GESETZ ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON WOHNBEIHILFEN (NR. 91/1999 UND NR. 65/2000), 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die Landtagssitzung fort. Wir befinden uns nach wie vor bei Art. 5 von Tagesordnungspunkt 14, Gesetz über die Gewährung von Wohnbeihilfen. Der Titel wurde zwischenzeitlich geändert auf Gesetz über Mietbeiträge für Familien. Wie beraten nach wie vor über die Formulierung von Abs. 3.
Regierungschef Mario Frick:
Nachdem wir in der Pause etwas reden konnten, schlage ich seitens der Regierung und unter Einbezug des Vorschlages des Abg. Peter Sprenger Folgendes vor: Dort, wo es heisst, oder ich lese vielleicht das Ganze: (Das Einkommen setzt sich zusammen aus dem steuerpflichtigen Erwerb, allen sonstigen Einkünften wie insbesondere die monatlichen Leistungen gemäss Gesetz über die Familienzulagen sowie - das (je( streichen - einem Zwanzigstel des zu versteuernden Reinvermögens (ohne Grundeigentum und hypothekarische Belastungen) und einem Zwanzigstel des in einem von der Regierung festzulegenden Verfahren ermittelten Schätzwertes des Grundeigentums (abzüglich der hypothekarischen Belastung), welches sich im Eigentum des Antragstellers oder der im gleichen Haushalt lebenden Personen befindet(.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dieser abgeänderte Regierungsantrag zu Abs. 3 steht zur Diskussion. Herr Abg. Sprenger sind Sie befriedigt? Brauchen wir jetzt über Ihren Abänderungsantrag noch abzustimmen?
Abg. Peter Sprenger:
Vollständig befriedigt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Vollständig befriedigt. Dann könnten wir über diesen abgeänderten, in Abs. 3 abgeänderten Art. 5 abstimmen, wenn wir beschlussfähig sind. Ja das sind wir. Dann stimmen wir ab. Sie haben die Abänderung, die die Regierung an ihrem Antrag des Abs. 3 vorgenommen hat, gehört. Wenn ich sie noch einmal wiederholen soll, müssen Sie es sagen. Ist das klar? Dann stimmen wir ab über Art. 5. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Die Regierung spricht jetzt in Abs. 1 von einem Anhang. In der ursprünglichen Vorlage hat es geheissen gemäss Anhang 1. Da war da diese Tabelle dann, die nach dem Gesetzestext in der Vorlage enthalten ist, auch als Anhang 1 bezeichnet. Jetzt trägt diese Tabelle keinerlei Bezeichnung mehr, weder Anhang noch Anhang 1. Ich möchte daher vorsichtshalber und fürs Protokoll den Herrn Regierungschef fragen, ob diese Mietbeiträgetabelle, die hier zwischen den beiden Gesetzesvorlagen in der Stellungnahme enthalten ist, diesen Anhang gemäss Art. 6 Abs. 1 darstellt?
Regierungschef Mario Frick:
In der Tat, das tut es. Ich werde, wenn wir dorthin kommen, auch die Regierungsvorlage dahingehend ändern, dass es auch in der Tabelle dann nicht mehr heisst maximales Bruttoeinkommen, sondern nur noch Einkommen und dass oben die Bezeichnung "Anhang" angebracht wird.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich würde vorschlagen, dass wir das jetzt machen, denn den Anhang lesen wir nicht separat.
Regierungschef Mario Frick:
Einverstanden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Also maximales Einkommen?
Regierungschef Mario Frick:
Maximales Einkommen gemäss Art. 5 und oben einfach Anhang.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn sonst das Wort zu Art. 6 nicht mehr gewünscht wird, können wir über Art. 6 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 7 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident. Zu Art. 10 ist noch nachzutragen redaktionell: In der ersten Zeile muss es heissen "zu 75%" anstatt "zur 75%".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, das ist ein Tippfehler, den können wir ausbessern.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Ich weiss nicht, ob ich da mich täusche, aber meiner Erinnerung nach, haben wir dieses Gesetz, das diese Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten schaffen soll, noch nicht verabschiedet. Es scheint mir daher nicht gut möglich zu sein, dass wir zuvor bereits eine solche Kompetenz einräumen, bevor dieses Gesetz und diese Behörde überhaupt existiert.
Regierungschef Mario Frick:
Da hat sich einiges etwas verschoben und überholt. Wir werden die leicht angepasste Vorlage für die 2. Lesung, welche eben diese Rekurskommission erst neu schafft, rechtzeitig für den Oktober-Landtag dem Landtag übermitteln. Ich denke aber, dass es sinnvoll ist, dass wir hier seitens der Regierung - und ich mache das auch - die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten durch die Regierung wieder ersetzen und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beim Hohen Landtag etwas anderes beantragen. Das würde also heissen: (ab Zustellung Beschwerde bei der Regierung eingereicht werden(, in Abs. 1 und dann bei Abs. 2: (Gegen Entscheidungen der Regierung kann binnen 14 Tagen etc.(. Also, das ist dann allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das kann ja im dementsprechenden Gesetz geschehen - in einer Schlussbestimmung.
Regierungschef Mario Frick:
Das ist eine Möglichkeit, ja.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über den abgeänderten Regierungsantrag ab, wonach Beschwerde bei der Regierung einzureichen ist und gegen Entscheidungen der Regierung Beschwerde bei der VBI. Wer mit diesem abgeänderten Art. 16 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendigt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über Mietbeiträge für Familien einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN ZUR ALTERS-, HINTERLASSENEN- UND INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir lesen jetzt noch die 2. Vorlage betreffend die Abänderung des Ergänzungsleistungengesetzes.I. Art. 2 Abs. 4 Bst. f wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 Abs. 4 Bst. f steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen auch hier zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt behandelt.-ooOoo-