Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2024) (Nr. 27/2023); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2024).Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 27/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim Regierungschef für den vorliegenden Bericht und Antrag. Mit der Vorlage soll der jährliche Beitrag an die FMA über die Jahre 2024 bis 2028 auf CHF 6 Mio. festgelegt werden. Bis anhin belief er sich auf CHF 5 Mio., was somit neu einer Erhöhung von CHF 1 Mio. entspricht. Um es vorwegzunehmen: Ich werde dem jährlichen Maximalbeitrag in der vorgeschlagenen Höhe von CHF 6 Mio. zustimmen. Dies aus folgenden Gründen: Seit Inkrafttreten des Finanzmarktaufsichtsgesetzes im Jahr 2014 wurde der Staatsbeitrag von CHF 5 Mio. nicht mehr erhöht. Dies, obwohl die Aufgaben der FMA in den letzten Jahren immens gestiegen sind und auch in den nächsten Jahren weiterhin ansteigen werden. Dieser Aufgaben- und somit auch Verantwortungszuwachs sollte deshalb berechtigterweise auch finanziell abgedeckt werden, zumal wir gerade in den letzten Jahren im Landtag - und im Übrigen auch heute wieder - der FMA über die Umsetzung zahlreicher Richtlinien im Finanzmarktrecht laufend auch neue Aufgaben in deren Umsetzung zugewiesen haben. Die FMA ist in Liechtenstein aber nicht nur eine Aufsichtsbehörde, sondern auch eine vorbereitende Behörde, indem sie teils Finanzplatzvorlagen ausarbeitet. Gleichzeitig nimmt sie viele wichtige Aufgaben im Bereich der Finanzmarktstabilität wahr, was in grösseren Ländern von einer Nationalbank abgedeckt wird. Damit ist die FMA im Vergleich zum Ausland eben keine reine Aufsichtsbehörde. Auch aus Sicht der Finanzintermediäre ist es wichtig, die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung zu sprechen. Denn unsere wichtigen Finanzplatzakteure müssen konkurrenzfähig bleiben und wenn ihnen mehr Gebühren in Rechnung gestellt werden, kann sich dies nachteilig für sie auswirken. Es gilt auch zu erwähnen, dass der Staatsbeitrag flexibel ausgestaltet ist und seit Einführung im Jahr 2014 lediglich zweimal in den beiden Jahren 2018 und 2019 mit CHF 5 Mio. voll ausgeschöpft wurde. Beispielsweise betrug er im Jahr 2021 mit CHF 2,2 Mio. nicht einmal die Hälfte. Dies ist sehr positiv zu bewerten. Für eine Erhöhung des maximalen jährlichen Staatsbeitrags spricht auch der Umstand, dass der Staat insbesondere in den vergangenen zwei Jahren signifikant und höher als erwartet vom Abbau der FMA-Reserven profitierte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Beste Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank auch der Regierung und allen, die an der Ausarbeitung dieses Berichts mitgearbeitet haben. CHF 149 Mio. Gewinn, 8,4% mehr als im Vorjahr bei der Landesbank. CHF 420,8 Mio. Gewinn oder 19% höherer Gewinn als 2021 bei der LGT. Einzig bei der VP Bank lag der Gewinn tiefer als im Vorjahr. Dennoch schlägt die Regierung mit diesem Bericht und Antrag eine Gesetzesänderung vor. Die Gebühren für die Erstellung eines Abwicklungsplans sollen neu für Banken mit einer Bilanzsumme von CHF 5 Mia. oder mehr auf CHF 150'000 fixiert werden. Die neue Gebühr orientiert sich an der untersten Schwelle der bisher vorgesehenen Gebühr. Bei Banken mit weniger als CHF 5 Mia. Umsatz sind es sogar nur CHF 20'000. Also quasi eine Gebührensenkung. Interessanterweise orientieren sich die neuen von der Regierung vorgeschlagenen Gebühren bei den grossen Banken an der untersten Schwelle der bestehenden Gebührenordnung und bei den kleineren Banken