Beschluss Nr. 17/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Durchführungsverordnung (EU) 2021/369 der Kommission vom 1. März 2021 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Verfahren für das System der Vernetzung zentraler Register gemäss Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates) (Nr. 42/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Beschluss Nr. 17/2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Durchführungsverordnung (EU) 2021/369 der Kommission vom 1. März 2021 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Verfahren für das System der Vernetzung zentraler Register gemäss Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 42/2023 und steht zur Diskussion. Es scheint keine Wortmeldungen zu geben. Doch, es gibt eine Wortmeldung.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit dieser Durchführungsverordnung werden technische Spezifikationen und Verfahren für das System der Vernetzung der zentralen Register wirtschaftlich berechtigter Personen festgelegt. Diese Übernahme ist für Liechtenstein verpflichtend. Die Übernahme der hier vorliegenden Durchführungsverordnung erfordert eine Abänderung des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern, kurz VwbPG.Da jedoch der Europäische Gerichtshof eine Bestimmung der 5. EU-Geldwäschereirichtlinie für ungültig erklärt hat, wird Liechtenstein wie auch sehr viele andere europäische Länder mit der Umsetzung in nationales Recht zuwarten, bis die neue Version der betroffenen Bestimmung vorliegt. Dies begrüsse ich ausdrücklich, da es absolut keinen Sinn macht, eine wissentliche ungültige Bestimmung in nationales Recht umzusetzen, die man anschliessend nochmals anpassen muss. Aus diesem Grund wird der entsprechende Bericht und Antrag für die Abänderung des VwbPG zu einem späteren Zeitpunkt dem Landtag vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei der Stabsstelle EWR für ihr vorausschauendes Handeln bedanken. Ich werde dieser Übernahme zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu, er lautet, «der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 17/2023 vom 3. Februar 2023 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Durchführungsverordnung (EU) 2021/369 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 17 abgeschlossen. -ooOoo-