Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich (Nr. 41/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 18: Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 41/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich danke den beiden zuständigen Ministerinnen, ihren Mitarbeitenden und allen an dieser Vorlage beteiligten Personen für den gegenständlichen Bericht und Antrag. Das dem Bericht und Antrag zugrunde liegende Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein ist ein Novum. Es behandelt grenzüberschreitend den Austausch von Daten von gesperrten Spielern im Geldspielbereich. Die Verantwortung dafür liegt bei den Veranstaltern und nicht bei der Aufsicht, wobei die Veranstalter auch die technische und organisatorische Ausgestaltung bestimmen. Dies wirft bei mir folgende Fragen auf:- Ist das Abkommen tatsächlich ein wirksames Mittel, um die gewünschten Ziele zu erreichen?
- Oder handelt es sich doch um einen zahnlosen Tiger?
Wenn ich dem Bericht und Antrag entnehme, dass der Fachbeirat für Geldspiele von einem BSE-Rückgang in Höhe von 30% ausgeht und davon, dass eine entsprechende Reduktion der Geldspielabgabe zu erwarten sei, so wird das Abkommen eine nicht zu vernachlässigende Wirkung zeigen. Im Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass nur folgende Daten ausgetauscht werden: Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Wie auch schon ein Mitglied der Finanzkommission, so habe auch ich mich gefragt, ob diese wenigen Angaben wirklich reichen. Es wurde dann von der Stabsstelle Finanzen in ihrem Schreiben vom 28. April 2023 bestätigt, dass diese Angaben für eine eindeutige Identifizierung reichen sollen. Dem APK-Protokoll ist zu entnehmen, dass für Online-Geldspiele ein Moratorium bis 2024 gelte. Hier frage ich mich: Was wird danach geschehen? Dann, wenn das Moratorium ausläuft? Die APK wie auch die Finanzkommission empfehlen jeweils einhellig die Zustimmung zum Regierungsantrag und ich werde diesem ebenfalls zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Für den vorliegenden Bericht und Antrag möchte ich mich beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt bedanken. Das Abkommen über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich wurde am 20. Oktober 2022 in Bern unterzeichnet und tritt frühestens 2024 in Kraft. Ich stimme diesem Abkommen zu und bedanke mich recht herzlich bei der Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni. Mit diesem Abkommen wurde die Grundlage für den Austausch von Sperrlisten im Geldspielbereich zwischen der Schweiz und Liechtenstein geschaffen und die Verantwortung für die Umsetzung des Austauschs an die Veranstalterinnen und Veranstalter übertragen. Der Austausch von Sperrlisten kann dazu beitragen, problematisches Spielverhalten und Schulden zu reduzieren und Spieler vor weiteren Risiken zu schützen - ein bedeutender Schritt in Richtung Spielerschutz. Es ist wichtig, dass Glücksspielbetreiber und -veranstalter in Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden und anderen Einrichtungen Massnahmen ergreifen, um den Spielerschutz zu verbessern und ein sicheres, verantwortungsvolles Umfeld für alle Spieler zu schaffen. Die VU hat am 27. April 2021 die Motion «‹Casino-Bremse› für Liechtenstein» eingereicht und die Regierung beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um den Casino-Boom in Liechtenstein zu bremsen. Mit dem Austausch der Sperrlisten wurde eine weitere, bedeutende Massnahme umgesetzt. Abschliessend hätte ich noch zwei Fragen an die Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni, wobei eine Frage bereits mein Kollege, der Abg. Daniel Seger, angesprochen hat, und zwar geht es darum: Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. November 2019 beschlossen, die Behandlung von Anträgen betreffend Konzessionen von Online-Geldspielen bis Ende 2023 auszusetzen. Mich würde auch interessieren, wie die Regierung nach Ablauf des Moratoriums