denn das will man ihnen ja trotzdem ermöglichen, die Gemeindeautonomie soll ja gegeben sein, dann werden sie die Gemeindesteuerzuschläge erhöhen, beispielsweise auf 170%, dann verlieren sie zuerst einmal diese Zuschläge, müssen aber weiter erhöhen, damit sie überhaupt einen Effekt daraus hätten. Das ist das, was dem System komplett entgegenläuft. Das ist dort, wo wir sagen: Achtung, das passt nicht ins System. Das ist mir ganz wichtig.Dann möchte ich noch dem Abg. Daniel Seger antworten. Sie haben eine Ausführung gemacht, wir hätten die Verordnungskompetenz. Ja, diese haben wir grundsätzlich schon, aber in diesem Gesetz ist sie nicht explizit vorgesehen. Und es ist auch nicht explizit vorgesehen, dass wir gerade diese Definition dann auf Verordnungsebene machen. Ich fände es auch eine Missachtung des Willens des Landtages. Also es gibt hier die Definitionen in diesem Gesetz. Jetzt kam der Antrag, die Definition ins Gesetz zu schreiben. Jetzt lehnt der Landtag den Antrag, die Definition, wie sie ist, ab im vorhergehenden Artikel. Sie sagen, die Regierung kann dann eine Definition auf Verordnungsebene machen. Welche denn? Sollen wir die nehmen, die Sie abgelehnt haben? Also da bringen Sie uns wirklich mit diesen Anträgen in eine extrem schwierige Situation. Ich gebe dem Abg. Kaiser recht, Sie haben natürlich Anträge, die aufeinander abgestimmt sind, gemacht. Aber wenn dann ein Teil fehlt, zu sagen, die Regierung soll es dann auffüllen nach Gutdünken, ohne dass wir das hier irgendwie gefasst haben. Sie machen uns das Leben wirklich nicht einfach.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für diese Ausführungen, auch dem Abg. Johannes Kaiser. In Ihrer Stellungnahme, Herr Regierungschef, führen Sie auf Seite 3 genau das aus, was Sie jetzt bereits zitiert haben: diese negativen Auswirkungen konkret für die Gemeinden Eschen und Mauren. Was würde das jetzt konkret bedeuten? Wenn Eschen auf dem heutigen Gemeindesteuersatz bleibt, was wären dann die negativen Auswirkungen für die Gemeinde Eschen? Können Sie hier Zahlen nennen? Das ist mir bereits beim Studium dieser Stellungnahme aufgefallen, was das für negative Auswirkungen für die Gemeinden, konkret Eschen und Mauren, hätte. Dann zu dieser Seite 11 beziehungsweise, dass natürlich andere Gemeinden auch tangiert sind, was der Abg. Kaiser erwähnt hat. Ja, das ist mir auch aufgefallen, auf Seite 26 sehen wir ja alle Gemeinden. Mir ging es einfach darum: Auf Seite 11 wird sehr schön aufgeführt, welche Gemeinden keinen 150% Gemeindesteuerzuschlag haben. Persönlich möchte ich eigentlich landauf, landab diese 150% Steuerzuschlag. Deshalb haben mich vor allem diese Steuerausfälle gemäss Seite 11 interessiert. Dass die anderen Gemeinden noch mehr bekommen, da kann ich dem Abg. Kaiser nur zustimmen. Wir sehen es ja auf Seite 26, Triesen bekommt CHF 4 Mio. mit der aktuellen Vorlage. Also das sehen wir schon, es geht halt tendenziell ein wenig auseinander.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Vielleicht können Sie bei unserer Begründung, die Sie erhalten haben, mit der Aufstellung der Anträge die Seite 3 anschauen, dort wird es augenscheinlich und dort kann man es auch sehr gut erklären. Ich möchte die Auswirkungen der Finanzausgleichsrevision beim Steuerzuschlag 150% erklären. Das ist interessant, es geht ja alles davon aus. Wenn alle einen einheitlichen Steuergemeindezuschlag von 150% hätten, dann sieht es so aus: Eschen bekäme nach der Differenzsimulation also CHF 2,8 Mio., wenn sie dann auf 150% Steuerzuschlag zurückgehen. Dies frisst CHF 2 Mio. auf. Ihnen verbleibt dann ein Finanzausgleichszuwachs von CHF 800'000. Im Vergleich zu Triesen ist Eschen ungefähr gleich. Triesen ist schon bei 150%, erhält CHF 4,4 Mio. zusätzlich. Das macht dann einen pro Kopf Finanzausgleichszuwachs von CHF 826. Bei Eschen und Mauren sind es CHF 182 und CHF 191 im Durchschnitt. Sie können auch die Gemeinde Ruggell hernehmen. Ruggell bekommt CHF 1,6 Mio. mehr Steuerausgleich. Davon frisst es CHF 900'000 auf, wenn sie auf 150% gehen, dann haben sie nur noch CHF 700'000 Finanzausgleichserhöhung. Im gleichen Zuge bekommt Triesen CHF 4,4 Mio., die ist schon bei 150% beim Gemeindesteuerzuschlag und hat CHF 826 im Durchschnitt. Alle Gemeinden haben im Durchschnitt CHF 471 Finanzausgleichszuwachs. Ich kann Ihnen das nicht anders erklären, diese Zahlen sprechen für sich. Deutlicher kann man es nicht sagen. Dankeschön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Wir sind jetzt wirklich bei einer kleinen Anpassung in einem Satz, die grossen kommen danach. Wir führen fast schon eine Eintretensdebatte. Ich antworte gerne auf die Frage des Abg. Lampert: Was wären die negativen Konsequenzen, die dort aufgeführt sind? Eben die negativen Konsequenzen wären dann, wenn Sie wieder erhöhen, dann würden die Gemeindebürger mehr bezahlen, aber im gleichen Umfang würden die Beiträge vom Land reduziert. Das macht keinen Sinn. Man muss sich dann wirklich überlegen, ich erhöhe doch nicht, damit ich von meinen Bürgern mehr bekomme und dann weniger vom Land. Also die Anreizwirkung ist eingestellt für diese Gemeinden und eigentlich wollen wir ja, dass die Gemeinden in den Industriezonen etwas machen. Wir schauen, dass sie die Einnahmen erhöhen. Das ist das, was wir wollen, aber wir wollen nicht die Anreizwirkung, selbst Geld zu erwirtschaften, mit dieser Stufe quasi ausschalten. Dann noch zum Abg. Johannes Kaiser: Wir haben es ja auch ausgeführt zu den Gemeinden. Damals, im Dezember, ging es um die Doppelstrukturen. Das Doppelstrukturthema kommt jetzt in der Begründung nicht mehr, sondern die tiefe Steuerkraft, das ist jetzt quasi die andere Argumentationsschiene. Was ich schwierig finde, ist, wenn wir jetzt schon, Sie entschuldigen den Begriff, ein bisschen eine Neiddebatte führen und sagen: Ja, Schellenberg bekommt ein Geschenk von CHF 400'000, die bekommen das und die anderen bekommen das nicht. Wir bauen hier ein System ein, einen horizontalen Ausgleich, wodurch es das Ziel ist, das insgesamt zu