Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2024 bis 2027 (Nr. 50/2023)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2024 bis 2027. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 50/2023 und steht zur Diskussion.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Für den vorliegenden Bericht und Antrag möchte ich mich beim Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport bedanken. Das Liechtenstein-Institut liefert seit seiner Gründung wissenschaftlich fundierte Antworten auf zentrale Fragen zur Geschichte, Gegenwart und Zukunft Liechtensteins und ist bedeutend für den Wissenschaftsstandort in Liechtenstein. Das Liechtenstein-Institut bearbeitet Forschungsthemen mit Relevanz für Liechtenstein in den Fachbereichen Geschichte, Politik, Recht und Volkswirtschaft und fördert damit den Dialog zwischen Akademikern, Politikern, Experten und der Öffentlichkeit im Inland und im Ausland. Für das umfangreiche Forschungsprofil und für den Leistungsauftrag setzt sich das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2024 bis 2027 neben den allgemeinen Organisationszielen strategische Ziele für die Bereiche Forschung, Wissenstransfer und Vernetzung. Die Regierung beantragt mit dem vorliegenden Bericht und Antrag einen Staatsbeitrag für das Liechtenstein-Institut in Höhe von insgesamt CHF 1,613 Mio. Dieser setzt sich zusammen aus dem staatlichen Grundbeitrag, dem Beitrag für den Bildungsbericht sowie dem Beitrag für die Wirtschaftsanalyse und für das Historische Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL). Die Herauslösung des eHLFL aus dem staatlichen Grundbeitrag und die damit eigenständige Darstellung befürworte ich, denn damit können konkrete Leistungsziele mit der Regierung formuliert und die Kostentransparenz erhöht werden. Zudem unterstütze ich die beantragte Erhöhung der staatlichen Grundfinanzierung um 6%. Das Liechtenstein-Institut beantragt die Erhöhung, um die in den vergangenen Jahren erfolgte Teuerung nachzuvollziehen und so den Erhalt des aktuellen Personalbestands für die kommenden vier Jahre zu ermöglichen. Der Erhalt der personellen Ressourcen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Fortsetzung der vielfältigen, quantitativ und qualitativ überzeugenden wissenschaftlichen Forschungstätigkeit des Liechtenstein-Instituts. Ich werde den Finanzbeschluss für die Gewährung des Staatsbeitrags an das Liechtenstein-Institut unterstützen und wünsche dem Vorstand, der Direktion und allen Mitarbeitenden des Liechtenstein-Instituts weiterhin viel Erfolg. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Danke an das Ministerium für Bildung und das Schulamt für den vorliegenden Bericht und danke auch an das Liechtenstein-Institut für die geleistete Arbeit. Es liegt ein umfassendes Finanz-gesuch des Liechtenstein-Institut vor, das die Regierung unterstützt. Um es vorwegzunehmen, auch ich unterstütze das Gesuch und werde dem Finanzbeschluss zustimmen.Das Liechtenstein-Institut bearbeitet Liechtensteiner Themen auf eine hochwertige Art und Weise, ist ein wichtiger Player im wissenschaftlichen Bereich, leistet wichtige Arbeit und verdient weitere Unterstützung. Es beabsichtigt, weitere Ausbauprojekte vorzunehmen, allen voran das Historische Lexikon. Das macht in meinen Augen Sinn. Das Historische Lexikon soll moderner, hochwertiger und wahrnehmbarer werden. In diesem Zusammenhang möchte ich anregen, das Lexikon auch in englischer Sprache anzubieten. Die Reichweite und wohl auch die Wahrnehmung würden dramatisch steigen. Damit die Kosten nicht exorbitant steigen, könnte zum Beispiel der Einsatz moderner KI-unterstützter Übersetzungsprogramme geprüft werden, die es auf