in der unteren Hälfte. Auch die Gebühr für die Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten wird auf einen fixen Betrag von nur CHF 1'000 festgelegt. Früher konnte hier die FMA Gebühren von bis zu CHF 10'000 verlangen. Hier wiederum eine Gebührenreduktion um den Faktor 10. Für mich hat es den Anschein, dass trotz oder gerade wegen dieser Gebührenreduktion der Staatsbeitrag an die FMA um CHF 1 Mio. auf CHF 6 Mio. erhöht werden soll. Das sind 20% mehr als bisher. Bei der OKP wird bei der Erhöhung des Staatsbeitrags geknausert und es werden Stichwörter wie «Druck aufrechterhalten» ins Feld geführt. Unserem Erhöhungsantrag für einen Staatsbeitrag von CHF 40 Mio. wurde nicht Folge geleistet. Im Finanzsektor soll der Druck offensichtlich nicht aufrechterhalten bleiben, im Gegenteil: Es wird Druck abgelassen und gleichzeitig der Staatsbeitrag erhöht - für mich unverständlich. Die Regierung schreibt zwar in ihrem Bericht, dass die neuen Gebühren für die FMA budgetneutral seien oder sind. Gleichzeitig will und muss die FMA den Personalbestand moderat ausbauen, da die Aufsichtspflicht immer aufwendiger und anspruchsvoller wird. Ich begreife nicht, warum die Gebühren mit dieser Gesetzesänderung gesenkt, statt angehoben werden. Der Finanzbranche geht es blendend. Sie fährt enorme Gewinne ein und die Gehalte, die in der Finanzbranche bezahlt werden, sind weit über dem Medianlohn in Liechtenstein - so wohl auch bei der FMA. Jetzt den Staatsbeitrag zu erhöhen und gleichzeitig die Gebühren zu senken, ist für mich nicht akzeptabel. Ich bin zwar für Eintreten, werde aber dem Gesetz in dieser Form meine Zustimmung nicht geben, wenn es darum geht, die Gebühren zu senken und dabei gleichzeitig den Staatsbeitrag zu erhöhen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Wir haben es ja bereits im Rahmen des Traktandums zum Geschäftsbericht der FMA gesehen: Die FMA hat im Bereich Regulierung 4'746 Stunden an Tätigkeit in ihrem Geschäftsbericht dargelegt. Und das ist unter anderem eben ein Beweis, dass unsere Finanzmarktaufsicht nicht nur die Aufsicht wahrnimmt, sondern auch die Regulierung, wie gesagt, mit mehr als 4'700 Stunden. Die Regierung führt dann bereits in der Zusammenfassung aus, es gehe eben um fehlende Skaleneffekte sowie die Sicherung der Trag- und Konkurrenzfähigkeit des Markts. Diese soll auch für die Zukunft gesichert werden und deshalb beantragt die Regierung eine zusätzliche Million, sprich, anstatt CHF 5 Mio. sollen der FMA jährlich CHF 6 Mio. zukommen. Es wurde auch bereits ausgeführt: Die letzten Jahre haben wir natürlich die Reserven entsprechend gesenkt, im Jahr 2020 auf 40%, im Jahr 2021 auf 30% und im Jahr 2022 auf 25%. Was auch noch interessant ist auf Seite 7: Wir müssen diesen Staatsbeitrag grundsätzlich nicht erhöhen. Aber die Regierung sagt halt auch auf Seite 7: Spätestens wenn die Gesamtreserven unter 10% fallen sollten, dann wird der Landtag einen zusätzlichen Beitrag leisten müssen. Denn ich denke mir, wir könnten es uns nicht erlauben, eine FMA nicht entsprechend zu finanzieren. Das wäre dann auch ein Reputationsrisiko, welches zumindest ich nicht eingehen möchte. Auf Seite 9 sehen wir die Entwicklung, was bereits die nächsten Jahre abgehen wird mit einem Staatsbeitrag von CHF 6 Mio. Da sieht man halt schon, die unterste Zeile auf Seite 9, die Mindestreservenhöhe: Gemäss der Regierung sehen wir hier ganz schön, dass wir uns auch mit CHF 6 Mio. nahe an den Mindestreserven bewegen. Wenn zumindest dieser Business Case eintreten sollte, sprich, sich