reduzieren. Schaan und Vaduz geben etwas ab, die anderen geben dazu. Triesen könnte auch argumentieren und sagen, wir haben bisher einfach viel zu wenig bekommen. Den prozentualen Anstieg, den Sie immer herausreissen, möchte ich einfach auch zeigen. Triesen hat bisher am wenigsten bekommen pro Kopf und bekommt in Zukunft auch am wenigsten. Aber ja, Sie haben recht, prozentual bekommen sie mehr. Das ist systembedingt, das haben wir nicht für Triesen so erfunden, sondern wir haben ein System neu vorgeschlagen. Ein System, und das ist mir auch noch wichtig, danach ende ich hier, das von allen elf Gemeinden mit einer einheitlichen Stellungnahme für gut befunden wurde. Ich habe von keiner Gemeinde bislang eine Rückmeldung erhalten, dass sie sagen, es passt nicht. Bis jetzt, bis vor fünf Minuten nicht, und ich bin im regen Austausch mit den Gemeinden. Ich habe nichts von den Gemeinden gehört. Deshalb ist es wirklich eine breit abgestützte Vorlage und gewisse Gemeinden geben massiv Geld hier hinein. Das ist mir schon noch wichtig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Also ich möchte mich explizit davor verwehren, dass hier eine Neiddebatte oder so etwas entstehen könnte oder von uns aus angekurbelt werden möchte. Ich gönne es der Gemeinde Triesen. Ich war selbst Gemeindevorsteher und weiss, dass man um gute und verantwortungsvolle Finanzen froh ist, wenn man diese hat. Es geht um das Aufzeigen der Systematik, dass sie in sich nicht stimmig ist. Ich mache Ihnen auch keinen Vorwurf, denn diese Systematik hat einfach diese Zahlen. Am Schluss kommen diese Zahlen heraus, da können auch Sie nichts dafür. Deshalb haben wir ein Korrektiv drin, dass wir mit diesem Gemeindesteuerzuschlag bei Gemeinden über 3'300 Einwohnern bei tiefer Steuerkraft etwas einbauen. Das ist auch wieder einbauen. In diesem gesamten Finanzausgleich sind verschiedene Mechanismen eingebaut. Das wäre ein Mechanismus, mit dem man das korrigieren kann. Es kann doch nicht sein, dass man anvisiert - und es war immer so, dass man versucht, Rahmenbedingungen zusetzen -, dass die Gemeinden auf 150% Gemeindesteuerfuss gehen können, und dann frisst ihnen die Finanzausgleichserhöhung gleich schon alles auf und sie haben schlussendlich keine Erhöhung. Und jene Gemeinden, die bereits auf 150% sind, denen schöpft es voll ein, und zwar in grossen Kübeln. Das hat nichts mit Neid zu tun, ich gönne es Triesen, ich gönne ihnen noch mehr, wenn es mehr gäbe. Ich gönne auch alles, was die Gemeinden Vaduz und Schaan haben, denn sie haben die entsprechenden Infrastrukturen. Wenn man davon ausgeht, dass man mit Ansiedlungspolitik höhere Steuereinnahmen herausholen sollte - diese Gemeinden können lange, lange mehr Ansiedlungspolitik betreiben, das müssen sie alles wieder abgeben. Sie bekommen daher keinen höheren Finanzausgleich. Zudem hatte man einmal ein Projekt - das wäre in diesem Zusammenhang auch interessant, mit der Neuausrichtung des Finanzausgleiches -, dass man die Industriezonen mit der Gemeinde zusammen dorthin versetzt, wo sie am richtigen Ort sind. Das zu diesem Teil. Und natürlich haben die Gemeinden Eschen, Mauren und die, die es betrifft, Ruggell und Balzers, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, wenn sie das wenigstens erhalten. Das ist so. Deshalb ist das ein sehr guter Kompromiss unter den Gemeinden. Da muss ich auch den Gemeinden Schaan und Vaduz ein Kränzchen winden, dass sie die Hand bieten zu diesem horizontalen Ansatz bei diesem Finanzausgleich. Aber wie gesagt, die Zahlen sprechen für sich, ich wiederhole sie nicht mehr. Wenn diese Sprache nicht verstanden wird, dann lassen wir es bei dieser Systematik mit den Schwächen. Wir sind ja da, um Sachen zu verbessern, um die Systematik zu verbessern und diese sind mit Zahlen begründet. Wenn man das nicht will, dann will man das nicht und dann muss man es einfach ablehnen und belässt es bei einer Systematik, in der die Logik nicht stimmt, wenn man dahintersteht. Wieso nicht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke vielmals für Wort. Ich kann empfehlen, ich werde versuchen, die effektive Steuerkraft beim Art. 12 noch hinein zu reklamieren, damit es auch wieder stimmen wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, dass die Gemeinden hier glücklich sind, darf Sie nicht wundern. Sie müssen sich Seite 26 ansehen, das bedeutet für neun Gemeinden ein Plus von CHF 19 Mio. Für das Land bedeutet es nach wie vor ein Minus von CHF 2,4 Mio. Das ist übrigens dann der Landtag, der dieses Geld verliert für zukünftige Projekte. Also, dass da grundsätzlich unter den Gemeinden Konsens herrscht, ich glaube, das liegt in der Natur der Sache mit Ausnahme von Schaan und Vaduz. Aber auch Schaan und Vaduz dürfte festgestellt habe, dass gewisse Sachen nicht mehr haltbar sind. Ich denke, da hat es auch ein schönes Interview des Schaaner Vorstehers gegeben, der auch gesagt hat, mit dieser Lösung kann er gut leben. Da darf man sicher auch Danke sagen gegenüber Schaan und Vaduz, aber die Faktenlage ist natürlich eindeutig. Und wie gesagt, dass die Gemeinden hier einig sind, das ist für mich eigentlich logisch. Wie gesagt, wer würde schon zu CHF 19 Mio. nein sagen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abg. Karin Zech-Hoop zu Art. 8 Bst. d. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
