Beschluss Nr. 288/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2019/1161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Strassenfahrzeuge) (Nr. 7/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Beschluss Nr. 288/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtline (EU) 2019/1161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Strassenfahrzeuge).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 7/2023 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Nadine Vogelsang
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Im vorliegenden Bericht und Antrag geht es um die Übernahme der Richtlinie (EU) 2019/1161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Strassenfahrzeuge in das EWR-Abkommen. Im Grundsatz geht es darum, dass der Staat auch bei seinen Strassenfahrzeugen betreffend sauberer Mobilitätslösungen Vorbild sein soll und gewisse Vorgaben bei öffentlichen Ausschreibungen zu erfüllen hat.Die zentralen Änderungen der Richtlinie (EU) 2019/1161, sind: Den Begriff «saubere Fahrzeuge» konkret zu definieren und die nationalen und verbindlichen Mindestziele auf die Jahre 2025 und 2030 für deren öffentliche Beschaffung festzulegen. Öffentliche Auftraggeber werden dazu verpflichtet, beim Kauf bestimmter Strassenfahrzeuge bestimmte Kriterien zu berücksichtigen wie: Energie- und Umweltauswirkungen, Energieverbrauch, CO2-Emissionen und bestimmte Schadstoffemissionen während der gesamten Lebensdauer.Die neuen Vorschriften gelten für ein breites Spektrum von Dienstleistungen, zum Beispiel Strassenverkehrsdienste, Personensonderbeförderung, Bedarfspersonenbeförderung, Abholung von Siedlungsabfällen, Postbeförderung auf der Strasse, Paketbeförderung, Post- und Paketzustellung. Die Richtlinie (EU) 2019/1161 gilt zum Beispiel nicht für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge oder Kraftfahrzeuge für die Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen plus Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse über fünf Tonnen. Die EWR-Staaten können Fahrzeuge von den Anforderungen der Richtlinie ausnehmen, wie zum Beispiel Fahrzeuge für Streitkräfte oder Fahrzeuge für die Feuerwehr.Die Regierung hat der EFTA-Überwachungsbehörde alle drei Jahre einen Überwachungsbericht zu übermitteln. Zur geplanten Umsetzung sind Abänderungen in den folgenden Gesetzen erforderlich: Gesetz über das öffentliche Auftragswesen und Gesetz über das öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren. Die Vernehmlassung wurde im Frühling 2022 durchgeführt und die Anpassung hat keine Auswirkungen in Bezug auf die Schweiz. Es wirft keine verfassungsmässigen Fragen auf und hat auch keine neuen oder veränderten Auswirkungen auf die Kernaufgaben der Verwaltungstätigkeit, ausser dass der Anschaffungspreis für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge über jenem herkömmlicher Fahrzeuge liegt. Diese werden aber wieder durch die niedrigeren Betriebs- und Wartungskosten wettgemacht. Deshalb erteile ich diesem Antrag meine Zustimmung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 288/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 28. Oktober 2022 die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Ja-Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 27 abgeschlossen. -ooOoo-