Abänderung des Emissionshandelsgesetzes (Nr. 119/2022) [1. Lesung: 2. Dezember 2022] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 15/2023); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Emissionshandelsgesetzes.Diese Vorlage wurde am 2. Dezember 2022 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 15/2023. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich habe nur eine Frage, und zwar ist es für mich neu, dass in Stellungnahmen und in Berichten und Anträgen die Abgeordneten namentlich genannt werden. Ist das versehentlich geschehen? Wird das in Zukunft immer so sein? Ich bin jetzt sechs Jahre schon im Landtag, aber mir ist bisher noch keine Stellungnahme vorgelegen, wo die Abgeordneten, die Äusserungen gemacht haben, in der Stellungnahme namentlich genannt wurden. Es stört mich in dem Sinn nicht, aber ich würde einfach dafür plädieren, dass man es einheitlich macht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für diese Anregung. Ich finde das auch ein bisschen unangebracht.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, die Einheitlichkeit ist uns grundsätzlich wichtig. Es scheint hier uns allen nicht direkt aufgefallen zu sein. Als unangebracht erachte ich es nicht, da in den Protokollen ohnehin steht, wer was gesagt hat. Also man weiss, wer was ausgeführt hat. Aber es ist wahrscheinlich nicht nötig. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte einen Änderungsantrag anbringen nach der Begründung. Gegenüber der 1. Lesung des Berichts und Antrags Nr. 119/2022 ist in diesem Bericht und Antrag Nr. 15/2023 im Art. 4 Abs. 1 eine Änderung eingearbeitet, die finanzielle Auswirkungen hat. Im Bericht und Antrag fehlt eine Angabe über das finanzielle Ausmass.
Die Emissionen von Treibhausgasen sind bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausstoss von 1990 neu um mindestens 55% zu vermindern, vorher waren es 50%. Zur Erreichung des erhöhten Reduktionszieles wurde der gesetzliche Anteil der CO2-Reduktion im Ausland von 10 auf 15% erhöht. Das kann mit kostenpflichtigen Projekten im Ausland gemacht werden. Damit erhöht sich der Geldfluss ins Ausland. Dieser erhöhte Geldabfluss ist für den Landtag, der die Finanzhoheit und die Verantwortung für finanzielle Ausgaben innehat, von Bedeutung. Auf Anfrage in der Finanzkommission beziffert die Regierung mögliche Kosten wie folgt: Die zukünftige Entwicklung der CO2-Zertifikatspreise ist sehr unsicher und stark davon abhängig, wie sich Angebot und Nachfrage entwickeln werden und welche Qualität der Zertifikate gefordert wird. Es wird angenommen, dass die Anhebung des Reduktionsziels um 5% zusätzliche Kosten von CHF 400'000 bis CHF 1,2 Mio. bis 2030 verursachen wird. Die Gesamtkosten einer 15-Prozent-Reduktion im Ausland belaufen sich zwischen CHF 1,2 Mio. und CHF 3,5 Mio. Soweit die Regierung, besten Dank für die Beantwortung. Bei Annahme der Gesetzesvorlage, wie vorliegend, geht der von der Regierung genannte Betrag für inländische CO2-Reduktionen verloren. Zum Beispiel für den Ausbau der rund 25 Jahre alten hochalpinen Solaranlage im Malbun auf Sareis. Mit dem Ausbau dieser bestehenden hochalpinen Solaranlage, die im Winter mindestens 50% mehr Strom als eine Anlage in gleicher Grösse im Tal liefert, könnte der Strombezug aus Kohlenkraftwerken reduziert werden. Das wäre ein aktiver Beitrag zur Reduktion im Land mit einer Anlage, die jahrzehntelang einheimische erneuerbare Energie liefert und die Eigenversorgung mit Energie stärkt. Ich stelle den Antrag, im Art. 4 Abs. 1 im zweiten Satz 40% durch 45% zu ersetzen, würde aber auch einen Antrag zu 55% durch Massnahmen im Inland unterstützen. Die Überlegung zu diesem Änderungsantrag: Mit bis zu CHF 3,5 Mio. frei werdenden Franken, die nicht exportiert werden müssen, könnte beispielsweise die Anlage auf Sareis in ein leistungsfähiges Sonnenkraftwerk ausgebaut werden - für unser Land, für unsere Bevölkerung, zukunftsorientiert und nachhaltig. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Ich wäre froh, wenn der Abg. Herbert Elkuch den Antrag dann nochmals klar formuliert. Ich bin jetzt ein bisschen verloren. Es gab zwei Zahlen, die Sie jetzt hier in Aussicht gestellt haben. Einfach grundsätzlich zur Erhöhung des inländischen Ziels von 40%. Ich glaube, Sie haben gesagt, Sie wären bereit, diese 40% Inlandziel auf 55% zu erheben. Da muss ich Ihnen einfach sagen, das ist unglaublich ambitioniert - 45%? Okay, gut, aber auch das. Wir haben die Klimastrategie im Dezember behandelt. Wir haben da konkrete Massnahmen genau auf das Ziel 40% im Inland abgestimmt, die konkreten Massnahmen sind einzeln aufgelistet. Sie wissen, dass sich darunter Massnahmen befinden, die hochumstritten sind. Heute haben wir eine entsprechende Massnahme - oder vielleicht morgen dann - traktandiert. Daher muss ich Ihnen einfach sagen: Aktuell sehe ich hier wenig Möglichkeiten, wie wir hier noch zusätzliche Massnahmen im Inland bis 2030 realisieren können.Das ist das eine, das andere sind die Auslandkompensationen. Sie haben recht, das fehlt im Bericht und Antrag. Ich glaube, wir haben auch darauf hingewiesen, weil es uns einfach wahnsinnig schwergefallen ist, aufgrund der Entwicklungen des CO2-Preises hier wirklich aussagekräftige Informationen zu geben. Ausserdem ist der Mechanismus von der UNO noch nicht festgelegt, was dann eben genau kompensiert werden kann im Ausland. Daher taten wir uns eben schwer. Wir haben jetzt im Rahmen der Finanzkommissionssitzung versucht, hier eine Einschätzung zu geben. Sie haben das vorgelesen. Es ist richtig, wir rechnen jetzt heute aktuell mit jährlichen Kosten zwischen CHF 200'000 und CHF 600'000 für die Auslandskompensationen. Ich muss aber auch sagen, dass diese Kosten doch wesentlich tiefer sind als die jährlichen Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die jährlich über CHF 6 Mio. in die Staatskasse zurückfliessen lassen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die vorliegende Stellungnahme. Der Antrag des Abg. Herbert Elkuch ist schon interessant nach meinem Dafürhalten, denn ich hätte diese Massnahmen auch lieber im Inland umgesetzt als im Ausland. Das ist sicherlich vernünftig. Es wird uns aber etwas kosten, das dürfte auch klar sein. Aber wir wissen ja, dass wir jedes Jahr für CHF 50 Mio. Öl und Gas importieren müssen. Das bedeutet, in 20 Jahren sind das dann X-hundert Millionen Schweizerfranken. Da könnten wir selbstverständlich etwas im Inland investieren.Ich möchte Sie aber schon fragen, Herr Abg. Elkuch, Sie sprechen hier von diesen hochalpinen Anlagen. Das ist sicherlich positiv zu werten, aber wie sehen Sie es denn mit der PV-Pflicht? Sind Sie da immer noch kritisch eingestellt? Wollen Sie nur diese hochalpinen Anlagen? Und sagen sie, im Rest des Landes können Sie nicht mit dieser PV-Pflicht leben?Ich kann Ihnen sagen, am letzten Samstag in Triesenberg war relativ schlechtes Wetter. Wir hatten viel Nebel und meine bescheidene PV-Anlage hat trotzdem etwas geliefert. Ich war nicht über der Nebelgrenze. Es war wirklich neblig. Auch bei bedeckten Verhältnissen bringen diese PV-Anlagen etwas. Selbstverständlich weniger, das gebe ich zu, aber sie bringen etwas. Mich würde jetzt einfach interessieren: Wie stehen Sie zu einer PV-Pflicht? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Auch ein Dank an die Regierung für die vorliegende Vorlage. Ich muss zugeben, ich staune immer wieder über diesen Landtag. Manchmal wird die Freie Liste mit ihren Anträgen wirklich überholt und ja, ich staune. Und der Antrag folgt ja genau dem, was hier namentlich von mir erwähnt wird auf Seite 9. Wir haben das ja schon in der 1. Lesung gefordert: Mindestens 55% und 45% Kompensation im Inland. Ich möchte das sehr unterstützen. Ich möchte auch das Votum des Abg. Wendelin Lampert unterstützen und diese Frage. Das ist auch der Grund, warum ich wahrscheinlich auch etwas erstaunt war über dieses Ansinnen. Ich freue mich natürlich darüber, dass auch Sie diesen Weg hier mitgehen wollen. Und ich hoffe, dass wir auch andere dafür gewinnen können und diesen vielen Themen, die wir jetzt ja diskutiert haben über mögliche Verbesserungen unseres klimatischen Fussabdruckes, hier noch einmal Nachdruck verleihen können. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Einfach zur Erinnerung: Wir befinden uns in der Abänderung des Emissionshandelsgesetzes und ich möchte jetzt eigentlich dann keine grundsätzliche Energiediskussion führen.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich unterstütze natürlich meinen Fraktionskollegen. Uns geht es darum, dass wir Massnahmen im Inland umsetzen und da wissen wir ja, dass wir uns schon seit Längerem darüber streiten, welche Massnahmen hier die richtigen sind. Unsere Ideen kennen Sie. Die finden nicht alle gut und das ist nicht unbedingt nur eine PV-Pflicht - oder eben keine PV-Pflicht -, da gibt es auch andere Möglichkeiten. Wir haben CHF 5,5 Mio. freie Mittel. Das haben wir auch gehört. Also haben wir auch Geld, um etwas umzusetzen. Ich denke, das ist doch die gute Nachricht. Aber dass wir mit 40% bereits am Limit im Inland sind, das beunruhigt mich eigentlich doch. Hier braucht es zusätzliche Ideen. Und da sind wir gerne bereit, Ideen zu liefern - was wir auch schon gemacht haben in diesem Hohen Haus. Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich bin dem Abg. Wendelin Lampert noch eine Antwort schuldig. Ich bin nicht gegen PV-Anlagen. Das ist nur ein Beispiel, diese Anlage auf Sareis. Man kann das Geld, das dann zur Verfügung steht - und dann wird man vielleicht etwas dazugeben -, natürlich auch im Tal einsetzen. Auch dort gibt es Möglichkeiten, CO2-Reduktionen durchzuführen. Aber es kostet immer Geld. Aber die Abhängigkeit vom Ausland, die wir jetzt haben für systemrelevante Energie, die muss man einfach auch sehen. Jetzt sind die Strompreise hoch, also man hätte da schon einiges machen können mit diesem Geld. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich möchte hier nur präzisieren. Es geht hier um das CO2-Ziel, also um die Reduktion von CO2-Emissionen. Meine Herren, mit einer Installation von einer PV-Anlage reduzieren wir nicht den CO2-Ausstoss. Es geht hier um die Reduktion von fossilen Energieträgern. Einfach zur Präzisierung, bevor wir die PV-Diskussion eröffnen. Ich glaube, diese können wir dann im Rahmen des Baugesetzes führen. Aber einfach nochmals zur Erinnerung: Hier geht es um die Reduktion von CO2. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich auch für die Regierungsvorlage aussprechen. Ich danke der Regierung, dass sie unsere Anregungen aus der 1. Lesung aufgenommen und umgesetzt hat. Wir haben in der 1. Lesung und im Rahmen der Klimastrategie ja ausführlich über diese Reduktionsmassnahmen gesprochen. Ich denke, so ist es gut, wie es jetzt drin ist. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Nadine Vogelsang