10 Ja-Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 8 gemäss Regierungsvorlage ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir können weiterlesen.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe hier zwei Änderungsanträge: Der erste betrifft Abs. 2. Hier stelle ich den Antrag, den Faktor (k) auf 0,63 zu reduzieren. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, dann stelle ich in Abs. 3 den Antrag, den Faktor (h) auf 40% zu erhöhen. Wie begründe ich diese Anträge? Ich habe ja jetzt bereits mehrmals auf die Seite 11 verwiesen. Welche Mittel braucht es, damit Balzers, Eschen, Mauren und Ruggell auch ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Steuerzuschlag von 150% zusichern können? Mit dieser Fragestellung bin dann an die Regierung herangetreten und sie hat mir verdan-kenswerterweise die entsprechenden Zahlen zugestellt und sie ist dann eben auch auf einen Faktor (k) von 0,63 gekommen. Das würde also konkret bedeuten, diese Gemeinden würden mindestens diese Summe gemäss Seite 11 erhalten. Zum Beispiel ganz konkret würde die Gemeinde Balzers nicht CHF 1,6 Mio. erhalten, sondern CHF 2,7 Mio., also massiv mehr. Dann die Gemeinde Eschen würde nicht CHF 1,9 Mio. erhalten, wie sie es braucht, sondern CHF 2 Mio., Mauren CHF 2,1 Mio. und Ruggell CHF 1,1 Mio. Diese Zahlen habe ich von der Stabstelle Finanzern erhalten. Sie haben diese Zahlen im Prinzip auch, denn zur 1. Lesung hat es ja eine Finanzkommissionssitzung gegeben und zu diesen Fragen in der Finanzkommission hat da bereits die Regierung ausgeführt, dass sie in etwa bei 0,63 diese Zahlen erhalten und was das für die einzelnen Gemeinden bedeuten würde. Also das wäre der erste Antrag. Wie begründe ich jetzt diesen Antrag? Wie komme ich auf solche Ideen? Ich habe es im Prinzip bei der 1. Lesung schon versucht. Ein wenig ist die Regierung dem Landtag entgegengekommen, denn die Finanzhoheit trägt ja der Landtag, nicht der Herr Regierungschef. In diesem Sinne immerhin eine Million ist er, die Regierung uns entgegengekommen. Sie wissen alle, die Finanzplanung 2023 bis 2026 für die nächsten Jahre hatten wir im November 2022. Diese beinhaltet bereits ein Minus. Sie wissen schon, die nächsten Jahre, die Finanzplanung hat bereits ein Minus inkludiert. Dann haben wir einen Monat später bereits zusätzliche Ausgaben beschlossen, zum Beispiel, um die Energiepreisabfederung zu finanzieren - mehrere Millionen. Sprich, das Defizit wird noch grösser. Dann habe ich bereits die Zukunftsstiftung Liechtenstein erwähnt, der geistige Vater dieses horizontalen Finanzausgleiches. Er hat Ihnen im letzten November in einem Zeitungsinterview selbst gesagt, die Gemeinden bräuchten nach seiner Ansicht gar nicht mehr Geld, und vor allem, dass das Land unter dem Strich noch Minus macht, dafür hat er auch wenig Verständnis gehabt. Auch dieses Update der Zukunftsstiftung Liechtenstein sagt explizit aus: Würden die gleichen Spielregeln bei den Gemeinden gelten wie beim Land, sprich ab 300% Reserven müssten im Prinzip ausser der Gemeinde Triesenberg alle anderen Gemeinden bereits Reserven abbauen. Das ist ein Punkt. Dann blicken wir in die Zukunft dieses Jahres, wir werden eine Elternzeit finanzieren müssen, dafür braucht es Geld. Wir wissen alle, nur mit den Geldern aus dem Familienausgleichsfonds wird es nicht aufgehen. Also dafür brauchen wir Geld, um für zukünftige Generationen auch eine gute Lösung umzusetzen. Von mir aus gesehen, Lohnnebenkostenerhöhung, das geht nicht. Wie gesagt, im Land ist das Geld vorhanden, wir müssen es einfach richtig verteilen. Auch die Sicherung der AHV wird Gelder benötigen, Pflegeversicherung, die Schulden in der SPL oder heute haben wir auch gelesen, Tunnels kosten eben nicht nur Investitionen, sondern auch Unterhalt, sprich laufende Ausgaben. Also wir haben sehr viele Ideen, die müssen wir alle finanzieren. Mit diesem Punkt, sprich, ich mache mir Sorgen um die Zukunft, deshalb stelle ich diese zwei Anträge. Wie gesagt in Abs. 2 den Faktor (k) auf 0,63 erhöhen - auch hier könnten dann diese vier Gemeinden mit diesen zusätzlichen Einnahmen ihren Bürgerinnen und Bürgern auch einen Steuerzuschlag von 150% zukommen lassen. Und wenn dieser Antrag nicht durchgeht, dann in Abs. 3 den Faktor (h) auf 40% erhöhen. Jetzt sagen Sie vielleicht, wo finde ich die Zahlen zum zweiten Antrag. Die Zahlen finden Sie auf Seite 24 im vorliegenden Bericht und Antrag. Auf die anderen neun Gemeinden hat es keine Konsequenzen, vom zweiten Antrag sind nur die Gemeinden Schaan und Vaduz betroffen. Dann sehen Sie diese Tabelle 40% beim Faktor (h), was das für Konsequenzen hätte. Dann hätten wir das gleiche Resultat unter dem Strich, das kann ich Ihnen auch sagen. Sprich, der Landtag hätte anstelle von minus CHF 2,4 Mio. bei beiden Anträgen in etwa ein Plus von CHF 1,6 Mio. Das Delta zwischen Regierungsvorschlag und meinen Anträgen ist etwa ein Delta von CHF 4 Mio. Wie gesagt, anstatt minus CHF 2,4 Mio. plus/minus CHF 1,5 Mio. pro Jahr, was der Landtag mehr zur Verfügung hat, um zukünftige Ausgaben zu finanzieren. Ich sage, das Paradebeispiel ist für mich die Elternzeit. Da sollten wir zusehen, dass wir eine Lösung finden, die auch wirklich enkeltauglich ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich habe einen Antrag zu Abs. 1 des Art.15, und zwar eine Ergänzung nach «Anwendung», welche wie folgt lautet: Im Rahmen des neuen Rechts dürfen Finanzausgleichsbeträge einer Gemeinde bis 2027 das Ergebnis des Durchschnitts der Jahre 2020 und 2021 nicht mehr als 100% übertreffen. Die vorliegende Revision ist nicht ausgewogen genug, es fehlt ein Korrektur- oder Deckelungsmechanismus. Deshalb ist eine Übergangsbestimmung aufzunehmen, wonach eine Gemeinde, die mehr als 100% Zugewinn im Vergleich zu den Finanzausgleichsbeiträgen im Durchschnitt der Jahre 2020 und 2021 erhalten kann. Mit dieser Übergangsbestimmung wird erreicht, dass Gemeinden, welche rein aufgrund der Systemumstellung überproportionale Gewinne erzielen, nicht übermässig zusätzliche Finanzausgleiche erhalten. Dies soll für die nächsten vier Jahre gelten, bis die nächste Evaluation stattfindet.Ein extremes Beispiel stellt hier, wie wir bereits gehört haben, Triesen dar mit seiner hohen Einwohnerzahl und dadurch hohen Multiplikationsfaktor bei der Finanzausgleichsberechnung. Mit dieser Deckelung würde Triesen immer noch CHF 3,2 Mio. mehr als bisher erhalten und dem Land werden CHF 1.2 Mio. eingespart. Die entsprechende Grafik dazu mit den effektiven Zahlen wurde Ihnen zugestellt. Wir haben immer die entsprechenden Prozentzahlen angehängt. Ich glaube, Triesen ist die einzige Gemeinde, die effektiv überschiesst mit 139%, dann kommt in dem Sinn erst die nächste Gemeinde. Die nächst höhere Gemeinde wäre