dem Markt gibt, wie zum Beispiel DeepL. Hier schliesst sich dann der Kreis zur Diskussion vom Morgen: Die KI birgt Chancen und Risiken. In diesem Moment sehe ich hier jetzt eher die Chancen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Vielen Dank für den vorliegenden Bericht und Antrag, mit dem das Liechtenstein-Institut eine Erhöhung des Staatsbeitrags beantragt. Der Antrag teilt sich in eine Erhöhung der Grundfinanzierung um CHF 75'000 als Teuerungsausgleich und Wertsicherung sowie in eine Erhöhung der Beiträge für den Bildungsbericht und für die Angewandte Wirtschaftsanalyse um gesamthaft CHF 10'000. Seit der Gründung im Jahr 1986 widmet sich das private wissenschaftliche Forschungsinstitut liechtensteinspezifischen Fragen in den Bereichen Geschichte, Politik, Recht und Volkswirtschaft, wodurch fundierte Antworten zur Geschichte, Gegenwart und Zukunft geliefert werden. Seit 1993 wird das Liechtenstein-Institut durch einen jährlichen Staatsbeitrag unterstützt. Um es gleich vorwegzunehmen, auch ich werde dem Antrag zustimmen. Das Institut leistet in seinen Kernbereichen einen nicht wegzudenkenden Beitrag zur Wissensvermittlung, Bearbeitung von landesspezifischen Fragen und Aufarbeitung der Geschichte auf hohem wissenschaftlichen Niveau. Damit trägt es im In- wie im Ausland zu einem besseren Verständnis Liechtensteins bei. Die umfassende Tätigkeit des Institutes kommt im vorliegenden Antrag deutlich zum Ausdruck und unterstreicht die bedeutende Arbeit abermals. Wie in diesem Hohen Haus öfters schon vernommen werden konnte, ist Bildung für unser ressourcenarmes Land ein hohes Gut. Und neues Wissen entsteht letztlich durch Forschung. So ist das Stellen von Fragen für eine Gesellschaft, ein Land und die Wissenschaft eine Daueraufgabe und unabdingbar für das Weiterkommen.Damit auch noch ein paar Fragen sowie Anmerkungen zum gegenständlichen Antrag: Zur Schaffung einer besseren Kostentransparenz sollen die beiden wichtigen Dienstleistungen für das Land, namentlich der Bildungsbericht und die Angewandte Wirtschaftsanalyse ebenso wie das Historische Lexikon, von der Grundfinanzierung separiert werden. Dadurch liessen sich laut Regierung konkrete Leistungsziele festlegen und kontrollieren. Wenn die Regierung zu dieser vorgesehenen Separierung nähere Ausführungen machen könnte, würde das zu einem besseren Verständnis beitragen. Gibt es weitere Institutionen, mit denen das Land mehrere Leistungsvereinbarungen hat? Die Ausführungen zum Bildungsbericht sind sehr aufschlussreich und die Kooperationsbereitschaft mit der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung aufgrund ihrer geleisteten Entwicklungs-arbeit und ihres aufgebauten Wissens sehr begrüssenswert. Zur Erfüllung des Bildungscontrollings im Auftrag des Staates wird das Liechtenstein-Institut folglich das Bildungswesen systematisch analysieren. Dabei soll vorhandenes Wissen gesammelt und gezielt aufbereitet werden, um Informationen zur Systemsteuerung bereitzustellen. Kann die Regierung hierzu ausführen, inwiefern das Liechtenstein-Institut diesem Auftrag nach freiem wissenschaftlichem Ermessen nachgehen kann oder ob es seitens der Regierung etwaige Vorgaben oder Schwerpunktsetzungen gibt? Ist es korrekt, wenn bei einem Intervall von vier Jahren und nach dem ersten Bildungsbericht 2021 im Jahr 2025 der nächste und damit zweite Bildungsbericht erwartet werden kann? Wie eingangs erwähnt erteile ich auch dieser beantragten Erhöhung um 6% von den jährlichen CHF 80'000 für die Jahre 2020 bis 2023 meine Zustimmung. Auch dem Bereich Angewandte Wirtschaftsanalyse erteile ich meine Zustimmung und begrüsse die Erhöhung im gleichen Ausmass wie für den