BETEILIGUNG LIECHTENSTEINS AM EWR-FINANZINSTRUMENT FÜR DIE JAHRE 1999-2003 (NR. 67/2000)
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer mit der Erlassung dieses Finanzbeschlusses über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzinstrument für die Jahre 1999 bis 2003 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
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