Balzers mit 88%, die würde schon nicht mehr in diese Deckelung fallen. Der Regierungschef argumentiert bei Triesen, dass ein Vergleich eines einzelnen Jahres zu kurz greife. Dazu haben wir Ihnen eine Aufstellung geliefert. Beim Vergleich des Jahres 2021 liegt Triesen mit 139% des Finanzausgleichszuwachses voran, im Vergleich aller vier Jahre von 2018 bis 2021 wird es noch deutlicher, da kommen wir sogar auf 182% mehr als unter dem alten System. Extrem ist das Jahr 2019, in diesem Jahr hat Triesen wegen hoher Ertragssteuereinnahmen keinen Finanzausgleich erhalten. Mit dem neuen System wäre es jedoch zu einer Zahlung von CHF 3,4 Mio. gekommen.Dann noch eine Ergänzung zum Antrag des Abg. Wendelin Lampert betreffend die Herabsetzung des Faktors (k). Im Bericht und Antrag auf die 1. Lesung auf der Seite 49 hält die Regierung fest, dass der Finanzbedarf der Gemeinden um 14% gestiegen ist. Werden die Gemeinden Vaduz und Schaan sowie die Corona-Hilfe herausgerechnet, schreibt die Regierung, dass sich der Finanzbedarf um 2% erhöht hat. Der Finanzbedarf lag bisher bei CHF 6'571 pro Einwohner und eine Erhöhung von 2% ergibt somit einen gestiegenen Finanzbedarf von CHF 131 pro Einwohner. Somit ergibt sich bei einer einfachen Rechnung anhand dem Beispiel der Gemeinde Eschen, diese haben Mehreinnahmen - neuer Finanzausgleich - also je Einwohner von CHF 485, minus Kosten der Reduktion des Steuerzuschlags, also minus CHF 446. Das wären total Mehreinnahmen je Einwohner von CHF 39, minus gestiegener Finanzbedarf von 2% (minus CHF 131 Einnahmen), das würde somit zu Mindereinnahmen von CHF 92 pro Einwohner führen. Das bedeutet somit, dass bei einer Reduktion des Faktors (k) und einer gleichzeitigen Reduktion des Gemeindesteuerzuschlages den Gemeinden weniger Geld zur Verfügung stehen wird. Dies aufgrund der gestiegenen Kosten, unter anderem Beitragsleistungen, Schulinformatik, die gestiegen sind. Unberücksichtigt sind hierbei die Teuerungseffekte, welche auf 2023 auf die Rechnung der Gemeinde durchschlagen werden. Ob unter diesen Voraussetzungen auch bei einer Reduktion des Faktors (k) eine Reduktion des Gemeindezuschlages durch alle Gemeinden vorgenommen wird, würde ich persönlich einmal bezweifeln.Ich möchte nochmals auf die Stellungnahme, welche die Gemeinde Eschen abgegeben hat, verweisen. Bei einer Reduktion des Gemeindesteuerzuschlages verbleiben den vier Gemeinden, die am Schluss sind, die schon genannt wurden, im Vergleich zu den anderen Gemeinden deutlich weniger Mehreinnahmen. Sie sind diesem gegenüber bereits heute schlechter gestellt. Deshalb auch die höheren Gemeindesteuerzuschläge. Die finanzielle Schere der Gemeinden wird sich somit weiter öffnen, dies ist rechnerisch kaum anzuzweifeln. Eine Reduktion des Faktors (k) trifft immer die mittelgrossen Gemeinden am stärksten. Das bedeutet, dass die Schlechterstellung bei einer Reduktion bewusst erhöht wird. Sollte es dem Landtag um eine Annäherung der Steuerkraft gehen, verbunden mit dem Wunsch, dass das Land davon ebenfalls profitiert, muss dieses mittels Reduktion des Kleinheitszuschlages oder der Erhöhung des Horizontalfaktors geschehen, nicht mit der Reduktion des Faktors (k). Danke vielmals.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich komme auf die Anträge des Abg. Wendelin Lampert zurück. Ich finde auf die Schnelle leider das Protokoll der Finanzkommission nicht, in dem das Zusammenspiel der beiden Sätze, des (k) Faktors und des (h) Faktors, erklärt wird. Denn, wenn wir den (k) Faktor reduzieren, müssten wir den (h) Faktor erhöhen, damit unter dem Strich eigentlich das Gleiche herauskommt. Also für mich hängt das mittlerweile zusammen. Wir können nicht einfach einen Faktor ändern und den anderen dort belassen, wo er ist. Die Regierung hat ja mit den Gemeinden gesprochen und den (h) Faktor um 2% Punkte erhöht, von 30% auf 32%. Schaan und Vaduz liefern zusammen CHF 1 Mio. mehr in den horizontalen Ausgleich rein, was ja schon löblich ist. Also wenn wir denn schon im Bazar sind und Änderungsanträge stellen und andere Faktoren verwenden, dann möchte ich schon beliebt machen, dass wir uns auf die 37% (h) Faktor in Abs. 3 festlegen und bei der 0,65 verbleiben, wie es die Regierung vorschlägt, dann wäre es kostenneutral. Hingegen Vaduz und Schaan müssten mehr beisteuern, als sie es jetzt tun, womit ich auch absolut leben kann. Aber nur einen Faktor zu ändern, ergibt ein Problem und dann bräuchte ich ein Timeout und ich müsste die Unterlagen studieren können, welche Auswirkungen das auf die anderen Gemeinden hätte, denn das kann ich so schnell nicht entscheiden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, so einfach würde ich es mir auch nicht machen, einfach nur die Gemeinden Balzers, Eschen, Mauren und Ruggell hernehmen und die anderen aussen vor lassen. Das geht für mich gar nicht. Wir müssen die Auswirkungen für alle Gemeinden kennen und nicht nur für diese drei, bei denen man jetzt den Eindruck hat, dass sie schlecht finanziert wären. Das mag zum Teil stimmen. Auf der anderen Seite blenden Sie auch einfach aus, wie diese Gemeinden, die anscheinend kein Geld haben, investiert haben. So schlimm kann es dann auch wieder nicht gewesen sein. Hier habe ich heute den Eindruck, dass gewisse Gemeinden in der Zwischenzeit am Hungertuch nagen und Triesen würde hier einen Goldesel gefunden haben, das ist einfach nicht so. Diese Neiddiskussion stört mich wahnsinnig. Ich brauche Zahlen, und zwar Zahlen, welche alle Gemeinden betreffen und nicht nur, wenn man hier zwei, drei, vier Gemeinden herauspickt und diese dann speziell betrachtet und so ein Bild zeichnet, dass diese Gemeinden hier grössere, sehr grosse Probleme haben. Ich denke, wir haben einen ausgewogenen Vorschlag vorliegen und es ist sehr gefährlich, wenn wir hier Änderungen machen, ohne dass wir die Konsequenzen genau aufzeigen und das stört mich. Deshalb möchte ich vom Abg. Lampert wissen, wie sich die Zahlen ganz konkret mit Ihren Vorschlägen verändern, und zwar für alle Gemeinden und nicht nur für diese vier