Bildungsbericht. Auf Seite 18 sind die fünf Module, welche die Angewandte Wirtschaftsanalyse umfasst, aufgezählt. Es sind dies der Konjunkturindex KonSens, die Wirtschafts- und Finanzdaten zu Liechtenstein, der Wachstumsmonitor, das Fokusthema «vertiefte Analyse ausgewählter konjunktur- und wachstumsanalytischer Fragestellungen» und die BIP-Schätzung. Vor dem Hintergrund, dass ich im Gegensatz zu wohl einigen hier in diesem Hohen Haus nicht die absolute Haltung vertrete, dass nur ein stetig höheres Wirtschaftswachstum zu nachhaltigerer Wohlfahrt beiträgt, teile ich jedoch die Auffassung, dass die Datenbasis in Liechtenstein in vielen Bereichen dünn ist, wodurch Analysen und Schlussfolgerungen erschwert werden. Somit ist die Stärkung der Datenbasis absolut wünschenswert. Auf Seite 19 heisst es, dass jedes der Module über einen klar definierten Output verfügt und in der Leistungsvereinbarung festgeschrieben ist. Kann die Regierung bitte erweitern, um welchen Output es sich hier jeweils handelt? Zum Historischen Lexikon: Liechtenstein darf sich freuen, dass dank des Historischen Vereins Liechtenstein als Erstträger und im Weiteren dank der Regierung ein thematisch biografisches Nachschlagewerk zur liechtensteinischen Geschichte vorliegt. Im Jahr 2016 übernahm das Liechtenstein-Institut die Aufgabe, die Druckversion der zwei umfangreichen Bände mit mehr als 2'600 Artikeln auf eine Onlineplattform zu übertragen. Es ist selbsterklärend, dass ein Lexikon dieser Art ständiger Pflege bedarf. Dies erfordert Ressourcen. Die grosse Beliebtheit des E-Lexikons, welche sich in durchschnittlich 8'000 Zugriffen äussert, bekräftigt, dass das E-Lexikon von diversen Akteur/-innen genutzt wird. Gemäss Bericht und Antrag soll sich das eHLFL zu einem Staatslexikon weiterentwickeln. Der Schwerpunkt der Aktualisierung sowie des systematischen Ausbaus des Lexikons soll deshalb vor allem im Bereich Staat und Politik liegen. Kann die Regierung diesen Entscheid begründen und näher erläutern und gegebenenfalls wegfallende Themenbereiche benennen? Unter den Bereich Staat und Politik fallen gemäss der Regierung Themen wie der EWR oder Schengen/Dublin, die Staatsorgane wie deren Funktionen und Instrumenten, aber auch Themen wie politische Kultur oder konkrete Politikbereiche wie Umwelt, Finanzdienstleistungen, darunter Blockchain, Sicherheit oder Migration. Kann die Regierung in Anlehnung an die Aktuelle Stunde dieser Landtagssession ausführen, ob die künstliche Intelligenz ebenfalls als Themenfeld aufgenommen wird und inwiefern sie gegebenenfalls bei der Weiterentwicklung des eHLFL eine Rolle spielt? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe vergangene Woche einmal kurz im Archiv einer Landeszeitung nachgeschaut, in wie vielen Artikeln das Liechtenstein-Institut allein im Jahr 2023 vorkam, es war insgesamt 108 Mal. Auch wenn ich ehrlicherweise nicht nachgezählt habe, wie viele Zeitungsausgaben exakt in diesem Jahr bereits erschienen sind, aber da es sich letzten Donnerstag um den 144. Tag im Jahr gehandelt hat, abzüglich der Sonn- und Feiertage, so kommt das Liechtenstein-Institut praktisch durchschnittlich jeden Tag allein in der Tageszeitung vor. Andere Medien sind hierbei noch gar nicht eingerechnet. Eine, wie ich finde, sehr anschauliche Darstellung, wie wichtig das Liechtenstein-Institut für die Einordnung und Reflexion unterschiedlichster für Liechtenstein relevanter Themen ist. Ich werde an dieser Stelle nicht nochmals auf den enorm wichtigen und hohen Stellenwert des Liechtenstein-Instituts eingehen. Die Vorredner haben es bereits sehr gut zusammengefasst. Stattdessen würde ich gerne kurz auf zwei Punkte eingehen, die aus meiner