auch die Erträge so entwickeln werden, dann werden wir im Jahr 2028 bereits sehr nahe bei den Mindestreserven sein, was wir ja alle nicht hoffen. Auch die Staatsquote hat sich gemäss Seite 11 die letzten Jahre zwischen 9% und bis zu 21,4% bewegt. Das letzte Jahr gab es die tiefste Staatsbeitragsquote mit 9%. Dann ein Punkt, der sicherlich Diskussionen geben könnte, ist auf Seite 12 ausgeführt - die Verlängerung. Bis jetzt war ja dieser Beitrag für vier Jahre gesprochen, der soll neu auf fünf Jahre erhöht werden. Da bin ich gespannt, was andere Mitglieder des Landtags zu dieser Verlängerung sagen werden. Dann würde mich interessieren, da gehe ich in dieselbe Richtung wie der Abg. Patrick Risch, auf Seite 12, der Punkt 3.3 «Verzicht auf Abgaben- und Gebührenerhöhungen». Da führt die Regierung aus, man hätte diese Gebühren die letzten Jahre, seit 2014, regelmässig erhöht. Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie dann auf die 2. Lesung zusätzliche Informationen geben könnte, wo konkret diese Abgaben und Gebühren erhöht wurden. Das würde mich interessieren.Dann sagt die Regierung: Grundsätzlich möchten wir eigentlich die Abgaben und Gebühren nicht zusätzlich erhöhen. Dann sehen wir, im Rahmen der Vernehmlassung wurde das natürlich von den betroffenen Berufsvereinigungen begrüsst. Das ist selbstredend, dafür habe ich auch Verständnis. Mich würde dann doch auch interessieren, wir haben das auch im Rahmen der Finanzkommission noch diskutiert, wie es aussieht mit einem Gebührenvergleich mit dem Ausland. Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie hierzu noch Ausführungen machen könnte. Gibt es hier Möglichkeiten, um diese Gebühren zu vergleichen? Soweit ich weiss, findet man das auch in den Antworten zur Finanzkommission. Aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das auch noch kurz ausführen könnten, wie sich diese Gebühren im Vergleich zum Ausland entwickelt haben. Dann auf Seite 18 steht für mich ein zentraler Satz: «Die geplanten Anpassungen am Abgaben- und Gebührenregime für die Abwicklung sind aus heutiger Sicht budgetneutral.» Da frage ich mich natürlich auch: Wenn ich diese Vorlage lese, sehe ich eher durchs Band Reduktionen, keine Erhöhungen. Da möchte ich die Regierung schon auch bitten, Ausführungen zu machen, wie das denn budgetneutral sein soll. Wenn wir an vielen Orten einsparen, dann müsste es an einem anderen Ort eine Erhöhung geben. Da habe ich es eigentlich wie der Abg. Patrick Risch. Wie gesagt: Zumindest neutral sollte es dann schon sein. Es sollte dann nicht noch ein zusätzliches Defizit geben. Dann noch zu den personellen Konsequenzen, das sehen wir auf Seite 26: Da werden halt auch wieder dieses Moneyval-Assessment ausgeführt und diese Vor-Ort-Kontrollen, was wir bereits beim Geschäftsbericht diskutiert haben. Hier hat uns die Regierung dahingehend informiert, dass man in etwa von 200 Stellenprozenten ausgeht, um diese Vor-Ort-Kontrollen auch zu gewährleisten. Das sind jetzt halt die Konsequenzen aus diesem Moneyval-Assessment. Wie gesagt, wir haben da ja sehr gut abgeschnitten, aber Moneyval hat natürlich etwas gefunden, das es zu verbessern gilt. Das ist halt auch ein dauernder Optimierungsprozess und dieser Prozess bedeutet wieder einmal zwei Stellen mehr. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Danke dem Regierungschef und dem zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht. Theoretisch wäre ja eine Erhöhung gar nicht nötig. Es gibt eben diesen quasi Notfallmechanismus, den der Abg. Wendelin Lampert schon erwähnt hat. Ich habe mir dann auch im Rahmen der Finanzkommission die Frage gestellt, ob es nicht allenfalls sinnvoll wäre, eben nicht von CHF 5 Mio. auf CHF 6 Mio. zu gehen, damit quasi der Druck zum sparsamen Umgang mit den finanziellen Mitteln beibehalten wird. Da wurde mir dann versichert, dass man sowieso sparsam mit den Mitteln umgehe und dass es auch schwierig sei, hier Einsparungen vorzunehmen. Deshalb werde ich aus Gründen der Verlässlichkeit zustimmen. Ich habe noch einen anderen Punkt. Die Regierung beantragt ja hier eine Finanzierungsperiode von 2024 bis 2028, das sind dann fünf Jahre. Hier werde ich dann den Antrag stellen, dass man nur für vier Jahre das Geld spricht, also bis 2027. Das aus dem Grund, da ich der Meinung bin, dass quasi jeder Landtag mindestens einmal automatisch in seiner Legislatur zur Finanzierung der FMA Stellung beziehen können sollte. Wenn wir es auf fünf Jahre erhöhen, würde es irgendwann einmal heissen, dass ein Landtag in seiner Legislatur gar nicht Stellung dazu nehmen kann. Das würde ich schlecht finden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich nicht allzu lange bei diesem Traktandum aufhalten, weil ich mich beim Geschäftsbericht schon gemeldet habe und dort einige Aspekte dargelegt habe, die ich hier noch ein bisschen fundierter darlegen möchte. Und zwar geht es um die permanente Steigerung des Personalapparats, der auch hier wieder bis 2028 so richtig angeheizt wird. Ich würde mir wünschen, dass eine gewisse Konsolidierung vonstattengehen würde in einem gewissen Zeitfenster. Man könnte auch von einem Monitoring reden. Vor allem wird immer ein bisschen mit unterschiedlichen Ellen gemessen, argumentiert und auch entschieden. Der Abg. Patrick Risch hat es vorhin in gewissen Gebieten angetönt. Bei Pässen, Franchise-Sachen und so weiter wird gleich von einer Volkswohlfahrt gesprochen, die einstürzen könnte. Und hier werden einfach ohne grosse Kritik immer die Gelder gesprochen, und zwar sogar auf Blankoscheckweise.Wie verschiedene Votanten ausgeführt haben, ist es gar nicht notwendig, dass der Staatsbeitrag grundsätzlich zu erhöhen ist. Natürlich wird ausgeführt, dass die Reserven ein wenig abgebaut werden. Das war auch ein Auftrag des Landtags, denn die Reserven waren ja übermässig dotiert. Dann hat man auch gesagt, dass man dort diese auf einen Stand bringt, der als solches als Reserve auch einen Sinn macht, was auch der Sinn und Zweck einer Reservenbildung ist. Ich möchte ein paar Vergleiche machen mit anderen Staaten, einfach um darzulegen, dass unsere FMA doch eine sehr starke Dominanz einnimmt, auch zur Grösse des Staats. Ich mache diese Vergleiche mit der Schweiz, mit Österreich und mit Luxemburg. Die Schweiz ist einwohnermässig 220-mal grösser, Österreich 225-mal und Luxemburg 16-mal. Aber das ist nicht so interessant. Interessant ist, was in diesem Gebiet passiert, wie viele Institute es hat, wie viele Finanzintermediäre es in diesen Gebieten hat und vor allem, mit welchen Ressourcen diese Beaufsichtigung vorgenommen wird. Wenn ich hier die Vergleiche mache - da nicht alles vergleichbar ist, die Versicherungen oder andere Finanzinstitute werden nicht immer separat aufgeführt, beziehe ich mich auf die Banken, denn die werden bei allen aufgeführt, und auch auf die Versicherungen, aber die Versicherungen sind ja Grossunternehmen. Mir ist auch klar, das möchte ich gleich vorausschicken, dass unsere FMA auch andere Aufgaben hat, die andere Finanzmarktaufsichten nicht vornehmen. Ich bin