Gemeinden. Dann kann ich mir überlegen, ob ich vielleicht dem einen oder anderen Antrag zustimmen kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann da nahtlos beim Abg. Rehak anschliessen. Das ist bei mir vielleicht auch nicht verwunderlich als Abgeordneter der Gemeinde Triesen. Ich verstehe jetzt die Neiddiskussion, die hier jetzt angeführt wird, auch nicht ganz. Die gegenständliche Vorlage wurde lang und breit diskutiert, sie ist ausgewogen und jetzt auf einmal sollen gewisse Gemeinden nicht mehr gleichbehandelt werden. Hier stellt sich dann für mich am Schluss auch wieder einmal die Frage nach der Verfassungsmässigkeit, wenn gewisse Gemeinden nicht gleichbehandelt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die zusätzlichen Fragen. Das hatte ich vergessen zu erwähnen, ich bin natürlich dankbar um diese zusätzlichen Fragen. Seite 26 sehen Sie im vorliegenden Bericht und Antrag, was passiert, wenn Sie den Faktor (h) abändern. Der Faktor (h) hat eben null Konsequenzen auf die anderen neun Gemeinden. Das betrifft nur Schaan und Vaduz, das sehen Sie ganz schön auf Seite 26. Balzers bleibt gleich, Triesen bleibt gleich, Triesenberg bleibt gleich, dann kommen Vaduz und Schaan, da ändert sich eben etwas. Der Faktor (h) wird verändert, es bleiben alle Gemeinden gleich. Da hat die Abg. Karin Zech-Hoop schon recht, wenn wir beim Faktor (k) etwas ändern, dann trifft es primär die anderen neun Gemeinden ausser Schaan und Vaduz. Und wenn wir im Abs. 3 beim Faktor (h) etwas ändern, dann trifft es Schaan und Vaduz. Das beweist der vorliegende Bericht und Antrag. Dann diese Zahlen, die Sie nicht finden, diese standen eben nicht im Finanzkommissionsprotokoll, sondern in der Beantwortung der Fragen, datiert vom 25. November 2022. Die haben wir da bekommen. Ich habe natürlich bei der Regierung und der Stabstelle Finanzen nachgefragt, ich wollte für alle Gemeinden die Zahlen haben. Mir geht es wirklich darum, ich möchte auch Ruggell die 150% zusichern, auch Balzers, Eschen und Mauren, da habe ich kein Problem. Das muss ich offen und ehrlich zugestehen. Da bin ich gerne bereit dieses Geld zu verschieben, deshalb habe ich primär auf diese vier Gemeinden gezielt. Aber ich kann es Ihnen sagen, bei einem Faktor 0,63 würde Balzers CHF 2,7 Mio. erhalten, das bedeutet ein Minus von CHF 0,7 Mio. im Vergleich zum Regierungsvorschlag, Triesen CHF 3,2 Mio., ein Minus von CHF 800'000, Triesenberg CHF 1,6 Mio., ein Minus von CHF 400'000. Vaduz und Schaan sind wie gesagt nicht vom Faktor (k) tangiert. Dann kommt Planken, Planken würde CHF 0,2 Mio. erhalten, hier hat mir die Stabstelle Finanzen ein Minus von CHF 100'000 ausgewiesen. Eschen CHF 2 Mio., das bedeutet ein Minus von CHF 700'000 im Vergleich zum Regierungsvorschlag; Mauren CHF 2,1 Mio., ein Minus von CHF 700'000 im Vergleich zum Regierungsvorschlag; Gamprin CHF 200'00, ein Minus von CHF 200'000 im Vergleich zum Regierungsvorschlag; Schellenberg CHF 800'000, ein Minus von CHF 200'000 zum Regierungsvorschlag und Ruggell CHF 1,1 Mio., ein Minus von CHF 300'000 im Vergleich zum Regierungsvorschlag.Es ist summa summarum einfach so: aktuell bedeutet es für das Land ein Minus von CHF 2,74 Mio. Mit dieser Änderung des Faktors (k) würde ein Plus von CHF 1,6 Mio. resultieren und, wie gesagt, diese vier Gemeinden, die kritisch sind - das kann man jetzt sehen wie man will -, Fakt ist einfach, die Balzner bezahlen mehr Steuern, die Eschner, die Maurer und die Ruggeller. Das muss doch nicht sein in diesem kleinen Land. Ich bin da ganz klar der Ansicht, die sollen ihren Bürgerinnen und Bürgern auch den Steuerfuss auf 150% reduzieren können. Das war meine Grundmotivation und selbstverständlich habe ich alle Zahlen. Ich habe auch alle Zahlen für den Antrag bei 40%, aber das sehen Sie im Prinzip, wie bereits ausgeführt, auf Seite 24, denn das betrifft ja dann nur die Gemeinden Schaan und Vaduz, die anderen Gemeinden bleiben alle gleich. Wenn wir im Abs. 2 den Faktor (k) nicht reduzieren, dann bleiben alle Gemeinden gleich, wie es die Regierung will, nur mit dem Abs. 3 würden wir bei Schaan und Vaduz eine zusätzliche Verteilung von den Gemeinden zum Land erwirken, sprich, der Landtag hätte nicht minus CHF 2,4 Mio., sondern ein Plus von etwa CHF 1,3 Mio. Wenn Sie zusätzliche Fragen haben, bitte ich Sie diese zu stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Nur eine kurze Replik an die beiden Abg. Thomas. Wir haben wahrscheinlich zu viel Zahlenmaterial. Der Abg. Wendelin Lampert hat jetzt einmal seinen Teil aufgeführt. Ihr habt ja auch auf den Seiten 2, 3 und 4 der Antragsbelege viele Zahlen, genau die Zahlen, die ihr angesprochen habt. Hier als Fazit schlussendlich, weil das vielleicht zu komplex ist, weil es zu viele Zahlen sind und zu gut belegt ist, dass diese Systematik nicht stimmt und diese Ungleichbehandlung nicht stimmt. Als Fazit dann am Schluss noch von Neid zu sprechen, das ist sehr infam, meine Herren Abgeordneten Thomas.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Es wurden jetzt viele Zahlen herumgereicht. Ich möchte einfach nochmals sagen, warum die Regierung der Meinung ist, dass der Regierungsvorschlag ein ausgewogener Kompromiss ist. Wir sind von 30% auf 32%, weil wir das letzte Mal das auch so mitgenommen haben, weil sie gesagt haben die Systemumstellung sollte jetzt nicht noch zu Lasten des Landes gehen. Die Systemumstellung, das haben wir auch in der Stellungnahme ausgewiesen, betrifft eben diese eine Million, deshalb gehen wir auf die 32%. Das andere ist quasi, dass man den Gemeinden einen zusätzlichen Mindestfinanzbedarf attestiert, wie wir das mit dem Faktor (k) alle vier Jahre machen. Und dass wir diesen jetzt auch über den horizontalen Ausgleich hereinholen würden, das wäre nicht systemkonform gewesen und so begründen wir auch, warum diese 0,65 und die 32% angemessen wären. So viel einmal zum Regierungsvorschlag. Dann zum zusätzlichen Antrag mit dieser Deckelung von 100%, da macht die Regierung ja auch Ausführungen auf Seite 18. Ich meine, wenn wir ein