die Online-Geldspiele regelt. Tritt dann die Verordnung vom 31. Mai 2011 wieder in Kraft oder was ist da genau geplant? Und meine zweite Frage ist - aber ich kann mir schon ungefähr vorstellen, in welche Richtung die Antwort abzielt, aber ich denke, das Inkrafttreten erst ab 2024 bedingt sicherlich den Prozess, den die Schweiz und eben auch wir durchlaufen müssen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Neben der Motion, welche von der Abg. Norma Heidegger bereits erwähnt wurde, hat die Vaterländische Union auch ziemlich genau auf den heutigen Tag vor vier Jahren ein «Postulat zur Gestaltung einer grössenverträglichen Casino-Landschaft Liechtenstein» eingereicht. Eines unserer Anliegen war damals der länderübergreifende Austausch von Sperrlisten, um dafür zu sorgen, dass eben gesperrte Spieler aus anderen Ländern nicht in Liechtenstein spielen können. Unserer Ansicht nach war das ein wichtiges und zielführendes Mittel zur Eindämmung der Spielsuchtgefahr und ich danke daher der Regierung, dass sie unserem Anliegen entsprechen wird.Ich habe noch ein paar Fragen. Die Moratorium-Frage wurde bereits zweimal gestellt, da werde ich eine Antwort bekommen. Dann habe ich noch eine Frage zum Art. 5 des Abkommens, da steht: «Sobald eine Spielsperre aufgehoben wird, dürfen nach Abs. 3 die Daten der betroffenen Person den Veranstalterinnen und Veranstaltern von Geldspielen des anderen Landes unverzüglich nicht mehr zugänglich sein.» Was muss ich mir unter dieser Zeitdauer «unverzüglich» genau vorstellen?Und dann noch eine letzte Frage, die betrifft die Selbstspielsperren, das betrifft auch den Art. 9, ein Beispiel: Ein Liechtensteiner hat sich in der Schweiz aus freien Stücken sperren lassen zu einer Zeit, als es in Liechtenstein noch gar keine Casinos gab. Nun möchte er nicht, dass die Schweiz seine Daten mit Liechtenstein austauscht, was ja künftig, glaube ich, auch bei Selbstsperren geschehen soll. Kann er dann gemäss diesem Art. 9 in der Schweiz die Sperre aufheben lassen, da dieser Eintrag ja eigentlich gar nicht zu Recht besteht, und Liechtenstein erhält dann auch seine Daten nicht? Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich möchte mich bei den zuständigen Ministerien und dem Amt für Volkswirtschaft für den vorliegenden Bericht und Antrag bedanken, der dem Landtag ermöglicht, seine Zustimmung zum Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich zu erteilen. Sowohl das liechtensteinische als auch das schweizerische Geldspielgesetz sehen verschiedene Massnahmen zum Schutz von Spielerinnen und Spielern vor, um exzessivem Geldspiel vorzubeugen beziehungsweise diesem bestenfalls Einhalt zu gebieten. Eine wichtige Massnahme ist die Möglichkeit einer Spielsperre. Um sicherzustellen, dass diese Massnahmen auch grenzüberschreitend wirksam sind, ist ein Austausch der Daten von gesperrten Spieler/-innen von entscheidender Bedeutung. Ob die Daten, die ausgetauscht werden sollen, tatsächlich ausreichend sind für eine Identifikation? Hier sind etwas spärliche Informationen darüber ausgeführt. Können Sie, Frau Ministerin, hierzu bitte noch etwas vertieftere Informationen geben?Unabhängig davon, was man davon hält, dass Liechtenstein auf seinem überschaubaren Territorium derzeit über sechs Spielbanken verfügt und dass dadurch problematischem Spielverhalten aktiv Vorschub geleistet wird - dass es gelungen ist, mit der Schweiz ein Abkommen zu treffen, um eine Grundlage zu schaffen, damit dieser Austausch der Spielsperren zwischen liechtensteinischen und schweizerischen Geldspielveranstaltern zulässig ist, ist ein erfreuliches Novum und beide Länder übernehmen damit auch ein Stück soziale Verantwortung.Veranstalter von Online-Geldspielen wurden vorsorglich in den Geltungsbereich des Abkommens einbezogen, da das Geldspielgesetz die Zulassung von Online-Geldspielen grundsätzlich vorsieht. Dennoch sind keine Veranstalter von Online-Geldspielen zugelassen, da die Regierung, wie