mir dessen bewusst, diese sind auch aufgeführt beim Schreiben der Regierung, das sie uns bei der Nachfrage betreffend Kennzahlen von anderen Staaten zugestellt hat. Aber dennoch, es soll einen Trend aufzeigen, einfach eine Richtung aufzeigen. Sie können auch das Ganze mit 30% Abschlag für sich hinnehmen, auch dann ist die Steigerung noch relativ hoch. Also ich beginne mit der Schweiz. Wenn ich die Bankenbeaufsichtigung vergleiche, hat es in der Schweiz 42-mal mehr Banken als in Liechtenstein. Bei uns werden zwölf Banken beaufsichtigt, in der Schweiz 504 Banken. Und wenn ich diesen Vergleich mit Österreich hernehme: Österreich hat 44-mal mehr Banken, also 521 Banken. Und auch Luxemburg hat 124 Banken. Wenn man das anschaut mit dem Personal, das angestellt ist: In der Schweiz hat es zwar 42-mal mehr Banken zu beaufsichtigen, aber es hat nur viermal mehr Personal. Österreich hat dreimal mehr Personal mit 521 Banken und natürlich mit verschiedenen anderen Beaufsichtigungsaufgaben. Und am nächsten kommt dem noch Luxemburg, Luxemburg hat siebenmal mehr Mitarbeiter, aber beaufsichtigt in diesem Rahmen auch als Finanzplatz ein wesentlich grösseres Volumen an Beaufsichtigung und auch an Finanzen.Ich mache es kurz, Sie müssen mir das auch nicht gross interpretieren. Ich habe es gesagt, die Vergleiche sind nicht immer identisch zu machen. Sie können einen Abschlag machen bei den Vergleichen. Ich möchte damit aufzeigen, dass es gut möglich wäre, hier mit einer Konsolidierung, mit einem Monitoring, die nächsten Jahre auch weiterzuentwickeln. Und wenn wir die Personalentwicklung anschauen mit den Personalkosten, wird auf Seite 9 aufgeführt, dass die derzeitigen Personalkosten von der mutmasslichen Rechnung 2022 mit CHF 18 Mio. bis 2028 auf CHF 21 Mio. steigen. Und wenn ich jetzt ein Jahressalär von einem durchschnittlichen Mitarbeiter hernehme, geteilt durch CHF 160'000, dann sind das wieder 20 Stellen. Also uns wird eigentlich gleichzeitig auch dargestellt - und das habe ich bei den bisherigen Voten nicht gehört -, dass diese Steigerung weitergeht. Ich nehme an, dass das von der Mehrheit so akzeptiert wird. Ich möchte das einfach in den Raum stellen, ich möchte darauf hingewiesen haben. Ich ersuche die Regierung in dem Sinne, eine Art Konsolidierung, ein Monitoring, festzulegen. Und dann ist für mich natürlich klar, dass ich das unterstütze, was der Abg. Sascha Quaderer mit einem Vierjahresfinanzierungsmodus festlegt. Und ich würde auch begrüssen, dass man es so sein lässt, wie es ist, mit CHF 5 Mio., und dass wir für vier Jahre diese Finanzierungssicherheit sprechen. Aber ich weiss, meine Worte werden im Wind verwehen, und ich bedanke mich damit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde diesem Bericht und Antrag ebenfalls zustimmen. Meines Erachtens ist die Stossrichtung dieses Berichts und Antrags absolut richtig. Ich bin ein grosser Verfechter des Kostendeckungsprinzips. Hier wird ein Stück weit davon abgewichen und das ist meines Erachtens auch absolut gerechtfertigt. Es wurde, glaube ich, vom einen oder anderen auch schon angesprochen: Die FMA ist in der Regulierung tätig, bereitet also Gesetze vor, macht normalerweise eine Aufgabe, die sonst der Staat erbringt. Von daher wäre es überhaupt nicht einsichtig, dass diese Kosten von den Finanzmarktteilnehmern übernommen werden.Der zweite Punkt, dass vom Kostendeckungsprinzip abgewichen werden kann, ist meines Erachtens auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Wir müssen schauen, dass unsere Gebühren