System umstellen, dann stellen wir ein System um und sollten wieder alle gleichbehandeln. Sie haben es auch ausgeführt, es wird auch so in den Materialien sein, das ist quasi ein Triesner Entscheid, wenn man so will. Es kann aber auch eine andere Gemeinde treffen, das ist natürlich so. Wir haben die Verfassungsmässigkeit nicht geprüft, Herr Abg. Vogt, aber die Verfassungsmässigkeit könnte natürlich von der Gemeinde geprüft werden. Die Möglichkeiten stehen gemäss Staatsgerichtshofgesetz offen - jeder einzelnen Gemeinde. Das könnte man dann tun. Aber ich glaube, hier jetzt eine Regelung einzuführen, weil es einem bei einer Gemeinde nicht gefällt, wenn man eine solche Systemumstellung macht, erachte ich als höchst problematisch. Das steht auch so in der Stellungnahme. Von dem her, glaube ich, habe ich alles dazu ausgeführt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz zum letzten Punkt betreffend Triesen: Wir haben ja vor nicht allzu langer Zeit, das war glaube ich vor drei Jahren, eine Lex Triesenberg mit einer Million Franken hier drinnen beschlossen. Was war da der Unterschied, die Lex Triesenberg, meine Damen und Herren? Auch aus begründeter Form wahrscheinlich, ich habe selber auch zugestimmt. Man muss immer das Gleiche mit Gleichem vergleichen, die gleichen Spielregeln anwenden. Ich möchte Sie nur daran erinnern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ja, Herr Abg. Lampert, Sie haben es gesagt, der Faktor (k) betrifft alle Gemeinden ausser Schaan und Vaduz und der Faktor (h) betrifft nur Schaan und Vaduz. Es geht dort um den Mindestfinanzbedarf und ich denke, dieser Mindestfinanzbedarf von 0,65 ist begründet, an dem würde ich heute jetzt nicht herumfeilen. Worüber man reden kann, ist der Faktor (h) das ist Schaan und Vaduz. Wir müssen den beiden Gemeinden zugestehen, sie haben eingesehen und gesagt: Jawohl, wir müssen von uns aus Geld an die anderen Gemeinden abgeben. Jetzt sind es 32%, das Land macht immer noch CHF 2,4 Mio. minus, das stimmt so. Sie bringen den Antrag 40%, das würde heissen, Schaan und Vaduz würden dem Land zusätzlich noch Geld geben. Das finde ich jetzt wirklich nicht nötig. Es geht hier um einen horizontalen Finanzausgleich. Ich war auch für Kostenneutralität, ich habe das immer gesagt. Ich finde, wenn das Land schon die ganzen technischen Sachen umsetzen muss, dann soll es nicht auch noch draufzahlen. Also ich könnte maximal auf 37% gehen, das ist irgendwo im Finanzkommissionsprotokoll 11/2022 erwähnt. Faktor (h) 37% und Faktor (k) 0,65, das würde bedeuten, dass Vaduz und Schaan noch einmal je eine gute Million darauf geben würden, dafür wäre das Land kostenneutral. Aber 40% ist zuviel. Ich möchte nicht, dass wir mit diesem neuen horizontalen Finanzausgleich bei Schaan und Vaduz auch noch Geld für den Staat holen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, ich äussere mich jetzt auch noch zu diesen Anträgen. Vor allem, weil in dieser Debatte oder Diskussion - ich bin mir nicht einmal sicher, ob wir noch in der 2. Lesung sind oder nicht - die Gemeinde Mauren auch vielfach angesprochen wurde. Ich werde keinem dieser Anträge folgen, ich werde der Regierungsvorlage folgen, weil sie einfach ausgewogen ist. Die Begründung sehe ich für mich in zwei Punkten: Der eine ist, dass von sämtlichen Vorsteherinnen, Vorstehern signalisiert wurde: Das ist etwas, mit dem wir gut leben können. Das ist das eine, das andere ist: Das ganze wurde von langer Hand her vorbereitet und siehe und staune, sämtliche Vorsteherinnen, Vorsteher, Bürgermeister, Regierung, Land haben miteinander einen Nenner gefunden und sind sich einig. Das ist eine Wahnsinnsleistung, Hut ab davor. Wir sind froh, kommt jetzt Bewegung da hinein. Es wurde hier benannt, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Ich sage dem einmal so: Das ist ein sehr guter Anfang. Das ist wirklich ein toller Anfang und wir sind happy über diesen Anfang. Und ich bin überzeugt, es wird in die richtige Richtung gehen. Daher, wie gesagt, werde ich die Regierungsvorlage unterstützen und ich bedanke mich auch bei allen Akteuren, denn das ist etwas, was uns zumindest wirklich entgegenkommt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich auch für die verschiedenen Anträge, Möglichkeiten, Varianten und Beispiele bedanken - eigentlich von allen sicherlich sehr gut gemeint. Ich tue mir im Moment einfach schwer. Ich werde keinem Antrag zustimmen, denn ich bin ganz einfach der Meinung, dass das ganze Unterfangen sehr gut mit den Gemeinden und den Vorstehern abgeklärt und besprochen wurde. Ebenso wurden die Parameter für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2027 erstmals festgelegt. Ich bin der Meinung wir sollten es so belassen, wie die Regierung das jetzt vorschlägt. Wenn wir im 2027 der Meinung sind, dass der Finanzausgleich doch noch nicht wie gewünscht ausgestaltet ist, können wir dann die Diskussion wieder von neuem führen. Das ist die 2. Lesung und ich möchte sie bitten, dass wir jetzt abstimmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke vielmals für das Wort, Herr Landtagspräsident. Die Vorlage ist dahingehend sehr gut, dass man denkt, ja, jetzt können alle Gemeinden auf 150% Gemeindesteuerzuschlag runtergehen. Aber wenn man genauer hinsieht, kann man nicht sagen, dass wir von einer ausgewogenen Vorlage sprechen. Denn, wenn jetzt alle Gemeinden auf 150% Gemeindesteuerzuschlag sind, dann ist diese Revision, die wir heute hier vornehmen, sehr unausgewogen. Denn eine Person in Eschen hat einen Wert von CHF 182 und eine Person in Gamprin von CHF 464 und eine Person in Triesen von CHF 862 pro Kopf. Das, meine Damen und Herren, sehe ich nicht als ausgewogen und fair an. Das ist sehr inkonsequent und kann nicht als ausgewogen betrachtet werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, eine Wahnsinnsleistung bei minus CHF 2,4 Mio. Das ist für mich definitiv keine Wahnsinnsleistung. Sie geben den Gemeinden CHF 19 Mio., logischerweise sagen die Gemeinden Ja. Wer würde da schon Nein sagen? Die Leistung