wir bereits gehört haben, bis 2024 ein Moratorium beschlossen hat, wonach die Behandlung von solchen Anträgen ausgesetzt ist. Auch ich wiederhole hier noch die Frage, wie sie schon mehrfach gestellt wurde: Wie wird es nach 2024 weitergehen? Liechtenstein grenzt ja nicht nur an die Schweiz und der Glücksspielradius erstreckt sich auch in Richtung Vorarlberg, Österreich, bis in den süddeutschen Raum. Es wäre daher erstrebenswert, wenn auch mit diesen Ländern entsprechende Abkommen zu treffen wären. Doch das scheint derzeit noch in weiter Ferne zu sein. Nichtsdestotrotz, dieses Abkommen mit unseren Schweizer Nachbarn ist ein wichtiger Meilenstein und ich werde diesem meine Zustimmung erteilen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Ich begrüsse dieses Abkommen sehr. Hier zuerst auch einmal der Dank an die Regierungschef-Stellvertreterin und Ihr Ministerium. Es handelt sich hier bekanntlich um ein Unikum - europaweit, soweit ich das richtig mitbekommen habe -, dass zwei Länder ihre Sperrlisten austauschen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, dass wir hier europaweit federführend sind. Das ist doch super. Ich war stets dafür, dass man den Casinobetreibern ihre wirtschaftliche Tätigkeit belässt. Das hat man ja gesetzlich so geregelt. Ich habe aber auch immer gesagt, dass ich einen Austausch dieser Sperrlisten begrüssen würde. Ich bin einfach der Meinung, dass wir kein Geld von gesperrten Spielern nehmen sollten in Liechtenstein. Für die Casinobetreiber ist das jedoch ein grosser Eingriff. Wir haben gehört, die Experten rechnen mit minus 30% Bruttospielertrag. Das ist ein grosser Schlag, damit müssen sie zuerst einmal klarkommen. Darum bin ich dann auch der Meinung, dass man die Casinos jetzt einmal eine Zeit in Ruhe weiterarbeiten lassen und nicht immer mit weiteren politischen Vorstössen ihr Leben erschweren sollte. Es stehen ja noch weitere Casinos in den Startlöchern. Zusammen mit diesen eventuellen neuen Markteintretenden - wobei die es sich dann wahrscheinlich überlegen, ob sie noch eintreten wollen oder nicht - und unseren regulatorischen Eingriffen wird vermutlich noch das eine oder andere Casino aus dem Markt gedrängt werden. Wenn man sich überlegt, dass in anderen deutschsprachigen Ländern teilweise nicht einmal national diese Listen ausgetauscht werden, dann ist das schon gute Arbeit. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Pascal Ospelt
Vielen Dank für das Wort. Vielen Dank für den vorliegenden Bericht und Antrag. Dem Austausch von Daten der gesperrten Spielerinnen und Spieler zum Schutz vor exzessivem Geldspiel zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz stehe ich positiv gegenüber. Deshalb werde ich dem Antrag zustimmen. Ich habe noch eine Frage an die Wirtschaftsministerin: Sind mit dem gegenständlichen Antrag - sollte er angenommen werden, wovon ich ausgehe - weitere Massnahmen geplant oder sind diese jetzt vom Tisch? Zum Beispiel die in der Motion «‹Casino-Bremse› für Liechtenstein» angedachte Erhöhung des Mindestabgabesatzes von derzeit 17,5% auf 27,5% bei gleichzeitiger Erhöhung des Höchstabgabesatzes von aktuell 40% auf neu 60%. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Wir haben es ja gehört, wir sind hier in Europa die ersten. Insofern wurde hier sicherlich sehr gute Arbeit geleistet und auch sehr schnell dieses Übereinkommen mit der Schweiz verfasst. Was uns jedoch schon bewusst sein muss: Wir leben ja in einer Grenzregion. Im Endeffekt können dann halt die gesperrten Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz und aus Liechtenstein nach Österreich gehen. Aber nichtsdestotrotz, ich begrüsse dieses Abkommen explizit und werde es auch unterstützen. Was mich ein wenig stutzig macht, das haben wir auch bereits in der Finanzkommission diskutiert und die Regierung hat ja dann auch noch die Fragen der Finanzkommission beantwortet: Die Aufsicht hat keinen direkten Zugriff auf diese Sperrdatenbank, das führen Sie aus zu den Fragen der Finanzkommission, jedoch erhält die Aufsicht alle drei Monate diese Sperrdaten. Können Sie mitunter noch ausführen, wieso dem so ist? Wieso soll die Aufsicht nicht direkt Zugriff auf diese Sperrdatenbank haben? Wieso soll sie nur alle drei Monate diese aktualisierten Listen erhalten? Ich denke mir: Was spricht hier dagegen, dass die Aufsicht gleichzeitig auch diese Einsicht in die Sperrdatenbank erhält? Gibt es da einen Grund? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Auch von meiner Seite vielen herzlichen Dank, Frau Regierungschef-Stellvertreterin, dass Sie diese Spielsperre Tatsache gemacht haben oder machen werden. Ich hätte auch noch ein paar Fragen. Zu Seite 6, zum Inkrafttreten, da heisst es: «Es wird nach Abschluss der innerstaatlichen Verfahren in der Schweiz und Liechtenstein - frühestens 2024 - in Kraft treten können.» Können Sie da schon Ausführungen machen, wird es Anfang, Mitte, Ende sein, wann das ungefähr in Kraft treten wird? Dann habe ich noch eine Frage zu Seite 8. Im letzten Absatz heisst es: «Schliesslich können sich auch aus den Geldwäscherei-Vorgaben Spielsperren ergeben, die ebenfalls nicht vom Abkommen erfasst werden sollen.» Das heisst, dass jemand, der in Liechtenstein ein Geldwäscheverfahren am Hals hat, doch noch sein Geld in der Schweiz dann im Casino investieren darf. Oder der umgekehrte Fall natürlich auch. Ist das so richtig? Dann auf Seite 11 der zweite Absatz: Wenn kein Grund mehr besteht, dass der Spieler oder die Spielerin gesperrt ist, dass diejenigen Veranstalterinnen und Veranstalter von Geldspielen, welche die Sperre ursprünglich ausgesprochen haben, dann die Sperre aufheben. Was passiert, wenn ein Casino den Betrieb einstellt? Wird dann eine Schlussmeldung gemacht? Oder erlischt eine Meldung in die Schweiz automatisch nach einer Anzahl Tage oder Monate? Das wäre auch noch interessant zu wissen. Schlussendlich, das ist nur ein kleiner Kommentar: Auf Seite 19 heisst es, dass keine UNO-Nachhaltigkeitsziele davon betroffen sind. Ich glaube, sehr wohl. SDG 1, keine Armut, ist vermutlich sehr wohl betroffen. Denn Spielsperren werden ja ausgesprochen, weil gewisse Leute dann zu viel Geld ins Casino tragen und dann zu wenig zu Hause haben und dadurch verarmen. Hier kann dem entgegengewirkt werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Geschätzte Abgeordnete in diesem Hohen Haus. Sie haben es erwähnt, das ist ein sehr wichtiges Abkommen zur Bekämpfung der Spielsucht. Ein Novum, das wurde auch erwähnt, das gibt es sonst nirgendwo. Daher bin ich sehr froh, dass wir dieses Abkommen in relativ rascher Zeit mit der Schweiz vereinbaren konnten. Der Fachbeirat hat gemäss seinen Berechnungen festgestellt oder ist zum Schluss gekommen, dass mit diesem Abkommen der Bruttospielertrag voraussichtlich um 30% zurückgehen wird. Das allein zeigt, dass dieses Abkommen wirksam sein wird. Davon bin ich auch überzeugt. Was die Daten anbelangt, die hier ausgetauscht werden: Hierzu muss man einfach auch beachten, dass es natürlich auch den Grundsatz der Datensparsamkeit gibt. Also dieses Abkommen wurde auch von der Datenschutzstelle geprüft, denn es geht hier um den Austausch von sensiblen Daten. Hier können nicht einfach beliebige Daten ausgetauscht werden, es werden diejenigen Daten ausgetauscht, die eben für die Identifizierung der Person notwendig sind. Mir wurde zugesichert, dass eben mit diesen Daten - Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit - eine eindeutige Identifikation möglich ist. Dann zum Online-Moratorium, das ja ein Ablaufdatum hat. Für mich ist klar: Solange das Moratorium für die terrestrischen Spielbanken noch läuft, werden wir das Online-Moratorium sicher nicht aufheben. Das ist für mich klar. Klar ist auch: Bevor wir dieses Online-Moratorium aufheben können, braucht es auch noch umfangreiche gesetzliche Vorarbeiten und Abklärungen. Aber für mich ist klar, dass wir hier sicher nicht