auch international wettbewerbsfähig sind. Dem Antrag oder dem Wunsch - ich weiss nicht, ob er es bereits als Antrag formuliert hat - vom Abg. Sascha Quaderer zur Reduktion der Frist in Art. 29 Abs. 1 auf dann, glaube ich, vier Jahre kann ich einiges abgewinnen. Dem kann ich einiges abgewinnen, dass dann dieser Bericht und Antrag dem Landtag wieder zur Diskussion vorgelegt wird. Abschliessend möchte ich allen danken, die an der Erarbeitung dieses Berichts und Antrags tätig waren, und ich möchte der Regierung hier nochmals mitgeben, dass es für mich wirklich wichtig ist, dass die Gebühren im Finanzbereich derzeit nicht angefasst werden, damit sie konkurrenzfähig bleiben und damit die Finanzmarktteilnehmer nicht noch weiter belastet werden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich begrüsse die Systemwartung und die damit verbundene Vereinfachung der Gebühren und Abgaben, wie im Bericht und Antrag vorgeschlagen. Dass der Bankenverband, der Versicherungsverband und die Treuhandkammer die Erhöhung des Staatsbeitrags positiv sehen und auch keine Gebührenerhöhung wollen, liegt auf der Hand.Für mich zählt aber das Argument, dass für uns eine starke und kompetente Finanzmarktaufsicht zielführend und unerlässlich ist. Ich werde der Erhöhung des Staatsbeitrags auf CHF 6 Mio. zustimmen. Entscheidend dabei ist für mich die klare Empfehlung aus dem kürzlich abgeschlossenen Moneyval-Assessment, dass die FMA ihre Vor-Ort-Kontrollen in Bereich der Geldwäschereiaufsicht bei als Mittel- und Hochrisiko eingestuften Intermediären intensivieren muss. Kritisch sehe ich jedoch die Verlängerung auf fünf Jahre. Planungssicherheit ist gut und recht, aber da sind auch vier Jahre bereits eine lange Zeit, zumal die gesetzlichen Mindestreserven voraussichtlich erst im 2027 unterschritten werden. Dem Antrag des Abg. Sascha Quaderer kann auch ich deshalb einiges abgewinnen.Ich möchte von der Regierung noch wissen, ob es auch andere Organisationen gibt, die einen auf fünf Jahre festgesetzten Beitrag erhalten. Ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, es ist mir eigentlich auch erst wieder aufgefallen, als der Abg. Wendelin Lampert mir vorgeschlagen hat, etwas auf die 2. Lesung zu machen. Ich glaube, das ist etwas ganz Zentrales und das begründet auch die Fristen: Wir sind hier eigentlich per Definition in einem wiederkehrenden Gesetzgebungsverfahren. Also wir haben hier keinen Finanzbeschluss und dann ist es so, auch keinen mehrjährigen Finanzbeschluss, sondern eben - und das ist sehr einzigartig - quasi einen Maximalbetrag, den wir in einem Gesetz für gewisse Jahre festlegen und dann wieder überprüfen. Das mit der 2. Lesung würde es dem Regierungsmitglied natürlich sehr einfach machen, ich könnte alles auf die 2. Lesung beantworten. Das werde ich aber nicht tun, ich beantworte Ihre Fragen, soweit ich das kann, sehr gerne auch heute. Ich habe auch Verständnis für den Antrag, dass sich jeder Landtag einmal damit beschäftigen können soll. Ich möchte einfach zu bedenken geben, dass wir wegen diesem Verfahren - wir haben im Sommer letzten Jahres mit der Vernehmlassung begonnen, dann kommt jetzt die 1. Lesung, dann die 2. Lesung - nach zweieinhalb Jahren schon wieder daran sind, die ganzen Aufgaben zu machen. Das war auch der Grund, weshalb wir gesagt haben, fünf Jahre wären auch richtig. Sie bekommen jedes Jahr den Geschäftsbericht, den wir ja gestern behandelt haben, die Geschäftsprüfungskommission bekommt das Beteiligungscontrolling. Es ist also nicht so, dass wir dann fünf