wäre eben gewesen, dass das Land auch etwas erhält und das schaffen wir nicht. Das Geld fehlt dann dem Landtag, ich habe es versucht, in meinem Votum zu begründen. Sie müssen eine Elternzeit finanzieren. Ich freue mich jetzt schon auf die Budgetdebatte 2024, diese haben wir dann im November. Wenn dann hier drinnen gesagt wird, das geht doch nicht, da sollten wir sparen. Ich werde dann an diese Debatte erinnern, das ist schon klar. Wie gesagt, Wahnsinnsleistungen sind für mich ganz etwas anderes. Also diese Leistung ist für mich dürftig. Kein Wunder, dass man Mehrheiten bei den Vorstehern findet, wenn man ihnen CHF 19 Mio. gibt. Die einzigen, die vielleicht etwas dagegen sagen können, wären Schaan und Vaduz. Diese haben definitiv so viel Geld, dass sie auch langsam merken, es wird schwierig argumentativ. Das haben wir im Interview von Schaaner Vorsteher gelesen. Aber wie gesagt, ich bin ja kompromissbereit, ich sehe schon, dass sie beim Faktor (k) gar nichts ändern wollen. Okay, diesen Antrag zu Abs 2 von Art. 15 ziehe ich zurück. Dann übernehme ich die Lösung in Abs. 3 vom Abg. Georg Kaufmann, dann einigen wir uns auf einen (h) Faktor von 37%, das ist ein Vorschlag zur Güte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur ganz kurz nochmals etwas zur Ausgewogenheit sagen. Das Stichwort «Ausgewogenheit» interpretiere ich schon anders, diese Terminologie. Ich verstehe die Frau Abg. Heidegger, dass man sich mit dem schwertut, denn es ist eine komplexe Geschichte und es wurden auch die Gemeinden miteinbezogen. Wie gesagt, die Gemeinden haben zum Teil lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Aber, Herr Abg. Frick, erlauben Sie mir, Happiness sieht für mich anders aus. Eschen hat pro Einwohner, wenn man auf 150% geht, das hat die Abg. Karin Zech-Hoop ausgeführt, CHF 182, zweitletzter Platz Mauren mit CHF 191 und Ruggell hat pro Einwohner CHF 277 - alle total abgeschlagen. Der Durchschnitt liegt bei CHF 471 bei allen Gemeinden. Und Happiness kann man bei Triesen anwenden: CHF 826 pro Einwohner, das ist ausgewogen. Die Interpretation von «ausgewogen» kann man mit dieser Formel gut erklären.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, irgendwo verstehe ich jetzt nicht mehr, wo ich bin. Die Zahlen, die uns hier um den Kopf geworfen werden, das ist ja der Cash Zuwachs; interessieren müsste uns ja der Mindestfinanzbedarf und da frage ich mich einfach schon: Ist der jetzt wirklich unterschiedlich zwischen Triesen, Eschen, Balzers und Gamprin oder gilt da der Mindestfinanzbedarf für alle Gemeinden? Ist er gleich hoch? Ich entschuldige mich für diese Frage, aber im Moment sieht es so aus oder es wird zumindest suggeriert, dass dieser Mindestfinanzbedarf für die Gemeinden unterschiedlich wäre. Ich habe es so verstanden, dass der Mindestfinanzbedarf für alle gleich ist, nämlich, wenn ich mich jetzt nicht täusche, sind es CHF 4'887 pro Kopf mit diesem Faktor (k) von 0,65. Ist das jetzt für alle Gemeinden gleich oder nicht? Jetzt verstehe ich es nicht mehr. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich fange gleich beim Abg. Rehak an: Ja, per Definition ist er gleich. Aber ich glaube, was wichtig ist, ist halt auch, sich die Seiten 13 und 15 im Bericht anzuschauen. Die durchschnittlichen Gesamtausgaben pro Kopf oder eben auch die Gesamtausgaben pro Kopf auf der Seite 15. Wenn man das anschaut, dann kommt man halt einfach nicht zum Schluss, dass es den einen Gemeinden so schlecht geht. Das schafft man halt nicht. Auch auf den Seites 18 und 19 sieht man diese. Es ist halt ein Stück weit eine Neiddebatte, wenn wir jetzt hier ausführen, wer wie viel pro Kopf bekommt und dass einer weniger wert ist als der andere. Um das ging es hier nie. Wenn Sie auf der Seite 18 schauen, der Finanzausgleich pro Kopf, da hatte die Gemeinde Triesen immer am wenigsten und bekommt in der Simulation auch am wenigsten. Man kann es von allen Seiten betrachten, wie man will. Am Ende des Tages haben Sie die Finanzhoheit, wir sind die vorschlagende Instanz, wir haben Ihnen einen Vorschlag gemacht. Aber ein Punkt, der ist mir wirklich noch wichtig, Herr Abg. Wendelin Lampert, ob das jetzt eine Leistung ist oder nicht, ich meine, da kann man immer Meinungen haben, wie man will. Und dass die Gemeinden einfach so zusagen, da kann man das Gefühl haben, dass das einfach sei. Aber was wir hier gemacht haben, das war auch ein Auftrag des Landtages. Der Landtag hat mehrfach gesagt, dass er eine Finanzausgleichsanpassung in diese Richtung will. Die Regierung hat vorgeschlagen, dass wir von den Gemeinden Schaan und Vaduz das Geld nehmen und in die Landeskasse hineinnehmen und dann hätten Sie es zur Verfügung gehabt. Und das wollte der Landtag in der letzten Legislatur nicht, da ist er nicht darauf eingestiegen. Insofern hatten wir auch einen klaren Hinweis, dass es in diese Richtung gehen soll, dass es eben für das Land ausgeglichen sein soll. Also es ist nicht so, dass wir uns das selbst ausgedacht haben, sondern das wurde hier drinnen immer wieder einmal debattiert. Und vor diesem Hintergrund erachte ich diesen Kompromiss als Kompromiss des Wunsches des Landtages und der Gemeinden, denn am Schluss geht nur Land und Gemeinde gemeinsam, das habe ich schon mehrfach gesagt. Insofern ist es auch eine Leistung Ihrerseits.Zu Ihrem Antrag, der jetzt, glaube ich, nicht mehr steht, mit den 40%, wollte ich einfach sagen: Das wäre schon massiv, dann wären wir quasi an der Grenze, die wir festgelegt haben. Es hat jetzt ja niemand den Antrag gestellt, die 40% auf 50% zu erhöhen. Also wir würden dann eigentlich gleich schon an das Maximum gehen. Das wäre jetzt wahrscheinlich auch nicht unter dem Begriff «ausgewogen» zu sehen. Ich glaube, man sollte jetzt einmal den Startschuss geben und dann werden wir sehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort. Ja, Herr Abg. Lampert, ich sehe es nach wie vor als eine Leistung, denn, wenn ich ein bisschen zurückschaue, was hier mittlerweile auch schon produziert worden ist, dann muss ich sagen, dann ist