etwas öffnen werden, solange das andere Moratorium noch am Laufen ist. Dann die Frage der Abg. Norma Heidegger - nein, Entschuldigung, das war die Frage der Landtagsvizepräsidentin - zu Art. 5 des Abkommens, was «unverzüglich» heisst: Gemäss unserer Interpretation bedeutet «unverzüglich» ohne schuldhaftes Zögern. Das heisst, das ist in jedem Fall so schnell wie möglich zu melden. Dann zur Selbstsperre, das wird im Bericht und Antrag auf Seite 16 auch ausgeführt: Gesperrte Spieler können ihre Sperre aufheben. Sie werden informiert, dass die Sperre jetzt ausgedehnt wird, und damit können sie dann entsprechend tätig werden. Art. 9 betrifft auch zukünftige Sperren. Das heisst, die Sperre oder die Selbstsperre ist da aufzuheben oder eben zu bestreiten, wo sie verhängt wurde. Aber eben, die gesperrten Spieler werden jetzt informiert und diejenigen, die sich selbst gesperrt haben, können diese Sperre dann aufheben. Dann zur Frage des Abg. Sascha Quaderer - und die Anmerkung des Abg. Pascal Ospelt ging in dieselbe Richtung -, wie es denn jetzt weitergeht, nachdem wir dieses Abkommen ratifizieren können, ob noch weitere Massnahmen geplant sind: Wir haben ja die Vernehmlassung zur Abänderung des Geldspielgesetzes durchgeführt und die Frist ist abgelaufen. Wir sind momentan im Ministerium daran, diese Stellungnahmen zu analysieren. Der Zeitplan ist noch nicht ganz klar. Es ist auf dem Markt feststellbar, dass es eine hohe Dynamik und grosse Veränderungen gibt. Daher möchte ich etwas zuwarten und schauen, was jetzt auf dem Markt passiert. Denn es ist wichtig, dass wir hier jetzt natürlich nicht übersteuern. Aber klar ist der Auftrag die VU-Motion: Die gilt es zu bearbeiten und die werden wir auch beantworten. Mein Ziel ist es, dass wir dieses Jahr hier auch noch dazu etwas vorlegen können. Aber eben, die Frage ist wirklich mit der Erhöhung der Geldspielabgabe: Wie hoch soll man da jetzt wirklich hinauf? Wir dürfen hier jetzt auch nicht übersteuern mit Massnahmen. Wir müssen jetzt wirklich schauen, wie sich der Markt bewegt, und dann entsprechende Massnahmen treffen. Dann, der Abg. Wendelin Lampert hat die Frage gestellt, warum die Aufsicht keinen Zugriff auf die Sperrdatenbank hat: Das ist analog der Schweiz. Es sind die Spielbanken, die verantwortlich sind für diese Sperrlisten. Es ist wichtig, hier auch die Verantwortlichkeiten zu trennen. Also die Spielbank führt die Sperrlisten und dann die Aufsicht, die liegt beim Amt. Es ist nicht vorgesehen, dass hier ein direkter Zugriff stattfindet. Und das war bis anhin auch nicht so. Aber ich glaube, das wurde nicht infrage gestellt, dass das nicht funktionieren kann. Und wir haben ja auch eine sehr gut funktionierende Aufsicht. Dann zur Frage des Abg. Patrick Risch zum Inkrafttreten: Ich kann hier nicht für die Schweiz sprechen. Wir wären ja bereit, wenn dem Abkommen heute zugestimmt wird. Die Schweiz hat ihre Mechanismen mit Referendumsfrist und Parlamentsverfahren. Gemäss unseren Informationen soll dieses Abkommen im Herbst ins Parlament gebracht werden und dann gibt es dann noch die 60 Tage Referendumsfrist. Aber ich kann nicht genau sagen, wann es in Kraft treten wird. Bei den Geldwäschefällen ist es so, dass hier kein Austausch nötig ist, denn es gilt dann in beiden Ländern direkt für sanktionierte Personen. Das Geldspiel betrifft die Geschäftsbeziehung und ist damit ein lokales Spielverbot. Wie geht es mit der Sperrung weiter bei der Einstellung des Betriebs? Gemäss unserer Rechtslage ist es so: Wenn eine Spielbank nicht mehr aktiv ist, kann bei jeder anderen liechtensteinischen Spielbank die Sperre aufgehoben werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich seine Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 18 abgeschlossen. Es steht bereits ein Abendessen bereit und ich unterbreche daher bis 18:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 17:40 bis 18:10 Uhr).
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