Abänderung des AHVG und IVG (Finanzierung der Rückkehr zum Mischindex) (Nr. 46/2023), 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 22: Abänderung des AHV-Gesetzes und des IV-Gesetzes (Finanzierung der Rückkehr zum Mischindex).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 46/2023. Er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich bedanke mich beim Gesellschaftsminister für den vorliegenden Bericht und Antrag. Am 11. Mai 2022 reichten der Abg. Johannes Kaiser und ich die Gesetzesinitiative für eine Rückkehr zum Mischindex ein. Für die mehrheitliche Zustimmung zu unserer Initiative möchte ich mich im Namen des Abg. Johannes Kaiser und mir nochmals recht herzlich bedanken. In der 1. Lesung wurden wir Initianten aufgefordert, einen Finanzierungsvorschlag für die 2. Lesung auszuarbeiten und vorzuschlagen. Dieser Aufforderung kamen wir dann gerne nach und der von uns vorgeschlagene Finanzierungsvorschlag wird mit dieser Vorlage nun umgesetzt. Für die Berücksichtigung unseres Vorschlags bedanke ich mich bei der Regierung. Mit der gegenständlichen Vorlage werden nun 0,15 Prozentpunkte der von Versicherten und Arbeitgebern zu zahlenden Beiträge neu von der IV in die AHV verlagert. Wie in der gegenständlichen Vorlage erwähnt wird, ist auch unter konservativen Annahmen davon auszugehen, dass die Reduktion der Beitragssätze an die IV auf Total 1,35% für die Invalidenversicherung finanziell tragbar ist. In der Grafik auf Seite 10 des Berichts und Antrags ist ersichtlich, dass trotz der vorgesehenen Senkung des IV-Beitrags die Jahresausgaben der IV von aktuell 2,01 bis ins Jahr 2040 sogar auf 2,41 Jahresausgaben ansteigen werden.Die Anpassung der Gesetzesvorlage hat keine personellen oder finanziellen Auswirkungen. Das Eintreten auf die Vorlage ist für mich unbestritten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. An und für sich habe ich meinem Kollegen Manfred Kaufmann, meinem Mitinitianten, nichts mehr beizufügen betreffend die Rückkehr zum Mischindex bei der Rentenanpassung der AHV.Ich möchte das Ganze nur noch ein bisschen in jenen Kontext setzen, wie das zustande kam, dass wir einen Finanzierungsvorschlag machen mussten. Es liegt in der Natur der Sache: Wenn jemand eine Initiative ergreift - und das geht Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier drinnen ebenso -, das heisst auch Arbeit. Er musst erstens einmal die 1. und 2. Lesung vorbereiten, er muss den Bericht und Antrag selbst erstellen mit den Ressourcen, die Sie ja kennen, die jeder hat. Und bei dieser Rentenanpassung mussten wir auch einen Refinanzierungsvorschlag vorschlagen. Es freut uns sehr, dass die Regierung das so übernehmen konnte, dass er den Kriterien vollkommen entspricht. Sie sehen das, der Abg. Manfred Kaufmann hat es dargestellt: Gerade wenn wir diesen Weg über die IV gehen, die sehr überfinanziert ist - sie hat eine 400-prozentige Überfinanzierung -, dann sind die Jahresausgaben derzeit, das können Sie auf Seite 10 lesen in diesem Bericht und Antrag, bei 2,05 Jahresausgaben in Reserve und 2040 sind sogar 2,41 Jahresreserven auf der Seite. Die Jahresreserven haben sich bei der IV, bei diesem Fonds, folgendermassen entwickelt: 2018 gab es noch 0,8 Jahresreserven, 2019 1,16, 2020 1,57, 2021, wie ich gesagt habe, 2,05 und im 2040 wird sich das sogar auf 2,41 Jahresreserven entwickeln. Das ist also hier ein sehr guter Vorschlag. Danke an die Regierung, dass sie dies übernommen hat. Es gab damals im November-Landtag noch Zweifel, ob das alles umsetzbar ist. Im November-Landtag war dann die 2. Lesung, die Verabschiedung der Initiative und der Beschluss des Landtages. Danke nochmals jenen, die zugestimmt haben, dass diese Rentenanpassung, diese Rückkehr zum Mischindex auf den 1. Januar 2023 realisiert werden konnte. Ich danke - auch im Namen von Manfred Kaufmann, und das darf ich, glaube ich, hier drinnen von allen machen - der Direktion und den Mitarbeitenden der AHV, dass sie überhaupt diesen Akt gemacht haben in einer kurzen Zeit. Sie mussten die ganzen Systeme umstellen, weil sie das seit 2011 nicht mehr machen mussten, im Gegensatz zu der schweizerischen AHV, die diesbezüglich alle zwei Jahre darin in Übung war. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eigentlich nur wenig hinzuzufügen. Ich möchte mich zuerst bei den beiden Initianten sehr herzlich bedanken. Auch bei der AHV/IV für die schnelle Umsetzung. Heute geht es ja um die konkrete Umsetzung unseres Beschlusses vom November. Die Begründungen auf den Seiten 6 und folgende zeigen auf, dass für die IV diese Kürzung um 0,15 Prozentpunkte finanziell tragbar ist. Aber, obwohl die Prognosen günstig sind, ist nicht genau vorhersehbar, wie sich die Ansprüche an die IV in den nächsten Jahren entwickeln werden. So bereiten mir die Zunahme von psychischen Problemen, die zu langer Arbeitsunfähigkeit führen können, schon gewisse Sorgen. Deshalb muss die Situation bei der IV im Auge behalten werden. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich auch sagen und ich begrüsse es, dass die IV den Bereich der Früherfassung/Integration im vergangenen Jahr weiter gestärkt hat. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wie bereits anlässlich des Traktandums 13 beziehungsweise der Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes 2022 der AHV-IV-FAK-Anstalten angekündigt, wird mit dem vorliegenden Bericht und Antrag eine Verschiebung der Beitragssätze von der IV zur AHV vorgeschlagen. Bereits im Rahmen der ausformulierten Gesetzesinitiative für eine Rückkehr zum Mischindex war klar, dass die Umsetzung dieser Initiative mit Mehrausgaben für die AHV und die IV verbunden wäre. Die aufgrund der Initiative entstehenden Mehrkosten wurden bei der 1. Lesung ausführlich in diesem Haus diskutiert und die Initianten, wie das richtig auch vorgebracht wurde, machten dann in 2. Lesung einen Vorschlag, 0,15 Prozentpunkte der von Versicherten und Arbeitgebern zu zahlenden IV-Beitragssätze neu an die AHV zu verlagern beziehungsweise die AHV-Beitragssätze entsprechend zu erhöhen. Damit hätten in der Vergangenheit die durch den Mischindex anfallenden Mehrkosten bei der AHV gedeckt werden können. Der Landtag hat, das wissen wir alle, in seiner Sitzung vom 4. November 2022 dann in 2. Lesung die Gesetzesvorlage der Initianten beraten und verabschiedet und damit die Einführung oder die Rückeinführung des Mischindexes beschlossen. In der Folge hat die Regierung entschieden, die AHV- und IV-Renten auf Januar 2023 zu erhöhen. Hierbei wurde der Eckwert der Mindestrente von CHF 1'160 auf neu CHF 1'190 erhöht, was einer Erhöhung von 2,6% entspricht. Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage soll die angedachte Beitragsverlagerung nun umgesetzt werden. Mir ist ein Punkt wichtig, das kam aber auch bereits in den beiden Voten der Abgeordneten Kaufmann und Kaiser zum Ausdruck und wird im Bericht und Antrag auch ausgeführt: Es ist auch unter konservativen Annahmen davon auszugehen, dass die Reduktion der Beitragssätze an die IV auf total 1,35% für die Invalidenversicherung finanziell tragbar ist. Aus der dargestellten Entwicklung der Jahresausgaben in Reserve der IV im Falle einer Beitragssatzsenkung auf eben diese 1,35% ab 2024 ist ersichtlich, dass die Jahresausgaben im Jahr 2040 immer noch oder eben sogar 2,41 betragen würden. Aber die Ausführungen des Abg. Kaufmann kann ich dahingehend unterstützen, das muss natürlich laufend beobachtet werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlagen durch Artikelaufruf vor. Art. 38 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63quinquies wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 63quinquies steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE INVALIDENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung. Art. 27 Abs. 3 bis 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 3 bis 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benutzt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Da jetzt keine Fragen oder Rückmeldungen zu einzelnen Artikeln erfolgt sind, werden wir auf eine separate Vorlage in der 2. Lesung verzichten und ohne erneuten Bericht und Antrag in die 2. Lesung an den Hohen Landtag gelangen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 22 erledigt. -ooOoo-