Jahre nichts mehr von der FMA hören. Im Gegenteil, ich glaube, wir sind da nah dran. Aber wie gesagt, ich kann das schon nachvollziehen. Es gibt gute Gründe, warum wir denken, fünf Jahre würden für den Planungshorizont eben auch passen. Ich komme vielleicht zu den einzelnen Ausführungen oder auch zu den Fragen und fange an mit dem Abg. Patrick Risch: Sie sitzen ja in der Finanzkommission, insofern war ich ein bisschen vorbereitet. Da werden ein bisschen - ich muss es so deutlich sagen - Äpfel mit Birnen verglichen, wenn Sie sagen: Die haben doch gute Resultate und jetzt bezahlen sie weniger Gebühren. Also wenn ich das draussen hören würde, würde ich auch sagen: Die Regierung ist nicht mehr ganz bei Trost, so etwas vorzuschlagen. Aber die Wahrheit ist natürlich die: Die grundsätzlichen Gebühren für die Banken wurden vor Kurzem um das Doppelte erhöht. Das ist der Grundbetrag. Und über was wir hier sprechen, sind die Abwicklungsgebühren. Da hatte man einen Spielraum und da hatte man noch keine Erfahrung, als man den Spielraum festgesetzt hat. Und jetzt sagt man: Doch, der unterste Wert ist der, der ausreichen wird. Also nehmen wir den Handlungsspielraum der Behörden, da nehmen wir heraus: Das ist der Betrag, das gibt Planungssicherheit. Somit erklärt sich das auch ganz, ganz einfach - und Sie wissen das eigentlich, deshalb bedaure ich Ihre Ausführungen ein bisschen, Sie wissen eigentlich, dass sich die Budgetneutralität einzig auf diesen Teil beschränkt. Deshalb glaube ich, die Aufregung war fast ein bisschen künstlich. Es heisst ja auch im Bericht und Antrag, wenn man es liest, es ist die Systemwartung. Es ist in einem kleinen Teil, wo man hier jetzt sagt: Ach komm, wenn wir doch jetzt sowieso das Gesetz in den Landtag bringen - es ist ja kein Finanzbeschluss, sondern ein Gesetz -, dann passen wir das doch an, weil es einfach Sinn macht. Vor diesem Hintergrund sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die Regierung hier trotz oder wegen - haben Sie gesagt - der genauen Festlegung der Gebühren jetzt der FMA plötzlich eine Million mehr gibt. Das ist mitnichten so. Zudem ist auch einfach nochmals wichtig zu unterstreichen: Diese CHF 6 Mio. sind ein Maximalbetrag und sind nicht ein Fixbetrag. Insofern ist auch diese Erhöhung nicht absolut gemeint. Das ist vielleicht auch noch ein wichtiger Punkt. Die Budgetierung, das ist vielleicht auch noch wichtig: Wir budgetieren dann immer die CHF 6 Mio. und rechnen dann das ab, was es dann braucht. Also auch da haben wir volle Transparenz. Dann beim Abg. Wendelin Lampert der Gebührenvergleich mit dem Ausland: Da haben Sie auf die Antworten der Finanzkommission verwiesen, ob ich die nochmals vorlesen kann. Da würde ich jetzt darauf verzichten. Das schreiben wir gerne in die Stellungnahme für das zweite Mal. Dann haben es alle vorliegen. Ich glaube, das macht es am einfachsten. Zur Budgetneutralität habe ich schon ausgeführt. Personelle Ressourcen, da haben Sie auch das Moneyval-Assessment zitiert und die 200 Stellenprozent: Ja, genau, das kann ich eigentlich nur unterstreichen. Das ist wahrscheinlich eine der einfachsten Empfehlungen und die am wenigsten schwierige aus dem Moneyval-Assessment. Insofern sollten wir das wahrscheinlich auch einfach tun. Dann komme ich zum Abg. Sascha Quaderer, aber da habe ich eigentlich schon alles bei meinen einleitenden Worten ausgeführt. Wie gesagt, wir sind seit Anfang 2022 in Bearbeitung der Vernehmlassung, jetzt in der Gesetzgebung. Ich glaube, es gibt gute Gründe für die fünf