Sicht, wie auch bereits mehrfach beschrieben, die Kernpunkte der Vorlage sind. Einerseits geht es um die Erhöhung des Grundbeitrags von 6%. Dabei handelt es sich ausschliesslich um eine Kompensation für die seit dem letzten Finanzbeschluss eingetretene Teuerung. Diese soll dem Institut im Sinne einer Wertsicherung die Fortsetzung seiner Forschungstätigkeit im bisherigen Rahmen ermöglichen. Sie können das auch detailliert aus dem Bericht und Antrag entnehmen. Es wird keinen Ausbau im Personal und keinen thematischen Ausbau geben. Der zweite Kernpunkt der Vorlage ist, wie Sie ausgeführt haben, das Historische Lexikon. Die zusätzlichen Mittel sollen garantieren, dass das Lexikon weiter an Inhalt, Relevanz, Attraktivität und Sichtbarkeit gewinnt und somit seinen Zweck als zentrale Informationsplattform zu Liechtenstein erfüllen kann. Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, ist es mir ein grosses Anliegen, mich bei allen Beteiligten des Liechtenstein-Instituts zu bedanken, das betrifft die Direktion und den wissenschaftlichen Rat genauso wie alle Forschenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Doktoranden sowie freien wissenschaftlichen Mitarbeitenden, aber auch die Mitarbeitenden in der Administration sowie der Bibliothek. Vielen Dank für ihre hervorragende und für unseren Staat so immens wichtige Arbeit. Dann gehe ich gerne auf die Fragen des Abg. Sascha Quaderer und der Abg. Manuela Haldner-Schierscher ein. Der Abg. Sascha Quaderer hat das Thema angesprochen, dass die Bedeutsamkeit und Reichweite des Historischen Lexikons erweitert werden könnte, wenn man es ins Englische übersetzen würde. Ich kann Ihnen gemäss der Information des Liechtenstein-Instituts sagen, dass das Institut tatsächlich Überlegungen anstellt, wie zumindest ausgewählte Texte auch in englischer Sprache angeboten werden könnten. Das ist auch mit ein Grund, warum die für 2022 budgetierte Investition in die Website-Infrastruktur noch nicht getätigt wurde, weil man hier wirklich noch Abklärungen macht, wie man das integrieren könnte, damit nicht alles, aber gewisse Teile auch in englischer Sprache angeboten werden könnten. Dann zu den Fragen der Abg. Manuela Haldner-Schierscher, Sie hat gefragt: Warum diese Separierung zwischen Wirtschaftsanalyse und Bildungsbericht? Ich kann Ihnen einfach rückmelden: Das war bis jetzt schon so, das ist keine Änderung. Also schon in der letzten Finanzierungperiode hat man diese beiden Projekte separat betrachtet. Daran hat sich nichts geändert. Dann haben Sie nach dem Thema Lexikon gefragt, ob Themen wegfallen: Es fallen keine Themen weg, es werden nur Schwerpunkte in den genannten Bereichen, die Sie auch gesagt haben, gesetzt. Eine KI-Aufnahme ist natürlich durchaus möglich gemäss der Rückmeldung des Liechtenstein-Instituts. Sie halten grundsätzlich fest, dass die Digitalisierung natürlich auch aufgrund der gesellschaftspolitischen Entwicklung zukünftig stärker in den Fokus rücken wird. Aber ich glaube, wenn man eben auch von wissenschaftlicher Freiheit redet, dann können weder das Ministerium noch die Politik direkt Themen vorgeben. Aber ich glaube, dass die Wünsche und auch die gesellschaftspolitischen Themenstellungen sehr wohl vom Liechtenstein-Institut gehört werden. Ich glaube, das reflektiert sich dann auch wiederum darin, dass sie auch für die Berichterstattung in den verschiedensten Medien so viel zitiert und benutzt werden.Sie haben dann betreffend die Publikationen gefragt: Es gibt einmal jährlich die Publikation der Broschüre «Wirtschafts- und Finanzdaten zu Liechtenstein» und einmal den Wachstumsmonitor. Die Publikationen sollen auch erweitert werden, damit es in Zukunft mehrere Kurzpublikationen gibt, sodass sich die breite Bevölkerung, da diese frei zugänglich sind, zu Fokusthemen auch in einem kürzeren Konglomerat Wissen einholen kann. Das ist eigentlich das, was zukünftig noch ausgebaut werden soll.
