Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Erhöhung der Steuersätze auf 8,1%, 3,8% sowie 2,6%) (Nr. 19/2023); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Erhöhung der Steuersätze auf 8,1%, 3,8% sowie 2,6%).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 19/2023. Er steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Aufgrund des 100-jährigen Zollvertrags, wir haben ja einige Feiern vor uns, und den daraus resultierenden Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein haben wir uns dazu verpflichtet, allfällige Änderungen im schweizerischen Mehrwertsteuerrecht auch bei uns zu übernehmen. Bekanntlich werden in der Schweiz die Mehrwertsteuersätze, also der Normalsatz von 7,7% auf 8,1%, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,7% auf 3,8% sowie der reduzierte Satz von 2,5% auf 2,6% ab dem 1. Januar 2024 erhöht. Das heisst beispielsweise, dass künftig Verkauf von Lebensmitteln, Medikamenten, Bücher und Zeitungen in Höhe von CHF 100 zehn Rappen teurer werden. Diese Mehreinnahmen bringen dem Staat jährlich ungefähr rund CHF 10 Mio. ein. Man mag sich erinnern, vor 2018 hatten wir schon einmal einen Normalsatz von 8,0%. Dieser wurde dann per 1. Januar 2018 auf 7,7% gesenkt und soll nun jetzt wieder auf 8,1% erhöht werden. Wir kehren also beim Normalsatz zumindest ungefähr auf den Stand von den Jahren 2011 bis 2018 zurück. Ein eigener Weg in Sachen Mehrwertsteuersätze wäre kaum vorstellbar. Er wäre wohl auch nicht praktikabel und würde in der Praxis, so denke ich zumindest, gar nicht funktionieren. Ich bin für Eintreten. Und da es sich um eine staatsvertragliche Verpflichtung ohne Umsetzungsspielraum für den Landtag handelt, auch für eine - wie von der Regierung gefordert - abschliessende Behandlung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die entsprechende Vorlage. Ja, der Nominalsatz wird in Prozenten berechnet um 5,2% steigen, die Beherbergungstaxe um 2,7% und der reduzierte Satz um 4%. Und es wird zukünftig verboten sein, weniger Mehrwertsteuer zu bezahlen. Sie merken schon, auch hier könnte man über ein Verbot diskutieren. Das wird verboten sein beziehungsweise es wird dann gebüsst werden, sollte jemand denken, er möchte gerne weniger Mehrwertsteuer bezahlen.Der Konsum wird entsprechend teurer werden, das müssen wir uns bewusst sein, und gerade Leute, die fast das ganze Einkommen benötigen, um ihren täglichen Unterhalt zu finanzieren, die werden von dieser Mehrwertsteuersatzerhöhung entsprechend betroffen sein. Dann haben wir bereits gehört von der Landtagsvizepräsidentin, positiv sind natürlich aus Sicht des Staatshaushaltes diese zusätzlichen Einnahmen. Wobei wir wissen müssen, diese zusätzlichen Einnahmen sind in der Finanzplanung berücksichtigt. Also unsere Finanzplanung wird dann nicht besser wegen dieser Mehrwertsteuererhöhung. Die wird genau gleich aussehen. Ja, und die sieht nicht so positiv aus. Ich hoffe, dass hier die Regierung dann im November einen besseren Ausblick präsentieren kann. Selbstverständlich bin ich für Eintreten und auch für die abschliessende Lesung - auch wenn es zukünftig verboten sein wird, weniger Mehrwertsteuern zu bezahlen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 25 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Vorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und wir können die 2. Lesung durch Artikelaufruf vornehmen. Art. 25 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-