Jahre, die auch so ausgeführt sind. Und dann bin ich beim Abg. Johannes Kaiser. Sie haben den Ausdruck «Blankoscheckweise» verwendet, also dass wir hier als Blankoscheck der FMA einfach Geld geben würden. Dem möchte ich einfach entgegenhalten, dass natürlich die FMA auch immer reportet und wir wirklich Transparenz haben, was sie tun, wie sie es tun, und sie tun es gut. Wo wir uns total einig sind, ist, dass wir auch der Meinung sind - und deshalb werden Ihre Worte auch nicht im Wind verwehen -, dass nicht nur die Staatsverwaltung, sondern auch die Staatsbetriebe effizient arbeiten sollen. Ich glaube, ich kann dann bei der Antwort auf die Kleine Anfrage des stv. Abg. Hubert Büchel berichten - ich weiss nicht, ob ich sie dann lesen werde, aber ich werde sie auf jeden Fall beantworten - auch zur Staatsquote und wie wir da aufgestellt sind. Wir sind da schon gut unterwegs. Es wird auch gemonitort in dem Sinne, als dass die Finanzkontrolle jährlich auch die Wirtschaftlichkeit der FMA überprüft - also nicht nur die Regierung, sondern auch die Finanzkontrolle. Vor diesem Hintergrund glaube ich, da sind wir gut unterwegs. Und wenn es noch um den Personalvergleich mit anderen Staaten geht, das haben wir auch ausgeführt oder das habe ich, glaube ich, auch schon ausgeführt: Wir haben keine Zentralbank, auch die EZB macht für gewisse europäische Länder noch etwas. Da ist Vorsicht geboten. Sie haben den Abschlag erwähnt, das geht sicher dann in eine Richtung. Aber ich bin überzeugt: Die FMA macht heute einen guten Job, wird das auch in Zukunft machen und das auch mit einer Effizienz, wie wir sie uns in Liechtenstein wünschen. Vielen Dank. Oh, jetzt habe ich doch noch etwas. Landtagspräsident Albert Frick
Sie haben doch noch etwas?Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe es mir eben nicht aufgeschrieben, aber gemerkt. Die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch hat noch eine Frage gestellt, nämlich ob es auch andere Betriebe gebe, die für fünf Jahre einen Staatsbeitrag haben. Ich kann Ihnen gerne ein paar Beispiele geben:- Die Bürgergenossenschaft Balzers fürs Holzkraftwerk 15 Jahre,
- der Historische Verein für das Liechtensteiner Urkundenbuch sechs Jahre,
- die MINT-Initiative, die Förderinitiative, dort sind es fünf Jahre,
- Liechtenstein Finance auch fünf Jahre,
- Verein für Menschenrechte vier Jahre,
- Liechtenstein-Institut vier Jahre,
- LIECHTENSTEINmobil drei Jahre.
Also Sie sehen, es gibt alles. Aber es gibt kaum einen Betrieb, der das gesetzlich so bekommt, wie wir es hier machen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Abschnitt A Ziff. 6 Bst. a und b, Abschnitt F Bst. a Unterbst. cc sowie Abschnitt I Ziff. 5 Bst. i und k werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt A Ziff. 6 Bst. a und b, Abschnitt F Bst. a Unterbst. cc sowie Abschnitt I Ziff. 5 Bst. i und k stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Kapitel I Abschnitt A Ziff. 1 Bst. b Einleitungssatz, Abschnitt F sowie Kapitel II Überschrift, Abschnitt D, Abschnitt F Ziff. 4a, Abschnitt G Ziff. 4a, Abschnitt H Ziff. 4a sowie Kapitel III Abschnitt C Ziff. 1 Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel I Abschnitt A Ziff. 1 Bst. b Einleitungssatz, Abschnitt F sowie Kapitel II Überschrift, Abschnitt D, Abschnitt F Ziff. 4a, Abschnitt G Ziff. 4a, Abschnitt H Ziff. 4a sowie Kapitel III Abschnitt C Ziff. 1 Bst. c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Wir haben Traktandum 21 erledigt.
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