Der Punkt, die Frage nach dem Bildungsbericht: Da ist es so, dass natürlich der Bildungsbereich im engen Austausch ist bei der Erstellung des Bildungsberichts, aber weniger über den Inhalt, sondern auch darüber, welche Schwerpunktthemen gesetzt werden sollen. Das ist so, dass da der Bildungsbereich und auch das Bildungsministerium im Dialog mit dem Liechtenstein-Institut sind. Denn ich glaube, es ist auch Sinn und Zweck, dass neben den Grundinformationen, die ein Bildungsbericht umfasst, die Regierung auch die Möglichkeit hat, zusammen mit dem Liechtenstein-Institut Schwerpunktthemen zu definieren. Eines davon werden zum Beispiel die Auswirkungen der Coronapandemie auf den Schulbetrieb sein. Aber das Liechtenstein-Institut ist innerhalb von diesen Schwerpunkten natürlich frei, wissenschaftlich unabhängig zu arbeiten. Ich denke, das muss gegeben sein. Wäre das nicht so, sprich, wenn sich das Liechtenstein-Institut in seiner Freiheit eingeschränkt fühlen würde, würden sie den jetzt schon weit fortgeschritten Bildungsbericht überhaupt niemals vorschlagen. Aber wie gesagt, es findet ein enger Austausch vor allem auch bezüglich der Schwerpunktsetzung statt. Was ich auch noch sagen möchte, Sie haben gefragt: Macht es Sinn alle vier Jahre? Der Bildungsbericht ist ein sehr wichtiges Instrument, auch kritisch auf Herausforderungen, auf kritische Punkte im Bildungsbereich einzugehen. Da ist es uns wichtig, dass wir auch eine Vergleichbarkeit haben, und da macht die Vergleichbarkeit zur Schweiz einfach Sinn, weil sehr viele Schülerinnen und Schüler im Anschluss an unsere Schule auch dort in die Schule gehen. Wir machen die Veröffentlichung des Bildungsberichts deshalb synchron zu den Veröffentlichungen der Schweiz auch im Vierjahresturnus. Sie haben noch viele weitere Detailfragen gestellt, die ich ohne Vorbereitung unmöglich ad hoc beantworten kann.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Ich möchte nur, weil Sie gesagt haben, ich hätte gefragt, ob es Sinn macht: Das war nicht meine Intention, da haben wir uns missverstanden. Ich habe nur gefragt, ob es korrekt ist, weil geschrieben steht, dass der Intervall vier Jahre sei, 2021 war der letzte Bildungsbericht, dass wir den nächsten im 2025 erwarten können. Das war die Frage. Ich habe es nicht infrage gestellt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Das war auch nicht meine Intention, das in meinen Ausführungen so zu unterstreichen, dass es infrage gestellt wurde. Ich wollte einfach darlegen: Eben 2021, der nächste Bildungsbericht - ich bin froh, haben Sie nochmals interveniert - kommt 2026. Ich habe vorhin das Jahr falsch gesagt, mein Team hat mich gleich kontrolliert. Nein, 2023 kommt der nächste und der übernächste kommt geplant 2026. Jetzt hatten wir ein Durcheinander mit den Zahlen, also: 2021 der Pilot, 2023 der erste und 2026/2027 als Richtorientierung dann der nächste. Und eben, diese Turnusse sind infolgedessen so gesetzt, dass wir die Vergleichbarkeit und den Rhythmus mit der Schweiz haben. Entschuldigung für das Zahlendurcheinander.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir wenden uns dem Finanzbeschluss zu. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt, gleichzeitig haben wir Traktandum 7 erledigt. Ich beendige die Landtagssitzung für heute, wir werden morgen um 9 Uhr mit Traktandum 8 weiterfahren. Die Sitzung ist geschlossen (um 20:05 Uhr).
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