das hier wirklich eine Leistung. An Sie, Herr Abg. Johannes Kaiser: Dann lassen wir doch das mit dem Happy und ich ersetze das Wort einfach durch Dankbarkeit. Ich bin froh, dass es in die richtige Richtung geht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ich bin schon ein bisschen erstaunt, dass wir hier in der 2. Lesung nochmals die Grundpfeiler diskutieren. Was bedeutet der horizontale Ausgleichsatz? Welche Auswirkungen gibt es? Das waren ja die Hausaufgeben in der 1. Lesung, dass man klar sieht. Der horizontale Ausgleichssatz, um es nochmals zu repetieren, betrifft schlussendlich die Gebergemeinden Vaduz und Schaan. Das wurde letztes Mal schon diskutiert, jetzt wurde es mehrfach wieder erwähnt. Das sind die Eckpfeiler vom System. Wenn jetzt noch die Frage mit dem Mindestfinanzbedarf gestellt wird, ob der für alle gleich ist oder wie sich der (k) Faktor auswirkt, da muss ich mich schon wundern. Dann wird wieder suggeriert - es kommt ja nicht von ungefähr, was das für die Gemeinde Ruggell bedeutet, das habe ich letztes Mal schon ausgeführt, das können Sie auch gerne im Protokoll nachlesen. Ich bin mir sehr wohl bewusst, was das für die Gemeinde Ruggell bedeutet. Die Differenz ist, wenn wir den Gemeindesteuersatz auf 150% reduzieren, haben wir immer noch ein Plus zum heutigen System von CHF 600'000. Das habe ich letztes Mal ausgeführt. Man kann natürlich noch mehr wollen, das ist klar. Also ich wundere mich hier schon, das sind die fundamentalen Eckpfeiler von diesem Finanzausgleich und diese werden nochmals grundlegend diskutiert, ausführlich erklärt. Also ich muss schon wundern. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Es ging ja nicht darum, eine Erklärung für den (k) Faktor zu verlangen, sondern es geht ja nur darum, wie man die Dinge darstellt. Ich denke, das ist wichtig. Es ist allen klar, dass der (k) Faktor für alle gleich ist und der Mindestfinanzbedarf für alle gleich ist. Aber es kommt darauf an, wie man es darstellt. Ich als Triesner Abgeordneter oder zumindest wir werden so dargestellt, als ob wir überproportional profitieren würden. Das stimmt einfach nicht. Wir haben den gleichen (k) Faktor, den gleichen Mindestfinanzbedarf. Wir waren einfach in der Vergangenheit sparsam. Um das geht es ja und jetzt dürfen wir für das nicht abgestraft werden. Ich denke, das ist der wesentliche Punkt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin dem Abg. Peter Frick dankbar, dass es nur noch eine Leistung ist, keine Wahnsinnsleistung mehr. Für mich können Leistungen positiv oder negativ sein. Für mich ist das eine negative Leistung, wenn man CHF 19 Mio. verteilt, sich dann wundert, dass alle juhui rufen - das ist ja logisch - wie gesagt, ausser Schaan und Vaduz. Und sich selbst noch CHF 2,4 Mio. nimmt, das hat nichts mit positiver Leistung zu tun. Mit wahnsinniger Leistung definitiv nicht, ausser Sie sprechen schon Richtung Wahnsinn in eine andere Region, wenn Sie mich verstehen. Dann hat es Ihnen der Herr Regierungschef auch gesagt, im Endeffekt ist diese Vorlage natürlich auch der Geschichte geschuldet. Ich habe mich konsequent dagegen verwehrt, ich übernehme auch keine Verantwortung für diese Geschichte. Aber Sie haben schon recht, im Endeffekt hat sich der Landtag diese Suppe selbst eingebrockt und er wird sie dann auch auslöffeln müssen, denn die Finanzhoheit hat ja der Landtag nicht die Regierung. Wie gesagt, die Budgetdebatte in diesem Jahr im November wird dann sicher spannend. Es wird bereits bei der Elternzeit beginnen. Aber ich habe heute schon alles gesagt, in der 1. Lesung schon gesagt, ich wiederhole mich gerne.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Aber an dieser Stelle muss ich jetzt der Regierung eine sehr gute Note ausstellen, denn der mehrheitliche Wunsch war ganz klar, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, auf 150% zu reduzieren, und alles, was man mehr macht, das muss man dann natürlich den Bürgern verkaufen, dass kommt dann direkt in die Kasse und wird nicht wieder kompensiert durch einen verminderten Finanzausgleich. Das war der Wille hier in diesem Hohen Hause. Klar, das war nicht ihr Wille, Herr Abg. Wendelin Lampert, aber es war der Wille der Mehrheit in diesem Hohen Hause. Dies ist einfach zu akzeptieren, Demokratie lebt von Mehrheiten und ich denke die Regierung hat es hervorragend umgesetzt. Also besten Dank für diese ausgewogene Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir zu den Abstimmungen kommen. Wir haben einen Antrag zu Art. 15 Abs. 1 der Abg. Karin Zech-Hoop, einen Zusatzsatz anzubringen. Ich bitte Sie diesen Satz nochmals vorzulesen, damit ihn wirklich auch alle zur Kenntnis genommen haben.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke, Herr Präsident. Ich habe den Zusatz bei Art. 15 Abs. 1, der wie folgt lautet: Im Rahmen des neuen Rechts dürfen Finanzausgleichsbeträge einer Gemeinde bis 2027 das Ergebnis des Durchschnitts der Jahre 2020 und 2021 nicht mehr als 100% übertreffen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Sie kennen meine Haltung dazu. Ich möchte einfach dazu ausführen: Der Zusatz ist sehr allgemein gehalten: Finanzausgleichsbeträge nicht übertreffen. Es könnten andere Gemeinden in ein Loch fallen, dann würden die Beträge auch hoch werden und dann dürften sie die auch nicht um 100% übertreffen. Also das ist ein gefährliches Ding, was Sie hier beantragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 9 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
9 Ja-Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben und wir kommen zum Antrag des Abg. Wendelin Lampert, der bei Art. 15 Abs. 3 den Faktor (h) mit 37% festgelegt haben möchte. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 14 Ja-Stimmen stattgegeben. Dann stimmen wir noch über Art. 15 als Ganzes mit der Änderung bei Abs. 3 ab. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen, wir können weiterlesen. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen seine Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-