NEUES GESETZ ÜBER DIE INTERNATIONALE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN (RECHTSHILFEGESETZ) (NR. 55/2000 UND NR. 75/2000), 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Wir setzen die September-Landtagssitzung fort mit dem 3. Tag. Wir befinden uns bei Traktandenpunkt 19, 2. Lesung des neuen Rechtshilfegesetzes. Wir sind gestern bis zu Art. 59 gekommen und setzen jetzt fort ab Art. 60.Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 60 steht zur Diskussion.
Ich muss Sie noch davon informieren, meine Damen und Herren, dass sich der Abg. Volker Rheinberger berufsbedingt für den heutigen Sitzungstag entschuldigt hat. Er wird vom stellvertretenden Abg. Walter Vogt vertreten.Wenn die Diskussion nicht gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 60 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 61 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 62 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63 steht zur Diskussion. In Abs. 1 - in der dritten Zeile - muss es wohl "aus einem der angeführten Gründe" heissen und nicht "Gründen". Wenn die Diskussion sonst nicht gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit Art. 63 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 64 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 65 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 66 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 67 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 68 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 69 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 70 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 71 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 72 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 73 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 74 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 75 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 76 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 78 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 79 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 79 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 80 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 81 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 82 wird verlesen.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Am Tage der Kundmachung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Am Tage der Kundmachung. Wer damit einverstanden ist, dass dieses Gesetz am Tage der Kundmachung in Kraft tritt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung des neuen Rechtshilfegesetzes beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird vor der Schlussabstimmung das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer mit der Erlassung dieses neuen Rechtshilfegesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Punkt 19 der Tagesordnung behandelt.-ooOoo-