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch ich möchte mich für die Vorlage der Regierung aussprechen. Die Klimapolitik wird das Wirtschaftswachstum der nächsten Jahrzehnte wesentlich beeinflussen und als globales Problem lässt es sich nicht durch isolierte nationale Massnahmen lösen. Deshalb befürworte ich diese 15% und auch diese 40% und werde den Antrag ablehnen, auf 45% zu erhöhen. Unsere Möglichkeiten sind einfach beschränkt. Deshalb habe ich lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Deshalb bin ich für die Regierungsvariante. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Herbert Elkuch, ich denke, Sie halten an Ihrem Antrag fest?Abg. Herbert Elkuch
Ich werde jetzt die Änderung noch einmal vortragen, damit das klar ist. Auch wenn, so wie es scheint, viele keine Reduktion mit Anlagen im Inland erreichen wollen. Trotzdem. Der erste Satz, der bleibt gleich. Der zweite Satz wäre dann: «Die Verminderung gegenüber 1990 ist zu mindestens 45% durch Massnahmen im Inland zu erreichen, insbesondere durch energie-, verkehrs-, umwelt-, forst-, landwirtschafts-, wirtschafts- und finanzpolitische Massnahmen.»Ich glaube, mit diesen vielen Möglichkeiten, die in diesem Art. 4 aufgeführt sind, ist es möglich, diese 5% zu holen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Antrag auf Änderung des Art. 4 Abs. 1 des Abg. Herbert Elkuch ab. Sie haben ihn gehört. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
12 Ja-Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 4 Abs. 1 gemäss Regierungsvorlage ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich habe eine Frage an die Regierungschef-Stellvertreterin bezüglich des Inkrafttretens. Gibt es Gründe für Sie, die dagegensprechen, das Inkrafttreten auf den 1. Mai oder 1. Juni vorzulegen, wie wir das in einigen Gesetzen heute schon gemacht haben? Oder gibt es zwingende Gründe, warum an diesem 1. Juli festgehalten werden muss? Denn ich denke, wenn es um die Reduktion geht, da ist jeder Tag, den wir früher damit anfangen und das Gesetz in Kraft ist, ein gewonnener Tag. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich muss leider passen. Ich habe keine Antwort auf diese Frage. Ich muss aber sagen, weil ich es eben nicht weiss - ich davon ausgehe, dass es schon Sinn macht, dass der 1. Juli 2023 drinsteht. Ich würde mir jetzt schwertun - ausser ich bekomme jetzt noch eine schnelle Antwort -, hier ein anderes Datum einzufügen. Aber es muss mit Absicht der 1. Juli festgelegt worden sein. Es muss einen Grund haben, aber ich kann Ihnen den jetzt nicht geben. Moment, ich warte, vielleicht bekomme ich hier Unterstützung - doch, kann man anscheinend. «Kann man» interpretiere ich jetzt so, dass man es vorverlegen kann. Was haben Sie gesagt? Sie schlagen den 1. Mai vor? Landtagspräsident Albert Frick
Herr Abg. Seger, ich erteile Ihnen das Wort, damit Sie Ihren Antrag stellen können.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Dann würde ich den Antrag stellen, hier das Inkrafttretensdatum auf den 1. Mai 2023 vorzuverlegen, da wir damit zwei Monate Zeit gewinnen, um mit diesen Massnahmen früher zu beginnen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Wir stimmen darüber ab. Wer dem Antrag des Abg. Seger zum Inkrafttreten, die Vorverlegung auf 1. Mai 2023, zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 17 Ja-Stimmen stattgegeben. Damit haben wir Inkrafttreten festgelegt. Wir kommen noch zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 24 erledigt. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:40 bis 16 Uhr).
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