Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Partnerschaftsgesetzes (Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Adoptionsrecht) (Nr. 125/2022) [1. Lesung: 2. Dezember 2022] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 2/2023); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 25: Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Partnerschaftsgesetzes (Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Adoptionsrecht). Diese Vorlage wurde am 2. Dezember 2022 in 1. Lesung behandelt, wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 2/2023. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Artikelaufruf beginnen. § 179 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 179 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 182 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 182 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 184 Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 184 Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. § 184a Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 184a Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe mich heute schon mehrmals gemeldet, um bei anderen Gesetzen zu fragen, ob nicht auch - wie wir das bereits bei vielen Gesetzen heute gemacht haben - ein Inkrafttreten auf den 1. Mai möglich ist. Und so möchte ich auch die zuständige Justizministerin fragen, ob es Gründe gibt, weshalb hier zwingend der 1. Juni notwendig ist, oder ob allenfalls auch ein Inkrafttreten am 1. Mai schon möglich wäre. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Bei der Festlegung des Inkrafttretens eines Gesetzes ist grundsätzlich ein Zeitbedarf von rund drei Monaten ab Beschlussfassung durch den Landtag zu berücksichtigen. Ich schildere Ihnen hier kurz den Ablauf:Nach der Beschlussfassung durch den Landtag wird die Referendumsvorlage durch den Rechtsdienst der Regierung erstellt. Danach erfolgt die Ausschreibung zum Referendum. Die Referendumsfrist beträgt dann 30 Tage. Nach Ablauf der Referendumsfrist wird die Vorlage an den Erbprinzen zur Zeichnung und an den Regierungschef zur Gegenzeichnung übermittelt. Danach wird durch den Rechtsdienst der Regierung eine Landesgesetzblattnummer vergeben. Nach circa drei Wochen erfolgt dann die Kundmachung im Landesgesetzblatt durch den Rechtsdienst der Regierung. Also angesichts dessen ist ein Inkrafttreten am 1. Mai, also einen Monat vorher, äusserst knapp. Es kann sich ausgehen, aber dann müssen wirklich alle da sein und niemand darf in den Ferien sein oder landesabwesend, um die Vorlagen zu unterschreiben. Deshalb haben wir hier eine dreimonatige Frist vorgesehen bei dieser Vorlage. Ich erlaube mir auch darauf hinzuweisen, dass wir ja insgesamt bei dieser Vorlage sehr schnell waren - sowohl in Bezug auf die Vernehmlassung als auch auf den Bericht und Antrag und die 1. Lesung hat in Dezember stattgefunden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Frau Justizministerin, für diese erklärenden Ausführungen. Ich würde den Antrag auch nicht stellen, wenn hier heute nicht auch schon bei den Traktanden 20, 21 und 22 von der Regierung her Inkrafttreten auf den 1. Mai vorgeschlagen worden wäre und vorhin beim Traktandum 24 auch der 1. Mai eine Mehrheit gefunden hat. Deshalb werde ich hier auch aufgrund von Ihren Äusserungen - auch wenn es knapp werden wird, aber das wird es bei vier anderen Gesetzen oder Vorlagen auch sein - den Antrag stellen, dass das Inkrafttreten auf den 1. Mai 2023 abgeändert werden soll. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielleicht äussere ich mich kurz dazu, weil die anderen Vorlagen von mir waren. Ich habe mich auch schon in der Vergangenheit dazu geäussert. Wir legen das immer sehr bewusst fest. Bei den Vorlagen, die von mir gekommen sind, gibt es eine zeitliche Dringlichkeit aufgrund von EWR-Themen. Wie es die Justizministerin richtig ausgeführt hat, in der Regel möchten wir die drei Monate haben, weil es einfach knapp werden kann. Da es jetzt aber in den gleichen Prozess hineinläuft, meine ich, kann man es versuchen oder Sie können es machen. In der Regel möchten wir die Inkrafttreten so, wie wir sie vorschlagen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Seger, halten Sie an Ihrem Antrag fest?Abg. Daniel Seger
Ja, ich halte an meinem Antrag fest. Landtagspräsident Albert Frick
Dann befinden wir darüber. Der Abg. Seger beantragt, III. Inkrafttreten auf den 1. Mai 2023 festzusetzen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
8 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir stimmen über III. Inkrafttreten gemäss der Regierungsvorlage ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Ja-Stimmen seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes. Art. 24a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 25 erledigt. -ooOoo-